Förderung des "Equality Fund" durch die Bundesregierung
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Förderung des "Equality Fund" durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6718
21. Wahlperiode 25.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel,
Martina Uhr, Kay Gottschalk, Dr. Alexander Wolf, Arne Raue, Dr. Michael
Espendiller und der Fraktion der AfD
Förderung des „Equality Fund“ durch die Bundesregierung
Am 19. Mai 2026 nahm die Bundesministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan an der internationalen Global
Partnerships Conference: Common Challenges, Collective Action in London
teil. Im Rahmen dieser Konferenz gab das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekannt, dass Deutschland
18 Mio. Euro in den sogenannten Equality Fund investieren wird. Laut BMZ-
Pressemitteilung handelt es sich um einen „innovativen
Finanzierungsmechanismus, der Privatkapital, öffentliche Förderung und Investitionserlöse bündelt,
um zivilgesellschaftliches Engagement in Afrika, Asien und Lateinamerika zu
stärken“ (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/global-partnership-con
ference-309580, Zugriff: 20. Mai 2026).
Der Equality Fund ist eine kanadische Organisation, die 2019 mit einer
staatlichen Anschubfinanzierung von 300 Mio. Kanadischen Dollar (CAD) durch
die kanadische Bundesregierung gegründet wurde. Nach eigener Darstellung
verfolgt der Fonds ausdrücklich eine politische Agenda: Er bezeichnet seinen
Ansatz als „resolutely anti-racist, anti-oppressive, anti-colonial“ (https://equalit
yfund.ca/, Zugriff: 20. Mai 2026) und hat das erklärte Ziel, „Macht und
Ressourcen zu Frauen, Mädchen und trans Personen zu verschieben“ (ebd.).
Gefördert werden nach eigener Darstellung prioritär Organisationen, die
„antirassistische, antikoloniale und intersektionale Agenden“ verfolgen (Equality Fund,
Catalyze Grants Program Description).
Aus öffentlich zugänglichen Unterlagen des Equality Fund lassen sich konkrete
Förderbeispiele entnehmen: Dazu zählen eine mexikanische Organisation, die
rechtliche und medizinische Unterstützung für cis- und trans-Sexarbeiterinnen
leistet (Brigada Callejera de Apoyo a la Mujer, Elisa Martínez A.C.),
Advocacy-Organisationen für sexuelle und reproduktive Rechte –
einschließlich Abtreibungszugang – in Ländern wie Mexiko, Bolivien und Bangladesch,
LBTQI+-Organisationen in Angola, El Salvador und der Karibik sowie
politische Netzwerke zum Aufbau „feministischer Bewegungen für
sozioökonomischen und politischen Wandel“ in Kambodscha (United Sisterhood Alliance).
Der Fonds gibt darüber hinaus an, einen Teil seiner Förderempfänger aus
Sicherheitsgründen nicht öffentlich zu nennen (Equality Fund, Grantee
Disclosure Policy).
Der Fonds operiert nach dem sogenannten Blended Finance-Modell, das
öffentliche Mittel mit Privatkapital und Investitionserlösen aus
Unternehmensbeteiligungen kombiniert. Wissenschaftliche Untersuchungen dieses Modells – u. a.
in der Fachzeitschrift „New Political Economy“ (Vol. 30/1, 2024) sowie durch
Oxfam International (https://policy-practice.oxfam.org/resources/private-financ
e-blending-for-development-risks-and-opportunities-620185/ und https://oxfam
ilibrary.openrepository.com/bitstream/handle/10546/620753/bp-accountability-
deficit-finance-blending-agriculture-300419-en.pdf, Zugriff: 20. Mai 2026) –
zeigen, dass Blended Finance-Strukturen häufig schwer überwachbar sind,
höhere Transaktionskosten als direkte öffentliche Förderung verursachen und das
sogenannte Additionalitätsproblem aufwerfen: Es ist regelmäßig nicht
nachweisbar, ob die geförderten Ergebnisse ohne die Förderung nicht ohnehin
eingetreten wären.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Rechtsform ist der Equality Fund nach Kenntnis der
Bundesregierung organisiert, welche Organe gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung, wie werden diese Organe besetzt, und mit welchen Personen
oder Institutionen sind diese Organe nach Kenntnis der Bundesregierung
besetzt?
2. Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die weiteren privaten und
öffentlichen Geldgeber des Equality Fund, und in welcher Höhe fördern
diese jeweils den Equality Fund?
3. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen der
Bundesregierung und dem Equality Fund besonders hinsichtlich der
a) konkreten Mittelverwendung des deutschen Finanzierungsanteils,
b) konkreten Berichtspflichten gegenüber der Bundesregierung,
c) Prüf- und Kontrollrechte der Bundesregierung oder einer neutralen
Prüforganisation,
d) Möglichkeit zur Rückforderung von Mittel bei Mittelfehlverwendung,
e) konkreten, messbaren Wirksamkeitsziele?
4. Prüft der Bundesrechnungshof die Mittelverwendung durch den Equality
Fund, und hat er nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu
sämtlichen relevanten Unterlagen?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Equality Fund nach eigener
Aussage einen Teil seiner Förderempfänger nicht öffentlich nennt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu
diesem Vorgehen mit Blick auf Transparenz- und
Rechenschaftspflichten, und wenn ja, welche?
b) Liegt der Bundesregierung eine vollständige Liste der
Förderempfänger vor?
6. Seit wann fördert die Bundesregierung den Equality Fund, und wie hoch
waren seitdem die jährlichen Zuwendungen durch die Bundesregierung?
7. Welche konkreten Organisationen und Projekte wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch den Equality Fund seit 2019 gefördert (bitte nach
Förderempfänger, Zielland, Projekttitel, Projekt- oder
Maßnahmenbeschreibung und Fördersumme aufschlüsseln)?
8. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte speziell aus dem
deutschen Förderanteil finanziert, und wenn ja, welche?
9. Gibt es Projekte oder Projektkategorien und Projekttypen, die die
Bundesregierung bei der Verwendung ihrer Fördermittel durch den Equality Fund
ausgeschlossen hat, und wenn ja, welche?
10. Erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte oder
Organisationen Förderung durch den Equality Fund, die
a) sogenannte Advocacy-Arbeit für Schwangerschaftsabbrüche in
Staaten betreiben, in denen Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich oder
teilweise illegal sind,
b) medizinische Zentren betreiben, in denen Schwangerschaftsabbrüche
angeboten werden,
c) trans-geführt („trans-led actors“) sind oder sich speziell an
Transsexuelle richten,
d) explizit antikoloniale oder intersektionale politische Agenden
verfolgen?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Anteil an den Projektkosten, der auf Verwaltung, Personal und
Management entfällt?
12. Teilt die Bundesregierung die Selbstbeschreibung des Equality Fund als
Organisation, die „antirassistische, antikoloniale und intersektionale
Agenden“ fördert, und hält sie diese ideologische Ausrichtung für
vereinbar mit ihren eigenen politischen Grundsätzen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
13. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu dem
Umstand, dass der Equality Fund nach eigener Aussage explizit Advocacy für
den Zugang zu Abtreibungen in Drittländern finanziert, vor dem
Hintergrund, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach § 218 des
Strafgesetzbuchs (StGB) grundsätzlich rechtswidrig sind, und wenn ja,
wie lautet diese?
14. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Förderung von Abtreibungs-
Advocacy in Ländern, in denen Abtreibung unter Strafe steht, mit dem
Grundsatz der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten souveräner
Staaten vereinbar ist, und zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
15. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass mit deutschem Steuergeld
politische Bewegungsarbeit und Systemwandel-Advocacy finanziert werden?
16. Wie bewertet die Bundesregierung ggf. die Wirksamkeit von des Blended
Finance-Modells, und wie begegnet sie ggf. den Einwänden von Experten
gegen dieses Modell (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Welche weiteren Fonds, Projekte und Instrumente fördert die
Bundesregierung ggf. in welcher jährlichen Höhe, die vergleichbar mit dem
Equality Fund sind, die also ebenfalls Blended Finance-Strukturen
besitzen und einen zivilgesellschaftlichen Fokus haben?
18. Welchen konkreten politischen Nutzen für die nationalen Interessen
Deutschlands erwartet die Bundesregierung von ihrer Förderung des
Equality Fund?
19. Arbeitet die Bundesregierung selbst mit „antirassistischen, antikolonialen
und intersektionalen Agenden“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller),
wenn ja, was versteht sie darunter, und stehen diese im Einklang mit den
politischen Grundsätzen der Bundesregierung?
20. Zielt das Handeln der Bundesregierung ebenfalls darauf ab, „Macht und
Ressourcen zu Frauen, Mädchen und trans Personen zu verschieben (bitte
begründen)?
Berlin, den 24. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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