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Förderung des "Equality Fund" durch die Bundesregierung

dip / drucksache 25.06.2026 · WP 21 · 21/6718 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Förderung des "Equality Fund" durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/6718 21. Wahlperiode 25.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel, Martina Uhr, Kay Gottschalk, Dr. Alexander Wolf, Arne Raue, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Förderung des „Equality Fund“ durch die Bundesregierung Am 19. Mai 2026 nahm die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan an der internationalen Global Partnerships Conference: Common Challenges, Collective Action in London teil. Im Rahmen dieser Konferenz gab das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekannt, dass Deutschland 18 Mio. Euro in den sogenannten Equality Fund investieren wird. Laut BMZ- Pressemitteilung handelt es sich um einen „innovativen Finanzierungsmechanismus, der Privatkapital, öffentliche Förderung und Investitionserlöse bündelt, um zivilgesellschaftliches Engagement in Afrika, Asien und Lateinamerika zu stärken“ (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/global-partnership-con ference-309580, Zugriff: 20. Mai 2026). Der Equality Fund ist eine kanadische Organisation, die 2019 mit einer staatlichen Anschubfinanzierung von 300 Mio. Kanadischen Dollar (CAD) durch die kanadische Bundesregierung gegründet wurde. Nach eigener Darstellung verfolgt der Fonds ausdrücklich eine politische Agenda: Er bezeichnet seinen Ansatz als „resolutely anti-racist, anti-oppressive, anti-colonial“ (https://equalit yfund.ca/, Zugriff: 20. Mai 2026) und hat das erklärte Ziel, „Macht und Ressourcen zu Frauen, Mädchen und trans Personen zu verschieben“ (ebd.). Gefördert werden nach eigener Darstellung prioritär Organisationen, die „antirassistische, antikoloniale und intersektionale Agenden“ verfolgen (Equality Fund, Catalyze Grants Program Description). Aus öffentlich zugänglichen Unterlagen des Equality Fund lassen sich konkrete Förderbeispiele entnehmen: Dazu zählen eine mexikanische Organisation, die rechtliche und medizinische Unterstützung für cis- und trans-Sexarbeiterinnen leistet (Brigada Callejera de Apoyo a la Mujer, Elisa Martínez A.C.), Advocacy-Organisationen für sexuelle und reproduktive Rechte – einschließlich Abtreibungszugang – in Ländern wie Mexiko, Bolivien und Bangladesch, LBTQI+-Organisationen in Angola, El Salvador und der Karibik sowie politische Netzwerke zum Aufbau „feministischer Bewegungen für sozioökonomischen und politischen Wandel“ in Kambodscha (United Sisterhood Alliance). Der Fonds gibt darüber hinaus an, einen Teil seiner Förderempfänger aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich zu nennen (Equality Fund, Grantee Disclosure Policy). Der Fonds operiert nach dem sogenannten Blended Finance-Modell, das öffentliche Mittel mit Privatkapital und Investitionserlösen aus Unternehmensbeteiligungen kombiniert. Wissenschaftliche Untersuchungen dieses Modells – u. a. in der Fachzeitschrift „New Political Economy“ (Vol. 30/1, 2024) sowie durch Oxfam International (https://policy-practice.oxfam.org/resources/private-financ e-blending-for-development-risks-and-opportunities-620185/ und https://oxfam ilibrary.openrepository.com/bitstream/handle/10546/620753/bp-accountability- deficit-finance-blending-agriculture-300419-en.pdf, Zugriff: 20. Mai 2026) – zeigen, dass Blended Finance-Strukturen häufig schwer überwachbar sind, höhere Transaktionskosten als direkte öffentliche Förderung verursachen und das sogenannte Additionalitätsproblem aufwerfen: Es ist regelmäßig nicht nachweisbar, ob die geförderten Ergebnisse ohne die Förderung nicht ohnehin eingetreten wären. Wir fragen die Bundesregierung:  1. In welcher Rechtsform ist der Equality Fund nach Kenntnis der Bundesregierung organisiert, welche Organe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie werden diese Organe besetzt, und mit welchen Personen oder Institutionen sind diese Organe nach Kenntnis der Bundesregierung besetzt?  2. Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die weiteren privaten und öffentlichen Geldgeber des Equality Fund, und in welcher Höhe fördern diese jeweils den Equality Fund?  3. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen der Bundesregierung und dem Equality Fund besonders hinsichtlich der a) konkreten Mittelverwendung des deutschen Finanzierungsanteils, b) konkreten Berichtspflichten gegenüber der Bundesregierung, c) Prüf- und Kontrollrechte der Bundesregierung oder einer neutralen Prüforganisation, d) Möglichkeit zur Rückforderung von Mittel bei Mittelfehlverwendung, e) konkreten, messbaren Wirksamkeitsziele?  4. Prüft der Bundesrechnungshof die Mittelverwendung durch den Equality Fund, und hat er nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu sämtlichen relevanten Unterlagen?  5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Equality Fund nach eigener Aussage einen Teil seiner Förderempfänger nicht öffentlich nennt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu diesem Vorgehen mit Blick auf Transparenz- und Rechenschaftspflichten, und wenn ja, welche? b) Liegt der Bundesregierung eine vollständige Liste der Förderempfänger vor?  6. Seit wann fördert die Bundesregierung den Equality Fund, und wie hoch waren seitdem die jährlichen Zuwendungen durch die Bundesregierung?  7. Welche konkreten Organisationen und Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Equality Fund seit 2019 gefördert (bitte nach Förderempfänger, Zielland, Projekttitel, Projekt- oder Maßnahmenbeschreibung und Fördersumme aufschlüsseln)?  8. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte speziell aus dem deutschen Förderanteil finanziert, und wenn ja, welche?  9. Gibt es Projekte oder Projektkategorien und Projekttypen, die die Bundesregierung bei der Verwendung ihrer Fördermittel durch den Equality Fund ausgeschlossen hat, und wenn ja, welche? 10. Erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte oder Organisationen Förderung durch den Equality Fund, die a) sogenannte Advocacy-Arbeit für Schwangerschaftsabbrüche in Staaten betreiben, in denen Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich oder teilweise illegal sind, b) medizinische Zentren betreiben, in denen Schwangerschaftsabbrüche angeboten werden, c) trans-geführt („trans-led actors“) sind oder sich speziell an Transsexuelle richten, d) explizit antikoloniale oder intersektionale politische Agenden verfolgen? 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Anteil an den Projektkosten, der auf Verwaltung, Personal und Management entfällt? 12. Teilt die Bundesregierung die Selbstbeschreibung des Equality Fund als Organisation, die „antirassistische, antikoloniale und intersektionale Agenden“ fördert, und hält sie diese ideologische Ausrichtung für vereinbar mit ihren eigenen politischen Grundsätzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 13. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu dem Umstand, dass der Equality Fund nach eigener Aussage explizit Advocacy für den Zugang zu Abtreibungen in Drittländern finanziert, vor dem Hintergrund, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) grundsätzlich rechtswidrig sind, und wenn ja, wie lautet diese? 14. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Förderung von Abtreibungs- Advocacy in Ländern, in denen Abtreibung unter Strafe steht, mit dem Grundsatz der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten souveräner Staaten vereinbar ist, und zu welchem Ergebnis ist sie gelangt? 15. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass mit deutschem Steuergeld politische Bewegungsarbeit und Systemwandel-Advocacy finanziert werden? 16. Wie bewertet die Bundesregierung ggf. die Wirksamkeit von des Blended Finance-Modells, und wie begegnet sie ggf. den Einwänden von Experten gegen dieses Modell (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? 17. Welche weiteren Fonds, Projekte und Instrumente fördert die Bundesregierung ggf. in welcher jährlichen Höhe, die vergleichbar mit dem Equality Fund sind, die also ebenfalls Blended Finance-Strukturen besitzen und einen zivilgesellschaftlichen Fokus haben? 18. Welchen konkreten politischen Nutzen für die nationalen Interessen Deutschlands erwartet die Bundesregierung von ihrer Förderung des Equality Fund? 19. Arbeitet die Bundesregierung selbst mit „antirassistischen, antikolonialen und intersektionalen Agenden“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, was versteht sie darunter, und stehen diese im Einklang mit den politischen Grundsätzen der Bundesregierung? 20. Zielt das Handeln der Bundesregierung ebenfalls darauf ab, „Macht und Ressourcen zu Frauen, Mädchen und trans Personen zu verschieben (bitte begründen)? Berlin, den 24. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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