Rede von Detlef Seif (CDU/CSU) – Deutschlands Grenzen wirksam sichern – KI-Grenzschutz jetzt einführen
Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 19: Deutschlands Grenzen wirksam sichern – KI-Grenzschutz jetzt einführen.
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Rede von Detlef Seif (CDU/CSU) – Deutschlands Grenzen wirksam sichern – KI-Grenzschutz jetzt einführen
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Der wirksame Schutz unserer Grenzen ist ein wichtiges Thema. Gerade weil im Schengenraum Freizügigkeit herrscht und damit die Errichtung von Grenzbefestigungen ausgeschlossen ist, müssen wir die vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um Organisierte Kriminalität, insbesondere die Schleppertätigkeit und auch die irreguläre Migration, zu bekämpfen.
Der Antrag ist insoweit nicht falsch.
Aber er geht in die falsche Richtung,
weil er die Möglichkeiten, die die Bundespolizei schon heute hat, nicht berücksichtigt.
Die Bundespolizei arbeitet bereits erfolgreich mit der Integrierten Grenzkontrollanwendung, kurz: IGA. Diese verknüpft Abfragen, Fahndungsdaten und Dokumentenprüfung in einem System.
An unseren Flughäfen läuft EasyPASS, das teilautomatisierte Grenzkontrollsystem. Es gleicht das Gesicht mit dem biometrischen Passbild ab. Dazu kommen die Self-Service-Systeme, die digitale Erfassung der Ein- und Ausreisen und auch ETIAS, dessen Einführung ansteht. Damit wird demnächst auch auf europäischer Ebene ein weiteres Instrument der digitalen Kontrolle eingeführt. Das sind keine Zukunftsvisionen, wir fangen nicht bei null an; das sind bestehende oder bereits beschlossene Bestandteile des europäischen und deutschen Grenzmanagements.
Genau hier liegt das erste zentrale Problem des Antrags. Er setzt sich überhaupt nicht damit auseinander, dass wir bereits funktionierende Systeme haben. Er benennt nicht, was an der IGA falsch ist. Er benennt nicht, worin die Fehler von EasyPASS liegen. Er benennt nicht, welche konkrete Lücke durch ein neues KI-System geschlossen werden soll. Und er zeigt nicht, wie die vorgeschlagenen Systeme mit den bereits bestehenden europäischen Systemen zusammenspielen sollen.
Wer den Grenzschutz verbessern will, muss zunächst eine Bestandsaufnahme machen. Man muss fragen: Was funktioniert? Was funktioniert nicht? Wo gibt es Doppelstrukturen? Wo fehlt das Personal?
Wo benötigen wir weitere Befugnisse oder technische Schnittstellen? – Genau diese Analyse fehlt im Antrag.
Der Antrag greift auch zu kurz, weil er sich nur mit einem Thema befasst. Die aktuellen Bedrohungen für die innere und äußere Sicherheit setzen natürlich zwingend voraus, dass wir unseren Sicherheitsbehörden insgesamt die erforderlichen Befugnisse geben und sie mit der benötigten Technik ausstatten. Das Herausgreifen lediglich eines Teilbereichs, nämlich des Grenzschutzes, ist zu kurz gegriffen.
Die Sicherheitsarchitektur in Deutschland muss insgesamt optimal aufgestellt sein. Und genau das ist der Ansatz der Sicherheitskoalition – das Copyright für diesen Begriff hat der Kollege Fiedler – aus Union und SPD.
Bezüglich des Einsatzes von Drohnen in der Arbeit der Bundespolizei läuft doch bereits eine Pilotphase. Mit dem Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit werden wir neben der automatisierten Datenanalyse und dem biometrischen Datenabgleich mit dem Internet auch rechtliche Grundlagen für das Testen und Trainieren von IT-Produkten vorsehen. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Experimentierphase, damit man überhaupt feststellt, welche Möglichkeiten wir mit der Technik haben.
Das modernisierte Bundespolizeigesetz, das wir heute in dritter Lesung beschlossen haben, sieht unter anderem den Einsatz von Drohnen als Sensorträger, die Befugnis zur automatisierten Erkennung von Gefahren und die biometrische Detektion in Echtzeit zur Gefahrenabwehr vor.
In der Weiterentwicklung und Nutzung der Technik sind wir deshalb auf einem guten Weg.
Die AfD zeigt mit ihrem Antrag aber wieder ihr typisches Verhaltensmuster:
Wenn es um Migration geht, dann fordern Sie weitreichende Möglichkeiten, Befugnisse und die Anwendung von Technik. Bei anderen Debatten ist das Gegenteil der Fall. Bei der Speicherung von IP-Adressen warnen Sie vor einem Überwachungsstaat.
Beim Einsatz automatisierter Verfahren und biometrischer Technik im Internet, etwa im Bereich des ganz wichtigen Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch, versperren Sie sich den technischen Möglichkeiten.
Man kann nicht bei der Bekämpfung schwerster Kriminalität Datenschutz predigen und dann nur bereit sein, im Bereich der Migration die Technik anzuwenden und Befugnisse bereitzustellen.
Das ist keine Haltung, das ist Beliebigkeit.
Vielen Dank.
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