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Rede von Jakob Blankenburg (SPD) – Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 10a und 10b: Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern.

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Rede von Jakob Blankenburg (SPD) – Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns sicherlich noch alle an die Waldbrände in der Eifel, an die Niedrigwasser in der Elbe, dem Rhein und der Donau; an Felder, auf denen die Ernte vertrocknet ist, an Notaufnahmen, die an ihre Grenzen gekommen sind. Das ist der Sommer, den wir in diesem Jahr in Deutschland erlebt haben und auf den wir uns – so ehrlich müssen wir sein – auch in Zukunft einstellen müssen. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts sind diesen Sommer rund 16 300 Menschen an den Folgen der Hitze gestorben. Hinter dieser Zahl, 16 300, stecken echte Menschen, in Dachgeschosswohnungen oder in schlecht isolierten Pflegeheimen. Der Klimawandel trifft uns alle, aber er trifft nicht alle gleich. Er trifft Kinder, die bei 35 Grad in aufgeheizten Kitas sitzen, ältere Menschen in Wohnungen, die nachts nicht mehr abkühlen, Dachdecker und Straßenbauerinnen auf glühendem Asphalt, Wohnungslose, die in unseren Städten keinen kühlen Ort finden. Wer muss das auffangen? Mit diesen Aufgaben sind bislang vor allem die Kommunen betraut. Das ist grundsätzlich auch erst mal nicht falsch. Denn Bürgermeisterinnen und Landräte, die Mitglieder in den Räten und Kreistagen wissen am besten, wo Schatten fehlt, wo ein Trinkbrunnen hingehört und welche Straße beim nächsten Starkregen vollläuft. Aber Klimaanpassung ist eben auch eine freiwillige Aufgabe. Wie viele von uns habe ich selbst auch ein kommunales Mandat. Ich sitze gemeinsam mit der Kollegin Verlinden, die heute die Debatte eröffnet hat, im Kreistag in Lüneburg. Wir beide wissen sehr genau, was mit freiwilligen Leistungen passiert, wenn das Geld knapp wird: Sie landen als Erstes auf der Streichliste. Heute läuft das so: Der Bund legt ein Förderprogramm auf – und da haben die Grünen mit ihrem Antrag ja recht –, das aktuell nur für Pilotprogramme vorgesehen ist; denn etwas anderes lässt das Grundgesetz derzeit nicht zu. Eine Gemeinde schreibt einen Antrag und wartet und hofft. Irgendwann läuft das Programm aus, und am Ende entscheidet der Kontostand einer Gemeinde darüber, ob Kinder in der kühlen Kita spielen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht gerecht, und es wird der Herausforderung, vor der wir stehen, auch nicht gerecht. Die Anpassung an den Klimawandel ist eben eine Herausforderung für alle staatlichen Ebenen, von der kleinen Gemeinde bis zu uns hier im Bund. Deshalb – lassen Sie mich auch das sagen – ist es richtig, wenn wir sie als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz aufnehmen. Umweltminister Carsten Schneider hat das Ganze ja im August vorgeschlagen, nachdem es auch schon die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern einstimmig gefordert hatte und Städtetag sowie Städte- und Gemeindebund dahinterstehen. Nur so kann der Bund Länder und Kommunen dauerhaft unterstützen, statt jedes Jahr neu um Förderprogramme zu ringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir liegen in der Sache nah beieinander. Ich teile einiges in Ihrem Antrag: feste Budgets für Kommunen, mehr Personal in den Verwaltungen, weniger parallele Förderstrukturen. Ich glaube, auch gerade vor dem Hintergrund der Frage „Wer fördert was auf dieser Ebene?“ hat in diesem Haus keiner was gegen diese Vorschläge. Aber eine Verfassungsänderung braucht eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Diese Mehrheit – das haben wir gerade gehört – gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Man baut sie auch nicht, indem man jetzt einfach einen Antrag ohne Ausschussüberweisung in die namentliche Abstimmung schickt. Im Ausschuss hätten wir noch mal gemeinschaftlich darüber diskutieren können, Argumente austauschen können und schauen können, ob vielleicht schon die entsprechenden Prüfungen abgeschlossen sind, die der Kollege Klaus Mack gerade angesprochen hat. Man baut diese Mehrheiten nicht, indem man einfach ohne Ausschussberatung eine namentliche Abstimmung beantragt. Das ist ehrlicherweise Augenwischerei und Effekthascherei. Und das zeigt nicht, dass man in der Sache tatsächlich miteinander diskutieren und zu einem Ergebnis kommen will. Ich glaube, wie gesagt, in der Sache sind wir uns einig – meine Zeit ist jetzt vorbei – und wir haben alle das Ziel, dass wir in Kommunen leben, in denen Kinder in der Kita unter einem Sonnensegel spielen können und Rentnerinnen und Rentner nicht in überhitzten Pflegeheimen leben müssen. Aber das schaffen wir eben nur gemeinsam und nicht durch Anträge, die heute zu keinem Effekt führen. Ich glaube, das können Sie auch besser.

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