Förderauflagen, Wirkungsnachweis und Rechtsrahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt-Weimar-Weimarer Land II und 189 Eisenach-Wartburgkreis-Unstrut-Hainich-Kreis in den Jahren 2024 bis 2026
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Förderauflagen, Wirkungsnachweis und Rechtsrahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt-Weimar-Weimarer Land II und 189 Eisenach-Wartburgkreis-Unstrut-Hainich-Kreis in den Jahren 2024 bis 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7536
21. Wahlperiode 10.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Möller, Robert Teske, Stefan Schröder, Tobias Matthias
Peterka, Dr. Christian Wirth, Dr. Christoph Birghan, Thomas Fetsch, Ulrich von
Zons, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD
Förderauflagen, Wirkungsnachweis und Rechtsrahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt–Weimar–Weimarer
Land II und 189 Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis in den Jahren
2024 bis 2026
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ knüpft die Förderung an
inhaltliche Auflagen und an Anforderungen an Berichte und Nachweise. Die zur ersten
und zweiten Förderperiode veröffentlichten Abschlussberichte des
Evaluationsverbundes betreffen nach ihrem eigenen Wortlaut die Wirkung und die
Zielerreichung der Projekte. Für die seit 2025 laufende Förderperiode liegt bislang
kein veröffentlichter Abschlussbericht vor.
Die Fragesteller interessiert, welche inhaltlichen Auflagen mit der Förderung
verbunden sind, wie die Wirkung der Projekte fachlich nachgewiesen oder
plausibilisiert wird und auf welchem Rechtsrahmen die Förderung beruht. Die
Fragen beziehen sich auf Vorhaben mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt–
Weimar–Weimarer Land II und 189 Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-
Kreis. Haushalts- und zuwendungsrechtliche Verwendungsnachweise werden
nur insoweit angesprochen, wie sie Grundlage für die Prüfung von Auflagen,
Zielerreichung oder Wirkung sind
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Auflagen zur parteipolitischen Neutralität und zum Verbot von
Wahlwerbung sind Bestandteil der Zuwendungsbescheide im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“, müssen die Empfänger dazu eine Erklärung
abgeben, und wie wird die Einhaltung dieser inhaltlichen Auflagen fachlich
oder rechtlich überprüft (bitte Rechtsgrundlage, Nebenbestimmung,
geforderte Erklärung, Prüf- oder Plausibilisierungsverfahren und Maßnahmen
bei Verstößen angeben)?
2. Welche Vorgaben zu Gleichstellungs-, Diversitäts- oder Inklusionszielen
bestehen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als Förderbedingung,
Nebenbestimmung oder Bewertungskriterium, und beziehen sich solche
Vorgaben auch auf die Personalauswahl der geförderten Träger (bitte nach
Säule bzw. Handlungsfeld, Vorgabeart, Verbindlichkeit und
Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?
3. Werden die Zuwendungsempfänger, die Fördersummen und die Projektziele
im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ öffentlich zugänglich gemacht,
und wenn nein, aus welchen Gründen unterbleibt eine solche
Veröffentlichung (bitte Veröffentlichungsform, Umfang der Angaben und
Rechtsgrundlage angeben)?
4. Bestehen personelle oder organisatorische Verbindungen zwischen den
geförderten Trägern und den Stellen, die über die Förderung entscheiden oder
sie fachlich begleiten, etwa den Koordinierungs- und Fachstellen oder der
wissenschaftlichen Begleitung (bitte gegebenenfalls Art der Verbindung
und betroffene Stellen angeben, soweit der Bundesregierung bekannt)?
5. Welche inhaltlichen Sachberichte, fachlichen Zwischenberichte,
Wirkungsanalysen oder Prüfvermerke zur Zielerreichung von Projekten in den
Wahlkreisen 192 und 189 lagen der Bundesregierung oder den von ihr
beauftragten Stellen zum 31. Mai 2026 vor (bitte nach Projekt, Träger, Wahlkreis,
Handlungsfeld, Berichtsart, Zeitraum, Eingangsdatum, bewertender Stelle
und Feststellungen zur Zielerreichung oder Wirkung aufschlüsseln)?
6. Welche messbaren Ziele und Erfolgskriterien wurden den in den Jahren
2024, 2025 und 2026 in den Wahlkreisen 192 und 189 geförderten
Projekten zugrunde gelegt, liegen dazu nach Förderende erhobene
Wirkungsnachweise vor, oder beruhen die Nachweise auf Selbstauskünften der Träger
oder auf Aussagen zu möglichen Wirkungen (bitte nach Projekt, Träger,
Wahlkreis, Ziel, Indikator, Nachweisform, Zielerreichung und
Abweichungen aufschlüsseln)?
7. In welchem Umfang werden die Projekte in den Wahlkreisen 192 und 189
unabhängig und extern evaluiert, und in welchem Umfang beruhen die
Wirkungs- und Sachberichte auf einer Selbstbewertung der Träger, und
welche Stelle bewertet, plausibilisiert oder bestätigt die fachlichen
Selbstauskünfte der Träger (bitte nach Projekt, Träger, Wahlkreis,
Evaluationsform, bewertender oder bestätigender Stelle und Häufigkeit aufschlüsseln)?
8. Welche der in den Jahren 2020 bis 2024 in den Wahlkreisen 192 und 189
geförderten Träger werden in der seit 2025 laufenden Förderperiode weiter
gefördert (bitte nach Träger, Wahlkreis, früherem und aktuellem
Förderformat, Laufzeit und Fördersumme aufschlüsseln)?
9. Auf welcher Förderrichtlinie mit welcher Fassung und Laufzeit beruht die
Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in den Jahren 2024
bis 2026, und welchen Stand hat ein mögliches Demokratiefördergesetz,
und wie haben sich der Wechsel der Förderperiode ab 2025 und die
haushaltsrechtlichen Entwicklungen der Jahre 2025 und 2026 auf die
inhaltlichen Auflagen, Zahl, Umfang und Laufzeit der Projekte in den
Wahlkreisen 192 und 189 ausgewirkt (bitte Rechtsgrundlage, Geltungszeitraum,
Handlungsfeld und Auswirkungen auf Förderbedingungen, Mittelhöhe,
Projektzahl und Laufzeit angeben)?
Berlin, den 10. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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