Förderauflagen, Wirkungsnachweis und Rechtsrahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt-Weimar-Weimarer Land II und 189 Eisenach-Wartburgkreis-Unstrut-Hainich-Kreis in den Jahren 2024 bis 2026 (Antwort zu Drs. 21/7536)
Text
Förderauflagen, Wirkungsnachweis und Rechtsrahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt-Weimar-Weimarer Land II und 189 Eisenach-Wartburgkreis-Unstrut-Hainich-Kreis in den Jahren 2024 bis 2026 (Antwort zu Drs. 21/7536)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7839
21. Wahlperiode 03.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Möller, Robert Teske,
Stefan Schröder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7536 –
Förderauflagen, Wirkungsnachweis und Rechtsrahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt – Weimar –
Weimarer Land II und 189 Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis in
den Jahren 2024 bis 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ knüpft die Förderung an
inhaltliche Auflagen und an Anforderungen an Berichte und Nachweise. Die zur
ersten und zweiten Förderperiode veröffentlichten Abschlussberichte des
Evaluationsverbundes betreffen nach ihrem eigenen Wortlaut die Wirkung und die
Zielerreichung der Projekte. Für die seit 2025 laufende Förderperiode liegt
bislang kein veröffentlichter Abschlussbericht vor.
Die Fragesteller interessiert, welche inhaltlichen Auflagen mit der Förderung
verbunden sind, wie die Wirkung der Projekte fachlich nachgewiesen oder
plausibilisiert wird und auf welchem Rechtsrahmen die Förderung beruht. Die
Fragen beziehen sich auf Vorhaben mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt–
Weimar–Weimarer Land II und 189 Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-
Hainich-Kreis. Haushalts- und zuwendungsrechtliche Verwendungsnachweise
werden nur insoweit angesprochen, wie sie Grundlage für die Prüfung von
Auflagen, Zielerreichung oder Wirkung sind
1. Welche Auflagen zur parteipolitischen Neutralität und zum Verbot von
Wahlwerbung sind Bestandteil der Zuwendungsbescheide im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“, müssen die Empfänger dazu eine Erklärung
abgeben, und wie wird die Einhaltung dieser inhaltlichen Auflagen
fachlich oder rechtlich überprüft (bitte Rechtsgrundlage, Nebenbestimmung,
geforderte Erklärung, Prüf- oder Plausibilisierungsverfahren und
Maßnahmen bei Verstößen angeben)?
Die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erteilten
Zuwendungsbescheide bestimmen den förderfähigen Zuwendungszweck.
Maßnahmen, die zielgerichtet für eine politische Partei werben oder zielgerichtet gegen
eine politische Partei Einfluss nehmen, sind nicht vom Zuwendungszweck um-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 2. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
fasst und daher nicht förderfähig. Dies wird im Rahmen des
Verwendungsnachweises jährlich überprüft.
2. Welche Vorgaben zu Gleichstellungs-, Diversitäts- oder Inklusionszielen
bestehen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als Förderbedingung,
Nebenbestimmung oder Bewertungskriterium, und beziehen sich solche
Vorgaben auch auf die Personalauswahl der geförderten Träger (bitte nach
Säule bzw. Handlungsfeld, Vorgabeart, Verbindlichkeit und
Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?
Die mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgten Ziele ergeben
sich aus der Förderrichtlinie. Es bestehen keine Vorgaben zur Personalauswahl
im Sinne der Fragestellung.
3. Werden die Zuwendungsempfänger, die Fördersummen und die
Projektziele im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ öffentlich zugänglich
gemacht, und wenn nein, aus welchen Gründen unterbleibt eine solche
Veröffentlichung (bitte Veröffentlichungsform, Umfang der Angaben und
Rechtsgrundlage angeben)?
Informationen zu Förderungen sind unter: demokratie-leben.de/dl/foerderung/w
en-wir-foerdern abrufbar.
Die mit den Projekten verfolgten Ziele ergeben sich aus der aktuellen
Förderrichtlinie.
4. Bestehen personelle oder organisatorische Verbindungen zwischen den
geförderten Trägern und den Stellen, die über die Förderung entscheiden
oder sie fachlich begleiten, etwa den Koordinierungs- und Fachstellen
oder der wissenschaftlichen Begleitung (bitte gegebenenfalls Art der
Verbindung und betroffene Stellen angeben, soweit der Bundesregierung
bekannt)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
5. Welche inhaltlichen Sachberichte, fachlichen Zwischenberichte,
Wirkungsanalysen oder Prüfvermerke zur Zielerreichung von Projekten in den
Wahlkreisen 192 und 189 lagen der Bundesregierung oder den von ihr
beauftragten Stellen zum 31. Mai 2026 vor (bitte nach Projekt, Träger,
Wahlkreis, Handlungsfeld, Berichtsart, Zeitraum, Eingangsdatum, bewertender
Stelle und Feststellungen zur Zielerreichung oder Wirkung aufschlüsseln)?
Es wird auf Anlage 1* verwiesen. Für Gebietskörperschaften gilt gemäß den
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften eine
Einreichungsfrist der Verwendungsnachweise von spätestens einem Jahr nach
Ablauf des Bewilligungszeitraums. Demnach liegen zum genannten Stichtag
(31. Mai 2026) für die Gebietskörperschaften noch keine
Verwendungsnachweise vor. Die unterjährige Erfolgskontrolle (Projektupdates) entfällt im
Bereich der Partnerschaften für Demokratie, sodass diese Projekte in der
Übersicht in Anlage 1* nicht abgebildet werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7839 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Welche messbaren Ziele und Erfolgskriterien wurden den in den Jahren
2024, 2025 und 2026 in den Wahlkreisen 192 und 189 geförderten
Projekten zugrunde gelegt, liegen dazu nach Förderende erhobene
Wirkungsnachweise vor, oder beruhen die Nachweise auf Selbstauskünften der
Träger oder auf Aussagen zu möglichen Wirkungen (bitte nach Projekt,
Träger, Wahlkreis, Ziel, Indikator, Nachweisform, Zielerreichung und
Abweichungen aufschlüsseln)?
7. In welchem Umfang werden die Projekte in den Wahlkreisen 192 und 189
unabhängig und extern evaluiert, und in welchem Umfang beruhen die
Wirkungs- und Sachberichte auf einer Selbstbewertung der Träger, und
welche Stelle bewertet, plausibilisiert oder bestätigt die fachlichen
Selbstauskünfte der Träger (bitte nach Projekt, Träger, Wahlkreis,
Evaluationsform, bewertender oder bestätigender Stelle und Häufigkeit
aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Evaluation der Projekte aus dem Jahr 2024 (letzte Förderperiode) ist
veröffentlicht unter demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden.
Die für die Evaluation ab dem Jahr 2025 zuständigen wissenschaftlichen
Einrichtungen für die jeweiligen Programmbereiche sind unter demokratie-lebe
n.de/dl/programm/evaluation einsehbar. Der Prozess ist noch nicht
abgeschlossen.
8. Welche der in den Jahren 2020 bis 2024 in den Wahlkreisen 192 und 189
geförderten Träger werden in der seit 2025 laufenden Förderperiode weiter
gefördert (bitte nach Träger, Wahlkreis, früherem und aktuellem
Förderformat, Laufzeit und Fördersumme aufschlüsseln)?
Die folgenden Projekte im Wahlkreis 189 (bis 14. März 2024 Wahlkreis 190) in
der seit 2025 laufenden Förderperiode wurden bereits in den Jahren 2020 bis
2024 gefördert:
Programmbereich
Zuwendungsempfänger
Förderzeitraum
Bundesmittel
Partnerschaft für
Demokratie
Wartburgkreis 01.01.2025
bis
31.12.2026
2025: 140.000 Euro
2026: 140.000 Euro
Gesamt:
280.000 Euro
Partnerschaft für
Demokratie
Wartburgstadt
Eisenach
01.01.2025
bis
31.12.2026
2025: 140.000 Euro
2026: 140.000 Euro
Gesamt:
280.000 Euro
Partnerschaft für
Demokratie
Unstrut-Hainich-Kreis 01.01.2025
–
31.12.2026
2025: 140.000 Euro
2026: 140.000 Euro
Gesamt:
280.000 Euro
Die folgenden Projekte im Wahlkreis 192 (bis 14. März 2024 Wahlkreis 193) in
der seit 2025 laufenden Förderperiode wurden bereits in den Jahren 2020 bis
2024 gefördert:
Programmbereich
Zuwendungsempfänger
Förderzeitraum
Bundesmittel
Innovationsprojekte
Distanz –
Distanzierungsarbeit,
jugendkulturelle Bildung
und Beratung e. V.
01.01.2025
bis
31.12.2026
2025:
250.000 Euro
2026:
250.000 Euro
Gesamt:
500.000 Euro
Innovationsprojekte
Arbeit und Leben
Thüringen e. V.
01.01.2025
bis
31.12.2026
2025:
148.573,87 Euro
2026:
148.573,87 Euro
Gesamt:
297.147,74 Euro
Landesdemokratiezentrum
Thüringer
Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Arbeit
und Familie
01.01.2025
bis
31.12.2026
2025:
1.881.604,04 Euro
2026:
1.881.604,04 Euro
Gesamt:
3.763.208,08 Euro
Partnerschaft für
Demokratie
Landeshauptstadt
Erfurt
01.01.2025
bis
31.12.2026
2025:
140.000 Euro
2026:
140.000 Euro
Gesamt:
280.000,00 Euro
Partnerschaft für
Demokratie
Stadt Weimar 01.01.2025
bis
31.12.2026
2025:
140.000 Euro
2026:
140.000 Euro
Gesamt:
280.000,00 Euro
Strafvollzug und
Bewährung
UNITYED e. V. 01.01.2025
bis
31.12.2026
2025:
649.354,06 Euro
2026:
649.029,58 Euro
Gesamt:
1.298.383,64 Euro
9. Auf welcher Förderrichtlinie mit welcher Fassung und Laufzeit beruht die
Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in den Jahren 2024
bis 2026, und welchen Stand hat ein mögliches Demokratiefördergesetz,
und wie haben sich der Wechsel der Förderperiode ab 2025 und die
haushaltsrechtlichen Entwicklungen der Jahre 2025 und 2026 auf die
inhaltlichen Auflagen, Zahl, Umfang und Laufzeit der Projekte in den
Wahlkreisen 192 und 189 ausgewirkt (bitte Rechtsgrundlage, Geltungszeitraum,
Handlungsfeld und Auswirkungen auf Förderbedingungen, Mittelhöhe,
Projektzahl und Laufzeit angeben)?
Für den Zeitraum bis einschließlich 31. Dezember 2024 beruht die Förderung
auf der Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ vom 5. August 2019 mit
Änderungen vom 20. Oktober 2021 und 5. August 2022, GMBl. 2022, S. 810 ff. Für
den Zeitraum ab 1. Januar 2025 beruht die Förderung auf der Förderrichtlinie
„Demokratie leben!“ vom 20. November 2024, GMBl. 2024, S. 1166 ff. Das
Demokratiefördergesetz ist ein Vorhaben der vorherigen Bundesregierung. Der
Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu speziellen Auswirkungen des
Wechsels der Förderperiode oder haushaltsrechtlicher Entwicklungen auf die
Wahlkreise 192 und 189 vor.
Anlage 1 zu Frage 5 KA 21/7536
Wahlkreis Programmbereich Zuwendungsempfänger Berichtsart Zeitraum Eingangsdatum abgeschlossene Prüfung/Prüffeststellungen
192 Innovationsprojekte Distanz - Distanzierungsarbeit,jugendkulturelle Bildung Verwendungsnachweis OLOL202S - 10.06.2026 Prüfung läuft
und Beratung e.V. ., 31.U.2025
'
192 Innovationsprojekte Distanz - Distanzier�ngsarbeit,jugendkulturelle Bildung Projektupdate 01.01.2025 - 27.10.2026 Prüfung abgeschlossen, keine Beanstandungen
und Beratung e.V. 27.10.2025 '
192 Innovationsprojekte Arbeit und Leben Thüringen e.V. Verwendungsnachweis 01.01.2025- 19.05.2026 Prüfung läuft
31.12.2025
192 Innovationsprojekte Arbeit und Leben Thüringen e.V. Projektupdate 01.01.2025 - 29.10.2025 Prüfung abgeschlossen, keine Beanstandungen
30.10.2025
192 Innovationsprojekte Muslimisches Bildungswerk für Demokratie und Bildung Verwendungsnachweis 01.0L202S- OL0?.2026 Prüfung läuft
(MNDB) e.V. 3l.12.202S
192 Innovationsprojekte Muslimisches Bildungswerk für Demokratie und Bildung Projektupdate 01.01.2025- 30.10.2025 Prüfung abgeschlossen, keine Beanstandungen
(MNDB) e.V. 30.10.2025
192 Innovationsprojekte Landesnetzwerk der Migrant*innenorganisationen Verwendungsnachweis OLOl.2025 - 15.07.2026 Prüfung läuft
MigraNetz Thüringen 31.12.2025
192 Innovationsprojekte Landesnetzwerk der Migrant*innenorganisationen - - Projektupdate OLOL202S - 29.10.2025 Prüfung abgeschlossen, keine Beanstandungen
MigraNetz Thüringen 31.10.2025
192 Innovationsprojekte LÖSUNGSLABOR e. V. Verwendungsnachweis 01.01.2025- 30.06.2026 Prüfung läuft
31.12.2025
192 Innovationsprojekte LÖSUNGSLABOR e. V. Projektupdate OLOL202S - 30.10.2025 Prüfung abgeschlossen, keine Beanstandungen
30.10.2025
192 Strafvollzug und Bewährung UNITYED e. V. Verwendungsnachweis OLOL2025- 30.06.2026 Prüfung läuft
31.12.2025
192 Strafvollzug und Bewährung UNITYED e. V. Projektupdate OLOl.2025 - 30.10.2025 Prüfung abgeschlossen, keine Beanstandungen
3l.12.202S
192 Landesdemokratiezentrum Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit Projektupdate 01.01.2025 - 29.10.2025 Prüfung abgeschlossen, keine Beanstandungen
und Familie 28.10.2025
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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