Schutz der Medienfreiheit im Europäischen Demokratieschild
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Schutz der Medienfreiheit im Europäischen Demokratieschild
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7367
21. Wahlperiode 28.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Janina Böttger, David Schliesing, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar,
Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner,
Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der
Fraktion Die Linke
Schutz der Medienfreiheit im Europäischen Demokratieschild
Der Europäische Demokratieschild (European Democracy Shield) ist eine
Strategie der Europäischen Kommission zur Stärkung und zum Schutz der
Demokratie. Das Ziel sei, die „Integrität des Informationsraums zu wahren und die
kollektive Abwehrfähigkeit der Gemeinschaft gegen Informationsmanipulation
und Desinformation zu stärken“ (vgl. https://commission.europa.eu/document/8
c30975d-bc1c-4415-8dcd-a71cb28f3662_en; www.heise.de/news/Demokraties
child-EU-Kommission-will-Integritaet-des-Informationsraums-wahren-110761
51.html). Dafür plant die Kommission unter anderem im Rahmen des European
Democracy Shield den Aufbau eines „Online-Wissenszentrums“, welches
zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen leichteren Zugang zu
Unterstützung und Schutzmaßnahmen gewährleisten soll (vgl. https://ec.europa.eu/co
mmission/presscorner/detail/de/ip_25_2660).
Vorgesehen ist, dass das im kommendem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)
2028–2034 konzipierte Rahmenprogramm AgoraEU dabei einen Teil der
finanziellen und programmatischen Umsetzung übernimmt, etwa durch Förderungen
für Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und kulturbezogene
Demokratieförderung.
Die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (European Digital
Media Observatory – EDMO) hat sich seit ihrer Gründung 2020 zum zentralen
Instrument für die technische Überwachung des Informationsraums entwickelt.
Im Rahmen des Demokratieschilds wurde ihr Mandat erheblich erweitert, um
„neue, unabhängige Überwachungs- und Analysefähigkeiten“ zu entwickeln,
die insbesondere in Krisenzeiten eine präzise Lageerfassung ermöglichen sollen
(vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/european-digital-media-ob
servatory; https://edmo.eu/). Die von der EDMO eingesetzten Tools zur
Überwachung des Informationsraums basieren auf einer Kombination aus Cloud-
Technologien, KI-gestützten Analysemodellen und forensischen Verfahren. Ein
zentrales Element ist die Plattform „Truly Media“, die eine gesicherte
Umgebung für die kooperative Arbeit von Faktencheckern und Forschern bietet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie verhält sich die Bundesregierung zur geplanten Budgetierung von
AgoraEU (ca. 8,58 Mrd. Euro) angesichts der massiven Überzeichnung
der Vorläuferprogramme Creative Europe und CERV (Citizens, Equality,
Rights and Values), und welcher Anteil dieser Mittel ist explizit für
Maßnahmen des Demokratieschilds reserviert?
2. Welche konkreten Projekte zur „Stärkung der demokratischen Resilienz“
werden derzeit aus CERV finanziert (bitte entsprechend unter Angabe der
Förderhöhe auflisten)?
3. Kennt und wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik, dass AgoraEU
zu einer politisch-normativen Zweckbestimmung der Kulturförderung
oder Stigmatisierung oppositioneller Akteure führen könnte, inklusive der
Rolle des European Democracy Shield, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?
4. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Planung eines
„Online-Wissenszentrums“ Zivilgesellschaftlicher Raum bei der
Kommission fortgeschritten, sollen dafür Mittel im kommenden MFR
bereitgestellt werden, und wenn nein, warum nicht?
5. Welche Funktionen sollte ein „Online-Wissenszentrum“ nach Meinung
der Bundesregierung übernehmen, und wo sollte es angesiedelt sein?
6. Welche konkreten Indikatoren und Monitoring-Frameworks werden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Online-Wissenszentrums“
zur Bewertung des „zivilgesellschaftlichen Raums“ herangezogen, und
inwieweit fließen diese direkt in den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht
der EU ein?
7. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Einbindung der Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte in den Betrieb des Zentrums, und
welche Rolle spielen dabei nationale deutsche Stellen (z. B. das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes)?
8. Inwieweit ist sichergestellt, dass die Expertise von zivilgesellschaftlichen
Organisationen bereits in der Vorbereitungsphase direkt einbezogen wird,
um eine einseitig staatliche Perspektive bei der Dokumentation von
„Bedrohungen“ zu vermeiden?
9. Gibt es Pläne, das „Online-Wissenszentrum“ mit einem
Warnmechanismus zu verknüpfen, der bei Einschränkungen der Versammlungs- oder
Vereinigungsfreiheit in Mitgliedstaaten sofortige Reaktionen auf EU-
Ebene auslöst?
10. Werden die von der EDMO genutzten Analyse-Dashboards oder die
Verifikationsplattform „Truly Media“ nach Kenntnis der Bundesregierung
auch von deutschen Bundesbehörden (z. B. dem Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung, dem Bundesministerium des Innern oder
dem Bundesamt für Verfassungsschutz) aktiv für die Lageerfassung
genutzt, und wenn ja, zu welchen konkreten Zwecken?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Genauigkeit und
Fehlerquote der eingesetzten KI-Detektionstools (z. B. von Sensity) zur
Erkennung von Deepfakes, und wie wird verhindert, dass legitime
satirische oder politische Inhalte fälschlicherweise als Desinformation markiert
werden?
12. Wie reagiert die Bundesregierung auf den Zugang von EDMO-Forschern
zu Daten großer Onlineplattformen gemäß Artikel 40 des Digital Services
Act, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einem
drohenden „Daten-Winter“ (Erschwerung des Datenzugangs durch
Plattformbetreiber) entgegenzuwirken?
13. Sind an der Entwicklung der Überwachungs- und Analysefähigkeiten von
der EDMO neben den bekannten Konsortialpartnern (European University
Institute (EUI), Athens Technology Center (ATC), Aarhus University)
weitere private Sicherheitsfirmen oder IT-Dienstleister beteiligt, und wenn
ja, welche?
14. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um künftig im
Rahmen von AgoraEU zwischen legitimer Kritik und Desinformation zu
unterscheiden (bitte begründen)?
Berlin, den 23. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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