Hintergründe und Schwerpunkte der EU-Medienförderung mit Hilfe der EU-Initiative "AgoraEU"
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Hintergründe und Schwerpunkte der EU-Medienförderung mit Hilfe der EU-Initiative "AgoraEU"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7267
21. Wahlperiode 22.07.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Pierre Lamely, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin
Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf und
der Fraktion der AfD
Hintergründe und Schwerpunkte der EU-Medienförderung mithilfe der
EU‑Initiative AgoraEU
Bei „AgoraEU“ handelt es sich um ein vor einem Jahr vorgestelltes Programm
der Europäischen Union für Kultur, Medien und Zivilgesellschaft, das Bereiche
abdecken soll, die aus Sicht der Europäischen Union (EU) für die Stärkung der
EU-Bürger und für den Aufbau widerstandsfähigerer Gesellschaften von
zentraler Bedeutung seien (vgl. https://creative-europe-desk.de/artikel/news/kommi
ssion-schlaegt-neues-programm-agoraeu-fuer-kultur-medien-und-zivilgesellsch
aft-vor). Nach Angaben der EU verfolgt AgoraEU das Ziel, die Pressefreiheit
zu stärken und Desinformation zu bekämpfen (vgl. https://creative-europe-des
k.de/artikel/news/kommission-schlaegt-neues-programm-agoraeu-fuer-
kulturmedien-und-zivilgesellisher schaft-vor). Darüber hinaus geht es der EU darum,
wie die Behörden der EU-Staaten die ihnen im Rahmen des AgoraEU-
Programms anvertrauten Beträge verwalten werden (vgl. www.europarl.europ
a.eu/legislative-train/spotlight-MFF%202028-2034/file-agoraeu). Der Rat der
Europäischen Union hat am 12. Mai 2026 seine Genehmigung für das
Gesamtvorhaben erteilt (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/0
5/12/agoraeu-council-agrees-partial-mandate-on-new-programme-to-support-cu
lture-media-and-democratic-values/).
Das Programm AgoraEU soll die „derzeitige Vielzahl von Instrumenten durch
einen rationalisierten Ansatz […] ersetzen, der Synergien zwischen Kultur,
Medienförderung und demokratischer Partizipation schafft und die
Verwaltungslast für Begünstigte deutlich reduziert“ (vgl. https://kultur.creative-europe-des
k.de/news/eu-plant-neues-dachprogramm-agoraeu-kultur-und-demokratie-ruec
ken-enger-zusammen/). Bei den bisherigen Programmen handelt es sich um die
Programme CERV (Citizens, Equality, Rights and Values) und Creative
Europe, die im alten Haushalt mit insgesamt ca. 4 Mio. Euro veranschlagt waren
(vgl. www.europarl.europa.eu/legislative-train/spotlight-MFF%202028-2034/fi
le-agoraeu). Die Europäische Kommission schlägt zu diesem Zweck für den
Zeitraum von 2028 bis 2034 ein Gesamtbudget von rund 8,6 Mrd. Euro vor.
Diese Summe soll wie folgt aufgeteilt werden:
a) „Kreatives Europa – Kultur“: ca. 1,8 Mrd. Euro. Schwerpunkt von
„Kreatives Europa – Kultur“ sei die Förderung von grenzüberschreitender kultureller
Zusammenarbeit und das Schaffen von Kultur.
b) „MEDIA+“ (Medienförderung): ca. 3,2 Mrd. Euro. Der Schwerpunkt von
„Medien+“ ziele darauf wiederum ab, die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit
der audiovisuellen Industrie und der Videospielbranche zu stärken sowie freien
und unabhängigen Journalismus und Nachrichtenmedien zu unterstützen.
c) „Demokratie, Bürgerrechte und Werte“ (CERV+): ca. 3,6 Mrd. Euro. Der
Schwerpunkt „Demokratie, Bürger, Gleichheit, Rechte und Werte“ (CERV+)
solle wiederum Grundrechte und Gleichheit fördern, Diskriminierung
verhindern, die demokratische Teilhabe stärken und die Rechtsstaatlichkeit wahren
(vgl. https://culturalfoundation.eu/stories/proposed-e8-6-billion-for-culture-an
d-democracy-in-the-next-eu-budget/ auch www.europarl.europa.eu/legislative-t
rain/spotlight-MFF%202028-2034/file-agoraeu).
Von Medienvertretern wird dieses Programm umfassend kritisiert (vgl. www.pr
og.film/positionen-aktuelles/unabhngige-produzentinnen-aus-unterschiedliche
n-mitgliedstaaten-uern-bedenken-zum-neuen-agoraeu-programm-2028-2034).
Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass das Programm AgoraEU
Medienunternehmen in strukturelle und finanzielle Abhängigkeit von der Europäischen
Kommission bringen dürfte. Als Grund für diese Befürchtung wird ausgeführt, dass
in den Vergabekriterien undefinierte Begriffe wie „Wirkung, Qualität und
Relevanz“ enthalten sind (vgl. www.eca.europa.eu/ECAPublications/OP-2026-11/O
P-2026-11_DE.pdf), die jedoch vielfach auslegbar sind. Hierdurch wird ein
Spielraum eröffnet, Medien, die EU-freundlich berichten oder die offizielle
Linie zu „Desinformation“ verfolgen, anders zu behandeln als Medien, die dies
nicht tun. Insbesondere kritische Stimmen gegenüber der EU-Integration laufen
hierdurch Gefahr, anders behandelt zu werden als Stimmen, die eine solche
Kritik nicht äußern.
Die eigentliche Entscheidungshoheit verbleibt bei der Europäischen
Kommission. Den Mitgliedstaaten und deren demokratisch legitimierten Regierungen
kommt im neuen AgoraEU-Ausschuss lediglich eine beratende Rolle zu (vgl.
www.berliner-zeitung.de/article/neues-eu-programm-agoraeu-milliarden-
fuermedien-ngos-und-den-kampf-gegen-desinformation-10036150).
Bereits heute profitieren Organisationen wie z. B. die Deutsche Presse-Agentur
(dpa) von EU-Mitteln. Die dpa gibt hierzu an, dass das Volumen der
projektgebundenen Förderungen von 2021 bis 2025 rund 2,4 Mio. Euro betrage (vgl.
www.dpa.com/de/ueber-die-dpa/unabhaengigkeit).
Die dpa koordiniert darüber hinaus den EU-finanzierten „European Newsroom“
(vgl. https://europeannewsroom.com/about/the-project/) und ist über das
Netzwerk GADMO (German-Austrian Digital Media Observatory) Teil des EU-
finanzierten Desinformationsobservatoriums EDMO (Europäische
Beobachtungsstelle für digitale Medien; vgl. https://gadmo.eu/partner/dpa-logo/).
Mithilfe von AgoraEU sollen derartige Engagements nun ausgebaut werden.
Die Fragesteller leiten aus dieser Entwicklung die Möglichkeit ab, dass die
Europäische Kommission mithilfe dieses Programms in die Unabhängigkeit
und in die Staatsferne des Journalismus in den EU-Ländern und damit auch in
Deutschland eingreifen könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben Vertreter der Bundesregierung an der Konzeption und Entwicklung
von AgoraEU mitgewirkt, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche,
und in welcher Rolle (bitte lückenlos offenlegen)?
2. Welche personellen, materiellen und immateriellen Beiträge haben
Vertreter der Bundesregierung für AgoraEU geleistet (bitte lückenlos offenlegen
und hierbei explizit offenlegen, ob in diesem Zusammenhang durch die
Bundesregierung Geldzahlungen erfolgten oder ob die Bundesregierung
geldwerte Leistungen erbracht hat, und wenn ja, in welchem Umfang)?
3. Welche Position vertrat, bzw. vertritt die Bundesregierung gegenüber dem
Programm AgoraEU?
a) Welche Positionen hat der Vertreter der Bundesregierung im Rat der
Europäischen Union zum Programm AgoraEU vertreten (bitte hierbei
auch offenlegen, ob dieser dem Programm zugestimmt hat, und wenn
ja, warum)?
b) Hat sich die Bundesregierung beim Beschluss durch den Rat der
Europäischen Union am 12. Mai 2026 für oder gegen die geplante
Ausweitung der Medienförderung mithilfe von AgoraEU ausgesprochen (bitte
die Begründung für das Handeln der Bundesregierung offenlegen)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Vergabekriterien
von AgoraEU mit dem Gebot der staatlichen Neutralität gegenüber
Medieninhalten und dem Grundsatz der Pressefreiheit in Deutschland?
a) Welche Rolle nimmt, nach Kenntnis der Bundesregierung, AgoraEU
innerhalb des Democracy Shield der EU ein (bitte begründen)?
b) Stärkt oder schwächt AgoraEU nach Überzeugung der
Bundesregierung den Rundfunk in dem Punkt „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen
Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet“ (vgl.
Präambel Medienstaatsvertrag www.gesetze-bayern.de/Content/Documen
t/MStV/true; bitte begründen)?
c) Hält die Bundesregierung AgoraEU mit dem in Deutschland geltenden
Grundsatz der Staatsferne von Medien für vereinbar (bitte begründen
und hierbei explizit darauf eingehen, ob aus Sicht der
Bundesregierung eine Medienförderung von 3,2 Mrd. Euro durch die EU den
Grundsatz der Staatsferne der Medien in Deutschland nach
Einschätzung der Bundesregierung fördert, gefährdet oder unberührt lassen
wird)?
d) Hält die Bundesregierung AgoraEU mit dem in Deutschland geltenden
Grundsatz der Unabhängigkeit des Rundfunks für vereinbar (bitte
begründen und hierbei explizit darauf eingehen, ob aus Sicht der
Bundesregierung eine Medienförderung von 3,2 Mrd. Euro durch die EU
den Grundsatz der Unabhängigkeit der Medien in Deutschland nach
Einschätzung der Bundesregierung fördert, gefährdet oder unberührt
lassen wird)?
5. Welche deutschen Medienunternehmen, Nachrichtenagenturen, Verlage
oder Journalismusorganisationen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren EU-Fördermittel im Rahmen von
Creative Europe, CERV oder vergleichbaren Programmen erhalten und in
welcher Höhe (bitte lückenlos offenlegen und nach Empfängern,
Programmen und Jahren aufschlüsseln)?
6. Hält die Bundesregierung den Umstand, dass die Europäische
Kommission bei den Arbeitsprogrammen und Vergabeentscheidungen allein
zuständig ist, für mit dem Subsidiaritätsprinzip bzw. dem Grundsatz der
nationalen Medienhoheit vereinbar (bitte jeweils auch begründen)?
7. Welche Rolle spielen, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung,
Nichtregierungsorganisationen bei der Ausgestaltung der Förderkriterien
und Vergabeprozesse von AgoraEU (bitte in diesem Zusammenhang jede
derjenigen Nichtregierungsorganisation namentlich benennen, von der die
Bundesregierung im Zusammenhang mit AgoraEU Kenntnis erhalten hat,
und in jedem dieser Fälle deren Tätigkeitsschwerpunkt offenlegen und in
diesem Zusammenhang auch alle der Bundesregierung bekannten
Verbindungen zur Open Society Foundation offenlegen)?
a) Welche dieser Nichtregierungsorganisation ist gegenüber der
Bundesregierung oder, nach Kenntnis der Bundesregierung, gegenüber der
EU durch Lobbying für AgoraEU in Erscheinung getreten (bitte,
soweit rechtlich möglich, lückenlos offenlegen vgl. www.igbk.de/image
s/news-wir-vernetzen/Joint_Letter_-_Call_to_Support_a_Reinforced_
AgoraEU_in_the_next_MFF.pdf)?
b) Sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit AgoraEU
Zahlungen durch Nichtregierungsorganisationen bzw. Zahlungen von
Privatpersonen bekannt (wenn ja, bitte diese
Nichtregierungsorganisationen, soweit rechtlich zulässig, benennen und die jeweilige Summe
offenlegen)?
8. Wie bewertet die Bundesregierung das Modell des „European
Newsroom“, und wie bewertet die Bundesregierung das durch diesen
„European Newsroom“ vorangetriebene Konzept, dass Nachrichtenagenturen
EU-weit einheitliche Inhalte verbreiten (bitte in diesem Zusammenhang
auch auf den möglichen Einfluss auf publizistische Vielfalt und
Meinungsfreiheit eingehen)?
9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass jene
deutsche Medienunternehmen, die AgoraEU-Fördermittel erhalten, ihre
Leserschaft und Öffentlichkeit bei jeder Nachricht aus einer durch
AgoraEU-Fördermittel unterstützten Quelle über diese EU-Finanzierung
informieren (bitte begründen)?
10. Auf welchen Wegen nahm die Bundesregierung bisher Einfluss auf
AgoraEU und die in diesem Zusammenhang zu leistenden Förderungen (bitte
alle derartigen Kontakte chronologisch offenlegen und, soweit rechtlich
zulässig, die beteiligten Akteure benennen und die besprochenen Inhalte
offenlegen)?
11. Welche Randbedingungen muss oder soll die Bundesregierung erfüllen,
um den Anforderungen der EU darüber gerecht zu werden, wie die
nationalen Behörden diese Gelder verwalten werden?
a) Mit welchen Stellen hat die Bundesregierung sich bereits darüber
ausgetauscht, wie die nationalen Behörden diese EU-Gelder verwalten
werden (bitte alle Stellen, die diese EU-Gelder verwalten werden oder
die am Tag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage im Gespräch
sind, diese EU-Gelder zu verwalten, benennen)?
b) Hat die Bundesregierung bereits Randbedingungen, Regeln oder
Ähnliches darüber erstellt, wie die nationalen Behörden diese EU-Gelder
verwalten werden, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie lauten
diese (bitte lückenlos offenlegen)?
12. Ist das Programm AgoraEU in der aktuell vorliegenden Ausgestaltung
nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz der
Subsidiarität vereinbar (bitte begründen und hierbei separat auf die Fallgruppe
eingehen, dass mit diesen EU-Geldern kommunale Vorhaben gefördert
werden)?
13. Hat sich die Bundesregierung bereits eine Position dazu gebildet, ob sie
eine Verdoppelung der Förderung der in der Vorbemerkung der
Fragesteller dargelegten Programme zur Förderung von Kultur und Medien von ca.
4 Mio. Euro auf 8 Mio. Euro befürwortet, wenn nein, warum nicht, und
wenn ja, wie lautet diese?
a) In welchem Budget des zukünftigen EU-Haushalts sieht die
Bundesregierung die fragegegenständlichen Fördersummen ganz oder
teilweise als richtig verortet an (bitte Budget offenlegen und begründen; vgl.
auch www.europarl.europa.eu/legislative-train/spotlight-MFF%20202
8-2034/file-agoraeu)?
b) Erkennt die Bundesregierung in den fragegegenständlichen
Fördersummen eine Ausweitung des EU-Haushalts zulasten nationaler
Haushalte (bitte begründen)?
c) Welche Begründungen sind der Bundesregierung darüber bekannt,
dass die EU das Budget für die geförderten Gegenstände von ca.
4 Mio. Euro bisher mindestens verdoppeln möchte (bitte sowohl die
Begründung der EU aus dem aktuell in Verhandlung befindlichen
Mittelfristigen Finanzrahmen als auch die Begründung der EU zu dem
Programm AgoraEU offenlegen)?
d) Welche Prüfungen zur Ermittlung der Effizienz und der Wirkung der
im Rahmen des Programms AgoraEU eingesetzten Gelder bestehen
bereits, sind nach Kenntnis der Economist Intelligence Unit geplant
oder möchte die Bundesregierung in Zukunft verankern (bitte mitsamt
der Offenlegung der Prüfmaßstäbe lückenlos offenlegen)?
e) Teilt die Bundesregierung die Kritik des Europäischen
Rechnungshofs, dass durch die Zusammenführung bisher getrennt geförderter
Bereiche eine komplexe und dadurch schwer zu überprüfende
„Governance“ geschaffen wird (vgl. www.eca.europa.eu/ECAPublications/O
P-2026-11/OP-2026-11_DE.pdf und darin Stellungnahme 11/2026 zu
dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Einrichtung des Programms „AgoraEU“ für den
Zeitraum 2028–2034 (COM(2025) 550 final)?
Berlin, den 20. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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