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Schutz der Medienfreiheit im Europäischen Demokratieschild (Antwort zu Drs. 21/7367)

dip / drucksache 31.08.2026 · WP 21 · 21/7798 · Antwort · Original ↗

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Schutz der Medienfreiheit im Europäischen Demokratieschild (Antwort zu Drs. 21/7367) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7798 21. Wahlperiode 31.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Böttger, David Schliesing, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7367 – Schutz der Medienfreiheit im Europäischen Demokratieschild V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Europäische Demokratieschild (European Democracy Shield) ist eine Strategie der Europäischen Kommission zur Stärkung und zum Schutz der Demokratie. Das Ziel sei, die „Integrität des Informationsraums zu wahren und die kollektive Abwehrfähigkeit der Gemeinschaft gegen Informationsmanipulation und Desinformation zu stärken“ (vgl. https://commission.europa.eu/doc ument/8c30975d-bc1c-4415-8dcd-a71cb28f3662_en; www.heise.de/news/De mokratieschild-EU-Kommission-will-Integritaet-des-Informationsraums-wahr en-11076151.html). Dafür plant die Kommission unter anderem im Rahmen des European Democracy Shield den Aufbau eines „Online- Wissenszentrums“, welches zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen leichteren Zugang zu Unterstützung und Schutzmaßnahmen gewährleisten soll (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_2660). Vorgesehen ist, dass das im kommendem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 konzipierte Rahmenprogramm AgoraEU dabei einen Teil der finanziellen und programmatischen Umsetzung übernimmt, etwa durch Förderungen für Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und kulturbezogene Demokratieförderung. Die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (European Digital Media Observatory – EDMO) hat sich seit ihrer Gründung 2020 zum zentralen Instrument für die technische Überwachung des Informationsraums entwickelt. Im Rahmen des Demokratieschilds wurde ihr Mandat erheblich erweitert, um „neue, unabhängige Überwachungs- und Analysefähigkeiten“ zu entwickeln, die insbesondere in Krisenzeiten eine präzise Lageerfassung ermöglichen sollen (vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/europea n-digital-media-observatory; https://edmo.eu/). Die von der EDMO eingesetzten Tools zur Überwachung des Informationsraums basieren auf einer Kombination aus Cloud-Technologien, KI-gestützten Analysemodellen und forensischen Verfahren. Ein zentrales Element ist die Plattform „Truly Media“, die eine gesicherte Umgebung für die kooperative Arbeit von Faktencheckern und Forschern bietet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Dem Europäischen Schutzschild für Demokratie ist derzeit allein das Zentrum für Demokratische Resilienz zugeordnet. Die Beobachtungsstelle für digitale Medien und die Online-Wissensplattform für den Zivilgesellschaftlichen Raum sind hiervon unabhängige Einrichtungen der Europäischen Kommission, die mit dem Schutzschild lediglich insofern verbunden sind, als ihre Einrichtung ausweislich der Mitteilungen der Europäischen Kommission ähnlichen Zielen dient. AgoraEU soll laut Mitteilung der Europäischen Kommission zur Schaffung des Europäischen Schutzschilds für Demokratie eines der Instrumente sein, über die sie im künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 den Betrieb des Zentrums für Demokratische Resilienz finanziert.  1. Wie verhält sich die Bundesregierung zur geplanten Budgetierung von AgoraEU (ca. 8,58 Mrd. Euro) angesichts der massiven Überzeichnung der Vorläuferprogramme Creative Europe und CERV (Citizens, Equality, Rights and Values), und welcher Anteil dieser Mittel ist explizit für Maßnahmen des Demokratieschilds reserviert? Die Bundesregierung lehnt das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Gesamtvolumen für den kommenden MFR 2028 bis 2034 als zu hoch ab und fordert horizontale Kürzungen der vorgeschlagenen erheblichen Aufwüchse gegenüber dem laufenden MFR, um die Beiträge für die nationalen Haushalte tragbar zu halten. Erst nach der Gesamteinigung zum MFR wird die finanzielle Ausstattung einzelner Programmbestandteile festgelegt.  2. Welche konkreten Projekte zur „Stärkung der demokratischen Resilienz“ werden derzeit aus CERV finanziert (bitte entsprechend unter Angabe der Förderhöhe auflisten)? Die Europäische Kommission veröffentlicht die von ihr geförderten Projekte auf einer öffentlich zugänglichen zentralen Plattform für die Suche nach Fördermitteln und Ausschreibung (EU-Funding & Tenders Portal), auf der sich Informationen zu Projekten nach EU-Förderprogramm und Jahr sortieren und abrufen lassen (https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/scre en/opportunities/projects-results).  3. Kennt und wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik, dass Agora- EU zu einer politisch-normativen Zweckbestimmung der Kulturförderung oder Stigmatisierung oppositioneller Akteure führen könnte, inklusive der Rolle des European Democracy Shield, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Der Bundesregierung ist eine solche Kritik an AgoraEU nicht bekannt. Die derzeit dem Rat und dem Europäischen Parlament im Entwurf vorliegende Verordnung für AgoraEU bietet nach Ansicht der Bundesregierung keinen Anlass für eine derartige Besorgnis.  4. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Planung eines „Online-Wissenszentrums“ Zivilgesellschaftlicher Raum bei der Kommission fortgeschritten, sollen dafür Mittel im kommenden MFR bereitgestellt werden, und wenn nein, warum nicht?  5. Welche Funktionen sollte ein „Online-Wissenszentrum“ nach Meinung der Bundesregierung übernehmen, und wo sollte es angesiedelt sein?  6. Welche konkreten Indikatoren und Monitoring-Frameworks werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Online- Wissenszentrums“ zur Bewertung des „zivilgesellschaftlichen Raums“ herangezogen, und inwieweit fließen diese direkt in den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU ein?  7. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Einbindung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in den Betrieb des Zentrums, und welche Rolle spielen dabei nationale deutsche Stellen (z. B. das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes)?  8. Inwieweit ist sichergestellt, dass die Expertise von zivilgesellschaftlichen Organisationen bereits in der Vorbereitungsphase direkt einbezogen wird, um eine einseitig staatliche Perspektive bei der Dokumentation von „Bedrohungen“ zu vermeiden?  9. Gibt es Pläne, das „Online-Wissenszentrum“ mit einem Warnmechanismus zu verknüpfen, der bei Einschränkungen der Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in Mitgliedstaaten sofortige Reaktionen auf EU- Ebene auslöst? Die Fragen 4 bis 9 werden zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Europäische Kommission ihre Pläne für die Online-Plattform für den Zivilgesellschaftlichen Raum noch nicht konkretisiert. 10. Werden die von der EDMO genutzten Analyse-Dashboards oder die Verifikationsplattform „Truly Media“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch von deutschen Bundesbehörden (z. B. dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, dem Bundesministerium des Innern oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz) aktiv für die Lageerfassung genutzt, und wenn ja, zu welchen konkreten Zwecken? 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Genauigkeit und Fehlerquote der eingesetzten KI-Detektionstools (z. B. von Sensity) zur Erkennung von Deepfakes, und wie wird verhindert, dass legitime satirische oder politische Inhalte fälschlicherweise als Desinformation markiert werden? 12. Wie reagiert die Bundesregierung auf den Zugang von EDMO-Forschern zu Daten großer Onlineplattformen gemäß Artikel 40 des Digital Services Act, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einem drohenden „Daten-Winter“ (Erschwerung des Datenzugangs durch Plattformbetreiber) entgegenzuwirken? 13. Sind an der Entwicklung der Überwachungs- und Analysefähigkeiten von der EDMO neben den bekannten Konsortialpartnern (European University Institute (EUI), Athens Technology Center (ATC), Aarhus University) weitere private Sicherheitsfirmen oder IT-Dienstleister beteiligt, und wenn ja, welche? Die Fragen 10 bis 13 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung respektiert die Unabhängigkeit der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) und ist an der Arbeit der Beobachtungsstelle nicht beteiligt. 14. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um künftig im Rahmen von AgoraEU zwischen legitimer Kritik und Desinformation zu unterscheiden (bitte begründen)? In der jetzigen Phase der Konzipierung des Förderprogramms kann über die Ausgestaltung einzelner Förderbedingungen keine Aussage getroffen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission die ihr nach Inkrafttreten des MFR 2028 bis 2034 zur Verfügung stehenden Gelder ausschließlich auf Grundlage der AgoraEU begründenden Verordnung verwenden wird. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zum Begriff der „Desinformation“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5250 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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