Schutz der Medienfreiheit im Europäischen Demokratieschild (Antwort zu Drs. 21/7367)
Text
Schutz der Medienfreiheit im Europäischen Demokratieschild (Antwort zu Drs. 21/7367)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7798
21. Wahlperiode 31.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Böttger, David Schliesing,
Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7367 –
Schutz der Medienfreiheit im Europäischen Demokratieschild
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Europäische Demokratieschild (European Democracy Shield) ist eine
Strategie der Europäischen Kommission zur Stärkung und zum Schutz der
Demokratie. Das Ziel sei, die „Integrität des Informationsraums zu wahren und
die kollektive Abwehrfähigkeit der Gemeinschaft gegen
Informationsmanipulation und Desinformation zu stärken“ (vgl. https://commission.europa.eu/doc
ument/8c30975d-bc1c-4415-8dcd-a71cb28f3662_en; www.heise.de/news/De
mokratieschild-EU-Kommission-will-Integritaet-des-Informationsraums-wahr
en-11076151.html). Dafür plant die Kommission unter anderem im Rahmen
des European Democracy Shield den Aufbau eines „Online-
Wissenszentrums“, welches zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen leichteren
Zugang zu Unterstützung und Schutzmaßnahmen gewährleisten soll (vgl.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_2660).
Vorgesehen ist, dass das im kommendem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)
2028–2034 konzipierte Rahmenprogramm AgoraEU dabei einen Teil der
finanziellen und programmatischen Umsetzung übernimmt, etwa durch
Förderungen für Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und kulturbezogene
Demokratieförderung.
Die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (European Digital
Media Observatory – EDMO) hat sich seit ihrer Gründung 2020 zum
zentralen Instrument für die technische Überwachung des Informationsraums
entwickelt. Im Rahmen des Demokratieschilds wurde ihr Mandat erheblich
erweitert, um „neue, unabhängige Überwachungs- und Analysefähigkeiten“ zu
entwickeln, die insbesondere in Krisenzeiten eine präzise Lageerfassung
ermöglichen sollen (vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/europea
n-digital-media-observatory; https://edmo.eu/). Die von der EDMO
eingesetzten Tools zur Überwachung des Informationsraums basieren auf einer
Kombination aus Cloud-Technologien, KI-gestützten Analysemodellen und
forensischen Verfahren. Ein zentrales Element ist die Plattform „Truly Media“, die
eine gesicherte Umgebung für die kooperative Arbeit von Faktencheckern und
Forschern bietet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Dem Europäischen Schutzschild für Demokratie ist derzeit allein das Zentrum
für Demokratische Resilienz zugeordnet. Die Beobachtungsstelle für digitale
Medien und die Online-Wissensplattform für den Zivilgesellschaftlichen Raum
sind hiervon unabhängige Einrichtungen der Europäischen Kommission, die
mit dem Schutzschild lediglich insofern verbunden sind, als ihre Einrichtung
ausweislich der Mitteilungen der Europäischen Kommission ähnlichen Zielen
dient. AgoraEU soll laut Mitteilung der Europäischen Kommission zur
Schaffung des Europäischen Schutzschilds für Demokratie eines der Instrumente
sein, über die sie im künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis
2034 den Betrieb des Zentrums für Demokratische Resilienz finanziert.
1. Wie verhält sich die Bundesregierung zur geplanten Budgetierung von
AgoraEU (ca. 8,58 Mrd. Euro) angesichts der massiven Überzeichnung
der Vorläuferprogramme Creative Europe und CERV (Citizens, Equality,
Rights and Values), und welcher Anteil dieser Mittel ist explizit für
Maßnahmen des Demokratieschilds reserviert?
Die Bundesregierung lehnt das von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene Gesamtvolumen für den kommenden MFR 2028 bis 2034 als zu hoch ab
und fordert horizontale Kürzungen der vorgeschlagenen erheblichen
Aufwüchse gegenüber dem laufenden MFR, um die Beiträge für die nationalen
Haushalte tragbar zu halten. Erst nach der Gesamteinigung zum MFR wird die
finanzielle Ausstattung einzelner Programmbestandteile festgelegt.
2. Welche konkreten Projekte zur „Stärkung der demokratischen Resilienz“
werden derzeit aus CERV finanziert (bitte entsprechend unter Angabe
der Förderhöhe auflisten)?
Die Europäische Kommission veröffentlicht die von ihr geförderten Projekte
auf einer öffentlich zugänglichen zentralen Plattform für die Suche nach
Fördermitteln und Ausschreibung (EU-Funding & Tenders Portal), auf der sich
Informationen zu Projekten nach EU-Förderprogramm und Jahr sortieren und
abrufen lassen (https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/scre
en/opportunities/projects-results).
3. Kennt und wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik, dass Agora-
EU zu einer politisch-normativen Zweckbestimmung der
Kulturförderung oder Stigmatisierung oppositioneller Akteure führen könnte,
inklusive der Rolle des European Democracy Shield, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung ist eine solche Kritik an AgoraEU nicht bekannt. Die
derzeit dem Rat und dem Europäischen Parlament im Entwurf vorliegende
Verordnung für AgoraEU bietet nach Ansicht der Bundesregierung keinen Anlass für
eine derartige Besorgnis.
4. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Planung eines
„Online-Wissenszentrums“ Zivilgesellschaftlicher Raum bei der Kommission
fortgeschritten, sollen dafür Mittel im kommenden MFR bereitgestellt
werden, und wenn nein, warum nicht?
5. Welche Funktionen sollte ein „Online-Wissenszentrum“ nach Meinung
der Bundesregierung übernehmen, und wo sollte es angesiedelt sein?
6. Welche konkreten Indikatoren und Monitoring-Frameworks werden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Online-
Wissenszentrums“ zur Bewertung des „zivilgesellschaftlichen Raums“ herangezogen,
und inwieweit fließen diese direkt in den jährlichen
Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU ein?
7. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Einbindung der Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte in den Betrieb des Zentrums, und
welche Rolle spielen dabei nationale deutsche Stellen (z. B. das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes)?
8. Inwieweit ist sichergestellt, dass die Expertise von zivilgesellschaftlichen
Organisationen bereits in der Vorbereitungsphase direkt einbezogen wird,
um eine einseitig staatliche Perspektive bei der Dokumentation von
„Bedrohungen“ zu vermeiden?
9. Gibt es Pläne, das „Online-Wissenszentrum“ mit einem
Warnmechanismus zu verknüpfen, der bei Einschränkungen der Versammlungs- oder
Vereinigungsfreiheit in Mitgliedstaaten sofortige Reaktionen auf EU-
Ebene auslöst?
Die Fragen 4 bis 9 werden zusammen beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Europäische Kommission ihre
Pläne für die Online-Plattform für den Zivilgesellschaftlichen Raum noch nicht
konkretisiert.
10. Werden die von der EDMO genutzten Analyse-Dashboards oder die
Verifikationsplattform „Truly Media“ nach Kenntnis der Bundesregierung
auch von deutschen Bundesbehörden (z. B. dem Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung, dem Bundesministerium des Innern oder
dem Bundesamt für Verfassungsschutz) aktiv für die Lageerfassung
genutzt, und wenn ja, zu welchen konkreten Zwecken?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Genauigkeit und
Fehlerquote der eingesetzten KI-Detektionstools (z. B. von Sensity) zur
Erkennung von Deepfakes, und wie wird verhindert, dass legitime
satirische oder politische Inhalte fälschlicherweise als Desinformation
markiert werden?
12. Wie reagiert die Bundesregierung auf den Zugang von EDMO-Forschern
zu Daten großer Onlineplattformen gemäß Artikel 40 des Digital
Services Act, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einem
drohenden „Daten-Winter“ (Erschwerung des Datenzugangs durch
Plattformbetreiber) entgegenzuwirken?
13. Sind an der Entwicklung der Überwachungs- und Analysefähigkeiten
von der EDMO neben den bekannten Konsortialpartnern (European
University Institute (EUI), Athens Technology Center (ATC), Aarhus
University) weitere private Sicherheitsfirmen oder IT-Dienstleister beteiligt,
und wenn ja, welche?
Die Fragen 10 bis 13 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung respektiert die Unabhängigkeit der Europäischen
Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) und ist an der Arbeit der
Beobachtungsstelle nicht beteiligt.
14. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um künftig im
Rahmen von AgoraEU zwischen legitimer Kritik und Desinformation zu
unterscheiden (bitte begründen)?
In der jetzigen Phase der Konzipierung des Förderprogramms kann über die
Ausgestaltung einzelner Förderbedingungen keine Aussage getroffen werden.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission die ihr
nach Inkrafttreten des MFR 2028 bis 2034 zur Verfügung stehenden Gelder
ausschließlich auf Grundlage der AgoraEU begründenden Verordnung
verwenden wird. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zum Begriff
der „Desinformation“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5250
verwiesen.
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ISSN 0722-8333
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