Zur Entwicklung, Förderung und strategischen Einordnung von Technologien zur Stromerzeugung aus Fließgewässern ("Energyfish" und vergleichbare Ansätze) (Antwort zu Drs. 21/7163)
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Zur Entwicklung, Förderung und strategischen Einordnung von Technologien zur Stromerzeugung aus Fließgewässern ("Energyfish" und vergleichbare Ansätze) (Antwort zu Drs. 21/7163)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7432
21. Wahlperiode 29.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schröder, Nicole Höchst,
Dr. Michael Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7163 –
Zur Entwicklung, Förderung und strategischen Einordnung von Technologien zur
Stromerzeugung aus Fließgewässern („Energyfish“ und vergleichbare Ansätze)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Nutzung von Strömungsenergie in Fließgewässern durch innovative
Technologien wie die sogenannte Energyfish-Anlage (https://energyminer.eu) stellt
in den Augen der Fragesteller einen interessanten Ansatz dar, um das
Spektrum erneuerbarer Energien zu erweitern. Ein erstes Pilotprojekt bei Sankt
Goar am Rhein zeigt, dass eine kontinuierliche Stromerzeugung mit
vergleichsweise geringen Eingriffen in die Gewässerstruktur möglich sein kann
(www.zdfheute.de/wissen/schwarmkraftwerk-rhein-goar-energie-wasserkraft-
100.html). Die dortige Landesregierung scheint das Projekt mit Wohlwollen
zu begleiten (https://mkuem.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/katrin-ed
er-weltweit-erstes-energyfish-schwarmkraftwerk-liefert-klima-und-umweltfre
undlichen-strom-aus-dem-rhein). Nach öffentlich verfügbaren Angaben wird
das Projekt „Energyfish“ im Rahmen der Initiative „Blaue Bioökonomie“
gefördert, die nach eigener Darstellung vom Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt unterstützt wird (https://blaue-biooekonomie.de/p
rojekte/energyfish). Gleichzeitig werfen erste Erfahrungswerte und
Abschätzungen bei den Fragestellern Fragen hinsichtlich der tatsächlichen
Energieausbeute, der Wirtschaftlichkeit sowie der Skalierbarkeit dieser Technologie auf.
Nach öffentlich verfügbaren Angaben liegt die Leistung einzelner Module im
Kilowattbereich (https://blaue-biooekonomie.de/projekte/energyfish), sodass
auch bei einer großflächigen Installation entlang geeigneter Flussabschnitte
nur ein begrenzter Beitrag zur Gesamtstromerzeugung zu erwarten sein
könnte. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen energiepolitischen
Herausforderungen sowie der Notwendigkeit eines effizienten und zielgerichteten
Einsatzes öffentlicher Mittel stellen sich den Fragestellern die Fragen, welche
Erkenntnisse der Bundesregierung zu solchen Technologien vorliegen, inwieweit
über die öffentlich ausgewiesene Förderung im Rahmen der „Blauen
Bioökonomie“ hinaus eine Befassung oder Unterstützung durch die Bundesregierung
besteht und welche strategische Bewertung sie hierzu vornimmt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 29. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Bundesministerien befassen sich gegebenenfalls aktuell mit der
Förderung, fachlichen Begleitung, Bewertung oder auf sonstige Weise
von Technologien zur Stromerzeugung aus Fließgewässern, und worin
besteht die jeweilige Zuständigkeit oder Rolle (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Im Rahmen der Förderung des „Innovationsraums Bioökonomie auf marinen
Standorten (BaMS)“ hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie
und Raumfahrt (BMFTR) in der Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember
2025 mit dem Vorhaben „Energyfish – Skalierung einer innovativen
Technologie zur dezentralen und nachhaltigen Energieversorgung für abgelegene
Fischzuchtbetriebe“ die Weiterentwicklung eines Prototyps für ein „schwimmendes
Mikrowasserkraftwerk“ gefördert. Der Zweck des Vorhabens war die
„Energieversorgung für abgelegene Fischzuchtbetriebe“. Sie war laut
Vorhabenbeschreibung als Nischenanwendung für bestimmte Anwendungskontexte gedacht. Im
geförderten Vorhaben wurde ein Prototyp in einem Fischzuchtkanal unter
Einsatzbedingungen getestet, um die erwarteten Vorteile – wie einfache
Installation, geringe Kosten und Gefahrlosigkeit für Fische – zu validieren.
An der Förderung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Pilotprojekts im Rhein bei Sankt Goar ist die Bundesregierung nicht beteiligt. Der
Kontext, die Ausrichtung und das Ziel des Pilotprojekts Sankt Goar
entsprechen nicht denen des BMFTR-geförderten Vorhabens Energyfish.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für Strom aus Wasserkraft gemäß
§ 40 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Förderung beansprucht
werden kann, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Innerhalb der
Bundesregierung liegt die Ressortzuständigkeit für das EEG beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). In der angewandten Forschung des
8. Energieforschungsprogramms des BMWE werden derzeit keine neuen
Vorhaben zur Wasserkraftnutzung gefördert.
2. Gibt es konkrete Programme, Initiativen oder Förderungen der
Bundesregierung, die Projekte wie die „Energyfish“-Technologie begleiten, und
wenn ja, in welchem Umfang ist die Bundesregierung an der
Finanzierung, Begleitung oder Bewertung entsprechender Projekte beteiligt?
Aktuelle Programme, Initiativen oder Förderungen der Bundesregierung zu
Vorhaben wie dem des BMFTR-geförderten Vorhabens Energyfish oder des
Pilotprojekts in Sankt Goar existieren nicht.
3. Welche konkrete Rolle spielt die in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannte Initiative „Blaue Bioökonomie“ bei der Förderung des Projekts
„Energyfish“, und welche Ziele, Fördergegenstände sowie erwarteten
Ergebnisse verbindet die Bundesregierung mit dieser Förderung?
Die Bundesregierung fördert keine Projekte im Rahmen einer „Initiative Blaue
Bioökonomie“. „Blaue Bioökonomie“ ist der Titel der Website, in dem der
Verein „Bioökonomie auf Marinen Standorten e. V.“ Projekte vorstellt, die im
Rahmen des Innovationsraums BaMS durchgeführt und vom BMFTR gefördert
wurden. Das Ziel, dass das Projekt Energyfish mit dem Innovationsraum BaMS
verknüpfte, ist die Forschung zu einer dezentralen erneuerbaren
Energieversorgung, die die nachhaltige Entwicklung aquatischer Wertschöpfungssysteme,
insbesondere der Aquakultur, unterstützen kann. Im Mittelpunkt des Vorhabens
stand dabei nicht die Entwicklung einer neuen Energieerzeugungstechnologie
für den Energiesektor, sondern vorrangig die Verbesserung der
Ressourceneffizienz in aquatischen Anwendungsbereichen der Bioökonomie.
4. Welche Haushaltsmittel wurden in den letzten fünf Jahren für Projekte
zur Nutzung von Strömungsenergie in Fließgewässern bereitgestellt
(bitte nach Ressorts und Programmen aufschlüsseln)?
Ressort Programm Förderung (Euro)
BMWE WIPANO-Unternehmen 14 093,00
BMWE 7. Energieforschungsprogramm
(bis 2023)
43 777,64*
BMFTR Innovationsräume Bioökonomie
(z. B. Energyfish)
219 348,51
* Hierbei handelt es sich um Kosten für eine abgeschlossene Vorstudie, aus der kein Vorhaben
resultierte.
5. Nach welchen Kriterien werden Projekte in diesem Bereich (vgl.
Frage 4) für eine Förderung ausgewählt?
Für das BMFTR-geförderte Vorhaben Energyfish gilt, dass die in der
Förderrichtlinie „Innovationsräume Bioökonomie“ genannten Kriterien für die
Auswahl geförderter transferorientierter Innovationsbündnisse Anwendung fanden.
Der Innovationsraum BaMS evaluierte Skizzen für Vorhaben gemäß der
Förderbekanntmachung nach den Kriterien:
- (i) Zielsetzung des Projektes im Rahmen der förderpolitischen Ziele;
- (ii) Adressierung von mindestens einem der Querschnittthemen (QT) gemäß
Förderaufruf und/oder Vorschlag für ein neues QT;
- (iii) wissenschaftliche Qualität;
- (iv) Qualität des Arbeitsplanes;
- (v) Kompetenz der Antragsteller, (vi) Volumen der Kofinanzierung durch
Eigenanteile, insbesondere durch Unternehmen;
- (vii) Messbare Steigerung des Technology Readiness Levels und (viii)
Messbarer wirtschaftlicher Effekt des Verwertungsplans.
6. Inwieweit werden Ergebnisse aus Pilotprojekten ähnlich dem in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Energyfish“-Projekt in Sankt
Goar gegebenenfalls systematisch ausgewertet und in politische
Entscheidungsprozesse eingebunden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob und wie aus dem
Pilotprojekt Sankt Goar gewonnene Ergebnisse systematisch ausgewertet
werden und in politische Entscheidungsprozesse einfließen.
Im Fall des BMFTR-geförderten Vorhabens „Energyfish“ wurden Prototypen
eines schwimmenden Mikrowasserkraftwerks getestet. Die gewonnenen
Erkenntnisse zur Gestaltung eines integrierten Fischrechens sowie der Rotoren
und weiterer technischer Merkmale gingen in die Weiterentwicklung späterer
Prototypen ein.
7. In welchem Umfang kooperiert die Bundesregierung gegebenenfalls mit
Landesregierungen bei der Umsetzung entsprechender Projekte,
insbesondere im Hinblick auf Genehmigungsverfahren und Flächennutzung?
8. Welche Abstimmungsprozesse bestehen gegebenenfalls zwischen Bund
und Ländern hinsichtlich der Nutzung von Bundeswasserstraßen für
derartige Technologien?
9. Ist die Bundesregierung in Genehmigungs- oder Planungsverfahren für
konkrete Projekte eingebunden?
Die Fragen 7 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Zuständigkeit für die Zulassung von Anlagen im Bereich von
Fließgewässern liegt bei den Ländern. Bei Planungen innerhalb von Bundeswasserstraßen
ist die zuständige Wasserstraßenverwaltung des Bundes einzubeziehen.
Im Anwendungsfall des „Energyfish“-Konzeptes i. S. von
Kleinwasserkraftwerken an Flüssen wie dem Rhein (sog. Schwarmkraftwerk) hatte die
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) über zwei Anträge zur
Erteilung einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (ssG) für
eine Wasserkraftanlage mit 24 Strömungsturbinen und eine Anlage mit
100 Strömungsturbinen im Nebenarm des Rheins „Ehrentaler Werth“ bei
St. Goar zu entscheiden. Zudem ist derzeit ein verwaltungsgerichtliches
Verfahren anhängig über die Erteilung einer ssG für die Errichtung von 55
Unterwasserkraftwerken zur Stromerzeugung im Rhein am Standort Niederwerth
nördlich von Koblenz.
An der Förderung des in der Vorbemerkung der Antragsteller genannten
Pilotprojekts der Firma Energyminer GmbH in Sankt Goar ist die Bundesregierung
nicht beteiligt.
10. Welche strategische Bedeutung misst die Bundesregierung neuen
Technologien zur Nutzung von Strömungsenergie im Gesamtkontext der
sogenannten Energiewende bei?
11. Gibt es seitens der Bundesregierung eine ressortübergreifende Strategie
für die Entwicklung und mögliche Skalierung solcher Technologien?
12. Hat sich die Bundesregierung zum Beitrag solcher Technologien zur
Versorgungssicherheit und Netzstabilität eine eigene Auffassung erarbeitet,
und wenn ja, welche?
13. Welche Rolle spielen gegebenenfalls industriepolitische Erwägungen
(z. B. Aufbau neuer Wertschöpfungsketten, Exportpotenziale) bei der
möglichen Förderung entsprechender Projekte?
Die Fragen 10 bis 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Schwimmende Mikrowasserkraftwerke wie der sogenannte Energyfish stellen
derzeit aufgrund der begrenzten Energieausbeute eine Nischenanwendung dar,
deren Einsatz auf bestimmte Anwendungsbereiche begrenzt ist. So können
innovative Technologien zur dezentralen Versorgung einzelner
landwirtschaftlicher oder aquakultureller Betriebe mit erneuerbarer Energie im Einzelfall einen
Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten. Eine grundlegende strategische
Bedeutung für die Energieversorgung Deutschlands oder für die Transformation des
Energiesystems ergibt sich daraus jedoch nach derzeitiger Erkenntnis nicht.
Eine ressortübergreifende Strategie der Bundesregierung für die Entwicklung
und Skalierung schwimmender Mikrowasserkraftwerke existiert nicht.
14. Welche deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in diesem Bereich tätig, und in welcher
Form werden diese gegebenenfalls unterstützt?
Über die Förderung des BMFTR-Projekts Energyfish hinaus liegen der
Bundesregierung hierzu keine Informationen vor.
15. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationen mit
europäischen oder internationalen Partnern bei der Entwicklung vergleichbarer
Technologien?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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