Rede von Dr. Carola Reimann (SPD) – Drucksache 16/5049
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 7: Drucksache 16/5049 –.
Text
Rede von Dr. Carola Reimann (SPD) – Drucksache 16/5049
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Man kann es kaum glauben, aber die aktuelle Debatte
ist schon wieder ein Jahr alt. Seit über einem Jahr
diskutieren wir über das Passivrauchen und über Maßnahmen
zum Schutz vor den wissenschaftlich nachgewiesenen
Gesundheitsgefahren. Ausgelöst wurde die Debatte durch
das Scheitern der Dehoga-Selbstverpflichtung, durch
Veröffentlichungen des Deutschen
Krebsforschungszentrums sowie durch den daraufhin von SPD-Abgeordneten
initiierten Gruppenantrag zum Schutz vor Passivrauchen,
für den wir breite Unterstützung erfahren haben. Für
diese Unterstützung möchte ich den Kolleginnen und
Kollegen an dieser Stelle noch einmal danken.
Trotz dieser intensiven und monatelangen Debatte
haben viele leider immer noch nicht verstanden, worüber
wir bei der Frage des Nichtraucherschutzes eigentlich
reden.(Detlef Parr [FDP]: Das würde ich Ihnen nicht
unterstellen!)
Es geht nämlich nicht um stinkende Räume, um
verrauchte Kleidung oder um vergilbte Vorhänge. Es geht
auch nicht nur um unangenehme Belästigungen der
Nichtraucher. Es geht um eine eindeutig nachgewiesene
Gesundheitsgefährdung.
Betroffen sind nicht nur die Raucher, sondern auch all
diejenigen, die in öffentlichen Gebäuden, am
Arbeitsplatz und auch in Gaststätten, Kneipen und Discos zum
Mitrauchen gezwungen sind.
(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto
Solms)
Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass Passivrauchen
das Risiko für chronische Erkrankungen, die tödlich
enden können, erhöht. Ein Blick in die wissenschaftlichen
Publikationen zeigt: Wir reden nicht nur von
Augenbrennen, sondern auch von Herzerkrankungen,
Schlaganfällen und Lungenkrebs.
(Detlef Parr [FDP]: Sie sorgen für die
risikofreie Gesellschaft!)
Die Ministerin hat die Zahlen genannt.
Diese traurige Tatsache kann man auch angesichts der
gerade in diesem Haus immer wieder vorkommenden
Relativierungen und der Verharmlosungen, insbesondere
der Tabakindustrie, gar nicht oft genug erwähnen. Wir
alle kennen diese Floskeln. Da wird von Freiwilligkeit,
Genuss und Toleranz gesprochen. Leider hat Rauchen
für die überwiegende Zahl der Raucher mit
Freiwilligkeit so viel zu tun wie Schokolade mit Abnehmen,
nämlich gar nichts. Es handelt sich um eine Sucht, und die
allermeisten Raucher rauchen, weil sie abhängig sind.
Deshalb laufen auch alle Regelungen, die nur auf
Freiwilligkeit beruhen, ins Leere. Aus diesem Grund ist an
dieser Stelle der Gesetzgeber gefragt.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zum Schutz
vor den Gefahren des Passivrauchens machen wir den
ersten wichtigen Schritt hin zu einem wirksamen
Nichtraucherschutz. Damit rücken wir auch auf europäischer
Ebene, Kollegin Höhn, wieder auf die vorderen Plätze
vor. Frau Höhn, man kann ja monieren, dass man das
alles hätte früher haben können. Natürlich hätten wir das
gern früher umgesetzt. Aber mir ist aus Ihrer Zeit als
Ministerin in Nordrhein-Westfalen keine Initiative bekannt,
mit der Sie dies angeschoben hätten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU – Detlef Parr [FDP]: Das ist wohl
wahr!)
Neben der Anhebung der Altersgrenze für die Abgabe
von Tabakwaren und für das Rauchen in der
Öffentlichkeit von 16 auf 18 Jahre wird es in öffentlichen
Einrichtungen des Bundes und in bestimmten Einrichtungen des
öffentlichen Personenverkehrs generelle Rauchverbote
Dr. Carola Reimanngeben. Das Gleiche muss natürlich für uns alle hier im
Deutschen Bundestag gelten.
Es wird allerhöchste Zeit, dass wir insoweit auch in
unserem Haus Klarheit schaffen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sind wir auf
dem richtigen Weg. Die Erfahrungen aus anderen
Ländern haben gezeigt, dass sich der Gesundheitszustand
von Angestellten nach Einführung von Rauchverboten
innerhalb ganz kurzer Zeit erheblich verbessert. Das gilt
insbesondere für Angestellte in der Gastronomie.
Hier sind wir bei dem zweiten entscheidenden Schritt
– dies ist schon mehrfach angeklungen –, der nun
möglichst bald von den Bundesländern umgesetzt werden
muss: ein umfassendes, einheitliches Rauchverbot in
den Gaststätten. Denn es kann nicht sein, dass die
Angestellten, die den Gefahren des Passivrauchens bislang
am stärksten ausgesetzt waren, von diesem Schutz
ausgenommen werden; ganz zu schweigen von den Gästen,
darunter auch Kinder und Jugendliche.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Einige Länder haben inzwischen Gesetzentwürfe auf
den Weg gebracht. Selbst Herr Wulff – lange Zeit als
vorderster Kämpfer für den Raucher-Status-quo bekannt –
scheint jetzt erkannt zu haben, dass er mit seiner Position
auf verlorenem Posten steht.
Nur, Ankündigungen sind natürlich noch keine Gesetze.
Solange diese Gesetzentwürfe noch nicht verabschiedet
worden sind, ist Vorsicht angebracht. Das hat uns die
Erfahrung aus den letzten Monaten und Jahren gelehrt.
Nach über einem Jahr Diskussion muss man sagen:
Es wird nun endlich Zeit, dass wir auf der Bundesebene
durch das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen für alle
Bundesbehörden, im öffentlichen Personenverkehr und
auch im Deutschen Bundestag sowie auf Landesebene
durch Gesetze, die Angestellte und Gäste in Gaststätten
vor den Gefahren des Passivrauchens wirksam schützen,
klare Regelungen schaffen. Das sind längst überfällige
Maßnahmen – das haben wir hier häufig gehört –, die
durch zahlreiche wissenschaftliche Studien gestützt und
im Übrigen, Herr Parr, von der großen Mehrheit der
Bevölkerung unterstützt werden.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)