Rede von Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) – Drucksache 16/5049
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 7: Drucksache 16/5049 –.
Text
Rede von Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) – Drucksache 16/5049
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Minister Seehofer, auch wenn ich Ihnen in vielem,
was Sie in Ihrer Rede gesagt haben, zustimmen kann, als
Quantensprung würde ich den Gesetzentwurf, der heute
vorgelegt wurde, nicht bezeichnen.
Der Akt der Gesetzgebung zum Schutz vor
Tabakrauch und zur Herstellung europäischer bzw.
internationaler Normalität auch in Deutschland hätte zu einer
Sternstunde des Parlaments werden können, wenn hier
und heute ein Gesetzentwurf aus der Mitte des
Parlaments vorgelegt worden wäre, der konsequent für einen
wirklich umfassenden Schutz in allen öffentlichen
Räumen und auf allen Ebenen, vom Bund bis in die
Kommunen, gesorgt hätte.
Stattdessen diskutieren wir über einen Gesetzentwurf
und drei Anträge sowie über einen Gruppenantrag, durch
den ein konsequenter Schutz gewährleistet würde, der
sich allerdings noch in der Tiefe des parlamentarischen
Raums befindet.
Das Rauchen hat in Deutschland, wie in vielen
Ländern, eine lange Tradition. Hier wie überall wirkt
Nikotin auf die Psyche. Insofern wird diese Debatte natürlich
hochemotional geführt, auch in meiner Fraktion. Trotz
allem sollten wir aber nicht vergessen: Es geht um die
Rechte der 73 Prozent der Bevölkerung, die
Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucher sind. Es geht vor allen
Dingen um die Kinder und Jugendlichen. Es geht um die
Vermeidung von Leid durch Tod und schwere
Erkrankungen. Es geht um die Minderung der horrenden
Kosten, die für das Gesundheitssystem entstehen, und um
die Senkung anderer Folgekosten. Nicht zuletzt geht es
um den Willen von 70 Prozent der Wählerinnen und
Wähler. Auch das sollten wir immer bedenken. Für den Schutz vor Schadstoffen – Herr Minister
Seehofer hat das ausgeführt – gilt in Deutschland
Bundesrecht, beispielhaft konsequent umgesetzt im
Hinblick auf Asbest. Warum sieht es beim Schutz vor dem
Schadstoff Rauch, der mindestens ein vergleichbares
Gefahrenpotenzial aufweist, anders aus, und das, obwohl
Millionen Menschen, insbesondere Frauen, am
Arbeitsplatz mit diesem Schadstoff konfrontiert sind?
Der Arbeitsschutz und die Arbeitsstättenverordnung
sind Bundesrecht. Aber es soll juristisch nicht möglich
sein, dass der Bundestag den Weg für einen umfassenden
Nichtraucherschutz vom Bund bis in die Kommunen
ebnet? Ich denke, es wäre eine Bankrotterklärung vor dem,
was wir beschlossen haben, wenn wir nicht nach einem
möglichen Weg suchen. Gesetze sind keine
Naturereignisse, sondern sie werden von Menschen gemacht. Man
sollte sie, wenn das Erfordernis besteht, auch ändern
können.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg.
Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN])
Ich denke allerdings, dazu fehlt der tatsächliche
Wille. Ein beredtes Beispiel ist der Bundestag selbst.
Am 8. März dieses Jahres haben wir auf Antrag des
Bündnisses 90/Die Grünen eine Debatte über das
geplante Rauchverbot im Bundestag geführt. Der
Ältestenrat beeilte sich, noch an diesem Tag zu vermelden, dass
es im Bundestag genauso geregelt werde, wie es im
Gesetz vorgesehen werde, und dass das parallel geschehe.
Aber bis heute ist noch keine Regelung getroffen
worden. Die Frau Ministerin sagt zwar, das sei geklärt. Aber
ich frage: Wo? Mir ist keine schriftliche Regelung
bekannt. Es sind lediglich Änderungsanträge zum
vorliegenden Gesetzentwurf angekündigt. Also hat der
Bundestag es nötig, die Pflichten, die dieses Gesetz mit sich
bringt, formal auf sich übertragen zu bekommen. Das
hätten wir beispielgebend in der Zeit von Anfang März
bis heute selbst auf den Weg bringen müssen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN)
Nun möchte ich noch auf eine ewige Debatte
eingehen und klarstellen: Der Schutz vor dem Schadstoff
Tabak ist nicht identisch mit dem Verbot des Rauchens. Zu
rauchen oder nicht zu rauchen, ist die Entscheidung
eines jeden Einzelnen, die auch ich respektiere, Herr Parr.
Mit dem Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen
sollen Nichtraucher und Raucher davor geschützt
werden, den mit dem Rauchen einhergehenden Belastungen
nicht permanent und unausweichlich ungewollt
ausgesetzt zu sein.
Natürlich erschöpft sich der Gesundheitsschutz in
Sachen Tabakrauch nicht im Rauchverbot für öffentliche
Einrichtungen. Ich plädiere selbstverständlich für einen
Dreiklang: erstens alles zu tun, um Kinder und
Jugendliche von dem Einstieg abzuhalten, zweitens
Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Tabakrauch zu schützen
und drittens Raucherinnen und Raucher zu motivieren,
auszusteigen und ihnen beim Entzug zu helfen. Insofern
tragen Sie mit Ihrem Antrag – ich spreche die FDP an –
Dr. Martina BungeEulen nach Athen. Ich denke, eigentlich geht es Ihnen
darum, ein konsequentes Rauchverbot zu verhindern.
Sie haben Helios-Kliniken als Beispiel angeführt. Die
Helios-Kliniken praktizieren es. Für die Kliniken besteht
ein Rauchverbot, und sie motivieren die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aufzuhören; denn es ist erwiesen,
dass Verbote und Ächtungen an der einen Stelle und die
Prävention an der anderen Stelle das Nichtrauchen
erleichtern und den Mainstream verändern helfen. Ich
denke, das ist ein Gesamtansatz.
Nun liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung
vor: ein Rauchschutz mit eingeschränkter Reichweite
auf Bundesebene. Die Länder werden uns peu à peu die
Farben des Flickenteppichs präsentieren. Hier und heute
wird mit der Gesetzgebung für die Bundesrepublik
begonnen. Damit wird für lange Zeit festgezurrt, wie der
Schutz vor Tabakrauch in Deutschland aussieht.
Der Gruppenantrag, mit dem wir mehr wollten, hat
sich unseres Erachtens damit erledigt. Wir, die
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Linksfraktion,
ziehen unsere Unterschriften zurück, damit die Initiatoren
– wie Herr Binding das beispielsweise auch gegenüber
meinem Kollegen Spieth erst neulich dokumentiert hat –
den Wählerinnen und Wählern nicht nach wie vor Sand
in die Augen streuen, wonach in nächster Zeit noch eine
umfassende Lösung möglich ist.
(Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Das ist aber nicht der einzige Grund für
den Rückzug!)
So schnell kommt die Gelegenheit, die es heute gibt,
nicht wieder.
Seit den 90er-Jahren – Herr Minister Seehofer hat es
angesprochen – quält sich der Deutsche Bundestag mit
dem Nichtraucherschutz. Jetzt werden zwar endlich
Nägel mit Köpfen gemacht, aber leider in völlig
unzureichender Weise. Es schmerzt mich, dass wir uns
international so blamieren und Chancen für Besseres vergeben
haben.
Ich danke.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)