Rede von Maria Eichhorn (CDU/CSU) – Drucksache 16/5049
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 7: Drucksache 16/5049 –.
Text
Rede von Maria Eichhorn (CDU/CSU) – Drucksache 16/5049
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und
Kollegen! Herr Bundesminister Seehofer, bereits Anfang der
90er-Jahre habe ich den Entwurf eines
Nichtraucherschutzgesetzes im Deutschen Bundestag unterstützt,
damals ohne Erfolg. Heute bin ich davon überzeugt, dass
der Gesetzentwurf, den wir heute in den Bundestag
einbringen, mit großer Mehrheit verabschiedet wird. Dennder Nichtraucherschutz ist in Deutschland in den letzten
Monaten ein gutes Stück vorangekommen.
Die große Mehrheit der Bevölkerung erwartet, dass
der Gesetzgeber endlich handelt und die Menschen
besser vor den Gefahren des Passivrauchens schützt. Die
große Zahl von Briefen, die auch mich als
Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion erreichen, beweist, Herr
Parr, dass den Menschen dieses Thema sehr am Herzen
liegt.
Fast 70 Prozent der deutschen Bevölkerung sind
Nichtraucher. Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle
für Suchtfragen sind 55 Prozent der Nichtraucher
unfreiwillig dem Tabakrauch ausgesetzt. Das Deutsche
Krebsforschungszentrum hat ermittelt, dass fast die Hälfte der
erwerbstätigen Nichtraucher in Deutschland am
Arbeitsplatz und knapp ein Drittel aller Nichtraucher in der
Freizeit davon betroffen sind.
Dass Rauchen und Passivrauchen Krebs erregen, ist
unbestritten. Das wurde heute schon mehrfach betont,
aber man kann nicht oft genug darauf hinweisen. Der
Zigarettenkonsum ist auch das größte Gesundheitsrisiko
für viele andere Erkrankungen. Die durch das Rauchen
verursachten Gesundheitskosten betragen nach
Berechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums rund
17 Milliarden Euro. Auf die dadurch verursachten
Todesfälle wurde schon mehrfach hingewiesen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie
haben in Ihrem Antrag geschrieben und auch hier betont,
dass ein generelles Rauchverbot nicht notwendig ist. Sie
müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass der jahrelange
Appell, freiwillig etwas für den Nichtraucherschutz zu
tun, kaum gefruchtet hat. Zwar wurden in manchen
Bereichen Nichtraucherzonen eingerichtet, die
Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums
belegen jedoch, dass die Belastung mit krebserregenden
Stoffen auch dort gefährlich hoch ist, weil keine
räumliche Trennung erfolgt. Auch die freiwillige
Vereinbarung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband
hat nichts gebracht. Die Vorgaben wurden bei weitem
nicht erreicht.
(Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg]
[SPD])
Daher ist es folgerichtig, dass zwei Drittel der
Bevölkerung einen gesetzlichen Nichtraucherschutz fordern.
Der Bund kann ihn jedoch nur in den Bereichen regeln,
für die er zuständig ist, Frau Höhn. Ende Februar
beschloss das Bundeskabinett die Einführung eines
generellen Rauchverbots in bundeseigenen Einrichtungen,
öffentlichen Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen.
Der vorliegende Gesetzentwurf – nicht mehr und nicht
weniger – wird heute eingebracht. Alles andere müssen
die Länder besorgen, Frau Höhn.
(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das
hätten Sie aber anders machen können!)
Dieser Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit,
gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume
vorzuhalten, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn
Maria Eichhorninsgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur
Verfügung steht.
Aber wichtig ist – gerade für mich –, dass es sich
nicht um Arbeits- oder Diensträume handeln darf. Die
genauen Kriterien, beispielsweise für die Einrichtung
von Raucherräumen, müssen in einer
Rechtsverordnung festgelegt werden. Dabei geht es um die baulichen
Anforderungen sowie die Art und Weise der Belüftung
dieser Raucherräume. Verstöße gegen die
Bestimmungen des Gesetzes können als Ordnungswidrigkeit mit
Bußgeldern bis zu 1 000 Euro geahndet werden.
Nun gibt es verschiedene Organisationen, die in ihren
Stellungnahmen Zweifel äußern, ob dieses Gesetz
tatsächlich greift, und auf Vorschriften anderer Länder
verweisen. Meine Damen und Herren von der Opposition,
wir werden diese Einwendungen im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens natürlich eingehend prüfen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung
enthält auch Regelungen zur Verbesserung des
Arbeitsschutzes. Durch Erweiterung des § 5 Abs. 1 der
Arbeitsstättenverordnung wird klargestellt, dass
insbesondere ein allgemeines Rauchverbot für den gesamten
Betrieb dem Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten
dient. Weitergehende Regelungen für den
Gaststättenbereich, wie sie die Grünen in ihrem Antrag fordern,
können aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht getroffen
werden.
(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Warum eigentlich nicht?)
– Der Petitionsausschuss hatte darüber beraten und das
eindeutig festgestellt. Lesen Sie das bitte im Protokoll
nach.
(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Das haben wir gemacht!)
Regelungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie
fallen unter das Gaststättenrecht. Wir müssen zur
Kenntnis nehmen, dass die Länder dafür zuständig sind und
der Bund hier keine Regelungskompetenz hat.
(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Eben nicht! Wir haben hier andere
Möglichkeiten!)
– Frau Höhn, ich muss Sie fragen: Die Grünen waren
sieben Jahre in der Regierung,
(Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: So ist
es!)
warum haben Sie nichts getan? Heute reden, aber vorher
nichts tun!
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der FDP)
Zu Recht erwarten unsere Bürgerinnen und Bürger, in
allen öffentlichen Einrichtungen, Diskotheken, Theatern
und in der Gastronomie vor dem Passivrauchen
geschützt zu werden. Ich appelliere an die Länder, die
dazu notwendigen Regelungen zügig umzusetzen und
keinen Flickenteppich an Vorschriften zu hinterlassen.Für mich ist die italienische Regelung nach wie vor
beispielhaft. Sie beinhaltet ein generelles Rauchverbot in
öffentlichen Gebäuden, Theatern, Kinos und in der
Gastronomie. Die Wirte haben dort die Möglichkeit,
separate, durch eine selbstschließende Tür abgetrennte
Raucherräume zu errichten, in denen allerdings nicht bedient
werden darf. Das heißt, die Arbeitnehmer in der
italienischen Gastronomie sind – genau wie alle anderen
Arbeitnehmer auch – umfassend vor den
Gesundheitsgefährdungen des Passivrauchens geschützt. Herr Parr,
ich konnte mich davon überzeugen, dass diese Regelung
ohne großen bürokratischen Aufwand funktioniert. Herr
Minister Seehofer hat es bereits gesagt. Es ist eine
Selbstregulierung. Die Bevölkerung passt sozusagen
selber auf, dass dieses Gesetz eingehalten wird. Auch die
Angestellten in der deutschen Gastronomie haben ein
Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
Selbstverständlich muss für den Deutschen
Bundestag das Gleiche gelten wie für die Angestellten in den
Bundesbehörden. Der Beschluss der Koalitionsspitzen
vom Dienstag ist eindeutig. Er besagt, dass der
Gesetzentwurf, der heute beraten wird, „voll und ganz auf den
Deutschen Bundestag Anwendung findet“.
Danach ist Rauchen zukünftig in den Gebäuden des
Deutschen Bundestages generell verboten und nur noch
in abgetrennten und gekennzeichneten Raucherräumen
gestattet. Ich halte es für richtig – ich habe das vorher
von Herrn Koschyk bestätigt bekommen –, dass die
Regelung zum Nichtraucherschutz im Bundestag möglichst
zeitgleich mit der Regelung für die Bundeseinrichtungen
in Kraft tritt,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU –
Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Mit dem
Gesetz!)
also mit diesem Gesetz. Eine schnelle Umsetzung, wie
die Grünen sie fordern, ist damit gewährleistet.
(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
„Schnell“ kann man das nicht nennen!)
Rauchverbote schützen nicht nur die Nichtraucher,
sondern führen auch zu einem Rückgang des
Zigarettenkonsums. Herr Parr, den von Ihnen genannten
Zahlen kann ich eine andere Zahl entgegensetzen. Nach
Angaben der „Ärzte-Zeitung“ haben ein Jahr nach der
Einführung des italienischen
Nichtraucherschutzgesetzes bereits 500 000 Italiener gänzlich mit dem Rauchen
aufgehört. Das ist doch was!
Wir Erwachsene sollten mit gutem Beispiel
vorangehen. Angesichts der Tatsache, dass Jugendliche heute
bereits im Alter von durchschnittlich 11,8 Jahren erstmals
zur Zigarette greifen, sind die Erwachsenen gefordert,
einen Verzicht auf Zigaretten vorzuleben. Daher begrüße
ich, dass Zigaretten nach diesem Gesetzentwurf künftig
erst ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen.
(Detlef Parr [FDP]: Und Sie glauben, das
wirkt?)
Maria EichhornGanz wichtig ist auch die Prävention. Wir begrüßen
es daher sehr, dass es an den Schulen mittlerweile
regelmäßige wirkungsvolle Aktionen gibt. Durch frühzeitige
Aufklärung und durch gutes Vorbild müssen junge
Menschen vor der Tabaksucht unbedingt bewahrt werden.
Wir sind auf einem guten Wege, auch in Deutschland
endlich einen umfassenden Nichtraucherschutz zu
verwirklichen. Wir werden den Gesetzentwurf zügig
beraten, damit er fristgerecht, wie vorgesehen, zum 1.
September dieses Jahres umgesetzt werden kann.