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Rede von Maria Eichhorn (CDU/CSU) – Drucksache 16/5049

dip / rede 27.04.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 7: Drucksache 16/5049 –.

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Text

Rede von Maria Eichhorn (CDU/CSU) – Drucksache 16/5049 Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister Seehofer, bereits Anfang der 90er-Jahre habe ich den Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes im Deutschen Bundestag unterstützt, damals ohne Erfolg. Heute bin ich davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf, den wir heute in den Bundestag einbringen, mit großer Mehrheit verabschiedet wird. Dennder Nichtraucherschutz ist in Deutschland in den letzten Monaten ein gutes Stück vorangekommen. Die große Mehrheit der Bevölkerung erwartet, dass der Gesetzgeber endlich handelt und die Menschen besser vor den Gefahren des Passivrauchens schützt. Die große Zahl von Briefen, die auch mich als Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion erreichen, beweist, Herr Parr, dass den Menschen dieses Thema sehr am Herzen liegt. Fast 70 Prozent der deutschen Bevölkerung sind Nichtraucher. Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sind 55 Prozent der Nichtraucher unfreiwillig dem Tabakrauch ausgesetzt. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat ermittelt, dass fast die Hälfte der erwerbstätigen Nichtraucher in Deutschland am Arbeitsplatz und knapp ein Drittel aller Nichtraucher in der Freizeit davon betroffen sind. Dass Rauchen und Passivrauchen Krebs erregen, ist unbestritten. Das wurde heute schon mehrfach betont, aber man kann nicht oft genug darauf hinweisen. Der Zigarettenkonsum ist auch das größte Gesundheitsrisiko für viele andere Erkrankungen. Die durch das Rauchen verursachten Gesundheitskosten betragen nach Berechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums rund 17 Milliarden Euro. Auf die dadurch verursachten Todesfälle wurde schon mehrfach hingewiesen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben und auch hier betont, dass ein generelles Rauchverbot nicht notwendig ist. Sie müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass der jahrelange Appell, freiwillig etwas für den Nichtraucherschutz zu tun, kaum gefruchtet hat. Zwar wurden in manchen Bereichen Nichtraucherzonen eingerichtet, die Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums belegen jedoch, dass die Belastung mit krebserregenden Stoffen auch dort gefährlich hoch ist, weil keine räumliche Trennung erfolgt. Auch die freiwillige Vereinbarung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband hat nichts gebracht. Die Vorgaben wurden bei weitem nicht erreicht. (Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]) Daher ist es folgerichtig, dass zwei Drittel der Bevölkerung einen gesetzlichen Nichtraucherschutz fordern. Der Bund kann ihn jedoch nur in den Bereichen regeln, für die er zuständig ist, Frau Höhn. Ende Februar beschloss das Bundeskabinett die Einführung eines generellen Rauchverbots in bundeseigenen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen. Der vorliegende Gesetzentwurf – nicht mehr und nicht weniger – wird heute eingebracht. Alles andere müssen die Länder besorgen, Frau Höhn. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätten Sie aber anders machen können!) Dieser Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit, gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume vorzuhalten, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn Maria Eichhorninsgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht. Aber wichtig ist – gerade für mich –, dass es sich nicht um Arbeits- oder Diensträume handeln darf. Die genauen Kriterien, beispielsweise für die Einrichtung von Raucherräumen, müssen in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Dabei geht es um die baulichen Anforderungen sowie die Art und Weise der Belüftung dieser Raucherräume. Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzes können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 1 000 Euro geahndet werden. Nun gibt es verschiedene Organisationen, die in ihren Stellungnahmen Zweifel äußern, ob dieses Gesetz tatsächlich greift, und auf Vorschriften anderer Länder verweisen. Meine Damen und Herren von der Opposition, wir werden diese Einwendungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens natürlich eingehend prüfen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält auch Regelungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Durch Erweiterung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung wird klargestellt, dass insbesondere ein allgemeines Rauchverbot für den gesamten Betrieb dem Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten dient. Weitergehende Regelungen für den Gaststättenbereich, wie sie die Grünen in ihrem Antrag fordern, können aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht getroffen werden. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum eigentlich nicht?) – Der Petitionsausschuss hatte darüber beraten und das eindeutig festgestellt. Lesen Sie das bitte im Protokoll nach. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir gemacht!) Regelungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie fallen unter das Gaststättenrecht. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Länder dafür zuständig sind und der Bund hier keine Regelungskompetenz hat. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben nicht! Wir haben hier andere Möglichkeiten!) – Frau Höhn, ich muss Sie fragen: Die Grünen waren sieben Jahre in der Regierung, (Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: So ist es!) warum haben Sie nichts getan? Heute reden, aber vorher nichts tun! (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Zu Recht erwarten unsere Bürgerinnen und Bürger, in allen öffentlichen Einrichtungen, Diskotheken, Theatern und in der Gastronomie vor dem Passivrauchen geschützt zu werden. Ich appelliere an die Länder, die dazu notwendigen Regelungen zügig umzusetzen und keinen Flickenteppich an Vorschriften zu hinterlassen.Für mich ist die italienische Regelung nach wie vor beispielhaft. Sie beinhaltet ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Theatern, Kinos und in der Gastronomie. Die Wirte haben dort die Möglichkeit, separate, durch eine selbstschließende Tür abgetrennte Raucherräume zu errichten, in denen allerdings nicht bedient werden darf. Das heißt, die Arbeitnehmer in der italienischen Gastronomie sind – genau wie alle anderen Arbeitnehmer auch – umfassend vor den Gesundheitsgefährdungen des Passivrauchens geschützt. Herr Parr, ich konnte mich davon überzeugen, dass diese Regelung ohne großen bürokratischen Aufwand funktioniert. Herr Minister Seehofer hat es bereits gesagt. Es ist eine Selbstregulierung. Die Bevölkerung passt sozusagen selber auf, dass dieses Gesetz eingehalten wird. Auch die Angestellten in der deutschen Gastronomie haben ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Selbstverständlich muss für den Deutschen Bundestag das Gleiche gelten wie für die Angestellten in den Bundesbehörden. Der Beschluss der Koalitionsspitzen vom Dienstag ist eindeutig. Er besagt, dass der Gesetzentwurf, der heute beraten wird, „voll und ganz auf den Deutschen Bundestag Anwendung findet“. Danach ist Rauchen zukünftig in den Gebäuden des Deutschen Bundestages generell verboten und nur noch in abgetrennten und gekennzeichneten Raucherräumen gestattet. Ich halte es für richtig – ich habe das vorher von Herrn Koschyk bestätigt bekommen –, dass die Regelung zum Nichtraucherschutz im Bundestag möglichst zeitgleich mit der Regelung für die Bundeseinrichtungen in Kraft tritt, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Mit dem Gesetz!) also mit diesem Gesetz. Eine schnelle Umsetzung, wie die Grünen sie fordern, ist damit gewährleistet. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Schnell“ kann man das nicht nennen!) Rauchverbote schützen nicht nur die Nichtraucher, sondern führen auch zu einem Rückgang des Zigarettenkonsums. Herr Parr, den von Ihnen genannten Zahlen kann ich eine andere Zahl entgegensetzen. Nach Angaben der „Ärzte-Zeitung“ haben ein Jahr nach der Einführung des italienischen Nichtraucherschutzgesetzes bereits 500 000 Italiener gänzlich mit dem Rauchen aufgehört. Das ist doch was! Wir Erwachsene sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Angesichts der Tatsache, dass Jugendliche heute bereits im Alter von durchschnittlich 11,8 Jahren erstmals zur Zigarette greifen, sind die Erwachsenen gefordert, einen Verzicht auf Zigaretten vorzuleben. Daher begrüße ich, dass Zigaretten nach diesem Gesetzentwurf künftig erst ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen. (Detlef Parr [FDP]: Und Sie glauben, das wirkt?) Maria EichhornGanz wichtig ist auch die Prävention. Wir begrüßen es daher sehr, dass es an den Schulen mittlerweile regelmäßige wirkungsvolle Aktionen gibt. Durch frühzeitige Aufklärung und durch gutes Vorbild müssen junge Menschen vor der Tabaksucht unbedingt bewahrt werden. Wir sind auf einem guten Wege, auch in Deutschland endlich einen umfassenden Nichtraucherschutz zu verwirklichen. Wir werden den Gesetzentwurf zügig beraten, damit er fristgerecht, wie vorgesehen, zum 1. September dieses Jahres umgesetzt werden kann.

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