Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Drucksache 16/5049
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 7: Drucksache 16/5049 –.
Text
Rede von Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) – Drucksache 16/5049
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
muss gestehen, dass ich angesichts der Debatten der
letzten Jahre manchmal nicht mehr geglaubt habe, dass ich
eines Tages hier stehen könnte, um einen Gesetzentwurf
zum Schutz der Nichtraucher und Nichtraucherinnen
einzubringen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Maria
Eichhorn [CDU/CSU])
Deshalb bin ich sehr froh, dass dies heute der Fall ist.
Denn eines ist deutlich – man kann es nicht oft genug
betonen –: Tabak ist das Gesundheitsrisiko Nummer
eins. Dabei sind die Gefahren des Passivrauchens lange
Bundesministerin Ulla SchmidtJahre unterschätzt worden. Erst in den letzten Jahren hat
hier ein Umdenkungsprozess eingesetzt. Vielleicht hat
auch das Vorgehen der anderen europäischen Länder mit
dazu beigetragen, dass die Diskussion über
Nichtraucherschutz in Deutschland einen anderen Stellenwert
erhalten hat.
Da immer noch davon gesprochen wird, dass mit
einem Gesetz zum Schutz der Nichtraucherinnen und
Nichtraucher die Freiheit der Raucherinnen und Raucher
eingeschränkt wird, lassen Sie mich an dieser Stelle
noch einmal einige Fakten zum Passivrauchen nennen.
Die massive Gesundheitsgefährdung durch
Passivrauchen ist eindeutig erwiesen. Die Zahlen des
Deutschen Krebsforschungszentrums werden in keiner
wissenschaftlichen Diskussion in Zweifel gezogen.
Bezogen auf die Todesfälle – nachgewiesenermaßen 3 300
pro Jahr – sind die Schätzungen eher konservativ, vor
allem im Vergleich mit Ergebnissen und Studien der
Vereinigten Staaten, des US-Departments of Health and
Human Services. Die kommen, bezogen auf die
Bevölkerung der USA von 300 Millionen Menschen, auf circa
48 000 Todesfälle pro Jahr infolge Passivrauchens. Fakt
ist: Menschen sterben auch in Deutschland durch
Passivrauchen, etwa 2 150 an koronaren Herzerkrankungen,
770 infolge eines Schlaganfalls, 260 an Lungenkrebs
und 60 infolge einer chronisch-obstruktiven
Lungenerkrankung. Das sind nur einige Beispiele von Menschen,
die sterben müssen, weil sie nicht genügend geschützt
werden. Ich könnte die Liste fortsetzen.
Was uns besonders erschrecken sollte, sind die
Wirkungen auf Kinder. Im Jahr 2005 gab es nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes 298 Fälle von
plötzlichem Kindstod. Etwa 60 Fälle davon gehen auf
Passivrauchen im Haushalt sowie auf vorgeburtliche
Schadstoffbelastungen zurück, weil die Mütter während der
Schwangerschaft rauchten. Auch der Anteil von
Krankenhauseinweisungen bei Atemwegserkrankungen ist
bei Kindern, die in ihrer häuslichen Umgebung
Tabakrauch ausgesetzt werden, 40 bis 60 Prozent höher als bei
Kindern, die in Haushalten aufwachsen, die nicht durch
Rauch belastet sind. Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir
handeln, zumal wir wissen, dass alle Wege, die wir in
den letzten Jahren beschritten haben und die auf
Freiwilligkeit beruhten, nicht zum Erfolg und nicht wirklich
zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher
beigetragen haben.
Ich sage ganz deutlich: Im Mittelpunkt unseres
Gesetzes steht der Schutz der Nichtraucherinnen und
Nichtraucher. Wir wollen, dass das Rauchen grundsätzlich in
allen Einrichtungen des Bundes verboten ist, das heißt
in Behörden, Dienststellen, Gerichten,
bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, in
öffentlichen Verkehrsmitteln, zum Beispiel in Bussen,
Bahnen, Taxen oder Fahrgastschiffen, sowie in
Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahn. Wir wollen
die Regelungen des Arbeitsschutzes verbessern und den
Jugendschutz verschärfen, indem das Alter für die
Abgabe von Zigaretten von 16 auf 18 Jahre angehoben
wird. Ich bin wirklich sehr froh, dass der Bundestag ent-schieden hat, dass die Regelungen dieses Gesetzes auch
für ihn selbst gelten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Eine Entscheidung, die den Bundestag auf Dauer
ausgenommen hätte, hätte uns alle in der Öffentlichkeit
unglaubwürdig gemacht. Deshalb halte ich das für einen
sehr wichtigen und positiven Schritt, den wir gegangen
sind.
(Jörg van Essen [FDP]: Es gibt niemanden, der
etwas anderes wollte!)
Lassen Sie mich an dieser Stelle darauf hinweisen,
dass für uns der Nichtraucherschutz und die Fortsetzung
der Kampagne „Rauchfrei“ zwei Seiten einer Medaille
sind. Nichtraucherschutz ist das eine; das andere sind die
Prävention, damit junge Menschen erst gar nicht mit
dem Rauchen beginnen, und die Bemühungen, damit
diejenigen, die rauchen, den Weg finden, mit dem
Rauchen aufzuhören. Das gehört ganz eng zusammen. Ich
bin sehr froh, dass aufgrund der Kampagne „Rauchfrei“,
die wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben,
mittlerweile 60 000 Menschen komplett mit dem Rauchen
aufgehört haben und dass sich binnen fünf Jahren die Quote
der rauchenden Jugendlichen um fast 30 Prozent – von
28 Prozent auf 20 Prozent – verringert hat.
Mit diesem Gesetzentwurf und den sich parallel in der
Diskussion befindenden Nichtraucherschutzgesetzen der
Länder ist Deutschland nicht länger Schlusslicht beim
Nichtraucherschutz in Europa, sondern arbeitet sich in
die Spitzengruppe vor. Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung wird nicht allen Bürgerinnen und Bürgern den
uneingeschränkten Schutz vor den Folgen des
Passivrauchens bringen. Wir brauchen auch die Gesetze, die von
den Ländern auf den Weg gebracht werden. Wir
brauchen die eindeutigen Entscheidungen der Parlamente in
unseren Bundesländern.
Trotzdem werden Millionen Menschen profitieren: die
Beschäftigten des Bundes, die Bürgerinnen und Bürger
in den Bundesverwaltungen, die Menschen in
öffentlichen Verkehrsmitteln und auch diejenigen, die dieses
Hohe Haus besuchen.
Auch die Regelungen im Arbeitsschutz werden
präzisiert, indem klargestellt wird, dass ein Rauchverbot für
einen gesamten Betrieb oder zumindest für Teile eines
Betriebes ausgesprochen werden kann. Das ist im
Übrigen nicht nur ein sinnvolles, sondern auch ein
kostengünstiges Instrument; die Arbeitgeber reden ja oft von
den Kostenbelastungen der verschiedenen Maßnahmen.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt das Verhältnis
zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Deshalb waren
Regelungen zum Schutz Dritter, also der Gäste in
Gaststätten, über die Arbeitsstättenverordnung nicht möglich.
Weitergehende Regelungen im Arbeitsschutz sind erst
dann denkbar, wenn die Länder ihre Gesetze zum
Nichtraucherschutz erlassen haben. Ich sage deshalb noch ein-
Bundesministerin Ulla Schmidtmal deutlich: Wir hoffen auf klare Regelungen in Bezug
auf Gaststätten; wir hoffen nicht auf
Ausnahmeregelungen, die nachher die Regel werden. Erfahrungen und
Studien aus anderen Ländern wie zum Beispiel Irland
zeigen, dass sich der Gesundheitszustand der
Beschäftigten in den Gastronomiebetrieben nach Einführung von
Rauchverboten in kurzer Zeit verbessert hat. Das, was
dort möglich ist, dürfen wir nicht versäumen, indem wir
keine klaren Regelungen für die Gaststätten haben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Wir appellieren hier an die Länderparlamente. Sie
sind gefordert, gemeinsame Lösungen durchzusetzen.
Ich sehe in vielen Ländern Bemühungen, ich sehe aber
auch Zögerlichkeit und Unentschiedenheit. Angesichts
des Gesetzes, das wir heute auf den Weg bringen, und
der Debatten der letzten Monate und Wochen bin ich von
einem fest überzeugt: Die Bürgerinnen und Bürger in
unserem Land werden es sich auf Dauer nicht gefallen
lassen, wenn es unterschiedliche Regelungen gibt.
(Detlef Parr [FDP]: „Es sich nicht gefallen
lassen“! Das kann doch nicht wahr sein!)
Jeder, der in Land A lebt, wird den gleichen
Gesundheitsschutz für sich in Anspruch nehmen wollen, wie ihn
die Menschen in Land B haben. Davon können wir
ausgehen, und da sollte die Debatte hingehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Gemeinsam können Bund und Länder beweisen, dass
sie in der Lage sind, auf verschiedenen Ebenen für das
gleiche Ziel zu streiten. Wenn wir heute im Bundestag
ein eindeutiges Zeichen setzen, werden andere diesem
Zeichen folgen. Das hat uns die Debatte in den letzten
Wochen gezeigt. Ich glaube, wir sollten auf diesem Weg
gemeinsam und entschlossen weitergehen. Die
Nichtraucherinnen und Nichtraucher werden es uns danken.
Danke schön.