Parlamentarische Kontrolle bei Deradikalisierungsprogrammen stärken
Text
Parlamentarische Kontrolle bei Deradikalisierungsprogrammen stärken
Antrag
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Thomas
Fetsch, Ulrich von Zons, Knuth Meyer-Soltau, Alexander Arpaschi, Joachim
Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz,
Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Mirco
Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Rocco Kever,
Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Reinhard Mixl, Christian Reck, Dr. Rainer
Rothfuß, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Bernd Schuhmann, Thomas
Stephan, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes und
der Fraktion der AfD
Parlamentarische Kontrolle bei Deradikalisierungsprogrammen stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Bund finanziert zahlreiche Programme zur Deradikalisierung und Distanzierung
von extremistischen Ideologien. Diese Programme sollen Radikalisierung verhindern
und Menschen aus extremistischen Milieus herausführen.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
(Bundestagsdrucksache 21/3451) wird jedoch deutlich: Für den Deutschen Bundestag ist derzeit nicht
nachvollziehbar, nach welchen einheitlichen Kriterien die Wirksamkeit dieser
Programme bewertet wird und ob die Programme ihre Ziele tatsächlich erreichen. Die
Bundesregierung verweist überwiegend auf Einzelfallbetrachtungen; übergreifende,
vergleichbare Aussagen zu Zielerreichung, Abbrüchen und langfristiger Wirkung
fehlen.
Damit fehlt dem Deutschen Bundestag eine verlässliche Grundlage, um staatlich
finanzierte Deradikalisierungsprogramme sachgerecht zu kontrollieren, zu bewerten
und politisch nachzusteuern. Parlamentarische Kontrolle setzt überprüfbare Maßstäbe,
vergleichbare Daten und regelmäßige Berichterstattung voraus – genau daran mangelt
es bislang.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. innerhalb von neun Monaten wissenschaftlich fundierte und überprüfbare
Maßstäbe für die Bewertung der Wirksamkeit bundesgeförderter
Deradikalisierungsprogramme vorzulegen, die zugleich transparent machen, in welchen Bereichen
belastbare Aussagen zu Erfolgen und Nachhaltigkeit möglich sind und wo derzeit
Erkenntnisgrenzen bestehen;
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7247
21. Wahlperiode 22.07.2026
2. vergleichbare, systematisch erfassbare Angaben zu Zielgruppen, Art der
Maßnahmen, Abbrüchen und abgeschlossenen Fällen in aggregierter und
datenschutzkonformer Form zu erfassen und darzustellen;
3. dem Deutschen Bundestag auf Grundlage der vorgelegten Maßstäbe jährlich
einen Bericht über Umfang, Struktur und zentrale evaluative Erkenntnisse der
bundesgeförderten Deradikalisierungsarbeit vorzulegen.
Berlin, den 22. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der Deutsche Bundestag hat die Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren, politische Wirksamkeit zu
bewerten und bei Bedarf Korrekturen einzufordern. Das gilt in besonderem Maße für Programme, die sicherheits-
und gesellschaftspolitisch relevante Ziele verfolgen. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
(Bundestagsdrucksache 21/3451) macht deutlich, dass dem Parlament derzeit keine hinreichend einheitlichen
und vergleichbaren Informationen vorliegen, um die Zielerreichung bundesgeförderter
Deradikalisierungsprogramme verlässlich zu beurteilen. Wenn Wirksamkeit nur einzelfallbezogen beschrieben wird und belastbare,
aggregierte Aussagen fehlen, ist parlamentarische Kontrolle in der Sache kaum möglich.
Die Forderung zu Nummer 1 setzt bei einem zentralen Defizit parlamentarischer Kontrolle an. Erforderlich ist
sie, weil parlamentarische Kontrolle ohne verbindliche Maßstäbe ins Leere läuft. Der Deutsche Bundestag kann
Programme nur dann politisch bewerten, wenn nachvollziehbar ist, was als Erfolg gilt, wie Wirksamkeit geprüft
wird und welche Grenzen der Erkenntnis bestehen. Die Bundesregierung soll deshalb innerhalb von neun
Monaten wissenschaftlich fundierte und überprüfbare Maßstäbe für die Bewertung der Wirksamkeit bundesgeförderter
Deradikalisierungsprogramme vorlegen. Damit wird kein bestimmter „Weg“ vorgegeben, sondern ein
überprüfbares Ergebnis eingefordert: Das Parlament muss erkennen können, in welchen Bereichen belastbare Aussagen
zu Erfolgen und Nachhaltigkeit möglich sind – und wo aktuell Erkenntnisgrenzen bestehen. Gerade diese
Transparenz ist Voraussetzung dafür, dass politische Entscheidungen nicht auf Annahmen, Einzelfallbeispielen oder
bloßen Programmbeschreibungen beruhen.
Die Forderung zu Nummer 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass Maßstäbe ohne belastbare Datenbasis
wirkungslos bleiben und für sich genommen nicht ausreichen, um Programme vergleichend zu bewerten oder
Entwicklungen nachvollziehen zu können. Um Programme vergleichen und Entwicklungen erkennen zu können,
braucht der Bundestag systematisch erfassbare, aggregierte und datenschutzkonforme Angaben, insbesondere zu
Zielgruppen, Art der Maßnahmen, Abbrüchen und abgeschlossenen Fällen. Ohne solche Informationen bleibt
unklar, welche Ansätze in welchem Umfang eingesetzt werden, welche Gruppen erreicht werden, wo
Beratungsprozesse abbrechen und wo Maßnahmen tatsächlich abgeschlossen werden. Einzelfallberichte können das nicht
ersetzen, weil sie weder Vergleichbarkeit herstellen noch strukturelle Steuerungsentscheidungen ermöglichen.
Die Bundesregierung soll diese Angaben deshalb in aggregierter und datenschutzkonformer Form erfassen und
darstellen, damit das Parlament die Programme nicht nur „kennt“, sondern in ihrer Wirkung und Zielerreichung
bewerten kann.
Die Forderung zu Nummer 3 stellt klar, dass parlamentarische Kontrolle kein einmaliger Vorgang ist, sondern
eine kontinuierliche Grundlage benötigt. Selbst gute Maßstäbe und gute Daten nützen wenig, wenn sie nicht
regelmäßig in einer Form zusammengeführt werden, die dem Parlament eine kontinuierliche Bewertung erlaubt.
Deshalb soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über Umfang, Struktur und
zentrale evaluative Erkenntnisse der bundesgeförderten Deradikalisierungsarbeit vorlegen. Der Zusatz „auf
Grundlage der vorgelegten Maßstäbe“ stellt sicher, dass der Bericht nicht zu einem reinen Tätigkeitsbericht wird,
sondern die Programme anhand der zuvor vorgelegten überprüfbaren Kriterien darstellt. Damit wird verhindert,
dass die Berichtspflicht formal erfüllt wird, ohne dass dem Parlament eine echte Bewertung und gegebenenfalls
Nachsteuerung möglich ist. Ein jährlicher Bericht schafft zudem Vergleichbarkeit über Zeiträume hinweg und
ermöglicht es, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen – etwa dann, wenn Programme ihre Zielgruppen nicht
erreichen, Maßnahmen häufig abbrechen oder evaluative Erkenntnisse auf Defizite hinweisen.
Insgesamt ist der Antrag erforderlich, um die parlamentarische Kontrollfähigkeit in einem sicherheitsrelevanten
Politikfeld substantiell zu verbessern. Der Deutsche Bundestag braucht belastbare Grundlagen, um entscheiden
zu können, ob Programme geeignet sind, das Ziel der Deradikalisierung zu erreichen, und ob gegebenenfalls
Anpassungen bei Förderkriterien, Berichtspflichten oder Evaluationsanforderungen notwendig sind. Nur so kann
politische Verantwortung wirksam wahrgenommen werden – auch mit Blick auf den Einsatz öffentlicher Mittel,
vor allem aber mit Blick auf die Frage, ob staatliches Handeln in diesem Bereich tatsächlich den beabsichtigten
Effekt erzielt.
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ISSN 0722-8333
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