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Parlamentarische Kontrolle bei Deradikalisierungsprogrammen stärken

dip / drucksache 22.07.2026 · WP 21 · 21/7247 · Antrag · Original ↗

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Parlamentarische Kontrolle bei Deradikalisierungsprogrammen stärken Antrag der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Ulrich von Zons, Knuth Meyer-Soltau, Alexander Arpaschi, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Reinhard Mixl, Christian Reck, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Parlamentarische Kontrolle bei Deradikalisierungsprogrammen stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Bund finanziert zahlreiche Programme zur Deradikalisierung und Distanzierung von extremistischen Ideologien. Diese Programme sollen Radikalisierung verhindern und Menschen aus extremistischen Milieus herausführen. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 21/3451) wird jedoch deutlich: Für den Deutschen Bundestag ist derzeit nicht nachvollziehbar, nach welchen einheitlichen Kriterien die Wirksamkeit dieser Programme bewertet wird und ob die Programme ihre Ziele tatsächlich erreichen. Die Bundesregierung verweist überwiegend auf Einzelfallbetrachtungen; übergreifende, vergleichbare Aussagen zu Zielerreichung, Abbrüchen und langfristiger Wirkung fehlen. Damit fehlt dem Deutschen Bundestag eine verlässliche Grundlage, um staatlich finanzierte Deradikalisierungsprogramme sachgerecht zu kontrollieren, zu bewerten und politisch nachzusteuern. Parlamentarische Kontrolle setzt überprüfbare Maßstäbe, vergleichbare Daten und regelmäßige Berichterstattung voraus – genau daran mangelt es bislang. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. innerhalb von neun Monaten wissenschaftlich fundierte und überprüfbare Maßstäbe für die Bewertung der Wirksamkeit bundesgeförderter Deradikalisierungsprogramme vorzulegen, die zugleich transparent machen, in welchen Bereichen belastbare Aussagen zu Erfolgen und Nachhaltigkeit möglich sind und wo derzeit Erkenntnisgrenzen bestehen; Deutscher Bundestag Drucksache 21/7247 21. Wahlperiode 22.07.2026 2. vergleichbare, systematisch erfassbare Angaben zu Zielgruppen, Art der Maßnahmen, Abbrüchen und abgeschlossenen Fällen in aggregierter und datenschutzkonformer Form zu erfassen und darzustellen; 3. dem Deutschen Bundestag auf Grundlage der vorgelegten Maßstäbe jährlich einen Bericht über Umfang, Struktur und zentrale evaluative Erkenntnisse der bundesgeförderten Deradikalisierungsarbeit vorzulegen. Berlin, den 22. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Der Deutsche Bundestag hat die Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren, politische Wirksamkeit zu bewerten und bei Bedarf Korrekturen einzufordern. Das gilt in besonderem Maße für Programme, die sicherheits- und gesellschaftspolitisch relevante Ziele verfolgen. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 21/3451) macht deutlich, dass dem Parlament derzeit keine hinreichend einheitlichen und vergleichbaren Informationen vorliegen, um die Zielerreichung bundesgeförderter Deradikalisierungsprogramme verlässlich zu beurteilen. Wenn Wirksamkeit nur einzelfallbezogen beschrieben wird und belastbare, aggregierte Aussagen fehlen, ist parlamentarische Kontrolle in der Sache kaum möglich. Die Forderung zu Nummer 1 setzt bei einem zentralen Defizit parlamentarischer Kontrolle an. Erforderlich ist sie, weil parlamentarische Kontrolle ohne verbindliche Maßstäbe ins Leere läuft. Der Deutsche Bundestag kann Programme nur dann politisch bewerten, wenn nachvollziehbar ist, was als Erfolg gilt, wie Wirksamkeit geprüft wird und welche Grenzen der Erkenntnis bestehen. Die Bundesregierung soll deshalb innerhalb von neun Monaten wissenschaftlich fundierte und überprüfbare Maßstäbe für die Bewertung der Wirksamkeit bundesgeförderter Deradikalisierungsprogramme vorlegen. Damit wird kein bestimmter „Weg“ vorgegeben, sondern ein überprüfbares Ergebnis eingefordert: Das Parlament muss erkennen können, in welchen Bereichen belastbare Aussagen zu Erfolgen und Nachhaltigkeit möglich sind – und wo aktuell Erkenntnisgrenzen bestehen. Gerade diese Transparenz ist Voraussetzung dafür, dass politische Entscheidungen nicht auf Annahmen, Einzelfallbeispielen oder bloßen Programmbeschreibungen beruhen. Die Forderung zu Nummer 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass Maßstäbe ohne belastbare Datenbasis wirkungslos bleiben und für sich genommen nicht ausreichen, um Programme vergleichend zu bewerten oder Entwicklungen nachvollziehen zu können. Um Programme vergleichen und Entwicklungen erkennen zu können, braucht der Bundestag systematisch erfassbare, aggregierte und datenschutzkonforme Angaben, insbesondere zu Zielgruppen, Art der Maßnahmen, Abbrüchen und abgeschlossenen Fällen. Ohne solche Informationen bleibt unklar, welche Ansätze in welchem Umfang eingesetzt werden, welche Gruppen erreicht werden, wo Beratungsprozesse abbrechen und wo Maßnahmen tatsächlich abgeschlossen werden. Einzelfallberichte können das nicht ersetzen, weil sie weder Vergleichbarkeit herstellen noch strukturelle Steuerungsentscheidungen ermöglichen. Die Bundesregierung soll diese Angaben deshalb in aggregierter und datenschutzkonformer Form erfassen und darstellen, damit das Parlament die Programme nicht nur „kennt“, sondern in ihrer Wirkung und Zielerreichung bewerten kann. Die Forderung zu Nummer 3 stellt klar, dass parlamentarische Kontrolle kein einmaliger Vorgang ist, sondern eine kontinuierliche Grundlage benötigt. Selbst gute Maßstäbe und gute Daten nützen wenig, wenn sie nicht regelmäßig in einer Form zusammengeführt werden, die dem Parlament eine kontinuierliche Bewertung erlaubt. Deshalb soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über Umfang, Struktur und zentrale evaluative Erkenntnisse der bundesgeförderten Deradikalisierungsarbeit vorlegen. Der Zusatz „auf Grundlage der vorgelegten Maßstäbe“ stellt sicher, dass der Bericht nicht zu einem reinen Tätigkeitsbericht wird, sondern die Programme anhand der zuvor vorgelegten überprüfbaren Kriterien darstellt. Damit wird verhindert, dass die Berichtspflicht formal erfüllt wird, ohne dass dem Parlament eine echte Bewertung und gegebenenfalls Nachsteuerung möglich ist. Ein jährlicher Bericht schafft zudem Vergleichbarkeit über Zeiträume hinweg und ermöglicht es, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen – etwa dann, wenn Programme ihre Zielgruppen nicht erreichen, Maßnahmen häufig abbrechen oder evaluative Erkenntnisse auf Defizite hinweisen. Insgesamt ist der Antrag erforderlich, um die parlamentarische Kontrollfähigkeit in einem sicherheitsrelevanten Politikfeld substantiell zu verbessern. Der Deutsche Bundestag braucht belastbare Grundlagen, um entscheiden zu können, ob Programme geeignet sind, das Ziel der Deradikalisierung zu erreichen, und ob gegebenenfalls Anpassungen bei Förderkriterien, Berichtspflichten oder Evaluationsanforderungen notwendig sind. Nur so kann politische Verantwortung wirksam wahrgenommen werden – auch mit Blick auf den Einsatz öffentlicher Mittel, vor allem aber mit Blick auf die Frage, ob staatliches Handeln in diesem Bereich tatsächlich den beabsichtigten Effekt erzielt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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