Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Tunesien (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1287) (Antwort zu Drs. 21/2147)
Text
Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Tunesien (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1287) (Antwort zu Drs. 21/2147)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2412
21. Wahlperiode 24.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2147 –
Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit
Tunesien
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1287)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1287 enthält keine expliziten Angaben zu Gesamtsummen, zur
Verteilung der Mittel und zu Verwaltungskosten, sondern verweist auf das
Transparenzportal und andere Datenbanken. Da das Transparenzportal primär
Projektdaten enthält und möglicherweise nicht alle relevanten Finanzierungen
oder Details abdeckt, erfragen die Fragesteller präzise Aufschlüsselungen.
Zudem wurden zu den Projekten keine detaillierten Darstellungen gegeben,
sondern wurde auf das Transparenzportal verwiesen, wobei der Aufwand für
eine vollständige Auflistung als unzumutbar eingestuft wurde. Die
Fragesteller beschränken sich daher auf Projekte in den Kernthemen „Nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung“ und „Ausbildung und Beschäftigung“, die gemäß der
Webseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) zentrale Schwerpunkte der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien darstellen und Aktionsfelder wie berufliche
Bildung, Privatsektor- und Finanzsystementwicklung umfassen (vgl. www.bm
z.de/de/laender/tunesien).
Die Fragesteller erfragen daher erneut präzise Angaben zu den genannten
Punkten, um die Effizienz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der
Mittelverwendung zu bewerten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
den Grundsatz der Gewaltenteilung. Dieser Grundsatz ist ein zentrales
Funktions- und Organisationsprinzip des Grundgesetzes. Die Gewaltenteilung bildet
dabei nicht nur die Grundlage, sondern auch die Grenze der parlamentarischen
Kontrolle. Die parlamentarische Kontrolle der Regierung soll einerseits
sicherstellen, dass die Regierung ihre Aufgaben demokratisch und rechtsstaatlich er-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
füllt. Andererseits darf diese Kontrolle die Regierungstätigkeit nicht behindern.
Deshalb muss sie auf ein mit der Regierungsarbeit vereinbares Maß begrenzt
bleiben (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250
Rn. 1699)).
Weiter gilt, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle ist – also
keine administrative oder operative Überkontrolle darstellt (BVerfGE 67, 100,
140). Themen, bei denen kein ausreichendes öffentliches Interesse besteht, sind
daher vom parlamentarischen Untersuchungsrecht ausgenommen (BVerfGE 77,
1, 44). Projektdetails entstehen im Rahmen der Verhandlungs- und
Abstimmungsprozesse zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, der jeweiligen ausländischen Regierung und den
Durchführungsorganisationen und sind ein zentrales Steuerungsinstrument der
Exekutive. Die Verhandlung und Umsetzung solcher Vorhaben gehören zum
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Eine vollständige Weitergabe
aller Projektdetails an das Parlament würde zu einer verfassungswidrigen
Verschiebung der Aufgaben zwischen Legislative und Exekutive führen. Auch hier
gilt, dass parlamentarische Kontrolle politische, nicht administrative Kontrolle
ist. Die Steuerungsinstrumente für entwicklungspolitische Vorhaben sind so
gestaltet, dass sie sich an veränderte Bedingungen in den Partnerländern flexibel
anpassen lassen. Zielindikatoren, Wirkungen und Kosten – ebenso wie frühere
Kostenschätzungen – können sich im Verlauf der Durchführung ändern. Das
betrifft sowohl Ausgangs-, Ist- als auch Zielwerte. Die Kontrollkompetenz des
Deutschen Bundestages bezieht sich grundsätzlich auf abgeschlossene
Vorgänge. Sie umfasst nicht das Recht, in laufende Verhandlungen oder
Entscheidungsvorbereitungen der Regierung einzugreifen (BVerfGE 67, 100,
Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).
Das parlamentarische Fragerecht dient dazu, einen amtlich begründeten
Kenntnisvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament auszugleichen.
Die Fragen beziehen sich mehrheitlich allein auf öffentlich zugängliche
Informationen. Ein amtlich begründeter Kenntnisvorsprung der Bundesregierung ist
nicht erkennbar.
1. Welche Gesamtsummen wurden von Januar 2020 bis Mai 2025 für die
Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien bereitgestellt, jeweils
aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahr, nach dem Förderbereich wie Bildung,
Gesundheit, Infrastruktur und Klimaschutz, sowie nach den
Finanzierungsarten wie bilaterale Zusammenarbeit, multilaterale Programme, finanzielle
Kooperation und technische Kooperation (bitte explizit auflisten, weil das
Transparenzportal primär Projektdaten enthält und möglicherweise nicht
alle Finanzierungen abdeckt; vgl. Frage 1 der ursprünglichen Kleinen
Anfrage)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1287 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
a) In welcher Form wurden die seit Januar 2020 bereitgestellten
finanziellen Zuwendungen im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien auf staatliche, nichtstaatliche und lokale
Akteure verteilt, und nach welchen Kriterien erfolgte diese Verteilung
(vgl. Frage 1b der ursprünglichen Kleinen Anfrage)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1b der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1287 wird verwiesen.
b) Welcher Anteil der Verwaltungskosten entfällt auf die bereitgestellten
Mittel für Tunesien, und wie wird dies im Detail begründet,
insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer effizienten
Mittelverwendung (vgl. Frage 1c der ursprünglichen Kleinen Anfrage)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1c der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1287 wird verwiesen.
2. Welche Projekte bzw. Programme wurden in Tunesien im Zeitraum von
Januar 2020 bis Mai 2025 durch deutsche Entwicklungshilfe in den
Kernthemen „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ und „Ausbildung und
Beschäftigung“ gefördert (bitte einschließlich einer detaillierten Darstellung
der Projektziele, Fördersummen, Laufzeiten, geografischen Schwerpunkte
und Zielgruppen auflisten; vgl. Frage 2 der ursprünglichen Kleinen
Anfrage)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1287 wird verwiesen und es wird darauf hingewiesen,
dass das Transparenzportal zwar keinen direkten Filter nach Kernthemen,
jedoch nach Sektoren zulässt. Bei Anpassung der Suchfunktion werden die
gewünschten Informationen bereitgestellt.
a) Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Teilprogramme wurden im
Rahmen dieser Projekte in den Kernthemen „Nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung“ und „Ausbildung und Beschäftigung“ unterstützt, und mit
welchen finanziellen Mitteln wurden diese jeweils ausgestattet (vgl.
Frage 2a der ursprünglichen Kleinen Anfrage)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2a der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1287 und die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
b) Welche Organisationen und Akteure (z. B. staatliche Institutionen,
Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen,
Privatsektor, lokale Behörden oder andere Institutionen) waren an der
Planung, Umsetzung und Überwachung jedes einzelnen Projekts in den
Kernthemen „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ und „Ausbildung
und Beschäftigung“, einschließlich der in Frage 2a erfragten einzelnen
Maßnahmen bzw. Teilprogramme, beteiligt, welche spezifischen
Rollen übernahmen diese jeweils, und welche finanziellen Mittel wurden
diesen Akteuren für ihre jeweiligen Aufgaben zugewiesen (vgl.
Frage 2b der ursprünglichen Kleinen Anfrage)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2b der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1287 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]