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Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Tunesien (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1287) (Antwort zu Drs. 21/2147)

dip / drucksache 24.10.2025 · WP 21 · 21/2412 · Antwort · Original ↗

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Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Tunesien (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1287) (Antwort zu Drs. 21/2147) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2412 21. Wahlperiode 24.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2147 – Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Tunesien (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1287) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1287 enthält keine expliziten Angaben zu Gesamtsummen, zur Verteilung der Mittel und zu Verwaltungskosten, sondern verweist auf das Transparenzportal und andere Datenbanken. Da das Transparenzportal primär Projektdaten enthält und möglicherweise nicht alle relevanten Finanzierungen oder Details abdeckt, erfragen die Fragesteller präzise Aufschlüsselungen. Zudem wurden zu den Projekten keine detaillierten Darstellungen gegeben, sondern wurde auf das Transparenzportal verwiesen, wobei der Aufwand für eine vollständige Auflistung als unzumutbar eingestuft wurde. Die Fragesteller beschränken sich daher auf Projekte in den Kernthemen „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ und „Ausbildung und Beschäftigung“, die gemäß der Webseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zentrale Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien darstellen und Aktionsfelder wie berufliche Bildung, Privatsektor- und Finanzsystementwicklung umfassen (vgl. www.bm z.de/de/laender/tunesien). Die Fragesteller erfragen daher erneut präzise Angaben zu den genannten Punkten, um die Effizienz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Mittelverwendung zu bewerten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Dieser Grundsatz ist ein zentrales Funktions- und Organisationsprinzip des Grundgesetzes. Die Gewaltenteilung bildet dabei nicht nur die Grundlage, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle. Die parlamentarische Kontrolle der Regierung soll einerseits sicherstellen, dass die Regierung ihre Aufgaben demokratisch und rechtsstaatlich er- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. füllt. Andererseits darf diese Kontrolle die Regierungstätigkeit nicht behindern. Deshalb muss sie auf ein mit der Regierungsarbeit vereinbares Maß begrenzt bleiben (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Weiter gilt, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle ist – also keine administrative oder operative Überkontrolle darstellt (BVerfGE 67, 100, 140). Themen, bei denen kein ausreichendes öffentliches Interesse besteht, sind daher vom parlamentarischen Untersuchungsrecht ausgenommen (BVerfGE 77, 1, 44). Projektdetails entstehen im Rahmen der Verhandlungs- und Abstimmungsprozesse zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der jeweiligen ausländischen Regierung und den Durchführungsorganisationen und sind ein zentrales Steuerungsinstrument der Exekutive. Die Verhandlung und Umsetzung solcher Vorhaben gehören zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Eine vollständige Weitergabe aller Projektdetails an das Parlament würde zu einer verfassungswidrigen Verschiebung der Aufgaben zwischen Legislative und Exekutive führen. Auch hier gilt, dass parlamentarische Kontrolle politische, nicht administrative Kontrolle ist. Die Steuerungsinstrumente für entwicklungspolitische Vorhaben sind so gestaltet, dass sie sich an veränderte Bedingungen in den Partnerländern flexibel anpassen lassen. Zielindikatoren, Wirkungen und Kosten – ebenso wie frühere Kostenschätzungen – können sich im Verlauf der Durchführung ändern. Das betrifft sowohl Ausgangs-, Ist- als auch Zielwerte. Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages bezieht sich grundsätzlich auf abgeschlossene Vorgänge. Sie umfasst nicht das Recht, in laufende Verhandlungen oder Entscheidungsvorbereitungen der Regierung einzugreifen (BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.). Das parlamentarische Fragerecht dient dazu, einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament auszugleichen. Die Fragen beziehen sich mehrheitlich allein auf öffentlich zugängliche Informationen. Ein amtlich begründeter Kenntnisvorsprung der Bundesregierung ist nicht erkennbar. 1. Welche Gesamtsummen wurden von Januar 2020 bis Mai 2025 für die Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien bereitgestellt, jeweils aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahr, nach dem Förderbereich wie Bildung, Gesundheit, Infrastruktur und Klimaschutz, sowie nach den Finanzierungsarten wie bilaterale Zusammenarbeit, multilaterale Programme, finanzielle Kooperation und technische Kooperation (bitte explizit auflisten, weil das Transparenzportal primär Projektdaten enthält und möglicherweise nicht alle Finanzierungen abdeckt; vgl. Frage 1 der ursprünglichen Kleinen Anfrage)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1287 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. a) In welcher Form wurden die seit Januar 2020 bereitgestellten finanziellen Zuwendungen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien auf staatliche, nichtstaatliche und lokale Akteure verteilt, und nach welchen Kriterien erfolgte diese Verteilung (vgl. Frage 1b der ursprünglichen Kleinen Anfrage)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1287 wird verwiesen. b) Welcher Anteil der Verwaltungskosten entfällt auf die bereitgestellten Mittel für Tunesien, und wie wird dies im Detail begründet, insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer effizienten Mittelverwendung (vgl. Frage 1c der ursprünglichen Kleinen Anfrage)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1287 wird verwiesen. 2. Welche Projekte bzw. Programme wurden in Tunesien im Zeitraum von Januar 2020 bis Mai 2025 durch deutsche Entwicklungshilfe in den Kernthemen „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ und „Ausbildung und Beschäftigung“ gefördert (bitte einschließlich einer detaillierten Darstellung der Projektziele, Fördersummen, Laufzeiten, geografischen Schwerpunkte und Zielgruppen auflisten; vgl. Frage 2 der ursprünglichen Kleinen Anfrage)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1287 wird verwiesen und es wird darauf hingewiesen, dass das Transparenzportal zwar keinen direkten Filter nach Kernthemen, jedoch nach Sektoren zulässt. Bei Anpassung der Suchfunktion werden die gewünschten Informationen bereitgestellt. a) Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Teilprogramme wurden im Rahmen dieser Projekte in den Kernthemen „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ und „Ausbildung und Beschäftigung“ unterstützt, und mit welchen finanziellen Mitteln wurden diese jeweils ausgestattet (vgl. Frage 2a der ursprünglichen Kleinen Anfrage)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1287 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. b) Welche Organisationen und Akteure (z. B. staatliche Institutionen, Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen, Privatsektor, lokale Behörden oder andere Institutionen) waren an der Planung, Umsetzung und Überwachung jedes einzelnen Projekts in den Kernthemen „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ und „Ausbildung und Beschäftigung“, einschließlich der in Frage 2a erfragten einzelnen Maßnahmen bzw. Teilprogramme, beteiligt, welche spezifischen Rollen übernahmen diese jeweils, und welche finanziellen Mittel wurden diesen Akteuren für ihre jeweiligen Aufgaben zugewiesen (vgl. Frage 2b der ursprünglichen Kleinen Anfrage)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1287 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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