Wirksamkeit und Evaluation der Deradikalisierungsprogramme des Bundes
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Wirksamkeit und Evaluation der Deradikalisierungsprogramme des Bundes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3451
21. Wahlperiode 05.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Martin Hess,
Martina Kempf, Ulrich von Zons, Rainer Galla, Thomas Fetsch, Dr. Christoph
Birghan, Raimond Scheirich, Lukas Rehm, Bernd Schattner, Stefan Keuter,
Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Thomas Korell, Adam Balten, Otto Strauß,
Christian Reck, Dr. Maximilian Krah, Dr. Malte Kaufmann, Kay-Uwe Ziegler, Udo
Theodor Hemmelgarn, Thomas Ladzinski, Edgar Naujok, Sven Wendorf, Erhard
Brucker, Jörg Zirwes, Rocco Kever, Dr. Christina Baum, Hauke Finger und
der Fraktion der AfD
Wirksamkeit und Evaluation der Deradikalisierungsprogramme des Bundes
Die damalige Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP „Prävention und Deradikalisierung gegen politischen
Extremismus“ auf Bundestagsdrucksache 19/23540 eine Bestandsaufnahme
bundesgeförderter Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen vorgelegt. Aus
dieser Antwort ergibt sich jedoch ausdrücklich, dass eine ressortübergreifend
konsolidierte Wirkungs- und Evaluationslogik für
Deradikalisierungsprogramme nicht etabliert ist, dass bestehende Programme weit überwiegend anhand
quantitativer Output-Größen und nicht nach qualitativen oder kausalen
Wirkungsindikatoren bewertet werden und dass insbesondere im Hinblick auf
jugendliche Zielgruppen schulische Kontexte sowie digitale
Radikalisierungsprozesse keine systematisch ausgewerteten Erkenntnisse vorliegen.
Seit Veröffentlichung (21. Oktober 2020) der Bundestagsdrucksache 19/23540
haben sich zudem tatsächliche Entwicklungen ergeben, die in den Augen der
Fragesteller eine erneute parlamentarische Befassung erforderlich machen. Dies
betrifft insbesondere Hinweise auf einen Anstieg islamistisch motivierter
Vorfälle an Schulen, wie er unter anderem im Bericht der Tagesschau vom 25. Juni
2024 dokumentiert wurde (www.tagesschau.de/investigativ/swr/vollbild-islami
smus-schulen-100.html). Solche Vorfälle deuten auf eine mögliche
Verschärfung der Radikalisierungsdynamiken im Jugendalter hin. Die Bundesregierung
hat zu dieser Entwicklung bislang keine eigenständige parlamentarische
Bewertung vorgelegt, insbesondere nicht im Hinblick auf die Frage, ob und inwieweit
bundesgeförderte Programme im Schul- oder Jugendkontext geeignet sind,
solchen Entwicklungen entgegenzuwirken.
Ein weiterer Grund für eine erneute parlamentarische Befassung ergibt sich für
die Fragesteller aus der fortschreitenden Digitalisierung
radikalisierungsrelevanter Kommunikationsräume, die in den vergangenen Jahren erheblich an
Bedeutung gewonnen haben. Die Bundesregierung weist selbst regelmäßig darauf
hin, dass digitale Plattformen, Messenger-Dienste, Videoplattformen und
interaktive Gaming-Umgebungen zentrale Rekrutierungs- und
Radikalisierungsräume darstellen. Gleichwohl liegt bisher keine konsolidierte Darstellung vor, ob
und wie bundesgeförderte Programme Deradikalisierungsansätze unter den
Bedingungen digitaler Interaktions- und Sozialisationsräume wirksam adressieren
und evaluieren.
Schließlich lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Evaluationsberichten
einzelner Programme – etwa im Rahmen von „Demokratie leben!“ oder der
wissenschaftlichen Begleitung der Beratungsstelle Radikalisierung – entnehmen,
dass sich im Bereich der qualitativen Wirkungsmessung und der
Nachhaltigkeitsindikatoren, insbesondere in Bezug auf Rückfallverläufe, Abbrüche und
Stabilisierungsfaktoren, weiterhin substanzielle Erkenntnislücken ergeben
(www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1637-zentrale-ergebnis
se-zu-wirkung-und-weiterentwicklung-von-demokratiefoerderung-extremismus
praevention-und-vielfaltgestaltung.html; www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/D
E/Forschung/Forschungsberichte/fb31-evaluation-beratungsstelle-radikalisieru
ng.html?nn=283640; www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Beitra
gsreihe/beitrag-band-12-evaluation-beratungsstellen-deradikalisierung.html?n
n=450120). Da diese Aspekte für die Beurteilung der Effektivität staatlicher
Deradikalisierungspolitik zentral sind, ist eine vertiefte parlamentarische
Aufklärung nach Auffassung der Fragesteller erforderlich.
Die Fragesteller wenden sich daher mit der vorliegenden Kleinen Anfrage
ausschließlich an solche Aspekte, die in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/23540 nicht behandelt wurden, sich seit 2020 neu
gestellt haben oder aufgrund zwischenzeitlicher Entwicklungen einer erneuten
Bewertung bedürfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche strategischen Leitlinien und fachlichen Zielsetzungen hat die
Bundesregierung seit Veröffentlichung der Bundestagsdrucksache 19/23540
zur Weiterentwicklung der Deradikalisierungsprogramme beschlossen,
und wie wurden diese seither ressortübergreifend gesteuert?
2. Welche neuen Strukturen oder Koordinierungsmechanismen wurden ggf.
seit 2020 geschaffen, um die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten
Bundesressorts im Bereich Deradikalisierung zu verbessern, und welche
Ergebnisse wurden damit erzielt?
3. Welche messbaren Wirkungsindikatoren für
Deradikalisierungsmaßnahmen verwendet die Bundesregierung inzwischen über reine Output-
Größen hinaus, und wie werden diese Indikatoren systematisch erhoben
und ausgewertet?
4. Welche neuen Evaluationsvorhaben wurden nach 2020 im Bereich
Deradikalisierung beauftragt, und welche zentralen Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung aus den bisher vorliegenden Evaluationen vor?
5. Welche Programme oder Strukturen haben nach Einschätzung der
Bundesregierung besondere Begrenzungen oder Risiken in Bezug auf ihre
Wirksamkeit gezeigt, und welche Anpassungen wurden daraus abgeleitet?
6. Welche bundesgeförderten Programme oder Maßnahmen verfügen seit
2020 über einen ausdrücklichen Deradikalisierungs- oder
Distanzierungsauftrag für Jugendliche oder Heranwachsende, und wie unterscheiden sie
sich von rein präventiven Angeboten?
7. Hat sich die Bundesregierung zu der Entwicklung islamistisch motivierter
Vorfälle an Schulen im Lichte des Tagesschau-Berichts vom 25. Juni 2024
eine eigene Auffassung erarbeitet, wenn ja, welche, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie für die Weiterentwicklung jugendbezogener
Deradikalisierungsmaßnahmen?
8. Welche Schritte wurden seit 2020 unternommen, um die Wirksamkeit
jugendbezogener Deradikalisierungsmaßnahmen systematisch zu erfassen,
insbesondere im schulischen Umfeld?
9. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
darüber vor, ob pädagogische Gruppenprogramme, wie zum Beispiel „Respekt
Coaches“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/inte
gration-und-chancen-fuer-junge-menschen/respekt-coaches-anti-
mobbingprofis) geeignet sind, beginnende Radikalisierungsprozesse bei
Jugendlichen wirksam zu unterbrechen oder zu reduzieren?
10. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen derzeit zwischen Bund,
Ländern und zivilgesellschaftlichen Trägern, um Schulen beim Erkennen
und Weiterleiten von Hinweisen auf Radikalisierung zu unterstützen, und
wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität dieser Strukturen?
11. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ggf. entwickelt oder gefördert, die
sich ausdrücklich auf Deradikalisierungsprozesse in digitalen Räumen
beziehen, und welche Erkenntnisse liegen über die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen vor?
12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die ggf. bestehenden
Programme digitale Radikalisierungsdynamiken systematisch berücksichtigen, und
welche Forschungslücken sieht sie hierbei gegenwärtig?
13. Welche bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für
Deradikalisierungsmaßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 entwickelt oder
aktualisiert, und wie erfolgt deren Anwendung in der Praxis?
14. Welche Verfahren nutzt die Bundesregierung zur regelmäßigen
Qualitätsprüfung bei zivilgesellschaftlichen Trägern, die Deradikalisierungs- oder
Distanzierungsarbeit durchführen, und wie häufig wurden entsprechende
Prüfungen in den letzten fünf Jahren vorgenommen?
15. Welche rechtlichen Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, wenn
entschieden werden muss, ob ein zivilgesellschaftlicher Träger wegen
fachlicher Mängel oder wegen Hinweisen auf extremistische Strukturen
von einer Förderung ausgeschlossen oder mit Auflagen versehen wird?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Nachhaltigkeit der Distanzierung in Fällen vor, in denen im Rahmen
bundesgeförderter Maßnahmen eine Deradikalisierung eingeleitet oder begleitet
wurde, und wie werden diese Erkenntnisse dokumentiert?
17. Welche Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung aus
Evaluationen seit 2020 abgeleitet, um Rückfällen vorzubeugen, Abbrüche zu
verringern und Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen, und wie beabsichtigt
sie, diese Empfehlungen in bestehende Programme zu integrieren?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen Bund
und Ländern bei Fällen jugendbezogener oder schulischer
Radikalisierung, insbesondere in Bezug auf Meldewege, Handlungssicherheit von
Lehrkräften und Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und
Sicherheitsbehörden?
19. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., die
Qualitätssicherung und Wirkungskontrolle der bestehenden Programme zu verbessern,
ohne die Verwaltung mit unverhältnismäßigen zusätzlichen Prüf- oder
Dokumentationspflichten zu belasten?
Berlin, den 5. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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