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Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Save our Mangroves Now 3.0" in Subsahara-Afrika (Antwort zu Drs. 21/4410)

dip / drucksache 16.03.2026 · WP 21 · 21/4812 · Antwort · Original ↗

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Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Save our Mangroves Now 3.0" in Subsahara-Afrika (Antwort zu Drs. 21/4410) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4812 21. Wahlperiode 16.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4410 – Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Save our Mangroves Now 3.0“ in Subsahara-Afrika V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) förderte von Januar 2023 bis Dezember 2025 das Projekt „Save our Mangroves Now 3.0“ (IATI (International Aid Transparency Initiative)- Maßnahmen-ID: DE‑1‑202234243) mit einem Zuschuss von 3 500 000 Euro, der vollständig ausgezahlt wurde (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsu che/DE-1-202234243). Die Durchführungsorganisation war der World Wide Fund for Nature (WWF) Deutschland (ebd.). Das Vorhaben zielte auf die Förderung von Schutz, nachhaltiger Nutzung und Wiederherstellung der Mangrovenbestände im westlichen Indischen Ozean (Subsahara-Afrika) ab und war dem Sektor Umweltschutz allgemein/Biodiversität (100 Prozent) zugeordnet (ebd.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Anders als in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellt, befindet sich das Projekt „Save our Mangroves Now 3.0“ noch in der Umsetzung. Das Projekt erhielt im 4. Quartal 2025 Jahr eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung bis zum 31. März 2026. Da es sich bei dem Projekt „Save our Mangroves Now 3.0“ um ein laufendes Vorhaben handelt, weisen wir darauf hin, dass Projektkonzepte und die daraus resultierende Projektumsetzung inhärentes Steuerungsinstrument der Exekutive und Ergebnis des Verhandlungs- und Abstimmungsprozesses zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der jeweiligen Durchführungsorganisation und ausländischen Partnerinstitutionen sind. Die Verhandlung und Umsetzung eines Vorhabens liegen im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Übermittlung aller Projektdetails in der Umsetzungsphase würde zu einer im Grundgesetz nicht gewollten Aufgabenverschiebung führen. Dieser Überlegung entspricht, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist. Denn die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung ist einerseits dazu Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (BVerfGE 110, 199 (Rn. 215 ff.); 124, 78 (Rn. 121 ff.); 137, 185 (Rn. 234 ff., 250 Rn. 1699)). Die Instrumente der Steuerung entwicklungspolitischer Vorhaben sind so gestaltet, dass Änderungen als Konsequenz eines sich verändernden Länderkontextes jederzeit möglich sind. Kosten, Indikatoren, Wirkungen, Projektfortschritte sowie Mittel- und Personaleinsätze o. ä. können daher vor Abschluss des Vorhabens im weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens gewichtigen Veränderungen unterliegen. Dies gilt sowohl für Basis-, Ist- als auch Zielwerte. Im vorliegenden Fall gab es im Projektverlauf bereits solche Änderungen, sie sind bis zum tatsächlichen Abschluss eines Vorhabens auch weiterhin denkbar. Dies trifft in besonderer Weise auch für die Wirkungen und tatsächlichen Einzelkosten des Vorhabens zu. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. (BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).  1. Welche detaillierte Aufschlüsselung der ausgezahlten 3 500 000 Euro liegt vor, differenziert nach Kosten für die Projektumsetzung vor Ort in Subsahara-Afrika (z. B. Schutzmaßnahmen, Wiederherstellung, nachhaltige Nutzung) und Kosten in Deutschland (z. B. WWF-Verwaltung, Personalkosten, Reisen; bitte tabellarisch und prozentual; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Welcher Anteil der Mittel floss direkt an lokale Partner oder Institutionen in Subsahara-Afrika, und welcher Anteil blieb beim WWF in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  3. Welche Ergebnisse (z. B. geschützte oder wiederhergestellte Mangrovenfläche in Hektar, Anzahl beteiligter Gemeinden, CO2-Bindung in Tonnen) wurden erzielt, und wie wurden diese gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  4. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  5. Wie viele deutsche oder internationale Experten waren in Deutschland und wie viele vor Ort in Subsahara-Afrika tätig, und wie hoch waren die entsprechenden Personalkosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  6. Welche lokalen Umsetzungspartner (z. B. Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Gemeinden, Behörden) in Subsahara-Afrika wurden konkret eingebunden, und nach welchen Due-Diligence-Verfahren wurden diese ausgewählt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  7. Welche Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Nutzung (z. B. durch lokale Gemeinden) wurden umgesetzt und mit welchen messbaren Einnahmen oder Vorteilen für diese Gemeinden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  8. Wie wurde die Nachhaltigkeit der Maßnahmen (z. B. Schutz und Wiederherstellung von Mangroven) nach Projektende 2025 sichergestellt, und wer trägt die Folgekosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Welche Risikoanalysen zu Korruption, mangelnder lokaler Kapazitäten oder Klimawandeleffekten in Subsahara-Afrika wurden vorab durchgeführt, und welche präventiven Maßnahmen resultierten daraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Risikoanalysen für das Vorhaben „Save Our Mangroves Now! 3.0“ umfassen Bewertungen zu Korruption, lokalen Kapazitäten und Klimawandel- Effekten. Diese wurden durch standardisierte Instrumente wie das „Environmental and Social Safeguards Framework“ des WWF sowie durch Partneranalysen durchgeführt. Präventive Maßnahmen umfassen regelmäßige Berichterstattung, externe Audits, stichprobenartige Nachweise von Zahlungen, gezielte Trainings, Förderung klimarelevanter politischer Prozesse und angepassten Restaurationsmaßnahmen. Lokale Kapazitäten wurden durch Evaluationen vorheriger Kooperationen bewertet und durch gezielte Trainings und Kapazitätsaufbau gestärkt. Insgesamt wird der „Do no harm“-Ansatz verfolgt, um negative Auswirkungen zu minimieren und die Projektziele nachhaltig zu sichern. 10. Warum wurde der WWF Deutschland als Durchführungsorganisation ausgewählt, und welche Alternativen (z. B. direkte Partnerschaft mit afrikanischen Organisationen) wurden ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der WWF Deutschland wurde als Durchführungsorganisation für das Projekt „Save Our Mangroves Now! 3.0“ aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Region und seiner Expertise im Bereich des Natur-, Umwelt- und Mangrovenschutzes ausgewählt. Der WWF Deutschland hat bereits in vorherigen Kooperationen erfolgreich mit den internationalen Partnern des Vorhabens zusammengearbeitet und verfügt über etablierte Strukturen zur Koordination und Überwachung von Naturschutzprojekten. Zudem bringt der WWF Deutschland umfassende Kapazitäten und Netzwerke ein, die für die Umsetzung eines Projekts dieser Größenordnung erforderlich sind. Regionale WWF-Büros (z. B. WWF Kenya, WWF Madagascar) und andere Partner sind eingebunden und gewährleisten eine effektive Umsetzung vor Ort. Diese Partnerorganisationen verfügen über spezifische lokale Expertise und Netzwerke, während der WWF Deutschland u. a. die übergeordnete Koordination und Berichterstattung übernimmt, um die Einhaltung internationaler Standards sicherzustellen. 11. Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für das Projekt definiert, und wie wurden Fortschritte regelmäßig überprüft und dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. In welchen Ländern oder Regionen Subsahara-Afrikas (westlicher Indischer Ozean) wurden die Mittel schwerpunktmäßig eingesetzt und mit welchen spezifischen Ergebnissen pro Land (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Mittel wurden in der Region westlicher Indischer Ozean mit einem Schwerpunkt auf Kenia und Mosambik umgesetzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Welche Rückmeldungen lokaler Projektpartner (z. B. Gemeinden, Behörden) zu dem Projekt liegen vor, und wie wurde eventuelle Kritik adressiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Vergleich zu ähnlichen Biodiversitäts- oder Mangrovenprojekten in anderen Regionen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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