Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Save our Mangroves Now 3.0" in Subsahara-Afrika (Antwort zu Drs. 21/4410)
Text
Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Save our Mangroves Now 3.0" in Subsahara-Afrika (Antwort zu Drs. 21/4410)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4812
21. Wahlperiode 16.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4410 –
Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung „Save our Mangroves Now 3.0“ in Subsahara-Afrika
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) förderte von Januar 2023 bis Dezember 2025 das Projekt „Save our
Mangroves Now 3.0“ (IATI (International Aid Transparency Initiative)-
Maßnahmen-ID: DE‑1‑202234243) mit einem Zuschuss von 3 500 000 Euro, der
vollständig ausgezahlt wurde (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsu
che/DE-1-202234243). Die Durchführungsorganisation war der World Wide
Fund for Nature (WWF) Deutschland (ebd.). Das Vorhaben zielte auf die
Förderung von Schutz, nachhaltiger Nutzung und Wiederherstellung der
Mangrovenbestände im westlichen Indischen Ozean (Subsahara-Afrika) ab und war
dem Sektor Umweltschutz allgemein/Biodiversität (100 Prozent) zugeordnet
(ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Anders als in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellt, befindet sich das
Projekt „Save our Mangroves Now 3.0“ noch in der Umsetzung. Das Projekt
erhielt im 4. Quartal 2025 Jahr eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung bis
zum 31. März 2026.
Da es sich bei dem Projekt „Save our Mangroves Now 3.0“ um ein laufendes
Vorhaben handelt, weisen wir darauf hin, dass Projektkonzepte und die daraus
resultierende Projektumsetzung inhärentes Steuerungsinstrument der Exekutive
und Ergebnis des Verhandlungs- und Abstimmungsprozesses zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ), der jeweiligen Durchführungsorganisation und ausländischen
Partnerinstitutionen sind. Die Verhandlung und Umsetzung eines Vorhabens liegen im
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Übermittlung aller
Projektdetails in der Umsetzungsphase würde zu einer im Grundgesetz nicht gewollten
Aufgabenverschiebung führen. Dieser Überlegung entspricht, dass
parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist.
Denn die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung ist einerseits dazu
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen
entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber
diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (BVerfGE 110, 199 (Rn. 215 ff.); 124, 78 (Rn. 121 ff.); 137,
185 (Rn. 234 ff., 250 Rn. 1699)).
Die Instrumente der Steuerung entwicklungspolitischer Vorhaben sind so
gestaltet, dass Änderungen als Konsequenz eines sich verändernden
Länderkontextes jederzeit möglich sind. Kosten, Indikatoren, Wirkungen,
Projektfortschritte sowie Mittel- und Personaleinsätze o. ä. können daher vor Abschluss
des Vorhabens im weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens
gewichtigen Veränderungen unterliegen. Dies gilt sowohl für Basis-, Ist- als auch
Zielwerte. Im vorliegenden Fall gab es im Projektverlauf bereits solche
Änderungen, sie sind bis zum tatsächlichen Abschluss eines Vorhabens auch weiterhin
denkbar. Dies trifft in besonderer Weise auch für die Wirkungen und
tatsächlichen Einzelkosten des Vorhabens zu. Eine Pflicht der Regierung,
parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht in der Regel nicht, wenn
die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann,
die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125];
137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt
sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht
die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen
einzugreifen. (BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).
1. Welche detaillierte Aufschlüsselung der ausgezahlten 3 500 000 Euro
liegt vor, differenziert nach Kosten für die Projektumsetzung vor Ort in
Subsahara-Afrika (z. B. Schutzmaßnahmen, Wiederherstellung,
nachhaltige Nutzung) und Kosten in Deutschland (z. B. WWF-Verwaltung,
Personalkosten, Reisen; bitte tabellarisch und prozentual; vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welcher Anteil der Mittel floss direkt an lokale Partner oder Institutionen
in Subsahara-Afrika, und welcher Anteil blieb beim WWF in
Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Welche Ergebnisse (z. B. geschützte oder wiederhergestellte
Mangrovenfläche in Hektar, Anzahl beteiligter Gemeinden, CO2-Bindung in
Tonnen) wurden erzielt, und wie wurden diese gemessen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant
die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Wie viele deutsche oder internationale Experten waren in Deutschland
und wie viele vor Ort in Subsahara-Afrika tätig, und wie hoch waren die
entsprechenden Personalkosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Welche lokalen Umsetzungspartner (z. B. Nichtregierungsorganisationen
(NGOs), Gemeinden, Behörden) in Subsahara-Afrika wurden konkret
eingebunden, und nach welchen Due-Diligence-Verfahren wurden diese
ausgewählt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Welche Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Nutzung (z. B. durch
lokale Gemeinden) wurden umgesetzt und mit welchen messbaren
Einnahmen oder Vorteilen für diese Gemeinden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
8. Wie wurde die Nachhaltigkeit der Maßnahmen (z. B. Schutz und
Wiederherstellung von Mangroven) nach Projektende 2025 sichergestellt, und
wer trägt die Folgekosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Risikoanalysen zu Korruption, mangelnder lokaler Kapazitäten
oder Klimawandeleffekten in Subsahara-Afrika wurden vorab
durchgeführt, und welche präventiven Maßnahmen resultierten daraus (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Risikoanalysen für das Vorhaben „Save Our Mangroves Now! 3.0“
umfassen Bewertungen zu Korruption, lokalen Kapazitäten und Klimawandel-
Effekten. Diese wurden durch standardisierte Instrumente wie das „Environmental
and Social Safeguards Framework“ des WWF sowie durch Partneranalysen
durchgeführt. Präventive Maßnahmen umfassen regelmäßige Berichterstattung,
externe Audits, stichprobenartige Nachweise von Zahlungen, gezielte
Trainings, Förderung klimarelevanter politischer Prozesse und angepassten
Restaurationsmaßnahmen. Lokale Kapazitäten wurden durch Evaluationen vorheriger
Kooperationen bewertet und durch gezielte Trainings und Kapazitätsaufbau
gestärkt. Insgesamt wird der „Do no harm“-Ansatz verfolgt, um negative
Auswirkungen zu minimieren und die Projektziele nachhaltig zu sichern.
10. Warum wurde der WWF Deutschland als Durchführungsorganisation
ausgewählt, und welche Alternativen (z. B. direkte Partnerschaft mit
afrikanischen Organisationen) wurden ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Der WWF Deutschland wurde als Durchführungsorganisation für das Projekt
„Save Our Mangroves Now! 3.0“ aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in
der Region und seiner Expertise im Bereich des Natur-, Umwelt- und
Mangrovenschutzes ausgewählt. Der WWF Deutschland hat bereits in vorherigen
Kooperationen erfolgreich mit den internationalen Partnern des Vorhabens
zusammengearbeitet und verfügt über etablierte Strukturen zur Koordination und
Überwachung von Naturschutzprojekten. Zudem bringt der WWF Deutschland
umfassende Kapazitäten und Netzwerke ein, die für die Umsetzung eines
Projekts dieser Größenordnung erforderlich sind.
Regionale WWF-Büros (z. B. WWF Kenya, WWF Madagascar) und andere
Partner sind eingebunden und gewährleisten eine effektive Umsetzung vor Ort.
Diese Partnerorganisationen verfügen über spezifische lokale Expertise und
Netzwerke, während der WWF Deutschland u. a. die übergeordnete
Koordination und Berichterstattung übernimmt, um die Einhaltung internationaler
Standards sicherzustellen.
11. Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für das Projekt
definiert, und wie wurden Fortschritte regelmäßig überprüft und
dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. In welchen Ländern oder Regionen Subsahara-Afrikas (westlicher
Indischer Ozean) wurden die Mittel schwerpunktmäßig eingesetzt und mit
welchen spezifischen Ergebnissen pro Land (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Mittel wurden in der Region westlicher Indischer Ozean mit einem
Schwerpunkt auf Kenia und Mosambik umgesetzt. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Welche Rückmeldungen lokaler Projektpartner (z. B. Gemeinden,
Behörden) zu dem Projekt liegen vor, und wie wurde eventuelle Kritik
adressiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung
im Vergleich zu ähnlichen Biodiversitäts- oder Mangrovenprojekten in
anderen Regionen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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