Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und Stand der Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes
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Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und Stand der Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7178
21. Wahlperiode 16.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Roth, Awet Tesfaiesus, Luise Amtsberg, Deborah
Düring, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Robin Wagener, Linda Heitmann,
Stefan Schmidt, Sven Lehmann, Claudia Müller, Marlene Schönberger und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und Stand der Ratifizierung der UNESCO-
Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes
Die UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes
(UNESCO = United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization)
wurde im Jahr 2001 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet.
Ziel des Übereinkommens sind der Schutz des Unterwasser-Kulturerbes vor
Plünderung, kommerzieller Verwertung und wissenschaftlich unsachgemäßer
Bergung sowie die Förderung internationaler Zusammenarbeit bei der
Erforschung, Dokumentation und Erhaltung. Als Unterwasser-Kulturerbe gelten
Spuren menschlicher Existenz von kulturellem, historischem oder
archäologischem Charakter, die sich seit mindestens 100 Jahren ganz oder teilweise unter
Wasser befinden. Zum Unterwasser-Kulturerbe zählen unter anderem
archäologische Fundstätten, historische Bauwerke, menschliche Überreste, Schiffs- und
Flugzeugwracks sowie deren archäologischer und natürlicher Zusammenhang
(Records of the General Conference, 31st session, Paris, 15 October to 3
November 2001, v. 1: Resolutions, S. 51 bis 70; www.unesco.org/en/legal-affairs/
convention-protection-underwater-cultural-heritage?hub=412#item-). Für
Küstenstaaten wie Deutschland kommt dem UNESCO-Übereinkommen
besondere Bedeutung beim Schutz des Unterwasser-Kulturerbes in der
ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee zu. Während die
Küstenländer und der Bund in den deutschen Küstengewässern auf bestehende
Rechtsgrundlagen zum Schutz von Kulturgütern zurückgreifen können, bestehen für
Fundstätten in der AWZ besondere rechtliche und organisatorische
Herausforderungen, die eine internationale Abstimmung erfordern (vgl. Artikel 55 ff. des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen).
Nach Angaben der UNESCO haben inzwischen 81 Staaten das
Übereinkommen ratifiziert. Zu den Vertragsstaaten gehören auch zahlreiche Mitgliedstaaten
der Europäischen Union mit umfangreichen Küsten- und Meeresgebieten,
darunter Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Kroatien und Polen (vgl. www.un
esco.org/en/underwater-heritage/states-parties). Deutschland hat seine Absicht
zur Ratifizierung wiederholt bekräftigt. Bereits in der 19. Wahlperiode erklärte
die Bundesregierung, eine Unterzeichnung bis Ende des Jahres 2021
anzustreben (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/18055). In der
20. Wahlperiode führte die Bundesregierung aus, die Ratifizierung weiterhin zu
beabsichtigen und hierfür ein Ausführungsgesetz des Bundes vorzubereiten.
Die hierzu erforderlichen Abstimmungen seien jedoch noch nicht
abgeschlossen (Antwort auf die Schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 20/9934).
Gleichwohl ist eine Ratifizierung bislang nicht erfolgt. Auch im
Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode zwischen CDU, CSU und SPD findet sich kein
ausdrücklicher Bezug auf das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz des
Unterwasser-Kulturerbes. Vor dem Hintergrund des langjährigen Engagements
Deutschlands für die UNESCO, den internationalen Kulturgutschutz und eine
regelbasierte internationale Ordnung stellt sich die Frage, welche
Auswirkungen die weiterhin ausbleibende Ratifizierung auf die Glaubwürdigkeit
Deutschlands als Befürworter multilateraler Kultur- und Wissenschaftskooperation
haben kann.
Das Jahr 2026 markiert den 25. Jahrestag der Verabschiedung des
Übereinkommens. Zudem hat die UNESCO beschlossen, künftig jährlich am 21. August
einen „Internationalen Tag des Unterwasser-Kulturerbes“ zu begehen (vgl.
www.unes co.org/en/days/underwater-cultural-heritage). Das Jubiläumsjahr
2026 und die zunehmende internationale Sichtbarkeit des Übereinkommens
lenken den Blick erneut auf die bislang ausstehende deutsche Ratifizierung und
deren kultur-, wissenschafts- und außenpolitische Bedeutung.
Der Schutz des Unterwasser-Kulturerbes berührt neben kultur- und
wissenschaftspolitischen Fragestellungen auch Aspekte des Meeresnaturschutzes.
Schutzmaßnahmen können damit zugleich Beiträge zum Erhalt mariner
Biodiversität leisten. Historische Wracks und andere Kulturgüter stellen wertvolle
Lebensräume für marine Arten dar und können zur Strukturvielfalt mariner
Ökosysteme beitragen (vgl. Nationale Akademie der Wissenschaften
Leopoldina, 2019: „Spuren unter Wasser – Das kulturelle Erbe in Nord- und Ostsee
erforschen und schützen“, S. 57 bis 71). Zugleich weisen Fachleute darauf hin,
dass sowohl Unterwasser-Kulturerbe als auch marine Ökosysteme durch
Grundschleppnetzfischerei, Eingriffe in den Meeresboden, Offshore-
Infrastrukturvorhaben sowie die Auswirkungen der Klimakrise gefährdet werden
können (ebd.). Mit dem weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie und der
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Beschleunigung des Ausbaus
erneuerbarer Energien gewinnt die Frage an Bedeutung, wie die Ziele der
Energiewende mit den Belangen des Unterwasser-Kulturerbes und des
Meeresnaturschutzes, insbesondere in Beschleunigungsgebieten, in Einklang gebracht
werden können. Ebenso ist von Interesse, welche Maßnahmen die Bundesregierung
ergreift, um in Meeresschutzgebieten Nutzungen zu reduzieren, die sowohl den
Erhalt mariner Ökosysteme als auch den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes
beeinträchtigen können.
Darüber hinaus gibt es weltweit etwa 2 500 deutsche Seekriegsgräber mit rund
150 000 deutschen Seekriegstoten. Mit der zeitlich gleitenden Anwendung der
100‑Jahre-Regel des UNESCO-Übereinkommens sind Hinterlassenschaften des
Ersten Weltkriegs bereits in dessen Schutzbereich einbezogen und
perspektivisch werden auch Hinterlassenschaften des Zweiten Weltkriegs davon
betroffen sein. Allein in der Ostsee liegen schätzungsweise 400 Wracks mit rund
60 000 Toten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. In vielen dieser Wracks
befinden sich leckende Rohstoffbehälter sowie rostende Altmunition und
Treibstofftanks, die zunehmend Giftstoffe, darunter auch hochgiftiges
Quecksilber, freisetzen und damit die Meeresumwelt belasten und ein zunehmendes
Sicherheitsrisiko darstellen (vgl. Julian Staib, FAZ-Sonntagszeitung, 29. März
2026: „Das Gift aus dem deutschen U-Boot“, S. 6; Volksbund Deutscher
Kriegsgräberfürsorge e. V., Seekriegsgräber, https://hamburg.volksbund.de/aktu
ell/projekte/artikel/seekriegsgraeber). Hier stellt sich die Frage, wie zum einen
die Gefahrenstoffe sicher geborgen und umweltverträglich entsorgt werden und
zum anderen der würdige Umgang mit den Toten gewährleistet werden kann.
Moderne Verfahren der Unterwassererkundung und digitalen Dokumentation
eröffnen neue Möglichkeiten für die Erfassung, Erforschung und Erhaltung des
Unterwasser-Kulturerbes (vgl. Nationale Akademie der Wissenschaften
Leopoldina, 2019: „Spuren unter Wasser – Das kulturelle Erbe in Nord- und Ostsee
erforschen und schützen“, S. 32 bis 56). Zugleich können die zunehmende
technische Zugänglichkeit von Unterwasserfundstätten und das wachsende
öffentliche, darunter auch touristische, Interesse an ihnen den Bedarf an wirksamen
Schutz- und Koordinierungsmechanismen erhöhen. Das UNESCO-
Übereinkommen stellt die Erhaltung des Unterwasser-Kulturerbes an seinem
Fundort („in situ“) als vorrangiges Schutzprinzip heraus und bietet damit einen
internationalen Rahmen, um die öffentliche Zugänglichkeit, wissenschaftliche
Erforschung und den langfristigen Erhalt dieser Kulturzeugnisse miteinander in
Einklang zu bringen (UNESCO, Artikel 2 Absatz 5 der Convention on the
Protection of the Underwater Cultural Heritage).
Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf hinsichtlich des weiteren
Umgangs der Bundesregierung mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention,
den bestehenden Schutzinstrumenten für das Unterwasser-Kulturerbe sowie
den Perspektiven seiner künftigen Sicherung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen aktuellen Stand hat der Ratifizierungsprozess des UNESCO-
Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes innerhalb
der Bundesregierung?
2. Welche konkreten Verfahrensschritte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bis zur Ratifizierung des Übereinkommens noch erforderlich?
3. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung derzeit für den Abschluss
des Ratifizierungsprozesses?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Jubiläumsjahr 2026 besondere
Maßnahmen zur Vorbereitung oder zum Abschluss der Ratifizierung zu
ergreifen, und wenn ja, welche?
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die
Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz des
Unterwasser-Kulturerbes bislang nicht Gegenstand ausdrücklicher
Vorhaben der Bundesregierung in der 21. Wahlperiode geworden ist?
6. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus,
dass Deutschland 25 Jahre nach der Verabschiedung des Übereinkommens
weiterhin nicht zu dessen Vertragsstaaten gehört, und welche Bedeutung
misst die Bundesregierung der Vertragsstaateneigenschaft für die
internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands im Bereich des Kulturgutschutzes
und der multilateralen Kulturpolitik bei?
7. Welche Bundesministerien, Bundesoberbehörden und sonstigen
Einrichtungen des Bundes sind derzeit mit Fragen der Ratifizierung oder
Umsetzung des Übereinkommens befasst (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
8. Zu welchen rechtlichen, organisatorischen oder finanziellen Fragen
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch
Abstimmungsbedarfe zwischen den beteiligten Ressorts?
9. Welche Abstimmungen mit den Ländern wurden seit Beginn der
21. Wahlperiode geführt, und welche Ergebnisse haben diese erbracht?
10. Welche bundesrechtlichen Regelungen hält die Bundesregierung
gegenwärtig für erforderlich, um die Vorgaben des Übereinkommens
umzusetzen?
11. Verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel, den Schutz des
Unterwasser-Kulturerbes auf Grundlage internationaler Normen und in
multilateraler Zusammenarbeit zu stärken, und wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen verfolgt sie dieses Ziel derzeit außerhalb einer
Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz des
Unterwasser-Kulturerbes?
12. Welche rechtlichen oder verfassungsrechtlichen Herausforderungen sieht
die Bundesregierung derzeit für eine wirksame Wahrnehmung von
Schutz-, Dokumentations- und Durchsetzungsaufgaben im Bereich des
Unterwasser-Kulturerbes in der ausschließlichen Wirtschaftszone und
darüber hinaus?
13. Prüft die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Anpassungen der
bundesgesetzlichen Kompetenzgrundlagen oder sonstige rechtliche
Regelungen zur Verbesserung des Schutzes des Unterwasser-Kulturerbes, und
wenn ja, welche?
14. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zustand des
Unterwasser-Kulturerbes in der deutschen ausschließlichen
Wirtschaftszone in der Nord- und Ostsee vor?
15. Welche Bundesbehörden sind derzeit und auf welcher gesetzlichen
Grundlage für die Erfassung, Dokumentation und den Schutz des Unterwasser-
Kulturerbes in der ausschließlichen Wirtschaftszone zuständig, und wie
erfolgt hierbei die Zusammenarbeit mit Behörden anderer Anrainerstaaten
der Nord- und Ostsee?
16. Welche Bundesbehörden sind derzeit und auf welcher gesetzlichen
Grundlage für Belange des Unterwasser-Kulturerbes in internationalen
Gewässern zuständig, soweit deutsche Staatsangehörige, unter deutscher Flagge
fahrende Schiffe oder sonstige deutsche Interessen betroffen sind?
17. Welche Maßnahmen wurden seit 2021 ergriffen, um die Erfassung und
Dokumentation des Unterwasser-Kulturerbes in der ausschließlichen
Wirtschaftszone zu verbessern?
18. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem UNESCO-Übereinkommen
über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes für die internationale
Zusammenarbeit im Bereich Kulturerbeschutz und Wissenschaftsdiplomatie
bei?
19. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Ratifizierung des
Übereinkommens für die Stärkung einer regelbasierten internationalen
Ordnung und des multilateralen UNESCO-Systems bei?
20. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit 2021 auf Ebene der
UNESCO, der Europäischen Union oder anderer internationaler Foren
zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes unterstützt oder selbst
angestoßen?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gefährdungen des
Unterwasser-Kulturerbes durch Grundschleppnetzfischerei vor?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gefährdungen des
Unterwasser-Kulturerbes durch Eingriffe in den Meeresboden,
insbesondere im Zusammenhang mit Rohstoffgewinnung, Kabel- und Leitungsbau,
Offshore-Infrastruktur sowie sonstigen Nutzungen des Meeresbodens vor?
23. Wie werden Belange des Unterwasser-Kulturerbes im Rahmen von
Planungs- und Genehmigungsverfahren für Offshore-Windenergieanlagen
berücksichtigt und mit den Zielen des Ausbaus erneuerbarer Energien in
Einklang gebracht?
24. Welche Synergien sieht die Bundesregierung zwischen dem Schutz des
Unterwasser-Kulturerbes und dem Schutz mariner Ökosysteme?
25. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um den Schutz des
Unterwasser-Kulturerbes und der Meeresschutzgebiete besser miteinander
zu verzahnen?
26. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl, Lage und
den Schutzstatus von Schiffs- und Flugzeugwracks mit menschlichen
Überresten, darunter insbesondere historische Seekriegswracks, in den
deutschen Meeresgebieten vor?
27. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz von
Unterwasserfundstätten mit menschlichen Überresten, insbesondere solcher mit
der Funktion von Seekriegsgräbern, vor Störungen, Bergungen oder
sonstigen Eingriffen?
28. Welche Bundesbehörde ist zuständig für die systematische Erfassung
deutscher Seekriegsgräber und Seekriegswracks in deutschen Gewässern
sowie weltweit außerhalb deutscher Gewässer, und wenn kein
systematisches Verzeichnis geführt wird, beabsichtigt die Bundesregierung die
Einführung eines solchen Verzeichnisses im Rahmen der Umsetzung der
UNESCO-Konvention?
29. Welches Bundesministerium und welches Ressort ist federführend
zuständig bei Fragen des Eigentums von Schiffwracks, der Sicherung und der
Bergung dieser sowie des Umweltschutzes und der internationalen
Abstimmung?
30. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder beabsichtigt sie zu
greifen, um die illegale Bergung und Plünderung von deutschen
Seekriegsgräbern in deutschen Gewässern sowie international zu
unterbinden?
31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Raubgrabungen,
Plünderungen, Demontage historischer Wracks sowie den illegalen
Handel mit Objekten des Unterwasser-Kulturerbes in deutschen
Meeresgebieten vor?
32. Welchen Beitrag würde die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens
nach Auffassung der Bundesregierung zur Verhinderung von
Raubgrabungen, Plünderungen und der kommerziellen Verwertung des Unterwasser-
Kulturerbes leisten?
33. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit, um
Plünderungen und die unrechtmäßige Bergung von Objekten des Unterwasser-
Kulturerbes zu verhindern?
34. Inwiefern könnte die Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz
des Unterwasser-Kulturerbes nach Einschätzung der Bundesregierung den
(naturnahen) Tourismus in deutschen Küstenregionen stärken?
35. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche
Gefährdungen des Unterwasser-Kulturerbes durch touristische Nutzungen,
insbesondere durch den sogenannten Wracktourismus, vor?
36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit den
betroffenen Bundesländern grundsätzlich, um die touristische Nutzung in
Schutzgebieten naturverträglich zu gestalten und die ökologischen
Schutzziele dabei nicht zu gefährden?
37. Welchen Beitrag würde die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens
nach Auffassung der Bundesregierung dazu leisten, den Zugang zu und
die Vermittlung von Unterwasser-Kulturerbe mit dessen langfristigem
Schutz in Einklang zu bringen?
Berlin, den 6. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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