polradar

28. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik für das Jahr 2024

dip / drucksache 03.12.2025 · WP 21 · 21/3230 · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

28. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik für das Jahr 2024 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3230 21. Wahlperiode 03.12.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung 28. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik für das Jahr 2024 Inhal tsverzeichnis Seite I. Ziele und Schwerpunkte .............................................................. 7 II. Finanzielle Ressourcen ................................................................ 7 III. Cultural Diplomacy ..................................................................... 9 III.1 Goethe-Institut ............................................................................... 9 III.2 Künstlerförderung .......................................................................... 9 III.2.1 Residenzprogramme des Goethe-Instituts ..................................... 9 III.2.2 Künstlerförderung des ifa .............................................................. 10 III.2.3 Villa Aurora und Thomas Mann House ......................................... 10 III.2.4 Atelier Ludwigsburg-Paris ............................................................. 10 III.2.5 Berliner Künstlerprogramm ........................................................... 10 III.2.6 Filmförderungsfonds EURIMAGES.............................................. 10 III.2.7 Residenzprogramme BKM ............................................................ 11 III.3 Förderpreise für den internationalen Kulturaustausch ................... 12 III.3.1 Deutsch-Italienischer Übersetzerpreis/Mazzucchetti- Gschwend-Übersetzungspreis ........................................................ 12 III.3.2 Deutsch-Hebräischer Übersetzerpreis ............................................ 12 III.3.3 Deutsch-Französischer Franz-Hessel-Preis für zeitgenössische Literatur ................................................................ 13 III.3.4 Co-Production Award – Prix EURIMAGES ................................. 13 Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 3. Dezember 2025 gemäß Beschluss vom 15. Juni 1994 (Bundestagsdrucksache 12/7890). Seite III.4 Kooperationen, Erhalt kultureller Identitäten ................................ 13 III.4.1 Koproduktion in Kunst, Musik, Literatur und Film: NIPKOW-Programm ..................................................................... 13 III.4.2 World Cinema Fund ....................................................................... 13 III.4.3 Museumskooperationen ................................................................. 14 III.4.4 Kulturerhalt .................................................................................... 15 III.4.5 Welterbe-Programm der UNESCO ................................................ 16 III.4.6 Internationaler Kulturgüterschutz und Kulturgüterrückführung ................................................................. 16 III.4.7 Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ............................. 17 III.4.8 Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten ..................................................................... 17 III.4.9 Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter ..................... 19 III.4.10 Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts in den ehemaligen Siedlungsgebieten im Osten Europas ......................... 20 III.4.11 Humboldt Forum ............................................................................ 20 III.5 Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ..................................... 20 III.5.1 Schutzprogramme für gefährdete Personen ................................... 20 III.5.2 Östliche Partnerschaft und Russland ............................................. 21 III.5.3 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Afrika ........................ 22 III.5.4 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Nordafrika und Nah- und Mittelost ......................................................................... 22 III.5.5 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Asien und im Pazifikraum .................................................................................... 22 III.5.6 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Lateinamerika und im Karibikraum ....................................................................... 23 III.5.7 CrossCulture-Programm des Instituts für Auslandsbeziehungen .................................................................... 23 III.5.8 Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus ....................... 24 III.5.9 Förderung deutscher und deutschsprachiger Minderheiten ........... 25 III.5.10 Sport als Instrument für nachhaltige Entwicklung ......................... 26 III.6 Europa stärken ............................................................................... 27 III.6.1 Europäischer Bildungsraum ........................................................... 27 III.6.2 Europäischer Forschungsraum ....................................................... 27 III.6.3 Deutsch-Französische Kulturinstitute ............................................ 28 III.6.4 Orte der Kultur ............................................................................... 28 III.6.5 Dialogperspektiven ........................................................................ 28 III.6.6 Erinnerungskultur als Bestandteil europäischer Identität .............. 28 III.6.7 Villa Vigoni ................................................................................... 29 III.7 Internationaler Jugendaustausch .................................................... 29 III.7.1 Deutsch-amerikanischer Jugendaustausch ..................................... 30 III.7.2 Deutsch-britischer Jugendaustausch .............................................. 30 III.7.3 Deutsch-Französisches Jugendwerk .............................................. 30 Seite III.7.4 Deutsch-Griechisches Jugendwerk ................................................ 31 III.7.5 Deutsch-israelischer Jugendaustausch ........................................... 31 III.7.6 Deutsch-Polnisches Jugendwerk .................................................... 32 III.7.7 Deutsch-russischer Jugendaustausch ............................................. 32 III.7.8 Deutsch-tschechischer Jugendaustausch ........................................ 32 III.7.9 Deutsch-türkischer Jugendaustausch ............................................. 33 III.7.10 Kulturweit ...................................................................................... 33 III.8 Städtediplomatie ............................................................................ 33 III.9 Sportdiplomatie .............................................................................. 34 IV. Wissenschaftsdiplomatie / Science Diplomacy und Bildungsarbeit .............................................................................. 34 IV.1 Wissenschaftskooperation.............................................................. 35 IV.1.1 Wissenschafts- und Hochschulaustausch ....................................... 35 IV.1.2 Netzwerk der Wissenschaftsreferentinnen und -referenten ........... 38 IV.1.3 Deutsche Wissenschafts- und Innovationshäuser (DWIH) ............ 38 IV.1.4 Research in Germany ..................................................................... 39 IV.1.5 Kompetenzzentrum Internationale Wissenschaftskooperation (KIWi) ................................................. 39 IV.1.6 I nitiativen zur Stärkung der Wissenschaftsdiplomatie .................... 39 IV.1.7 Forschung für Nachhaltigkeit ........................................................ 40 IV.1.8 I nternationale Forschungsinfrastrukturen........................................ 40 IV.1.9 Zentren für Bewältigung globaler Herausforderungen .................. 41 IV.1.10 Stiftung Preußischer Kulturbesitz .................................................. 41 IV.1.11 Aktivitäten der G7, der OECD und des BMBF zum Schutz der Forschungssicherheit und -integrität ........................................ 42 IV.1.12 Wissenschaftsfreiheit im Europäischen Forschungs- und Hochschulraum .............................................................................. 43 IV.2 Auslands- und Partnerschulen ........................................................ 43 IV.2.1 Partnerschulinitiative PASCH ....................................................... 43 IV.2.2 Deutsche Auslandsschulen ............................................................. 44 IV.3 Deutsch als Fremdsprache ............................................................. 44 IV.3.1 Bildungsoffensive Deutsch ............................................................ 44 IV.3.2 Europanetzwerk Deutsch ............................................................... 44 IV.3.3 Horizonte 2024 .............................................................................. 45 IV.3.4 Deutschangebote für Fachkräfte .................................................... 45 IV.4 Berufsausbildung ........................................................................... 45 IV.4.1 Praxisorientierte Berufsbildung ..................................................... 45 IV.4.2 Bildung und Weiterbildung durch Außenwirtschaftsförderung ..... 46 IV.4.3 Internationale Mobilität von Auszubildenden ............................... 47 IV.4.4 Grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmenden in Europa und international ................................................................ 48 Seite IV.4.5 Förderung der Berufsausbildung an landwirtschaftlichen Colleges in der Ukraine im Rahmen des bilateralen Kooperationsprogramms ................................................................ 48 IV.4.6 Zusammenarbeit mit dem Leibniz-Institut für Bildungsmedien – Georg-Eckert-Institut ....................................... 48 IV.5 Bildung für nachhaltige Entwicklung ............................................ 48 IV.6 Deutsche UNESCO-Kommission e. V. ......................................... 49 IV.7 Wissenschaftliche Arbeit des Deutschen Archäologischen Instituts............................................................... 49 IV.8 Schutzprogramme und Flüchtlingsinitiativen ................................ 50 IV.8.1 Philipp-Schwartz-Initiative ............................................................ 50 IV.8.2 Hilde Domin-Programm ................................................................ 50 IV.8.3 Supporting at-risk researchers with fellowships in Europe (SAFE) .......................................................................... 50 IV.8.4 Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein beim UNHCR-DAFI ...................................................................... 50 V. Media Diplomacy ......................................................................... 51 V.1 Schutzprogramm: Hannah-Arendt-Initiative ................................. 51 V.2 Medienförderung ........................................................................... 51 V.2.1 Deutsche Welle .............................................................................. 51 V.2.2 Förderung der Medienfreiheit über die Media Freedom Coalition .............................................................. 52 V.2.3 Internationaler Austausch im Medienbereich ................................ 52 V.3 Strategische Kommunikation und Public Diplomacy .................... 53 V.3.1 Kommunikation der Auslandsvertretungen und Kommunikationskampagnen ......................................................... 53 V.3.2 Regionale Deutschlandzentren ....................................................... 53 V.3.3 Deutschland.de und Tatsachen über Deutschland .......................... 54 V.3.4 Umgang mit Desinformation ......................................................... 54 V.3.5 Analysen und Monitoring des Auswärtigen Amtes ....................... 54 V.3.6 Besucherprogramm der Bundesrepublik Deutschland, weitere Programme ........................................................................ 54 V.3.7 Inlandskommunikation und Bürgerdialoge .................................... 54 VI. Querschnittsthemen ..................................................................... 55 VI.1 Klima und Nachhaltigkeit .............................................................. 55 VI.2 Projektförderung in der Außen- und Entwicklungspolitik und Diversität ................................................................................. 56 VI.3 Digitalisierung ............................................................................... 56 Seite VII. Anhang .......................................................................................... 57 Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) ................... 57 Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) ..................................................... 57 Allianz der Wissenschaftsorganisationen ...................................................... 57 Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution (Internationaler Suchdienst) ........................................................................... 57 Auslandskulturarbeit der Kirchen .................................................................. 57 Barenboim-Said Akademie (BSA) ................................................................. 58 Berghof Foundation ....................................................................................... 58 Casa di Goethe ............................................................................................... 58 Deutsche Akademie Rom Villa Massimo und Deutsche Akademie Rom Casa Baldi ............................................................................................. 58 Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ................................. 58 Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein des UNHCR (DAFI) ............................................................................................. 59 Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission ............................................ 59 Deutsches Archäologisches Institut (DAI) ..................................................... 59 Deutsche Auslandsgesellschaft (DAG) .......................................................... 59 Deutsche Auslandsschulen ............................................................................. 59 Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) ......................................................... 60 Deutsches Studienzentrum in Venedig (DSZV) ............................................ 60 Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) ...................................................... 60 Deutsche Welle (DW) .................................................................................... 60 Deutsches Zentrum Kulturgutverluste ........................................................... 60 Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. (GfdS) ............................................. 61 Goethe-Institut (GI)........................................................................................ 61 Haus der Kulturen der Welt (HKW) .............................................................. 61 Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) ........................................................... 61 Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (MWS) ........................................................................................ 62 Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) ........... 62 Politische Stiftungen ...................................................................................... 62 Religions for Peace ........................................................................................ 62 Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum (DIZF) ................................... 62 Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ).............................. 62 Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) ....................................... 63 Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ....................................................... 63 Villa Aurora und Thomas-Mann House (VATMH) ...................................... 63 Seite Villa Romana Florenz .................................................................................... 64 Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) ........................................... 64 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................... 65 I. Ziele und Schwerpunkte Das Jahr 2024 war international geprägt von den Auswirkungen der tiefgreifenden geostrategischen Machtverschiebungen, einer Zunahme von Konflikten sowie populistischer Tendenzen weltweit. Diese Entwicklungen stellten die internationale Gemeinschaft vor große Herausforderungen und erforderten eine strategische und nachhaltige Antwort im Bereich der Kultur- und Gesellschaftspolitik. Deutschland setzte in diesem Kontext auf vielfältige Programme, die den kulturellen Dialog stützen, lokale Akteure stärken und Medienkompetenz in verschiedenen Regionen weltweit fördern. Besonders im Wahljahr 2024 wurde deutlich, wie wichtig es ist, Gesellschaften widerstandsfähig gegen Desinformation und politische Einflussnahme zu machen. In vielen Ländern wurden Desinformationskampagnen bei Wahlen beobachtet, die demokratische Prozesse bedrohen. Projekte zur Stärkung der Medienkompetenz, regionale Dialogformate und Social-Media-Kampagnen der Auslandsvertretungen trugen dazu bei, das Bewusstsein für das Erkennen von Desinformation zu erhöhen. Die 2023 angestoßenen Strukturanpassungen des Goethe-Instituts wurden 2024 fortgeführt. Nach im Wesentlichen im Jahr 2023 erfolgten Schließungen hat das Goethe-Institut 2024 die Neuorganisation der Regionalstrukturen umgesetzt, erfolgreich die Optimierung der Sprachbetriebe initiiert und die Planungen für die Eröffnungen neuer Präsenzen ab 2025 vorangetrieben. Auch die Weiterentwicklung des deutschen Auslandsschulnetzwerks PASCH wurde vorangetrieben. Der Masterplan Schulen wurde im Dezember 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet, um das Netzwerk gemäß den aktuellen strategischen Schwerpunkten auszurichten und die deutsche Sprache weltweit zu fördern. Um den aktuellen globalen Herausforderungen in einer geopolitisch komplexen Welt zu begegnen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus Wissenschaft und Innovation, Politik und Diplomatie von zentraler Bedeutung. In der internationalen Forschungskooperation liegt deshalb ein stärkerer Fokus auf Wissenschaftsdiplomatie (Science Diplomacy). Die Strategie der Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024 bis 2034) legt den Fokus auf die Attraktivität des deutschen Wissenschaftsstandorts für internationale Studierende und Forschende, die Steigerung der Mobilität deutscher Studierender und Forschender sowie die Vertiefung europäischer und internationaler Kooperationen. Im Rahmen der „Campus-Initiative Internationale Fachkräfte“ des DAAD wurden zudem gezielt Maßnahmen ergriffen, um Deutschland für internationale Studierende noch attraktiver zu machen. Auch auf europäischer Ebene wurden Initiativen beschlossen, um den europäischen Bildungsraum zu stärken. Die Ratsempfehlung „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“ zielt darauf ab, mehr Menschen den Zugang zu Auslandsaufenthalten zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen evidenzbasierte Ansätze in der Bildungspolitik durch die Betonung von Forschung, Daten und hochwertigen Informationen unterstützt und gefördert werden. Zudem wurde die Hochschulbildung in Europa durch die Entwicklung eines inklusiven und nachhaltigen Rahmens für Hochschulkarrieren weiter vorangetrieben. Im globalen Kontext wurde die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit ausgeweitet. Das Auswärtige Amt hat den zivilgesellschaftlichen Ansatz der früheren Ta’ziz-Partnerschaft 2024 auf Subsahara-Afrika, sowie die Golfstaaten und Israel ausgeweitet. Damit stärkt es nun in all diesen Regionen mit dem Programm ZANMO (Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit in Afrika und dem Nahen und Mittleren Osten) Strukturen und Prozesse, fördert Meinungsfreiheit und -vielfalt, unterstützt inner- und zwischen-gesellschaftlichen Ausgleich. Schwerpunktbereiche im Berichtszeitraum waren insbesondere Medien und Desinformation, Kapazitätsaufbau im Kultursektor und Teilhabe von Frauen sowie Jugend. Ein zentrales Thema war auch die Unterstützung des kulturellen Wiederaufbaus in der Ukraine. Die Ukraine Recovery Conference 2024 in Berlin zeigte die Bedeutung der Kultur- und Zivilgesellschaftsarbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die nachhaltige Entwicklung des Landes. Ein weiterer Schwerpunkt des Jahres 2024 lag auf der Deutschförderung im Baltikum. Aufgrund der geopolitischen Umstände bot sich im Berichtszeitraum die Gelegenheit, die deutsche Sprache in den Bildungssystemen stärker und nachhaltig zu verankern und den Platz des Russischen als zweiter Fremdsprache einzunehmen. Daher nahm das Projekt „Mit Deutsch durchstarten – DaF in den baltischen Ländern“ eine exponierte Stellung ein. II. Finanzielle Ressourcen Die Bundesregierung stellte im Jahr 2024 rund 2 Mrd. Euro für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik zur Verfügung. Davon beliefen sich die finanziellen Mittel des Auswärtigen Amts, eingeschlossen die Aktivitäten des Deutschen Archäologischen Instituts, auf rund 1,02 Mrd. Euro, was einem Anteil von 51,2 Prozent entspricht. Erhebliche Anteile trugen auch die Haushalte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit 474,5 Mio. Euro und der/des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit 415 Mio. Euro bei. Die weiteren Mittel verteilten sich auf die Haushalte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Abbildung 1 Ausgaben für Auswärtige Kulturpolitik 2024 nach Bundesministerium (in Tausend Euro) Abbildung 2 Ausgaben des Auswärtigen Amts 2024 nach Förderbereichen Im Haushalt 2024 wurde zehn institutionell geförderten Mittlerorganisationen eine Bundesförderung von insgesamt 524,8 Mio. Euro für Personalkosten, Ausstattung, operative Mittel, Programmarbeit und Investitionen zur Verfügung gestellt. Auf das Goethe-Institut entfielen hiervon mit 234 Mio. Euro rund 44 Prozent der Mittel. Der Deutsche Akademische Austauschdienst erhielt mit 213 Mio. Euro rund 40 Prozent der institutionellen Fördermittel. Einzelmaßnahmen weltweit finanzierte das Auswärtige Amt mit rund 142 Mio. Euro. Die Ausgaben für das Auslandsschulwesen und die Deutschen Partnerschulen beliefen sich 2024 auf 286,6 Mio. Euro. Für Bauvorhaben im Bereich der Auswärtigen Kulturpolitik wurden fast 20 Mio. Euro aufgewendet. Das Deutsche Archäologische Institut wies 2024 einen Haushalt aus Bundesmitteln in Höhe von 43,7 Mio. Euro auf. 0 200000 400000 600000 800000 1000000 1200000 AA BMBF BKM BMFSFJ BMI Institutionelle Förderung Schulfonds Projekte & Programme Kulturbaufonds Deutsches Archäologisches Institut III. Cultural Diplomacy Die auswärtige Kulturpolitik setzt an verschiedenen Stellen an, um Länder miteinander zu vernetzen und Zivilgesellschaften zusammenzubringen. Eine zentrale Rolle kommt dabei den Kulturmittlern zu. Das Goethe- Institut fördert als Hauptakteur mit 150 Instituten in 99 Ländern die Kenntnis der deutschen Sprache, den internationalen Kulturaustausch und die Vermittlung eines aktuellen Deutschlandbilds. Weitere Akteure wie das Institut für Auslandsbeziehungen und die Alexander von Humboldt-Stiftung fördern die Vernetzung von Kunstschaffenden, Akteurinnen und Akteuren und Institutionen der Zivilgesellschaft sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und bieten Schutzräume. Die Übergänge zu den Bereichen Wissenschafts- und Bildungsdiplomatie und auswärtige Medienpolitik, die in getrennten Kapiteln behandelt werden, sind oft fließend. III.1 Goethe-Institut Die 2023 angestoßenen Strukturanpassungen des Goethe-Instituts schritten 2024 voran. Eine neue Regionalstruktur, die zwei statt wie bisher fünf europäische Regionen umfasst und welche von den Goethe-Instituten Amsterdam und Athen ausgesteuert werden, wurde umgesetzt. Anpassungen im Sprachkurs- und Prüfungsbetriebe setzten im Jahr 2024 überplanmäßige Erträge frei. Im Jahr 2024 führte das Goethe-Institut circa 25.000 Kulturveranstaltungen durch, mit denen 6,6 Mio. Menschen weltweit erreicht werden konnten. Etwa 1,7 Mio. Besucherinnen und Besucher kamen in die physischen und digitalen Ausstellungen des Goethe-Instituts. Das Goethe-Institut feierte 2024 zwei Jubiläen in der Übersetzungsförderung: 50 Jahre Übersetzungsförderungsprogramm und 20 Jahre Litrix. Beide Programme fördern den kulturellen Austausch und die Verbreitung deutscher Literatur weltweit. Auch 2024 trug das Goethe-Institut zur Verankerung der deutschen Sprache in den Bildungssystemen der Gastländer bei: In diesem Jahr verzeichneten die Goethe-Institute 267.000 Sprachkursteilnehmende weltweit, erstmals wurden zudem über 1 Mio. Deutschprüfungen an Goethe-Instituten und bei Kooperationspartnern abgelegt. Über 100.000 Schulen weltweit werden bei der Durchführung eines qualitativen Deutschunterrichts unterstützt. Geostrategische Machtverschiebungen, die weltweite Zunahme gewaltsamer Konflikte sowie populistischer und rechtsextremer Tendenzen haben auch 2024 die Arbeit des Goethe-Instituts geprägt. Es begegnet diesen Entwicklungen mit Programmen, die lokale Akteurinnen und Akteure sowie den kulturellen Dialog stärken und eine konstruktive Debattenkultur sowie Medienkompetenz fördern. So organisierten bspw. die Goethe-Institute in den USA gemeinsam mit dem American Council on Germany (ACG) eine Veranstaltungsreihe mit dem Projekt „Foreign Correspondents Unplugged“, um aufzuzeigen, wie deutsche und US-amerikanische Journalistinnen und Journalisten die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland, den USA und international sehen. Das Programm „Goethe-Institut im Exil“, das in Berlin stellvertretend für alle Institute weltweit die Möglichkeit der Begegnung, einen Schutzraum und eine Bühne für geflüchtete Kulturschaffende bietet, setzte 2024 Länderschwerpunkte auf Belarus und Sudan. III.2 Künstlerförderung III.2.1 Residenzprogramme des Goethe-Instituts Das Goethe-Institut organisiert mit seinen Kulturpartnern im Ausland über 50 Residenzprogramme, woran im Jahr 2024 über 120 Kulturschaffende teilnahmen. Besonders hervorzuheben sind aufgrund ihrer Größe das Residenzhaus Villa Kamogawa in Kyoto, das Vila Sul-Programm in Salvador da Bahia sowie die durch das Auswärtige Amt betriebene Kulturakademie Tarabya in Istanbul, bei der das Goethe-Institut die kuratorische Verantwortung hat. Im Jahr 2024 konnten acht Stipendiatinnen und Stipendiaten der Villa Kamogawa in Kyoto zusammen mit Partnerinnen und Partnern vor Ort zahlreiche Veranstaltungen durchführen und neue Netzwerke erschließen. Auch im Residenzprogramm Vila Sul in Salvador da Bahia vernetzten sich zwölf Stipendiatinnen und Stipendiaten intensiv mit brasilianischen Kunstschaffenden und Institutionen. In künstlerischen Projekten zu dem Thema „Stadtforschung“ wurde u. a. zu postkolonialen Kontexten, den Lebensrealitäten marginalisierter Gruppen und alternativen städtischen Wirtschaftsräumen geforscht. Die Kulturakademie Tarabya in Istanbul hat 2024 mit über 30 Veranstaltungen mehr als 20.000 Menschen in der Türkei und in Deutschland erreicht; das Sommerfestival in Tarabya konnte 2024 rund 1.500 Besucherinnen und Besucher verzeichnen. Ferner koordinierte das Goethe- Institut den Arbeitskreis deutscher internationaler Residenzprogramme (ADIR) mit über 25 Institutionen aus dem Bereich Künstlerresidenzen. III.2.2 Künstlerförderung des ifa Mit seinen über 25 laufenden Tourneeausstellungen schafft das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) Raum für internationale künstlerische Positionen, Ko-Kreation sowie Möglichkeiten des globalen Austauschs und der Vernetzung zwischen Künstlerinnen, Künstlern und Kulturtätigen. Im Rahmen des Programms Ausstellungsförderung unterstützt das ifa zeitgenössische Kunstschaffende aus Deutschland dabei, Kunstprojekte im Ausland zu realisieren. Im Jahr 2024 förderte ifa insgesamt 42 Ausstellungsprojekte mit 75 Künstlerinnen und Künstler im Ausland, darunter die deutschen Beiträge auf folgenden 10 Biennalen: Terraforma, Matter of Art Biennale 3, Baltic Triennale, Gwangju Biennale, Manifesta 15, Biennale Sydney, Biennale Gherdëina, Venedig Biennale, Busan Biennale, Lagos Biennal. Bei der Positionierung des Deutschen Pavillon auf der Internationalen Kunstausstellung „La Biennale Arte di Venezia“ übernimmt das ifa seit 1971 im Auftrag des Auswärtigen Amts die maßgebliche Rolle. Seit 2009 fungiert das ifa zudem als Kommissar des Pavillons und übernimmt damit die Gesamtverantwortung für das Großprojekt. Der deutsche Beitrag zur 60. Kunstbiennale Venedig mit Çağla Ilk als Kuratorin des Deutschen Pavillons fand weltweit große Beachtung und mehr als 600.000 Menschen haben den Pavillon besucht. Zum ersten Mal hat das ifa 2024 den Deutschen Pavillon auf der Gwangju Biennale in Südkorea gefördert. Mehr als 17.500 Besucherinnen und Besucher haben das Projekt „in between waters“ besucht. III.2.3 Villa Aurora und Thomas Mann House Als Jahresthema, das als Orientierung für die Projekte dient, die im Rahmen der „Thomas Mann House“ - Stipendien im jeweiligen Jahr durchgeführt werden, wurde für 2024 „Democracy and Vulnerability“ ausgewählt. III.2.4 Atelier Ludwigsburg-Paris Seit 2004 unterstützt die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das an der Filmakademie Baden-Württemberg in Ludwigsburg und der französischen Filmhochschule La Fémis in Paris angesiedelte Projekt „Atelier Ludwigsburg-Paris“. Mit dem Atelier Ludwigsburg-Paris wird eine in Europa einmalige Ausbildung in den Bereichen Stoffentwicklung, Finanzierung, Filmrecht, Produktion, Marketing sowie Verleih und Weltvertrieb angeboten. Über die vermittelten fachlichen Inhalte hinaus bauen die Teilnehmenden Kontakte zur Filmindustrie sowie staatlichen Institutionen auf. Angehende Filmproduzentinnen und -produzenten sowie Verleiherinnen und Verleiher im Alter von bis zu 30 Jahren, die bereits ein Studium absolviert haben, können sich zu diesem einjährigen Weiterbildungsstudium mit europäischer Ausrichtung bewerben. Dadurch soll es jungen Professionellen ermöglicht werden, sich zu vernetzen, sodass langfristig die Entstehung von Koproduktionen gefördert wird. Mittlerweile hat das Programm Stipendiatinnen und Stipendiaten aus mehr als 30 unterschiedlichen Staaten. Damit hat das Atelier eine große kulturelle Diversität und inzwischen ein internationales Profil. Im Studienjahr 2023/2024 befanden sich unter den insgesamt 18 zugelassenen Teilnehmenden fünf aus Frankreich, drei aus Deutschland, zwei französisch/marokkanische Teilnehmende und eine Teilnehmerin bzw. Teilnehmer jeweils aus Italien, Georgien, Serbien, Frankreich/Argentinien, Deutschland/Argentinien, Belgien/Chile, Bulgarien/Kanada und Südafrika. III.2.5 Berliner Künstlerprogramm Das Berliner Künstlerprogramm wird vom Auswärtigen Amt und dem Berliner Senat gefördert. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von international besetzten Jurys ausgewählt und für sechs bis zwölf Monate nach Berlin eingeladen. Im Jahr 2024 waren insgesamt 36 Preisträgerinnen und Preisträger aus 26 Ländern in Berlin zu Gast, davon 32 aus nicht-europäischen Ländern. Aus Sondermitteln des Auswärtigen Amtes unterstützte das BKP zudem ukrainische Kulturschaffende mit Kurzzeitstipendien. III.2.6 Filmförderungsfonds EURIMAGES Der durch die Beauftragte/den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ko-finanzierte Filmförderungsfonds EURIMAGES unterstützt die Produktion, Vermarktung und Verbreitung von internationalen Koproduktionen. 2024 konnten mit insgesamt 22,5 Mio. Euro insgesamt 61 Spielfilme, 15 Dokumentationen und fünf Animationsfilme gefördert werden. Die ab Januar 2022 umgesetzte umfassende Reform des Fonds, die durch unabhängige Jurys politische Einflussnahme ausschließen und mehr Effizienz gewährleisten soll, hat sich auch nach den Ergebnissen der Evaluierung in 2024 bewährt, wenngleich in der Praxis der Bedarf für kleinere Anpassungen sichtbar wurde, die inzwischen bereits umgesetzt wurden. Die im April 2022 durch den EuR-Kulturministerrat in Auftrag gegebene Erarbeitung eines neuen Übereinkommens über Serien-Koproduktionen hat einige komplexe Fragen und intensive Diskussionen mit der Branche aufgeworfen. Der von der beauftragten Expertengruppe erstellte Bericht und Entwurf für ein Übereinkommen wurde im Dezember 2024 durch den zuständigen Lenkungsausschuss für Kultur, Kulturerbe und Landschaft (CDCPP) zur Entscheidung an das Ministerkomitee weitergeleitet. Da das Übereinkommen auch die Interessen der Fernsehveranstalter betrifft, war zuvor auch der Lenkungsausschuss für Medien und die Informationsgesellschaft (CDMSI) mit einbezogen worden. III.2.7 Residenzprogramme BKM Die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert deutsche Künstlerinnen und Künstler im Rahmen eines Aufenthalts in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo (Rompreis) und der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano, im Deutschen Studienzentrum in Venedig und in der Cité Internationale des Arts in Paris. Die Deutsche Akademie Rom ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, hochbegabten und hoch qualifizierten Künstlerinnen und Künstlern der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik (Komposition) durch einen zehnmonatigen Aufenthalt in Rom die Möglichkeit zu bieten, sich künstlerisch weiterzuentwickeln. In der Villa Massimo in Rom stehen hierfür 10 Studios mit Ateliers, in der Casa Baldi in Olevano Romano, circa 55 km östlich von Rom, zwei Studios mit Ateliers zur Verfügung. Die Villa Massimo führt jährlich über 30 Veranstaltungen durch, die in der Regel einem eingeladenen Gästekreis präsentiert werden. Der Öffentlichkeit zugänglich sind u. a. die Ausstellungen und das Sommerfest der Villa Massimo mit der Großen Atelierstraße im Juni und November. Dabei bildet ein konzeptioneller, jährlicher Rahmen die Plattform für Themenausstellungen, Einzelausstellungen oder die Große Atelierstraße bzw. Konzerte zeitgenössischer Musik und Lesungen. Ein Höhepunkt 2024 war der Besuch der damaligen Kulturstaatsministerin, Claudia Roth (MdB), im Januar in Rom und Venedig. Neben dem Besuch der Casa di Goethe und Deutschen Akademie Rom Villa Massimo (mit Gesprächen der Rompreisträgerinnen und Rompreisträger und einer öffentlichen Veranstaltung zum Thema „Pluralität als Chance. Kunst und Kultur in Zeiten der Krisen“) hat ein politisches Treffen mit dem damaligen italienischen Kulturminister Gennaro Sangiuliano zur Stärkung der deutsch-italienischen Kulturbeziehungen stattgefunden. Ein weiterer wichtiger Programmpunkt 2024 war das Kunstfest im Juni, auf dem sich die Rompreisträgerinnen und Rompreisträger 2023/24 am Ende ihres Aufenthalts in Rom in ihren Ateliers mit Ausstellungen, Performances, Konzerten, Videos, Lesungen und Installationen im Park der Öffentlichkeit präsentierten. Ebenfalls mit einer Ausstellung in der Galerie der Villa Massimo vertreten waren die Stipendiaten und Stipendiatinnen der beiden Häuser in Olevano Romano (Casa Baldi und Villa Serpentara). Ein weiterer Höhepunkt 2024 war die Präsentation der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo in Zusammenarbeit mit acht Partnerorganisationen, darunter die Staatsgalerie, das Literaturhaus Stuttgart und das Weissenhofmuseum im Haus Le Corbusier, vom 18. bis 22. Juli 2024 in Stuttgart, wo die Rompreisträgerinnen und Rompreisträger der Jahrgänge 2022/23 und 2023/24 aus allen künstlerischen Sparten ihre Arbeit in Deutschland vorstellten. Auch 2024 haben in der Villa Massimo im September der „Berlin Rom Express 2024“ mit Darbietungen von Hanne Lippard, Szary, Ziúr, alva noto, und Markus Heckmann und im Oktober die „studi aperti“ mit Ausstellungen, Konzerten, Performances, Videoprojektionen und Lesungen der Rompreisträger und Rompreisträgerinnen 2024/25 zu Beginn ihres Aufenthalts stattgefunden. Yael Bartana, israelische Künstlerin und Rompreisträgerin 2023/24 und Ersan Mondtag, Berliner Theaterregisseur und Praxisstipendiat der Villa Massimo 2024, gestalteten 2024 den Deutschen Pavillon für die Kunstbiennale in Venedig. Am 5. November 2024 wurde auf dem Kulturforum Berlin die bisherige Piazzetta im Rahmen eines Festakts nach „Johanna und Eduard Arnhold“ benannt. Die Arnholds waren bedeutende Kunstmäzene und Stifter der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde zum ersten Mal der Film über die Villa Massimo gezeigt (Regie: Bjørn Melhus, Text: Kristof Magnusson und Gunnar Klack, Musik: Alva Noto). Weiterhin unterhält die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das Deutsche Studienzentrum in Venedig (DSZV). Im Deutschen Studienzentrum können jährlich acht außergewöhnlich begabte und besonders qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik (Komposition) einen jeweils dreimonatigen Stipendienaufenthalt verbringen. Ihr einzigartiges Profil erhält die Künstlerförderung in Venedig durch die Interdisziplinarität des Deutschen Studienzentrums, die auch die Geisteswissenschaften umfasst. Das Veranstaltungsprogramm mit einer Mischung aus Vorträgen, Tagungen, Workshops und Gesprächsrunden zu wechselnden Themen sowie öffentlichen Artist Talks mit den Kunststipendiatinnen und Kunststipendiaten und anderen künstlerischen Darbietungen, wie Konzerten und Lesungen, fungierte auch 2024 als Instrument der wissenschaftlichen und künstlerischen Profilierung des Studienzentrums. Während ihres Besuchs in Venedig gedachte die damalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth im Januar im jüdischen Viertel Venedigs der Deportierten im jüdischen Ghetto von Venedig. Neben Gesprächen mit den Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutschen Studienzentrums in Venedig fand eine öffentliche Veranstaltung zum Thema „Kultur der Nachhaltigkeit“ statt. Im Jahr 2024 wurden 45 Veranstaltungen mit externen Gästen durchgeführt. Höhepunkte waren die regelmäßig stattfindenden Kolloquien mit den Forschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten sowie die Artist Talks mit den Kunststipendiatinnen und Kunststipendiaten, der Studienkurs zum Thema „Mainz, Rom und Venedig: Erfindung und Diffusion des Buchdrucks“ sowie die Begegnung mit dem Ehrengast 2024, der Schauspielerin und Schriftstellerin Adriana Altaras. Die Cité Internationale des Arts in Paris, getragen von einer französischen Stiftung, bietet in 310 Studios Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten. Die Bundesrepublik Deutschland hat in der Cité Internationale des Arts drei Belegungsrechte erworben. Durch den durch die Länder finanzierten Aufenthalt in Paris wird Künstlerinnen und Künstlern der Sparten Bildende Kunst, Architektur und Musik (Komposition) die Möglichkeit gegeben, sich künstlerisch weiterzuentwickeln. Darüber hinaus fördert die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Villa Romana in Florenz. Die Villa Romana ist ein Künstlerhaus, das der Produktion und Vermittlung von Kunst dient. Es fördert die Villa Romana-Preisträgerinnen und -Preisträger alljährlich mit einem Stipendium sowie einem breiten Netzwerk an Kontakten in der deutschen, italienischen und internationalen Kunstszene. Mit Ausstellungen und Veranstaltungen positioniert sich die Villa Romana in der lokalen wie internationalen Öffentlichkeit. Der Villa Romana- Preis gibt herausragenden, vorzugsweise jüngeren bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die in Deutschland leben, die Möglichkeit, sich während eines längeren Aufenthalts in Florenz künstlerisch weiterzuentwickeln. Auch im Jahr 2024 hat sich die Villa Romana als Künstlerhaus und den Austausch von künstlerischen Ideen präsentiert. Höhepunkte waren die Abschlusspräsentationen der Villa Romana Preisträgerinnen und -Preisträger 2022 und 2023 unter dem Titel „Greater Than the Sum of Our Parts“ im Sommer in Berlin sowie die Open Studios, die Hauptausstellung der Villa Romana-Preisträgerinnen und -Preisträger 2024, im Herbst in Florenz. Auch 2024 gab es ein zusätzliches Residenz- und Gästeprogramm (u. a. gefördert von Culture Moves Europe und der Anna Lindh Stiftung). Das künstlerische Jahresprogramm 2024 stand unter dem Titel „Domestic Exercises“. Thema war das Erforschen eines nachhaltigen Miteinanders. III.3 Förderpreise für den internationalen Kulturaustausch III.3.1 Deutsch-Italienischer Übersetzerpreis/Mazzucchetti-Gschwend-Übersetzungspreis Der Mazzucchetti-Gschwend Übersetzungspreis wird alle zwei Jahre alternierend in Italien und Deutschland vergeben – zuletzt 2024 in Berlin durch die damalige Kulturstaatsministerin Roth und der damalige italienische Kulturminister Sangiuliano. In den Jahren zwischen den Preisverleihungen finden mehrtägige „Werkstätten“ von Übersetzenden aus Deutschland und Italien statt, die den fachlichen und persönlichen Austausch vertiefen. III.3.2 Deutsch-Hebräischer Übersetzerpreis Der Deutsch-Hebräische Übersetzerpreis wurde zum 50. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel von den Regierungen der beiden Länder ins Leben gerufen und würdigt die besondere Rolle der Literaturübersetzerinnen und -übersetzer bei der Vermittlung deutscher und israelischer Literatur und Kultur. III.3.3 Deutsch-Französischer Franz-Hessel-Preis für zeitgenössische Literatur Der deutsch-französische Franz-Hessel-Preis für zeitgenössische Literatur trägt zur Belebung und Vertiefung der intellektuellen und literarischen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich bei. Ziel ist es, herausragende Literatur über die Grenzen hinweg bekannt zu machen, ohne dass es sich notwendigerweise um deutsche oder französische Themen handeln muss. Trägerorganisation ist die von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Stiftung Genshagen, deren besondere Aufmerksamkeit den deutsch- französischen und den deutsch-polnischen Beziehungen sowie dem Weimarer Dreieck gilt. So bietet die Stiftung Genshagen auch Residenzen für deutsche, französische und polnische Übersetzerinnen und Übersetzer und Schriftstellerinnen und Schriftsteller an. III.3.4 Co-Production Award – Prix EURIMAGES Mit dem durch den von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ko-finanzierten Europäischen Filmförderungsfonds EURIMAGES werden in Zusammenarbeit mit verschiedenen namhaften internationalen Filmfestivals mehrere/diverse Preise für die Entwicklung und Produktion europäischer Koproduktionen verliehen, darunter auch der „International Co-Production Award – Prix EURIMAGES“, der jährlich anlässlich der Verleihung des European Film Awards verliehen wird. Mit dem mit 70.000 Euro dotierten Preis werden die Produzentin oder der Produzent einer herausragenden internationalen Koproduktion gefördert. Der Preis soll mehr Aufmerksamkeit auf die entscheidende Rolle von internationalen Koproduktionen für den kulturellen Austausch im Bereich Film lenken. Mit dem im Dezember 2024 in Luzern (Schweiz) verliehenen Preis wurde die Produzentin Labina Mitevska aus Nord-Mazedonien ausgezeichnet, die mit ihrer Produktionsfirma Sisters and Brother Mitevski eine Reihe preisgekrönter Filme produziert hat, mehrere mit Premieren auf dem Internationalen Filmfestival in Berlin. Der Preis ist laut EURIMAGES eine Hommage an das Talent eines Familienunternehmens, das sich leidenschaftlich dem europäischen Kino verschrieben hat. III.4 Kooperationen, Erhalt kultureller Identitäten III.4.1 Koproduktion in Kunst, Musik, Literatur und Film: NIPKOW-Programm Das von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Medienboard Berlin- Brandenburg geförderte NIPKOW Programm, benannt nach dem deutschen Erfinder Paul Nipkow, ist ein Stipendienprogramm zur Fortbildung von internationalen professionellen Film- und Medienschaffenden. Mittels praxisbezogener, individuell auf das Stipendiaten-Projekt zugeschnittener Beratung, Fortbildungsseminaren und enger Zusammenarbeit mit Film- und Medieninstitutionen sollen die Stipendiatenprojekte in Berlin weiterentwickelt und für den Markt vorbereitet werden. Ziel und Schwerpunkt des NIPKOW Programms ist die Initiierung internationaler Koproduktionen mit Deutschland und ihre weltweite Vermarktung. Im Jahr 2024 konnten aus 100 Bewerberinnen und Bewerbern elf Stipendiatinnen und Stipendiaten aus sieben verschiedenen Ländern (Kirgistan, Iran, Ungarn, Frankreich, Polen, Indien und Bolivien) gefördert werden. III.4.2 World Cinema Fund Ziel des 2004 durch die Kulturstiftung des Bundes gemeinsam mit der Berlinale – beide institutionell durch die Beauftragte/den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert – ins Leben gerufenen World Cinema Fund (WCF) ist die Produktionsförderung, insbesondere die Entwicklung und Förderung des Kinos in Regionen mit noch schwach ausgeprägter Infrastruktur im Bereich Film, sowie der Erhalt kultureller Vielfalt in den deutschen Kinos. Schwerpunktregionen sind Lateinamerika, Afrika, Naher Osten sowie Zentralasien. Darüber hinaus unterstützt der WCF den Vertrieb herausragender nicht-europäischer Filme in Deutschland (Verleihförderung). Im Jahr 2016 wurde die Afrika-Initiative Film (seit 2019: World Cinema Fund Afrika) gegründet, um Koproduktionen und Strukturförderung zu stärken. Die Afrika-Initiative verfolgt drei Kernziele: Talente zu fördern, Koproduktionen anzuregen und nachhaltige Vernetzung zu ermöglichen. Das Projekt fördert Filmschaffende in Subsahara Afrika durch die Vergabe von Filmproduktionsmitteln. WCF konzentriert sich auf die Unterstützung von Filmprojekten, die Steigerung ihrer Sichtbarkeit und die Verleihförderung für Filme aus WCF-Regionen. In das Programm der Berlinale 2024 wurden zwölf WCF-geförderte Filme eingeladen. 2024 hat der WCF sieben Förderempfehlungen mit Fördermitteln in Höhe von 260.000 Euro ausgesprochen. Das Interesse an WCF-Fördermitteln war 2024 wieder hoch: Es gab 199 Projekteinreichungen aus 67 Ländern. III.4.3 Museumskooperationen Agentur für Internationale Museumskooperation Aufgabe der Agentur für Internationale Museumskooperation ist es, das Potenzial der internationalen Museumskooperation als Bestandteil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik auszuschöpfen und die im internationalen Vergleich schwächer entwickelte Internationalisierung der deutschen Museumslandschaft zu fördern. Neben der Aufbau- und Netzwerkarbeit entwickelte die Agentur im Jahr 2024 ihre ersten Programmlinien. Im Aufbaujahr führte die Agentur erste internationale Pilotvorhaben in Kenia, der Ukraine und in China durch. Die Agentur wurde für die ersten vier Jahre mit einem Mittelvolumen von 7,5 Mio. Euro ausgestattet. TheMuseumsLab Das 2021 gegründete Programm TheMuseumsLab ist ein Austausch- und Weiterbildungsprogramm für Fellows im Bereich Museumsmanagement (Nachwuchsführungskräfte an Museen) und beschäftigt sich u. a. mit den Themen Provenienzforschung, Dekolonialisierung, Digitalisierung und Sammlungsobjekte in europäischen Museen aus kolonialen Kontexten. Das Programm bringt Museumsmitarbeitende aus Afrika und Europa zusammen, um Verbindungen zwischen den Menschen und Institutionen, den Nationen und Kontinenten herzustellen. Partner sind das Museum für Naturkunde (MfN), das Leibniz Institute for Evolution and Biodiversity Science und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Von 2024 bis 2026 wird das Projekt mit einem Gesamtvolumen von 6,6 Mio. Euro zu 2/3 aus Mitteln der/des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und zu 1/3 aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert. Bilaterale Museumskooperationen Das Museum für Naturkunde Berlin (MfN) hat gemeinsam mit dem Muséum national d’Histoire naturelle (MNHN) in Paris in dem vom BMBF geförderten Projekt „Verlorene Objekte, wiederentdeckte Natur. Auf dem Weg zur Sammlung des Anthropozäns“ eine partizipative, digitale und dreisprachige Sammlungsplattform („Natur der Dinge“/ „Changing Natures“/ „Histoires de Nature“) aufgebaut. Diese bisher einzigartige digitale Infrastruktur ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Sammlungsobjekte selbst hochzuladen, die sowohl natürliche als auch kulturelle Objekte sein können, durch Metadaten zu beschreiben und von anderen kommentieren zu lassen. Die Objekte, etwa Alltags- oder Erinnerungsobjekte (Fotos, Videos, Tonaufnahmen), erzählen aus der Perspektive der beitragenden Person etwas über die menschengemachten Umweltveränderungen, stammen aus der Vergangenheit oder machen den Wandel sichtbar. Im Austausch mit Sammlungsexpertinnen und -experten am MfN, MNHN, der Europeana, dem Germanischen Nationalmuseum, u. a. wurden nachhaltige Formen der Archivierung eingesetzt. Die digitale Sammlung wurde begleitet von zahlreichen partizipativen Aktivierungsveranstaltungen innerhalb und außerhalb des Berliner MfN. Schülerinnen und Schüler und viele weitere Zielgruppen wurden angesprochen und durch verschiedene Formate eingebunden. Das Ethnologische Museum und das Museum für Asiatische Kunst der Staatlichen Museen zu Berlin / Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) kooperieren derzeit in unterschiedlichen Projekten mit Nationalmuseen in Namibia, Tansania, Angola, Nigeria, Costa Rica, China, Korea, Indien und Australien. Das Vorderasiatische Museum der Staatlichen Museen zu Berlin / Stiftung Preußischer Kulturbesitz erforscht seit 2022 zusammen mit dem Archäologischen Museum Şanlıurfa und der Universität Izmir innerhalb eines von der Universität Istanbul koordinierten Dachprojekts namens Taş Tepeler im Umfeld der UNESCO-Welterbestätte Göbeklitepe den Fundort Gürcütepe. Diese Museumszusammenarbeit ist auch Grundlage für die Erarbeitung einer Sonderausstellung in Berlin, die im November 2025 eröffnet wird. Seit 2022 kooperiert das Vorderasiatische Museum der Staatlichen Museen zu Berlin mit der Antikendirektion Bagdad in der Erschließung und Dokumentation der UNESCO-Welterbestätte Babylon. Das Vorderasiatische Museum der Staatlichen Museen zu Berlin hat 2023 mit zwei DFG-geförderten Forschungsprojekten begonnen, welche die Erschließung von frühen administrativen Materialien des 4. und 3. Jh. v. Chr. aus verschiedenen Museen und ihre virtuelle Zusammenführung beinhalten. Partner in diesen Projekten sind das Nationalmuseum des Irak in Bagdad und das Nationalmuseum Iran in Teheran sowie die Universität Reading. Ein weiteres DFG-Projekt zur Erforschung der Trinkwassersammelstrategien in der jordanischen Oase Jawa hat 2025 die Arbeit aufgenommen. Die Sammlung des Museums Berggruen der Staatlichen Museen zu Berlin / SPK war während der sanierungsbedingten Schließung des Hauses von Oktober 2022 bis Herbst 2024 auf internationaler Ausstellungstournee in Japan und China und endete mit einer Präsentation in Paris. Zwei Kooperationsprojekte der Antikensammlung der Staatlichen Museen zu Berlin / SPK Kulturbesitz mit russischen Museen sind angesichts der aktuellen politischen Lage ausgesetzt. Das Museum für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin / SPK pflegt eine intensive Zusammenarbeit mit den Ländern Zentralasiens. Ein Höhepunkt war die Ausstellung „Archäologische Schätze aus Usbekistan. Von Alexander dem Großen bis zum Reich der Kuschan“ (4. Mai 2023 bis 14. Januar 2024) im Neuen Museum und in der James-Simon-Galerie, die am 3. Mai 2023 durch den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier und den usbekischen Präsidenten Shavkat Mirziyoyev feierlich eröffnet wurde. Aktuell laufen Planungen und Vorbereitungen für weitere Kooperations- und Ausstellungsvorhaben zur Stärkung der kulturellen Zusammenarbeit mit Museen in der Region Zentralasiens in Tadschikistan, Turkmenistan und der Mongolei. Seit Dezember 2024 und noch bis April 2025 wird in der James-Simon-Galerie die gemeinsam vom Deutschen Archäologischen Institut und dem Museum für Vor- und Frühgeschichte vorbereitete Ausstellung „Planet Africa“ gezeigt. Im Anschluss an die Berliner Präsentation sind weitere Stationen in Deutschland und afrikanischen Ländern geplant. Das Museum für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin / Stiftung Preußischer Kulturbesitz kooperiert mit Partnern aus Kamerun und Togo im Rahmen eines von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderten Projekts zur Provenienzforschung menschlicher Überreste aus kolonialen Kontexten in Westafrika. Die Gemäldegalerie in Berlin beherbergt eine der international bedeutendsten Sammlungen europäischer Malerei des 13. bis 18. Jahrhunderts. Sie kooperiert in zahlreichen internationalen Ausstellungs- und Forschungsprojekten mit den auf diesem Gebiet renommiertesten Einrichtungen weltweit. Im Jahr 2024 konzipierte und organisierte die Gemäldegalerie in Kooperation mit dem Amsterdamer Rijksmuseum und der National Gallery in London eine große Retrospektive zum Werk von Frans Hals. Die Ausstellung würdigte das Œuvre des neben Rembrandt und Vermeer bedeutendsten niederländischen Malers des 17. Jahrhunderts und eines der bedeutendsten Porträtmaler der europäischen Kunstgeschichte. Die in Kritiken und von der internationalen Presse gefeierte Berliner Ausstellung war mit über 150.000 Besucherinnen und Besuchern ausgesprochen erfolgreich. Am 13. Februar 2024 eröffnete die Gemäldegalerie gemeinsam mit der damaligen Kulturstaatsministerin eine Sonderpräsentation mit zwölf ausgewählten Gemälden aus dem Odesa Museum für westliche und östliche Kunst unter dem Titel »Auftakt. Von Odesa nach Berlin. Europäische Malerei des 16. bis 19. Jahrhunderts« (13. Februar 2024 bis 28. April 2024). Die Präsentation diente als Vorschau auf eine große Sonderausstellung, die 2025 stattfindet und in der insgesamt 60 Werke des Odesa Museums im Dialog mit Bildern der Berliner Sammlungen gezeigt werden. Im Rahmen eines großen, von der/dem Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderten Kooperationsprojektes waren 76 Werke des Odesa Museums im September 2023 aus einem geheimen Notlager in der Ukraine in die Berliner Gemäldegalerie evakuiert worden. Dort wurden sie 2024 kunsthistorisch untersucht, konservatorisch behandelt, gerahmt und so auf die Ausstellung in 2025 vorbereitet. Seit 2023 kooperiert das Museum Europäischer Kulturen (MEK) mit unterschiedlichen Museen in Nordeuropa und Südosteuropa. Im Rahmen des Forschungsprojekts „The Sámi Collection at MEK. A Multiperspective Approach of Provenance Research“ (2022 bis 2025), finanziert vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, arbeitet das MEK u. a. mit dem Sámi Museum Siida (Inari, Finnland), dem Berg- und Samen-Museum Ájtte (Jokkmokk, Schweden) und dem Projekt Dávvirat Duiskkas („Sámische Sammlungen in Deutschen Museen“, Norwegischer Museumsbund) zusammen. Die am MEK angesiedelte und von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierte Koordinierungsstelle „Ostmittel- und Südosteuropa“ entwickelt seit 2024 das Projekt „Atlantis. Kleine Welten“. Es erforscht verlassene oder vom Verschwinden bedrohte Siedlungen in Ungarn, Rumänien, Kroatien, Serbien und Slowenien. Diese werden zunächst an den jeweiligen Orten und anschließend in einer übergreifenden Ausstellung im MEK (2027) präsentiert. Kooperationspartner sind dabei unter anderem das Muzeul Banatului Montan in Reșița (Rumänien), das Ethnografische Museum in Budapest, das Stadtmuseum Sombor (Serbien), das Ethnografische Museum Cluj (Rumänien), das Museum Kumrovec und das Muzej Hrvatskog Zagorja (beide Kroatien). III.4.4 Kulturerhalt Förderungen aus dem Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen Amtes werden stark nachgefragt. So konnten im Jahr 2024 in circa 30 Ländern Projekte zum Schutz kultureller Vielfalt und der Bewahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes unterstützt werden. Die KulturGutRetter-Initiative (KGR) strebt die Etablierung einer weltweit einsetzbaren Einheit (Cultural Heritage Response Unit – CHRU) zum Schutz und Erhalt von Kulturerbe in Katastrophensituationen an Seit 2021 entwickelten das Deutsche Archäologische Institut, das Leibniz-Zentrum für Archäologie und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk entsprechende Grundlagen. Die erste Vollübung (Testeinsatz) einer CHRU wurde Ende September 2024 auf Schloss Demerthin in der Prignitz erfolgreich durchgeführt. Für den Erhalt und die Erforschung von Weltkulturerbestätten im Nahen und Mittleren Osten setzt sich das Museum für Islamische Kunst der Staatliche Museen zu Berlin / Stiftung Preußischer Kulturbesitz ein, unter anderem in Aleppo und Yazd. Zu Aleppo erschienen grundlegende Dokumentationen der Altstadt und Restaurierungsarbeiten wurden durchgeführt – beides partizipativ mit der Zivilgesellschaft. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Königlichen Akademie von Marokko sowie Museen in Córdoba und Granada wird der islamische Westen stärker thematisiert. Im Irak findet eine Grabung zu frühislamischer Architektur statt, im Iran ein gemeinsames Forschungsprojekt zur Mongolenzeit (Takht-e Solaiman). Das Netzwerk Multaka arbeitet partizipativ mit arabischsprachigen und persischsprachigen geflüchteten Menschen an 33 Museen in Europa, zudem wird die SAWA Museum Academy als Weiterbildungsprogramm für Museen in arabischsprachigen Ländern und Deutschland weiter ausgebaut. III.4.5 Welterbe-Programm der UNESCO Deutschland hat die UNESCO-Welterbekonvention (1972) im Jahr 1976 ratifiziert und erreicht mit 54 Welterbestätten, darunter elf transnationale Stätten mit anderen Vertragsstaaten, nach Italien (60) und China (59) und vor Frankreich (53) den dritten Platz mit den meisten Welterbestätten. Deutschland fördert die globale Welterbe- Bildung und den Aufbau von Kapazitäten, insbesondere für kleine Inselstaaten. Mit einem freiwilligen Beitrag in Höhe von 600.000 Euro an den Welterbe-Fonds werden seit 2023 u. a. Kapazitäten von Lehrerinnen und Lehrern auf der ganzen Welt gestärkt, um das Welterbe sinnvoll und nachhaltig in die formale Bildung zu integrieren. Partner bei der Durchführung sind u. a. UNESCO-Akteure aus Kenia, Libanon, Marokko, Oman, der Republik Korea, Ruanda und St. Lucia. Deutschland nimmt weiterhin als Vize-Vorsitz einer ständigen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Welterbekonvention eine wichtige gestalterische Rolle ein. III.4.6 Internationaler Kulturgüterschutz und Kulturgüterrückführung In der Ukraine und Syrien sowie in anderen Kriegs- und Krisenregionen der Welt ist das Kulturerbe durch gezielte Zerstörungen, Raubgrabungen, Plünderungen, Diebstahl oder durch illegale Ausfuhr und illegalen Handel mit Kulturgut besonders bedroht. Das von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unterhaltene Internetportal www.kul- turgutschutz-deutschland.de, das neben Informationen zur deutschen Rechtslage auch Übersichten zur Rechtslage in mehr als 100 UNESCO-Vertragsstaaten bereithält, wird stetig erweitert. Im operativen Bereich hat die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die zuständigen Zoll- und Ermittlungsbehörden sowie die Landeskulturbehörden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zur Eindämmung des illegalen Kulturguthandels zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird die Entwicklung einer App, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz Hinweise auf das Herkunftsland archäologischer Kulturgüter und weitere objektrelevante Informationen liefern kann, gefördert. Zudem hat die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unter Beteiligung zahlreicher fachkundiger Akteurinnen und Akteure eine Handreichung für Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden auf dem Gebiet des Kulturgutschutzes überarbeitet und veröffentlicht. Im Jahr 2024 konnten auf Basis des Kulturgutschutzgesetzes und in Zusammenarbeit mit den Ländern zahlreiche Kulturgüter sichergestellt werden, bei denen die legale Ausfuhr aus dem Herkunftsstaat zweifelhaft erschien. In einer Reihe von Fällen konnten illegal nach Deutschland verbrachte Kulturgüter an ihre Herkunftsstaaten zurückgeben werden. Auch in Fällen, in denen kein gesetzlicher Rückgabeanspruch bestand, kam es zu zahlreichen freiwilligen Rückgaben durch Einrichtungen, den Handel und Privatpersonen. Diese Bereitschaft ist auf erhöhte Sensibilisierung im Umgang mit Kulturgütern zurückzuführen, die auch im Zusammenhang mit der Einführung des Kulturgutschutzgesetzes vom 06.08.2016 und einer immer besser werdenden Vernetzung der beteiligten Akteure steht. Seit dem 27.06.2019 tritt sukzessive bis 2025 die EU-Verordnung 2019/880 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern in Kraft. Ergänzend zur EU-Verordnung 116/2009 über die Ausfuhr von Kulturgütern außerhalb der Europäischen Union setzt sie erstmals gemeinsame Standards für die Einfuhr von Kulturgütern aus Drittstaaten in die Europäische Union und ermöglicht so ein gemeinsames Vorgehen gegen den illegalen Handel mit Kulturgut. III.4.7 Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut Die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kulturgutraubs und die Auseinandersetzung mit den Schicksalen der überwiegend jüdischen Opfer sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben von immenser Bedeutung. Die Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust legte 1998 mit den dort beschlossenen „Washingtoner Prinzipien“ das Fundament für eine systematische Suche nach bislang nicht zurückgegebenen Kulturgütern. 44 Staaten, darunter Deutschland und 13 nichtstaatliche Organisationen verpflichteten sich darin, NS- verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke zu identifizieren und gerechte und faire Lösungen mit den Vorkriegseigentümerinnen und -eigentümern oder ihren Erbinnen und Erben zu suchen. Ausdrücklich wurden die Staaten dazu aufgerufen, hierfür innerstaatliche Verfahren und insbesondere alternative Streitbeilegungsmechanismen einzurichten. Die Washingtoner Prinzipien und die zwecks Umsetzung in Deutschland formulierte „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Gemeinsame Erklärung) von 1999 haben 2003 zur Einrichtung der „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Beratenden Kommission) geführt. Über die mehr als 20 Jahre ihres Bestehens wurde national wie international Reformbedarf identifiziert. Hauptkritikpunkte waren neben der fehlenden Möglichkeit der einseitigen Anrufbarkeit auch die mangelnde Verbindlichkeit ihrer Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund haben sich die kulturpolitisch Verantwortlichen aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden im 20. Kulturpolitischen Spitzengespräch am 13. März 2024 auf eine grundlegende Reform der Beratenden Kommission hin zu einer Schiedsgerichtsbarkeit verständigt. Dieser Schritt wurde national und international begrüßt. Das Verwaltungsabkommen über die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ist am 26. März 2025 in Kraft getreten. Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut wird im Lichte der gemachten Erfahrungen den Zielen der Washingtoner Prinzipien und ihrer 2024 veröffentlichten Best Practices besser Rechnung tragen können. Die Jewish Claims Conference und der Zentralrat der Juden in Deutschland waren an der Ausarbeitung der Grundlagendokumente der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut beteiligt. Die vorgenannten „Best Practices for the Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art” (Best Practices) wurden im März 2024 veröffentlicht; Deutschland hat an deren Ausarbeitung aktiv mitgewirkt und diesen zugestimmt. Das von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanzierte Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) ist nationaler und internationaler Ansprechpartner für die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien in Deutschland. Neben der Förderung von Projekten zur Suche nach NS-Raubgut durch die Klärung der Erwerbsgeschichte eines Objekts (Provenienzforschung) gehören die Dokumentation von einschlägigen weltweit zugänglichen Such- und Fundmeldungen in der Lost Art-Datenbank zu den Aufgaben des Zentrums, wie auch die Dokumentation und Vernetzung von Forschungsergebnissen mittels der Forschungsdatenbank Proveana. Mit dem beim DZK eingerichteten Help Desk besteht als Serviceangebot eine Kontakt- und Informationsstelle für Opfer des NS-Kulturgutraubs und ihre Nachfahren, die ihren Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands haben und die mit den Verfahrensabläufen in Restitutionsangelegenheiten in Deutschland nicht vertraut sind. Um der internationalen Provenienzforschung den Zugang zu den in diversen deutschen Archiven verwahrten Quellen zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu erleichtern, fördert die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auch zwei Grundlagenprojekte: Das „Pilotprojekt zur elektronischen Auswertung der personenbezogenen Akten der Vermögensverwertungsstelle des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg (1933 bis 1945)“ erforscht die Aktenüberlieferung im Hinblick auf mögliche heutige Standorte von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Objekten systematisch und ermöglicht durch den digitalen Zugang auch parallele, dezentrale internationale Recherchen an den wichtigen Forschungsunterlagen. Das Projekt der Stiftung Jewish Digital Cultural Recovery Project (JDCRP) hat das Ziel, ein Werkzeug für eine digitale zentrale Archivplattform zu entwickeln, um die Kenntnis von und den Zugang zu nationalen und internationalen Quellen zum NS-Kulturgutraub sowohl für Forschende wie für Interessierte zu erleichtern, sowie damit einhergehende erforderliche Bildungs- und Vermittlungsarbeit zu intensivieren. III.4.8 Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten Die Bundesregierung hat 2024 zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit zu stärken. Im Juni 2024 wurde der Sammelband „Das Auswärtige Amt und die Kolonien“ durch die damalige Bundesministerin Baerbock der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Auswärtige Amt hat sich durch die Förderung der wissenschaftlichen Untersuchung als erstes Bundesressort umfänglich mit seiner Kolonialgeschichte auseinandergesetzt und die Erkenntnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; ein wichtiger Schritt für die Aufarbeitung durch die Bundesregierung. Deutschland steht mit allen Partnern mit deutscher Kolonialvergangenheit in engem Austausch. Bei seiner Rede anlässlich der Beerdigung des ehemaligen namibischen Staatspräsidenten Geingob im Februar 2024 bekräftigte Bundespräsident Steinmeier, dass Deutschland dem Versöhnungsprozess mit Namibia weiter verpflichtet bleibt, benannte den Völkermord an den Nama und Herero und drückte seinen Wunsch aus, möglichst bald nach Namibia zurückzukehren, um um Entschuldigung zu bitten. Anlässlich des 140. Jahrestages der Kongo-Konferenz veranstaltete das Auswärtige Amt am 25. November 2024 einen Round Table „Koloniale Aufarbeitung − Im Dialog mit der Zivilgesellschaft“, der die Rolle zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure und der durch sie eingebrachten Expertise für die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit betonte. Seit Juli 2024 beschäftigt sich die Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen einer Projektförderung des Auswärtigen Amtes mit der juristisch-historischen Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit und des kolonialen Unrechts und vernetzt dazu auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Afrika, Asien, Europa und der Pazifikregion zur Förderung des Fachaustausches. Über das gesamte Jahr 2024 förderte das Auswärtige Amt eine Vielzahl von weiteren AKGP-Projekten mit Bezug zur Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit. Die Bundesregierung hat zudem die Bemühungen um Rückgaben von Kulturgütern und die Repatriierung von menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten intensiviert, um durch einen partnerschaftlichen Ansatz und Austausch mit Herkunftsländern und -gesellschaften Rückgaben zu ermöglichen. So war im Januar 2024 das kamerunische „Interministerielle Komitee zur Rückführung von illegal in das Ausland verbrachten kamerunischen Kulturgütern“ zu einem Treffen mit elf deutschen Museen in Stuttgart zu Gast. Als Ergebnis wurde das „Stuttgarter Communiqué“ verabschiedet, worin sich Teilnehmende auf verstärkte Kooperation und Austausch bei Rückgaben einigten. Das im Februar 2024 gegründete ghanaische „Focal Team on the Repatriation and Restitution of Illegally Trafficked and Stolen Cultural Heritage and Artifacts to Country of Origin“ sowie das im Dezember 2024 gegründete tansanische „National Committee for Discussions on the Return of Antiquities, Artefacts and Human Remains from Germany“ werden Ansprechpersonen für einen strukturierten zwischenstaatlichen Dialog zu Restitutionsthemen sein. Das Grundlagen-Dokument „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“, das im März 2019 als gemeinsame politische, nicht-bindende Positionierung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden verabschiedet worden war, erfuhr 2024 eine substanzielle Weiterentwicklung hin zu „Gemeinsamen Leitlinien“. Federführend war hierbei die Bund-Länder-AG „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“, unter Beteiligung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Um grundsätzliche Fragen des Umgangs mit menschlichen Überresten kümmert sich verstärkt auch die Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (KOSKK), welche auf Basis eines Beschlusses der Bund- Länder-AG „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ seit Sommer 2020 besteht. Zusätzlich zur bis 2028 beschlossenen Förderung der KOSKK durch die Länder hat 2024 der Bund eine paritätische Projektförderung durch Auswärtige Amt und die/den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beschlossen, die ab Januar 2025 die Schaffung einer Anlaufstelle und eines Expertennetzwerks für den Umgang mit menschlichen Überresten vorbereiten soll. Zudem fanden 2024 individuelle Rückgaben in Deutschland als auch im Ausland statt, häufig im Beisein hochrangiger Mitglieder der Bundesregierung bzw. ausländischer Regierungen: Im März 2024 fand in Göttingen eine Übergabe menschlicher Überreste an Palau durch die Universität Göttingen und das Grassi Museum Leipzig statt. Die Übergabe fand im Beisein des palauischen Kulturministers statt, der die Bemühungen der Bundesregierung zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit in Palau würdigte. Im Oktober 2024 erfolgte die Übergabe und Beisetzung eines Schädels der Herkunftsgesellschaft der Selknam (Feuerland/Chile) durch die Stadt Lübeck. Der Schädel befand sich zuvor in der Sammlung „Kulturen der Welt“ in Lübeck und soll bis zur endgültigen Rückführung an seinen Ursprungsort in Feuerland zunächst auf einem Friedhof in Lübeck beigesetzt bleiben. Der Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat seinen Präsidenten ermächtigt, mit den zuständigen Stellen in verschiedenen außereuropäischen Staaten Vereinbarungen über die Rückführung von menschlichen Gebeinen und Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zu schließen. Das Ethnologische Museum der Staatlichen Museen zu Berlin hat in diesem Kontext 2024 drei menschliche Gebeine an Australien zurückgeführt sowie das Eigentum von 23 Kulturgütern an Namibia übertragen (bereits 2022 zurückgeführt). Auch zahlreiche Einrichtungen, die von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert werden, tragen zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit bei. So zeigt beispielsweise die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss seit Herbst 2024 in einer Kollaboration mit dem National Museum of Tanzania sowie dem Ethnologischem Museum und dem Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin (SPK) eine durch die/den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Sonderausstellung zur Geschichte Tansanias. In der James-Simon-Galerie wird mit der durch Auswärtige Amt finanzierten Ausstellung „Planet-Africa. Eine archäologische Zeitreise“ ein Kontinent übergreifendes Ausstellungsprojekt gezeigt, dass die afrikanische Archäologie im Fokus hat. Die SPK hat zudem im Jahr 2024 die von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Mediengeförderten Projekte „Rassismus – Kolonialismus – Faschismus? Deutsch-Sudanesische kollaborative Erschließung und Präsentation des Nuba-Oeuvres Leni Riefenstahls“ sowie „Interdisziplinäre und transnationale Forschungsprojekt zur Rekontextualisierung von westafrikanischen menschlichen Überresten mit kolonialem Aneignungshintergrund“ erfolgreich abgeschlossen. Das Bundesarchiv setzt seit 2024 ein KI-gestütztes Programm zur Handschriftenerkennung ein, um die im Bundesarchiv befindlichen Akten zur Kolonialgeschichte noch besser zugänglich zu machen; bereits jetzt bietet es auf seinem Internetauftritt einen umfassenden Zugriff auf die digitalisierten Akten des Reichskolonialamtes sowie themenspezifisch aufbereitete Zugangsmöglichkeiten an. Im Januar 2024 startete der von damaligen Kulturstaatsministerin Claudia Roth und ihrer ehemaligen französischen Amtskollegin Rima Abdul Malak eingerichtete, deutsch-französische Provenienzforschungsfonds zur Förderung von Forschungsprojekten zwischen deutschen und französischen Einrichtungen zu Kulturgütern aus Subsahara-Afrika. Partner aus Herkunftsländern und -gesellschaften werden in alle Projekte eingebunden. Das Projekt läuft zunächst bis Ende 2026. Abwickelnde Einrichtung ist das deutsch-französische Forschungszentrum Centre Marc Bloch in Berlin. Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) hat ein zentrales Online-Portal zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten in deutschen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen eingerichtet, das seit Juli 2024 mehrsprachig und interaktiv nutzbar ist. Das Online-Portal informiert auf Deutsch, Englisch und Französisch über Kulturgüter aus kolonialen Kontexten in deutschen Einrichtungen und ihre Geschichte. Der von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit Fördermitteln ausgestattete Fachbereich „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) fördert Provenienzforschungsprojekte zu Kulturgütern und menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten. Die damalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat einen wissenschaftlichen Beraterkreis für erinnerungspolitische Fragen berufen, der die/den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auch zu dem Themenfeld Aufarbeitung des Kolonialismus berät. Zudem fand auf Einladung der damaligen Kulturstaatsministerin am 16. Juli 2024 ein Runder Tisch Kolonialismus mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft im Bundeskanzleramt statt. Am 14. November 2024 wurde das von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Land Berlin finanzierte Dekoloniale Denkzeichen „Earth Nest“ vor dem Berlin Global Village feierlich eröffnet. Darüber hinaus fördert die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ein Informations- und Erinnerungskonzept am Standort der ersten deutschen Kolonialschule in Witzenhausen. Beim Projekt „TAL- KING OBJECTS“ werden im Rahmen eines kuratierten digitalen Archivs die Geschichten von ausgewählten, sich im Besitz europäischer Museen befindenden Objekten aus kolonialen Kontexten aus der Perspektive der Herkunftsgesellschaften erzählt. Beim Kunstraum SAVVY Contemporary in Berlin wurde ein künstlerisches Programm zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit unterstützt. Schließlich bringt die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft ein Konzept für einen Lern- und Erinnerungsort Kolonialismus voran. Zur Stärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Partnerinnen und Partnern werden im Rahmen eines Sonderprogramms „Globaler Süden“ der/des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zahlreiche Projekte gefördert, die sich mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands beschäftigen und/oder die unmittelbar dem kulturellen Austausch zwischen Deutschland und Akteuren des Globalen Südens dienen. III.4.9 Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter Im Bewusstsein ihrer besonderen Verantwortung für die Verbrechen, die während des Zweiten Weltkriegs in den besetzten Gebieten begangen wurden, bemüht sich die Bundesregierung weiterhin aktiv um die Rückführung von Kunst- und Kulturgütern, die im Zuge des Kriegsgeschehens nach Deutschland gelangten. Die Bundesrepublik Deutschland hält den völkerrechtlichen Anspruch auf Rückführung im Zuge des Zweiten Weltkriegs aus Deutschland in verschiedene Länder verbrachter Kulturgüter aufrecht. III.4.10 Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts in den ehemaligen Siedlungsgebieten im Osten Europas Die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert und unterstützt auf der Grundlage von § 96 BVFG seit vielen Jahren die Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts in den ehemaligen Siedlungsgebieten im östlichen Europa. Die Fördermittel sind für Projekte zur denkmalpflegerischen Restaurierung und nachhaltigen Konservierung von kulturhistorisch herausragenden bestehenden Objekten vorgesehen oder dienen auch der Sicherung bibliothekarischer und archivarischer Bestände vor dem Verfall. Gefördert werden in erster Linie Projekte für dringend erforderliche Erhaltungsmaßnahmen an Kirchen, Schlössern und Denkmalen im östlichen Europa mit Bezug zur deutschen Kultur. Die Projektinitiativen gehen vielfach von deutschen Vereinigungen, Hochschulen und kirchlichen Partnergemeinden aus, die sich gemeinsam mit den heutigen Bewohnerinnen und Bewohnern für die Erhaltung oder Restaurierung eines bestimmten Kulturguts einsetzen. Eine enge Zusammenarbeit mit den heutigen Eigentümerinnen und Eigentümern, den örtlichen Initiativen sowie den Institutionen und insbesondere den zuständigen Denkmalpflegebehörden ist erforderlich. Damit werden auch Beiträge zur Verständigung und positiven Auseinandersetzung der heutigen Bevölkerung mit den früheren deutschen Bewohnerinnen und Bewohnern geleistet und nachhaltige Impulse für die weitere Nutzung des gemeinsamen kulturellen Erbes erzeugt. 2024 konnten Projekte in Polen, Estland, Lettland und Serbien mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 190.000 Euro fortgeführt bzw. realisiert werden. Der Haushaltsansatz 2024 belief sich auf 496.000 Euro. III.4.11 Humboldt Forum Das Humboldt Forum versteht sich als ein Ort für die Begegnung von Weltkulturen; ein Ort, an dem globale Menschheitsfragen aus Politik, Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft im internationalen Rahmen multiperspektivisch behandelt und durch neue Präsentationsweisen für die Besucherinnern und Besucher erfahrbar gemacht werden. Die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss ist Eigentümerin und Betreiberin des Humboldt Forums und wird aus dem Haushalt der/des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien institutionell gefördert. Neben der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss sind die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit den Sammlungen des Ethnologischen Museums und dem Museum für Asiatische Kunst der Staatlichen Museen zu Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Stiftung Stadtmuseum Berlin weitere Akteure im Humboldt Forum. Das Humboldt Forum ist mit einer Ausstellungsfläche von rund 30.000 Quadratmetern, verteilt über vier Etagen, eines der bedeutendsten kulturellen Zentren Deutschlands. In 2024 konnte das Humboldt Forum 3,3 Mio. Gäste begrüßen. Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und Herkunftsgesellschaften weltweit ist integraler Bestandteil des Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Vermittlungsprogramm. Im Kontext der Ausstellungen des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst – Staatlichen Museen zu Berlin gibt es intensive Kooperationen mit Nord- und Südamerika, Afrika und Ostasien. Darüber hinaus arbeitet die Stiftung Humboldt Forum mit international tätigen deutschen Institutionen zusammen, wie Goethe-Institut, DAAD, ifa oder Deutsche Welle. III.5 Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft III.5.1 Schutzprogramme für gefährdete Personen Martin Roth-Initiative Die Martin Roth-Initiative (MRI), die von ifa und Goethe-Institut umgesetzt wird, unterstützt mit ihrer Arbeit die Aufrechterhaltung künstlerischer und kultureller Freiräume. Sie ermöglicht gefährdeten Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturtätigen weltweit einen temporären Schutzaufenthalt in Deutschland oder anderen sicheren Ländern. Die Schutzaufenthalte werden in Kooperation mit nationalen oder internationalen Partnerorganisationen realisiert. Im Jahr 2024 förderte die MRI 159 Personen aus 21 verschiedenen Ländern und unterstützte Projekte in 16 Ländern. Durch Hub-Förderungen ermöglicht die MRI Partnerorganisationen in den Regionen, Gruppen von bis zu zehn gefährdeten Künstlerinnen und Künstlern zu unterstützen. 2024 setzte die MRI auch ein Hub in Ägypten für palästinensische Künstlerinnen und Künstlern sowie Förderungen in Ägypten und Kenia für Künstlerinnen und Künstler aus dem Sudan als Krisenreaktion um. Zusätzlich initiierte die MRI ein Sonderprojekt für Künstlerinnen und Künstler in der Ukraine. Die Wirkung der MRI zeigt sich auch in den Erfolgen der Geförderten: 2024 gewann eine ehemalige russische MRI-Geförderte den IKARUS-Theaterpreis. Elisabeth-Selbert-Initiative Die Elisabeth-Selbert-Initiative (ESI) ermöglicht gefährdeten Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern (MRV) einen Schutzaufenthalt in Deutschland oder in einer anderen Region für maximal sechs Monate. Das Budget für 2024 betrug 2,07 Mio. Euro. Bis Ende 2024 wurden insgesamt 280 MRV mit temporären Schutzaufenthalten gefördert. Teilnehmende kommen insbesondere aus Lateinamerika, Subsahara Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten, Osteuropa und Zentralasien, Süd- und Südostasien. Nach dem Fall Kabuls und den Aufnahmen von gefährdeten afghanischen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern wurde das Sondermodul Afghanistan eingeführt, das durch Sachleistungen und Trainings im deutschen Exil dazu befähigt, ihre Menschenrechts-Tätigkeit hier fortzuführen. Das Sondermodul wurde 2024 wiederholt. Writers in Exile Seit 1999 unterstützt die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien über das PEN-Zentrum Deutschland das Programm „Writers in Exile“. Es bietet derzeit bis zu 15 in ihren Heimatländern bedrohten Schriftstellerinnen und Schriftstellern sowie Journalistinnen und Journalisten, sofern sie schriftstellerisch tätig sind, durch ein Stipendium vorübergehend ein sicheres Zuhause und die Möglichkeit, geschützt vor Bedrohungen und Repressalien in Deutschland leben und arbeiten zu können. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden zudem medizinisch betreut und können die deutsche Sprache erlernen. Auch werden Kontakte zu Verlagen und Redaktionen hergestellt, Lesungen und weitere Auftritte vermittelt. Durch „Writers in Exile“ konnten bisher insgesamt rund 80 Stipendiatinnen und Stipendiaten in Bedrohungssituationen unterstützt werden. III.5.2 Östliche Partnerschaft und Russland ÖPR-Programm Das 2014 vom Deutschen Bundestag geschaffene Programm zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ (ÖPR) unterstützte Zivilgesellschaften in ihrer Rolle für die demokratische Entwicklung und die andauernden Transformationsprozesse in den Programmländern: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Russland, Ukraine. Förderziele des Programms sind die Stärkung von Pluralismus, die Schaffung von Zukunftsperspektiven, die Anregung von Wertediskursen sowie die Förderung von Dialog und Verständigung. Im Förderjahr 2024 wurden bei der Auswahl Projekte mit folgenden Schwerpunkten priorisiert: Unterstützung des Erhalts und Wiederaufbaus zivilgesellschaftlicher Netzwerke im Kontext europäischer Kooperationen; Resilienz gegen Desinformationskampagnen und Förderung von unabhängiger, neutraler und inklusiver Berichterstattung; Stärkung von politischer und gesellschaftlicher Teilhabe von Frauen, vulnerablen und marginalisierten Gruppen. Mit einem Etat von circa 18,7 Mio. Euro wurden 2024 rund 130 Projekte umgesetzt, davon 93 neue Projekte (und knapp 40 Überjährige). Ukraine Recovery Conference Im Jahr 2024 fand die Ukraine Recovery Conference in Berlin statt, die zum ersten Mal den Themenkomplex Human Dimension gesondert abbildete. Auf der Konferenz wurden die Themen Kultur und Zivilgesellschaft auf zwei Panels behandelt, im Rahmen derer die Unterstützung der Bundesregierung für den Erhalt und Wiederaufbau des ukrainischen Kultursektors sowie der Zivilgesellschaft sichtbar wurde. Wissenschaft Das BMBF begleitet die Länder der Östlichen Partnerschaft bei den Reformen ihrer Wissenschaftssysteme und unterstützt durch eine Reihe von Fördermaßnahmen deren Anbindung an den Europäischen Forschungsraum. Durch den Abbruch der Beziehungen zu Russland hat die Region größere Bedeutung erhalten. Insbesondere die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Ukraine wird fortgeführt und ausgebaut, damit der Wiederaufbau des Wissenschaftssystems schnell gelingt. Deutsch-Russische Geschichtskommission Die Deutsch-Russische Geschichtskommission wurde im Jahr 1997 im Geist eines vereinten Europas geschaffen. Ziel der Kommission ist es, einen Meinungsaustausch und das gegenseitige Verständnis zwischen beiden Ländern zu stärken. An diesem Ziel wurde im Berichtszeitraum festgehalten. Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 ist die gemeinsame Arbeit der Deutsch-Russischen Geschichtskommission ausgesetzt. Deutsch-Ukrainische Exzellenzkerne Die deutsch-ukrainischen Exzellenzkerne leisten einen nachhaltigen Beitrag zum Wiederaufbau des ukrainischen Wissenschaftssystems. Im Ausland tätige, exzellente ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten gemeinsam mit deutschen Forschungseinrichtungen daran, international wettbewerbsfähige Arbeitsgruppen zur Durchführung von Spitzenforschung aufzubauen. So entstehen in der Ukraine langfristig angelegte Zentren wissenschaftlicher Exzellenz, die zugleich wichtige bilaterale Kooperationsbrücken schaffen und die „Brain Circulation“ zwischen beiden Ländern fördern. Seit 2024 entstehen die vier Exzellenzkerne mit Unterstützung des BMBF in Lwiw (zwei Exzellenzkerne), Kyjiw und Charkiw. Die Projekte decken ein breites thematisches Spektrum ab – von Geschichtswissenschaften über Medizin und Wirkstoffforschung bis hin zu quantenbasierten Technologien, Nanomaterialien und digitalen Speichertechnologien. Die Exzellenzkerne befinden sich aktuell in der bis zu vierjährigen Implementierungsphase und erhalten jeweils eine Förderung von bis zu 2,5 Mio. Euro. III.5.3 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Afrika Auch in den Ländern Subsahara-Afrikas ist es Anliegen der Bundesregierung, zivilgesellschaftliche Spielräume zu erhalten und die demokratische Resilienz zu stärken, unter anderem gegenüber Desinformation und gezielter Einflussnahme durch autoritäre Drittstaaten. Vor diesem Hintergrund hat das Auswärtige Amt 2024 sein langjähriges Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in Nordafrika, Nah- und Mittelost, die sogenannte Ta’ziz- Partnerschaft, geografisch auf alle Länder des afrikanischen Kontinents erweitert und sein Engagement über das Programm „Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit in Afrika und dem Nahen und Mittleren Osten“ (ZANMO) fortgeführt. Die Stärkung gesellschaftlicher Beziehungen durch Projekte und Zusammenarbeit in den Bereichen Theater, Musik und Musikbildung oder Sport bleibt zentraler Bestandteil der AKGP in der Region. An Bedeutung gewann im Berichtszeitraum dabei die gemeinsame gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialzeit und ihrer Folgen, etwa durch Ausstellungen und andere Vorhaben zur Begleitung öffentlicher Debatten in den Partnerländern, insbesondere Kamerun, Namibia oder Tansania. Im Rahmen des Großprojektes „Das Kollaborative Museum“ am Ethnologischen Museum und Museum für Asiatische Kunst, arbeiteten diverse Teilprojekte mit Zivilgesellschaften in Kamerun, Kenia, Senegal, Tansania und Togo an der Bedeutung, Erschließung und Reinterpretation von materieller und immaterieller Kultur aus den Sammlungen des Ethnologischen Museums. Diese Zusammenarbeit beinhaltete auch die gemeinsame Entwicklung von Ausstellungen vor Ort und in Berlin. III.5.4 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Nordafrika und Nah- und Mittelost Das Auswärtige Amt hat den zivilgesellschaftlichen Ansatz der früheren Ta’ziz-Partnerschaft 2024 auf die Golfstaaten und Israel ausgeweitet. Damit stärkt es nun l in allen Ländern Afrikas und des Nahen- und Mittleren Ostens zivilgesellschaftliche Strukturen, fördert Meinungsfreiheit und -vielfalt und unterstützt den inner- und zwischen-gesellschaftlichen Ausgleich. Schwerpunktbereiche im Berichtszeitraum waren insbesondere Medien und Desinformation, Kapazitätsaufbau im Kultursektor, Teilhabe von Frauen sowie Jugend. III.5.5 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Asien und im Pazifikraum Demokratische Systeme werden in vielen Regionen der Welt durch Desinformation massiv unter Druck gesetzt. Das gilt auch für Südostasien. Insbesondere auf den Philippinen sowie in Indonesien war bei den vergangenen Wahlen starker Einfluss von Desinformationskampagnen zu beobachten. Das von der DW Akademie durchgeführte Projekt „Gemeinsam gegen Desinformation: Verlässliche Fakten und neue Ideen“ ermöglichte die Weiterbildung von Medienschaffenden in Südostasien zum Thema Desinformation. Weiterhin konzentrieren sich im asiatischen Raum Hochtechnologie- und Wissenschaftsnationen. Gemeinsam mit dem DAAD wurden Länder identifiziert, die für den Ausbau der Hochschul- und Wissenschaftskooperation mit Deutschland besonders geeignet sind. Im Rahmen des Besucherprogramms wurden zwölf Experten aus dem asiatischen Wissenschaftsbereich eingeladen. Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in China wurde im Berichtszeitraum aufgrund der politischen Rahmenbedingungen immer schwieriger. Dennoch war es gelungen, ein innovatives und modernes Projekt im Bereich der elektronischen Musik zu realisieren. Das Ethnologische Museum und Museum für Asiatische Kunst kooperiert im Rahmen des „Kollaborativen Museums“ mit Partnerinnen und Partnern aus Nepal, Taiwan, Thailand, Korea, Philippinen, Japan und den diasporischen Communites der Turkmenen, Usbeken/Tadschiken, Kirgisen und Uiguren. In Papua-Neuguinea bestehen neue Kooperationsvereinbarungen mit Regionalmuseen und Dorfgemeinschaften (Luf-Insel und Sepik-Region). III.5.6 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Lateinamerika und im Karibikraum Eine Besucherreise zum Thema Strafvollzug führte Fachleute aus acht lateinamerikanischen Ländern nach Deutschland, um sich ein Bild über das deutsche Justizvollzugssystem zu machen. Der Fokus wurde dabei auf Maßnahmen zur Reintegration und Resozialisierung und auf den Umgang mit Frauen in Gefängnissen gelegt Die Deutsche Welle Akademie setzte ihr Projekt „CambiaLaHistoria“ zur Aufklärung über Stereotype sowie Gewalt gegen Frauen in verschiedenen Ländern Lateinamerikas fort. Die DW arbeitete mit englisch-, spanisch- und portugiesisch-sprachigen Beiträgen zur Arbeitsmigration u. a. in Brasilien, Mexiko und Kolumbien, um zur Gesetzeslage in Deutschland zu informieren und gezielt gegen falsche Narrative von Schleusernetzwerken vorzugehen. Die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien pflegt Langzeitkooperationen mit verschiedenen indigenen Gemeinden in Lateinamerika. Dazu gehört die Community Macucu (Kotiria) im Grenzgebiet von Brasilien und Kolumbien, die indigene Sekundarschule „Escuela Normal Superior Indígena Maria Reine“ in Mitú (Vaupés, Kolumbien), die Föderation der indigenen Organisationen am Rio Negro (FOIRN), die NGO Instituto Socioambiental, Amazonasgebiet (Brasilien) sowie die indigene Community Ipatse (Kuikuro) im Xingú-Park in Brasilien. Im Rahmen des Projekts „Kollaboratives Museums“ erfolgt eine Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partnern und dem lokalen Gemeindezentrum in Yalambojoch, Guatemala. Die gemeinsame Ausstellung vor Ort zeigt zwei Repliken aus der Sammlung des Ethnologischen Museums, die 2024 feierlich in Anwesenheit des guatemaltekischen Botschafters übergeben wurden. Eine weitere Kooperation im Kontext des „Kollaborativen Museums“ fand mit mexikanischen Restauratorinnen statt. Dabei arbeiteten sie mit indigenen Gemeinden aus Coixtlahuaca zusammen, unter anderem auch mit dem kommunalen Museum Coixtlahuaca Ncha Ni Dexä Ni Bolle Rru Ngigua (Chocholteco-Sprache: „Haus, in dem aufbewahrt wird, was die Chocholteken gemacht haben.“). Auch in einem weiteren Projekt des „Kollaborativen Museums“ kooperierte das Ethnologische Museum mit indigenen Communities der Mazateka Region, Mexiko, zur Textilsammlung des Ethnologischen Museums. Mit chilenischen Partnerinnen und Partnern der Mapuche wurde gemeinsam an der Aufarbeitung ihrer materiellen Kultur im Ethnologischen Museum geforscht. III.5.7 CrossCulture-Programm des Instituts für Auslandsbeziehungen Das CrossCulture Programm (CCP) des ifa stärkt zivilgesellschaftliche Netzwerke zwischen Deutschland und der Welt. Das Austauschprogramm CCP-Fellowships ermöglichte 2024 insgesamt 57 Berufstätigen und ehrenamtlich engagierten Personen zwei- bis dreimonatige Hospitationen bei Partnerorganisationen in Deutschland. Die Teilnehmenden kamen aus 40 Ländern der Regionen Nordafrika und Westasien, Lateinamerika und Karibik, Zentral- , Süd- und Südostasien sowie Osteuropa. 2024 lag ein Fokus auf den Themen Gender und Diversity und Circular Economy. Die Programmlinie CCP-Synergy förderte im Jahr 2024 25 Tandem-Kooperationen zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Deutschland und einem der insgesamt über 40 CCP-Partnerländer. Ein stetig wachsendes Netzwerk von mehr als 1.100 Alumni und Alumnae ermöglicht auch nach Abschluss der Stipendienaufenthalte einen intensiven Erfahrungs- und Wissensaustausch. Im Rahmen der Programmlinie CCP-Alumni und Alumnae bot das ifa 2024 niedrigschwellige Mobilitätsförderungen für 21 CCP-Alumni und Alumnae zur individuellen Weiterbildung und Vernetzung an. III.5.8 Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus Die Bekämpfung von Antisemitismus und Antiziganismus ist eine Priorität deutscher Außenpolitik. Dabei nimmt der Ausbau der europäischen und internationalen Zusammenarbeit bei der Antisemitismus- und Antiziganismusbekämpfung eine zentrale Rolle ein – sowohl bilateral als auch innerhalb der EU, in internationalen Organisationen und Einrichtungen wie der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (International Holocaust Remembrance Alliance, IHRA), OSZE, Europarat, VN oder UNESCO. Dies gilt ebenso für gegenwarts- und zukunftsgerichtete Holocausterinnerung, sowie die Erinnerung an den Völkermord an Sinti und Roma, die Bekämpfung von Holocaustverfälschung und -verharmlosung sowie die Förderung vielfältigen jüdischen Lebens und der Gemeinschaft der Sinti und Roma in ihrer Vielfalt. Im September 2024 war Deutschland Ausrichter einer zweitägigen „Thematic Visit“ zum Thema der Bekämpfung von Antiziganismus, veranstaltet von BMFSFJ, BMI und dem Beauftragten gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland im Rahmen des Expertenkomitees für Fragen der „Roma und Traveller“ (ADI-ROM) des Europarats. Vertreterinnen und Vertreter des Europarats sowie aus den Mitgliedstaaten (Frankreich, Kroatien, Litauen, Rumänien und der Schweiz) trafen sich in Berlin, um gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Deutschland über die Entwicklungen im Bereich der Antiziganismusbekämpfung zu sprechen und sich über Strategien und Praktiken für die Bekämpfung von Antiziganismus auszutauschen. Der aus der Veranstaltung resultierende Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen für Maßnahmen im Bereich der Antiziganismusbekämpfung (ADI-ROM(2024)25). Das Auswärtige Amt leitet die deutsche Delegation der IHRA mit ihren 35 Mitgliedstaaten sowie neun Beobachterstaaten. Deutschland setzte sein Engagement in der IHRA gegen Antisemitismus, Antiziganismus und Holocaust-Verfälschung sowie Holocaust-Education (Holocaust Bildungsarbeit) auch 2024 unvermindert fort. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat die Zahl antisemitischer Übergriffe in Deutschland und weltweit massiv zugenommen, gestützt u. a. auf Holocaust-Verfälschung und Desinformation im digitalen Raum. Die Entwicklung ist auch eine Herausforderung im Bildungsbereich, einschließlich der Universitäten. Die Bundesregierung hat die Entwicklung in zahlreichen Erklärungen auf allen Ebenen und einer Vielzahl bilateraler und multilateraler Formate klar und eindeutig verurteilt und ihr weltweites Engagement gegen Antisemitismus im Dialog mit ihren Partnern und Mittlern weiter entschlossen verstärkt. Auch im Jahr 2024 setzte das Auswärtige Amt daher die Förderung von verschiedenen Programmen und Projekten zur Holocaust- Erinnerung und zur Erinnerung an den NS-Genozid an den Sinti und Roma weltweit fort. Um das Wissen über den NS-Völkermord an den Sinti und Roma zu vertiefen und damit Antiziganismus entgegen zu wirken, unterstützte das Auswärtige Amt mehrere Projekte. Dazu zählen beispielsweise die Förderung von verschiedenen Veranstaltungen, u. a. einer internationalen Konferenz, einer internationalen Jugendkonferenz, einer Gedenk- und Bildungsfahrt sowie einer internationalen Sensibilisierungskampagne im Rahmen des zentralen 80jährigen Gedenkens am 2. August 2024 in Auschwitz. Ebenso förderte das Auswärtige Amt ein Projekt zur Dokumentation und Erforschung des NS-Völkermords an den Sinti und Roma in Rumänien und Moldau. Weiterhin wurde die Erstellung einer Online-Enzyklopädie zu dem NS-Völkermord an den Sinti und Roma unterstützt. Auch das Outreach Programm des Europäischen Roma Instituts für Kunst und Kultur (ERIAC) wurde vom Auswärtigen Amt gefördert. Im Zusammenhang mit den Prozessen für den Wiederaufbau der Ukraine wurden zudem Projekte gefördert, die die politische Teilhabe der Roma an diesem Prozess unterstützen. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird seit Beginn der zweiten Förderperiode im Jahr 2020 das Kompetenznetzwerk gegen Antisemitismus (KOMPAS) gefördert. KOMPAS besteht aus fünf zivilgesellschaftlichen Organisationen mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung im Themenfeld Antisemitismus. Mit der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KIgA) e. V. wird in diesem Zusammenhang ein Träger unterstützt, der im Rahmen der Kompetenznetzwerkarbeit insbesondere internationale Perspektiven einbezieht und die internationale Vernetzung im Themenfeld voranbringt. Weiterhin wurde im Rahmen des Bundesprogramms das Kompetenznetzwerk gegen Antiziganismus gefördert., Im Kompetenznetzwerk gegen Antiziganismus arbeiteten das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, die Jugendorganisation Amaro Drom und seit 2022 die Evangelische Akademie zu Berlin mit dem Netzwerk Sinti, Roma und Kirchen auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung im Themenfeld gemeinsam daran, die tief verwurzelten und über Jahrhunderte tradierten antiziganistischen Bilder zu adressieren und aufzulösen. Es förderte das Empowerment von Sinti und Roma, setzte sich für Gleichberechtigung und Teilhabe von Sinti und Roma in einer pluralen Gesellschaft ein, wurde gegen stereotype Vorurteile aktiv und arbeitete für eine nachhaltig wirksame Prävention antiziganistischer Ausgrenzungsmuster. Darüber hinaus hat die Bundesregierung (BMI und BMFSFJ in Federführung) zum Thema Antisemitismus eine Project Based Collaboration (PBC) mit der EU-Kommission und Österreich als weiteren Mitgliedsstaat durchgeführt und auf europäischer Ebene Handlungsempfehlungen für das Monitoring antisemitischer Vorfälle, für die antisemitismuskritische Bildungsarbeit sowie für Antisemitismus Online entwickelt sowie Good-Practice Beispiele festgehalten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) förderte im Rahmen der Extremismus- und Radikalisierungsforschung grundlagen- und praxisorientierte Forschungsprojekte, die sich mit Phänomenen wie Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Islamismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit befassen. Mit rund 12 Mio. Euro unterstützte das BMBF seit 2021 zehn Forschungsverbünde an Universitäten und außeruniversitären Einrichtungen aus ganz Deutschland, die unter anderem zu den Themen Antisemitismusprävention in der Bildung, zum rechtlichen Umgang mit antisemitischen Vorfällen, zu Antisemitismus und Onlinemedien sowie zu den Reaktionen von Jüdinnen und Juden auf antisemitische Erfahrungen forschen. Forschungsergebnisse sind auf der Webseite des „Forschungsnetzwerk Antisemitismus im 21. Jahrhundert“ (FoNA21)1 abrufbar. Dieses Engagement setzt das BMBF im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie fort, die im Dezember 2024 veröffentlicht2 wurde. Um die Ursachen, Funktionsweisen und Dynamiken von Rassismus und Rechtsextremismus zu erforschen, fördert das BMBF zudem seit 2023 Forschungsprojekte, die sich unter anderem mit Rassismus in Schulen, im Gesundheitswesen oder der Justiz befassen. Antiziganismus wird konkret im Projekt MeAviA3 erforscht. Das Projektteam analysiert antiziganistische Repräsentationen in Literatur, Film und Medienberichterstattung. Ziel des Projektes ist es, rassismuskritische digitale Lern-Tools für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung zu entwickeln. Ebenfalls werden mit dem Vorhaben „deras_on“4 Deradikalisierungsstrategien gegen Antisemitismus online erforscht sowie mit dem Vorhaben „EZRA“5 Perspektiven für eine zivilgesellschaftliche Erinnerungsarbeit zu den Themen Rassismus und Antisemitismus. III.5.9 Förderung deutscher und deutschsprachiger Minderheiten Neben identitätsstiftenden, verbandsstärkenden und sozial-humanitären Maßnahmen fördert BMI vor allem nachhaltige Projekte in der Jugend- und Spracharbeit. Ziele dabei sind die Unterstützung der Integration und Verankerung der deutschen Minderheiten in Staat und Gesellschaft, das Schaffen einer Bleibe- und Zukunftsperspektive sowie die Stärkung der kulturellen Identität. Die Projekte stärken die Eigenverantwortung der Minderheitenorganisationen, sichern ihre Zukunft und fördern die Jugendarbeit. Die Vermittlung von Sprachkenntnissen als identitätsstiftendes Element und die Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes tragen dazu bei, dass Angehörige deutscher Minderheiten in ihren Heimatländern als Multiplikatoren wirken können. In der aus Mitteln des BMI geförderten Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten in der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten pflegen die deutschsprachigen Minderheiten einen konstruktiven Austausch. Im Zusammenhang mit der durch das BMI geförderten EUROPEADA, der Fußball-EM der autochthonen nationalen Minderheiten Europas, die im Sommer 2024 parallel zur UEFA EM der Herren im deutsch-dänischen Grenzland stattfand, wurden auch kulturelle Begleitprojekte gefördert. Hierzu gehören u. a. durch die/den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte nordfriesische Projekte als auch durch das BMI geförderte Projekte in der Grenzregion. Ziel der Förderung des Auswärtigen Amts ist es, die deutsche Minderheit in ihrer Brückenfunktion zu stärken und ihre Angehörigen als Multiplikatoren in ihren Heimatländern zu nutzen. Das Auswärtige Amt legt einen besonderen Fokus auf die Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes durch Förderung von Jugendprojekten sowie länder- und minderheitenübergreifenden Formaten. Gefördert wurden 2024 das Goethe-Institut mit Fokus auf sprachliche und fachliche Förderung im schulischen und außerschulischen Bereich, einem überjährigen Sprachassistentenprogramm, Fördermaßnahmen im Kulturbereich sowie Förderung in der Informations- und Bibliotheksarbeit. Die Donauschwäbische Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg führte in Hermannstadt die 1 https://www.fona21.org/ 2 https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/12/2024-12-16-bekanntmachung-antisemitismus.html 3 https://www.ph-heidelberg.de/antiziganismuspraevention/projekte/meavia/ 4 https://www.tu.berlin/asf/forschung/forschungsprojekte/deras-on 5 https://www.ku.de/forschung/forschungsinfrastruktur/forschende-institutionen/zentrum-flucht-und-migration/forschung/ forschungsprojekte/2023/ezra-rassismus-und-antisemitismus-erinnern Sommerakademie „Siebenbürgen – deutsche Sprache, Kultur, Literatur und Geschichte in Südosteuropa“ mit Workshops und Vorträgen für junge Studierende durch. Der DAAD wurde im Bereich von Fortbildungs- und Forschungsstipendien zur Förderung einer Auseinandersetzung mit Geschichte und Kultur der deutschen Minderheiten mit der Absicht einer Stärkung der Deutschlehrenden und der Germanistikausbildung in Gebieten der deutschen Minderheit gefördert. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus wurde bei der Durchführung von wechselseitigen Hospitationen von Lehrkräften zwischen Deutschland und Ungarn sowie Lehrerfortbildungsveranstaltungen in beiden Ländern gefördert. Über die Zentralstelle für Auslandschulwesen wurde die Projektarbeit von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Sprachenlagern, Sprachkursen, Sommercamps und Workshops gefördert. Deutschsprachige Lehrkräfte an staatlichen rumänischen Schulen mit deutschsprachigem Unterricht oder Schulen mit deutschem Bildungszug wurden gefördert, um in ihrem Beruf weiterhin deutschsprachigen Unterricht auf muttersprachlichem Anspruchsniveau zu gewährleisten. Das Institut für Auslandsbeziehungen trägt seit den 1990er-Jahren dazu bei, deutsche Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie den Ländern des östlichen Europas und Zentralasiens in ihrer kulturellen Brückenfunktion zwischen Minderheit und Mehrheit zu stärken. Es entsendet Kulturmanagerinnen und -manager sowie Redakteure an Einrichtungen der deutschen Minderheiten und fördert Projekte wie jährlich stattfindende internationale Sommercamps. Darüber hinaus fördern die Auslandsvertretungen Kleinstprojekte in Form von Kulturveranstaltungen, Sprachkursen und Stipendien. Auch unterhält die deutsche Minderheit in Dänemark eigene Kindergärten, Büchereien und Schulen mit Lehrkräften, die aus dem Land Schleswig-Holstein entsandt werden. Die deutsche Minderheit betreibt kirchliche und soziale Arbeit und bietet in vielen Vereinen sportliche, sprachliche und kulturelle Aktivitäten an. Diese Aktivitäten werden u. a. aus Mitteln des Königreichs Dänemark, des Landes Schleswig-Holstein und aus Mitteln des BMI gefördert. Zum Selbstverständnis der deutschen Minderheit gehört die Pflege eines guten und vertrauensvollen Verhältnisses zur Mehrheitsbevölkerung in der Funktion als Brückenbauer. III.5.10 Sport als Instrument für nachhaltige Entwicklung Das BMZ setzt Sport als Instrument in der Entwicklungszusammenarbeit ein, um entwicklungspolitische Ziele zu erreichen − beispielsweise Bildung, Gleichstellung der Geschlechter, Beschäftigung, Gesundheit, soziale Kohäsion und Friedensentwicklung. „Sport für Entwicklung“ ist ein non-formaler Bildungsansatz, der kosteneffizient und niedrigschwellig einen direkten Zugang zu benachteiligten Kindern und Jugendlichen, insbesondere Mädchen und jungen Frauen, ermöglicht und auf spielerische Art schwierige Themen in die Reflektion bringt. Bisher haben mehr als 1,4 Mio. Kinder und Jugendliche in 51 Partnerländern von den Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich „Sport für Entwicklung“ profitiert. Dies gelingt insbesondere durch die sportpädagogische Aus- und Weiterbildung von Trainerinnen und Trainern, Lehrkräften und Sozialarbeitenden sowie mithilfe einer Schaffung von sicheren Räumen durch den Bau oder die Renovierung von geschlechtersensiblen und inklusiven Sportplätzen – aktuell in den Ländern Kamerun, Kenia, Kolumbien, Pakistan, Senegal, auf Sansibar, Tunesien und in fünf Ländern des westlichen Balkans. Im Fokus der Arbeit stand die Förderung von marginalisierten Jugendlichen sowie das Aufbrechen von Gender-Stereotypen und die Stärkung der sozioökonomischen Teilhabe von (jungen) Frauen im und durch Sport. Die Zusammenarbeit mit Partnern wie dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Deutschen Fußball- Bund (DFB), der Deutschen Fußball-Liga (DFL), dem African Union Sports Council sowie privatwirtschaftlichen Partnern wie Adidas und Volkswagen spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Sichtbarkeit der Maßnahmen. Mit dem internationalen Leadership-Camp „Future Leaders in Football“ fördern BMZ, DFB und Volkswagen beispielsweise gezielt junge weibliche Führungskräfte im Fußball. 2024 erhielten 25 Teilnehmerinnen aus 17 Ländern in Berlin praxisorientierte Impulse zu Gleichstellung, Nachhaltigkeit und Leadership – mit dem Ziel, sozialen Wandel und mehr Nachhaltigkeit im Sport sowie in der Gesellschaft als Change Agents voranzutreiben. Im Rahmen der UEFA EURO 2024 veranstaltete das BMZ gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und unterstützt durch UEFA und DFB den „Football for Sustainability Summit“ in Berlin (11. und 12. Juli 2024). Rund 300 internationale Expertinnen und Experten aus Fußball, Sport, Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft diskutierten praxisnahe Lösungen zur Förderung von Nachhaltigkeit im und durch Sport. III.6 Europa stärken III.6.1 Europäischer Bildungsraum Eine zukunftsorientierte Bildungspolitik greift auch europäische und internationale Entwicklungen auf. Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission das Ziel gesetzt, einen Europäischen Bildungsraum zu schaffen und damit widerstandsfähigere und inklusivere Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern. Im Europäischen Bildungsraum sollen sich alle Menschen in Europa zum Lernen frei bewegen und vernetzen können. 2024 wurden dazu mehrere Initiativen beschlossen: Die Ratsempfehlung „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“ hat zum Ziel, mehr Menschen das Lernen, Studieren oder Absolvieren einer Ausbildung im Ausland zu ermöglichen. Ratsschlussfolgerungen zum Thema evidenzgestützte Bildungspolitik und -praxis betonen die Bedeutung von Forschung, Daten und hochwertigen Informationen. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass in der Bildungspolitik nicht Evidenz allein, sondern auch andere Umstände, wie Werte oder Erfahrung Grundlage des Handels sein sollten. 2024 stand die Hochschulbildung erneut im Fokus. Eine Ratsempfehlung in diesem Bereich zielt darauf ab, einen europäischen Rahmen für attraktive, inklusive und nachhaltige Hochschulkarrieren zu etablieren. Insbesondere geht es darum, die Leistung des an der transnationalen Bildungsarbeit und an innovativen Lehrmethoden beteiligten Personals gebührend anzuerkennen. Auch strategische Partnerschaften im Bildungsbereich wollen die Mitgliedstaaten voranbringen. Die zugehörigen Ratsschlussfolgerungen fördern die Schaffung von Bildungs- und Ausbildungsökosystemen mit dem Ziel, durch Zusammenarbeit einer Vielzahl von Partnern Innovation und Exzellenz in der Bildung voranzutreiben, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und das Ungleichgewicht zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren. III.6.2 Europäischer Forschungsraum Die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (EFR) ist eine Verpflichtung für EU und Mitgliedstaaten, die sich aus den europäischen Verträgen ergibt (Art. 179 AEUV). BMBF hatte im Berichtszeitraum in Deutschland die Federführung für die Umsetzung des EFR als Raum, der den freien Austausch von Wissen, Technologien und Forschenden in der EU ermöglicht. Aufgrund der parallelen Zuständigkeit von EU und Mitgliedstaaten für die Forschungspolitik und angesichts der starken forschungspolitischen Position der Europäischen Kommission ist es wichtig, dass Deutschland auf europäischer Ebene pro-aktiv und konzertiert agiert. Ganz im Sinne des damaligen Koalitionsvertrags sowie der Hightech Agenda Deutschland gilt es, zu gestalten und die Verzahnung der deutschen und europäischen Forschung und Innovations (FuI)-Politik strategisch zu stärken. Die Umsetzung des EFR geschieht durch das Zusammenwirken der europäischen und nationalen Ebene. Das Hauptinstrument der Umsetzung auf europäischer Ebene ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Hier wird bspw. durch die Verbundförderung die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in FuI vorangebracht. Für die Umsetzung auf nationaler Ebene ist jedoch auch die Koordination der FuI-Politik zwischen den EU-Mitgliedstaaten zentral. Denn mehr als 90 Prozent der gesamten Investitionen in FuI in der EU sind nationale Mittel der Mitgliedstaaten. Als neues Grundlagendokument wurde Ende 2021 der „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“ als Ratsempfehlung verabschiedet, der ein zentrales Ergebnis der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 ist. Der EU- Pakt ist auf etwa zehn Jahre ausgerichtet. Er definiert vier prioritäre Handlungsfelder sowie Werte und Prinzipien, die auch für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten handlungsleitend sind. Zu diesen Werten und Grundsätzen gehören die Forschungsfreiheit, Ethik und Integrität von FuI, Gleichstellung und Chancengleichheit, das Streben nach Exzellenz und die Freizügigkeit von Forschenden, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologien. Mit dem Pakt für FuI in Europa wurden auch das EU-weite 3 Prozent-Ziel an Investitionen in FuI bestärkt und weitere Investitionsziele angedacht. Die „ERA Policy Agenden“ bilden das Instrument zur Umsetzung der vier prioritären Handlungsfelder des EU- Paktes. Sie enthalten konkrete Maßnahmen für die Zusammenarbeit in FuI für jeweils drei Jahre. Die Beteiligung an den Maßnahmen der ERA Policy Agenden ist freiwillig. Deutschland beteiligt sich an allen Maßnahmen. Der transparente und ko-kreative Ansatz bietet die Chance, sich frühzeitig in die Gestaltung neuer oder der Weiterentwicklung bestehender EU-Initiativen einzubringen. Im Mai 2025 wurde die zweite „ERA Policy Agenda 2025-2027“ verabschiedet mit 19 Maßnahmen. Sie führt viele wichtige Themen der ersten „ERA Policy Agenda 2022-2024“ fort und setzt neue Schwerpunkte wie Künstliche Intelligenz, Vertrauen in die Wissenschaft oder Forschungssicherheit. Viele der Maßnahmen der „ERA Policy Agenden“ korrespondieren somit mit den Prioritäten des KoaV und können die Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland unterstützen. Die Umsetzung wird im Rahmen des EFR-Monitorings (EU-Ebene) seit Ende 2023 in regelmäßigen Länderberichten dokumentiert und durch jährliche Politikdialoge (engl. „Enhanced Dialogue“) zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Ministerien begleitet. III.6.3 Deutsch-Französische Kulturinstitute Der 2019 geschlossene Aachener Vertrag sieht die Errichtung gemeinsamer, deutsch-französischer Kulturinstitute vor. Ziel ist es, weltweit „Kultur Ensemble“ zu eröffnen, in denen das Goethe-Institut mit einem der Kulturinstitute Frankreichs – dem Institut Français (Französisches Institut) oder der Alliance Française (Französische Allianz) – unter einem Dach an gemeinsamen Kulturprogrammen arbeitet. Die ersten Kultur Ensemble eröffneten 2021 und 2022 in Palermo, Ramallah und Atlanta. In enger Abstimmung arbeiten das Auswärtige Amt, das französische Außenministerium und das Goethe-Institut auch 2024 an der Eröffnung weiterer Kultur Ensemble. III.6.4 Orte der Kultur Das Türkisch-Europäische Projekt „Orte der Kultur/Spaces of Culture“ wurde im Jahr 2017 als gemeinschaftliches Format der Zusammenarbeit initiiert. größtenteils vom Auswärtigen Amt finanzierte, aber auch durch das lokale Institut Français, das Generalkonsulat von Schweden und die Botschaft der Niederlande geförderte und mitgestaltete Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut und den türkischen Projektpartnern „Anadolu Kültür“ und der „Istanbuler Stiftung für Kunst und Kultur IKSV“ umgesetzt. „Orte der Kultur“ fördert türkische Kulturschaffende und Organisationen auch abseits großer Metropolen. Der Schwerpunkt lag 2024 auf der Förderung internationaler Koproduktionsprojekte, die aus dem Mobilitätsprogramm 2023 hervorgegangen sind. Landesweit wurden 12 Projekte der Sparten Musik, Tanz, Film und Kunst gefördert. III.6.5 Dialogperspektiven Das vom Auswärtigen Amt sowie aus Drittmitteln geförderte Programm „Dialogperspektiven“ dient der Vernetzung und dem Austausch zukünftiger europäischer Führungskräfte aus Wissenschaft, Kultur, Politik und Wirtschaft. Angesichts zunehmender Pluralisierung der europäischen Gesellschaften soll das Programm Kompetenzen der Studierenden im Dialog zwischen Religionen und Weltanschauungen stärken. 2024 feierte das Programm sein zehnjähriges Bestehen mit einer Konferenz, die Pluralismus und Resilienz angesichts politischer, sozialer und ökologischer Umwälzungen in den Fokus rückte. Ein weiteres Beispiel aus dem Berichtszeitraum war die „Alumni Study Tour 2024“, die 20 Alumni eine Reise nach Sarajewo ermöglichte., III.6.6 Erinnerungskultur als Bestandteil europäischer Identität Im Rahmen zweier Sonderausschreibungen förderte die Deutsch Polnische Wissenschaftsstiftung 2024 mit paritätischer Finanzierung aus Haushaltsmitteln der Wissenschaftsministerien Polens und Deutschlands ein Projekt zum Thema „Erinnerungskultur seit 1989“ und „Deutsche Besatzung Polens 1939 bis 1945“ mit jeweils circa 300.000 Euro. Eine weitere Sonderausschreibung zum Thema europäische Epochenwende wurde 2024 ausgeschrieben. Deutsch-Italienischer Zukunftsfonds Aus dem Deutsch-Italienischen Zukunftsfonds werden seit 2014 Projekte zur Aufarbeitung der deutschen Weltkriegsverbrechen in Italien gefördert, um die Erinnerungen für nachfolgende Generationen zu bewahren. Auf diese Weise soll ein Beitrag zu einem gemeinsamen Geschichtsbewusstsein geleistet und Raum für neue zukunftsgewandte Perspektiven geschaffen werden. Schwerpunktmäßig werden Forschungs-, Schul- und Jugendprojekte gefördert, ein thematischer Fokus liegt auf jüdischem Leben in Italien und auf Erinnerungskultur. Das Jahr 2024 stand im Zeichen des Begehens zahlreicher Jahrestage von Weltkriegsverbrechen, die im Jahr 1944 von der deutschen Wehrmacht begangen wurden (z. B. Civitella, Sant´Anna di Stazzema). Daneben wurden mit Mitteln aus dem Zukunftsfonds z. B. Datenbanken und Archive gefördert, wie zum Beispiel das „Virtual Biographical Archive“ (Virtuelle Biographische Archiv), in dem die Biographien aller Opfer des Massakers in den Fosse Adreatine digital zusammengeführt werden. Auch ein Projekt zur Erforschung und Dokumentierung der Täter der Weltkriegsmassaker wurde 2024 weitergeführt. Das Finanzvolumen des Deutsch-Italienischen Zukunftsfonds betrug 2024 rund 1 Mio. Euro. Deutsch-Griechischer Zukunftsfonds Seit 2014 werden aus dem Deutsch-Griechischen Zukunftsfonds Erinnerungs- und Versöhnungsprojekte gefördert. Der Fonds soll die Vielfalt der bilateralen Beziehungen beleuchten und eine zukunftsgerichtete deutschgriechische Erinnerungskultur etablieren. Dabei soll das Bewusstsein für die von Deutschen in Griechenland begangenen Weltkriegsverbrechen in beiden Ländern geschärft werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Gesten der Versöhnung mit den Opferdörfern und den jüdischen Gemeinden. In diesem Zusammenhang wurden 2024 Kulturprojekte, wie das Bus-Theaterprojekt „Luna“ in Thessaloniki, Begegnungsprojekte, wie der Studierendenaustausch „Building Bridges between Germany and Greece through Family Stories“ für angehende Lehrkräfte sowie Erinnerungsprojekte, wie das Bildhauerprojekt „Outdoor Museum of Contemporary Art“, das an die Katastrophen einer Märtyrergemeinde durch die deutschen Besatzungstruppen erinnert, gefördert. Zehn Jahre nach seiner Entstehung hat sich dieses Förderinstrument etabliert. Das Finanzvolumen des Deutsch-Griechischen Zukunftsfonds betrug 2024 rund 1 Mio. Euro. III.6.7 Villa Vigoni Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMBF, ist seit 1984 durch Annahme eines Vermächtnisses Eigentümerin der Liegenschaft Villa Vigoni in Loveno di Menaggio am Comer See. Mit der Übernahme der Villa Vigoni war die Auflage verbunden, die deutsch-italienischen Beziehungen auf den Gebieten der Wissenschaft, der Bildung und der Kultur unter Einbeziehung ihrer Verknüpfungen mit Wirtschaft, Gesellschaft und Politik zu fördern. Dieser Aufgabe kommt die Villa Vigoni als „Deutsch-Italienisches Zentrum für den Europäischen Dialog“ e. V. nach, für das auf italienischer Seite das römische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Zusammenarbeit (MAECI) zuständig ist. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Begegnung von Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Hierzu organisiert die Villa Vigoni Veranstaltungen zu aktuellen gesellschaftspolitischen Herausforderungen in den Bereichen Politik, Ökonomie und Ökologie sowie den Natur- und Geisteswissenschaften. Darüber hinaus beteiligt sie sich an Forschungsprojekten und trägt zur breiten öffentlichen Debatte von politischen und wissenschaftlichen Themen in den Zivilgesellschaften in Deutschland und Italien bei. Im Juni 2024 fand in Rom die Vigoni Lecture zu „The digital Euro – trustworthy and unifying“ mit Bundesbankpräsident Dr. Nagel statt. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung wurde in 2021 ein mehrjähriger Strategieprozess begonnen, um die künftige konzeptionelle und strategische Ausrichtung der Villa Vigoni – insbesondere unter Würdigung von betriebswirtschaftlichen Aspekten – an die aktuellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen anzupassen. So wurde als eine Maßnahme ein Programmbeirat „Junge Vigoni“ eingeführt, um eine bessere Einbindung auch des Nachwuchses bei der Programmgestaltung und -umsetzung zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in den letzten Jahren mehr als 8 Mio. Euro in die Bauerhaltung der rund 35 ha großen Liegenschaft unter Beachtung von brand- und denkmalschutzrechtlichen Aspekten investiert. III.7 Internationaler Jugendaustausch Internationale Erfahrungen bringen andere Menschen, Ihre Kultur und Sprache näher und schärfen den Blick für das eigene Land und die eigene Kultur. Jugendaustausch stärkt den europäischen Gedanken und fördert Verständigung und Toleranz auch über Europa hinaus. Das BMFSFJ förderte im Jahr 2024 die Jugendwerke mit Frankreich, Polen und Griechenland sowie zahlreiche Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme mit nahezu 100 Partnerländern und ermöglichte jungen Menschen, internationale Erfahrungen zu sammeln, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben und Vielfalt wertschätzen zu lernen. Das Auswärtige Amt fördert internationale Jugendbegegnungen mit dem Ziel, gegenseitiges Verständnis junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen über die Auseinandersetzung mit jugendrelevanten Themen zu fördern, Toleranz zu stärken und Vorurteile abzubauen. Im Fokus der Förderung stehen die trilateralen Jugendbegegnungen der Jugendwerke in Kooperation mit dem BMFSFJ sowie die Internationalen Jugendbegegnungsstätten in Auschwitz und Kreisau. III.7.1 Deutsch-amerikanischer Jugendaustausch Zur Stärkung des Jugend- und Fachkräfteaustausches zwischen Deutschland und den USA fördert das BMFSFJ die transnationalen Programme „Deutsch-US-Amerikanisches Praktikumsprogramm“ (DAP) und das „Transatlantic in Social Work-Programm“ (TraX). Beide Programme werden von IJAB – Fachstelle für internationale Jugendpolitik der Bundesrepublik Deutschland e. V. betreut. Das Programm DAP bietet jungen Menschen, die ein Studium im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe absolvieren bzw. absolviert haben, die Möglichkeit, berufspraktische Erfahrungen in den USA zu sammeln. Gefördert werden selbst organisierte, sozial- oder gesellschaftspolitische Praktika in den USA zwischen zwei und zwölf Monaten. Die Teilnehmendenzahlen lagen 2024 bei 14 Personen, da sich das Programm nach strukturellen Umstellungen noch in der Konstituierung befindet. Die durchschnittliche Praktikumsdauer beläuft sich derzeit auf fünf Monate. Im Rahmen des Programms TraX können jährlich bis zu zehn deutsche ehren- bzw. hauptamtliche Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aus unterschiedlichen Themen- und Einsatzbereichen (z. B. Soziale Arbeit, politische Bildung, kulturelle Bildung, Sport etc.) ein zweimonatiges Job-Shadowing in einer US-amerikanischen Organisation durchzuführen. Das Programm verfolgt das Ziel, sprachliche und kulturelle Handlungskompetenzen zu vermitteln und eine praxisorientierte Weiterbildung in der Kinder- und Jugendhilfe zu fördern. 2024 nahmen neun Fachkräfte am Programm teil. Bei der Programmausführung wird IJAB durch die amerikanische Partnerorganisation CIP USA, eine gemeinnützige Organisation, die unterschiedliche Programme zur Weiterbildung von Fachkräften umsetzt, unterstützt. Das German American Partnership Program (GAPP) ist das größte Schüleraustauschprogramm des Auswärtigen Amts. Seit Gründung 1972 haben über 400.000 Schülerinnen und Schüler teilgenommen. 2020 entstand zusätzlich der German-American Virtual Exchange (GAVE), ein virtueller Austausch, durch den Schulen an das Programm herangeführt werden. 2024 reisten über 5.000 Schülerinnen und Schüler von 350 Schulen aus 38 US- Bundesstaaten und allen Bundesländern ins Partnerland. Das GAPP zählt 765 aktive Schulpartnerschaften und wird vom AA und Department of State gefördert. Mit dem Transatlantic Outreach Program (TOP) für US-Lehrkräfte und Multiplikatoren im Bildungsbereich unterstützt das Auswärtige Amt im Rahmen eines Public – Private-Partnership seit 2002 die Vermittlung eines modernen Deutschlandbilds an Schulen in den USA. Das Programm erreicht Schülerinnen und Schüler in allen US- Bundesstaaten über Lehrkräfte in Sozialkunde und MINT-Fächern. Den Lehrkräften werden als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Fortbildungen angeboten und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus nehmen sie an einer Reise nach Deutschland zur Vertiefung ihrer Landeskenntnisse teil. Organisiert und durchgeführt wird das Programm vom Goethe-Institut Washington. Vorsitzender des TOP-Kuratoriums ist der deutsche Botschafter in den USA. 2024 nahmen 59 Personen an den Studienreisen und 900 Lehrkräfte an Workshops des Transatlantic Outreach Program teil. III.7.2 Deutsch-britischer Jugendaustausch Die UK-German Connection (UKGC) ermöglicht die engen bilateralen Bindungen auch nach dem Brexit nachhaltig zu gestalten. UKGC wird von deutscher Seite über das Auswärtige Amt gefördert. Die Länder Nordrhein- Westfalen und Bayern bringen sich über die Finanzierung von Personal ein. Deutschland ist das bisher einzige Land Europas, mit dem Großbritannien ein in dieser Struktur vergleichbares Jugendaustauschbüro unterhält. Im Fokus 2024 lag die Umsetzung und Ausgestaltung der Zusammenarbeit zur Förderung von bilateralem Schüler- und Jugendaustausch in Deutschland und Großbritannien. Nach Gesprächen 2023 mit den beteiligten Organisationen Pädagogischer Austauschdienst (PAD), IJAB Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. (IJAB) und der britischen Seite wurde ein gemeinsamer Governance-Plan für die UKGC verabschiedet. In diesem Zuge ist es auch gelungen, die britische Seite für 2024 zu einem signifikanten Mittelaufwuchs zu bewegen, sodass beide Seiten nun je circa 500.000 Euro beitragen. Zu den Hauptaktionsfeldern der UKGC in 2024 zählten thematische Austauschprojekte, bilaterale Jugendbotschafternetzwerke und Begegnungsprogramme für Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Lehrende sowie ein Beratungsservice für Schul- und Jugendpartnerschaften. III.7.3 Deutsch-Französisches Jugendwerk Höhepunkte des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) 2024 waren u. a. die Begleitung und Flankierung der Europawahlen, der Staatsbesuch des französischen Präsidenten in Deutschland sowie der Deutsch- Französische Sportsommer im Rahmen der Olympischen Spiele in Paris. Die Anzahl der Programme und Teilnehmenden erreichte 2024 wieder das Vor-Pandemie-Niveau. Für den Zeitraum 2023 bis 2025 konzentriert sich das DFJW auf die Umsetzung von insbesondere fünf Zielen: 1. allen jungen Menschen (wieder) Austausch zu ermöglichen 2. Umweltverantwortung und Klimaschutz ins Zentrum der Austausche zu stellen 3. Handeln für Demokratie und Frieden in einem Europa der Vielfalt 4. Horizonte erweitern, Perspektiven gewinnen 5. mit der Jugend die Zukunft jetzt gestalten 2024 spielten neben den oben genannten Höhepunkten auch die Gedenkveranstaltungen rund um 80 Jahre Befreiung Frankreichs, ebenso wie die Umsetzung der neuen Förderrichtlinien eine wichtige Rolle. Besonderen Wert legt das DFJW auf die Diversität der Teilnehmenden und die Förderung zur Teilhabe junger Menschen; auch sollen mehr junge Menschen mit Mobilitätshindernissen in die Programme integriert werden. Wie auch in den Jahren zuvor konnte das DFJW 2024 mehr als 20 Prozent junge Menschen mit erschwertem Zugang zu Mobilität als Teilnehmende verzeichnen. Das Auswärtige Amt konzentriert seine Förderung von Projekten außerschulischer Jugendbegegnungen auf Austauschformate, die durch bi- und trilaterale Abkommen begründet sind. Gemeinsam mit dem französischen Außenministerium finanziert das Auswärtige Amt die trilateralen Programme des Deutsch-Französischen Jugendwerks mit Staaten in Mittelosteuropa, Südosteuropa und dem Maghreb. Im Jahr 2024 hat das DFJW 31 Projekte im Rahmen der für diese drei Regionen bestimmten Sonderfonds finanziert. 1.082 junge Menschen haben insgesamt an diesen Begegnungen teilgenommen. 31 Prozent der Teilnehmenden kamen aus Deutschland, 32 Prozent aus Frankreich und 37 Prozent aus den Ländern der drei Schwerpunktregionen. III.7.4 Deutsch-Griechisches Jugendwerk Das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) hat im April 2021 mit Büros in Leipzig und Thessaloniki seine Arbeit aufgenommen. Das Ziel des Deutsch-Griechischen Jugendwerks ist es, den Jugendaustausch zwischen Deutschland und Griechenland auszubauen. 2024 war für das DGJW bereits das dritte aufeinanderfolgende Jahr ohne einen durch den Aufsichtsrat verabschiedeten Haushalt. Das hatte zur Folge, dass beantragte Maßnahmen erst vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bewilligt werden konnten. Da der von der griechischen Seite geforderte Wegfall der Parität der Regierungsbeiträge im Abkommen zwischenzeitlich erfolgt ist, ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat des DGJW künftig dem Haushalt zustimmt und damit frühzeitig Planungssicherheit besteht. Bei den Trägern hat dies teils zu einer unsicheren Planungssituation geführt. Trotz dieser schwierigen Förderbedingungen konnten die meisten der beantragten Projekte durchgeführt werden. Die Arbeitsschwerpunkte lagen in der Finalisierung der Digitalisierung, die Bekanntheit des Jugendwerks weiter zu steigern, mit Drittmitteln aus Erasmus+ berufliche Praktika für Auszubildende zu ermöglichen und den Schulaustausch zu bewerben und zu steigern. Der Schüleraustausch konnte wegen der Mittelknappheit und Unsicherheit noch nicht weiter beworben und intensiviert werden. III.7.5 Deutsch-israelischer Jugendaustausch Der gemeinsame Austausch der jungen Generationen Deutschlands und Israels bereitet den Boden für kreative und nachhaltige Initiativen. Zwischenmenschliche Kontakte sind von zentraler Bedeutung vor dem Hintergrund des zeitlichen Abstandes der Shoa, des demographischen Wandels sowie der großen politischen wie gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Berührungspunkte zu schaffen und Begegnungen zu ermöglichen ist gerade seit dem 7. Oktober 2023 weiterhin ein Kernanliegen der bilateralen Kultur- und Gesellschaftspolitik. Strategisches Ziel bleibt die Gründung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerks. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für die Gründung des Jugendwerks ein. Zur Umsetzung haben beide Regierungen eine binationale Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des israelischen Außenministeriums ins Leben gerufen. Ihr gehören auf deutscher Seite auch Vertreterinnen und Vertreter des Bundeskanzleramts und des Auswärtigen Amts an. III.7.6 Deutsch-Polnisches Jugendwerk Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) hat 2024 seine Tätigkeiten zur Weiterentwicklung des Jugendaustausches fortgesetzt. So konnten 2024 circa 1.420 Projekte mit circa 58.000 Teilnehmenden gefördert werden. Ein besonderer Fokus lag auch 2024 auf der Unterstützung für die vom russischen Angriffskrieg betroffene Ukraine. Mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amts konnten 76 trilaterale Projekte mit der Ukraine gefördert werden. Für sein Engagement im trilateralen Austausch mit der Ukraine wurde das DPJW 2024 neben dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron mit dem „Internationalen Preis des Westfälischen Friedens“ ausgezeichnet. In den Jahren 2024 bis 2026 steht der Themenschwerpunkt „Jugendaustausch lokal“ im Fokus. Mit diesem Schwerpunkt möchte das Jugendwerk den Jugendaustausch in den mehr als 800 deutsch-polnischen Kommunalpartnerschaften stärken. Die zweisprachige DPJW-Homepage https://partnerpl.de gibt einen Überblick über die deutsch-polnischen Kommunalpartnerschaften und präsentiert Best-Practice aus dem Jugendaustausch. Zentraler Bestandteil ist zudem der Deutsch-Polnische Jugendpreis, der unter dem Titel „Jugend – lokal – genial“ besonders vielversprechende lokale Initiativen junger Menschen unterstützt. Im Förderprogramm „Wege zur Erinnerung“ unterstützte das DPJW wieder 34 ambitionierte gemeinsame Jugendprojekte zur historisch-politischen Bildung. Die gemeinsame Beschäftigung mit MINT-Themen stand im Zentrum von 14 Projekten im Programm „Experiment Austausch“. Das Programm „Zusammen kommen wir weiter“ ermöglichte 24 deutsch-polnische Begegnungen zur Berufsorientierung. Mit Mitteln aus dem Erasmus+ Programm konnten außerdem rund 100 berufliche Praktika gefördert werden. Mehr als eine Drittel davon waren junge Menschen mit geringeren Chancen. Um die im Jugendaustausch Aktiven zu beraten und zu qualifizieren, bot das DPJW ein umfangreiches Online- Seminarprogramm an (www.dpjwonline.org), an dem rund 800 Personen teilnahmen. III.7.7 Deutsch-russischer Jugendaustausch Mit dem Start des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellte die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH (DRJA) Ende Februar 2022 die Zusammenarbeit mit sämtlichen staatlichen Strukturen in Russland ein. Die Förderung bi- und trilateraler Schüleraustausche sowie Fachkräftemaßnahmen mit Russland wurden aus Sicherheitsgründen ausgesetzt. 2024 wurden wie im Vorjahr nur noch schulische und außerschulische Kleinprojekte, Aufenthalte russischer Gastschülerinnen und -schüler an deutschen Schulen sowie Hospitationsaufenthalte für russische Fachkräfte der außerschulischen Jugendarbeit gefördert. Darüber hinaus führte die DRJA eigene Projekte durch. Dazu zählten u. a. Bildungsangebote zu Friedenspädagogik, der Aufbau von Netzwerken mit jungen Russinnen und Russen im Exil, sowie die Weiterentwicklung von innovativen Formaten des digitalen Jugendaustauschs. Im Jahr 2024 gab die Bundesregierung ihren Ausstieg aus der DRJA zum 31. Dezember 2025 bekannt. Die Anteile der Bundesregierung werden auf die verbliebenen Gesellschafter aufgeteilt. Die DRJA begann 2024 die Transformation der Organisation hin zu einer breiteren Aufstellung mit Fokus auf die Staaten Osteuropas sowie Zentralasiens ab 2026. III.7.8 Deutsch-tschechischer Jugendaustausch Seit 1997 fördert das BMFSFJ zusammen mit dem tschechischen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport das Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch – Tandem mit einem Büro in Regensburg und einem Büro in Pilsen (CZ) und trägt damit zur Stärkung und Weiterentwicklung der deutsch-tschechischen jugendpolitischen Zusammenarbeit bei. Als Fachstelle berät Tandem Interessierte über den deutsch-tschechischen Jugendaustausch, reicht Fördermittel aus, qualifiziert Fachkräfte und führt eigene Veranstaltungen und Maßnahmen mit verschiedenen Themenschwerpunkten durch. Als neues Schwerpunktthema befasst sich das Koordinierungsbüro seit Anfang 2024 insbesondere mit dem Thema Nachhaltigkeit im deutsch-tschechischen Jugendaustausch. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend wurden erste Schritte unternommen, den Austausch von jungen Menschen zwischen Deutschland und Tschechien im Sportbereich in den kommenden Jahren im Rahmen der verfügbaren Mittel zu stärken und auszubauen. III.7.9 Deutsch-türkischer Jugendaustausch Aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes werden deutsch-türkische Jugendaustauschmaßnahmen gefördert. Im Jahr 2024 fanden die regelmäßigen Konsultationen des deutsch-türkischen Fachausschusses zur Gestaltung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Jugendpolitik beider Jugendministerien statt. Während der Gespräche wurden jugendpolitische Entwicklungen und Maßnahmen erörtert und darauf aufbauend Programme für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe vereinbart. Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke (DTJB) ist ein weiterer wichtiger Akteur bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen des deutsch-türkischen Jugendaustausches und verfolgt dabei das Ziel, die Begegnung, Befähigung und gesellschaftliche Beteiligung junger Menschen aus der Türkei und Deutschland zu stärken. Die DTJB wurde 2024 mit 600.000 Euro durch das Auswärtige Amt gefördert. An schulischen Begegnungen nahmen 2024 2.000 Jugendliche teil, an außerschulischen Jugend- und Fachkräftebegegnungen 1.500. Die DTJB baute zudem ihr Programm zur Stärkung des kommunalen Jugendaustauschs aus. III.7.10 Kulturweit „kulturweit“ ist der internationale Freiwilligendienst der Deutschen UNESCO-Kommission für Menschen ab 18 Jahren, gefördert vom Auswärtigen Amt. 2024 feierte er sein 15-jähriges Jubiläum, u. a. mit einem Festakt im Auswärtigen Amt und der Publikation der dritten kulturweit-Verbleibstudie. Mit dem kulturweit-Outgoing Programm wurden 2024 261 Freiwillige aus Deutschland in internationale Einsatzstellen in 46 Ländern auf vier Kontinenten entsandt. Das kulturweit-Incoming Programm richtet sich an Frauen aus der MENA-Region und Subsahara-Afrika. 2024 konnten 87 Teilnehmende aus elf Ländern drei-monatige Hospitationen in Kultur- und Bildungseinrichtungen in Deutschland absolvieren. Auch 2024 setzte die Deutsche UNESCO-Kommission ihre umfangreiche Arbeit für die über 6.000 kulturweit-Alumni fort. III.8 Städtediplomatie Städtediplomatie ist ein strategischer Baustein unserer Außenpolitik. Durch die Förderung kommunaler Netzwerke stabilisieren wir unsere internationalen Beziehungen auf subnationaler Ebene. Auch 2024 wurden Kommunen verstärkt in internationale Prozesse und Entwicklungen einbezogen und ihr Austausch untereinander durch bilaterale oder auch trilaterale Projekte gefördert. Ausbau der Städtediplomatie Ein besonderer Fokus liegt auf unseren engen Partnern: Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Italien und den USA. Zwischen Deutschland und Frankreich existieren rund 2.200 kommunale Partnerschaften. Mit dem Vereinigten Königreich bestehen knapp 500 Partnerschaften, Platz 2 im deutschen Netzwerk. Um diese zu beleben und zu stärken, wurde 2024 eine Städtepartnerschaftskonferenz in Edinburgh durchgeführt. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf Fachaustauschreisen der Stadtverwaltungen. Mit den USA sind aktuell fast 200 Partnerschaften registriert – so viele wie mit keinem anderen Land außerhalb Europas. Das Auswärtige Amt fördert 2024 den transatlantischen Austausch auf kommunaler Ebene in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag und über die Projekte „Cities Fortifying Democracy“, durchgeführt vom German Marshall Fund sowie „Urban Diplomacy Exchange II“ von Engagement Global. Im Juni 2024 fand ein Runder Tisch (Mayor‘s Round Table) in New York statt. Im Oktober 2024 bot eine virtuelle Konferenz der Fachebene die Möglichkeit Best-Practices auszutauschen. Flankiert wurden die beiden Konferenzformate durch eine Besucherreise zu Städtediplomatie für US-Mayors, Vice Mayors und Kommunalvertreterinnen und -vertreter. Neuer Schwerpunkt ist die Ukraine: Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine engagieren sich mehr deutsche Kommunen gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Initiativen. Die Zahl der deutsch-ukrainischen Städtepartnerschaften ist im Berichtszeitraum auf 239 angewachsen. Das Auswärtige Amt unterstützte 2024 durch Projektförderung Partnerschaften von Erwachsenenbildungseinrichtungen zwischen Deutschland, Polen und der Ukraine. Im Rahmen des Projekts „Dialoge für urbanen Wandel“ (D4UC) fördert das BMWSB im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung innovative Lernnetzwerke zwischen deutschen Kommunen und Partnerstädten in den USA, in Südafrika und in der Ukraine. Die teilnehmenden Kommunen bringen konkrete Projekte als Fallbeispiele ein und beraten sich gegenseitig bei deren Umsetzung. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in die nationale Stadtentwicklungspolitik ein und leisten einen Beitrag zur Umsetzung der „Neuen Leipzig Charta“ für nachhaltige europäische Stadtentwicklung. Deutsch-Französischer Bürgerfonds Der Deutsch-Französische Bürgerfonds, der vom BMFSFJ koordiniert wird, ist 2019 aus dem Aachener Vertrag entstanden und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Städten und Kommunen aus Frankreich und Deutschland. Dafür verfügt der Bürgerfonds über ein Jahresbudget von bis zu 5 Mio. Euro. Der Bürgerfonds zeichnet sich durch seinen niederschwelligen Charakter aus und verfolgt das Ziel, möglichst viele Initiativen zu unterstützen, um in der Breite der Gesellschaft zu wirken und neue Zielgruppen zu mobilisieren. Seit seiner Gründung im April 2020 ist es dem Bürgerfonds gelungen, mehr als 3.000 Projekte im Bereich Sport, Kultur, Umwelt, Demokratieförderung usw. zu fördern. 2024 wurden 955 Projekte gefördert, von denen 66 Prozent im Rahmen einer Städte- oder Regionalpartnerschaft stattfanden. Nach Vereinen (77 Prozent) machten Gebietskörperschaften mit 15 Prozent die zweitgrößte Gruppe der Trägerorganisationen aus. Projekte wurden in allen Bundesländern bzw. französischen Regionen durchgeführt. Außerdem hat der Bürgerfonds 2024 das Programm „Zukunftspartnerschaften“ ins Leben gerufen. In diesem Rahmen können ausgewählte Städtepartnerschaften an ihren Herausforderungen wachsen und ihr Potential für grenzüberschreitenden und gesellschaftlichen Zusammenhalt entfalten. Laut einer Studie der Stiftung Genshagen gilt der Bürgerfonds „bislang als besonders erfolgreiches und greifbares Ergebnis des [Aachener] Vertrags“. Er ist „zu einem festen Bestandteil der institutionellen Landschaft der deutsch-französischen Beziehungen geworden“ und es ist ihm „gelungen, ein zukunftsorientiertes Narrativ in der Zivilgesellschaft zu verankern“.6 III.9 Sportdiplomatie Das Thema Sport wurde seit 2024 neu ausgerichtet: Im Sinne einer echten Sportdiplomatie wird er dabei als strategisches Instrument der Außenpolitik genutzt, etwa um für Deutschland und deutsche Positionen zu werben und als Kanal und Möglichkeit für neue Allianzen und Kooperationen. Bestehende Netzwerke werden aus- und neue Kontakte aufgebaut. Ein Leuchtturm war 2024 die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft der Männer (UEFA EURO 2024). Unter dem Motto „Heimspiel für Europa“ wurden sechs Fußballbotschafterinnen und -botschafter des Auswärtigen Amtes im Vorfeld der UEFA EURO 2024 ernannt, die von März bis zum Beginn des Turniers durch insgesamt 20 der teilnehmenden Länder gereist sind. Ziel der Reisen war es, für Deutschland als Gastgeberland zu werben und dabei die Themen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Vielfalt zu transportieren sowie öffentlichkeitswirksam auch zentrale außenpolitische Ziele zu adressieren. Das Jahr 2024 stand auch im Zeichen des Deutsch- Französischen Sportsommers, da mit der UEFA EURO 2024 in Deutschland und den Olympischen und Paralympischen Spielen 2024 in Frankreich, drei der größten Sportereignisse der Welt innerhalb kurzer Zeit im Herzen Europas stattfanden. Die Projekte im Rahmen der Internationalen Sportförderung tragen dazu bei, die internationale Wahrnehmung Deutschlands als Sportnation zu steigern und Sympathien für Deutschland zu gewinnen oder zu stärken. Seit 1961 wurden in über 140 Ländern, die zu diesem Zeitpunkt auf der sogenannten DAC-Liste der OECD stehen mussten, mehr als 1800 Kurz- und Langzeitprojekte in unterschiedlichen Sportarten realisiert. Der thematische Fokus lag 2024 auf der Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, um die Grundlagen des Schwimmsports zu vermitteln und die Schwimmkompetenz in ausgewählten Ländern in Südostasien (Indien, Thailand, Indonesien und Vietnam) zu verbessern. Als Teil der Legacy der Special Olympics World Games 2023 in Berlin wurde zudem gemeinsam mit dem DOSB ein Kurzzeitprojekt in mehreren afrikanischen Ländern durchgeführt, mit dem Ziel Sportstrukturen für Menschen mit kognitiven Behinderungen aufzubauen. Intensiv wurden 2024 auch die Olympischen und Paralympischen Spiele in Paris begleitet und durch einen Olympic bzw. Paralympic Attaché vor Ort unterstützt. IV. Wissenschaftsdiplomatie / Science Diplomacy und Bildungsarbeit Akademische Mobilität und wissenschaftliche Kooperationen spielen eine immer größere Rolle – auch für eine nachhaltige deutsche Außenpolitik. Deutschlands Science Diplomacy gestaltet diese Vernetzung aktiv mit und setzt sich weltweit für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ein. 6 Koepf Tobias, Koopmann Martin (Hrsg.), Genshagener Papier N°30, 5 Jahre Aachener Vertrag: Eine Zwischenbilanz, Schlussbericht der Arbeitsgruppe „5 Jahre Aachener Vertrag – Welche Fortschritte in den deutsch-französischen Beziehungen?“, S.15. IV.1 Wissenschaftskooperation IV.1.1 Wissenschafts- und Hochschulaustausch Laut Hochschulrektorenkonferenz haben deutsche Hochschulen mehr als 36.000 Kooperationen mit rund 5.800 Partnerhochschulen in 162 Ländern (Stand: März 2025). Etwa die Hälfte dieser Kooperationen findet außerhalb des Programms Erasmus+ der Europäischen Union statt. Im Wintersemester 2023/2024 studierten rund 380.000 internationale Studierende in Deutschland, womit ihr Anteil etwa 13 Prozent aller Studierenden ausmacht. Die wichtigsten Herkunftsländer waren Indien, China, die Türkei, Österreich und Iran. Unter den Promovierenden in Deutschland lag der internationale Anteil mit etwa 31.000 bei über einem Viertel (27 Prozent). Deutschland war nach den USA und dem Vereinigten Königreich das drittwichtigste Gastland für internationale Studierende und Promovierende. 2024 förderte der DAAD weltweit rund 140.925 Personen. Um die internationale Ausrichtung und Wissenschaftskooperation weiter zu stärken, veröffentlichten Bund und Länder 2024 die neue „Strategie der Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034)“. Die Strategie umfasst Ziele und Maßnahmenvorschläge, welche darauf ausgerichtet sind, die Attraktivität des deutschen Hochschul- und Wissenschaftsstandortes für internationale Studierende und Forschende weiter zu stärken, die internationale Mobilität deutscher Studierender und Forschender zu steigern und die Rahmenbedingungen für die europäische und internationale Hochschulkooperation weiter zu optimieren. DAAD-Programme Mit einer breiten Palette von Programmen des DAAD fördert die Bundesregierung die internationale Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, sowie die internationale Hochschulkooperation. Die gesamte Individualförderung des DAAD umfasst Maßnahmen für Studierende, Promovierende sowie für bereits etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland und dem Ausland. Im Jahr 2024 wurden in der Individualförderung insgesamt 21.366 Personen gefördert, davon 14.293 aus dem Ausland. Im selben Jahr gab es zudem 3.261 DAAD-Projektförderungen, in deren Rahmen Mobilitätsmaßnahmen für insgesamt knapp 141.000 Personen aus dem In- und Ausland finanziert wurden

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen