28. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik für das Jahr 2024
Text
28. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik für das Jahr 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3230
21. Wahlperiode 03.12.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
28. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik
für das Jahr 2024
Inhal tsverzeichnis
Seite
I. Ziele und Schwerpunkte .............................................................. 7
II. Finanzielle Ressourcen ................................................................ 7
III. Cultural Diplomacy ..................................................................... 9
III.1 Goethe-Institut ............................................................................... 9
III.2 Künstlerförderung .......................................................................... 9
III.2.1 Residenzprogramme des Goethe-Instituts ..................................... 9
III.2.2 Künstlerförderung des ifa .............................................................. 10
III.2.3 Villa Aurora und Thomas Mann House ......................................... 10
III.2.4 Atelier Ludwigsburg-Paris ............................................................. 10
III.2.5 Berliner Künstlerprogramm ........................................................... 10
III.2.6 Filmförderungsfonds EURIMAGES.............................................. 10
III.2.7 Residenzprogramme BKM ............................................................ 11
III.3 Förderpreise für den internationalen Kulturaustausch ................... 12
III.3.1 Deutsch-Italienischer Übersetzerpreis/Mazzucchetti-
Gschwend-Übersetzungspreis ........................................................ 12
III.3.2 Deutsch-Hebräischer Übersetzerpreis ............................................ 12
III.3.3 Deutsch-Französischer Franz-Hessel-Preis für
zeitgenössische Literatur ................................................................ 13
III.3.4 Co-Production Award – Prix EURIMAGES ................................. 13
Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 3. Dezember 2025 gemäß Beschluss vom 15. Juni 1994
(Bundestagsdrucksache 12/7890).
Seite
III.4 Kooperationen, Erhalt kultureller Identitäten ................................ 13
III.4.1 Koproduktion in Kunst, Musik, Literatur und Film:
NIPKOW-Programm ..................................................................... 13
III.4.2 World Cinema Fund ....................................................................... 13
III.4.3 Museumskooperationen ................................................................. 14
III.4.4 Kulturerhalt .................................................................................... 15
III.4.5 Welterbe-Programm der UNESCO ................................................ 16
III.4.6 Internationaler Kulturgüterschutz und
Kulturgüterrückführung ................................................................. 16
III.4.7 Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zu
NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ............................. 17
III.4.8 Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und Umgang
mit Kulturgütern und menschlichen Gebeinen aus
kolonialen Kontexten ..................................................................... 17
III.4.9 Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter ..................... 19
III.4.10 Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts in den
ehemaligen Siedlungsgebieten im Osten Europas ......................... 20
III.4.11 Humboldt Forum ............................................................................ 20
III.5 Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ..................................... 20
III.5.1 Schutzprogramme für gefährdete Personen ................................... 20
III.5.2 Östliche Partnerschaft und Russland ............................................. 21
III.5.3 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Afrika ........................ 22
III.5.4 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Nordafrika und
Nah- und Mittelost ......................................................................... 22
III.5.5 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Asien und im
Pazifikraum .................................................................................... 22
III.5.6 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Lateinamerika
und im Karibikraum ....................................................................... 23
III.5.7 CrossCulture-Programm des Instituts für
Auslandsbeziehungen .................................................................... 23
III.5.8 Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus ....................... 24
III.5.9 Förderung deutscher und deutschsprachiger Minderheiten ........... 25
III.5.10 Sport als Instrument für nachhaltige Entwicklung ......................... 26
III.6 Europa stärken ............................................................................... 27
III.6.1 Europäischer Bildungsraum ........................................................... 27
III.6.2 Europäischer Forschungsraum ....................................................... 27
III.6.3 Deutsch-Französische Kulturinstitute ............................................ 28
III.6.4 Orte der Kultur ............................................................................... 28
III.6.5 Dialogperspektiven ........................................................................ 28
III.6.6 Erinnerungskultur als Bestandteil europäischer Identität .............. 28
III.6.7 Villa Vigoni ................................................................................... 29
III.7 Internationaler Jugendaustausch .................................................... 29
III.7.1 Deutsch-amerikanischer Jugendaustausch ..................................... 30
III.7.2 Deutsch-britischer Jugendaustausch .............................................. 30
III.7.3 Deutsch-Französisches Jugendwerk .............................................. 30
Seite
III.7.4 Deutsch-Griechisches Jugendwerk ................................................ 31
III.7.5 Deutsch-israelischer Jugendaustausch ........................................... 31
III.7.6 Deutsch-Polnisches Jugendwerk .................................................... 32
III.7.7 Deutsch-russischer Jugendaustausch ............................................. 32
III.7.8 Deutsch-tschechischer Jugendaustausch ........................................ 32
III.7.9 Deutsch-türkischer Jugendaustausch ............................................. 33
III.7.10 Kulturweit ...................................................................................... 33
III.8 Städtediplomatie ............................................................................ 33
III.9 Sportdiplomatie .............................................................................. 34
IV. Wissenschaftsdiplomatie / Science Diplomacy und
Bildungsarbeit .............................................................................. 34
IV.1 Wissenschaftskooperation.............................................................. 35
IV.1.1 Wissenschafts- und Hochschulaustausch ....................................... 35
IV.1.2 Netzwerk der Wissenschaftsreferentinnen und -referenten ........... 38
IV.1.3 Deutsche Wissenschafts- und Innovationshäuser (DWIH) ............ 38
IV.1.4 Research in Germany ..................................................................... 39
IV.1.5 Kompetenzzentrum Internationale
Wissenschaftskooperation (KIWi) ................................................. 39
IV.1.6 I nitiativen zur Stärkung der Wissenschaftsdiplomatie .................... 39
IV.1.7 Forschung für Nachhaltigkeit ........................................................ 40
IV.1.8 I nternationale Forschungsinfrastrukturen........................................ 40
IV.1.9 Zentren für Bewältigung globaler Herausforderungen .................. 41
IV.1.10 Stiftung Preußischer Kulturbesitz .................................................. 41
IV.1.11 Aktivitäten der G7, der OECD und des BMBF zum Schutz
der Forschungssicherheit und -integrität ........................................ 42
IV.1.12 Wissenschaftsfreiheit im Europäischen Forschungs- und
Hochschulraum .............................................................................. 43
IV.2 Auslands- und Partnerschulen ........................................................ 43
IV.2.1 Partnerschulinitiative PASCH ....................................................... 43
IV.2.2 Deutsche Auslandsschulen ............................................................. 44
IV.3 Deutsch als Fremdsprache ............................................................. 44
IV.3.1 Bildungsoffensive Deutsch ............................................................ 44
IV.3.2 Europanetzwerk Deutsch ............................................................... 44
IV.3.3 Horizonte 2024 .............................................................................. 45
IV.3.4 Deutschangebote für Fachkräfte .................................................... 45
IV.4 Berufsausbildung ........................................................................... 45
IV.4.1 Praxisorientierte Berufsbildung ..................................................... 45
IV.4.2 Bildung und Weiterbildung durch Außenwirtschaftsförderung ..... 46
IV.4.3 Internationale Mobilität von Auszubildenden ............................... 47
IV.4.4 Grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmenden in
Europa und international ................................................................ 48
Seite
IV.4.5 Förderung der Berufsausbildung an landwirtschaftlichen
Colleges in der Ukraine im Rahmen des bilateralen
Kooperationsprogramms ................................................................ 48
IV.4.6 Zusammenarbeit mit dem Leibniz-Institut für
Bildungsmedien – Georg-Eckert-Institut ....................................... 48
IV.5 Bildung für nachhaltige Entwicklung ............................................ 48
IV.6 Deutsche UNESCO-Kommission e. V. ......................................... 49
IV.7 Wissenschaftliche Arbeit des Deutschen
Archäologischen Instituts............................................................... 49
IV.8 Schutzprogramme und Flüchtlingsinitiativen ................................ 50
IV.8.1 Philipp-Schwartz-Initiative ............................................................ 50
IV.8.2 Hilde Domin-Programm ................................................................ 50
IV.8.3 Supporting at-risk researchers with fellowships
in Europe (SAFE) .......................................................................... 50
IV.8.4 Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein
beim UNHCR-DAFI ...................................................................... 50
V. Media Diplomacy ......................................................................... 51
V.1 Schutzprogramm: Hannah-Arendt-Initiative ................................. 51
V.2 Medienförderung ........................................................................... 51
V.2.1 Deutsche Welle .............................................................................. 51
V.2.2 Förderung der Medienfreiheit über die
Media Freedom Coalition .............................................................. 52
V.2.3 Internationaler Austausch im Medienbereich ................................ 52
V.3 Strategische Kommunikation und Public Diplomacy .................... 53
V.3.1 Kommunikation der Auslandsvertretungen und
Kommunikationskampagnen ......................................................... 53
V.3.2 Regionale Deutschlandzentren ....................................................... 53
V.3.3 Deutschland.de und Tatsachen über Deutschland .......................... 54
V.3.4 Umgang mit Desinformation ......................................................... 54
V.3.5 Analysen und Monitoring des Auswärtigen Amtes ....................... 54
V.3.6 Besucherprogramm der Bundesrepublik Deutschland,
weitere Programme ........................................................................ 54
V.3.7 Inlandskommunikation und Bürgerdialoge .................................... 54
VI. Querschnittsthemen ..................................................................... 55
VI.1 Klima und Nachhaltigkeit .............................................................. 55
VI.2 Projektförderung in der Außen- und Entwicklungspolitik
und Diversität ................................................................................. 56
VI.3 Digitalisierung ............................................................................... 56
Seite
VII. Anhang .......................................................................................... 57
Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) ................... 57
Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) ..................................................... 57
Allianz der Wissenschaftsorganisationen ...................................................... 57
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution
(Internationaler Suchdienst) ........................................................................... 57
Auslandskulturarbeit der Kirchen .................................................................. 57
Barenboim-Said Akademie (BSA) ................................................................. 58
Berghof Foundation ....................................................................................... 58
Casa di Goethe ............................................................................................... 58
Deutsche Akademie Rom Villa Massimo und Deutsche Akademie
Rom Casa Baldi ............................................................................................. 58
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ................................. 58
Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein des
UNHCR (DAFI) ............................................................................................. 59
Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission ............................................ 59
Deutsches Archäologisches Institut (DAI) ..................................................... 59
Deutsche Auslandsgesellschaft (DAG) .......................................................... 59
Deutsche Auslandsschulen ............................................................................. 59
Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) ......................................................... 60
Deutsches Studienzentrum in Venedig (DSZV) ............................................ 60
Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) ...................................................... 60
Deutsche Welle (DW) .................................................................................... 60
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste ........................................................... 60
Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. (GfdS) ............................................. 61
Goethe-Institut (GI)........................................................................................ 61
Haus der Kulturen der Welt (HKW) .............................................................. 61
Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) ........................................................... 61
Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute
im Ausland (MWS) ........................................................................................ 62
Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) ........... 62
Politische Stiftungen ...................................................................................... 62
Religions for Peace ........................................................................................ 62
Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum (DIZF) ................................... 62
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ).............................. 62
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) ....................................... 63
Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ....................................................... 63
Villa Aurora und Thomas-Mann House (VATMH) ...................................... 63
Seite
Villa Romana Florenz .................................................................................... 64
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) ........................................... 64
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................... 65
I. Ziele und Schwerpunkte
Das Jahr 2024 war international geprägt von den Auswirkungen der tiefgreifenden geostrategischen
Machtverschiebungen, einer Zunahme von Konflikten sowie populistischer Tendenzen weltweit. Diese Entwicklungen
stellten die internationale Gemeinschaft vor große Herausforderungen und erforderten eine strategische und
nachhaltige Antwort im Bereich der Kultur- und Gesellschaftspolitik. Deutschland setzte in diesem Kontext auf
vielfältige Programme, die den kulturellen Dialog stützen, lokale Akteure stärken und Medienkompetenz in
verschiedenen Regionen weltweit fördern.
Besonders im Wahljahr 2024 wurde deutlich, wie wichtig es ist, Gesellschaften widerstandsfähig gegen
Desinformation und politische Einflussnahme zu machen. In vielen Ländern wurden Desinformationskampagnen bei
Wahlen beobachtet, die demokratische Prozesse bedrohen. Projekte zur Stärkung der Medienkompetenz,
regionale Dialogformate und Social-Media-Kampagnen der Auslandsvertretungen trugen dazu bei, das Bewusstsein
für das Erkennen von Desinformation zu erhöhen.
Die 2023 angestoßenen Strukturanpassungen des Goethe-Instituts wurden 2024 fortgeführt. Nach im
Wesentlichen im Jahr 2023 erfolgten Schließungen hat das Goethe-Institut 2024 die Neuorganisation der
Regionalstrukturen umgesetzt, erfolgreich die Optimierung der Sprachbetriebe initiiert und die Planungen für die Eröffnungen
neuer Präsenzen ab 2025 vorangetrieben. Auch die Weiterentwicklung des deutschen Auslandsschulnetzwerks
PASCH wurde vorangetrieben. Der Masterplan Schulen wurde im Dezember 2024 vom Bundeskabinett
verabschiedet, um das Netzwerk gemäß den aktuellen strategischen Schwerpunkten auszurichten und die deutsche
Sprache weltweit zu fördern.
Um den aktuellen globalen Herausforderungen in einer geopolitisch komplexen Welt zu begegnen, ist eine enge
Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus Wissenschaft und Innovation, Politik und Diplomatie von zentraler
Bedeutung. In der internationalen Forschungskooperation liegt deshalb ein stärkerer Fokus auf
Wissenschaftsdiplomatie (Science Diplomacy). Die Strategie der Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern
für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024 bis 2034) legt den Fokus auf die Attraktivität
des deutschen Wissenschaftsstandorts für internationale Studierende und Forschende, die Steigerung der
Mobilität deutscher Studierender und Forschender sowie die Vertiefung europäischer und internationaler Kooperationen.
Im Rahmen der „Campus-Initiative Internationale Fachkräfte“ des DAAD wurden zudem gezielt Maßnahmen
ergriffen, um Deutschland für internationale Studierende noch attraktiver zu machen.
Auch auf europäischer Ebene wurden Initiativen beschlossen, um den europäischen Bildungsraum zu stärken. Die
Ratsempfehlung „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“ zielt darauf ab, mehr Menschen den Zugang zu
Auslandsaufenthalten zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen evidenzbasierte Ansätze in der Bildungspolitik
durch die Betonung von Forschung, Daten und hochwertigen Informationen unterstützt und gefördert werden.
Zudem wurde die Hochschulbildung in Europa durch die Entwicklung eines inklusiven und nachhaltigen
Rahmens für Hochschulkarrieren weiter vorangetrieben.
Im globalen Kontext wurde die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit ausgeweitet. Das Auswärtige Amt hat den
zivilgesellschaftlichen Ansatz der früheren Ta’ziz-Partnerschaft 2024 auf Subsahara-Afrika, sowie die
Golfstaaten und Israel ausgeweitet. Damit stärkt es nun in all diesen Regionen mit dem Programm ZANMO
(Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit in Afrika und dem Nahen und Mittleren Osten) Strukturen und Prozesse, fördert
Meinungsfreiheit und -vielfalt, unterstützt inner- und zwischen-gesellschaftlichen Ausgleich.
Schwerpunktbereiche im Berichtszeitraum waren insbesondere Medien und Desinformation, Kapazitätsaufbau im Kultursektor und
Teilhabe von Frauen sowie Jugend.
Ein zentrales Thema war auch die Unterstützung des kulturellen Wiederaufbaus in der Ukraine. Die Ukraine
Recovery Conference 2024 in Berlin zeigte die Bedeutung der Kultur- und Zivilgesellschaftsarbeit für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und die nachhaltige Entwicklung des Landes.
Ein weiterer Schwerpunkt des Jahres 2024 lag auf der Deutschförderung im Baltikum. Aufgrund der
geopolitischen Umstände bot sich im Berichtszeitraum die Gelegenheit, die deutsche Sprache in den Bildungssystemen
stärker und nachhaltig zu verankern und den Platz des Russischen als zweiter Fremdsprache einzunehmen. Daher
nahm das Projekt „Mit Deutsch durchstarten – DaF in den baltischen Ländern“ eine exponierte Stellung ein.
II. Finanzielle Ressourcen
Die Bundesregierung stellte im Jahr 2024 rund 2 Mrd. Euro für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik zur
Verfügung. Davon beliefen sich die finanziellen Mittel des Auswärtigen Amts, eingeschlossen die Aktivitäten des
Deutschen Archäologischen Instituts, auf rund 1,02 Mrd. Euro, was einem Anteil von 51,2 Prozent entspricht.
Erhebliche Anteile trugen auch die Haushalte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit 474,5 Mio.
Euro und der/des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit 415 Mio. Euro bei. Die weiteren
Mittel verteilten sich auf die Haushalte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft.
Abbildung 1 Ausgaben für Auswärtige Kulturpolitik 2024 nach Bundesministerium
(in Tausend Euro)
Abbildung 2 Ausgaben des Auswärtigen Amts 2024 nach Förderbereichen
Im Haushalt 2024 wurde zehn institutionell geförderten Mittlerorganisationen eine Bundesförderung von
insgesamt 524,8 Mio. Euro für Personalkosten, Ausstattung, operative Mittel, Programmarbeit und Investitionen zur
Verfügung gestellt. Auf das Goethe-Institut entfielen hiervon mit 234 Mio. Euro rund 44 Prozent der Mittel. Der
Deutsche Akademische Austauschdienst erhielt mit 213 Mio. Euro rund 40 Prozent der institutionellen
Fördermittel. Einzelmaßnahmen weltweit finanzierte das Auswärtige Amt mit rund 142 Mio. Euro. Die Ausgaben für
das Auslandsschulwesen und die Deutschen Partnerschulen beliefen sich 2024 auf 286,6 Mio. Euro. Für
Bauvorhaben im Bereich der Auswärtigen Kulturpolitik wurden fast 20 Mio. Euro aufgewendet. Das Deutsche
Archäologische Institut wies 2024 einen Haushalt aus Bundesmitteln in Höhe von 43,7 Mio. Euro auf.
0
200000
400000
600000
800000
1000000
1200000
AA BMBF BKM BMFSFJ BMI
Institutionelle Förderung
Schulfonds
Projekte & Programme
Kulturbaufonds
Deutsches
Archäologisches Institut
III. Cultural Diplomacy
Die auswärtige Kulturpolitik setzt an verschiedenen Stellen an, um Länder miteinander zu vernetzen und
Zivilgesellschaften zusammenzubringen. Eine zentrale Rolle kommt dabei den Kulturmittlern zu. Das Goethe-
Institut fördert als Hauptakteur mit 150 Instituten in 99 Ländern die Kenntnis der deutschen Sprache, den
internationalen Kulturaustausch und die Vermittlung eines aktuellen Deutschlandbilds. Weitere Akteure wie das Institut
für Auslandsbeziehungen und die Alexander von Humboldt-Stiftung fördern die Vernetzung von
Kunstschaffenden, Akteurinnen und Akteuren und Institutionen der Zivilgesellschaft sowie von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern und bieten Schutzräume. Die Übergänge zu den Bereichen Wissenschafts- und Bildungsdiplomatie
und auswärtige Medienpolitik, die in getrennten Kapiteln behandelt werden, sind oft fließend.
III.1 Goethe-Institut
Die 2023 angestoßenen Strukturanpassungen des Goethe-Instituts schritten 2024 voran. Eine neue
Regionalstruktur, die zwei statt wie bisher fünf europäische Regionen umfasst und welche von den Goethe-Instituten
Amsterdam und Athen ausgesteuert werden, wurde umgesetzt. Anpassungen im Sprachkurs- und Prüfungsbetriebe
setzten im Jahr 2024 überplanmäßige Erträge frei.
Im Jahr 2024 führte das Goethe-Institut circa 25.000 Kulturveranstaltungen durch, mit denen 6,6 Mio. Menschen
weltweit erreicht werden konnten. Etwa 1,7 Mio. Besucherinnen und Besucher kamen in die physischen und
digitalen Ausstellungen des Goethe-Instituts. Das Goethe-Institut feierte 2024 zwei Jubiläen in der
Übersetzungsförderung: 50 Jahre Übersetzungsförderungsprogramm und 20 Jahre Litrix. Beide Programme fördern den
kulturellen Austausch und die Verbreitung deutscher Literatur weltweit.
Auch 2024 trug das Goethe-Institut zur Verankerung der deutschen Sprache in den Bildungssystemen der
Gastländer bei: In diesem Jahr verzeichneten die Goethe-Institute 267.000 Sprachkursteilnehmende weltweit, erstmals
wurden zudem über 1 Mio. Deutschprüfungen an Goethe-Instituten und bei Kooperationspartnern abgelegt. Über
100.000 Schulen weltweit werden bei der Durchführung eines qualitativen Deutschunterrichts unterstützt.
Geostrategische Machtverschiebungen, die weltweite Zunahme gewaltsamer Konflikte sowie populistischer und
rechtsextremer Tendenzen haben auch 2024 die Arbeit des Goethe-Instituts geprägt. Es begegnet diesen
Entwicklungen mit Programmen, die lokale Akteurinnen und Akteure sowie den kulturellen Dialog stärken und eine
konstruktive Debattenkultur sowie Medienkompetenz fördern. So organisierten bspw. die Goethe-Institute in den
USA gemeinsam mit dem American Council on Germany (ACG) eine Veranstaltungsreihe mit dem Projekt
„Foreign Correspondents Unplugged“, um aufzuzeigen, wie deutsche und US-amerikanische Journalistinnen und
Journalisten die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland, den USA und international
sehen.
Das Programm „Goethe-Institut im Exil“, das in Berlin stellvertretend für alle Institute weltweit die Möglichkeit
der Begegnung, einen Schutzraum und eine Bühne für geflüchtete Kulturschaffende bietet, setzte 2024
Länderschwerpunkte auf Belarus und Sudan.
III.2 Künstlerförderung
III.2.1 Residenzprogramme des Goethe-Instituts
Das Goethe-Institut organisiert mit seinen Kulturpartnern im Ausland über 50 Residenzprogramme, woran im
Jahr 2024 über 120 Kulturschaffende teilnahmen. Besonders hervorzuheben sind aufgrund ihrer Größe das
Residenzhaus Villa Kamogawa in Kyoto, das Vila Sul-Programm in Salvador da Bahia sowie die durch das
Auswärtige Amt betriebene Kulturakademie Tarabya in Istanbul, bei der das Goethe-Institut die kuratorische
Verantwortung hat.
Im Jahr 2024 konnten acht Stipendiatinnen und Stipendiaten der Villa Kamogawa in Kyoto zusammen mit
Partnerinnen und Partnern vor Ort zahlreiche Veranstaltungen durchführen und neue Netzwerke erschließen. Auch
im Residenzprogramm Vila Sul in Salvador da Bahia vernetzten sich zwölf Stipendiatinnen und Stipendiaten
intensiv mit brasilianischen Kunstschaffenden und Institutionen. In künstlerischen Projekten zu dem Thema
„Stadtforschung“ wurde u. a. zu postkolonialen Kontexten, den Lebensrealitäten marginalisierter Gruppen und
alternativen städtischen Wirtschaftsräumen geforscht. Die Kulturakademie Tarabya in Istanbul hat 2024 mit über
30 Veranstaltungen mehr als 20.000 Menschen in der Türkei und in Deutschland erreicht; das Sommerfestival in
Tarabya konnte 2024 rund 1.500 Besucherinnen und Besucher verzeichnen. Ferner koordinierte das Goethe-
Institut den Arbeitskreis deutscher internationaler Residenzprogramme (ADIR) mit über 25 Institutionen aus dem
Bereich Künstlerresidenzen.
III.2.2 Künstlerförderung des ifa
Mit seinen über 25 laufenden Tourneeausstellungen schafft das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) Raum für
internationale künstlerische Positionen, Ko-Kreation sowie Möglichkeiten des globalen Austauschs und der
Vernetzung zwischen Künstlerinnen, Künstlern und Kulturtätigen.
Im Rahmen des Programms Ausstellungsförderung unterstützt das ifa zeitgenössische Kunstschaffende aus
Deutschland dabei, Kunstprojekte im Ausland zu realisieren. Im Jahr 2024 förderte ifa insgesamt 42
Ausstellungsprojekte mit 75 Künstlerinnen und Künstler im Ausland, darunter die deutschen Beiträge auf folgenden
10 Biennalen: Terraforma, Matter of Art Biennale 3, Baltic Triennale, Gwangju Biennale, Manifesta 15, Biennale
Sydney, Biennale Gherdëina, Venedig Biennale, Busan Biennale, Lagos Biennal.
Bei der Positionierung des Deutschen Pavillon auf der Internationalen Kunstausstellung „La Biennale Arte di
Venezia“ übernimmt das ifa seit 1971 im Auftrag des Auswärtigen Amts die maßgebliche Rolle. Seit 2009
fungiert das ifa zudem als Kommissar des Pavillons und übernimmt damit die Gesamtverantwortung für das
Großprojekt. Der deutsche Beitrag zur 60. Kunstbiennale Venedig mit Çağla Ilk als Kuratorin des Deutschen Pavillons
fand weltweit große Beachtung und mehr als 600.000 Menschen haben den Pavillon besucht. Zum ersten Mal hat
das ifa 2024 den Deutschen Pavillon auf der Gwangju Biennale in Südkorea gefördert. Mehr als 17.500
Besucherinnen und Besucher haben das Projekt „in between waters“ besucht.
III.2.3 Villa Aurora und Thomas Mann House
Als Jahresthema, das als Orientierung für die Projekte dient, die im Rahmen der „Thomas Mann House“ -
Stipendien im jeweiligen Jahr durchgeführt werden, wurde für 2024 „Democracy and Vulnerability“ ausgewählt.
III.2.4 Atelier Ludwigsburg-Paris
Seit 2004 unterstützt die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das an der Filmakademie
Baden-Württemberg in Ludwigsburg und der französischen Filmhochschule La Fémis in Paris angesiedelte
Projekt „Atelier Ludwigsburg-Paris“. Mit dem Atelier Ludwigsburg-Paris wird eine in Europa einmalige Ausbildung
in den Bereichen Stoffentwicklung, Finanzierung, Filmrecht, Produktion, Marketing sowie Verleih und
Weltvertrieb angeboten. Über die vermittelten fachlichen Inhalte hinaus bauen die Teilnehmenden Kontakte zur
Filmindustrie sowie staatlichen Institutionen auf. Angehende Filmproduzentinnen und -produzenten sowie
Verleiherinnen und Verleiher im Alter von bis zu 30 Jahren, die bereits ein Studium absolviert haben, können sich zu diesem
einjährigen Weiterbildungsstudium mit europäischer Ausrichtung bewerben. Dadurch soll es jungen
Professionellen ermöglicht werden, sich zu vernetzen, sodass langfristig die Entstehung von Koproduktionen gefördert
wird. Mittlerweile hat das Programm Stipendiatinnen und Stipendiaten aus mehr als 30 unterschiedlichen Staaten.
Damit hat das Atelier eine große kulturelle Diversität und inzwischen ein internationales Profil. Im Studienjahr
2023/2024 befanden sich unter den insgesamt 18 zugelassenen Teilnehmenden fünf aus Frankreich, drei aus
Deutschland, zwei französisch/marokkanische Teilnehmende und eine Teilnehmerin bzw. Teilnehmer jeweils aus
Italien, Georgien, Serbien, Frankreich/Argentinien, Deutschland/Argentinien, Belgien/Chile, Bulgarien/Kanada
und Südafrika.
III.2.5 Berliner Künstlerprogramm
Das Berliner Künstlerprogramm wird vom Auswärtigen Amt und dem Berliner Senat gefördert. Die
Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von international besetzten Jurys ausgewählt und für sechs bis zwölf Monate nach
Berlin eingeladen. Im Jahr 2024 waren insgesamt 36 Preisträgerinnen und Preisträger aus 26 Ländern in Berlin
zu Gast, davon 32 aus nicht-europäischen Ländern. Aus Sondermitteln des Auswärtigen Amtes unterstützte das
BKP zudem ukrainische Kulturschaffende mit Kurzzeitstipendien.
III.2.6 Filmförderungsfonds EURIMAGES
Der durch die Beauftragte/den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ko-finanzierte
Filmförderungsfonds EURIMAGES unterstützt die Produktion, Vermarktung und Verbreitung von internationalen
Koproduktionen. 2024 konnten mit insgesamt 22,5 Mio. Euro insgesamt 61 Spielfilme, 15 Dokumentationen und
fünf Animationsfilme gefördert werden.
Die ab Januar 2022 umgesetzte umfassende Reform des Fonds, die durch unabhängige Jurys politische
Einflussnahme ausschließen und mehr Effizienz gewährleisten soll, hat sich auch nach den Ergebnissen der Evaluierung
in 2024 bewährt, wenngleich in der Praxis der Bedarf für kleinere Anpassungen sichtbar wurde, die inzwischen
bereits umgesetzt wurden.
Die im April 2022 durch den EuR-Kulturministerrat in Auftrag gegebene Erarbeitung eines neuen
Übereinkommens über Serien-Koproduktionen hat einige komplexe Fragen und intensive Diskussionen mit der Branche
aufgeworfen. Der von der beauftragten Expertengruppe erstellte Bericht und Entwurf für ein Übereinkommen wurde
im Dezember 2024 durch den zuständigen Lenkungsausschuss für Kultur, Kulturerbe und Landschaft (CDCPP)
zur Entscheidung an das Ministerkomitee weitergeleitet. Da das Übereinkommen auch die Interessen der
Fernsehveranstalter betrifft, war zuvor auch der Lenkungsausschuss für Medien und die Informationsgesellschaft
(CDMSI) mit einbezogen worden.
III.2.7 Residenzprogramme BKM
Die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert deutsche Künstlerinnen und Künstler im
Rahmen eines Aufenthalts in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo (Rompreis) und der Deutschen
Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano, im Deutschen Studienzentrum in Venedig und in der Cité
Internationale des Arts in Paris. Die Deutsche Akademie Rom ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Aufgabe
ist es, hochbegabten und hoch qualifizierten Künstlerinnen und Künstlern der Sparten Bildende Kunst,
Architektur, Literatur und Musik (Komposition) durch einen zehnmonatigen Aufenthalt in Rom die Möglichkeit zu bieten,
sich künstlerisch weiterzuentwickeln. In der Villa Massimo in Rom stehen hierfür 10 Studios mit Ateliers, in der
Casa Baldi in Olevano Romano, circa 55 km östlich von Rom, zwei Studios mit Ateliers zur Verfügung. Die Villa
Massimo führt jährlich über 30 Veranstaltungen durch, die in der Regel einem eingeladenen Gästekreis präsentiert
werden. Der Öffentlichkeit zugänglich sind u. a. die Ausstellungen und das Sommerfest der Villa Massimo mit
der Großen Atelierstraße im Juni und November. Dabei bildet ein konzeptioneller, jährlicher Rahmen die
Plattform für Themenausstellungen, Einzelausstellungen oder die Große Atelierstraße bzw. Konzerte zeitgenössischer
Musik und Lesungen.
Ein Höhepunkt 2024 war der Besuch der damaligen Kulturstaatsministerin, Claudia Roth (MdB), im Januar in
Rom und Venedig. Neben dem Besuch der Casa di Goethe und Deutschen Akademie Rom Villa Massimo (mit
Gesprächen der Rompreisträgerinnen und Rompreisträger und einer öffentlichen Veranstaltung zum Thema
„Pluralität als Chance. Kunst und Kultur in Zeiten der Krisen“) hat ein politisches Treffen mit dem damaligen
italienischen Kulturminister Gennaro Sangiuliano zur Stärkung der deutsch-italienischen Kulturbeziehungen
stattgefunden.
Ein weiterer wichtiger Programmpunkt 2024 war das Kunstfest im Juni, auf dem sich die Rompreisträgerinnen
und Rompreisträger 2023/24 am Ende ihres Aufenthalts in Rom in ihren Ateliers mit Ausstellungen,
Performances, Konzerten, Videos, Lesungen und Installationen im Park der Öffentlichkeit präsentierten. Ebenfalls mit
einer Ausstellung in der Galerie der Villa Massimo vertreten waren die Stipendiaten und Stipendiatinnen der
beiden Häuser in Olevano Romano (Casa Baldi und Villa Serpentara). Ein weiterer Höhepunkt 2024 war die
Präsentation der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo in Zusammenarbeit mit acht Partnerorganisationen,
darunter die Staatsgalerie, das Literaturhaus Stuttgart und das Weissenhofmuseum im Haus Le Corbusier, vom
18. bis 22. Juli 2024 in Stuttgart, wo die Rompreisträgerinnen und Rompreisträger der Jahrgänge 2022/23 und
2023/24 aus allen künstlerischen Sparten ihre Arbeit in Deutschland vorstellten.
Auch 2024 haben in der Villa Massimo im September der „Berlin Rom Express 2024“ mit Darbietungen von
Hanne Lippard, Szary, Ziúr, alva noto, und Markus Heckmann und im Oktober die „studi aperti“ mit
Ausstellungen, Konzerten, Performances, Videoprojektionen und Lesungen der Rompreisträger und Rompreisträgerinnen
2024/25 zu Beginn ihres Aufenthalts stattgefunden.
Yael Bartana, israelische Künstlerin und Rompreisträgerin 2023/24 und Ersan Mondtag, Berliner
Theaterregisseur und Praxisstipendiat der Villa Massimo 2024, gestalteten 2024 den Deutschen Pavillon für die Kunstbiennale
in Venedig.
Am 5. November 2024 wurde auf dem Kulturforum Berlin die bisherige Piazzetta im Rahmen eines Festakts nach
„Johanna und Eduard Arnhold“ benannt. Die Arnholds waren bedeutende Kunstmäzene und Stifter der Deutschen
Akademie Rom Villa Massimo. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde zum ersten Mal der Film über die Villa
Massimo gezeigt (Regie: Bjørn Melhus, Text: Kristof Magnusson und Gunnar Klack, Musik: Alva Noto).
Weiterhin unterhält die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das Deutsche
Studienzentrum in Venedig (DSZV). Im Deutschen Studienzentrum können jährlich acht außergewöhnlich begabte und
besonders qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik
(Komposition) einen jeweils dreimonatigen Stipendienaufenthalt verbringen. Ihr einzigartiges Profil erhält die
Künstlerförderung in Venedig durch die Interdisziplinarität des Deutschen Studienzentrums, die auch die
Geisteswissenschaften umfasst. Das Veranstaltungsprogramm mit einer Mischung aus Vorträgen, Tagungen,
Workshops und Gesprächsrunden zu wechselnden Themen sowie öffentlichen Artist Talks mit den
Kunststipendiatinnen und Kunststipendiaten und anderen künstlerischen Darbietungen, wie Konzerten und Lesungen, fungierte
auch 2024 als Instrument der wissenschaftlichen und künstlerischen Profilierung des Studienzentrums.
Während ihres Besuchs in Venedig gedachte die damalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth im Januar im
jüdischen Viertel Venedigs der Deportierten im jüdischen Ghetto von Venedig. Neben Gesprächen mit den
Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutschen Studienzentrums in Venedig fand eine öffentliche Veranstaltung zum
Thema „Kultur der Nachhaltigkeit“ statt.
Im Jahr 2024 wurden 45 Veranstaltungen mit externen Gästen durchgeführt. Höhepunkte waren die regelmäßig
stattfindenden Kolloquien mit den Forschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten sowie die Artist Talks
mit den Kunststipendiatinnen und Kunststipendiaten, der Studienkurs zum Thema „Mainz, Rom und Venedig:
Erfindung und Diffusion des Buchdrucks“ sowie die Begegnung mit dem Ehrengast 2024, der Schauspielerin und
Schriftstellerin Adriana Altaras.
Die Cité Internationale des Arts in Paris, getragen von einer französischen Stiftung, bietet in 310 Studios
Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten. Die Bundesrepublik Deutschland hat in
der Cité Internationale des Arts drei Belegungsrechte erworben. Durch den durch die Länder finanzierten
Aufenthalt in Paris wird Künstlerinnen und Künstlern der Sparten Bildende Kunst, Architektur und Musik (Komposition)
die Möglichkeit gegeben, sich künstlerisch weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus fördert die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Villa Romana in
Florenz. Die Villa Romana ist ein Künstlerhaus, das der Produktion und Vermittlung von Kunst dient. Es fördert die
Villa Romana-Preisträgerinnen und -Preisträger alljährlich mit einem Stipendium sowie einem breiten Netzwerk
an Kontakten in der deutschen, italienischen und internationalen Kunstszene. Mit Ausstellungen und
Veranstaltungen positioniert sich die Villa Romana in der lokalen wie internationalen Öffentlichkeit. Der Villa Romana-
Preis gibt herausragenden, vorzugsweise jüngeren bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die in Deutschland
leben, die Möglichkeit, sich während eines längeren Aufenthalts in Florenz künstlerisch weiterzuentwickeln.
Auch im Jahr 2024 hat sich die Villa Romana als Künstlerhaus und den Austausch von künstlerischen Ideen
präsentiert. Höhepunkte waren die Abschlusspräsentationen der Villa Romana Preisträgerinnen und -Preisträger
2022 und 2023 unter dem Titel „Greater Than the Sum of Our Parts“ im Sommer in Berlin sowie die Open Studios,
die Hauptausstellung der Villa Romana-Preisträgerinnen und -Preisträger 2024, im Herbst in Florenz. Auch 2024
gab es ein zusätzliches Residenz- und Gästeprogramm (u. a. gefördert von Culture Moves Europe und der Anna
Lindh Stiftung). Das künstlerische Jahresprogramm 2024 stand unter dem Titel „Domestic Exercises“. Thema
war das Erforschen eines nachhaltigen Miteinanders.
III.3 Förderpreise für den internationalen Kulturaustausch
III.3.1 Deutsch-Italienischer Übersetzerpreis/Mazzucchetti-Gschwend-Übersetzungspreis
Der Mazzucchetti-Gschwend Übersetzungspreis wird alle zwei Jahre alternierend in Italien und Deutschland
vergeben – zuletzt 2024 in Berlin durch die damalige Kulturstaatsministerin Roth und der damalige italienische
Kulturminister Sangiuliano. In den Jahren zwischen den Preisverleihungen finden mehrtägige „Werkstätten“ von
Übersetzenden aus Deutschland und Italien statt, die den fachlichen und persönlichen Austausch vertiefen.
III.3.2 Deutsch-Hebräischer Übersetzerpreis
Der Deutsch-Hebräische Übersetzerpreis wurde zum 50. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel von den Regierungen der beiden Länder ins Leben gerufen
und würdigt die besondere Rolle der Literaturübersetzerinnen und -übersetzer bei der Vermittlung deutscher und
israelischer Literatur und Kultur.
III.3.3 Deutsch-Französischer Franz-Hessel-Preis für zeitgenössische Literatur
Der deutsch-französische Franz-Hessel-Preis für zeitgenössische Literatur trägt zur Belebung und Vertiefung der
intellektuellen und literarischen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich bei. Ziel ist es, herausragende
Literatur über die Grenzen hinweg bekannt zu machen, ohne dass es sich notwendigerweise um deutsche oder
französische Themen handeln muss. Trägerorganisation ist die von der/dem Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien geförderte Stiftung Genshagen, deren besondere Aufmerksamkeit den deutsch-
französischen und den deutsch-polnischen Beziehungen sowie dem Weimarer Dreieck gilt. So bietet die Stiftung
Genshagen auch Residenzen für deutsche, französische und polnische Übersetzerinnen und Übersetzer und
Schriftstellerinnen und Schriftsteller an.
III.3.4 Co-Production Award – Prix EURIMAGES
Mit dem durch den von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ko-finanzierten
Europäischen Filmförderungsfonds EURIMAGES werden in Zusammenarbeit mit verschiedenen namhaften
internationalen Filmfestivals mehrere/diverse Preise für die Entwicklung und Produktion europäischer Koproduktionen
verliehen, darunter auch der „International Co-Production Award – Prix EURIMAGES“, der jährlich anlässlich
der Verleihung des European Film Awards verliehen wird. Mit dem mit 70.000 Euro dotierten Preis werden die
Produzentin oder der Produzent einer herausragenden internationalen Koproduktion gefördert. Der Preis soll mehr
Aufmerksamkeit auf die entscheidende Rolle von internationalen Koproduktionen für den kulturellen Austausch
im Bereich Film lenken. Mit dem im Dezember 2024 in Luzern (Schweiz) verliehenen Preis wurde die
Produzentin Labina Mitevska aus Nord-Mazedonien ausgezeichnet, die mit ihrer Produktionsfirma Sisters and Brother
Mitevski eine Reihe preisgekrönter Filme produziert hat, mehrere mit Premieren auf dem Internationalen
Filmfestival in Berlin. Der Preis ist laut EURIMAGES eine Hommage an das Talent eines Familienunternehmens, das
sich leidenschaftlich dem europäischen Kino verschrieben hat.
III.4 Kooperationen, Erhalt kultureller Identitäten
III.4.1 Koproduktion in Kunst, Musik, Literatur und Film: NIPKOW-Programm
Das von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Medienboard Berlin-
Brandenburg geförderte NIPKOW Programm, benannt nach dem deutschen Erfinder Paul Nipkow, ist ein
Stipendienprogramm zur Fortbildung von internationalen professionellen Film- und Medienschaffenden. Mittels
praxisbezogener, individuell auf das Stipendiaten-Projekt zugeschnittener Beratung, Fortbildungsseminaren und enger
Zusammenarbeit mit Film- und Medieninstitutionen sollen die Stipendiatenprojekte in Berlin weiterentwickelt
und für den Markt vorbereitet werden. Ziel und Schwerpunkt des NIPKOW Programms ist die Initiierung
internationaler Koproduktionen mit Deutschland und ihre weltweite Vermarktung. Im Jahr 2024 konnten aus 100
Bewerberinnen und Bewerbern elf Stipendiatinnen und Stipendiaten aus sieben verschiedenen Ländern (Kirgistan,
Iran, Ungarn, Frankreich, Polen, Indien und Bolivien) gefördert werden.
III.4.2 World Cinema Fund
Ziel des 2004 durch die Kulturstiftung des Bundes gemeinsam mit der Berlinale – beide institutionell durch die
Beauftragte/den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert – ins Leben gerufenen World
Cinema Fund (WCF) ist die Produktionsförderung, insbesondere die Entwicklung und Förderung des Kinos in
Regionen mit noch schwach ausgeprägter Infrastruktur im Bereich Film, sowie der Erhalt kultureller Vielfalt in
den deutschen Kinos. Schwerpunktregionen sind Lateinamerika, Afrika, Naher Osten sowie Zentralasien. Darüber
hinaus unterstützt der WCF den Vertrieb herausragender nicht-europäischer Filme in Deutschland
(Verleihförderung). Im Jahr 2016 wurde die Afrika-Initiative Film (seit 2019: World Cinema Fund Afrika) gegründet, um
Koproduktionen und Strukturförderung zu stärken. Die Afrika-Initiative verfolgt drei Kernziele: Talente zu
fördern, Koproduktionen anzuregen und nachhaltige Vernetzung zu ermöglichen. Das Projekt fördert
Filmschaffende in Subsahara Afrika durch die Vergabe von Filmproduktionsmitteln.
WCF konzentriert sich auf die Unterstützung von Filmprojekten, die Steigerung ihrer Sichtbarkeit und die
Verleihförderung für Filme aus WCF-Regionen. In das Programm der Berlinale 2024 wurden zwölf WCF-geförderte
Filme eingeladen. 2024 hat der WCF sieben Förderempfehlungen mit Fördermitteln in Höhe von 260.000 Euro
ausgesprochen. Das Interesse an WCF-Fördermitteln war 2024 wieder hoch: Es gab 199 Projekteinreichungen
aus 67 Ländern.
III.4.3 Museumskooperationen
Agentur für Internationale Museumskooperation
Aufgabe der Agentur für Internationale Museumskooperation ist es, das Potenzial der internationalen
Museumskooperation als Bestandteil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik auszuschöpfen und die im
internationalen Vergleich schwächer entwickelte Internationalisierung der deutschen Museumslandschaft zu fördern. Neben
der Aufbau- und Netzwerkarbeit entwickelte die Agentur im Jahr 2024 ihre ersten Programmlinien. Im
Aufbaujahr führte die Agentur erste internationale Pilotvorhaben in Kenia, der Ukraine und in China durch. Die Agentur
wurde für die ersten vier Jahre mit einem Mittelvolumen von 7,5 Mio. Euro ausgestattet.
TheMuseumsLab
Das 2021 gegründete Programm TheMuseumsLab ist ein Austausch- und Weiterbildungsprogramm für Fellows
im Bereich Museumsmanagement (Nachwuchsführungskräfte an Museen) und beschäftigt sich u. a. mit den
Themen Provenienzforschung, Dekolonialisierung, Digitalisierung und Sammlungsobjekte in europäischen Museen
aus kolonialen Kontexten. Das Programm bringt Museumsmitarbeitende aus Afrika und Europa zusammen, um
Verbindungen zwischen den Menschen und Institutionen, den Nationen und Kontinenten herzustellen. Partner
sind das Museum für Naturkunde (MfN), das Leibniz Institute for Evolution and Biodiversity Science und der
Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Von 2024 bis 2026 wird das Projekt mit einem
Gesamtvolumen von 6,6 Mio. Euro zu 2/3 aus Mitteln der/des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und
zu 1/3 aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert.
Bilaterale Museumskooperationen
Das Museum für Naturkunde Berlin (MfN) hat gemeinsam mit dem Muséum national d’Histoire naturelle
(MNHN) in Paris in dem vom BMBF geförderten Projekt „Verlorene Objekte, wiederentdeckte Natur. Auf dem
Weg zur Sammlung des Anthropozäns“ eine partizipative, digitale und dreisprachige Sammlungsplattform
(„Natur der Dinge“/ „Changing Natures“/ „Histoires de Nature“) aufgebaut. Diese bisher einzigartige digitale
Infrastruktur ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Sammlungsobjekte selbst hochzuladen, die sowohl natürliche
als auch kulturelle Objekte sein können, durch Metadaten zu beschreiben und von anderen kommentieren zu
lassen. Die Objekte, etwa Alltags- oder Erinnerungsobjekte (Fotos, Videos, Tonaufnahmen), erzählen aus der
Perspektive der beitragenden Person etwas über die menschengemachten Umweltveränderungen, stammen aus
der Vergangenheit oder machen den Wandel sichtbar.
Im Austausch mit Sammlungsexpertinnen und -experten am MfN, MNHN, der Europeana, dem Germanischen
Nationalmuseum, u. a. wurden nachhaltige Formen der Archivierung eingesetzt. Die digitale Sammlung wurde begleitet
von zahlreichen partizipativen Aktivierungsveranstaltungen innerhalb und außerhalb des Berliner MfN. Schülerinnen
und Schüler und viele weitere Zielgruppen wurden angesprochen und durch verschiedene Formate eingebunden.
Das Ethnologische Museum und das Museum für Asiatische Kunst der Staatlichen Museen zu Berlin / Stiftung
Preußischer Kulturbesitz (SPK) kooperieren derzeit in unterschiedlichen Projekten mit Nationalmuseen in
Namibia, Tansania, Angola, Nigeria, Costa Rica, China, Korea, Indien und Australien.
Das Vorderasiatische Museum der Staatlichen Museen zu Berlin / Stiftung Preußischer Kulturbesitz erforscht seit
2022 zusammen mit dem Archäologischen Museum Şanlıurfa und der Universität Izmir innerhalb eines von der
Universität Istanbul koordinierten Dachprojekts namens Taş Tepeler im Umfeld der UNESCO-Welterbestätte
Göbeklitepe den Fundort Gürcütepe. Diese Museumszusammenarbeit ist auch Grundlage für die Erarbeitung einer
Sonderausstellung in Berlin, die im November 2025 eröffnet wird. Seit 2022 kooperiert das Vorderasiatische
Museum der Staatlichen Museen zu Berlin mit der Antikendirektion Bagdad in der Erschließung und
Dokumentation der UNESCO-Welterbestätte Babylon. Das Vorderasiatische Museum der Staatlichen Museen zu Berlin
hat 2023 mit zwei DFG-geförderten Forschungsprojekten begonnen, welche die Erschließung von frühen
administrativen Materialien des 4. und 3. Jh. v. Chr. aus verschiedenen Museen und ihre virtuelle Zusammenführung
beinhalten. Partner in diesen Projekten sind das Nationalmuseum des Irak in Bagdad und das Nationalmuseum
Iran in Teheran sowie die Universität Reading. Ein weiteres DFG-Projekt zur Erforschung der
Trinkwassersammelstrategien in der jordanischen Oase Jawa hat 2025 die Arbeit aufgenommen.
Die Sammlung des Museums Berggruen der Staatlichen Museen zu Berlin / SPK war während der
sanierungsbedingten Schließung des Hauses von Oktober 2022 bis Herbst 2024 auf internationaler Ausstellungstournee in
Japan und China und endete mit einer Präsentation in Paris.
Zwei Kooperationsprojekte der Antikensammlung der Staatlichen Museen zu Berlin / SPK Kulturbesitz mit
russischen Museen sind angesichts der aktuellen politischen Lage ausgesetzt.
Das Museum für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin / SPK pflegt eine intensive
Zusammenarbeit mit den Ländern Zentralasiens. Ein Höhepunkt war die Ausstellung „Archäologische Schätze aus
Usbekistan. Von Alexander dem Großen bis zum Reich der Kuschan“ (4. Mai 2023 bis 14. Januar 2024) im Neuen
Museum und in der James-Simon-Galerie, die am 3. Mai 2023 durch den Bundespräsidenten Frank-Walter
Steinmeier und den usbekischen Präsidenten Shavkat Mirziyoyev feierlich eröffnet wurde. Aktuell laufen Planungen
und Vorbereitungen für weitere Kooperations- und Ausstellungsvorhaben zur Stärkung der kulturellen
Zusammenarbeit mit Museen in der Region Zentralasiens in Tadschikistan, Turkmenistan und der Mongolei.
Seit Dezember 2024 und noch bis April 2025 wird in der James-Simon-Galerie die gemeinsam vom Deutschen
Archäologischen Institut und dem Museum für Vor- und Frühgeschichte vorbereitete Ausstellung „Planet Africa“
gezeigt. Im Anschluss an die Berliner Präsentation sind weitere Stationen in Deutschland und afrikanischen
Ländern geplant.
Das Museum für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin / Stiftung Preußischer Kulturbesitz
kooperiert mit Partnern aus Kamerun und Togo im Rahmen eines von der/dem Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien geförderten Projekts zur Provenienzforschung menschlicher Überreste aus kolonialen
Kontexten in Westafrika.
Die Gemäldegalerie in Berlin beherbergt eine der international bedeutendsten Sammlungen europäischer Malerei
des 13. bis 18. Jahrhunderts. Sie kooperiert in zahlreichen internationalen Ausstellungs- und Forschungsprojekten
mit den auf diesem Gebiet renommiertesten Einrichtungen weltweit. Im Jahr 2024 konzipierte und organisierte
die Gemäldegalerie in Kooperation mit dem Amsterdamer Rijksmuseum und der National Gallery in London eine
große Retrospektive zum Werk von Frans Hals. Die Ausstellung würdigte das Œuvre des neben Rembrandt und
Vermeer bedeutendsten niederländischen Malers des 17. Jahrhunderts und eines der bedeutendsten Porträtmaler
der europäischen Kunstgeschichte. Die in Kritiken und von der internationalen Presse gefeierte Berliner
Ausstellung war mit über 150.000 Besucherinnen und Besuchern ausgesprochen erfolgreich.
Am 13. Februar 2024 eröffnete die Gemäldegalerie gemeinsam mit der damaligen Kulturstaatsministerin eine
Sonderpräsentation mit zwölf ausgewählten Gemälden aus dem Odesa Museum für westliche und östliche Kunst
unter dem Titel »Auftakt. Von Odesa nach Berlin. Europäische Malerei des 16. bis 19. Jahrhunderts« (13. Februar
2024 bis 28. April 2024). Die Präsentation diente als Vorschau auf eine große Sonderausstellung, die 2025
stattfindet und in der insgesamt 60 Werke des Odesa Museums im Dialog mit Bildern der Berliner Sammlungen
gezeigt werden. Im Rahmen eines großen, von der/dem Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien geförderten Kooperationsprojektes waren 76 Werke des Odesa Museums im September 2023 aus einem
geheimen Notlager in der Ukraine in die Berliner Gemäldegalerie evakuiert worden. Dort wurden sie 2024
kunsthistorisch untersucht, konservatorisch behandelt, gerahmt und so auf die Ausstellung in 2025 vorbereitet.
Seit 2023 kooperiert das Museum Europäischer Kulturen (MEK) mit unterschiedlichen Museen in Nordeuropa
und Südosteuropa. Im Rahmen des Forschungsprojekts „The Sámi Collection at MEK. A Multiperspective
Approach of Provenance Research“ (2022 bis 2025), finanziert vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, arbeitet
das MEK u. a. mit dem Sámi Museum Siida (Inari, Finnland), dem Berg- und Samen-Museum Ájtte (Jokkmokk,
Schweden) und dem Projekt Dávvirat Duiskkas („Sámische Sammlungen in Deutschen Museen“, Norwegischer
Museumsbund) zusammen.
Die am MEK angesiedelte und von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
finanzierte Koordinierungsstelle „Ostmittel- und Südosteuropa“ entwickelt seit 2024 das Projekt „Atlantis. Kleine
Welten“. Es erforscht verlassene oder vom Verschwinden bedrohte Siedlungen in Ungarn, Rumänien, Kroatien,
Serbien und Slowenien. Diese werden zunächst an den jeweiligen Orten und anschließend in einer übergreifenden
Ausstellung im MEK (2027) präsentiert. Kooperationspartner sind dabei unter anderem das Muzeul Banatului
Montan in Reșița (Rumänien), das Ethnografische Museum in Budapest, das Stadtmuseum Sombor (Serbien), das
Ethnografische Museum Cluj (Rumänien), das Museum Kumrovec und das Muzej Hrvatskog Zagorja (beide
Kroatien).
III.4.4 Kulturerhalt
Förderungen aus dem Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen Amtes werden stark nachgefragt. So konnten im
Jahr 2024 in circa 30 Ländern Projekte zum Schutz kultureller Vielfalt und der Bewahrung des materiellen und
immateriellen Kulturerbes unterstützt werden.
Die KulturGutRetter-Initiative (KGR) strebt die Etablierung einer weltweit einsetzbaren Einheit (Cultural
Heritage Response Unit – CHRU) zum Schutz und Erhalt von Kulturerbe in Katastrophensituationen an Seit 2021
entwickelten das Deutsche Archäologische Institut, das Leibniz-Zentrum für Archäologie und die Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk entsprechende Grundlagen. Die erste Vollübung (Testeinsatz) einer CHRU wurde Ende
September 2024 auf Schloss Demerthin in der Prignitz erfolgreich durchgeführt.
Für den Erhalt und die Erforschung von Weltkulturerbestätten im Nahen und Mittleren Osten setzt sich das
Museum für Islamische Kunst der Staatliche Museen zu Berlin / Stiftung Preußischer Kulturbesitz ein, unter anderem
in Aleppo und Yazd. Zu Aleppo erschienen grundlegende Dokumentationen der Altstadt und
Restaurierungsarbeiten wurden durchgeführt – beides partizipativ mit der Zivilgesellschaft. Durch die enge Zusammenarbeit mit
der Königlichen Akademie von Marokko sowie Museen in Córdoba und Granada wird der islamische Westen
stärker thematisiert. Im Irak findet eine Grabung zu frühislamischer Architektur statt, im Iran ein gemeinsames
Forschungsprojekt zur Mongolenzeit (Takht-e Solaiman). Das Netzwerk Multaka arbeitet partizipativ mit
arabischsprachigen und persischsprachigen geflüchteten Menschen an 33 Museen in Europa, zudem wird die SAWA
Museum Academy als Weiterbildungsprogramm für Museen in arabischsprachigen Ländern und Deutschland
weiter ausgebaut.
III.4.5 Welterbe-Programm der UNESCO
Deutschland hat die UNESCO-Welterbekonvention (1972) im Jahr 1976 ratifiziert und erreicht mit 54
Welterbestätten, darunter elf transnationale Stätten mit anderen Vertragsstaaten, nach Italien (60) und China (59) und vor
Frankreich (53) den dritten Platz mit den meisten Welterbestätten. Deutschland fördert die globale Welterbe-
Bildung und den Aufbau von Kapazitäten, insbesondere für kleine Inselstaaten. Mit einem freiwilligen Beitrag
in Höhe von 600.000 Euro an den Welterbe-Fonds werden seit 2023 u. a. Kapazitäten von Lehrerinnen und
Lehrern auf der ganzen Welt gestärkt, um das Welterbe sinnvoll und nachhaltig in die formale Bildung zu
integrieren. Partner bei der Durchführung sind u. a. UNESCO-Akteure aus Kenia, Libanon, Marokko, Oman, der
Republik Korea, Ruanda und St. Lucia. Deutschland nimmt weiterhin als Vize-Vorsitz einer ständigen Arbeitsgruppe
zur Umsetzung der Welterbekonvention eine wichtige gestalterische Rolle ein.
III.4.6 Internationaler Kulturgüterschutz und Kulturgüterrückführung
In der Ukraine und Syrien sowie in anderen Kriegs- und Krisenregionen der Welt ist das Kulturerbe durch gezielte
Zerstörungen, Raubgrabungen, Plünderungen, Diebstahl oder durch illegale Ausfuhr und illegalen Handel mit
Kulturgut besonders bedroht.
Das von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unterhaltene Internetportal www.kul-
turgutschutz-deutschland.de, das neben Informationen zur deutschen Rechtslage auch Übersichten zur Rechtslage
in mehr als 100 UNESCO-Vertragsstaaten bereithält, wird stetig erweitert. Im operativen Bereich hat die/der
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die
zuständigen Zoll- und Ermittlungsbehörden sowie die Landeskulturbehörden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zur
Eindämmung des illegalen Kulturguthandels zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird die Entwicklung einer App,
die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz Hinweise auf das Herkunftsland archäologischer Kulturgüter und weitere
objektrelevante Informationen liefern kann, gefördert. Zudem hat die/der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien unter Beteiligung zahlreicher fachkundiger Akteurinnen und Akteure eine Handreichung für
Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden auf dem Gebiet des Kulturgutschutzes überarbeitet und
veröffentlicht.
Im Jahr 2024 konnten auf Basis des Kulturgutschutzgesetzes und in Zusammenarbeit mit den Ländern zahlreiche
Kulturgüter sichergestellt werden, bei denen die legale Ausfuhr aus dem Herkunftsstaat zweifelhaft erschien. In
einer Reihe von Fällen konnten illegal nach Deutschland verbrachte Kulturgüter an ihre Herkunftsstaaten
zurückgeben werden. Auch in Fällen, in denen kein gesetzlicher Rückgabeanspruch bestand, kam es zu zahlreichen
freiwilligen Rückgaben durch Einrichtungen, den Handel und Privatpersonen. Diese Bereitschaft ist auf erhöhte
Sensibilisierung im Umgang mit Kulturgütern zurückzuführen, die auch im Zusammenhang mit der Einführung
des Kulturgutschutzgesetzes vom 06.08.2016 und einer immer besser werdenden Vernetzung der beteiligten
Akteure steht. Seit dem 27.06.2019 tritt sukzessive bis 2025 die EU-Verordnung 2019/880 über das Verbringen und
die Einfuhr von Kulturgütern in Kraft. Ergänzend zur EU-Verordnung 116/2009 über die Ausfuhr von
Kulturgütern außerhalb der Europäischen Union setzt sie erstmals gemeinsame Standards für die Einfuhr von Kulturgütern
aus Drittstaaten in die Europäische Union und ermöglicht so ein gemeinsames Vorgehen gegen den illegalen
Handel mit Kulturgut.
III.4.7 Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem
Kulturgut
Die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kulturgutraubs und die Auseinandersetzung mit den Schicksalen der
überwiegend jüdischen Opfer sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben von immenser Bedeutung. Die
Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust legte 1998 mit den dort beschlossenen
„Washingtoner Prinzipien“ das Fundament für eine systematische Suche nach bislang nicht zurückgegebenen Kulturgütern.
44 Staaten, darunter Deutschland und 13 nichtstaatliche Organisationen verpflichteten sich darin, NS-
verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke zu identifizieren und gerechte und faire Lösungen mit den
Vorkriegseigentümerinnen und -eigentümern oder ihren Erbinnen und Erben zu suchen. Ausdrücklich wurden die Staaten dazu
aufgerufen, hierfür innerstaatliche Verfahren und insbesondere alternative Streitbeilegungsmechanismen
einzurichten. Die Washingtoner Prinzipien und die zwecks Umsetzung in Deutschland formulierte „Erklärung der
Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-
verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Gemeinsame Erklärung) von 1999
haben 2003 zur Einrichtung der „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-
verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Beratenden Kommission) geführt. Über die
mehr als 20 Jahre ihres Bestehens wurde national wie international Reformbedarf identifiziert. Hauptkritikpunkte
waren neben der fehlenden Möglichkeit der einseitigen Anrufbarkeit auch die mangelnde Verbindlichkeit ihrer
Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund haben sich die kulturpolitisch Verantwortlichen aus Bund, Ländern und
kommunalen Spitzenverbänden im 20. Kulturpolitischen Spitzengespräch am 13. März 2024 auf eine
grundlegende Reform der Beratenden Kommission hin zu einer Schiedsgerichtsbarkeit verständigt. Dieser Schritt wurde
national und international begrüßt. Das Verwaltungsabkommen über die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit
NS-Raubgut ist am 26. März 2025 in Kraft getreten. Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut wird im Lichte der
gemachten Erfahrungen den Zielen der Washingtoner Prinzipien und ihrer 2024 veröffentlichten Best Practices
besser Rechnung tragen können. Die Jewish Claims Conference und der Zentralrat der Juden in Deutschland
waren an der Ausarbeitung der Grundlagendokumente der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut beteiligt.
Die vorgenannten „Best Practices for the Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art” (Best
Practices) wurden im März 2024 veröffentlicht; Deutschland hat an deren Ausarbeitung aktiv mitgewirkt und diesen
zugestimmt.
Das von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanzierte Deutsche Zentrum
Kulturgutverluste (DZK) ist nationaler und internationaler Ansprechpartner für die Umsetzung der Washingtoner
Prinzipien in Deutschland. Neben der Förderung von Projekten zur Suche nach NS-Raubgut durch die Klärung
der Erwerbsgeschichte eines Objekts (Provenienzforschung) gehören die Dokumentation von einschlägigen
weltweit zugänglichen Such- und Fundmeldungen in der Lost Art-Datenbank zu den Aufgaben des Zentrums, wie
auch die Dokumentation und Vernetzung von Forschungsergebnissen mittels der Forschungsdatenbank Proveana.
Mit dem beim DZK eingerichteten Help Desk besteht als Serviceangebot eine Kontakt- und Informationsstelle
für Opfer des NS-Kulturgutraubs und ihre Nachfahren, die ihren Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands
haben und die mit den Verfahrensabläufen in Restitutionsangelegenheiten in Deutschland nicht vertraut sind. Um
der internationalen Provenienzforschung den Zugang zu den in diversen deutschen Archiven verwahrten Quellen
zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu erleichtern, fördert die/der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien auch zwei Grundlagenprojekte:
Das „Pilotprojekt zur elektronischen Auswertung der personenbezogenen Akten der Vermögensverwertungsstelle
des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg (1933 bis 1945)“ erforscht die Aktenüberlieferung im Hinblick
auf mögliche heutige Standorte von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Objekten systematisch und ermöglicht
durch den digitalen Zugang auch parallele, dezentrale internationale Recherchen an den wichtigen
Forschungsunterlagen.
Das Projekt der Stiftung Jewish Digital Cultural Recovery Project (JDCRP) hat das Ziel, ein Werkzeug für eine
digitale zentrale Archivplattform zu entwickeln, um die Kenntnis von und den Zugang zu nationalen und
internationalen Quellen zum NS-Kulturgutraub sowohl für Forschende wie für Interessierte zu erleichtern, sowie damit
einhergehende erforderliche Bildungs- und Vermittlungsarbeit zu intensivieren.
III.4.8 Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und Umgang mit Kulturgütern und
menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten
Die Bundesregierung hat 2024 zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Aufarbeitung der deutschen
Kolonialvergangenheit zu stärken. Im Juni 2024 wurde der Sammelband „Das Auswärtige Amt und die Kolonien“ durch
die damalige Bundesministerin Baerbock der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Auswärtige Amt hat sich durch die
Förderung der wissenschaftlichen Untersuchung als erstes Bundesressort umfänglich mit seiner
Kolonialgeschichte auseinandergesetzt und die Erkenntnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; ein wichtiger Schritt für
die Aufarbeitung durch die Bundesregierung. Deutschland steht mit allen Partnern mit deutscher
Kolonialvergangenheit in engem Austausch. Bei seiner Rede anlässlich der Beerdigung des ehemaligen namibischen
Staatspräsidenten Geingob im Februar 2024 bekräftigte Bundespräsident Steinmeier, dass Deutschland dem
Versöhnungsprozess mit Namibia weiter verpflichtet bleibt, benannte den Völkermord an den Nama und Herero und drückte
seinen Wunsch aus, möglichst bald nach Namibia zurückzukehren, um um Entschuldigung zu bitten.
Anlässlich des 140. Jahrestages der Kongo-Konferenz veranstaltete das Auswärtige Amt am 25. November 2024
einen Round Table „Koloniale Aufarbeitung − Im Dialog mit der Zivilgesellschaft“, der die Rolle
zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure und der durch sie eingebrachten Expertise für die gesamtgesellschaftliche
Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit betonte. Seit Juli 2024 beschäftigt sich die Humboldt-Universität zu
Berlin im Rahmen einer Projektförderung des Auswärtigen Amtes mit der juristisch-historischen Aufarbeitung
der Kolonialvergangenheit und des kolonialen Unrechts und vernetzt dazu auch Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aus Afrika, Asien, Europa und der Pazifikregion zur Förderung des Fachaustausches. Über das
gesamte Jahr 2024 förderte das Auswärtige Amt eine Vielzahl von weiteren AKGP-Projekten mit Bezug zur
Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit.
Die Bundesregierung hat zudem die Bemühungen um Rückgaben von Kulturgütern und die Repatriierung von
menschlichen Gebeinen aus kolonialen Kontexten intensiviert, um durch einen partnerschaftlichen Ansatz und
Austausch mit Herkunftsländern und -gesellschaften Rückgaben zu ermöglichen. So war im Januar 2024 das
kamerunische „Interministerielle Komitee zur Rückführung von illegal in das Ausland verbrachten kamerunischen
Kulturgütern“ zu einem Treffen mit elf deutschen Museen in Stuttgart zu Gast. Als Ergebnis wurde das
„Stuttgarter Communiqué“ verabschiedet, worin sich Teilnehmende auf verstärkte Kooperation und Austausch bei
Rückgaben einigten. Das im Februar 2024 gegründete ghanaische „Focal Team on the Repatriation and
Restitution of Illegally Trafficked and Stolen Cultural Heritage and Artifacts to Country of Origin“ sowie das im
Dezember 2024 gegründete tansanische „National Committee for Discussions on the Return of Antiquities, Artefacts
and Human Remains from Germany“ werden Ansprechpersonen für einen strukturierten zwischenstaatlichen
Dialog zu Restitutionsthemen sein.
Das Grundlagen-Dokument „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“, das
im März 2019 als gemeinsame politische, nicht-bindende Positionierung von Bund, Ländern und kommunalen
Spitzenverbänden verabschiedet worden war, erfuhr 2024 eine substanzielle Weiterentwicklung hin zu
„Gemeinsamen Leitlinien“. Federführend war hierbei die Bund-Länder-AG „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“,
unter Beteiligung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Um grundsätzliche Fragen des Umgangs mit menschlichen Überresten kümmert sich verstärkt auch die
Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (KOSKK), welche auf Basis eines Beschlusses der Bund-
Länder-AG „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ seit Sommer 2020 besteht. Zusätzlich zur bis 2028
beschlossenen Förderung der KOSKK durch die Länder hat 2024 der Bund eine paritätische Projektförderung durch
Auswärtige Amt und die/den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beschlossen, die ab Januar
2025 die Schaffung einer Anlaufstelle und eines Expertennetzwerks für den Umgang mit menschlichen
Überresten vorbereiten soll.
Zudem fanden 2024 individuelle Rückgaben in Deutschland als auch im Ausland statt, häufig im Beisein
hochrangiger Mitglieder der Bundesregierung bzw. ausländischer Regierungen:
Im März 2024 fand in Göttingen eine Übergabe menschlicher Überreste an Palau durch die Universität Göttingen
und das Grassi Museum Leipzig statt. Die Übergabe fand im Beisein des palauischen Kulturministers statt, der
die Bemühungen der Bundesregierung zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit in Palau würdigte.
Im Oktober 2024 erfolgte die Übergabe und Beisetzung eines Schädels der Herkunftsgesellschaft der Selknam
(Feuerland/Chile) durch die Stadt Lübeck. Der Schädel befand sich zuvor in der Sammlung „Kulturen der Welt“
in Lübeck und soll bis zur endgültigen Rückführung an seinen Ursprungsort in Feuerland zunächst auf einem
Friedhof in Lübeck beigesetzt bleiben.
Der Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat seinen Präsidenten ermächtigt, mit den zuständigen
Stellen in verschiedenen außereuropäischen Staaten Vereinbarungen über die Rückführung von menschlichen
Gebeinen und Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zu schließen. Das Ethnologische Museum der Staatlichen
Museen zu Berlin hat in diesem Kontext 2024 drei menschliche Gebeine an Australien zurückgeführt sowie das
Eigentum von 23 Kulturgütern an Namibia übertragen (bereits 2022 zurückgeführt).
Auch zahlreiche Einrichtungen, die von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
gefördert werden, tragen zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit bei. So zeigt beispielsweise die
Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss seit Herbst 2024 in einer Kollaboration mit dem National Museum
of Tanzania sowie dem Ethnologischem Museum und dem Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin (SPK)
eine durch die/den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Sonderausstellung zur
Geschichte Tansanias. In der James-Simon-Galerie wird mit der durch Auswärtige Amt finanzierten Ausstellung
„Planet-Africa. Eine archäologische Zeitreise“ ein Kontinent übergreifendes Ausstellungsprojekt gezeigt, dass die
afrikanische Archäologie im Fokus hat.
Die SPK hat zudem im Jahr 2024 die von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Mediengeförderten Projekte „Rassismus – Kolonialismus – Faschismus? Deutsch-Sudanesische kollaborative
Erschließung und Präsentation des Nuba-Oeuvres Leni Riefenstahls“ sowie „Interdisziplinäre und transnationale
Forschungsprojekt zur Rekontextualisierung von westafrikanischen menschlichen Überresten mit kolonialem
Aneignungshintergrund“ erfolgreich abgeschlossen. Das Bundesarchiv setzt seit 2024 ein KI-gestütztes Programm zur
Handschriftenerkennung ein, um die im Bundesarchiv befindlichen Akten zur Kolonialgeschichte noch besser
zugänglich zu machen; bereits jetzt bietet es auf seinem Internetauftritt einen umfassenden Zugriff auf die
digitalisierten Akten des Reichskolonialamtes sowie themenspezifisch aufbereitete Zugangsmöglichkeiten an.
Im Januar 2024 startete der von damaligen Kulturstaatsministerin Claudia Roth und ihrer ehemaligen
französischen Amtskollegin Rima Abdul Malak eingerichtete, deutsch-französische Provenienzforschungsfonds zur
Förderung von Forschungsprojekten zwischen deutschen und französischen Einrichtungen zu Kulturgütern aus
Subsahara-Afrika. Partner aus Herkunftsländern und -gesellschaften werden in alle Projekte eingebunden. Das Projekt
läuft zunächst bis Ende 2026. Abwickelnde Einrichtung ist das deutsch-französische Forschungszentrum Centre
Marc Bloch in Berlin.
Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) hat ein zentrales Online-Portal zu Kulturgütern aus kolonialen
Kontexten in deutschen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen eingerichtet, das seit Juli 2024 mehrsprachig und
interaktiv nutzbar ist. Das Online-Portal informiert auf Deutsch, Englisch und Französisch über Kulturgüter aus
kolonialen Kontexten in deutschen Einrichtungen und ihre Geschichte.
Der von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit Fördermitteln ausgestattete
Fachbereich „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste
(DZK) fördert Provenienzforschungsprojekte zu Kulturgütern und menschlichen Gebeinen aus kolonialen
Kontexten. Die damalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat einen wissenschaftlichen Beraterkreis für
erinnerungspolitische Fragen berufen, der die/den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auch zu
dem Themenfeld Aufarbeitung des Kolonialismus berät. Zudem fand auf Einladung der damaligen
Kulturstaatsministerin am 16. Juli 2024 ein Runder Tisch Kolonialismus mit Vertreterinnen und Vertretern aus
Zivilgesellschaft und Wissenschaft im Bundeskanzleramt statt.
Am 14. November 2024 wurde das von der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und
dem Land Berlin finanzierte Dekoloniale Denkzeichen „Earth Nest“ vor dem Berlin Global Village feierlich
eröffnet. Darüber hinaus fördert die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ein Informations-
und Erinnerungskonzept am Standort der ersten deutschen Kolonialschule in Witzenhausen. Beim Projekt „TAL-
KING OBJECTS“ werden im Rahmen eines kuratierten digitalen Archivs die Geschichten von ausgewählten,
sich im Besitz europäischer Museen befindenden Objekten aus kolonialen Kontexten aus der Perspektive der
Herkunftsgesellschaften erzählt. Beim Kunstraum SAVVY Contemporary in Berlin wurde ein künstlerisches
Programm zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit unterstützt. Schließlich bringt die/der Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Vertreterinnen und
Vertretern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft ein Konzept für einen Lern- und Erinnerungsort Kolonialismus
voran.
Zur Stärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Partnerinnen und Partnern werden im Rahmen eines
Sonderprogramms „Globaler Süden“ der/des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zahlreiche
Projekte gefördert, die sich mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands beschäftigen und/oder die unmittelbar
dem kulturellen Austausch zwischen Deutschland und Akteuren des Globalen Südens dienen.
III.4.9 Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter
Im Bewusstsein ihrer besonderen Verantwortung für die Verbrechen, die während des Zweiten Weltkriegs in den
besetzten Gebieten begangen wurden, bemüht sich die Bundesregierung weiterhin aktiv um die Rückführung von
Kunst- und Kulturgütern, die im Zuge des Kriegsgeschehens nach Deutschland gelangten. Die Bundesrepublik
Deutschland hält den völkerrechtlichen Anspruch auf Rückführung im Zuge des Zweiten Weltkriegs aus
Deutschland in verschiedene Länder verbrachter Kulturgüter aufrecht.
III.4.10 Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts in den ehemaligen Siedlungsgebieten
im Osten Europas
Die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert und unterstützt auf der Grundlage von
§ 96 BVFG seit vielen Jahren die Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts in den ehemaligen
Siedlungsgebieten im östlichen Europa. Die Fördermittel sind für Projekte zur denkmalpflegerischen Restaurierung und
nachhaltigen Konservierung von kulturhistorisch herausragenden bestehenden Objekten vorgesehen oder dienen
auch der Sicherung bibliothekarischer und archivarischer Bestände vor dem Verfall.
Gefördert werden in erster Linie Projekte für dringend erforderliche Erhaltungsmaßnahmen an Kirchen,
Schlössern und Denkmalen im östlichen Europa mit Bezug zur deutschen Kultur. Die Projektinitiativen gehen vielfach
von deutschen Vereinigungen, Hochschulen und kirchlichen Partnergemeinden aus, die sich gemeinsam mit den
heutigen Bewohnerinnen und Bewohnern für die Erhaltung oder Restaurierung eines bestimmten Kulturguts
einsetzen. Eine enge Zusammenarbeit mit den heutigen Eigentümerinnen und Eigentümern, den örtlichen Initiativen
sowie den Institutionen und insbesondere den zuständigen Denkmalpflegebehörden ist erforderlich. Damit
werden auch Beiträge zur Verständigung und positiven Auseinandersetzung der heutigen Bevölkerung mit den
früheren deutschen Bewohnerinnen und Bewohnern geleistet und nachhaltige Impulse für die weitere Nutzung des
gemeinsamen kulturellen Erbes erzeugt.
2024 konnten Projekte in Polen, Estland, Lettland und Serbien mit einem Fördervolumen von insgesamt rund
190.000 Euro fortgeführt bzw. realisiert werden. Der Haushaltsansatz 2024 belief sich auf 496.000 Euro.
III.4.11 Humboldt Forum
Das Humboldt Forum versteht sich als ein Ort für die Begegnung von Weltkulturen; ein Ort, an dem globale
Menschheitsfragen aus Politik, Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft im internationalen Rahmen
multiperspektivisch behandelt und durch neue Präsentationsweisen für die Besucherinnern und Besucher erfahrbar gemacht
werden. Die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss ist Eigentümerin und Betreiberin des Humboldt
Forums und wird aus dem Haushalt der/des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien institutionell
gefördert. Neben der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss sind die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
mit den Sammlungen des Ethnologischen Museums und dem Museum für Asiatische Kunst der Staatlichen
Museen zu Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Stiftung Stadtmuseum Berlin weitere Akteure im
Humboldt Forum.
Das Humboldt Forum ist mit einer Ausstellungsfläche von rund 30.000 Quadratmetern, verteilt über vier Etagen,
eines der bedeutendsten kulturellen Zentren Deutschlands. In 2024 konnte das Humboldt Forum 3,3 Mio. Gäste
begrüßen. Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und Herkunftsgesellschaften weltweit ist integraler
Bestandteil des Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Vermittlungsprogramm. Im Kontext der Ausstellungen des
Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst – Staatlichen Museen zu Berlin gibt es intensive
Kooperationen mit Nord- und Südamerika, Afrika und Ostasien. Darüber hinaus arbeitet die Stiftung Humboldt
Forum mit international tätigen deutschen Institutionen zusammen, wie Goethe-Institut, DAAD, ifa oder Deutsche
Welle.
III.5 Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft
III.5.1 Schutzprogramme für gefährdete Personen
Martin Roth-Initiative
Die Martin Roth-Initiative (MRI), die von ifa und Goethe-Institut umgesetzt wird, unterstützt mit ihrer Arbeit die
Aufrechterhaltung künstlerischer und kultureller Freiräume. Sie ermöglicht gefährdeten Künstlerinnen und
Künstlern sowie Kulturtätigen weltweit einen temporären Schutzaufenthalt in Deutschland oder anderen sicheren
Ländern. Die Schutzaufenthalte werden in Kooperation mit nationalen oder internationalen Partnerorganisationen
realisiert.
Im Jahr 2024 förderte die MRI 159 Personen aus 21 verschiedenen Ländern und unterstützte Projekte in 16
Ländern. Durch Hub-Förderungen ermöglicht die MRI Partnerorganisationen in den Regionen, Gruppen von bis zu
zehn gefährdeten Künstlerinnen und Künstlern zu unterstützen. 2024 setzte die MRI auch ein Hub in Ägypten für
palästinensische Künstlerinnen und Künstlern sowie Förderungen in Ägypten und Kenia für Künstlerinnen und
Künstler aus dem Sudan als Krisenreaktion um. Zusätzlich initiierte die MRI ein Sonderprojekt für Künstlerinnen
und Künstler in der Ukraine.
Die Wirkung der MRI zeigt sich auch in den Erfolgen der Geförderten: 2024 gewann eine ehemalige russische
MRI-Geförderte den IKARUS-Theaterpreis.
Elisabeth-Selbert-Initiative
Die Elisabeth-Selbert-Initiative (ESI) ermöglicht gefährdeten Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern
(MRV) einen Schutzaufenthalt in Deutschland oder in einer anderen Region für maximal sechs Monate. Das
Budget für 2024 betrug 2,07 Mio. Euro. Bis Ende 2024 wurden insgesamt 280 MRV mit temporären
Schutzaufenthalten gefördert. Teilnehmende kommen insbesondere aus Lateinamerika, Subsahara Afrika, dem Nahen
und Mittleren Osten, Osteuropa und Zentralasien, Süd- und Südostasien. Nach dem Fall Kabuls und den
Aufnahmen von gefährdeten afghanischen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern wurde das Sondermodul
Afghanistan eingeführt, das durch Sachleistungen und Trainings im deutschen Exil dazu befähigt, ihre
Menschenrechts-Tätigkeit hier fortzuführen. Das Sondermodul wurde 2024 wiederholt.
Writers in Exile
Seit 1999 unterstützt die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien über das PEN-Zentrum
Deutschland das Programm „Writers in Exile“. Es bietet derzeit bis zu 15 in ihren Heimatländern bedrohten
Schriftstellerinnen und Schriftstellern sowie Journalistinnen und Journalisten, sofern sie schriftstellerisch tätig
sind, durch ein Stipendium vorübergehend ein sicheres Zuhause und die Möglichkeit, geschützt vor Bedrohungen
und Repressalien in Deutschland leben und arbeiten zu können. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden
zudem medizinisch betreut und können die deutsche Sprache erlernen. Auch werden Kontakte zu Verlagen und
Redaktionen hergestellt, Lesungen und weitere Auftritte vermittelt. Durch „Writers in Exile“ konnten bisher
insgesamt rund 80 Stipendiatinnen und Stipendiaten in Bedrohungssituationen unterstützt werden.
III.5.2 Östliche Partnerschaft und Russland
ÖPR-Programm
Das 2014 vom Deutschen Bundestag geschaffene Programm zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ (ÖPR) unterstützte Zivilgesellschaften in
ihrer Rolle für die demokratische Entwicklung und die andauernden Transformationsprozesse in den
Programmländern: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Russland, Ukraine. Förderziele des Programms
sind die Stärkung von Pluralismus, die Schaffung von Zukunftsperspektiven, die Anregung von Wertediskursen
sowie die Förderung von Dialog und Verständigung. Im Förderjahr 2024 wurden bei der Auswahl Projekte mit
folgenden Schwerpunkten priorisiert: Unterstützung des Erhalts und Wiederaufbaus zivilgesellschaftlicher
Netzwerke im Kontext europäischer Kooperationen; Resilienz gegen Desinformationskampagnen und Förderung von
unabhängiger, neutraler und inklusiver Berichterstattung; Stärkung von politischer und gesellschaftlicher
Teilhabe von Frauen, vulnerablen und marginalisierten Gruppen. Mit einem Etat von circa 18,7 Mio. Euro wurden
2024 rund 130 Projekte umgesetzt, davon 93 neue Projekte (und knapp 40 Überjährige).
Ukraine Recovery Conference
Im Jahr 2024 fand die Ukraine Recovery Conference in Berlin statt, die zum ersten Mal den Themenkomplex
Human Dimension gesondert abbildete. Auf der Konferenz wurden die Themen Kultur und Zivilgesellschaft auf
zwei Panels behandelt, im Rahmen derer die Unterstützung der Bundesregierung für den Erhalt und Wiederaufbau
des ukrainischen Kultursektors sowie der Zivilgesellschaft sichtbar wurde.
Wissenschaft
Das BMBF begleitet die Länder der Östlichen Partnerschaft bei den Reformen ihrer Wissenschaftssysteme und
unterstützt durch eine Reihe von Fördermaßnahmen deren Anbindung an den Europäischen Forschungsraum.
Durch den Abbruch der Beziehungen zu Russland hat die Region größere Bedeutung erhalten. Insbesondere die
wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Ukraine wird fortgeführt und ausgebaut, damit der
Wiederaufbau des Wissenschaftssystems schnell gelingt.
Deutsch-Russische Geschichtskommission
Die Deutsch-Russische Geschichtskommission wurde im Jahr 1997 im Geist eines vereinten Europas geschaffen.
Ziel der Kommission ist es, einen Meinungsaustausch und das gegenseitige Verständnis zwischen beiden Ländern
zu stärken. An diesem Ziel wurde im Berichtszeitraum festgehalten. Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff
Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 ist die gemeinsame Arbeit der Deutsch-Russischen
Geschichtskommission ausgesetzt.
Deutsch-Ukrainische Exzellenzkerne
Die deutsch-ukrainischen Exzellenzkerne leisten einen nachhaltigen Beitrag zum Wiederaufbau des ukrainischen
Wissenschaftssystems. Im Ausland tätige, exzellente ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
arbeiten gemeinsam mit deutschen Forschungseinrichtungen daran, international wettbewerbsfähige
Arbeitsgruppen zur Durchführung von Spitzenforschung aufzubauen. So entstehen in der Ukraine langfristig angelegte
Zentren wissenschaftlicher Exzellenz, die zugleich wichtige bilaterale Kooperationsbrücken schaffen und die „Brain
Circulation“ zwischen beiden Ländern fördern. Seit 2024 entstehen die vier Exzellenzkerne mit Unterstützung
des BMBF in Lwiw (zwei Exzellenzkerne), Kyjiw und Charkiw. Die Projekte decken ein breites thematisches
Spektrum ab – von Geschichtswissenschaften über Medizin und Wirkstoffforschung bis hin zu quantenbasierten
Technologien, Nanomaterialien und digitalen Speichertechnologien. Die Exzellenzkerne befinden sich aktuell in
der bis zu vierjährigen Implementierungsphase und erhalten jeweils eine Förderung von bis zu 2,5 Mio. Euro.
III.5.3 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Afrika
Auch in den Ländern Subsahara-Afrikas ist es Anliegen der Bundesregierung, zivilgesellschaftliche Spielräume
zu erhalten und die demokratische Resilienz zu stärken, unter anderem gegenüber Desinformation und gezielter
Einflussnahme durch autoritäre Drittstaaten. Vor diesem Hintergrund hat das Auswärtige Amt 2024 sein
langjähriges Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in Nordafrika, Nah- und Mittelost, die sogenannte Ta’ziz-
Partnerschaft, geografisch auf alle Länder des afrikanischen Kontinents erweitert und sein Engagement über das
Programm „Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit in Afrika und dem Nahen und Mittleren Osten“ (ZANMO)
fortgeführt.
Die Stärkung gesellschaftlicher Beziehungen durch Projekte und Zusammenarbeit in den Bereichen Theater,
Musik und Musikbildung oder Sport bleibt zentraler Bestandteil der AKGP in der Region. An Bedeutung gewann im
Berichtszeitraum dabei die gemeinsame gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialzeit und
ihrer Folgen, etwa durch Ausstellungen und andere Vorhaben zur Begleitung öffentlicher Debatten in den
Partnerländern, insbesondere Kamerun, Namibia oder Tansania.
Im Rahmen des Großprojektes „Das Kollaborative Museum“ am Ethnologischen Museum und Museum für
Asiatische Kunst, arbeiteten diverse Teilprojekte mit Zivilgesellschaften in Kamerun, Kenia, Senegal, Tansania und
Togo an der Bedeutung, Erschließung und Reinterpretation von materieller und immaterieller Kultur aus den
Sammlungen des Ethnologischen Museums. Diese Zusammenarbeit beinhaltete auch die gemeinsame
Entwicklung von Ausstellungen vor Ort und in Berlin.
III.5.4 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Nordafrika und Nah- und Mittelost
Das Auswärtige Amt hat den zivilgesellschaftlichen Ansatz der früheren Ta’ziz-Partnerschaft 2024 auf die
Golfstaaten und Israel ausgeweitet. Damit stärkt es nun l in allen Ländern Afrikas und des Nahen- und Mittleren
Ostens zivilgesellschaftliche Strukturen, fördert Meinungsfreiheit und -vielfalt und unterstützt den inner- und
zwischen-gesellschaftlichen Ausgleich. Schwerpunktbereiche im Berichtszeitraum waren insbesondere Medien
und Desinformation, Kapazitätsaufbau im Kultursektor, Teilhabe von Frauen sowie Jugend.
III.5.5 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Asien und im Pazifikraum
Demokratische Systeme werden in vielen Regionen der Welt durch Desinformation massiv unter Druck gesetzt.
Das gilt auch für Südostasien. Insbesondere auf den Philippinen sowie in Indonesien war bei den vergangenen
Wahlen starker Einfluss von Desinformationskampagnen zu beobachten. Das von der DW Akademie
durchgeführte Projekt „Gemeinsam gegen Desinformation: Verlässliche Fakten und neue Ideen“ ermöglichte die
Weiterbildung von Medienschaffenden in Südostasien zum Thema Desinformation.
Weiterhin konzentrieren sich im asiatischen Raum Hochtechnologie- und Wissenschaftsnationen. Gemeinsam mit
dem DAAD wurden Länder identifiziert, die für den Ausbau der Hochschul- und Wissenschaftskooperation mit
Deutschland besonders geeignet sind. Im Rahmen des Besucherprogramms wurden zwölf Experten aus dem
asiatischen Wissenschaftsbereich eingeladen. Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in China wurde im
Berichtszeitraum aufgrund der politischen Rahmenbedingungen immer schwieriger. Dennoch war es gelungen, ein
innovatives und modernes Projekt im Bereich der elektronischen Musik zu realisieren. Das Ethnologische
Museum und Museum für Asiatische Kunst kooperiert im Rahmen des „Kollaborativen Museums“ mit Partnerinnen
und Partnern aus Nepal, Taiwan, Thailand, Korea, Philippinen, Japan und den diasporischen Communites der
Turkmenen, Usbeken/Tadschiken, Kirgisen und Uiguren. In Papua-Neuguinea bestehen neue
Kooperationsvereinbarungen mit Regionalmuseen und Dorfgemeinschaften (Luf-Insel und Sepik-Region).
III.5.6 Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Lateinamerika und im Karibikraum
Eine Besucherreise zum Thema Strafvollzug führte Fachleute aus acht lateinamerikanischen Ländern nach
Deutschland, um sich ein Bild über das deutsche Justizvollzugssystem zu machen. Der Fokus wurde dabei auf
Maßnahmen zur Reintegration und Resozialisierung und auf den Umgang mit Frauen in Gefängnissen gelegt
Die Deutsche Welle Akademie setzte ihr Projekt „CambiaLaHistoria“ zur Aufklärung über Stereotype sowie
Gewalt gegen Frauen in verschiedenen Ländern Lateinamerikas fort. Die DW arbeitete mit englisch-, spanisch- und
portugiesisch-sprachigen Beiträgen zur Arbeitsmigration u. a. in Brasilien, Mexiko und Kolumbien, um zur
Gesetzeslage in Deutschland zu informieren und gezielt gegen falsche Narrative von Schleusernetzwerken
vorzugehen.
Die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien pflegt Langzeitkooperationen mit verschiedenen
indigenen Gemeinden in Lateinamerika. Dazu gehört die Community Macucu (Kotiria) im Grenzgebiet von
Brasilien und Kolumbien, die indigene Sekundarschule „Escuela Normal Superior Indígena Maria Reine“ in Mitú
(Vaupés, Kolumbien), die Föderation der indigenen Organisationen am Rio Negro (FOIRN), die NGO Instituto
Socioambiental, Amazonasgebiet (Brasilien) sowie die indigene Community Ipatse (Kuikuro) im Xingú-Park in
Brasilien. Im Rahmen des Projekts „Kollaboratives Museums“ erfolgt eine Zusammenarbeit mit Partnerinnen und
Partnern und dem lokalen Gemeindezentrum in Yalambojoch, Guatemala. Die gemeinsame Ausstellung vor Ort
zeigt zwei Repliken aus der Sammlung des Ethnologischen Museums, die 2024 feierlich in Anwesenheit des
guatemaltekischen Botschafters übergeben wurden. Eine weitere Kooperation im Kontext des „Kollaborativen
Museums“ fand mit mexikanischen Restauratorinnen statt. Dabei arbeiteten sie mit indigenen Gemeinden aus
Coixtlahuaca zusammen, unter anderem auch mit dem kommunalen Museum Coixtlahuaca Ncha Ni Dexä Ni
Bolle Rru Ngigua (Chocholteco-Sprache: „Haus, in dem aufbewahrt wird, was die Chocholteken gemacht
haben.“). Auch in einem weiteren Projekt des „Kollaborativen Museums“ kooperierte das Ethnologische Museum
mit indigenen Communities der Mazateka Region, Mexiko, zur Textilsammlung des Ethnologischen Museums.
Mit chilenischen Partnerinnen und Partnern der Mapuche wurde gemeinsam an der Aufarbeitung ihrer materiellen
Kultur im Ethnologischen Museum geforscht.
III.5.7 CrossCulture-Programm des Instituts für Auslandsbeziehungen
Das CrossCulture Programm (CCP) des ifa stärkt zivilgesellschaftliche Netzwerke zwischen Deutschland und der
Welt. Das Austauschprogramm CCP-Fellowships ermöglichte 2024 insgesamt 57 Berufstätigen und ehrenamtlich
engagierten Personen zwei- bis dreimonatige Hospitationen bei Partnerorganisationen in Deutschland. Die
Teilnehmenden kamen aus 40 Ländern der Regionen Nordafrika und Westasien, Lateinamerika und Karibik, Zentral-
, Süd- und Südostasien sowie Osteuropa. 2024 lag ein Fokus auf den Themen Gender und Diversity und Circular
Economy.
Die Programmlinie CCP-Synergy förderte im Jahr 2024 25 Tandem-Kooperationen zwischen
zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Deutschland und einem der insgesamt über 40 CCP-Partnerländer. Ein stetig wachsendes
Netzwerk von mehr als 1.100 Alumni und Alumnae ermöglicht auch nach Abschluss der Stipendienaufenthalte
einen intensiven Erfahrungs- und Wissensaustausch. Im Rahmen der Programmlinie CCP-Alumni und Alumnae
bot das ifa 2024 niedrigschwellige Mobilitätsförderungen für 21 CCP-Alumni und Alumnae zur individuellen
Weiterbildung und Vernetzung an.
III.5.8 Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus
Die Bekämpfung von Antisemitismus und Antiziganismus ist eine Priorität deutscher Außenpolitik. Dabei nimmt
der Ausbau der europäischen und internationalen Zusammenarbeit bei der Antisemitismus- und
Antiziganismusbekämpfung eine zentrale Rolle ein – sowohl bilateral als auch innerhalb der EU, in internationalen
Organisationen und Einrichtungen wie der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (International Holocaust
Remembrance Alliance, IHRA), OSZE, Europarat, VN oder UNESCO. Dies gilt ebenso für gegenwarts- und
zukunftsgerichtete Holocausterinnerung, sowie die Erinnerung an den Völkermord an Sinti und Roma, die
Bekämpfung von Holocaustverfälschung und -verharmlosung sowie die Förderung vielfältigen jüdischen Lebens und der
Gemeinschaft der Sinti und Roma in ihrer Vielfalt.
Im September 2024 war Deutschland Ausrichter einer zweitägigen „Thematic Visit“ zum Thema der Bekämpfung
von Antiziganismus, veranstaltet von BMFSFJ, BMI und dem Beauftragten gegen Antiziganismus und für das
Leben der Sinti und Roma in Deutschland im Rahmen des Expertenkomitees für Fragen der „Roma und Traveller“
(ADI-ROM) des Europarats. Vertreterinnen und Vertreter des Europarats sowie aus den Mitgliedstaaten
(Frankreich, Kroatien, Litauen, Rumänien und der Schweiz) trafen sich in Berlin, um gemeinsam mit Vertreterinnen und
Vertretern aus Deutschland über die Entwicklungen im Bereich der Antiziganismusbekämpfung zu sprechen und
sich über Strategien und Praktiken für die Bekämpfung von Antiziganismus auszutauschen. Der aus der
Veranstaltung resultierende Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen für Maßnahmen im Bereich der
Antiziganismusbekämpfung (ADI-ROM(2024)25).
Das Auswärtige Amt leitet die deutsche Delegation der IHRA mit ihren 35 Mitgliedstaaten sowie neun
Beobachterstaaten. Deutschland setzte sein Engagement in der IHRA gegen Antisemitismus, Antiziganismus und
Holocaust-Verfälschung sowie Holocaust-Education (Holocaust Bildungsarbeit) auch 2024 unvermindert fort.
Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat die Zahl antisemitischer Übergriffe in
Deutschland und weltweit massiv zugenommen, gestützt u. a. auf Holocaust-Verfälschung und Desinformation
im digitalen Raum. Die Entwicklung ist auch eine Herausforderung im Bildungsbereich, einschließlich der
Universitäten. Die Bundesregierung hat die Entwicklung in zahlreichen Erklärungen auf allen Ebenen und einer
Vielzahl bilateraler und multilateraler Formate klar und eindeutig verurteilt und ihr weltweites Engagement gegen
Antisemitismus im Dialog mit ihren Partnern und Mittlern weiter entschlossen verstärkt. Auch im Jahr 2024 setzte
das Auswärtige Amt daher die Förderung von verschiedenen Programmen und Projekten zur Holocaust-
Erinnerung und zur Erinnerung an den NS-Genozid an den Sinti und Roma weltweit fort.
Um das Wissen über den NS-Völkermord an den Sinti und Roma zu vertiefen und damit Antiziganismus entgegen
zu wirken, unterstützte das Auswärtige Amt mehrere Projekte. Dazu zählen beispielsweise die Förderung von
verschiedenen Veranstaltungen, u. a. einer internationalen Konferenz, einer internationalen Jugendkonferenz,
einer Gedenk- und Bildungsfahrt sowie einer internationalen Sensibilisierungskampagne im Rahmen des zentralen
80jährigen Gedenkens am 2. August 2024 in Auschwitz. Ebenso förderte das Auswärtige Amt ein Projekt zur
Dokumentation und Erforschung des NS-Völkermords an den Sinti und Roma in Rumänien und Moldau.
Weiterhin wurde die Erstellung einer Online-Enzyklopädie zu dem NS-Völkermord an den Sinti und Roma unterstützt.
Auch das Outreach Programm des Europäischen Roma Instituts für Kunst und Kultur (ERIAC) wurde vom
Auswärtigen Amt gefördert. Im Zusammenhang mit den Prozessen für den Wiederaufbau der Ukraine wurden zudem
Projekte gefördert, die die politische Teilhabe der Roma an diesem Prozess unterstützen.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird seit Beginn der zweiten Förderperiode im Jahr 2020
das Kompetenznetzwerk gegen Antisemitismus (KOMPAS) gefördert. KOMPAS besteht aus fünf
zivilgesellschaftlichen Organisationen mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung im Themenfeld Antisemitismus. Mit der
Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KIgA) e. V. wird in diesem Zusammenhang ein Träger unterstützt,
der im Rahmen der Kompetenznetzwerkarbeit insbesondere internationale Perspektiven einbezieht und die
internationale Vernetzung im Themenfeld voranbringt.
Weiterhin wurde im Rahmen des Bundesprogramms das Kompetenznetzwerk gegen Antiziganismus gefördert.,
Im Kompetenznetzwerk gegen Antiziganismus arbeiteten das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher
Sinti und Roma, die Jugendorganisation Amaro Drom und seit 2022 die Evangelische Akademie zu Berlin mit
dem Netzwerk Sinti, Roma und Kirchen auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung im Themenfeld gemeinsam daran,
die tief verwurzelten und über Jahrhunderte tradierten antiziganistischen Bilder zu adressieren und aufzulösen. Es
förderte das Empowerment von Sinti und Roma, setzte sich für Gleichberechtigung und Teilhabe von Sinti und
Roma in einer pluralen Gesellschaft ein, wurde gegen stereotype Vorurteile aktiv und arbeitete für eine nachhaltig
wirksame Prävention antiziganistischer Ausgrenzungsmuster.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung (BMI und BMFSFJ in Federführung) zum Thema Antisemitismus eine
Project Based Collaboration (PBC) mit der EU-Kommission und Österreich als weiteren Mitgliedsstaat
durchgeführt und auf europäischer Ebene Handlungsempfehlungen für das Monitoring antisemitischer Vorfälle, für die
antisemitismuskritische Bildungsarbeit sowie für Antisemitismus Online entwickelt sowie Good-Practice
Beispiele festgehalten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) förderte im Rahmen der Extremismus- und
Radikalisierungsforschung grundlagen- und praxisorientierte Forschungsprojekte, die sich mit Phänomenen wie
Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Islamismus und weiteren Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit befassen.
Mit rund 12 Mio. Euro unterstützte das BMBF seit 2021 zehn Forschungsverbünde an Universitäten und
außeruniversitären Einrichtungen aus ganz Deutschland, die unter anderem zu den Themen Antisemitismusprävention
in der Bildung, zum rechtlichen Umgang mit antisemitischen Vorfällen, zu Antisemitismus und Onlinemedien
sowie zu den Reaktionen von Jüdinnen und Juden auf antisemitische Erfahrungen forschen. Forschungsergebnisse
sind auf der Webseite des „Forschungsnetzwerk Antisemitismus im 21. Jahrhundert“ (FoNA21)1 abrufbar. Dieses
Engagement setzt das BMBF im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie fort, die im Dezember 2024 veröffentlicht2
wurde.
Um die Ursachen, Funktionsweisen und Dynamiken von Rassismus und Rechtsextremismus zu erforschen,
fördert das BMBF zudem seit 2023 Forschungsprojekte, die sich unter anderem mit Rassismus in Schulen, im
Gesundheitswesen oder der Justiz befassen. Antiziganismus wird konkret im Projekt MeAviA3 erforscht. Das
Projektteam analysiert antiziganistische Repräsentationen in Literatur, Film und Medienberichterstattung. Ziel des
Projektes ist es, rassismuskritische digitale Lern-Tools für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung zu entwickeln.
Ebenfalls werden mit dem Vorhaben „deras_on“4 Deradikalisierungsstrategien gegen Antisemitismus online
erforscht sowie mit dem Vorhaben „EZRA“5 Perspektiven für eine zivilgesellschaftliche Erinnerungsarbeit zu den
Themen Rassismus und Antisemitismus.
III.5.9 Förderung deutscher und deutschsprachiger Minderheiten
Neben identitätsstiftenden, verbandsstärkenden und sozial-humanitären Maßnahmen fördert BMI vor allem
nachhaltige Projekte in der Jugend- und Spracharbeit. Ziele dabei sind die Unterstützung der Integration und
Verankerung der deutschen Minderheiten in Staat und Gesellschaft, das Schaffen einer Bleibe- und Zukunftsperspektive
sowie die Stärkung der kulturellen Identität. Die Projekte stärken die Eigenverantwortung der
Minderheitenorganisationen, sichern ihre Zukunft und fördern die Jugendarbeit. Die Vermittlung von Sprachkenntnissen als
identitätsstiftendes Element und die Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes tragen dazu bei, dass Angehörige
deutscher Minderheiten in ihren Heimatländern als Multiplikatoren wirken können.
In der aus Mitteln des BMI geförderten Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten in der Föderalistischen
Union Europäischer Nationalitäten pflegen die deutschsprachigen Minderheiten einen konstruktiven Austausch.
Im Zusammenhang mit der durch das BMI geförderten EUROPEADA, der Fußball-EM der autochthonen
nationalen Minderheiten Europas, die im Sommer 2024 parallel zur UEFA EM der Herren im deutsch-dänischen
Grenzland stattfand, wurden auch kulturelle Begleitprojekte gefördert. Hierzu gehören u. a. durch die/den
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte nordfriesische Projekte als auch durch das BMI
geförderte Projekte in der Grenzregion.
Ziel der Förderung des Auswärtigen Amts ist es, die deutsche Minderheit in ihrer Brückenfunktion zu stärken und
ihre Angehörigen als Multiplikatoren in ihren Heimatländern zu nutzen. Das Auswärtige Amt legt einen
besonderen Fokus auf die Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes durch Förderung von Jugendprojekten sowie
länder- und minderheitenübergreifenden Formaten. Gefördert wurden 2024 das Goethe-Institut mit Fokus auf
sprachliche und fachliche Förderung im schulischen und außerschulischen Bereich, einem überjährigen
Sprachassistentenprogramm, Fördermaßnahmen im Kulturbereich sowie Förderung in der Informations- und
Bibliotheksarbeit. Die Donauschwäbische Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg führte in Hermannstadt die
1 https://www.fona21.org/
2 https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/12/2024-12-16-bekanntmachung-antisemitismus.html
3 https://www.ph-heidelberg.de/antiziganismuspraevention/projekte/meavia/
4 https://www.tu.berlin/asf/forschung/forschungsprojekte/deras-on
5 https://www.ku.de/forschung/forschungsinfrastruktur/forschende-institutionen/zentrum-flucht-und-migration/forschung/
forschungsprojekte/2023/ezra-rassismus-und-antisemitismus-erinnern
Sommerakademie „Siebenbürgen – deutsche Sprache, Kultur, Literatur und Geschichte in Südosteuropa“ mit
Workshops und Vorträgen für junge Studierende durch. Der DAAD wurde im Bereich von Fortbildungs- und
Forschungsstipendien zur Förderung einer Auseinandersetzung mit Geschichte und Kultur der deutschen
Minderheiten mit der Absicht einer Stärkung der Deutschlehrenden und der Germanistikausbildung in Gebieten der
deutschen Minderheit gefördert. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus wurde bei der
Durchführung von wechselseitigen Hospitationen von Lehrkräften zwischen Deutschland und Ungarn sowie
Lehrerfortbildungsveranstaltungen in beiden Ländern gefördert. Über die Zentralstelle für Auslandschulwesen wurde die
Projektarbeit von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Sprachenlagern, Sprachkursen, Sommercamps und
Workshops gefördert. Deutschsprachige Lehrkräfte an staatlichen rumänischen Schulen mit deutschsprachigem
Unterricht oder Schulen mit deutschem Bildungszug wurden gefördert, um in ihrem Beruf weiterhin
deutschsprachigen Unterricht auf muttersprachlichem Anspruchsniveau zu gewährleisten.
Das Institut für Auslandsbeziehungen trägt seit den 1990er-Jahren dazu bei, deutsche Minderheiten in Mittel- und
Osteuropa sowie den Ländern des östlichen Europas und Zentralasiens in ihrer kulturellen Brückenfunktion
zwischen Minderheit und Mehrheit zu stärken. Es entsendet Kulturmanagerinnen und -manager sowie Redakteure an
Einrichtungen der deutschen Minderheiten und fördert Projekte wie jährlich stattfindende internationale
Sommercamps. Darüber hinaus fördern die Auslandsvertretungen Kleinstprojekte in Form von Kulturveranstaltungen,
Sprachkursen und Stipendien.
Auch unterhält die deutsche Minderheit in Dänemark eigene Kindergärten, Büchereien und Schulen mit
Lehrkräften, die aus dem Land Schleswig-Holstein entsandt werden. Die deutsche Minderheit betreibt kirchliche und
soziale Arbeit und bietet in vielen Vereinen sportliche, sprachliche und kulturelle Aktivitäten an. Diese
Aktivitäten werden u. a. aus Mitteln des Königreichs Dänemark, des Landes Schleswig-Holstein und aus Mitteln des BMI
gefördert. Zum Selbstverständnis der deutschen Minderheit gehört die Pflege eines guten und vertrauensvollen
Verhältnisses zur Mehrheitsbevölkerung in der Funktion als Brückenbauer.
III.5.10 Sport als Instrument für nachhaltige Entwicklung
Das BMZ setzt Sport als Instrument in der Entwicklungszusammenarbeit ein, um entwicklungspolitische Ziele zu
erreichen − beispielsweise Bildung, Gleichstellung der Geschlechter, Beschäftigung, Gesundheit, soziale
Kohäsion und Friedensentwicklung. „Sport für Entwicklung“ ist ein non-formaler Bildungsansatz, der kosteneffizient
und niedrigschwellig einen direkten Zugang zu benachteiligten Kindern und Jugendlichen, insbesondere Mädchen
und jungen Frauen, ermöglicht und auf spielerische Art schwierige Themen in die Reflektion bringt.
Bisher haben mehr als 1,4 Mio. Kinder und Jugendliche in 51 Partnerländern von den Maßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Bereich „Sport für Entwicklung“ profitiert. Dies gelingt insbesondere durch die
sportpädagogische Aus- und Weiterbildung von Trainerinnen und Trainern, Lehrkräften und Sozialarbeitenden
sowie mithilfe einer Schaffung von sicheren Räumen durch den Bau oder die Renovierung von
geschlechtersensiblen und inklusiven Sportplätzen – aktuell in den Ländern Kamerun, Kenia, Kolumbien, Pakistan, Senegal, auf
Sansibar, Tunesien und in fünf Ländern des westlichen Balkans. Im Fokus der Arbeit stand die Förderung von
marginalisierten Jugendlichen sowie das Aufbrechen von Gender-Stereotypen und die Stärkung der
sozioökonomischen Teilhabe von (jungen) Frauen im und durch Sport.
Die Zusammenarbeit mit Partnern wie dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Deutschen Fußball-
Bund (DFB), der Deutschen Fußball-Liga (DFL), dem African Union Sports Council sowie privatwirtschaftlichen
Partnern wie Adidas und Volkswagen spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Sichtbarkeit der
Maßnahmen. Mit dem internationalen Leadership-Camp „Future Leaders in Football“ fördern BMZ, DFB und
Volkswagen beispielsweise gezielt junge weibliche Führungskräfte im Fußball. 2024 erhielten 25 Teilnehmerinnen aus
17 Ländern in Berlin praxisorientierte Impulse zu Gleichstellung, Nachhaltigkeit und Leadership – mit dem Ziel,
sozialen Wandel und mehr Nachhaltigkeit im Sport sowie in der Gesellschaft als Change Agents voranzutreiben.
Im Rahmen der UEFA EURO 2024 veranstaltete das BMZ gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern
und für Heimat (BMI) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) und unterstützt durch UEFA und DFB den „Football for Sustainability Summit“ in Berlin
(11. und 12. Juli 2024). Rund 300 internationale Expertinnen und Experten aus Fußball, Sport, Politik, Wirtschaft,
Zivilgesellschaft und Wissenschaft diskutierten praxisnahe Lösungen zur Förderung von Nachhaltigkeit im und
durch Sport.
III.6 Europa stärken
III.6.1 Europäischer Bildungsraum
Eine zukunftsorientierte Bildungspolitik greift auch europäische und internationale Entwicklungen auf. Die
Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission das Ziel gesetzt, einen
Europäischen Bildungsraum zu schaffen und damit widerstandsfähigere und inklusivere Systeme der allgemeinen
und beruflichen Bildung zu fördern. Im Europäischen Bildungsraum sollen sich alle Menschen in Europa zum
Lernen frei bewegen und vernetzen können. 2024 wurden dazu mehrere Initiativen beschlossen: Die
Ratsempfehlung „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“ hat zum Ziel, mehr Menschen das Lernen, Studieren oder
Absolvieren einer Ausbildung im Ausland zu ermöglichen. Ratsschlussfolgerungen zum Thema evidenzgestützte
Bildungspolitik und -praxis betonen die Bedeutung von Forschung, Daten und hochwertigen Informationen.
Zugleich wird darauf hingewiesen, dass in der Bildungspolitik nicht Evidenz allein, sondern auch andere Umstände,
wie Werte oder Erfahrung Grundlage des Handels sein sollten. 2024 stand die Hochschulbildung erneut im Fokus.
Eine Ratsempfehlung in diesem Bereich zielt darauf ab, einen europäischen Rahmen für attraktive, inklusive und
nachhaltige Hochschulkarrieren zu etablieren. Insbesondere geht es darum, die Leistung des an der
transnationalen Bildungsarbeit und an innovativen Lehrmethoden beteiligten Personals gebührend anzuerkennen. Auch
strategische Partnerschaften im Bildungsbereich wollen die Mitgliedstaaten voranbringen. Die zugehörigen
Ratsschlussfolgerungen fördern die Schaffung von Bildungs- und Ausbildungsökosystemen mit dem Ziel, durch
Zusammenarbeit einer Vielzahl von Partnern Innovation und Exzellenz in der Bildung voranzutreiben, Europas
Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und das Ungleichgewicht zwischen Qualifikationsangebot und
Qualifikationsnachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren.
III.6.2 Europäischer Forschungsraum
Die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (EFR) ist eine Verpflichtung für EU und Mitgliedstaaten,
die sich aus den europäischen Verträgen ergibt (Art. 179 AEUV). BMBF hatte im Berichtszeitraum in
Deutschland die Federführung für die Umsetzung des EFR als Raum, der den freien Austausch von Wissen, Technologien
und Forschenden in der EU ermöglicht.
Aufgrund der parallelen Zuständigkeit von EU und Mitgliedstaaten für die Forschungspolitik und angesichts der
starken forschungspolitischen Position der Europäischen Kommission ist es wichtig, dass Deutschland auf
europäischer Ebene pro-aktiv und konzertiert agiert. Ganz im Sinne des damaligen Koalitionsvertrags sowie der
Hightech Agenda Deutschland gilt es, zu gestalten und die Verzahnung der deutschen und europäischen Forschung
und Innovations (FuI)-Politik strategisch zu stärken.
Die Umsetzung des EFR geschieht durch das Zusammenwirken der europäischen und nationalen Ebene. Das
Hauptinstrument der Umsetzung auf europäischer Ebene ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation. Hier wird bspw. durch die Verbundförderung die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in FuI
vorangebracht. Für die Umsetzung auf nationaler Ebene ist jedoch auch die Koordination der FuI-Politik zwischen den
EU-Mitgliedstaaten zentral. Denn mehr als 90 Prozent der gesamten Investitionen in FuI in der EU sind nationale
Mittel der Mitgliedstaaten.
Als neues Grundlagendokument wurde Ende 2021 der „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“ als
Ratsempfehlung verabschiedet, der ein zentrales Ergebnis der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 ist. Der EU-
Pakt ist auf etwa zehn Jahre ausgerichtet. Er definiert vier prioritäre Handlungsfelder sowie Werte und Prinzipien,
die auch für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten handlungsleitend sind. Zu diesen Werten und Grundsätzen
gehören die Forschungsfreiheit, Ethik und Integrität von FuI, Gleichstellung und Chancengleichheit, das Streben
nach Exzellenz und die Freizügigkeit von Forschenden, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologien. Mit
dem Pakt für FuI in Europa wurden auch das EU-weite 3 Prozent-Ziel an Investitionen in FuI bestärkt und weitere
Investitionsziele angedacht.
Die „ERA Policy Agenden“ bilden das Instrument zur Umsetzung der vier prioritären Handlungsfelder des EU-
Paktes. Sie enthalten konkrete Maßnahmen für die Zusammenarbeit in FuI für jeweils drei Jahre. Die Beteiligung
an den Maßnahmen der ERA Policy Agenden ist freiwillig. Deutschland beteiligt sich an allen Maßnahmen. Der
transparente und ko-kreative Ansatz bietet die Chance, sich frühzeitig in die Gestaltung neuer oder der
Weiterentwicklung bestehender EU-Initiativen einzubringen.
Im Mai 2025 wurde die zweite „ERA Policy Agenda 2025-2027“ verabschiedet mit 19 Maßnahmen. Sie führt
viele wichtige Themen der ersten „ERA Policy Agenda 2022-2024“ fort und setzt neue Schwerpunkte wie
Künstliche Intelligenz, Vertrauen in die Wissenschaft oder Forschungssicherheit. Viele der Maßnahmen der „ERA
Policy Agenden“ korrespondieren somit mit den Prioritäten des KoaV und können die Umsetzung der Hightech
Agenda Deutschland unterstützen. Die Umsetzung wird im Rahmen des EFR-Monitorings (EU-Ebene) seit Ende
2023 in regelmäßigen Länderberichten dokumentiert und durch jährliche Politikdialoge (engl. „Enhanced
Dialogue“) zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Ministerien begleitet.
III.6.3 Deutsch-Französische Kulturinstitute
Der 2019 geschlossene Aachener Vertrag sieht die Errichtung gemeinsamer, deutsch-französischer Kulturinstitute
vor. Ziel ist es, weltweit „Kultur Ensemble“ zu eröffnen, in denen das Goethe-Institut mit einem der
Kulturinstitute Frankreichs – dem Institut Français (Französisches Institut) oder der Alliance Française (Französische
Allianz) – unter einem Dach an gemeinsamen Kulturprogrammen arbeitet. Die ersten Kultur Ensemble eröffneten
2021 und 2022 in Palermo, Ramallah und Atlanta. In enger Abstimmung arbeiten das Auswärtige Amt, das
französische Außenministerium und das Goethe-Institut auch 2024 an der Eröffnung weiterer Kultur Ensemble.
III.6.4 Orte der Kultur
Das Türkisch-Europäische Projekt „Orte der Kultur/Spaces of Culture“ wurde im Jahr 2017 als
gemeinschaftliches Format der Zusammenarbeit initiiert. größtenteils vom Auswärtigen Amt finanzierte, aber auch durch das
lokale Institut Français, das Generalkonsulat von Schweden und die Botschaft der Niederlande geförderte und
mitgestaltete Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut und den türkischen Projektpartnern
„Anadolu Kültür“ und der „Istanbuler Stiftung für Kunst und Kultur IKSV“ umgesetzt. „Orte der Kultur“ fördert
türkische Kulturschaffende und Organisationen auch abseits großer Metropolen. Der Schwerpunkt lag 2024 auf der
Förderung internationaler Koproduktionsprojekte, die aus dem Mobilitätsprogramm 2023 hervorgegangen sind.
Landesweit wurden 12 Projekte der Sparten Musik, Tanz, Film und Kunst gefördert.
III.6.5 Dialogperspektiven
Das vom Auswärtigen Amt sowie aus Drittmitteln geförderte Programm „Dialogperspektiven“ dient der
Vernetzung und dem Austausch zukünftiger europäischer Führungskräfte aus Wissenschaft, Kultur, Politik und
Wirtschaft. Angesichts zunehmender Pluralisierung der europäischen Gesellschaften soll das Programm Kompetenzen
der Studierenden im Dialog zwischen Religionen und Weltanschauungen stärken. 2024 feierte das Programm sein
zehnjähriges Bestehen mit einer Konferenz, die Pluralismus und Resilienz angesichts politischer, sozialer und
ökologischer Umwälzungen in den Fokus rückte. Ein weiteres Beispiel aus dem Berichtszeitraum war die
„Alumni Study Tour 2024“, die 20 Alumni eine Reise nach Sarajewo ermöglichte.,
III.6.6 Erinnerungskultur als Bestandteil europäischer Identität
Im Rahmen zweier Sonderausschreibungen förderte die Deutsch Polnische Wissenschaftsstiftung 2024 mit
paritätischer Finanzierung aus Haushaltsmitteln der Wissenschaftsministerien Polens und Deutschlands ein Projekt
zum Thema „Erinnerungskultur seit 1989“ und „Deutsche Besatzung Polens 1939 bis 1945“ mit jeweils
circa 300.000 Euro. Eine weitere Sonderausschreibung zum Thema europäische Epochenwende wurde 2024
ausgeschrieben.
Deutsch-Italienischer Zukunftsfonds
Aus dem Deutsch-Italienischen Zukunftsfonds werden seit 2014 Projekte zur Aufarbeitung der deutschen
Weltkriegsverbrechen in Italien gefördert, um die Erinnerungen für nachfolgende Generationen zu bewahren. Auf
diese Weise soll ein Beitrag zu einem gemeinsamen Geschichtsbewusstsein geleistet und Raum für neue
zukunftsgewandte Perspektiven geschaffen werden. Schwerpunktmäßig werden Forschungs-, Schul- und Jugendprojekte
gefördert, ein thematischer Fokus liegt auf jüdischem Leben in Italien und auf Erinnerungskultur. Das Jahr 2024
stand im Zeichen des Begehens zahlreicher Jahrestage von Weltkriegsverbrechen, die im Jahr 1944 von der
deutschen Wehrmacht begangen wurden (z. B. Civitella, Sant´Anna di Stazzema). Daneben wurden mit Mitteln aus
dem Zukunftsfonds z. B. Datenbanken und Archive gefördert, wie zum Beispiel das „Virtual Biographical
Archive“ (Virtuelle Biographische Archiv), in dem die Biographien aller Opfer des Massakers in den Fosse
Adreatine digital zusammengeführt werden. Auch ein Projekt zur Erforschung und Dokumentierung der Täter der
Weltkriegsmassaker wurde 2024 weitergeführt. Das Finanzvolumen des Deutsch-Italienischen Zukunftsfonds betrug
2024 rund 1 Mio. Euro.
Deutsch-Griechischer Zukunftsfonds
Seit 2014 werden aus dem Deutsch-Griechischen Zukunftsfonds Erinnerungs- und Versöhnungsprojekte
gefördert. Der Fonds soll die Vielfalt der bilateralen Beziehungen beleuchten und eine zukunftsgerichtete
deutschgriechische Erinnerungskultur etablieren. Dabei soll das Bewusstsein für die von Deutschen in Griechenland
begangenen Weltkriegsverbrechen in beiden Ländern geschärft werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Gesten
der Versöhnung mit den Opferdörfern und den jüdischen Gemeinden. In diesem Zusammenhang wurden 2024
Kulturprojekte, wie das Bus-Theaterprojekt „Luna“ in Thessaloniki, Begegnungsprojekte, wie der
Studierendenaustausch „Building Bridges between Germany and Greece through Family Stories“ für angehende Lehrkräfte
sowie Erinnerungsprojekte, wie das Bildhauerprojekt „Outdoor Museum of Contemporary Art“, das an die
Katastrophen einer Märtyrergemeinde durch die deutschen Besatzungstruppen erinnert, gefördert. Zehn Jahre nach
seiner Entstehung hat sich dieses Förderinstrument etabliert. Das Finanzvolumen des Deutsch-Griechischen
Zukunftsfonds betrug 2024 rund 1 Mio. Euro.
III.6.7 Villa Vigoni
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMBF, ist seit 1984 durch Annahme eines Vermächtnisses
Eigentümerin der Liegenschaft Villa Vigoni in Loveno di Menaggio am Comer See. Mit der Übernahme der Villa
Vigoni war die Auflage verbunden, die deutsch-italienischen Beziehungen auf den Gebieten der Wissenschaft,
der Bildung und der Kultur unter Einbeziehung ihrer Verknüpfungen mit Wirtschaft, Gesellschaft und Politik zu
fördern. Dieser Aufgabe kommt die Villa Vigoni als „Deutsch-Italienisches Zentrum für den Europäischen
Dialog“ e. V. nach, für das auf italienischer Seite das römische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und
Internationale Zusammenarbeit (MAECI) zuständig ist. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses und der Begegnung von Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus Bildung,
Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Hierzu organisiert die Villa Vigoni Veranstaltungen zu aktuellen
gesellschaftspolitischen Herausforderungen in den Bereichen Politik, Ökonomie und Ökologie sowie den Natur- und
Geisteswissenschaften. Darüber hinaus beteiligt sie sich an Forschungsprojekten und trägt zur breiten öffentlichen
Debatte von politischen und wissenschaftlichen Themen in den Zivilgesellschaften in Deutschland und Italien
bei. Im Juni 2024 fand in Rom die Vigoni Lecture zu „The digital Euro – trustworthy and unifying“ mit
Bundesbankpräsident Dr. Nagel statt.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung wurde in 2021 ein mehrjähriger Strategieprozess begonnen, um die
künftige konzeptionelle und strategische Ausrichtung der Villa Vigoni – insbesondere unter Würdigung von
betriebswirtschaftlichen Aspekten – an die aktuellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen anzupassen. So
wurde als eine Maßnahme ein Programmbeirat „Junge Vigoni“ eingeführt, um eine bessere Einbindung auch des
Nachwuchses bei der Programmgestaltung und -umsetzung zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) hat in den letzten Jahren mehr als 8 Mio. Euro in die Bauerhaltung der rund 35 ha großen
Liegenschaft unter Beachtung von brand- und denkmalschutzrechtlichen Aspekten investiert.
III.7 Internationaler Jugendaustausch
Internationale Erfahrungen bringen andere Menschen, Ihre Kultur und Sprache näher und schärfen den Blick für
das eigene Land und die eigene Kultur. Jugendaustausch stärkt den europäischen Gedanken und fördert
Verständigung und Toleranz auch über Europa hinaus.
Das BMFSFJ förderte im Jahr 2024 die Jugendwerke mit Frankreich, Polen und Griechenland sowie zahlreiche
Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme mit nahezu 100 Partnerländern und ermöglichte jungen
Menschen, internationale Erfahrungen zu sammeln, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben und Vielfalt
wertschätzen zu lernen.
Das Auswärtige Amt fördert internationale Jugendbegegnungen mit dem Ziel, gegenseitiges Verständnis junger
Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen über die Auseinandersetzung mit jugendrelevanten
Themen zu fördern, Toleranz zu stärken und Vorurteile abzubauen. Im Fokus der Förderung stehen die trilateralen
Jugendbegegnungen der Jugendwerke in Kooperation mit dem BMFSFJ sowie die Internationalen
Jugendbegegnungsstätten in Auschwitz und Kreisau.
III.7.1 Deutsch-amerikanischer Jugendaustausch
Zur Stärkung des Jugend- und Fachkräfteaustausches zwischen Deutschland und den USA fördert das BMFSFJ
die transnationalen Programme „Deutsch-US-Amerikanisches Praktikumsprogramm“ (DAP) und das
„Transatlantic in Social Work-Programm“ (TraX). Beide Programme werden von IJAB – Fachstelle für internationale
Jugendpolitik der Bundesrepublik Deutschland e. V. betreut.
Das Programm DAP bietet jungen Menschen, die ein Studium im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe absolvieren
bzw. absolviert haben, die Möglichkeit, berufspraktische Erfahrungen in den USA zu sammeln. Gefördert werden
selbst organisierte, sozial- oder gesellschaftspolitische Praktika in den USA zwischen zwei und zwölf Monaten.
Die Teilnehmendenzahlen lagen 2024 bei 14 Personen, da sich das Programm nach strukturellen Umstellungen
noch in der Konstituierung befindet. Die durchschnittliche Praktikumsdauer beläuft sich derzeit auf fünf Monate.
Im Rahmen des Programms TraX können jährlich bis zu zehn deutsche ehren- bzw. hauptamtliche Fachkräfte der
Kinder- und Jugendhilfe aus unterschiedlichen Themen- und Einsatzbereichen (z. B. Soziale Arbeit, politische
Bildung, kulturelle Bildung, Sport etc.) ein zweimonatiges Job-Shadowing in einer US-amerikanischen
Organisation durchzuführen. Das Programm verfolgt das Ziel, sprachliche und kulturelle Handlungskompetenzen zu
vermitteln und eine praxisorientierte Weiterbildung in der Kinder- und Jugendhilfe zu fördern. 2024 nahmen neun
Fachkräfte am Programm teil. Bei der Programmausführung wird IJAB durch die amerikanische
Partnerorganisation CIP USA, eine gemeinnützige Organisation, die unterschiedliche Programme zur Weiterbildung von
Fachkräften umsetzt, unterstützt.
Das German American Partnership Program (GAPP) ist das größte Schüleraustauschprogramm des Auswärtigen
Amts. Seit Gründung 1972 haben über 400.000 Schülerinnen und Schüler teilgenommen. 2020 entstand zusätzlich
der German-American Virtual Exchange (GAVE), ein virtueller Austausch, durch den Schulen an das Programm
herangeführt werden. 2024 reisten über 5.000 Schülerinnen und Schüler von 350 Schulen aus 38 US-
Bundesstaaten und allen Bundesländern ins Partnerland. Das GAPP zählt 765 aktive Schulpartnerschaften und wird vom AA
und Department of State gefördert.
Mit dem Transatlantic Outreach Program (TOP) für US-Lehrkräfte und Multiplikatoren im Bildungsbereich
unterstützt das Auswärtige Amt im Rahmen eines Public – Private-Partnership seit 2002 die Vermittlung eines
modernen Deutschlandbilds an Schulen in den USA. Das Programm erreicht Schülerinnen und Schüler in allen US-
Bundesstaaten über Lehrkräfte in Sozialkunde und MINT-Fächern. Den Lehrkräften werden als
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Fortbildungen angeboten und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt. Darüber
hinaus nehmen sie an einer Reise nach Deutschland zur Vertiefung ihrer Landeskenntnisse teil. Organisiert und
durchgeführt wird das Programm vom Goethe-Institut Washington. Vorsitzender des TOP-Kuratoriums ist der
deutsche Botschafter in den USA. 2024 nahmen 59 Personen an den Studienreisen und 900 Lehrkräfte an
Workshops des Transatlantic Outreach Program teil.
III.7.2 Deutsch-britischer Jugendaustausch
Die UK-German Connection (UKGC) ermöglicht die engen bilateralen Bindungen auch nach dem Brexit
nachhaltig zu gestalten. UKGC wird von deutscher Seite über das Auswärtige Amt gefördert. Die Länder Nordrhein-
Westfalen und Bayern bringen sich über die Finanzierung von Personal ein. Deutschland ist das bisher einzige
Land Europas, mit dem Großbritannien ein in dieser Struktur vergleichbares Jugendaustauschbüro unterhält.
Im Fokus 2024 lag die Umsetzung und Ausgestaltung der Zusammenarbeit zur Förderung von bilateralem
Schüler- und Jugendaustausch in Deutschland und Großbritannien. Nach Gesprächen 2023 mit den beteiligten
Organisationen Pädagogischer Austauschdienst (PAD), IJAB Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der
Bundesrepublik Deutschland e. V. (IJAB) und der britischen Seite wurde ein gemeinsamer Governance-Plan für die UKGC
verabschiedet. In diesem Zuge ist es auch gelungen, die britische Seite für 2024 zu einem signifikanten
Mittelaufwuchs zu bewegen, sodass beide Seiten nun je circa 500.000 Euro beitragen.
Zu den Hauptaktionsfeldern der UKGC in 2024 zählten thematische Austauschprojekte, bilaterale
Jugendbotschafternetzwerke und Begegnungsprogramme für Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Lehrende sowie ein
Beratungsservice für Schul- und Jugendpartnerschaften.
III.7.3 Deutsch-Französisches Jugendwerk
Höhepunkte des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) 2024 waren u. a. die Begleitung und Flankierung
der Europawahlen, der Staatsbesuch des französischen Präsidenten in Deutschland sowie der Deutsch-
Französische Sportsommer im Rahmen der Olympischen Spiele in Paris.
Die Anzahl der Programme und Teilnehmenden erreichte 2024 wieder das Vor-Pandemie-Niveau. Für den
Zeitraum 2023 bis 2025 konzentriert sich das DFJW auf die Umsetzung von insbesondere fünf Zielen:
1. allen jungen Menschen (wieder) Austausch zu ermöglichen
2. Umweltverantwortung und Klimaschutz ins Zentrum der Austausche zu stellen
3. Handeln für Demokratie und Frieden in einem Europa der Vielfalt
4. Horizonte erweitern, Perspektiven gewinnen
5. mit der Jugend die Zukunft jetzt gestalten
2024 spielten neben den oben genannten Höhepunkten auch die Gedenkveranstaltungen rund um 80 Jahre
Befreiung Frankreichs, ebenso wie die Umsetzung der neuen Förderrichtlinien eine wichtige Rolle. Besonderen Wert
legt das DFJW auf die Diversität der Teilnehmenden und die Förderung zur Teilhabe junger Menschen; auch
sollen mehr junge Menschen mit Mobilitätshindernissen in die Programme integriert werden. Wie auch in den
Jahren zuvor konnte das DFJW 2024 mehr als 20 Prozent junge Menschen mit erschwertem Zugang zu Mobilität
als Teilnehmende verzeichnen.
Das Auswärtige Amt konzentriert seine Förderung von Projekten außerschulischer Jugendbegegnungen auf
Austauschformate, die durch bi- und trilaterale Abkommen begründet sind. Gemeinsam mit dem französischen
Außenministerium finanziert das Auswärtige Amt die trilateralen Programme des Deutsch-Französischen
Jugendwerks mit Staaten in Mittelosteuropa, Südosteuropa und dem Maghreb. Im Jahr 2024 hat das DFJW 31 Projekte
im Rahmen der für diese drei Regionen bestimmten Sonderfonds finanziert. 1.082 junge Menschen haben
insgesamt an diesen Begegnungen teilgenommen. 31 Prozent der Teilnehmenden kamen aus Deutschland, 32 Prozent
aus Frankreich und 37 Prozent aus den Ländern der drei Schwerpunktregionen.
III.7.4 Deutsch-Griechisches Jugendwerk
Das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) hat im April 2021 mit Büros in Leipzig und Thessaloniki seine
Arbeit aufgenommen. Das Ziel des Deutsch-Griechischen Jugendwerks ist es, den Jugendaustausch zwischen
Deutschland und Griechenland auszubauen.
2024 war für das DGJW bereits das dritte aufeinanderfolgende Jahr ohne einen durch den Aufsichtsrat
verabschiedeten Haushalt. Das hatte zur Folge, dass beantragte Maßnahmen erst vier Wochen vor Beginn der
Maßnahme bewilligt werden konnten. Da der von der griechischen Seite geforderte Wegfall der Parität der
Regierungsbeiträge im Abkommen zwischenzeitlich erfolgt ist, ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat des DGJW
künftig dem Haushalt zustimmt und damit frühzeitig Planungssicherheit besteht. Bei den Trägern hat dies teils zu
einer unsicheren Planungssituation geführt. Trotz dieser schwierigen Förderbedingungen konnten die meisten der
beantragten Projekte durchgeführt werden. Die Arbeitsschwerpunkte lagen in der Finalisierung der
Digitalisierung, die Bekanntheit des Jugendwerks weiter zu steigern, mit Drittmitteln aus Erasmus+ berufliche Praktika für
Auszubildende zu ermöglichen und den Schulaustausch zu bewerben und zu steigern. Der Schüleraustausch
konnte wegen der Mittelknappheit und Unsicherheit noch nicht weiter beworben und intensiviert werden.
III.7.5 Deutsch-israelischer Jugendaustausch
Der gemeinsame Austausch der jungen Generationen Deutschlands und Israels bereitet den Boden für kreative
und nachhaltige Initiativen. Zwischenmenschliche Kontakte sind von zentraler Bedeutung vor dem Hintergrund
des zeitlichen Abstandes der Shoa, des demographischen Wandels sowie der großen politischen wie
gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Berührungspunkte zu schaffen und Begegnungen zu ermöglichen
ist gerade seit dem 7. Oktober 2023 weiterhin ein Kernanliegen der bilateralen Kultur- und Gesellschaftspolitik.
Strategisches Ziel bleibt die Gründung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerks. Die Bundesregierung setzt sich
mit Nachdruck für die Gründung des Jugendwerks ein. Zur Umsetzung haben beide Regierungen eine binationale
Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und des israelischen Außenministeriums ins Leben gerufen. Ihr gehören auf deutscher Seite auch
Vertreterinnen und Vertreter des Bundeskanzleramts und des Auswärtigen Amts an.
III.7.6 Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) hat 2024 seine Tätigkeiten zur Weiterentwicklung des
Jugendaustausches fortgesetzt. So konnten 2024 circa 1.420 Projekte mit circa 58.000 Teilnehmenden gefördert werden.
Ein besonderer Fokus lag auch 2024 auf der Unterstützung für die vom russischen Angriffskrieg betroffene
Ukraine. Mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amts konnten 76 trilaterale Projekte mit der Ukraine
gefördert werden. Für sein Engagement im trilateralen Austausch mit der Ukraine wurde das DPJW 2024 neben
dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron mit dem „Internationalen Preis des Westfälischen
Friedens“ ausgezeichnet.
In den Jahren 2024 bis 2026 steht der Themenschwerpunkt „Jugendaustausch lokal“ im Fokus. Mit diesem
Schwerpunkt möchte das Jugendwerk den Jugendaustausch in den mehr als 800 deutsch-polnischen
Kommunalpartnerschaften stärken. Die zweisprachige DPJW-Homepage https://partnerpl.de gibt einen Überblick über die
deutsch-polnischen Kommunalpartnerschaften und präsentiert Best-Practice aus dem Jugendaustausch. Zentraler
Bestandteil ist zudem der Deutsch-Polnische Jugendpreis, der unter dem Titel „Jugend – lokal – genial“ besonders
vielversprechende lokale Initiativen junger Menschen unterstützt.
Im Förderprogramm „Wege zur Erinnerung“ unterstützte das DPJW wieder 34 ambitionierte gemeinsame
Jugendprojekte zur historisch-politischen Bildung. Die gemeinsame Beschäftigung mit MINT-Themen stand im
Zentrum von 14 Projekten im Programm „Experiment Austausch“. Das Programm „Zusammen kommen wir
weiter“ ermöglichte 24 deutsch-polnische Begegnungen zur Berufsorientierung. Mit Mitteln aus dem Erasmus+
Programm konnten außerdem rund 100 berufliche Praktika gefördert werden. Mehr als eine Drittel davon waren
junge Menschen mit geringeren Chancen.
Um die im Jugendaustausch Aktiven zu beraten und zu qualifizieren, bot das DPJW ein umfangreiches Online-
Seminarprogramm an (www.dpjwonline.org), an dem rund 800 Personen teilnahmen.
III.7.7 Deutsch-russischer Jugendaustausch
Mit dem Start des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellte die Stiftung Deutsch-Russischer
Jugendaustausch gGmbH (DRJA) Ende Februar 2022 die Zusammenarbeit mit sämtlichen staatlichen Strukturen in
Russland ein. Die Förderung bi- und trilateraler Schüleraustausche sowie Fachkräftemaßnahmen mit Russland wurden
aus Sicherheitsgründen ausgesetzt. 2024 wurden wie im Vorjahr nur noch schulische und außerschulische
Kleinprojekte, Aufenthalte russischer Gastschülerinnen und -schüler an deutschen Schulen sowie
Hospitationsaufenthalte für russische Fachkräfte der außerschulischen Jugendarbeit gefördert. Darüber hinaus führte die DRJA
eigene Projekte durch. Dazu zählten u. a. Bildungsangebote zu Friedenspädagogik, der Aufbau von Netzwerken
mit jungen Russinnen und Russen im Exil, sowie die Weiterentwicklung von innovativen Formaten des digitalen
Jugendaustauschs.
Im Jahr 2024 gab die Bundesregierung ihren Ausstieg aus der DRJA zum 31. Dezember 2025 bekannt. Die Anteile
der Bundesregierung werden auf die verbliebenen Gesellschafter aufgeteilt. Die DRJA begann 2024 die
Transformation der Organisation hin zu einer breiteren Aufstellung mit Fokus auf die Staaten Osteuropas sowie
Zentralasiens ab 2026.
III.7.8 Deutsch-tschechischer Jugendaustausch
Seit 1997 fördert das BMFSFJ zusammen mit dem tschechischen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport das
Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch – Tandem mit einem Büro in Regensburg und
einem Büro in Pilsen (CZ) und trägt damit zur Stärkung und Weiterentwicklung der deutsch-tschechischen
jugendpolitischen Zusammenarbeit bei. Als Fachstelle berät Tandem Interessierte über den deutsch-tschechischen
Jugendaustausch, reicht Fördermittel aus, qualifiziert Fachkräfte und führt eigene Veranstaltungen und
Maßnahmen mit verschiedenen Themenschwerpunkten durch. Als neues Schwerpunktthema befasst sich das
Koordinierungsbüro seit Anfang 2024 insbesondere mit dem Thema Nachhaltigkeit im deutsch-tschechischen
Jugendaustausch. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend wurden erste Schritte unternommen, den Austausch
von jungen Menschen zwischen Deutschland und Tschechien im Sportbereich in den kommenden Jahren im
Rahmen der verfügbaren Mittel zu stärken und auszubauen.
III.7.9 Deutsch-türkischer Jugendaustausch
Aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes werden deutsch-türkische Jugendaustauschmaßnahmen gefördert.
Im Jahr 2024 fanden die regelmäßigen Konsultationen des deutsch-türkischen Fachausschusses zur Gestaltung
der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Jugendpolitik beider Jugendministerien statt. Während der
Gespräche wurden jugendpolitische Entwicklungen und Maßnahmen erörtert und darauf aufbauend Programme für
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe vereinbart. Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke (DTJB) ist ein weiterer
wichtiger Akteur bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen des deutsch-türkischen Jugendaustausches und
verfolgt dabei das Ziel, die Begegnung, Befähigung und gesellschaftliche Beteiligung junger Menschen aus der
Türkei und Deutschland zu stärken. Die DTJB wurde 2024 mit 600.000 Euro durch das Auswärtige Amt gefördert.
An schulischen Begegnungen nahmen 2024 2.000 Jugendliche teil, an außerschulischen Jugend- und
Fachkräftebegegnungen 1.500. Die DTJB baute zudem ihr Programm zur Stärkung des kommunalen Jugendaustauschs
aus.
III.7.10 Kulturweit
„kulturweit“ ist der internationale Freiwilligendienst der Deutschen UNESCO-Kommission für Menschen ab
18 Jahren, gefördert vom Auswärtigen Amt. 2024 feierte er sein 15-jähriges Jubiläum, u. a. mit einem Festakt im
Auswärtigen Amt und der Publikation der dritten kulturweit-Verbleibstudie. Mit dem kulturweit-Outgoing
Programm wurden 2024 261 Freiwillige aus Deutschland in internationale Einsatzstellen in 46 Ländern auf vier
Kontinenten entsandt. Das kulturweit-Incoming Programm richtet sich an Frauen aus der MENA-Region und
Subsahara-Afrika. 2024 konnten 87 Teilnehmende aus elf Ländern drei-monatige Hospitationen in Kultur- und
Bildungseinrichtungen in Deutschland absolvieren. Auch 2024 setzte die Deutsche UNESCO-Kommission ihre
umfangreiche Arbeit für die über 6.000 kulturweit-Alumni fort.
III.8 Städtediplomatie
Städtediplomatie ist ein strategischer Baustein unserer Außenpolitik. Durch die Förderung kommunaler
Netzwerke stabilisieren wir unsere internationalen Beziehungen auf subnationaler Ebene. Auch 2024 wurden
Kommunen verstärkt in internationale Prozesse und Entwicklungen einbezogen und ihr Austausch untereinander durch
bilaterale oder auch trilaterale Projekte gefördert.
Ausbau der Städtediplomatie
Ein besonderer Fokus liegt auf unseren engen Partnern: Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Italien und den
USA. Zwischen Deutschland und Frankreich existieren rund 2.200 kommunale Partnerschaften. Mit dem
Vereinigten Königreich bestehen knapp 500 Partnerschaften, Platz 2 im deutschen Netzwerk. Um diese zu beleben und
zu stärken, wurde 2024 eine Städtepartnerschaftskonferenz in Edinburgh durchgeführt. Ein weiterer Schwerpunkt
lag auf Fachaustauschreisen der Stadtverwaltungen.
Mit den USA sind aktuell fast 200 Partnerschaften registriert – so viele wie mit keinem anderen Land außerhalb
Europas. Das Auswärtige Amt fördert 2024 den transatlantischen Austausch auf kommunaler Ebene in
Kooperation mit dem Deutschen Städtetag und über die Projekte „Cities Fortifying Democracy“, durchgeführt vom
German Marshall Fund sowie „Urban Diplomacy Exchange II“ von Engagement Global. Im Juni 2024 fand ein
Runder Tisch (Mayor‘s Round Table) in New York statt. Im Oktober 2024 bot eine virtuelle Konferenz der Fachebene
die Möglichkeit Best-Practices auszutauschen. Flankiert wurden die beiden Konferenzformate durch eine
Besucherreise zu Städtediplomatie für US-Mayors, Vice Mayors und Kommunalvertreterinnen und -vertreter.
Neuer Schwerpunkt ist die Ukraine: Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine engagieren sich
mehr deutsche Kommunen gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Initiativen. Die Zahl der deutsch-ukrainischen
Städtepartnerschaften ist im Berichtszeitraum auf 239 angewachsen. Das Auswärtige Amt unterstützte 2024 durch
Projektförderung Partnerschaften von Erwachsenenbildungseinrichtungen zwischen Deutschland, Polen und der
Ukraine.
Im Rahmen des Projekts „Dialoge für urbanen Wandel“ (D4UC) fördert das BMWSB im Rahmen der integrierten
Stadtentwicklung innovative Lernnetzwerke zwischen deutschen Kommunen und Partnerstädten in den USA, in
Südafrika und in der Ukraine. Die teilnehmenden Kommunen bringen konkrete Projekte als Fallbeispiele ein und
beraten sich gegenseitig bei deren Umsetzung. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in die nationale
Stadtentwicklungspolitik ein und leisten einen Beitrag zur Umsetzung der „Neuen Leipzig Charta“ für nachhaltige
europäische Stadtentwicklung.
Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds, der vom BMFSFJ koordiniert wird, ist 2019 aus dem Aachener Vertrag
entstanden und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Städten und Kommunen aus Frankreich und Deutschland.
Dafür verfügt der Bürgerfonds über ein Jahresbudget von bis zu 5 Mio. Euro.
Der Bürgerfonds zeichnet sich durch seinen niederschwelligen Charakter aus und verfolgt das Ziel, möglichst
viele Initiativen zu unterstützen, um in der Breite der Gesellschaft zu wirken und neue Zielgruppen zu
mobilisieren. Seit seiner Gründung im April 2020 ist es dem Bürgerfonds gelungen, mehr als 3.000 Projekte im Bereich
Sport, Kultur, Umwelt, Demokratieförderung usw. zu fördern. 2024 wurden 955 Projekte gefördert, von denen
66 Prozent im Rahmen einer Städte- oder Regionalpartnerschaft stattfanden. Nach Vereinen (77 Prozent) machten
Gebietskörperschaften mit 15 Prozent die zweitgrößte Gruppe der Trägerorganisationen aus. Projekte wurden in
allen Bundesländern bzw. französischen Regionen durchgeführt. Außerdem hat der Bürgerfonds 2024 das
Programm „Zukunftspartnerschaften“ ins Leben gerufen. In diesem Rahmen können ausgewählte
Städtepartnerschaften an ihren Herausforderungen wachsen und ihr Potential für grenzüberschreitenden und gesellschaftlichen
Zusammenhalt entfalten. Laut einer Studie der Stiftung Genshagen gilt der Bürgerfonds „bislang als besonders
erfolgreiches und greifbares Ergebnis des [Aachener] Vertrags“. Er ist „zu einem festen Bestandteil der
institutionellen Landschaft der deutsch-französischen Beziehungen geworden“ und es ist ihm „gelungen, ein
zukunftsorientiertes Narrativ in der Zivilgesellschaft zu verankern“.6
III.9 Sportdiplomatie
Das Thema Sport wurde seit 2024 neu ausgerichtet: Im Sinne einer echten Sportdiplomatie wird er dabei als
strategisches Instrument der Außenpolitik genutzt, etwa um für Deutschland und deutsche Positionen zu werben
und als Kanal und Möglichkeit für neue Allianzen und Kooperationen. Bestehende Netzwerke werden aus- und
neue Kontakte aufgebaut.
Ein Leuchtturm war 2024 die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft der Männer (UEFA EURO 2024).
Unter dem Motto „Heimspiel für Europa“ wurden sechs Fußballbotschafterinnen und -botschafter des
Auswärtigen Amtes im Vorfeld der UEFA EURO 2024 ernannt, die von März bis zum Beginn des Turniers durch
insgesamt 20 der teilnehmenden Länder gereist sind. Ziel der Reisen war es, für Deutschland als Gastgeberland zu
werben und dabei die Themen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Vielfalt zu transportieren sowie
öffentlichkeitswirksam auch zentrale außenpolitische Ziele zu adressieren. Das Jahr 2024 stand auch im Zeichen des Deutsch-
Französischen Sportsommers, da mit der UEFA EURO 2024 in Deutschland und den Olympischen und
Paralympischen Spielen 2024 in Frankreich, drei der größten Sportereignisse der Welt innerhalb kurzer Zeit im Herzen
Europas stattfanden. Die Projekte im Rahmen der Internationalen Sportförderung tragen dazu bei, die
internationale Wahrnehmung Deutschlands als Sportnation zu steigern und Sympathien für Deutschland zu gewinnen oder
zu stärken. Seit 1961 wurden in über 140 Ländern, die zu diesem Zeitpunkt auf der sogenannten DAC-Liste der
OECD stehen mussten, mehr als 1800 Kurz- und Langzeitprojekte in unterschiedlichen Sportarten realisiert.
Der thematische Fokus lag 2024 auf der Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, um die
Grundlagen des Schwimmsports zu vermitteln und die Schwimmkompetenz in ausgewählten Ländern in Südostasien
(Indien, Thailand, Indonesien und Vietnam) zu verbessern. Als Teil der Legacy der Special Olympics World
Games 2023 in Berlin wurde zudem gemeinsam mit dem DOSB ein Kurzzeitprojekt in mehreren afrikanischen
Ländern durchgeführt, mit dem Ziel Sportstrukturen für Menschen mit kognitiven Behinderungen aufzubauen.
Intensiv wurden 2024 auch die Olympischen und Paralympischen Spiele in Paris begleitet und durch einen
Olympic bzw. Paralympic Attaché vor Ort unterstützt.
IV. Wissenschaftsdiplomatie / Science Diplomacy und Bildungsarbeit
Akademische Mobilität und wissenschaftliche Kooperationen spielen eine immer größere Rolle – auch für eine
nachhaltige deutsche Außenpolitik. Deutschlands Science Diplomacy gestaltet diese Vernetzung aktiv mit und
setzt sich weltweit für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ein.
6 Koepf Tobias, Koopmann Martin (Hrsg.), Genshagener Papier N°30, 5 Jahre Aachener Vertrag: Eine Zwischenbilanz, Schlussbericht
der Arbeitsgruppe „5 Jahre Aachener Vertrag – Welche Fortschritte in den deutsch-französischen Beziehungen?“, S.15.
IV.1 Wissenschaftskooperation
IV.1.1 Wissenschafts- und Hochschulaustausch
Laut Hochschulrektorenkonferenz haben deutsche Hochschulen mehr als 36.000 Kooperationen mit rund
5.800 Partnerhochschulen in 162 Ländern (Stand: März 2025). Etwa die Hälfte dieser Kooperationen findet
außerhalb des Programms Erasmus+ der Europäischen Union statt. Im Wintersemester 2023/2024 studierten rund
380.000 internationale Studierende in Deutschland, womit ihr Anteil etwa 13 Prozent aller Studierenden
ausmacht. Die wichtigsten Herkunftsländer waren Indien, China, die Türkei, Österreich und Iran. Unter den
Promovierenden in Deutschland lag der internationale Anteil mit etwa 31.000 bei über einem Viertel (27 Prozent).
Deutschland war nach den USA und dem Vereinigten Königreich das drittwichtigste Gastland für internationale
Studierende und Promovierende. 2024 förderte der DAAD weltweit rund 140.925 Personen.
Um die internationale Ausrichtung und Wissenschaftskooperation weiter zu stärken, veröffentlichten Bund und
Länder 2024 die neue „Strategie der Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern für die
Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034)“. Die Strategie umfasst Ziele und
Maßnahmenvorschläge, welche darauf ausgerichtet sind, die Attraktivität des deutschen Hochschul- und
Wissenschaftsstandortes für internationale Studierende und Forschende weiter zu stärken, die internationale Mobilität deutscher
Studierender und Forschender zu steigern und die Rahmenbedingungen für die europäische und internationale
Hochschulkooperation weiter zu optimieren.
DAAD-Programme
Mit einer breiten Palette von Programmen des DAAD fördert die Bundesregierung die internationale Mobilität
von Studierenden und Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, sowie die internationale
Hochschulkooperation. Die gesamte Individualförderung des DAAD umfasst Maßnahmen für Studierende, Promovierende sowie
für bereits etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland und dem Ausland. Im Jahr 2024
wurden in der Individualförderung insgesamt 21.366 Personen gefördert, davon 14.293 aus dem Ausland. Im
selben Jahr gab es zudem 3.261 DAAD-Projektförderungen, in deren Rahmen Mobilitätsmaßnahmen für
insgesamt knapp 141.000 Personen aus dem In- und Ausland finanziert wurden
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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