Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt (Antwort zu Drs. 21/6442)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt (Antwort zu Drs. 21/6442)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6846
21. Wahlperiode 02.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo
Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6442 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug stand 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45,
im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000 bis
2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand: Juli 2025 27
(www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/
ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche
Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt transparent
nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und
Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des
Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde
oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden
sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen,
Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des
Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre
Hilfe im Auswärtigen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
nachvollziehbar zu machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im
Auswärtigen Amt im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung,
wie viele dieser Stellen waren besetzt, welche Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte
einzeln auflisten)?
Die personelle Ausstattung des Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe wurde mit Beginn der aktuellen
Legislaturperiode deutlich reduziert. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6173 verwiesen.
2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt seit Beginn der
aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja,
welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für
welche Tätigkeiten beauftragt?
Nein.
3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt an Treffen mit Vertretern der
Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern
der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei
verfolgt?
4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt an Treffen mit
Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei
verfolgt?
5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt an Treffen mit Vertretern der
Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der
Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt an Treffen mit Vertretern
internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit
Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten),
welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele
wurden dabei verfolgt?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe steht im
engen Austausch zu vielen Institutionen, die auf dem Gebiet der Menschenrechte
oder der humanitären Hilfe tätig sind. Dazu gehören die Bundesministerien, der
Deutsche Bundestag, die Bundestagsfraktionen, die Bundesländer, der
Koordinierungsausschuss humanitäre Hilfe, politische wie private Stiftungen und
nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen.
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, Informationen und Daten zu allen
diesen Treffen vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen
darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine Erfassung würde die
Arbeitsfähigkeit des Büros des Beauftragten in der aktuellen Ausstattung über
mehrere Tage beanspruchen und ist somit nicht mit zumutbarem Aufwand
leistbar.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung
für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
14. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder
sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
Die Fragen 7 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
• Italien, 28. Juli bis 29. Juli 2025, Migrationslage auf dem Mittelmeer
• Israel und Palästinensische Gebiete, 1. September bis 4. September 2025,
Gaza-Krieg (Situation der Geiseln, humanitäre und menschenrechtliche
Lage in Gaza und Westjordanland, Friedensperspektiven)
• New York, 23. September bis 25. September 2025, Generalversammlung
der Vereinten Nationen (VN)
• Wien, 10. Oktober bis 13. Oktober 2025, bilaterale Gespräche zu
verschiedenen menschenrechtspolitischen Themen
• Paris, 30. Oktober bis 31. Oktober 2025, Konferenz zur Förderung von
Frieden und Wohlstand in der Region der Großen Seen
• Brüssel, 30. November bis 1. Dezember 2025, bilaterale politische
Gespräche
• Genf, 22. Februar bis 25. Februar 2026, 61. Sitzung VN-Menschenrechtsrat
• New York, 9. März bis 12. März 2026, 70. Sitzung VN-
Frauenrechtskommission
• Demokratische Republik Kongo (Kinshasa und Beni), 26. April bis 2. Mai
2026, Ostkongokonflikt (humanitäre und menschenrechtliche Lage)
Der Beauftragte für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe wird auf
seinen Reisen in der Regel von einer niedrigen einstelligen Zahl von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtigen Amts (AA) und/oder anderer
Bundesministerien begleitet. Externe Begleitung erfolgte nicht.
Die Frist zur Beantragung von Reisekostenerstattung beträgt gemäß BRKG
sechs Monate nach Ende der Dienstreise, sodass noch nicht alle Dienstreisen in
dem gefragten Zeitraum abgerechnet worden sind. Nach Ausschöpfung der
Antragsfrist und Aufnahme der Bearbeitung der Anträge gilt eine weitere
Dreimonatsfrist zur Vorlage von nachgeforderten Unterlagen.
8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt Ausgaben für
Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche
Maßnahmen nutzt der Beauftragte der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Kanäle sozialer Medien,
welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder
sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Dem Beauftragten für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe stehen für
Öffentlichkeitsarbeit keine finanziellen oder personellen Mittel zur Verfügung.
Er nutzt den X-Account @DEonHumanRights, der öffentlich einsehbar ist.
9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt angestoßen oder umgesetzt, hat
der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe im Auswärtigen Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja,
um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?
10. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt
Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich,
wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
11. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt Ziele, die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche
Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe begleitet die menschenrechtspolitischen und humanitären
Zielsetzungen der Bundesregierung im Rahmen seines Mandats und in Abstimmung mit
den Ressorts durch politische Gespräche, Reisen, öffentliche Stellungnahmen
sowie den Austausch mit Parlament, Zivilgesellschaft, internationalen
Organisationen und Amtskolleginnen und -kollegen anderer Staaten. Dabei trägt er bei
Themen mit Bezug zu seinem Aufgabengebiet zu einem kohärenten Ansatz in
der Bundesregierung bei. Alle zwei Jahre erscheint der Bericht der
Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, dessen Entstehung der Beauftragte
eng begleitet.
Zu den Arbeitsschwerpunkten des Beauftragten zählen unter anderem die
Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung, die Vorbereitungen für das
80-jährige Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr
2028 sowie der Fokus auf vergessene humanitäre Krisen, wobei er entlang der
im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Ziele konkrete
Initiativen vorantreibt, wie beispielsweisebei den Bemühungen der
Bundesregierung für eine Lösung der Krise in Sudan.
12. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt dem Deutschen Bundestag oder
dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und
wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
Nicht zuletzt auch durch seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist der
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre
Hilfe in regelmäßigem Austausch mit den Mitgliedern, Fraktionen und
Ausschüssen des Deutschen Bundestages.
13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt gegenüber dem
Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja,
welche?
Der Beauftragte ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten
Bundesbehörde. Er unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem
geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem
Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des
Bundes. Darüber hinaus ist die Arbeit des Beauftragten für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe über seinen X-Account sowie
Presseberichterstattung nachvollziehbar. Die Bundesregierung hält die bestehenden
parlamentarischen, gesetzlichen und öffentlichkeitswirksamen Informationsmöglichkeiten
für geeignet, um Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag und der
Öffentlichkeit sicherzustellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12
verwiesen.
15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im
Auswärtigen Amt?
16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt
vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?
18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im
Auswärtigen Amt?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer
Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des
Beauftragten ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte
Aufgaben handelt. Aus demselben Grund werden auch keine Jahresziele festgelegt.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7 ff.
und 11 ff. der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/6171 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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