Rede von Ansgar Heveling (CDU/CSU) – Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
Teil von Protokoll der 59. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vatersc.
Das Protokoll 21/59 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 03.03.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Ansgar Heveling (CDU/CSU) – Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
Frau Präsidentin! In zweiter und dritter Lesung beraten wir heute einen Gesetzentwurf zur Vaterschaftsanfechtung, der in einem sensiblen Spannungsfeld aus dem Schutz der Familie, dem Recht des Kindes auf verlässliche und stabile Zuordnung zu den Eltern sowie dem legitimen Interesse an biologischer Wahrheit steht.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns mit seinem Urteil vom 9. April 2024 einen klaren Auftrag erteilt und eine ebenso klare Frist gesetzt. Bis zum 31. März dieses Jahres muss eine Neuregelung in Kraft treten. Wir als Deutscher Bundestag schließen für uns das Gesetzgebungsverfahren nun gut einen Monat vor Ablauf dieser Frist ab.
Worum geht es im Kern? Karlsruhe hat festgestellt, dass dem leiblichen Vater ein hinreichend effektives Verfahren zur Erlangung der rechtlichen Vaterschaft zur Verfügung stehen muss. Die bisherige Regelung, die eine Anfechtung kategorisch ausschloss, sobald eine sozial-familiäre Beziehung zum rechtlichen Vater bestand, wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beanstandet.
Wir als Unionsfraktion hatten von Anfang an das Ziel, eine Regelung eng an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu treffen. Dabei ist für uns entscheidend: Die Neuregelung darf nicht zu einem Wettlauf um die Vaterschaft führen, und sie muss dem Kindeswohl als oberste Richtschnur dienen.
Wir stärken mit dem Gesetz die Rechtssicherheit für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder, die nicht Objekt rechtlicher Auseinandersetzungen sein dürfen, sondern Anspruch auf Stabilität, Fürsorge und eindeutige Verantwortungszuordnung haben. Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsanträge tragen diesem Anspruch Rechnung, indem sie die bereits bestehenden Anfechtungsfristen klarer fassen, missbräuchliche Konstellationen wirksam begrenzen und zugleich sicherstellen, dass weder soziale Vaterschaft leichtfertig infrage gestellt noch rechtliche Verantwortung ohne hinreichende Gründe aufgekündigt werden kann.
Lassen Sie uns diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Änderungsanträge zustimmen, weil er Maß und Mitte wahrt, einen ausgewogenen, verhältnismäßigen und verfassungsfesten Rahmen setzt, das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt, Missbrauch verhindert und zugleich die Verantwortung von Vätern stärkt, die zu ihren Kindern stehen – rechtlich, sozial und moralisch.
Vielen Dank.
Relationen
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