Zentrale internetbasierte Fahrzeugzulassung, digitaler Fahrzeugschein und Datenaustauschprozesse (Statusabfragen) zwischen Registern und Basisdiensten des Bundes (Antwort zu Drs. 21/4367)
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Zentrale internetbasierte Fahrzeugzulassung, digitaler Fahrzeugschein und Datenaustauschprozesse (Statusabfragen) zwischen Registern und Basisdiensten des Bundes (Antwort zu Drs. 21/4367)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4712
21. Wahlperiode 12.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4367 –
Zentrale internetbasierte Fahrzeugzulassung, digitaler Fahrzeugschein
und Datenaustauschprozesse (Statusabfragen) zwischen Registern und
Basisdiensten des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Modernisierungs- und
Digitalisierungsagenda eine Reihe von Vorhaben angekündigt, die
Verwaltungsleistungen bürgernäher, schneller und durchgängig digital machen sollen. Dazu zählt
nach Darstellung der Bundesregierung ausdrücklich auch die
Weiterentwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung sowie die Einführung eines
zentralen Portals beim Kraftfahrt-Bundesamt, über das Bürger künftig an einer
Stelle Fahrzeuge online an-, ab- und ummelden können (www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/fahrzeugschein-digital-2392706). Flankiert wird dieses
Vorhaben durch den Ausbau digitaler Dokumente und Wallet-Ansätze, in
denen sich Personalausweis, Fahrzeugschein, Führerschein und weitere
Nachweise digital bündeln sollen (ebd.).
Mit dem Start der i-Kfz-App und dem digitalen Fahrzeugschein wird zudem
ein weiterer Schritt in Richtung digitaler Nachweise im Mobilitätskontext
öffentlich kommuniziert. Neben dem reinen Dokumentenmitführen werden
Funktionen wie Terminerinnerungen sowie das Teilen eines
Fahrzeugscheinabbilds beschrieben (ebd.). Solche Komfortfunktionen werfen nach Ansicht
der Fragesteller die sachliche Frage auf, welche Datenflüsse technisch
erforderlich sind und ob hierfür regelmäßige maschinelle Statusprüfungen
(Statusabfragen) zwischen Registern, Fachverfahren und Basisdiensten stattfinden
(z. B. zur Aktualität von Zulassungsstatus, Halterdaten,
Hauptuntersuchungsdaten oder Versicherungsinformationen). In einer föderalen
Zulassungslandschaft mit kommunalen Zulassungsbehörden ist außerdem klärungsbedürftig,
wie ein zentrales Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt mit bestehenden Länder-
und Kommunalverfahren zusammenspielen soll, welche Standards und
Schnittstellen verpflichtend werden und welche Aufgaben dabei Bund, Länder
und Kommunen jeweils tragen.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
beansprucht zugleich eine ressortübergreifende Rolle beim digitalen Fundament
des Staates, bei Standards, Schnittstellen, Plattformen sowie beim
Deutschland-Stack als nationaler Technologieplattform für die digitale Verwaltung
(https://bmds.bund.de/themen/digitaler-staat). In der föderalen Modernisie-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 11. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rungsagenda wird ebenfalls die Schaffung einer nationalen
Technologieplattform (D-Stack) und ein Monitoring der Umsetzungsfortschritte hervorgehoben
(www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/foederale-modernisierungsagend
a-2397632).
Daneben sind im Kontext der Verwaltungsdigitalisierung das Once-Only-
Prinzip und Ende-zu-Ende-Digitalisierung als zentrale Leitlinien benannt; sie
zielen darauf, Mehrfachangaben zu vermeiden und medienbruchfreie Verfahren
zu ermöglichen (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltu
ngsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html).
Gerade weil der Mobilitätsbereich mit personenbezogenen Daten,
Registerkopplungen und hohem Missbrauchsschutzbedarf verbunden ist, stellt sich aus
Sicht der Fragesteller die Frage, welche Architekturentscheidungen die
Bundesregierung trifft, beispielsweise ob Statusänderungen strikt ereignisbasiert
(z. B. nur bei Anstoß durch Antrag bzw. Änderung) verarbeitet werden oder
ob regelmäßige Abfragen zur Datenaktualisierung und Plausibilisierung
vorgesehen sind und welche Rolle das BMDS dabei übernimmt hinsichtlich
Standardisierung, Basisdiensten (Identitäts- und Nachweisdienste, Wallet-
Komponenten, Schnittstellen) und des Deutschland-Stacks. Ebenfalls interessiert die
Fragesteller, welche datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitsrechtlichen
Anforderungen angesetzt werden.
Ein internationaler Vergleich kann zur sachlichen Einordnung beitragen. In
Österreich sind digitale Nachweise über die App „eAusweise“ etabliert. Dabei
werden Nachweise über kurzzeitig gültige QR-Codes vorgewiesen und mit
einer staatlichen elektronischen Identität („ID Austria“) verknüpft (www.id-au
stria.gv.at/de/verwenden/eausweise und www.digitalaustria.gv.at/verwaltung/i
d-austria/eausweise.html). Für „digitale Zulassungsscheindaten“ existieren
beschriebene Prüfprozesse, bei denen der Nachweisinhaber selektiv Daten
freigibt und die prüfende Stelle diese über einen QR-Code verifiziert (www.i
d-austria.gv.at/de/hilfe/hilfe-zur-app-eausweise/haeufige-fragen-eausweise-dig
itale-zulassungsscheindaten). Österreich benennt außerdem das Once-Only-
Prinzip als strategischen Ansatz und beschreibt technische
Plattformkomponenten zur Datenwiederverwendung (www.digitalaustria.gv.at/verwaltung/ego
vernment/once-only-prinzip.html).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und wie die
Bundesregierung österreichische Ansätze (QR-Code-Nachweise, selektive
Datenfreigabe, klare Prüfroutinen) bei der deutschen Ausgestaltung von Wallet-
und Zulassungsdiensten berücksichtigt und ob in Deutschland – im Zuge
zentraler Portale und Registerkopplungen – zusätzliche, regelmäßige
Statusabfragen geplant sind, die über eine bloße fallbezogene Bearbeitung hinausgehen.
1. Welche konkreten Arbeitspakete, Meilensteine und Zuständigkeiten
innerhalb der Bundesregierung bestehen zur Entwicklung eines zentralen
Portals zur internetbasierten Fahrzeugzulassung beim Kraftfahrt-
Bundesamt, wie es von der Bundesregierung angekündigt wurde?
2. Welche Rolle nimmt das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung bei diesem Vorhaben ein, insbesondere mit Blick auf
Standardisierung, Schnittstellen, Basisdienste und die Einbindung in den
Deutschland-Stack?
3. Welche Bundesressorts und nachgeordneten Behörden sind nach
Kenntnis der Bundesregierung an der Konzeption und Umsetzung des
zentralen Zulassungsportals beteiligt, und welche federführenden
Gremienoder Steuerungsstrukturen bestehen hierfür?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Beteiligt sind das Bundesministerium für Verkehr (BMV), das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Kraftfahrt-
Bundesamt (KBA). Weitere Bundesressorts und die Länder werden zu gegebener
Zeit eingebunden.
Die Federführung liegt beim BMV. Das KBA wird für die Durchführung der
internetbasierten Fahrzeugzulassung zuständig sein einschließlich Druck und
Versand der Zulassungsdokumente. Das BMDS unterstützt u. a. zur Dachmarke
Deutschland sowie mit dem Basisdienst des Deutschland-Stacks „Identität &
Vertrauen“ (EUDI-Wallet) ein.
4. Welche technische Zielarchitektur (z. B. zentral, föderiert, hybrid)
verfolgt die Bundesregierung für den Datenaustausch zwischen dem
zentralen Portal, dem Kraftfahrt-Bundesamt, den Zulassungsbehörden sowie
weiteren beteiligten Stellen, und welche Standards sollen dabei
verbindlich eingesetzt werden?
Das KBA stellt ein zentrales Portal für die bundesweiten internetbasierten
Zulassungsprozesse zur Verfügung. Das KBA erhält die Zuständigkeit für die
digitalen Zulassungsverfahren, die Länder bleiben für die Verfahren vor Ort
zuständig. Standards bei der Fahrzeugzulassung werden weiterhin vom KBA
verantwortet.
5. Welche Arten von maschinellen Statusprüfungen („Statusabfragen“)
zwischen Registern bzw. Fachverfahren und dem zentralen Portal bzw. der i-
Kfz-App sind vorgesehen oder werden geprüft, insbesondere zur
Aktualisierung von Zulassungsstatus, Halterdaten, Fahrzeugdaten,
Hauptuntersuchungsinformationen oder Versicherungsinformationen?
6. Erfolgen diese Statusprüfungen nach Planung der Bundesregierung
ausschließlich ereignis- bzw. anlassbezogen (z. B. bei Antragstellung oder
Änderung) oder auch regelmäßig bzw. periodisch, und welche
Frequenzen, Trigger und Protokollierungen sind jeweils vorgesehen?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das bisherige Gesamtsystem, welches mit der Stufe 4 der internetbasierten
Fahrzeugzulassung seit September 2023 besteht, bleibt erhalten. Zudem wird
ein zentrales Kennzeichenverwaltungssystem beim KBA angesiedelt.
7. Welche Rechtsgrundlagen (Gesetze, Rechtsverordnungen oder
Verwaltungsvorschriften) zieht die Bundesregierung für den Betrieb eines
zentralen Zulassungsportals und die hierfür notwendigen Datenabfragen
heran, und welche Änderungen werden hierfür in dieser Legislaturperiode
geplant?
Von den Rechtsänderungen betroffen sind insbesondere das
Straßenverkehrsgesetz, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die Gebührenordnung für
Maßnahmen im Straßenverkehr.
8. Welche datenschutzrechtlichen Bewertungen (insbesondere Datenschutz-
Folgenabschätzungen) wurden für das zentrale Portal, die i-Kfz-App und
den digitalen Fahrzeugschein erstellt oder beauftragt, und wann werden
diese Bewertungen dem Deutschen Bundestag vorgelegt?
Die i-Kfz-App und der Digitale Fahrzeugschein sind datenschutzkonform nach
der Datenschutz-Grundverordnung. Während der Projektphase werden die
entsprechenden Dokumente erstellt und abgestimmt. Eine Unterrichtung des
Deutschen Bundestages findet im Rahmen der rechtlichen Anpassungen statt.
9. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zur IT-Sicherheit
(u. a. Authentifizierung, Zugriffskontrolle, Protokollierung,
Missbrauchserkennung) sind für das zentrale Portal und die angebundenen
Basisdienste vorgesehen, und welche Rolle spielen dabei Bundesstandards und
die Standardisierungsarbeit des BMDS?
Das KBA bindet das Projekt in sein IT-Sicherheitskonzept ein, das mit dem
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik abgestimmt wird.
10. Welche Identitäts- und Nachweisdienste (einschließlich Wallet-
Komponenten) sollen nach Planung der Bundesregierung im Kontext von
digitalem Fahrzeugschein, perspektivisch digitalem Führerschein und einer
„digitalen Brieftasche“ genutzt werden, und welche Zuständigkeiten
liegen hierbei beim BMDS?
Das BMV steht mit dem BMDS im Austausch bezüglich der EUDI-Wallet und
wird die bisherigen Authentisierungsdienste entsprechend erweitern.
11. Welche Zeitplanung verfolgt die Bundesregierung zur Bereitstellung
eines nationalen digitalen Führerscheins bis Ende 2026 sowie zur
Integration in die i-Kfz-App bzw. in Wallet-Strukturen, und welche
Abhängigkeiten bestehen dabei zu europäischen Vorgaben der EUDI (European
Digital Identity)-Wallet?
Die Ausstellung des Digitalen Führerscheins wird zunächst in der i-Kfz-App
erfolgen. Zur Ausstellung in der EUDI-Wallet finden derzeit Abstimmungen
zwischen den Beteiligten statt. Die Ausstellungsdienste für den Digitalen
Führerschein, so wie auch für den Digitalen Fahrzeugschein, richten sich nach ISO-
Normen. Speziell für den Digitalen Führerschein wird die 4.
Führerscheinrichtline zugrunde gelegt. Eine Zeitplanung ist zurzeit noch nicht abschätzbar.
12. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung ggf., um im Sinne
von Once-Only-Prinzip und Ende-zu-Ende-Digitalisierung
Mehrfachangaben zu vermeiden, ohne dabei unverhältnismäßige Registerkopplungen
oder übermäßige Statusabfragen zu etablieren?
Das BMV richtet die Digitalisierungsprojekte an den Regierungsvorgaben aus
und steht in engem Austausch mit dem BMDS. Die Registermodernisierung
befasst sich mit diesem Aspekt und wird vom KBA für dessen Register
umgesetzt.
13. Wie viele kommunale Zulassungsbehörden betreiben nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit eigene Onlineportale bzw. i-Kfz-Zugänge, und
welche Umstellungs- oder Migrationsbedarfe entstehen durch ein
zentrales Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt?
Derzeit bieten 390 Zulassungsbehörden i-Kfz-Portale an. Davon haben 20
diesen Onlinedienst bisher noch nicht zur Verfügung gestellt. Migrationsaufwände
fallen nur bezüglich des zentralen Kennzeichenpools an. Beim KBA entsteht
projektbedingt Aufwand und bei Übernahme des Portals zusätzlicher
Supportbedarf.
14. Welche Kosten (einmalig und laufend) veranschlagt die Bundesregierung
für Entwicklung, Betrieb, Wartung, IT-Sicherheit und Monitoring des
zentralen Portals sowie der hierfür notwendigen Basisdienste, und aus
welchen Einzelplänen bzw. Titeln sollen diese finanziert werden?
Angaben zu den im Bundeshaushalt zu veranschlagenden Kosten sind noch
nicht möglich.
15. Welche Vergabe- und Beschaffungsmaßnahmen (u. a. externe
Dienstleister, Cloud-Leistungen, Betriebsleistungen) wurden im Zusammenhang
mit zentralem Portal, i-Kfz-App, digitalem Fahrzeugschein und Wallet-
Komponenten bereits eingeleitet oder abgeschlossen, und welche Rolle
spielt dabei der Deutschland-Stack als Technologieplattform?
Die Beschaffung basiert auf der OZG-EfA-Leistung des federführenden Landes
Baden-Württemberg. Das KBA nutzt neben der Großkundenschnittstelle auch
das Portal aus Baden-Württemberg. Der Deutschland-Stack wird in seiner
ersten Ausbaustufe u. a. bereits in Entwicklung befindliche Technologien nutzen
und bereitstellen.
16. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung des
deutschen Ansatzes ggf. die österreichische Umsetzung digitaler
Nachweise über QR-Codes in der App „eAusweise“ sowie die dort
beschriebenen Prüfprozesse für digitale Zulassungsscheindaten?
Die Bundesregierung gibt die Vorgaben zur Umsetzung der Nachweise heraus
und steht mit Österreich und den Niederlanden in engem Kontakt, um den ISO-
Standard für die digitalen Fahrzeugdokumente zu etablieren. Darin sind dann
auch die Prüfmechanismen abgestimmt.
17. Welche technischen und rechtlichen Unterschiede bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem österreichischen Ansatz (QR-
Code-basierte selektive Datenfreigabe durch den Nachweisinhaber) und
dem deutschen Ansatz (i-Kfz-App bzw. digitaler Fahrzeugschein,
zentrales Portal), insbesondere hinsichtlich Datenminimierung,
Protokollierung und möglicher Statusabfragen?
Die Fahrzeugzulassung ist nicht europäisch harmonisiert. Daher liegen der
Bundesregierung keine Angaben im Sinne der Fragestellung vor.
18. Welche Mechanismen plant die Bundesregierung ggf., um Transparenz
und parlamentarische Kontrolle über Umfang, Zweck, Häufigkeit und
Zugriffsberechtigte von Datenabfragen im Kontext zentraler
Fahrzeugzulassung, digitalem Fahrzeugschein und Wallet-Komponenten
sicherzustellen, insbesondere im Rahmen des in der föderalen
Modernisierungsagenda angekündigten Monitorings?
Die Zulässigkeit von Datenabfragen sind gesetzlich geregelt und werden vom
KBA umgesetzt. Das KBA veröffentlicht auf seiner Internetseite ein
Dashboard.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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