Mögliche Nachvollziehbarkeit der Nutzung der digitalen Identität durch die ausstellende Behörde
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Mögliche Nachvollziehbarkeit der Nutzung der digitalen Identität durch die ausstellende Behörde
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1117
21. Wahlperiode 04.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Ebenberger, Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander
Arpaschi, Sebastian Maack, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich und der
Fraktion der AfD
Mögliche Nachvollziehbarkeit der Nutzung der digitalen Identität durch die
ausstellende Behörde
Der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union Folge leistend, kündigen die
Regierungsparteien CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag an, dass
jeder Bürger eine digitale Identität erhalten solle; dies sei „verpflichtend“
vorgesehen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/fi
les/koav_2025.pdf, Zeile 1805). Dafür werde mit der EUDI-Wallet (European
Digital Identity Wallet) zeitgleich eine digitale Brieftasche eingeführt, „mit der
Identifikation, Authentifizierung und Zahlungen ermöglicht werden“ (ebd.,
Zeilen 1806 f.). Die Federführung hierfür liegt beim Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung (www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/dig
itale-identitaeten/eidas-2-0/eidas-2-0.html). Dem Bundesminister für Digitales
und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, zufolge könne in dieser
Wallet nicht nur der digitale Personalausweis stecken, sondern auch „der
Führerschein, das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, Zeugnisse, berufliche
Abschlüsse, Bankvollmachten, Kreditkarten“ (www.bild.de/politik/inland/digit
alminister-will-digitale-identitaet-fuer-buerger-6836a8981572f10f9457d0dc).
Doch offenbar gibt es auch Schattenseiten: Am 2. Juni 2025 veröffentlichte
eine breite Allianz aus US-amerikanischen Bürgerrechtsgruppen,
Datenschutzexperten und Techunternehmern einen Appell, potenziellem Missbrauch durch
digitale Identitätssysteme vorzubeugen (nophonehome.com/). Konkret wird
kritisiert, dass ausstellende Behörden prinzipiell in der Lage seien, die
Verwendung der digitalen Identität nachzuverfolgen, wenn der Identitätsprüfer oder die
Anwendung des Nutzers „nach Hause telefoniert“ (phones home). Dies
erleichtere die zentralisierte Verfolgung und Kontrolle, den Eingriff in die
Privatsphäre und andere potenzielle Missbräuche. Durch den internationalen Standard
ISO mDL/mDOC 18013-5 sei die Phone-Home-Funktion in der für die
Europäische Union vorgesehenen EUDI-Wallet als Serverabrufoption quasi
vorinstalliert (identitywoman.net/no-phone-home-what-it-means-and-why-it-is-import
ant/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die für Deutschland vorgesehene Implementierung der EUDI-Wallet
den ISO-Standard mDL/mDOC 18013-5 verwenden (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller)?
2. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über etwaige Phone-Home-
Funktionen der EUDI-Wallet vor, und wenn ja, welche (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige Phone-Home-
Funktionen der jeweiligen digitalen Identitätsnachweissysteme in Indien,
Singapur und Estland, und wenn ja, welche?
4. Will die Bundesregierung gewährleisten, dass die digitale Identität die
Bewegungen und Aktivitäten ihrer Nutzer der ausstellenden Behörde
gegenüber nicht freilegt und auch in Zukunft nicht wird freilegen können, und
wenn ja, wie?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die pakistanische Regierung als
Reaktion auf regierungskritische Proteste kürzlich Tausende computerisierte
nationale Personalausweise sperren ließ, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie ggf. daraus für ihr eigenes Handeln (vgl. tribune.com.pk/st
ory/2548783/id-cards-passports-of-thousands-of-individuals-blocked-over-i
nvolvement-in-may-9-riots)?
6. Will die Bundesregierung gewährleisten, dass eine zentralisierte Verfolgung
und Kontrolle von Nutzern der digitalen Identität ausgeschlossen wird, und
wenn ja, wie?
7. Will die Bundesregierung gewährleisten, dass den Bürgern auch unter
zukünftigen Regierungen keine finanziellen, unternehmerischen oder
alltäglichen Abhängigkeiten von der digitalen Identität bzw. Benachteiligungen
durch deren Nichtnutzung entstehen können, und wenn ja, wie?
8. Wie verträgt sich der unmittelbar geltende Artikel 5a Absatz 15 Satz 1 und
2 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014, laut dem natürliche oder
juristische Personen, die die europäische Brieftasche für die digitale Identität
nicht nutzen, in ihrem Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten in
keiner Weise eingeschränkt oder benachteiligt werden dürfen, mit der Aussage
des Bundesdigitalministers Dr. Karsten Wildberger, mit der digitalen
Geldbörse ließen sich im Einzelhandel „Treueprogramme“ durchführen (vgl. ab
15:10 www.youtube.com/watch?v=p4dDkEuDbwE&t=1679s)?
Berlin, den 21. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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