Zum Stand deutsch-französischer Forschungskooperationen
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Zum Stand deutsch-französischer Forschungskooperationen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6818
21. Wahlperiode 02.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst, Adam Balten,
Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Robin
Jünger, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller
und der Fraktion der AfD
Zum Stand deutsch-französischer Forschungskooperationen
Die „Junge Freiheit“ brachte in ihrer Ausgabe vom 12. April 2026 (https://jung
efreiheit.de/debatte/interview/2026/deutsch-franzoesische-freundschaft/) ein
Interview mit dem Europa- und Verteidigungsexperten Prof. Dr. Markus C.
Kerber. Darin erhebt dieser den Vorwurf, dass bei deutsch-französischen
Kooperationen im Bereich Rüstung (Airbus, KNDS) die französische Seite es
verstehe, sich in nominell gleichberechtigten Kooperationen signifikante Vorteile
zu sichern – Zitate: „Sowohl seitens des Bundesverteidigungs- wie des
Bundeswirtschaftsministeriums wurde bei der Ausgestaltung der Modalitäten von
Airbus nicht auf die eigenen Interessen geachtet, während die Interessen
Frankreichs oft als sakrosankt gelten“ sowie „bei den Projekten gibt es keine Parität
zwischen Deutschland und Frankreich, sondern die Franzosen zielen darauf ab,
deutsches Geld für Entwicklungen unter französischer Führung zu
mobilisieren, und damit einseitig französischen Nutzen zu erzielen“.
Prof. Dr. Markus C. Kerber untermauert seine Kritik unter anderem mit dem
Verweis darauf, dass bei der derzeit größten Kooperation, Airbus, zentrale
Konzernfunktionen sowie wesentliche Entwicklungsbereiche nach Toulouse verlegt
wurden. Aus Sicht der Fragesteller sind Führung und Entwicklung die
wichtigsten Bereiche im Hinblick auf die Innovations- und Zukunftsfähigkeit, die
letztendlich zu volkswirtschaftlichem Nutzen führten. Ein weiterer Beleg für
die von Prof. Dr. Markus C. Kerber vorgebrachte Kritik ist nach Ansicht der
Fragesteller die Debatte um die Rolle des französischen Luftfahrtkonzerns
Dassault im gemeinsamen Projekt FCAS (Future Combat Air System), an dem
Deutschland, Frankreich und Spanien beteiligt sind. Medienberichten zufolge
verlangte Dassault eine deutlich stärkere Führungsrolle. Konkret ging es um
einen 80‑Prozent-Anteil an der Kampfflugzeugentwicklung von FCAS (www.r
euters.com/business/aerospace-defense/paris-demands-80-workshare-franco-ge
rman-fighter-jet-says-source-2025-07-07/?link_source=ta_bluesky_link&taid=
686bce416b59ab000196472b). Hintergrund ist, dass Dassault militärische
Entwicklungen regelmäßig auch für seine Zivilflugzeugsparte verwendet.
Vor diesem Hintergrund soll erfragt werden, ob und in welchem Umfang
vergleichbare Ungleichgewichte auch bei staatlich geförderten
deutschfranzösischen Forschungs-, Technologie- und Innovationskooperationen
bestehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung die Analyse von Prof. Dr. Markus C. Kerber
hinsichtlich der deutsch-französischen Rüstungskooperationen bekannt, und
hat sie hierzu eine Position, zum Beispiel ob sie die Analyse bestätigt oder
widerlegt?
a) Sofern die Bundesregierung die Analyse bestätigt, arbeitet die
Bundesregierung daran, hier einen Ausgleich zu schaffen, wenn ja, mit
welchen Mitteln und welchen Zielen, und wenn nein, warum nicht?
b) Wenn die Bundesregierung die Analyse widerlegt, welche Fakten
widersprechen aus Sicht der Bundesregierung den eingangs genannten
Schlüssen von Prof. Dr. Markus C. Kerber?
2. Welche Kooperationen zwischen Deutschland und Frankreich
(gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer Partner) gibt es im Bereich der
Forschung, Technologie und Innovation, an denen der Bund finanziell,
organisatorisch oder über Ressortzuständigkeiten beteiligt ist (bitte die,
gemessen am Finanzvolumen, 30 größten nennen)?
a) Welche dieser Kooperationen sind ausschließlich bilateral zwischen
Deutschland und Frankreich angelegt?
b) An welchen dieser Kooperationen haben Deutschland und Frankreich
einzeln oder gemeinsam die Mehrheit bei Finanzierung,
Steuerungsgremien, Stimmrechten oder strategischer Entscheidungsgewalt?
c) Welche dieser Kooperationen im Bereich Forschung, Technologie und
Innovation sind befristet und welche sind unbefristet angelegt?
3. Wie sieht in den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2
genannten Kooperationen die Verteilung der Finanzierung aus?
4. Wie sind in den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 genannten
Kooperationen die Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Expertenrat etc.)
nach Nationalitäten (persönlich und institutionell) zusammengesetzt?
5. Welche Institutionen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen etc.) sind an
den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 genannten
Kooperationen in welchem Umfang beteiligt?
6. Auf welchen Zeitraum ist bei den in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 2 genannten Kooperationen die Projektdauer angelegt, und wie
hoch ist das jeweilige Projektvolumen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
7. Welche Ergebnisse haben die in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 2 genannten Kooperationen bisher hervorgebracht
a) in der Grundlagenforschung,
b) bei Produktentwicklungen,
c) bei Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten,
d) in den Sozial- und Geisteswissenschaften?
8. Welche Regelungen bestehen bei den in der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 genannten Kooperationen zu geistigem Eigentum, zu Patenten,
Lizenzen, Datenzugang, Verwertung, Technologietransfer und
industrieller Nutzung der Ergebnisse?
9. Von welchen Unternehmen oder Institutionen werden die in den
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7b und 7c genannten
Produktentwicklungen und Schutzrechte genutzt bzw. gehalten?
10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Auswertungen zum
volkswirtschaftlichen Nutzen der genannten Kooperationen für die beteiligten
Nationen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese (bitte auf Quellen
verweisen)?
11. Sieht die Bundesregierung Veranlassung, deutsch-französische
Forschungskooperationen im Hinblick auf deren Kosten einerseits und deren
volkswirtschaftlichen Nutzen andererseits zu evaluieren?
a) Wenn ja, wann, und in welcher Form?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine
solche Evaluierung für entbehrlich?
Berlin, den 17. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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