Perspektiven und Zukunft des Future Combat Air System nach Beendigung des Teilprojekts "New Generation Fighter" (Antwort zu Drs. 21/7603)
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Perspektiven und Zukunft des Future Combat Air System nach Beendigung des Teilprojekts "New Generation Fighter" (Antwort zu Drs. 21/7603)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7887
21. Wahlperiode 07.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Daniel Zerbin, Jan Ralf Nolte und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7603 –
Perspektiven und Zukunft des Future Combat Air System nach Beendigung des
Teilprojekts „New Generation Fighter“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Vorhaben „New Generation Fighter“ (NGF) war mitunter ein Bestandteil
des FCAS (Future Combat Air System)-Projekts aus deutscher, französischer
und spanischer Kooperation. Jedoch scheiterte es aufgrund einer deutsch-
französischen Disharmonie industrieller Konflikte und nationaler Interessen sowie
differenzierter militärischer Ausrüstungsvoraussetzungen (https://esut.de/202
6/06/meldungen/71514/fcas-gescheitert-was-das-ende-des-deutsch-franzoesisc
hen-kampfflugzeugs-fuer-europa-bedeutet/). Zentral dabei war der
französische Wunsch nach einem nuklearfähigen und flugzeugträgergestützten
Kampfflugzeug (www.welt.de/politik/deutschland/article6a26d4faf1ea924ca0
6cc925/fcas-scheitern-milliardenprojekt-der-europaeischen-ruestungskooperat
ion-am-ende.html), wohingegen sich Deutschland auf die Landes- und
Bündnisverteidigung mit längeren Reichweiten fokussierte. Trotz dieses Scheiterns
werden bestehende Programme wie die unbemannten Systeme (Remote
Carrier), die Vernetzung (Air Combat Cloud) und das New Generation Weapon
System (NGWS), als Kernelement, weiterhin verfolgt. Durch das Scheitern
des Leuchtturmprojekts entsteht Europa ein sicherheitspolitischer Schaden
und wirft dieses entwicklungstechnisch, im Vergleich zur Konkurrenz, weit
zurück (https://esut.de/2026/06/meldungen/71514/fcas-gescheitert-was-das-en
de-des-deutsch-franzoesischen-kampfflugzeugs-fuer-europa-bedeutet/). Das
FCAS-Scheitern statuiert ein Exempel für die Komplexität multinationaler
Abkommen und den Abgleich nationaler, militärischer und industrieller
Positionen. Besonders die Autonomieabsichten und die europäischen
Verteidigungsintegrationen sind betroffen.
Infolgedessen ist es unabwendbar eine Stellungnahme bezüglich
grundlegender Fragen in Bereichen der entstandenen Kostenaufwendung und
Meilensteine, (Neu-) Orientierung und (alternativer) Kooperationsbereitschaft,
gegebenenfalls potenzieller Anpassungsbedarf, etc. zu veranlassen.
Darüber hinaus ist ungeklärt, welche Folgen sich durch die Veränderungen auf
die Entwicklung, Exportfähigkeit und möglichen Beschaffungszahlen,
Einbindung alternativer Projekte sowie auf die allgemeine europäische
Kampfflugzeugentwicklung auswirken.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4.
September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche Auswirkung hat das Scheitern des NGF-Teilprojekts auf
bestehende Vereinbarungen innerhalb und außerhalb von FCAS (bitte
konkretisieren, welche Vereinbarungen betroffen sind)?
a) Welche rechtlichen, finanziellen und vertraglichen Konsequenzen
gehen mit dem Scheitern einher?
b) Was geschieht mit den bereits erwirtschafteten Ressourcen bzw.
Aufwendungen, und werden diese anderweitig eingeplant?
c) Welche Leistungen sind diese konkret?
d) Welche Nutzerrechte ergeben sich aus den beanstandeten Leistungen
(Komponenten, Daten, Technik, Software und Simulationen, Lizenzen
etc.)?
e) Wäre eine Angliederung der Leistungen in bestehende und
gegebenenfalls zukünftige Projekte möglich und denkbar, und wenn ja, wie?
f) Welche der o. g. Leistungen befinden sich derzeit im deutschen Besitz,
welche sind ausstehend, und warum?
Die Fragen 1 bis 1f werden zusammen beantwortet.
Das Programm Next Generation Weapon System läuft vertraglich aus. Ein
vorzeitiger Abschluss des Anteils Next Generation Fighter wird derzeit verhandelt.
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht
ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu
gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der
Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und
Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und –internen
Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung,
parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht,
wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen
führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die
Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits
abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen.
Aufgrund laufender Verhandlungen können zu diesem Zeitpunkt noch keine
abschließenden Aussagen getroffen werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 52 auf
Bundestagsdrucksache 21/7180 verwiesen.
2. Wie wahrscheinlich ist das Scheitern des parallelen Projekts „Main
Ground Combat System“ (MGCS) auf Basis der anhaltenden
Interessenkonflikte?
a) Was wird derzeitig unternommen, um ein frühzeitiges Aussteigen
Frankreichs zu verhindern?
b) Gibt es Tendenzen welche Ausführung aus den bestehenden Optionen
von Deutschland und Frankreich jeweils favorisiert wird?
c) Welche MGCS-Alternativen werden in Erwägung gezogen?
Die Fragen 2 bis 2c werden zusammen beantwortet.
Frankreich ist unverändert Partner bei der Entwicklung eines Main Ground
Combat System und arbeitet aktiv im Programm. Programminhalte und
Programmsteuerung werden zwischen Deutschland und Frankreich abgestimmt.
Deutschland und Frankreich haben zuletzt im Rahmen des Deutsch-
Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats am 17. Juli 2026 ihren Wunsch zur
weiteren Arbeit und Fortentwicklung bekräftigt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche Komponenten des FCAS-Projekts werden in welchen
Länderkonstellationen weitergeführt, und welche Komponenten werden mit anderen
Partnern oder gegebenenfalls gar nicht fortgeführt (bitte aufschlüsseln)?
a) Welcher Zeitplan wird für die einzelnen Kernelemente in Bezug auf
Demonstrationen und erstmaliger, teilweiser sowie vollständiger
Einsatzbefähigung anvisiert?
b) Wie verteilt sich die länderspezifische Arbeitsteilung, insbesondere
der nationalen Industrien?
4. Welchen Beitritt zu alternativen Kampfflugzeugentwicklungen der
sechsten Generation zieht die Bundesregierung derzeit in Erwägung (Global
Combat Air Programme (GCAP), Saab, etc.) oder wird es in Erwägung
gezogen, eine Alternative national zu entwickeln?
a) An welche industriellen, finanziellen und zeitlichen Kriterien ist diese
Entscheidung angebunden?
b) Wird Deutschland als „Nachzügler“ in eine sekundäre Rolle fallen,
und wenn ja, wie wird damit umgegangen oder dies gegebenenfalls
verhindert?
c) Wie kann eine faire Arbeitsteilung garantiert werden?
d) Wie kann eine Interkompatibilität zwischen den FCAS-Fragmenten
und der alternativen Kampfflugzeugentwicklung garantiert werden,
und wem wird diese Aufgabe zugeordnet?
e) Welchen Bedarf identifiziert die Bundesregierung an
Kampfflugzeugen?
Die Fragen 3 bis 4e werden zusammen beantwortet.
Die Beendigung des Next Generation Weapon System -Programms mit ihren
Modalitäten befindet sich derzeit in der Abstimmung. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Wie will die Bundesregierung die derzeitig entstandene Fähigkeitslücken
schließen, und welche potenziellen Entwicklungen von vorhandenen
Elementen werden beabsichtigt?
a) Inwieweit können die Weiterentwicklungen bestehender Systeme
(beispielsweise F‑35A und Eurofighter) in das NGWS integriert werden?
b) Gibt es Risiken in Bezug auf Daten-, Lizenz- und Softwarenutzungen?
c) Welche Freigaben seitens Amerika werden benötigt, um eine
einwandfreie Funktionalität amerikanischer Technik und des Gesamtsystems
zu erreichen?
d) Welche Risiken der Interoperabilität zwischen F‑35A und zukünftigen
unbemannten Flugsystemen (CA‑1) können identifiziert werden?
Die Fragen 5 bis 5d werden zusammen beantwortet.
Eine Fähigkeitslücke ist durch das Auslaufen des Next Generation Weapon
System-Programms nicht entstanden. Die bestehenden Systeme sind integraler
Bestandteil eines FCAS und werden entsprechend ihrer Kompatibilität in das
Gesamtsystem integriert.
Risiken werden fortlaufend analysiert und sind derzeit nicht quantifizierbar.
6. Wie realistisch ist der Einsatz eines Gesamtkampfsystems bis 2040 auf
Basis aktueller Datenlage?
Bei FCAS handelt es sich um ein stufenweise aufwachsendes Gesamtsystem,
das fortlaufend durch weitere Komponenten ergänzt und weiterentwickelt wird.
Eine Nutzung ab 2040 ist vorgesehen.
7. Ist das Vorhaben eines multinationalen Rüstungsprojekts langfristig
exportfähig?
a) Welche infrastrukturellen und exportrechtlichen Bedingungen müssen
hierzu beachtet werden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung das parallele Bestehen mehrerer
Kampfflugzeuglinien unter aktuellen europäischen Bedingungen?
Die Fragen 7 bis 7b werden zusammen beantwortet.
Die Rahmenbedingungen bei Exporten sind einzelfallabhängig. Die Frage kann
abstrakt nicht beantwortet werden.
Die unterschiedlichen Kampfflugzeuglinien bedienen unterschiedliche
Forderungen und sind als komplementär zu betrachten. Entscheidend ist die
Interoperabilität der Systeme im Einsatz.
8. Welche Gespräche wurden seit dem Scheitern mit der spanischen
Regierung geführt, und wie positionieren sich Deutschland und Spanien
jeweils?
Deutschland und Spanien stehen in permanentem Kontakt. Im Übrigen
verweist die Bundesregierung darauf, dass sich der parlamentarische
Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum
Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und die in der
Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung
besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln haben
und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung
gegenüber den Abgeordneten hat.
Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Bundestag
findet darüber hinaus ihre Grenzen in dem Interesse der Bundesregierung an
funktionsgerechter und organadäquater Aufgabenwahrnehmung. Die
Bundesregierung kann eine parlamentarische Frage dann nicht beantworten, wenn gerade
durch die Beantwortung einer Frage die Bundesregierung in einer ihr
verfassungsrechtlich zugewiesenen Funktion nachhaltig beeinträchtigt wäre und sie
dadurch ihrer Verantwortung gegenüber Parlament und Bevölkerung nicht
gerecht werden könnte.
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit Spanien kann sich die
Bundesregierung nicht äußern. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher
politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger
Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten
bekannt, dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament, würden sich
Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger
schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen.
Ein unvoreingenommener Austausch, auch auf persönlicher Ebene und die
damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur
noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall
auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die
Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten. Somit würde die
Beantwortung der Frage die Bundesregierung in ihrem außenpolitischen
Entscheidungsspielraum erheblich einschränken.
Das parlamentarischen Informationsinteresse muss dahinter zurückstehen.
9. Wie wird der Combat Fighter System Nucleus (CFSN) in das vorhandene
FCAS-Projekt integriert, oder wird dieses durch CFSN abgelöst?
a) Welche Systembestandteile umfasst das CFSN?
b) Welche Fähigkeiten werden hierdurch abgebildet?
c) Wie viele CFSN-Stufen werden beabsichtigt, und worin unterscheiden
sich diese in der Tiefe?
Die Fragen 9 bis 9 c werden zusammen beantwortet.
Ziel der nationalen Forschungs- und Technologie-Aktivitäten Combat Fighter
System Nucleus ist die Bereitstellung von Unmanned Combat Aerial Vehicle
Experimentalplattformen. Der Combat Fighter System Nucleus ist ein zu den
internationalen Aktivitäten komplementäres Programm, das Teilfähigkeiten für
FCAS bereitstellen soll.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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