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Perspektiven und Zukunft des Future Combat Air System nach Beendigung des Teilprojekts "New Generation Fighter" (Antwort zu Drs. 21/7603)

dip / drucksache 07.09.2026 · WP 21 · 21/7887 · Antwort · Original ↗

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Perspektiven und Zukunft des Future Combat Air System nach Beendigung des Teilprojekts "New Generation Fighter" (Antwort zu Drs. 21/7603) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7887 21. Wahlperiode 07.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Daniel Zerbin, Jan Ralf Nolte und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7603 – Perspektiven und Zukunft des Future Combat Air System nach Beendigung des Teilprojekts „New Generation Fighter“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Vorhaben „New Generation Fighter“ (NGF) war mitunter ein Bestandteil des FCAS (Future Combat Air System)-Projekts aus deutscher, französischer und spanischer Kooperation. Jedoch scheiterte es aufgrund einer deutsch- französischen Disharmonie industrieller Konflikte und nationaler Interessen sowie differenzierter militärischer Ausrüstungsvoraussetzungen (https://esut.de/202 6/06/meldungen/71514/fcas-gescheitert-was-das-ende-des-deutsch-franzoesisc hen-kampfflugzeugs-fuer-europa-bedeutet/). Zentral dabei war der französische Wunsch nach einem nuklearfähigen und flugzeugträgergestützten Kampfflugzeug (www.welt.de/politik/deutschland/article6a26d4faf1ea924ca0 6cc925/fcas-scheitern-milliardenprojekt-der-europaeischen-ruestungskooperat ion-am-ende.html), wohingegen sich Deutschland auf die Landes- und Bündnisverteidigung mit längeren Reichweiten fokussierte. Trotz dieses Scheiterns werden bestehende Programme wie die unbemannten Systeme (Remote Carrier), die Vernetzung (Air Combat Cloud) und das New Generation Weapon System (NGWS), als Kernelement, weiterhin verfolgt. Durch das Scheitern des Leuchtturmprojekts entsteht Europa ein sicherheitspolitischer Schaden und wirft dieses entwicklungstechnisch, im Vergleich zur Konkurrenz, weit zurück (https://esut.de/2026/06/meldungen/71514/fcas-gescheitert-was-das-en de-des-deutsch-franzoesischen-kampfflugzeugs-fuer-europa-bedeutet/). Das FCAS-Scheitern statuiert ein Exempel für die Komplexität multinationaler Abkommen und den Abgleich nationaler, militärischer und industrieller Positionen. Besonders die Autonomieabsichten und die europäischen Verteidigungsintegrationen sind betroffen. Infolgedessen ist es unabwendbar eine Stellungnahme bezüglich grundlegender Fragen in Bereichen der entstandenen Kostenaufwendung und Meilensteine, (Neu-) Orientierung und (alternativer) Kooperationsbereitschaft, gegebenenfalls potenzieller Anpassungsbedarf, etc. zu veranlassen. Darüber hinaus ist ungeklärt, welche Folgen sich durch die Veränderungen auf die Entwicklung, Exportfähigkeit und möglichen Beschaffungszahlen, Einbindung alternativer Projekte sowie auf die allgemeine europäische Kampfflugzeugentwicklung auswirken. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Welche Auswirkung hat das Scheitern des NGF-Teilprojekts auf bestehende Vereinbarungen innerhalb und außerhalb von FCAS (bitte konkretisieren, welche Vereinbarungen betroffen sind)? a) Welche rechtlichen, finanziellen und vertraglichen Konsequenzen gehen mit dem Scheitern einher? b) Was geschieht mit den bereits erwirtschafteten Ressourcen bzw. Aufwendungen, und werden diese anderweitig eingeplant? c) Welche Leistungen sind diese konkret? d) Welche Nutzerrechte ergeben sich aus den beanstandeten Leistungen (Komponenten, Daten, Technik, Software und Simulationen, Lizenzen etc.)? e) Wäre eine Angliederung der Leistungen in bestehende und gegebenenfalls zukünftige Projekte möglich und denkbar, und wenn ja, wie? f) Welche der o. g. Leistungen befinden sich derzeit im deutschen Besitz, welche sind ausstehend, und warum? Die Fragen 1 bis 1f werden zusammen beantwortet. Das Programm Next Generation Weapon System läuft vertraglich aus. Ein vorzeitiger Abschluss des Anteils Next Generation Fighter wird derzeit verhandelt. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und –internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Aufgrund laufender Verhandlungen können zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/7180 verwiesen. 2. Wie wahrscheinlich ist das Scheitern des parallelen Projekts „Main Ground Combat System“ (MGCS) auf Basis der anhaltenden Interessenkonflikte? a) Was wird derzeitig unternommen, um ein frühzeitiges Aussteigen Frankreichs zu verhindern? b) Gibt es Tendenzen welche Ausführung aus den bestehenden Optionen von Deutschland und Frankreich jeweils favorisiert wird? c) Welche MGCS-Alternativen werden in Erwägung gezogen? Die Fragen 2 bis 2c werden zusammen beantwortet. Frankreich ist unverändert Partner bei der Entwicklung eines Main Ground Combat System und arbeitet aktiv im Programm. Programminhalte und Programmsteuerung werden zwischen Deutschland und Frankreich abgestimmt. Deutschland und Frankreich haben zuletzt im Rahmen des Deutsch- Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats am 17. Juli 2026 ihren Wunsch zur weiteren Arbeit und Fortentwicklung bekräftigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Komponenten des FCAS-Projekts werden in welchen Länderkonstellationen weitergeführt, und welche Komponenten werden mit anderen Partnern oder gegebenenfalls gar nicht fortgeführt (bitte aufschlüsseln)? a) Welcher Zeitplan wird für die einzelnen Kernelemente in Bezug auf Demonstrationen und erstmaliger, teilweiser sowie vollständiger Einsatzbefähigung anvisiert? b) Wie verteilt sich die länderspezifische Arbeitsteilung, insbesondere der nationalen Industrien? 4. Welchen Beitritt zu alternativen Kampfflugzeugentwicklungen der sechsten Generation zieht die Bundesregierung derzeit in Erwägung (Global Combat Air Programme (GCAP), Saab, etc.) oder wird es in Erwägung gezogen, eine Alternative national zu entwickeln? a) An welche industriellen, finanziellen und zeitlichen Kriterien ist diese Entscheidung angebunden? b) Wird Deutschland als „Nachzügler“ in eine sekundäre Rolle fallen, und wenn ja, wie wird damit umgegangen oder dies gegebenenfalls verhindert? c) Wie kann eine faire Arbeitsteilung garantiert werden? d) Wie kann eine Interkompatibilität zwischen den FCAS-Fragmenten und der alternativen Kampfflugzeugentwicklung garantiert werden, und wem wird diese Aufgabe zugeordnet? e) Welchen Bedarf identifiziert die Bundesregierung an Kampfflugzeugen? Die Fragen 3 bis 4e werden zusammen beantwortet. Die Beendigung des Next Generation Weapon System -Programms mit ihren Modalitäten befindet sich derzeit in der Abstimmung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Wie will die Bundesregierung die derzeitig entstandene Fähigkeitslücken schließen, und welche potenziellen Entwicklungen von vorhandenen Elementen werden beabsichtigt? a) Inwieweit können die Weiterentwicklungen bestehender Systeme (beispielsweise F‑35A und Eurofighter) in das NGWS integriert werden? b) Gibt es Risiken in Bezug auf Daten-, Lizenz- und Softwarenutzungen? c) Welche Freigaben seitens Amerika werden benötigt, um eine einwandfreie Funktionalität amerikanischer Technik und des Gesamtsystems zu erreichen? d) Welche Risiken der Interoperabilität zwischen F‑35A und zukünftigen unbemannten Flugsystemen (CA‑1) können identifiziert werden? Die Fragen 5 bis 5d werden zusammen beantwortet. Eine Fähigkeitslücke ist durch das Auslaufen des Next Generation Weapon System-Programms nicht entstanden. Die bestehenden Systeme sind integraler Bestandteil eines FCAS und werden entsprechend ihrer Kompatibilität in das Gesamtsystem integriert. Risiken werden fortlaufend analysiert und sind derzeit nicht quantifizierbar. 6. Wie realistisch ist der Einsatz eines Gesamtkampfsystems bis 2040 auf Basis aktueller Datenlage? Bei FCAS handelt es sich um ein stufenweise aufwachsendes Gesamtsystem, das fortlaufend durch weitere Komponenten ergänzt und weiterentwickelt wird. Eine Nutzung ab 2040 ist vorgesehen. 7. Ist das Vorhaben eines multinationalen Rüstungsprojekts langfristig exportfähig? a) Welche infrastrukturellen und exportrechtlichen Bedingungen müssen hierzu beachtet werden? b) Wie bewertet die Bundesregierung das parallele Bestehen mehrerer Kampfflugzeuglinien unter aktuellen europäischen Bedingungen? Die Fragen 7 bis 7b werden zusammen beantwortet. Die Rahmenbedingungen bei Exporten sind einzelfallabhängig. Die Frage kann abstrakt nicht beantwortet werden. Die unterschiedlichen Kampfflugzeuglinien bedienen unterschiedliche Forderungen und sind als komplementär zu betrachten. Entscheidend ist die Interoperabilität der Systeme im Einsatz. 8. Welche Gespräche wurden seit dem Scheitern mit der spanischen Regierung geführt, und wie positionieren sich Deutschland und Spanien jeweils? Deutschland und Spanien stehen in permanentem Kontakt. Im Übrigen verweist die Bundesregierung darauf, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und die in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat. Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Bundestag findet darüber hinaus ihre Grenzen in dem Interesse der Bundesregierung an funktionsgerechter und organadäquater Aufgabenwahrnehmung. Die Bundesregierung kann eine parlamentarische Frage dann nicht beantworten, wenn gerade durch die Beantwortung einer Frage die Bundesregierung in einer ihr verfassungsrechtlich zugewiesenen Funktion nachhaltig beeinträchtigt wäre und sie dadurch ihrer Verantwortung gegenüber Parlament und Bevölkerung nicht gerecht werden könnte. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit Spanien kann sich die Bundesregierung nicht äußern. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt, dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament, würden sich Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch, auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten. Somit würde die Beantwortung der Frage die Bundesregierung in ihrem außenpolitischen Entscheidungsspielraum erheblich einschränken. Das parlamentarischen Informationsinteresse muss dahinter zurückstehen. 9. Wie wird der Combat Fighter System Nucleus (CFSN) in das vorhandene FCAS-Projekt integriert, oder wird dieses durch CFSN abgelöst? a) Welche Systembestandteile umfasst das CFSN? b) Welche Fähigkeiten werden hierdurch abgebildet? c) Wie viele CFSN-Stufen werden beabsichtigt, und worin unterscheiden sich diese in der Tiefe? Die Fragen 9 bis 9 c werden zusammen beantwortet. Ziel der nationalen Forschungs- und Technologie-Aktivitäten Combat Fighter System Nucleus ist die Bereitstellung von Unmanned Combat Aerial Vehicle Experimentalplattformen. Der Combat Fighter System Nucleus ist ein zu den internationalen Aktivitäten komplementäres Programm, das Teilfähigkeiten für FCAS bereitstellen soll. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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