Fertigstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6471)
Text
Fertigstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6471)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6804
21. Wahlperiode 01.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn König, Lars Schieske, Thomas
Korell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6471 –
Fertigstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits vor März 2019 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) dem ihm
damals unterstellten Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) den Auftrag
erteilt, einen „Digitalen Sportstättenatlas Deutschland“ (DSD) zu erstellen. In
diesem sollen alle Sportstätten in Deutschland erfasst werden. Grund dafür
war und ist das Fehlen valider Daten über den Bestand an Sportstätten in
Deutschland und deren Zustand. Ziel war und ist es, alle Sportstätten in
Deutschland zu erfassen und ein Verfahren zur datenbasierten Ermittlung des
baulichen Zustands von sowie der flächendeckenden Versorgung mit
Sportstätten zu entwickeln (www.bisp.de/DE/Home/Shiny_Projects/DigitalerSports
taettenatlas.html;jsessionid=2A1C29416DF0B95ECD81EECE64447F36.inter
net001).
Grundlage dafür wäre nach Ansicht der Fragesteller gewesen, zuerst einmal
eine einfache Übersicht zu erstellen, welche Sportstätten in Deutschland
überhaupt existieren. Das hätte mithilfe der Kreise und kreisfreien Städte und
deren Kreis- und Stadt-Sportbünden in relativ kurzer Zeit erfolgen können und
müssen. Auf der Grundlage dieser Basis hätten anschließend alle anderen
Daten wie Zustand der Sportstätten, Sanierungs- und Ergänzungs-Bedarf
erarbeitet werden und in diese Übersicht eingearbeitet und ergänzt werden können.
Statt sofort mit dieser Arbeit zu beginnen, wurden erst einmal verschiedene
Projekte zur Vorbereitung der Erarbeitung eines DSD initiiert.
Als Erstes wurde im Jahr 2019 als Projekt die Erstellung einer Expertise
„Grundlagen für einen Sportstättenatlas – Entwicklung einer Systematik
anhand von Parametern zur digitalen bundesweiten Erfassung von Sportstätten“
ausgeschrieben. Das Projekt ging an Prof. Dr. Lutz Thieme von der
Hochschule Koblenz. Die Ergebnisse dieses Projekts lagen wohl aufgrund der
Pandemielage erst mit einem knappen halben Jahr Verspätung im März 2021 vor.
Es folgte ab Sommer 2021 (Ausschreibung) ein weiteres Projekt mit dem
Namen „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“. Auch dieses Projekt wurde
an die Hochschule Koblenz und Prof. Dr. Lutz Thieme vergeben.
Eine weitere Projektbezeichnung an der Hochschule Koblenz trägt den Namen
„Sanierungsbedarf deutscher Sportstätten“ (www.hs-koblenz.de/forschung/fe-
Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 30. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
einrichtungen/interdisziplinaeres-institut-fuer-digitalisierung/projektbereich/sa
nierungsbedarf-deutscher-sportstaetten).
Das Projekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“ sollte im
Dezember 2023 abgeschlossen werden. Die letzte Sitzung des Projektbeirats fand im
März 2023 statt. Seitdem, und das war bereits mindestens vier Jahre nach
Erteilung des Auftrags, gab es weder auf der Internetpräsenz https://sportstaetten
atlas.de/ noch auf anderem Informationswege weitere Materialien. Über den
Fortgang heißt es, das Projekt sei bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt
worden. Ein Abschlussbericht findet sich auf den Internetseiten der
Hochschule Koblenz, abrufbar unter www.hs-koblenz.de/fileadmin/media/profiles/wirts
chafts__und_sozialwissenschaften/thieme/Forschungsberichte/2025-03-31_A
bschlussbericht_SDS_komprimiert.pdf.
Festzuhalten ist dazu: Der Bericht zu dem Projekt „Schätzverfahren zu
Deutschen Sportstätten“ (SDS) ist am 31. März 2025 veröffentlicht worden. Das
Projekt sollte ursprünglich Ende 2023 abgeschlossen werden. In dem Bericht
heißt es, ohne dass ein Grund dafür benannt wird, dass dieses Projekt (SDS)
angeblich bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt wurde.
Weiterhin ist zu diesem Projekt (SDS) festzuhalten, dass damit noch keine
einzige Seite, kein einziger Inhalt des finalen Zieles, dem „Digitalen
Sportstättenatlas Deutschland“ (DSD), erstellt worden ist. In dem Bericht zum Projekt
SDS wird (so angegeben) nach über drei Jahren Arbeit an diesem Projekt nur
beschrieben, welche Möglichkeiten es aus Sicht der Autoren gebe, bestimmte
Parameter und Inhalte zu recherchieren bzw. welche Möglichkeiten es geben
könnte diese zu erfassen, um sie später in den DSD zu integrieren.
Im Rahmen des Projekts DSD war für Anfang 2022 „der Launch der digitalen
Plattform des DSD“ vorgesehen (www.bisp.de/DE/Home/Shiny_Projects/Digi
talerSportstaettenatlas.html;jsessionid=2A1C29416DF0B95ECD81EECE6444
7F36.internet001), die nach Recherche und Kenntnis der Fragesteller bis heute
nicht existiert.
Aus Auskünften des BISp gegenüber dem Sportausschuss des Deutschen
Bundestages (www.bundestag.de/resource/blob/926832/221012-Protokoll_19.pdf,
S. 37, www.bundestag.de/resource/blob/1032182/241009_wortprotokoll_58_a
nlagen.pdf, S. 58) ergibt sich, dass der Auftrag zur Erstellung einer
entsprechenden Datenplattform an die Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsgesellschaft KPMG vergeben worden war, einen fachfremden Hauptauftragnehmer
bzw. Kooperationspartner, der möglicherweise die notwendigen IT-
Kapazitäten zur Verfügung hat, aber eben fachfremd war. Die Fragesteller interessiert
hier auch, inwiefern dieser Kooperationspartner das Know-how hatte, was zu
tun war und was als Ziel erreicht werden sollte. Möglicherweise ein Grund für
die Vergabe an KPMG war, dass dafür ein bestehender Vertrag (im Drei-
Partner-Modell) mit dem Bundesverwaltungsamt genutzt werden konnte. Zu
klären ist hier aus Sicht der Fragesteller, ob das Projekt DSD für das
Bundesinstitut für Sportwissenschaft aus dessen eigenem Haushalt (bislang Titel 686-22,
neu 686-01) ansonsten gegebenenfalls nicht zu finanzieren gewesen wäre.
Die Fragesteller interessiert, ob der Vertrag im Drei-Partner-Modell zwischen
Bundesverwaltungsamt, BMI und der KPMG AG (www.bva.bund.de/Shared
Docs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/3PM/190930_Infoblatt_3PM_IT_S
trategie_und_Managenment_Los_2.pdf?__blob=publicationFile&v=7)
verlängert wurde oder endete und ob die Kooperation mit der KPMG AG ggf. über
dessen Ende hinaus fortgesetzt wurde oder seitdem möglicherweise die Arbeit
am DSD ruht. Durch diese Kleine Anfrage soll geklärt werden, wie die Arbeit
am DSD überhaupt fortgesetzt und möglichst und endlich zum Abschluss
gebracht werden kann.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Um die Machbarkeit eines „Sportstättenatlas für Deutschland“ und ggf.
nachfolgend auch Umsetzung eines solchen bundesweiten, länderübergreifenden
Projekts zur Behebung des bestehenden Informationsdefizits zu prüfen, hat das
Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) insgesamt drei Projekte
durchgeführt:
Zunächst wurde eine Expertise (Machbarkeitsstudie) mit dem Titel
„Entwicklung einer Systematik anhand von Parametern zur digitalen bundesweiten
Erfassung von Sportstätten“ (Langtitel) „Grundlagen für einen digitalen
Sportstättenatlas“ (Kurztitel) als Forschungsprojekt durch das BISp ausgeschrieben und
beauftragt (Auftragnehmer Hochschule Koblenz unter Projektleitung von Prof.
Dr. Lutz Thieme). In der Expertise wurden Parameter für einen etwaigen
„digitalen bundesweiten Sportstättenatlas“ sowie die Anforderungen und
Umsetzungsmöglichkeiten eines solchen Systems erarbeitet. Dieses erste
Forschungsprojekt lief vom 1. September 2019 bis zum 31. Januar 2021.
Der Abschlussbericht mit Ergebnissen kann auf der Homepage des BISp unter
www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Publikationen/Publikationssuche_Sonder
publikationen/GrundlagenDigitalerSportstaettenatlas.pdf abgerufen werden.
Im Ergebnis dieser Expertise wurde der Aufbau eines digitalen bundesweiten
Sportstättenatlas unter bestimmten Voraussetzungen als prinzipiell möglich
angesehen. Um die Entwicklung eines etwaigen digitalen Sportstättenatlas für
Deutschland in diesem Sinne weiter voranzubringen, führte das BISp im
Anschluss folgende zwei weitere Projekte durch:
1. In dem Forschungsprojekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten
(SDS)“ (Kurztitel) war ein Schätzverfahren zur datenbasierten Auswertung
von Sportstättendaten unterschiedlicher Herkunft hinsichtlich
sportpolitischer Fragestellungen, z. B. hinsichtlich des baulichen Zustands und
Versorgungsgrads, zu prüfen, ggf. zu entwickeln und zu validieren
(Auftragnehmer Hochschule Koblenz unter Projektleitung von Prof. Dr. Lutz Thieme).
Die Projektlaufzeit des Forschungsprojekts war vom 1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2023.
Der Abschlussbericht kann auf der BISp-Homepage abgerufen werden unter
www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Publikationen/Publikationssuche_Sonder
publikationen/Bericht_SDS.pdf.
2. In einem parallelen IT- und Digitalisierungsprojekt mit dem Titel „Digitaler
Sportstättenatlas für Deutschland (DSD)“ wurde als pilothafte Umgebung
ein IT-System inklusive Datenbank und Webzugriff aufgebaut und
entwickelt, das prinzipiell als technische Plattform für einen einheitlichen und
länderübergreifend nutzbaren digitalen Sportstättenatlas dienen könnte. Im
Rahmen des Projekts wurden zugleich Grund- und Basisdaten zu
Sportstätten in Deutschland aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben
(Auftragnehmer: KPMG AG WPG). Die Projektlaufzeit dieses
Digitalisierungsprojekts war vom 20. September 2021 bis zum 28. Februar 2025.
Im Ergebnis der Erprobungsprojekte erwies sich, dass jedenfalls der Bund
mangels Zugriff auf die benötigten Detaildaten und Informationen einen Digitalen
Sportstättenatlas für Deutschland (DSD) selbst nicht bzw. nicht mit
bezifferbarem und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu einem System
weiterentwickeln kann, das vollständige, valide und aktuelle Daten zu allen Sportstätten in
Deutschland enthält, die für sport- oder förderpolitische Entscheidungen oder
zur Beantwortung von Fragen zum Stand der Sportstätten in Deutschland
genutzt werden könnten. Dies gilt insbesondere für die in diesem Zusammenhang
und auch in der hier zu beantworteten Kleinen Anfrage aufgeworfenen
Fragen zum baulichen Zustand der Sportstätten in Deutschland.
Grund hierfür ist, dass die für eine aussagekräftige Ergänzung und Validierung
der aufgebauten Datensammlung benötigten Detaildaten und Informationen
allenfalls und zudem uneinheitlich, nicht standardisiert und häufig auch nicht in
digitaler Form lediglich bei den – teils privaten – Betreibern und Eigentümern
der über 220.000 Sportstätten und Schwimmbäder vorliegen. Derzeit sind
lediglich von einzelnen Ländern und Kommunen Bemühungen erkennbar, die für
eine Fertigstellung des DSD benötigten Informationen zu standardisieren und
mit der Pflege und Bereitstellung entsprechender Daten zur Fertigstellung eines
Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland beizutragen.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung entschieden, die
Entwicklung eines länderübergreifenden Digitalen Sportstättenatlas in der
Federführung des Bundes für Deutschland einstweilen nicht weiter voranzutreiben.
1. Warum wurden erst Projekte ausgeschrieben und begonnen wie
„Grundlagen für einen Sportstättenatlas – Entwicklung einer Systematik anhand
von Parametern zur digitalen bundesweiten Erfassung von Sportstätten“
und „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“, statt direkt erst einmal
eine einfache Übersicht zu erstellen, welche Sportstätten in Deutschland
überhaupt existieren?
Die Ausschreibung der eingangs dargestellten Projekte war erforderlich, um
valide Daten zu dieser Fragestellung zu erheben und eine Entscheidung über die
Machbarkeit zu treffen. Auch bei den Kreisen und kreisfreien Städte und deren
Kreis- und Stadt-Sportbünden liegen keine standardisierten, gleichförmigen
oder vollständigen entsprechenden Daten vor. Erst durch die Auswertung
öffentlich verfügbarer Quellen sowie durch Abgleich und Auswertung von
Luftbildern des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) mittels eines
dazu entwickelten KI-Tools im Zuge der Durchführung des IT-Projektes DSD
konnte ein gleichförmiger und geokodiert lokalisierter Datenbestand zu ca.
200 000 Sportstätten (Kernsportstätten) identifiziert und aufgebaut werden.
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass für diese
Projekte ein Zeitverlust von mindestens fünf Jahren für die Erstellung
des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD) in Kauf genommen
wurde, wenn ja, warum wurde diese in Kauf genommen, und wenn nein,
warum nicht?
Bei dem Aufbau eines Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland mitsamt
einer darin erfolgenden Sammlung valider Daten handelt es sich um ein
organisatorisch und technisch sehr komplexes Vorhaben. Deswegen mussten
Machbarkeit, Erprobung und pilothafte Weiterentwicklung als erster Lösungsansätze
in mehreren Schritten erfolgen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
verwiesen.
3. Welche Ergebnisse haben diese beiden Projekte gebracht?
4. Inwieweit waren diese Ergebnisse notwendig und welche Vorteile haben
diese erbracht, die Erstellung eines Digitalen Sportstättenatlas
Deutschland voranzubringen?
7. Ist das zweite Projekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“
beendet worden, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 3, 4 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die verschiedenen Forschungsprojekte sowie das Digitalisierungs-Projekt des
BISp bauten aufeinander auf und hatten insgesamt zum Ziel, die Machbarkeit
und Umsetzbarkeit eines digitalen bundesweiten Sportstättenatlas für
Deutschland zu prüfen. Dieses Ziel wurde mit Abschluss des Digitalisierungs-Projektes
und Entwicklung eines Test- und Pilotsystems erreicht.
5. Warum sind alle Aufträge für die genannten Projekte immer nur und
immer wieder an die Hochschule Koblenz und dort an den Lehrstuhl von
Prof. Dr. Lutz Thieme gegangen?
6. Wie viele Bewerbungen gab es auf die Ausschreibungen der beiden
Projekte zur Vorbereitung der Erstellung des DSD, und von welchen
Bewerbern?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Grund für die Vergabe der beiden in der Vorbemerkung der Bundesregierung
näher beschriebenen Forschungsprojekte an die Hochschule Koblenz war, dass
sich deren Angebote im Rahmen zweier Ausschreibungen und sich
anschließender regulärer Auswahlverfahren jeweils gegenüber anderen Bietern
durchgesetzt haben. Auskünfte zu den im Rahmen dieser Ausschreibungen nicht zum
Zuge kommenden Bewerbern können aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht erfolgen.
8. Wie viele Mitarbeiter des BISp arbeiten an der Erstellung des Digitalen
Sportstättenatlas Deutschland (DSD)?
9. Wie viele externe Personen sind beauftragt und arbeiten an der
Erstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD), wie viele davon
sind Fachkräfte, und wie viele sind Hilfskräfte?
10. Welche Aufgaben für die Erstellung des DSD wurden an Externe
übertragen?
11. Wie viele und welche externen Institutionen haben bisher am DSD
mitgearbeitet und arbeiten aktuell am DSD?
Die Fragen 8 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der personelle Aufwand für interne Begleitung und Betreuung der aus der
Vorbemerkung ersichtlichen drei Projekte des BISp belief sich durchschnittlich auf
eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter, jeweils in Zugleichfunktion mit der
Betreuung weiterer Forschungsprojekte. Wie viele (externe) Personen auf
Auftragnehmerseite an den Projekten gearbeitet haben, kann die Bundesregierung
nicht beziffern, da die Projekte nicht personenscharf abgerechnet wurden.
Nach Auslaufen und Beendigung der Projekte arbeitet aktuell niemand an der
Weiterentwicklung eines Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland.
12. War das Projekt DSD bei Auftragserteilung für das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft aus dessen eigenem normalem Haushalt finanzierbar,
und wenn nein, warum wurde der Auftrag zur Erstellung des Digitalen
Sportstättenatlas Deutschland (DSD) dann überhaupt dem Bundesinstitut
für Sportwissenschaft (BISp) erteilt, bzw. warum wurde das BISp mit
Erteilung dieses Auftrags dann nicht mit den Mitteln ausgestattet, um
dieses Projekt finanzieren zu können?
Für Hintergründe, Ziele und Zustandekommen der Projekte des BISp im
Zusammenhang mit der Prüfung der Machbarkeit und Finanzierbarkeit des
Aufbaus eines Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2
verwiesen. Wie daraus ersichtlich, gab es aufgrund ungeklärter nicht
einschätzbarer Vorfragen und Voraussetzungen keinen direkten Auftrag an das BISp oder
einzelne Auftragnehmer des BISp zur Erstellung eines (fertigen) Digitalen
Sportstättenatlas Deutschland (DSD). Stattdessen wurden Machbarkeit und
wirtschaftliche Umsetzbarkeit, insbesondere durch die Bundesregierung, in drei
Teilprojekten schrittweise begutachtet und erprobt.
Aus eigenem Haushalt des BISp wurde lediglich der oben erwähnte IT- und
Digitalisierungsauftrag des BISp an die KPMG zum Projekttitel „Digitaler
Sportstättenatlas für Deutschland (DSD)“ erteilt und finanziert. Die Mittel für
die Forschungsprojekte stammen aus dem Forschungstitel des BISp.
13. Wie viel Geld wurde bis zum aktuellen Stand für das Projekt DSD
ausgegeben?
Für die drei in der Vorbemerkung erläuterten Projekte im Zusammenhang mit
der Prüfung der Machbarkeit und konzeptionellen Vorentwicklung eines
möglichen Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland fielen folgende Ausgaben an:
1. Für die Expertise (Machbarkeitsstudie) „Grundlagen für einen digitalen
Sportstättenatlas“ mit dem Auftragnehmer HU Koblenz/Prof. Thieme:
61 121,32 Euro.
2. Für das Forschungsprojekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten
(SDS)“ mit dem Auftragnehmer HU Koblenz/Prof. Thieme:
512 362,57 Euro.
3. Für das Projekt „Digitaler Sportstättenatlas für Deutschland (DSD)“ mit
dem Auftragnehmer KPMG: 564 559,78 Euro.
14. Welchen fachlich-inhaltlichen Beitrag hat die KPMG zur Erstellung des
DSD beitragen können?
Im Rahmen des IT- und Digitalisierungsauftrags des BISp an die KPMG
entwickelte die KPMG, zum Teil unterstützt durch eine Subunternehmerin, die
CONET GmbH, eine voll funktionsfähige Test- und Pilotumgebung für einen
möglichen Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland. Dies schließt unter
anderem die Konzeption einer Datenarchitektur, deren programmier- und
datenbanktechnische Umsetzung, einen Webzugriff und ein Hosting für die
Testumgebung ein. Des Weiteren war die KPMG federführend verantwortlich für die
systematische Erhebung und Sammlung und datenbanktechnische Erfassung
und Visualisierung von Basisdaten zu rd. 200 000 Sportstätten aus öffentlich
verfügbaren Quellen sowie die Entwicklung eines KI-Tools zur Auswertung
von Luftbildern.
15. Wurde der Rahmenvertrag mit der KPMG verlängert, und wenn nein,
warum nicht, und wurde die Kooperation mit der KPMG zum DSD über
das Vertragsende hinaus fortgesetzt, wenn ja, wie lange, und wenn nein,
warum nicht?
16. Wenn der Rahmenvertrag mit der KPMG nicht verlängert wurde, wurde
bei der Entscheidung zur Nichtverlängerung des Vertrages mit der
KPMG mit an die Erstellung des DSD gedacht – oder hat dies bei dieser
Entscheidung keine Rolle gespielt?
Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, erfolgten die
Beauftragung und auch die partielle Verlängerung des IT- und
Digitalisierungsauftrags des BISp an die KPMG zur Entwicklung einer Test- und Pilotumgebung
für einen möglichen Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland über einen
Rahmenvertrag aus dem sogenannten 3-Partner-Modell des BVA. Die Laufzeit
dieses Rahmenvertrags hatte dabei keinerlei Auswirkung auf Laufzeit und
Verlängerung des BISp Auftrags an diese Auftragnehmerin.
Zu den Gründen, aus denen der Vertrag mit der KPMG nicht weiter verlängert
wurde, wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung
sowie die nachfolgende Antwort zu den Fragen 19 bis 24 verwiesen.
17. Wie umfangreich sind die bisher erhobenen Daten, die beim
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) gehostet sein sollen, welche
Themen sind in diesen Daten erfasst, welche Themen davon sind
abgeschlossen, und welche Themen davon müssen weiterbearbeitet werden?
18. Könnte mit den vorliegenden Daten beim ITZBund bereits zumindest
teilweise im Sinne der geplanten späteren Nutzung des DSD gearbeitet
werden?
Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt konnten im Rahmen
der Entwicklung Basisdaten für ca. 200 000 Sportstätten (Kernsportstätten) aus
öffentlichen Datenquellen identifiziert und (geocodiert) lokalisiert werden.
Diese Daten beschränken sich im Wesentlichen auf eine Lokalisation und grobe
Kategorisierung. Diese Basisdaten müssten für eine Nutzbarkeit und
Auswertbarkeit im angestrebten Sinne eines Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland
umfangreich weiter validiert und – je nach Frage- und Auswertungsbedarf – um
zusätzliche Informationen, z. B. zum baulichen Zustand, zum Grad der
Barrierefreiheit, zu Details der Nutzbarkeit oder Öffnungszeiten etc. ertüchtigt
werden. Dies ist erst bei laufender Mitwirkung und Einbringung der Eigentümer
und Betreiber der rund 220 000 Sportstätten in Deutschland als Voraussetzung
für eine sinnvolle Nutzbarkeit des Digitalen Sportstättenatlasses möglich.
19. Wie soll die Arbeit am DSD fortgesetzt werden?
20. Mit wem soll die Arbeit am DSD fortgesetzt werden?
21. Wie viel Geld ist für die Fertigstellung des DSD, vom aktuellen Stand
aus gesehen, noch notwendig?
22. Wie soll die weitere Arbeit an der Erstellung des DSD finanziert, wie
sollen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden?
23. Wann kann mit einer ersten Version des DSD, mit der gearbeitet werden
kann, gerechnet werden?
24. Ist vonseiten der Bundesregierung bereits an die Pflege und
Weiterführung des DSD nach dessen Fertigstellung gedacht worden, wie soll diese
erfolgen, und welche Kosten plant die Bundesregierung für Pflege und
Weiterführung?
Die Fragen 19 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Weiterbearbeitung eines Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland stehen
mehrere tatsächliche und wirtschaftliche Hindernisse außerhalb des
Einflussbereichs der Bundesregierung entgegen, weshalb die Arbeit am Digitalen
Sportstättenatlas derzeit nicht fortgesetzt wird.
Mit dem entwickelten Prototypen liegen aber gute und jederzeit wieder
aufgreifbare Grundlagen vor, um die Erstellung eines Digitalen Sportstättenatlas
Deutschland voranzubringen, was aus Sicht der Bundesregierung aber von
denjenigen betrieben werden sollte, die Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte
über die benötigten Informationen und Daten sind.
Die Bundesregierung kann vor diesem Hintergrund nicht einschätzen, welcher
personelle und finanzielle Aufwand für die Fertigstellung, Betrieb und
Sicherstellung dauerhafter Aktualität eines Digitalen Sportstättenatlas für
Deutschland insgesamt anfallen würde. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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