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Fertigstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6471)

dip / drucksache 01.07.2026 · WP 21 · 21/6804 · Antwort · Original ↗

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Fertigstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6471) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6804 21. Wahlperiode 01.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn König, Lars Schieske, Thomas Korell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6471 – Fertigstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bereits vor März 2019 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) dem ihm damals unterstellten Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) den Auftrag erteilt, einen „Digitalen Sportstättenatlas Deutschland“ (DSD) zu erstellen. In diesem sollen alle Sportstätten in Deutschland erfasst werden. Grund dafür war und ist das Fehlen valider Daten über den Bestand an Sportstätten in Deutschland und deren Zustand. Ziel war und ist es, alle Sportstätten in Deutschland zu erfassen und ein Verfahren zur datenbasierten Ermittlung des baulichen Zustands von sowie der flächendeckenden Versorgung mit Sportstätten zu entwickeln (www.bisp.de/DE/Home/Shiny_Projects/DigitalerSports taettenatlas.html;jsessionid=2A1C29416DF0B95ECD81EECE64447F36.inter net001). Grundlage dafür wäre nach Ansicht der Fragesteller gewesen, zuerst einmal eine einfache Übersicht zu erstellen, welche Sportstätten in Deutschland überhaupt existieren. Das hätte mithilfe der Kreise und kreisfreien Städte und deren Kreis- und Stadt-Sportbünden in relativ kurzer Zeit erfolgen können und müssen. Auf der Grundlage dieser Basis hätten anschließend alle anderen Daten wie Zustand der Sportstätten, Sanierungs- und Ergänzungs-Bedarf erarbeitet werden und in diese Übersicht eingearbeitet und ergänzt werden können. Statt sofort mit dieser Arbeit zu beginnen, wurden erst einmal verschiedene Projekte zur Vorbereitung der Erarbeitung eines DSD initiiert. Als Erstes wurde im Jahr 2019 als Projekt die Erstellung einer Expertise „Grundlagen für einen Sportstättenatlas – Entwicklung einer Systematik anhand von Parametern zur digitalen bundesweiten Erfassung von Sportstätten“ ausgeschrieben. Das Projekt ging an Prof. Dr. Lutz Thieme von der Hochschule Koblenz. Die Ergebnisse dieses Projekts lagen wohl aufgrund der Pandemielage erst mit einem knappen halben Jahr Verspätung im März 2021 vor. Es folgte ab Sommer 2021 (Ausschreibung) ein weiteres Projekt mit dem Namen „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“. Auch dieses Projekt wurde an die Hochschule Koblenz und Prof. Dr. Lutz Thieme vergeben. Eine weitere Projektbezeichnung an der Hochschule Koblenz trägt den Namen „Sanierungsbedarf deutscher Sportstätten“ (www.hs-koblenz.de/forschung/fe- Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 30. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. einrichtungen/interdisziplinaeres-institut-fuer-digitalisierung/projektbereich/sa nierungsbedarf-deutscher-sportstaetten). Das Projekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“ sollte im Dezember 2023 abgeschlossen werden. Die letzte Sitzung des Projektbeirats fand im März 2023 statt. Seitdem, und das war bereits mindestens vier Jahre nach Erteilung des Auftrags, gab es weder auf der Internetpräsenz https://sportstaetten atlas.de/ noch auf anderem Informationswege weitere Materialien. Über den Fortgang heißt es, das Projekt sei bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt worden. Ein Abschlussbericht findet sich auf den Internetseiten der Hochschule Koblenz, abrufbar unter www.hs-koblenz.de/fileadmin/media/profiles/wirts chafts__und_sozialwissenschaften/thieme/Forschungsberichte/2025-03-31_A bschlussbericht_SDS_komprimiert.pdf. Festzuhalten ist dazu: Der Bericht zu dem Projekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“ (SDS) ist am 31. März 2025 veröffentlicht worden. Das Projekt sollte ursprünglich Ende 2023 abgeschlossen werden. In dem Bericht heißt es, ohne dass ein Grund dafür benannt wird, dass dieses Projekt (SDS) angeblich bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt wurde. Weiterhin ist zu diesem Projekt (SDS) festzuhalten, dass damit noch keine einzige Seite, kein einziger Inhalt des finalen Zieles, dem „Digitalen Sportstättenatlas Deutschland“ (DSD), erstellt worden ist. In dem Bericht zum Projekt SDS wird (so angegeben) nach über drei Jahren Arbeit an diesem Projekt nur beschrieben, welche Möglichkeiten es aus Sicht der Autoren gebe, bestimmte Parameter und Inhalte zu recherchieren bzw. welche Möglichkeiten es geben könnte diese zu erfassen, um sie später in den DSD zu integrieren. Im Rahmen des Projekts DSD war für Anfang 2022 „der Launch der digitalen Plattform des DSD“ vorgesehen (www.bisp.de/DE/Home/Shiny_Projects/Digi talerSportstaettenatlas.html;jsessionid=2A1C29416DF0B95ECD81EECE6444 7F36.internet001), die nach Recherche und Kenntnis der Fragesteller bis heute nicht existiert. Aus Auskünften des BISp gegenüber dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/resource/blob/926832/221012-Protokoll_19.pdf, S. 37, www.bundestag.de/resource/blob/1032182/241009_wortprotokoll_58_a nlagen.pdf, S. 58) ergibt sich, dass der Auftrag zur Erstellung einer entsprechenden Datenplattform an die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG vergeben worden war, einen fachfremden Hauptauftragnehmer bzw. Kooperationspartner, der möglicherweise die notwendigen IT- Kapazitäten zur Verfügung hat, aber eben fachfremd war. Die Fragesteller interessiert hier auch, inwiefern dieser Kooperationspartner das Know-how hatte, was zu tun war und was als Ziel erreicht werden sollte. Möglicherweise ein Grund für die Vergabe an KPMG war, dass dafür ein bestehender Vertrag (im Drei- Partner-Modell) mit dem Bundesverwaltungsamt genutzt werden konnte. Zu klären ist hier aus Sicht der Fragesteller, ob das Projekt DSD für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft aus dessen eigenem Haushalt (bislang Titel 686-22, neu 686-01) ansonsten gegebenenfalls nicht zu finanzieren gewesen wäre. Die Fragesteller interessiert, ob der Vertrag im Drei-Partner-Modell zwischen Bundesverwaltungsamt, BMI und der KPMG AG (www.bva.bund.de/Shared Docs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/3PM/190930_Infoblatt_3PM_IT_S trategie_und_Managenment_Los_2.pdf?__blob=publicationFile&v=7) verlängert wurde oder endete und ob die Kooperation mit der KPMG AG ggf. über dessen Ende hinaus fortgesetzt wurde oder seitdem möglicherweise die Arbeit am DSD ruht. Durch diese Kleine Anfrage soll geklärt werden, wie die Arbeit am DSD überhaupt fortgesetzt und möglichst und endlich zum Abschluss gebracht werden kann. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Um die Machbarkeit eines „Sportstättenatlas für Deutschland“ und ggf. nachfolgend auch Umsetzung eines solchen bundesweiten, länderübergreifenden Projekts zur Behebung des bestehenden Informationsdefizits zu prüfen, hat das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) insgesamt drei Projekte durchgeführt: Zunächst wurde eine Expertise (Machbarkeitsstudie) mit dem Titel „Entwicklung einer Systematik anhand von Parametern zur digitalen bundesweiten Erfassung von Sportstätten“ (Langtitel) „Grundlagen für einen digitalen Sportstättenatlas“ (Kurztitel) als Forschungsprojekt durch das BISp ausgeschrieben und beauftragt (Auftragnehmer Hochschule Koblenz unter Projektleitung von Prof. Dr. Lutz Thieme). In der Expertise wurden Parameter für einen etwaigen „digitalen bundesweiten Sportstättenatlas“ sowie die Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines solchen Systems erarbeitet. Dieses erste Forschungsprojekt lief vom 1. September 2019 bis zum 31. Januar 2021. Der Abschlussbericht mit Ergebnissen kann auf der Homepage des BISp unter www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Publikationen/Publikationssuche_Sonder publikationen/GrundlagenDigitalerSportstaettenatlas.pdf abgerufen werden. Im Ergebnis dieser Expertise wurde der Aufbau eines digitalen bundesweiten Sportstättenatlas unter bestimmten Voraussetzungen als prinzipiell möglich angesehen. Um die Entwicklung eines etwaigen digitalen Sportstättenatlas für Deutschland in diesem Sinne weiter voranzubringen, führte das BISp im Anschluss folgende zwei weitere Projekte durch: 1. In dem Forschungsprojekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten (SDS)“ (Kurztitel) war ein Schätzverfahren zur datenbasierten Auswertung von Sportstättendaten unterschiedlicher Herkunft hinsichtlich sportpolitischer Fragestellungen, z. B. hinsichtlich des baulichen Zustands und Versorgungsgrads, zu prüfen, ggf. zu entwickeln und zu validieren (Auftragnehmer Hochschule Koblenz unter Projektleitung von Prof. Dr. Lutz Thieme). Die Projektlaufzeit des Forschungsprojekts war vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Der Abschlussbericht kann auf der BISp-Homepage abgerufen werden unter www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Publikationen/Publikationssuche_Sonder publikationen/Bericht_SDS.pdf. 2. In einem parallelen IT- und Digitalisierungsprojekt mit dem Titel „Digitaler Sportstättenatlas für Deutschland (DSD)“ wurde als pilothafte Umgebung ein IT-System inklusive Datenbank und Webzugriff aufgebaut und entwickelt, das prinzipiell als technische Plattform für einen einheitlichen und länderübergreifend nutzbaren digitalen Sportstättenatlas dienen könnte. Im Rahmen des Projekts wurden zugleich Grund- und Basisdaten zu Sportstätten in Deutschland aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben (Auftragnehmer: KPMG AG WPG). Die Projektlaufzeit dieses Digitalisierungsprojekts war vom 20. September 2021 bis zum 28. Februar 2025. Im Ergebnis der Erprobungsprojekte erwies sich, dass jedenfalls der Bund mangels Zugriff auf die benötigten Detaildaten und Informationen einen Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland (DSD) selbst nicht bzw. nicht mit bezifferbarem und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu einem System weiterentwickeln kann, das vollständige, valide und aktuelle Daten zu allen Sportstätten in Deutschland enthält, die für sport- oder förderpolitische Entscheidungen oder zur Beantwortung von Fragen zum Stand der Sportstätten in Deutschland genutzt werden könnten. Dies gilt insbesondere für die in diesem Zusammenhang und auch in der hier zu beantworteten Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen zum baulichen Zustand der Sportstätten in Deutschland. Grund hierfür ist, dass die für eine aussagekräftige Ergänzung und Validierung der aufgebauten Datensammlung benötigten Detaildaten und Informationen allenfalls und zudem uneinheitlich, nicht standardisiert und häufig auch nicht in digitaler Form lediglich bei den – teils privaten – Betreibern und Eigentümern der über 220.000 Sportstätten und Schwimmbäder vorliegen. Derzeit sind lediglich von einzelnen Ländern und Kommunen Bemühungen erkennbar, die für eine Fertigstellung des DSD benötigten Informationen zu standardisieren und mit der Pflege und Bereitstellung entsprechender Daten zur Fertigstellung eines Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland beizutragen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung entschieden, die Entwicklung eines länderübergreifenden Digitalen Sportstättenatlas in der Federführung des Bundes für Deutschland einstweilen nicht weiter voranzutreiben.  1. Warum wurden erst Projekte ausgeschrieben und begonnen wie „Grundlagen für einen Sportstättenatlas – Entwicklung einer Systematik anhand von Parametern zur digitalen bundesweiten Erfassung von Sportstätten“ und „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“, statt direkt erst einmal eine einfache Übersicht zu erstellen, welche Sportstätten in Deutschland überhaupt existieren? Die Ausschreibung der eingangs dargestellten Projekte war erforderlich, um valide Daten zu dieser Fragestellung zu erheben und eine Entscheidung über die Machbarkeit zu treffen. Auch bei den Kreisen und kreisfreien Städte und deren Kreis- und Stadt-Sportbünden liegen keine standardisierten, gleichförmigen oder vollständigen entsprechenden Daten vor. Erst durch die Auswertung öffentlich verfügbarer Quellen sowie durch Abgleich und Auswertung von Luftbildern des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) mittels eines dazu entwickelten KI-Tools im Zuge der Durchführung des IT-Projektes DSD konnte ein gleichförmiger und geokodiert lokalisierter Datenbestand zu ca. 200 000 Sportstätten (Kernsportstätten) identifiziert und aufgebaut werden.  2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass für diese Projekte ein Zeitverlust von mindestens fünf Jahren für die Erstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD) in Kauf genommen wurde, wenn ja, warum wurde diese in Kauf genommen, und wenn nein, warum nicht? Bei dem Aufbau eines Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland mitsamt einer darin erfolgenden Sammlung valider Daten handelt es sich um ein organisatorisch und technisch sehr komplexes Vorhaben. Deswegen mussten Machbarkeit, Erprobung und pilothafte Weiterentwicklung als erster Lösungsansätze in mehreren Schritten erfolgen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.  3. Welche Ergebnisse haben diese beiden Projekte gebracht?  4. Inwieweit waren diese Ergebnisse notwendig und welche Vorteile haben diese erbracht, die Erstellung eines Digitalen Sportstättenatlas Deutschland voranzubringen?  7. Ist das zweite Projekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“ beendet worden, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? Die Fragen 3, 4 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die verschiedenen Forschungsprojekte sowie das Digitalisierungs-Projekt des BISp bauten aufeinander auf und hatten insgesamt zum Ziel, die Machbarkeit und Umsetzbarkeit eines digitalen bundesweiten Sportstättenatlas für Deutschland zu prüfen. Dieses Ziel wurde mit Abschluss des Digitalisierungs-Projektes und Entwicklung eines Test- und Pilotsystems erreicht.  5. Warum sind alle Aufträge für die genannten Projekte immer nur und immer wieder an die Hochschule Koblenz und dort an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Lutz Thieme gegangen?  6. Wie viele Bewerbungen gab es auf die Ausschreibungen der beiden Projekte zur Vorbereitung der Erstellung des DSD, und von welchen Bewerbern? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Grund für die Vergabe der beiden in der Vorbemerkung der Bundesregierung näher beschriebenen Forschungsprojekte an die Hochschule Koblenz war, dass sich deren Angebote im Rahmen zweier Ausschreibungen und sich anschließender regulärer Auswahlverfahren jeweils gegenüber anderen Bietern durchgesetzt haben. Auskünfte zu den im Rahmen dieser Ausschreibungen nicht zum Zuge kommenden Bewerbern können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.  8. Wie viele Mitarbeiter des BISp arbeiten an der Erstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD)?  9. Wie viele externe Personen sind beauftragt und arbeiten an der Erstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD), wie viele davon sind Fachkräfte, und wie viele sind Hilfskräfte? 10. Welche Aufgaben für die Erstellung des DSD wurden an Externe übertragen? 11. Wie viele und welche externen Institutionen haben bisher am DSD mitgearbeitet und arbeiten aktuell am DSD? Die Fragen 8 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Der personelle Aufwand für interne Begleitung und Betreuung der aus der Vorbemerkung ersichtlichen drei Projekte des BISp belief sich durchschnittlich auf eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter, jeweils in Zugleichfunktion mit der Betreuung weiterer Forschungsprojekte. Wie viele (externe) Personen auf Auftragnehmerseite an den Projekten gearbeitet haben, kann die Bundesregierung nicht beziffern, da die Projekte nicht personenscharf abgerechnet wurden. Nach Auslaufen und Beendigung der Projekte arbeitet aktuell niemand an der Weiterentwicklung eines Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland. 12. War das Projekt DSD bei Auftragserteilung für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft aus dessen eigenem normalem Haushalt finanzierbar, und wenn nein, warum wurde der Auftrag zur Erstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD) dann überhaupt dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) erteilt, bzw. warum wurde das BISp mit Erteilung dieses Auftrags dann nicht mit den Mitteln ausgestattet, um dieses Projekt finanzieren zu können? Für Hintergründe, Ziele und Zustandekommen der Projekte des BISp im Zusammenhang mit der Prüfung der Machbarkeit und Finanzierbarkeit des Aufbaus eines Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Wie daraus ersichtlich, gab es aufgrund ungeklärter nicht einschätzbarer Vorfragen und Voraussetzungen keinen direkten Auftrag an das BISp oder einzelne Auftragnehmer des BISp zur Erstellung eines (fertigen) Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD). Stattdessen wurden Machbarkeit und wirtschaftliche Umsetzbarkeit, insbesondere durch die Bundesregierung, in drei Teilprojekten schrittweise begutachtet und erprobt. Aus eigenem Haushalt des BISp wurde lediglich der oben erwähnte IT- und Digitalisierungsauftrag des BISp an die KPMG zum Projekttitel „Digitaler Sportstättenatlas für Deutschland (DSD)“ erteilt und finanziert. Die Mittel für die Forschungsprojekte stammen aus dem Forschungstitel des BISp. 13. Wie viel Geld wurde bis zum aktuellen Stand für das Projekt DSD ausgegeben? Für die drei in der Vorbemerkung erläuterten Projekte im Zusammenhang mit der Prüfung der Machbarkeit und konzeptionellen Vorentwicklung eines möglichen Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland fielen folgende Ausgaben an: 1. Für die Expertise (Machbarkeitsstudie) „Grundlagen für einen digitalen Sportstättenatlas“ mit dem Auftragnehmer HU Koblenz/Prof. Thieme: 61 121,32 Euro. 2. Für das Forschungsprojekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten (SDS)“ mit dem Auftragnehmer HU Koblenz/Prof. Thieme: 512 362,57 Euro. 3. Für das Projekt „Digitaler Sportstättenatlas für Deutschland (DSD)“ mit dem Auftragnehmer KPMG: 564 559,78 Euro. 14. Welchen fachlich-inhaltlichen Beitrag hat die KPMG zur Erstellung des DSD beitragen können? Im Rahmen des IT- und Digitalisierungsauftrags des BISp an die KPMG entwickelte die KPMG, zum Teil unterstützt durch eine Subunternehmerin, die CONET GmbH, eine voll funktionsfähige Test- und Pilotumgebung für einen möglichen Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland. Dies schließt unter anderem die Konzeption einer Datenarchitektur, deren programmier- und datenbanktechnische Umsetzung, einen Webzugriff und ein Hosting für die Testumgebung ein. Des Weiteren war die KPMG federführend verantwortlich für die systematische Erhebung und Sammlung und datenbanktechnische Erfassung und Visualisierung von Basisdaten zu rd. 200 000 Sportstätten aus öffentlich verfügbaren Quellen sowie die Entwicklung eines KI-Tools zur Auswertung von Luftbildern. 15. Wurde der Rahmenvertrag mit der KPMG verlängert, und wenn nein, warum nicht, und wurde die Kooperation mit der KPMG zum DSD über das Vertragsende hinaus fortgesetzt, wenn ja, wie lange, und wenn nein, warum nicht? 16. Wenn der Rahmenvertrag mit der KPMG nicht verlängert wurde, wurde bei der Entscheidung zur Nichtverlängerung des Vertrages mit der KPMG mit an die Erstellung des DSD gedacht – oder hat dies bei dieser Entscheidung keine Rolle gespielt? Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet. Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, erfolgten die Beauftragung und auch die partielle Verlängerung des IT- und Digitalisierungsauftrags des BISp an die KPMG zur Entwicklung einer Test- und Pilotumgebung für einen möglichen Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland über einen Rahmenvertrag aus dem sogenannten 3-Partner-Modell des BVA. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrags hatte dabei keinerlei Auswirkung auf Laufzeit und Verlängerung des BISp Auftrags an diese Auftragnehmerin. Zu den Gründen, aus denen der Vertrag mit der KPMG nicht weiter verlängert wurde, wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die nachfolgende Antwort zu den Fragen 19 bis 24 verwiesen. 17. Wie umfangreich sind die bisher erhobenen Daten, die beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) gehostet sein sollen, welche Themen sind in diesen Daten erfasst, welche Themen davon sind abgeschlossen, und welche Themen davon müssen weiterbearbeitet werden? 18. Könnte mit den vorliegenden Daten beim ITZBund bereits zumindest teilweise im Sinne der geplanten späteren Nutzung des DSD gearbeitet werden? Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt konnten im Rahmen der Entwicklung Basisdaten für ca. 200 000 Sportstätten (Kernsportstätten) aus öffentlichen Datenquellen identifiziert und (geocodiert) lokalisiert werden. Diese Daten beschränken sich im Wesentlichen auf eine Lokalisation und grobe Kategorisierung. Diese Basisdaten müssten für eine Nutzbarkeit und Auswertbarkeit im angestrebten Sinne eines Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland umfangreich weiter validiert und – je nach Frage- und Auswertungsbedarf – um zusätzliche Informationen, z. B. zum baulichen Zustand, zum Grad der Barrierefreiheit, zu Details der Nutzbarkeit oder Öffnungszeiten etc. ertüchtigt werden. Dies ist erst bei laufender Mitwirkung und Einbringung der Eigentümer und Betreiber der rund 220 000 Sportstätten in Deutschland als Voraussetzung für eine sinnvolle Nutzbarkeit des Digitalen Sportstättenatlasses möglich. 19. Wie soll die Arbeit am DSD fortgesetzt werden? 20. Mit wem soll die Arbeit am DSD fortgesetzt werden? 21. Wie viel Geld ist für die Fertigstellung des DSD, vom aktuellen Stand aus gesehen, noch notwendig? 22. Wie soll die weitere Arbeit an der Erstellung des DSD finanziert, wie sollen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden? 23. Wann kann mit einer ersten Version des DSD, mit der gearbeitet werden kann, gerechnet werden? 24. Ist vonseiten der Bundesregierung bereits an die Pflege und Weiterführung des DSD nach dessen Fertigstellung gedacht worden, wie soll diese erfolgen, und welche Kosten plant die Bundesregierung für Pflege und Weiterführung? Die Fragen 19 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Weiterbearbeitung eines Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland stehen mehrere tatsächliche und wirtschaftliche Hindernisse außerhalb des Einflussbereichs der Bundesregierung entgegen, weshalb die Arbeit am Digitalen Sportstättenatlas derzeit nicht fortgesetzt wird. Mit dem entwickelten Prototypen liegen aber gute und jederzeit wieder aufgreifbare Grundlagen vor, um die Erstellung eines Digitalen Sportstättenatlas Deutschland voranzubringen, was aus Sicht der Bundesregierung aber von denjenigen betrieben werden sollte, die Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte über die benötigten Informationen und Daten sind. Die Bundesregierung kann vor diesem Hintergrund nicht einschätzen, welcher personelle und finanzielle Aufwand für die Fertigstellung, Betrieb und Sicherstellung dauerhafter Aktualität eines Digitalen Sportstättenatlas für Deutschland insgesamt anfallen würde. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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