Einstellung des Betriebs des Bundesprojekts "Datenatlas Bund" und deren Folgen
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Einstellung des Betriebs des Bundesprojekts "Datenatlas Bund" und deren Folgen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6176
21. Wahlperiode 29.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Edgar Naujok, Ruben Rupp und der Fraktion der AfD
Einstellung des Betriebs des Bundesprojekts „Datenatlas Bund“ und deren
Folgen
Das Projekt „Datenatlas Bund“ sollte wesentlich zur Modernisierung und
Effizienzsteigerung der Bundesverwaltung beitragen. Doch nach mehrjähriger
Entwicklungszeit wurde der Betrieb eingestellt und das entsprechende Portal
abgeschaltet. Für das Projekt, das als gemeinsames Digitalisierungsinstrument
konzipiert war, sind dem Vernehmen nach Kosten in Höhe von fast 25 Mio. Euro
angefallen, bevor dieses zum 31. Dezember 2025 stillgelegt wurde (www.heis
e.de/news/Aus-fuer-Datenatlas-Bund-25-Millionen-Euro-Grab-der-Verwaltung
sdigitalisierung-11150881.html). Ursprüngliches Ziel des Projekts war die
ressortübergreifende Bereitstellung einer Metadatenbank für die
Bundesverwaltung, welche in die Datenstrategie des Kabinetts Olaf Scholz eingebettet war.
Damit verbunden war das Bestreben um Transparenz und Effizienzsteigerung
innerhalb der Bundesverwaltung (www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/
projekt-datenatlas#). Aus Sicht der Fragesteller wirft das – so ihre Auffassung –
Scheitern dieses Projekts angesichts der enormen Kosten grundlegende Fragen
zur Projektplanung und Projektsteuerung, zur Digitalisierungsfähigkeit der
Bundesverwaltung sowie zur politischen Verantwortlichkeit auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Behörden waren für die Projektplanung, Projektsteuerung und
Projektumsetzung für den „Datenatlas Bund“ zuständig?
2. Welche Behörden waren die Projektpartner bei der stufenweisen
Konzeption des „Datenatlas Bund“?
3. Wie hoch sind die Datenatlas-Gesamtkosten des Projekts „Datenatlas
Bund“ (bitte nach Jahren, Haushaltstiteln und entsprechenden
Einzelsummen aufschlüsseln)?
4. Welche fachlichen Gutachten oder Bewertungen wurden – intern wie
extern – im Projektverlauf eingeholt?
5. Aus welchen konkreten Gründen wurde das Projekt „Datenatlas Bund“,
das zum 31. Dezember 2025 auslief, nicht verlängert, und wer traf diese
Entscheidung?
6. Wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, die die Grundlage für
die Entscheidung zur Einstellung des Betriebs des Projekts darstellte,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
7. Gab es in Hinblick auf das Projekt „Datenatlas Bund“ ein unabhängiges
Controlling bzw. eine externe Qualitätssicherung, wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung im Hinblick auf die Haushaltsdisziplin
personelle, organisatorische bzw. verfahrenstechnische Konsequenzen, um
das Scheitern anderer Projekte zu vermeiden, wenn ja, welche, innerhalb
welches Zeitraums, und mit welchen Mitteln, und wenn nein, warum
nicht?
9. Aus welchen Gründen erfolgte vor Einstellung des Betriebs des Projekts
„Datenatlas Bund“ keine Veröffentlichung gegebenenfalls bestehender
Umsetzungsschwierigkeiten durch die Bundesregierung?
10. Wie wurde sichergestellt, dass im Vorfeld der Projektbeendigung
parlamentarische Kontrollrechte und Informationspflichten gegenüber dem
Deutschen Bundestag eingehalten wurden?
11. Welche Auswirkungen hat die Einstellung des Betriebs des „Datenatlas
Bund“ auf weitere Vorhaben der Verwaltungsdigitalisierung, wie
insbesondere den Aufbau einer föderalen Dateninfrastruktur im Rahmen des
NOOTS (Nationales Once-Only-Technical-System)-Staatsvertrages?
12. Sind in den Bundesministerien bzw. nachgeordneten Bundesbehörden
Verzögerungen bzw. Abbrüche bei weiteren Digitalisierungsvorhaben
infolge des auch nach Ansicht der Fragesteller Scheiterns des Projekts
„Datenatlas Bund“ entstanden, und wenn ja, in welchen (bitte ggf. nach
Bundesministerium bzw. Bundesbehörde und entsprechenden betroffenen
Digitalisierungsvorhaben aufschlüsseln)?
13. Beabsichtigt die Bundesregierung alternative Konzepte bzw. Instrumente,
um den Austausch und die Verknüpfung behördeninterner Daten in der
Bundesverwaltung zu verbessern, wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
14. Beabsichtigt die Bundesregierung künftig die Einführung verbindlicher
Standards und Evaluationskriterien für IT‑Projekte der Bundesverwaltung,
wenn ja, welche, und innerhalb welches Zeitraums, und wenn nein,
warum nicht?
Berlin, den 7. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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