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Einstellung des Betriebs des Bundesprojekts "Datenatlas Bund" und deren Folgen

dip / drucksache 29.05.2026 · WP 21 · 21/6176 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Einstellung des Betriebs des Bundesprojekts "Datenatlas Bund" und deren Folgen Deutscher Bundestag Drucksache 21/6176 21. Wahlperiode 29.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Edgar Naujok, Ruben Rupp und der Fraktion der AfD Einstellung des Betriebs des Bundesprojekts „Datenatlas Bund“ und deren Folgen Das Projekt „Datenatlas Bund“ sollte wesentlich zur Modernisierung und Effizienzsteigerung der Bundesverwaltung beitragen. Doch nach mehrjähriger Entwicklungszeit wurde der Betrieb eingestellt und das entsprechende Portal abgeschaltet. Für das Projekt, das als gemeinsames Digitalisierungsinstrument konzipiert war, sind dem Vernehmen nach Kosten in Höhe von fast 25 Mio. Euro angefallen, bevor dieses zum 31. Dezember 2025 stillgelegt wurde (www.heis e.de/news/Aus-fuer-Datenatlas-Bund-25-Millionen-Euro-Grab-der-Verwaltung sdigitalisierung-11150881.html). Ursprüngliches Ziel des Projekts war die ressortübergreifende Bereitstellung einer Metadatenbank für die Bundesverwaltung, welche in die Datenstrategie des Kabinetts Olaf Scholz eingebettet war. Damit verbunden war das Bestreben um Transparenz und Effizienzsteigerung innerhalb der Bundesverwaltung (www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/ projekt-datenatlas#). Aus Sicht der Fragesteller wirft das – so ihre Auffassung – Scheitern dieses Projekts angesichts der enormen Kosten grundlegende Fragen zur Projektplanung und Projektsteuerung, zur Digitalisierungsfähigkeit der Bundesverwaltung sowie zur politischen Verantwortlichkeit auf. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Behörden waren für die Projektplanung, Projektsteuerung und Projektumsetzung für den „Datenatlas Bund“ zuständig?  2. Welche Behörden waren die Projektpartner bei der stufenweisen Konzeption des „Datenatlas Bund“?  3. Wie hoch sind die Datenatlas-Gesamtkosten des Projekts „Datenatlas Bund“ (bitte nach Jahren, Haushaltstiteln und entsprechenden Einzelsummen aufschlüsseln)?  4. Welche fachlichen Gutachten oder Bewertungen wurden – intern wie extern – im Projektverlauf eingeholt?  5. Aus welchen konkreten Gründen wurde das Projekt „Datenatlas Bund“, das zum 31. Dezember 2025 auslief, nicht verlängert, und wer traf diese Entscheidung?  6. Wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, die die Grundlage für die Entscheidung zur Einstellung des Betriebs des Projekts darstellte, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?  7. Gab es in Hinblick auf das Projekt „Datenatlas Bund“ ein unabhängiges Controlling bzw. eine externe Qualitätssicherung, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?  8. Beabsichtigt die Bundesregierung im Hinblick auf die Haushaltsdisziplin personelle, organisatorische bzw. verfahrenstechnische Konsequenzen, um das Scheitern anderer Projekte zu vermeiden, wenn ja, welche, innerhalb welches Zeitraums, und mit welchen Mitteln, und wenn nein, warum nicht?  9. Aus welchen Gründen erfolgte vor Einstellung des Betriebs des Projekts „Datenatlas Bund“ keine Veröffentlichung gegebenenfalls bestehender Umsetzungsschwierigkeiten durch die Bundesregierung? 10. Wie wurde sichergestellt, dass im Vorfeld der Projektbeendigung parlamentarische Kontrollrechte und Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag eingehalten wurden? 11. Welche Auswirkungen hat die Einstellung des Betriebs des „Datenatlas Bund“ auf weitere Vorhaben der Verwaltungsdigitalisierung, wie insbesondere den Aufbau einer föderalen Dateninfrastruktur im Rahmen des NOOTS (Nationales Once-Only-Technical-System)-Staatsvertrages? 12. Sind in den Bundesministerien bzw. nachgeordneten Bundesbehörden Verzögerungen bzw. Abbrüche bei weiteren Digitalisierungsvorhaben infolge des auch nach Ansicht der Fragesteller Scheiterns des Projekts „Datenatlas Bund“ entstanden, und wenn ja, in welchen (bitte ggf. nach Bundesministerium bzw. Bundesbehörde und entsprechenden betroffenen Digitalisierungsvorhaben aufschlüsseln)? 13. Beabsichtigt die Bundesregierung alternative Konzepte bzw. Instrumente, um den Austausch und die Verknüpfung behördeninterner Daten in der Bundesverwaltung zu verbessern, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 14. Beabsichtigt die Bundesregierung künftig die Einführung verbindlicher Standards und Evaluationskriterien für IT‑Projekte der Bundesverwaltung, wenn ja, welche, und innerhalb welches Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 7. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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