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Fertigstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland

dip / drucksache 12.06.2026 · WP 21 · 21/6471 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Fertigstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 21/6471 21. Wahlperiode 12.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn König, Lars Schieske, Thomas Korell, Dr. Espendiller, Marcus Bühl, Edgar Naujok, Andreas Bleck, Bastian Treuheit und der Fraktion der AfD Fertigstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland Bereits vor März 2019 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) dem ihm damals unterstellten Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) den Auftrag erteilt, einen „Digitalen Sportstättenatlas Deutschland“ (DSD) zu erstellen. In diesem sollen alle Sportstätten in Deutschland erfasst werden. Grund dafür war und ist das Fehlen valider Daten über den Bestand an Sportstätten in Deutschland und deren Zustand. Ziel war und ist es, alle Sportstätten in Deutschland zu erfassen und ein Verfahren zur datenbasierten Ermittlung des baulichen Zustands von sowie der flächendeckenden Versorgung mit Sportstätten zu entwickeln (www.bisp.de/DE/Home/Shiny_Projects/DigitalerSportstaettenatlas.html; jsessionid=2A1C29416DF0B95ECD81EECE64447F36.internet001). Grundlage dafür wäre nach Ansicht der Fragesteller gewesen, zuerst einmal eine einfache Übersicht zu erstellen, welche Sportstätten in Deutschland überhaupt existieren. Das hätte mithilfe der Kreise und kreisfreien Städte und deren Kreis- und Stadt-Sportbünden in relativ kurzer Zeit erfolgen können und müssen. Auf der Grundlage dieser Basis hätten anschließend alle anderen Daten wie Zustand der Sportstätten, Sanierungs- und Ergänzungs-Bedarf erarbeitet werden und in diese Übersicht eingearbeitet und ergänzt werden können. Statt sofort mit dieser Arbeit zu beginnen, wurden erst einmal verschiedene Projekte zur Vorbereitung der Erarbeitung eines DSD initiiert. Als Erstes wurde im Jahr 2019 als Projekt die Erstellung einer Expertise „Grundlagen für einen Sportstättenatlas – Entwicklung einer Systematik anhand von Parametern zur digitalen bundesweiten Erfassung von Sportstätten“ ausgeschrieben. Das Projekt ging an Prof. Dr. Lutz Thieme von der Hochschule Koblenz. Die Ergebnisse dieses Projekts lagen wohl aufgrund der Pandemielage erst mit einem knappen halben Jahr Verspätung im März 2021 vor. Es folgte ab Sommer 2021 (Ausschreibung) ein weiteres Projekt mit dem Namen „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“. Auch dieses Projekt wurde an die Hochschule Koblenz und Prof. Dr. Lutz Thieme vergeben. Eine weitere Projektbezeichnung an der Hochschule Koblenz trägt den Namen „Sanierungsbedarf deutscher Sportstätten“ (www.hs-koblenz.de/forschung/fe-ei nrichtungen/interdisziplinaeres-institut-fuer-digitalisierung/projektbereich/sanie rungsbedarf-deutscher-sportstaetten). Das Projekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“ sollte im Dezember 2023 abgeschlossen werden. Die letzte Sitzung des Projektbeirats fand im März 2023 statt. Seitdem, und das war bereits mindestens vier Jahre nach Erteilung des Auftrags, gab es weder auf der Internetpräsenz https://sportstaettenatla s.de/ noch auf anderem Informationswege weitere Materialien. Über den Fortgang heißt es, das Projekt sei bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt worden. Ein Abschlussbericht findet sich auf den Internetseiten der Hochschule Koblenz, abrufbar unter www.hs-koblenz.de/fileadmin/media/profiles/wirtschaf ts__und_sozialwissenschaften/thieme/Forschungsberichte/2025-03-31_Abschlu ssbericht_SDS_komprimiert.pdf. Festzuhalten ist dazu: Der Bericht zu dem Projekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“ (SDS) ist am 31. März 2025 veröffentlicht worden. Das Projekt sollte ursprünglich Ende 2023 abgeschlossen werden. In dem Bericht heißt es, ohne dass ein Grund dafür benannt wird, dass dieses Projekt (SDS) angeblich bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt wurde. Weiterhin ist zu diesem Projekt (SDS) festzuhalten, dass damit noch keine einzige Seite, kein einziger Inhalt des finalen Zieles, dem „Digitalen Sportstättenatlas Deutschland“ (DSD), erstellt worden ist. In dem Bericht zum Projekt SDS wird (so angegeben) nach über drei Jahren Arbeit an diesem Projekt nur beschrieben, welche Möglichkeiten es aus Sicht der Autoren gebe, bestimmte Parameter und Inhalte zu recherchieren bzw. welche Möglichkeiten es geben könnte diese zu erfassen, um sie später in den DSD zu integrieren. Im Rahmen des Projekts DSD war für Anfang 2022 „der Launch der digitalen Plattform des DSD“ vorgesehen (www.bisp.de/DE/Home/Shiny_Projects/Digit alerSportstaettenatlas.html;jsessionid=2A1C29416DF0B95ECD81EECE64447 F36.internet001), die nach Recherche und Kenntnis der Fragesteller bis heute nicht existiert. Aus Auskünften des BISp gegenüber dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/resource/blob/926832/221012-Protokoll_19.pdf, S. 37, www.bundestag.de/resource/blob/1032182/241009_wortprotokoll_58_an lagen.pdf, S. 58) ergibt sich, dass der Auftrag zur Erstellung einer entsprechenden Datenplattform an die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG vergeben worden war, einen fachfremden Hauptauftragnehmer bzw. Kooperationspartner, der möglicherweise die notwendigen IT-Kapazitäten zur Verfügung hat, aber eben fachfremd war. Die Fragesteller interessiert hier auch, inwiefern dieser Kooperationspartner das Know-how hatte, was zu tun war und was als Ziel erreicht werden sollte. Möglicherweise ein Grund für die Vergabe an KPMG war, dass dafür ein bestehender Vertrag (im Drei-Partner-Modell) mit dem Bundesverwaltungsamt genutzt werden konnte. Zu klären ist hier aus Sicht der Fragesteller, ob das Projekt DSD für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft aus dessen eigenem Haushalt (bislang Titel 686-22, neu 686-01) ansonsten gegebenenfalls nicht zu finanzieren gewesen wäre. Die Fragesteller interessiert, ob der Vertrag im Drei-Partner-Modell zwischen Bundesverwaltungsamt, BMI und der KPMG AG (www.bva.bund.de/SharedD ocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/3PM/190930_Infoblatt_3PM_IT_Stra tegie_und_Managenment_Los_2.pdf?__blob=publicationFile&v=7) verlängert wurde oder endete und ob die Kooperation mit der KPMG AG ggf. über dessen Ende hinaus fortgesetzt wurde oder seitdem möglicherweise die Arbeit am DSD ruht. Durch diese Kleine Anfrage soll geklärt werden, wie die Arbeit am DSD überhaupt fortgesetzt und möglichst und endlich zum Abschluss gebracht werden kann. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Warum wurden erst Projekte ausgeschrieben und begonnen wie „Grundlagen für einen Sportstättenatlas – Entwicklung einer Systematik anhand von Parametern zur digitalen bundesweiten Erfassung von Sportstätten“ und „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“, statt direkt erst einmal eine einfache Übersicht zu erstellen, welche Sportstätten in Deutschland überhaupt existieren?  2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass für diese Projekte ein Zeitverlust von mindestens fünf Jahren für die Erstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD) in Kauf genommen wurde, wenn ja, warum wurde diese in Kauf genommen, und wenn nein, warum nicht?  3. Welche Ergebnisse haben diese beiden Projekte gebracht?  4. Inwieweit waren diese Ergebnisse notwendig und welche Vorteile haben diese erbracht, die Erstellung eines Digitalen Sportstättenatlas Deutschland voranzubringen?  5. Warum sind alle Aufträge für die genannten Projekte immer nur und immer wieder an die Hochschule Koblenz und dort an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Lutz Thieme gegangen?  6. Wie viele Bewerbungen gab es auf die Ausschreibungen der beiden Projekte zur Vorbereitung der Erstellung des DSD, und von welchen Bewerbern?  7. Ist das zweite Projekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“ beendet worden, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?  8. Wie viele Mitarbeiter des BISp arbeiten an der Erstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD)?  9. Wie viele externe Personen sind beauftragt und arbeiten an der Erstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD), wie viele davon sind Fachkräfte, und wie viele sind Hilfskräfte? 10. Welche Aufgaben für die Erstellung des DSD wurden an Externe übertragen? 11. Wie viele und welche externen Institutionen haben bisher am DSD mitgearbeitet und arbeiten aktuell am DSD? 12. War das Projekt DSD bei Auftragserteilung für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft aus dessen eigenem normalem Haushalt finanzierbar, und wenn nein, warum wurde der Auftrag zur Erstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD) dann überhaupt dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) erteilt, bzw. warum wurde das BISp mit Erteilung dieses Auftrags dann nicht mit den Mitteln ausgestattet, um dieses Projekt finanzieren zu können? 13. Wie viel Geld wurde bis zum aktuellen Stand für das Projekt DSD ausgegeben? 14. Welchen fachlich-inhaltlichen Beitrag hat die KPMG zur Erstellung des DSD beitragen können? 15. Wurde der Rahmenvertrag mit der KPMG verlängert, und wenn nein, warum nicht, und wurde die Kooperation mit der KPMG zum DSD über das Vertragsende hinaus fortgesetzt, wenn ja, wie lange, und wenn nein, warum nicht? 16. Wenn der Rahmenvertrag mit der KPMG nicht verlängert wurde, wurde bei der Entscheidung zur Nichtverlängerung des Vertrages mit der KPMG mit an die Erstellung des DSD gedacht – oder hat dies bei dieser Entscheidung keine Rolle gespielt? 17. Wie umfangreich sind die bisher erhobenen Daten, die beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) gehostet sein sollen, welche Themen sind in diesen Daten erfasst, welche Themen davon sind abgeschlossen, und welche Themen davon müssen weiterbearbeitet werden? 18. Könnte mit den vorliegenden Daten beim ITZBund bereits zumindest teilweise im Sinne der geplanten späteren Nutzung des DSD gearbeitet werden? 19. Wie soll die Arbeit am DSD fortgesetzt werden? 20. Mit wem soll die Arbeit am DSD fortgesetzt werden? 21. Wie viel Geld ist für die Fertigstellung des DSD, vom aktuellen Stand aus gesehen, noch notwendig? 22. Wie soll die weitere Arbeit an der Erstellung des DSD finanziert, wie sollen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden? 23. Wann kann mit einer ersten Version des DSD, mit der gearbeitet werden kann, gerechnet werden? 24. Ist vonseiten der Bundesregierung bereits an die Pflege und Weiterführung des DSD nach dessen Fertigstellung gedacht worden, wie soll diese erfolgen, und welche Kosten plant die Bundesregierung für Pflege und Weiterführung? Berlin, den 3. Februar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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