Fertigstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland
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Fertigstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6471
21. Wahlperiode 12.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn König, Lars Schieske, Thomas Korell, Dr. Espendiller,
Marcus Bühl, Edgar Naujok, Andreas Bleck, Bastian Treuheit und der
Fraktion der AfD
Fertigstellung des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland
Bereits vor März 2019 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) dem ihm
damals unterstellten Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) den Auftrag
erteilt, einen „Digitalen Sportstättenatlas Deutschland“ (DSD) zu erstellen. In
diesem sollen alle Sportstätten in Deutschland erfasst werden. Grund dafür war
und ist das Fehlen valider Daten über den Bestand an Sportstätten in
Deutschland und deren Zustand. Ziel war und ist es, alle Sportstätten in Deutschland zu
erfassen und ein Verfahren zur datenbasierten Ermittlung des baulichen
Zustands von sowie der flächendeckenden Versorgung mit Sportstätten zu
entwickeln (www.bisp.de/DE/Home/Shiny_Projects/DigitalerSportstaettenatlas.html;
jsessionid=2A1C29416DF0B95ECD81EECE64447F36.internet001).
Grundlage dafür wäre nach Ansicht der Fragesteller gewesen, zuerst einmal
eine einfache Übersicht zu erstellen, welche Sportstätten in Deutschland
überhaupt existieren. Das hätte mithilfe der Kreise und kreisfreien Städte und deren
Kreis- und Stadt-Sportbünden in relativ kurzer Zeit erfolgen können und
müssen. Auf der Grundlage dieser Basis hätten anschließend alle anderen Daten
wie Zustand der Sportstätten, Sanierungs- und Ergänzungs-Bedarf erarbeitet
werden und in diese Übersicht eingearbeitet und ergänzt werden können.
Statt sofort mit dieser Arbeit zu beginnen, wurden erst einmal verschiedene
Projekte zur Vorbereitung der Erarbeitung eines DSD initiiert.
Als Erstes wurde im Jahr 2019 als Projekt die Erstellung einer Expertise
„Grundlagen für einen Sportstättenatlas – Entwicklung einer Systematik
anhand von Parametern zur digitalen bundesweiten Erfassung von Sportstätten“
ausgeschrieben. Das Projekt ging an Prof. Dr. Lutz Thieme von der Hochschule
Koblenz. Die Ergebnisse dieses Projekts lagen wohl aufgrund der
Pandemielage erst mit einem knappen halben Jahr Verspätung im März 2021 vor.
Es folgte ab Sommer 2021 (Ausschreibung) ein weiteres Projekt mit dem
Namen „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“. Auch dieses Projekt wurde
an die Hochschule Koblenz und Prof. Dr. Lutz Thieme vergeben.
Eine weitere Projektbezeichnung an der Hochschule Koblenz trägt den Namen
„Sanierungsbedarf deutscher Sportstätten“ (www.hs-koblenz.de/forschung/fe-ei
nrichtungen/interdisziplinaeres-institut-fuer-digitalisierung/projektbereich/sanie
rungsbedarf-deutscher-sportstaetten).
Das Projekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“ sollte im
Dezember 2023 abgeschlossen werden. Die letzte Sitzung des Projektbeirats fand im
März 2023 statt. Seitdem, und das war bereits mindestens vier Jahre nach
Erteilung des Auftrags, gab es weder auf der Internetpräsenz https://sportstaettenatla
s.de/ noch auf anderem Informationswege weitere Materialien. Über den
Fortgang heißt es, das Projekt sei bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt
worden. Ein Abschlussbericht findet sich auf den Internetseiten der Hochschule
Koblenz, abrufbar unter www.hs-koblenz.de/fileadmin/media/profiles/wirtschaf
ts__und_sozialwissenschaften/thieme/Forschungsberichte/2025-03-31_Abschlu
ssbericht_SDS_komprimiert.pdf.
Festzuhalten ist dazu: Der Bericht zu dem Projekt „Schätzverfahren zu
Deutschen Sportstätten“ (SDS) ist am 31. März 2025 veröffentlicht worden. Das
Projekt sollte ursprünglich Ende 2023 abgeschlossen werden. In dem Bericht
heißt es, ohne dass ein Grund dafür benannt wird, dass dieses Projekt (SDS)
angeblich bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt wurde.
Weiterhin ist zu diesem Projekt (SDS) festzuhalten, dass damit noch keine
einzige Seite, kein einziger Inhalt des finalen Zieles, dem „Digitalen
Sportstättenatlas Deutschland“ (DSD), erstellt worden ist. In dem Bericht zum Projekt SDS
wird (so angegeben) nach über drei Jahren Arbeit an diesem Projekt nur
beschrieben, welche Möglichkeiten es aus Sicht der Autoren gebe, bestimmte
Parameter und Inhalte zu recherchieren bzw. welche Möglichkeiten es geben
könnte diese zu erfassen, um sie später in den DSD zu integrieren.
Im Rahmen des Projekts DSD war für Anfang 2022 „der Launch der digitalen
Plattform des DSD“ vorgesehen (www.bisp.de/DE/Home/Shiny_Projects/Digit
alerSportstaettenatlas.html;jsessionid=2A1C29416DF0B95ECD81EECE64447
F36.internet001), die nach Recherche und Kenntnis der Fragesteller bis heute
nicht existiert.
Aus Auskünften des BISp gegenüber dem Sportausschuss des Deutschen
Bundestages (www.bundestag.de/resource/blob/926832/221012-Protokoll_19.pdf,
S. 37, www.bundestag.de/resource/blob/1032182/241009_wortprotokoll_58_an
lagen.pdf, S. 58) ergibt sich, dass der Auftrag zur Erstellung einer
entsprechenden Datenplattform an die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft
KPMG vergeben worden war, einen fachfremden Hauptauftragnehmer bzw.
Kooperationspartner, der möglicherweise die notwendigen IT-Kapazitäten zur
Verfügung hat, aber eben fachfremd war. Die Fragesteller interessiert hier auch,
inwiefern dieser Kooperationspartner das Know-how hatte, was zu tun war und
was als Ziel erreicht werden sollte. Möglicherweise ein Grund für die Vergabe
an KPMG war, dass dafür ein bestehender Vertrag (im Drei-Partner-Modell)
mit dem Bundesverwaltungsamt genutzt werden konnte. Zu klären ist hier aus
Sicht der Fragesteller, ob das Projekt DSD für das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft aus dessen eigenem Haushalt (bislang Titel 686-22, neu 686-01)
ansonsten gegebenenfalls nicht zu finanzieren gewesen wäre.
Die Fragesteller interessiert, ob der Vertrag im Drei-Partner-Modell zwischen
Bundesverwaltungsamt, BMI und der KPMG AG (www.bva.bund.de/SharedD
ocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/3PM/190930_Infoblatt_3PM_IT_Stra
tegie_und_Managenment_Los_2.pdf?__blob=publicationFile&v=7) verlängert
wurde oder endete und ob die Kooperation mit der KPMG AG ggf. über dessen
Ende hinaus fortgesetzt wurde oder seitdem möglicherweise die Arbeit am
DSD ruht. Durch diese Kleine Anfrage soll geklärt werden, wie die Arbeit am
DSD überhaupt fortgesetzt und möglichst und endlich zum Abschluss gebracht
werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum wurden erst Projekte ausgeschrieben und begonnen wie
„Grundlagen für einen Sportstättenatlas – Entwicklung einer Systematik anhand
von Parametern zur digitalen bundesweiten Erfassung von Sportstätten“
und „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“, statt direkt erst einmal
eine einfache Übersicht zu erstellen, welche Sportstätten in Deutschland
überhaupt existieren?
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass für diese
Projekte ein Zeitverlust von mindestens fünf Jahren für die Erstellung des
Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD) in Kauf genommen wurde,
wenn ja, warum wurde diese in Kauf genommen, und wenn nein, warum
nicht?
3. Welche Ergebnisse haben diese beiden Projekte gebracht?
4. Inwieweit waren diese Ergebnisse notwendig und welche Vorteile haben
diese erbracht, die Erstellung eines Digitalen Sportstättenatlas
Deutschland voranzubringen?
5. Warum sind alle Aufträge für die genannten Projekte immer nur und
immer wieder an die Hochschule Koblenz und dort an den Lehrstuhl von
Prof. Dr. Lutz Thieme gegangen?
6. Wie viele Bewerbungen gab es auf die Ausschreibungen der beiden
Projekte zur Vorbereitung der Erstellung des DSD, und von welchen
Bewerbern?
7. Ist das zweite Projekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“
beendet worden, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
8. Wie viele Mitarbeiter des BISp arbeiten an der Erstellung des Digitalen
Sportstättenatlas Deutschland (DSD)?
9. Wie viele externe Personen sind beauftragt und arbeiten an der Erstellung
des Digitalen Sportstättenatlas Deutschland (DSD), wie viele davon sind
Fachkräfte, und wie viele sind Hilfskräfte?
10. Welche Aufgaben für die Erstellung des DSD wurden an Externe
übertragen?
11. Wie viele und welche externen Institutionen haben bisher am DSD
mitgearbeitet und arbeiten aktuell am DSD?
12. War das Projekt DSD bei Auftragserteilung für das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft aus dessen eigenem normalem Haushalt finanzierbar,
und wenn nein, warum wurde der Auftrag zur Erstellung des Digitalen
Sportstättenatlas Deutschland (DSD) dann überhaupt dem Bundesinstitut
für Sportwissenschaft (BISp) erteilt, bzw. warum wurde das BISp mit
Erteilung dieses Auftrags dann nicht mit den Mitteln ausgestattet, um dieses
Projekt finanzieren zu können?
13. Wie viel Geld wurde bis zum aktuellen Stand für das Projekt DSD
ausgegeben?
14. Welchen fachlich-inhaltlichen Beitrag hat die KPMG zur Erstellung des
DSD beitragen können?
15. Wurde der Rahmenvertrag mit der KPMG verlängert, und wenn nein,
warum nicht, und wurde die Kooperation mit der KPMG zum DSD über das
Vertragsende hinaus fortgesetzt, wenn ja, wie lange, und wenn nein,
warum nicht?
16. Wenn der Rahmenvertrag mit der KPMG nicht verlängert wurde, wurde
bei der Entscheidung zur Nichtverlängerung des Vertrages mit der KPMG
mit an die Erstellung des DSD gedacht – oder hat dies bei dieser
Entscheidung keine Rolle gespielt?
17. Wie umfangreich sind die bisher erhobenen Daten, die beim
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) gehostet sein sollen, welche Themen
sind in diesen Daten erfasst, welche Themen davon sind abgeschlossen,
und welche Themen davon müssen weiterbearbeitet werden?
18. Könnte mit den vorliegenden Daten beim ITZBund bereits zumindest
teilweise im Sinne der geplanten späteren Nutzung des DSD gearbeitet
werden?
19. Wie soll die Arbeit am DSD fortgesetzt werden?
20. Mit wem soll die Arbeit am DSD fortgesetzt werden?
21. Wie viel Geld ist für die Fertigstellung des DSD, vom aktuellen Stand aus
gesehen, noch notwendig?
22. Wie soll die weitere Arbeit an der Erstellung des DSD finanziert, wie
sollen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden?
23. Wann kann mit einer ersten Version des DSD, mit der gearbeitet werden
kann, gerechnet werden?
24. Ist vonseiten der Bundesregierung bereits an die Pflege und Weiterführung
des DSD nach dessen Fertigstellung gedacht worden, wie soll diese
erfolgen, und welche Kosten plant die Bundesregierung für Pflege und
Weiterführung?
Berlin, den 3. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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