Schriftliche Frage 115 von Maik Brückner (DIE LINKE): Welche konkreten politischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus der „Political Declaration on HIV/AIDS: United to End AIDS by 2030“ (U…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 115 von Maik Brückner (DIE LINKE): Welche konkreten politischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus der „Political Declaration on HIV/AIDS: United to End AIDS by 2030“ (U…
Frage 115 (Maik Brückner, Die Linke):
Welche konkreten politischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus der „Political Declaration on HIV/AIDS: United to End AIDS by 2030“ (UN-Resolution A/80/L.79) ab, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Formulierung „the need for all countries to implement the commitments and pledges in the present declaration consistent with national laws, national development priorities and international human rights“ vor dem Hintergrund der Bedeutung zielgruppenspezifischer Strategien beim Kampf gegen HIV/Aids, etwa mit Blick auf Männer, die Sex mit Männer haben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 2. Juli 2026:
Die Bundesregierung verfolgt im Kampf gegen HIV/AIDS einen konsequenten rechte- und evidenzbasierten Ansatz, der die in der „Political Declaration on HIV/AIDS: United to End AIDS by 2030“ verankerten Prinzipien und Verpflichtungen vollumfänglich unterstützt. Die Strategie „BIS 2030 – Bedarfsorientiert, Integriert, Sektorübergreifend“ umfasst bereits die in Ihrer Frage angesprochenen zielgruppenspezifischen Maßnahmen. Dies geschieht insbesondere durch die Aktivitäten der vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit geförderten Deutschen Aidshilfe etwa mit Blick auf Männer, die Sex mit Männern haben (MSM). Da diese bestehenden Maßnahmen bereits vollständig rechteund evidenzbasiert ausgestaltet sind, leiten sich für den nationalen Bereich derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen ab. In der internationalen Zusammenarbeit setzt sich die Bundesregierung u. a. auch im Rahmen ihrer globalen Gesundheits- und Entwicklungspolitik konsequent für den Schutz der Menschenrechte und die Stärkung marginalisierter Gruppen ein. Hierzu gehört im Ausland auch die gezielte Förderung von diskriminierungsfreiem Zugang zu Prävention und Versorgung durch die Bundesregierung. Dies unterstützt die Bundesregierung auch im Rahmen ihres multilateralen Engagements bei UN- AIDS und beim Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria, der neben einer klaren grundsätzlichen Orientierung auf die sogenannten „key populations“ (u. a. MSM) auch spezifische Unterstützung bereitstellt, um menschenrechtswidrige Hürden beim Zugang zu Gesundheitsdiensten zu überwinden.
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