Bundesverband der Flächenagenturen in Deutschland e.V. (BFAD)
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Bundesverband der Flächenagenturen in Deutschland e.V. (BFAD)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der BFAD e.V. ist ein Zusammenschluss von Flächenagenturen, also Trägern und Anbietern von Flächenpools, Ökokonten bzw. allen Kompensationsmaßnahmen nach deutschem und europäischen Umwelt- und Planungsrecht.
Der BFAD will:
Die zukunftsträchtige Idee "Flächenpool" weiter bekanntmachen und für sie werben.
Flächenagenturen als zentrale Akteure für die Realisierung von Flächenpools stärken und vernetzen.
Qualitätsstandards für die Arbeit von Flächenagenturen und die Entwicklung von Pools etablieren.
Den Meinungs- und Erfahrungsaustausch unter den Flächenagenturen verbessern und dauerhafte Kommunikationsstrukturen schaffen.
Flächenpools und Flächenagenturen - neue Wege im Naturschutz
Die Eingriffsregelung ist ein zentraler Bestandteil des Naturschutzes in Deutschland: Wo Natur und Landschaft durch neue Anlagen, Siedlungen oder Verkehrsflächenbeeinträchtigt werden, muss ein ökologisches Gegengewicht geschaffen werden. Dies geschieht u.a. durch Kompensationsmaßnahmen. Um Kompensationsmaßnahmen fachlich hochwertig und im Konsens mit allen Beteiligtenumzusetzen, bietet sich die Idee des Flächenpools an:
Kompensationsmaßnahmen werden dort umgesetzt, wo sie naturschutzfachlich sinnvoll sind - möglichst in großen, zusammenhängenden Gebieten.
Landeigentümer und -nutzer sind von Anfang an in die Projekte involviert.
Flächen und Maßnahmen werden langfristig gesichert und betreut, damit sie die beabsichtigte Wirkung auch wirklich entfalten.
Flächenagenturen sind Flächenpool- Experten- von der Planung über die Umsetzung bis hin zur langfristigen Betreuung. Sie bieten Investoren, Behörden und allen Partnern vor Ort Dienstleistungen und Beratung an.
Was sind Flächenagenturen?
Die wichtigste Aufgabe der Flächenagenturen ist die Entwicklung regionaler Flächenpools und die Vermittlung von Flächen und Maßnahmen an Investoren im Rahmen der Eingriffsregelung. Die Kompensationsmaßnahmen werden in Abstimmung mit Behörden und regionalen Akteuren bevorratet. Mit der Entwicklung von Flächenpools und Ökokonten verstehen sich die Flächenagenturen als Naturschutz-Dienstleister: Die Flächenagenturen übernehmen von der Flächenbeschaffung, bis hin zur Planung und Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen inklusive der Erarbeitung der Verträge alle für Vorhabensträger anfallenden Arbeiten.
Was ist die Eingriffsregelung?
Die Eingriffsregelung ist ein zentraler Bestandteil des Naturschutzes in Deutschland: Wo Natur und Landschaft durch neue Anlagen, Siedlungen oder Verkehrsflächen beeinträchtigt werden, muss ein ökologisches Gegengewicht geschaffen werden. Dieses einfache Prinzip ist Kern der bereits seit 1976 in Deutschland geltenden gesetzlichen Eingriffsregelung im Naturschutz.
Situation vor Flächenpools und Ökokonten
Geeignete Flächen für Kompensationsmaßnahmen sind schwer zu bekommen. Daraus ergibt sich, dass die Maßnahmen oft auf kleinen, zersplitterten und sogar ungeeigneten Flächen realisiert werden.
Was sind Flächenpools und Ökokonten?
In Flächenpools/Ökokonten bietet sich die Gelegenheit in flächenmäßig vergleichsweise großen, zusammenhängenden Gebieten mehrere Einzelmaßnahmen zu einer komplexen Gesamtstrategie zu kombinieren. Dabei können insbesondere solche Maßnahmen umgesetzt werden, die ohne Koordination und langfristige Betreuung nicht realisierbar sind.
Aufgabe des BFAD e.V. ist es, die hier kurz umrissenen Inhalte öffentlichkeitswirksam zu vertreten und sich dafür einzusetzen, dass geeignete Rahmenbedingungen erhalten bleiben und möglichst verbessert werden. Dies geschieht insbesondere durch Stellungnahmen zu allen relevanten politischen Entwicklungen im Naturschutz- und Planungsrecht. Außerdem veranstaltet der BFAD Fachtagungen und andere Gelegenheiten der Wissensvermittlung und des Austausches.
Wichtig ist außerdem die interne Vernetzung und der Fachaustausch zwischen den BFAD-Mitgliedern.
Interessenbereiche: Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Sonstige Interessenbereiche; Öffentliches Recht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Recht"; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"
Regelungsvorhaben:
- Infrastukturzukunftsgesetz (darin Artikel 10, Änderung BNatSchG): Die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des BNatSchG (Artikel 10 des Gesetzes zur Änderung von §15 ff. BNatSchG) schwächt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Wir setzen uns dafür ein, dass sie unterbleibt oder wenigstens so geändert wird, dass Kompensationsmaßnahmen weiter Vorrang vor Ersatzgeld-Zahlungen haben.
Relationen
Keine Relationen.