Cybersicherheit und Stellenabbau im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (Antwort zu Drs. 21/2409)
Text
Cybersicherheit und Stellenabbau im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (Antwort zu Drs. 21/2409)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2698
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Lukas Rehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2409 –
Cybersicherheit und Stellenabbau im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums des Innern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Cybersicherheit ist eine zentrale Zukunftsaufgabe, die gesamtstaatlich gedacht
und umgesetzt werden muss. Nach aktuellen Berichten wurden im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) rund 344 Stellen im
Bereich IT-Sicherheit gestrichen, betroffen sind damit auch zentrale Behörden
wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und
möglicherweise weitere nachgeordnete Behörden (www.security-insider.de/bund-r
eduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c76e/).
Angesichts der von der ehemaligen Bundesregierung selbst als
„besorgniserregend“ beschriebenen Cybersicherheitslage erscheint dieser Stellenabbau den
Fragestellern widersinnig (s. o.).
Der Stellenabbau im Geschäftsbereich des BMI erscheint ihnen
widersprüchlich, weil gerade das BMI eine Kernverantwortung für die zivile
Cybersicherheit, den Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Koordinierung der
gesamtstaatlichen Abwehrmaßnahmen trägt. Im Hinblick auf die zunehmende
Bedrohungslage durch Cyberoperationen staatlicher und nichtstaatlicher
Akteure (www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Publikationen/Lagebericht/lageberi
cht_node.html#:~:text=2.,verwundbar%20waren%20zudem%20Android%2D
Systeme) ist ein Abbau von Ressourcen in diesem sicherheitskritischen
Bereich nach Auffassung der Fragesteller erklärungsbedürftig.
Auch mit Blick auf die Warnung des Bundesrechnungshofes vor eklatanten
Sicherheitslücken in den Rechenzentren und Netzen des Bundes (www.spiege
l.de/politik/deutschland/cybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelnde
m-schutz-der-bundes-it-a-6baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e) ist der
Stellenabbau in den Augen der Fragesteller fragwürdig. Unter anderem
bemängelt der Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als
100 Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die
Notstromversorgung in Krisenlagen vielfach unzureichend sei und dass kritische IT-
Dienste oft nicht georedundant verfügbar seien (s. o.).
Die Sicherheitsbehörden des Bundesministeriums des Innern – darunter das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt
(BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Bundespolizei sowie
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. November
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) –
sind in besonderem Maße mit der Abwehr, Aufklärung und Bekämpfung von
Cyberangriffen sowie mit der Absicherung der eigenen Informations- und
Kommunikationssysteme befasst.
Vor diesem Hintergrund ist es in den Augen der Fragesteller von besonderem
Interesse, wie das BMI organisatorisch, personell und technisch aufgestellt ist,
um solchen Bedrohungen wirksam zu begegnen zu können. Gleichzeitig
stellen sich den Fragestellern Fragen nach der Prioritätensetzung und der
strategischen Ausrichtung der Bundesregierung.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise.
Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben
sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt
der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Diese
Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet die
Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche,
Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz den vier anderen
Dimensionen positiv entgegenwirkt (vgl. www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Publ
ikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html).
Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen
aus. Die APT-Gruppen betrieben beispielsweise Cyberspionage und starteten
Angriffe auf Behörden der auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigung und
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch Unternehmen und Institutionen,
die in diesen Bereichen tätig sind, waren betroffen. Darüber hinaus wurde die
arbeitsteilige cyberkriminelle Schattenwirtschaft weiterhin professioneller:
Sogenannte Access Broker handelten mit erbeuteten Zugangsdaten. Andere
Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-Schwachstellen (d. h. Schwachstellen, die
dem Hersteller noch nicht bekannt sind) zum Datendiebstahl.
Auch die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden
Digitalisierung.
Über alle Arten von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter
zu. Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister
Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund
20 000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils
monatelange Ausfallzeiten.
Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind exorbitante
„Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte Daten. Für gestohlene
exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für
erbeutete verschlüsselte Daten.
In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum
einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten
Angriffen auf Verbündete der Ukraine (u. a. Deutschland) durch russlandfreundliche
Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei müssen auch
Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt werden.
Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender
Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud-
Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen.
Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT
funktionierenden Rechtsstaat und einen Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung.
Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und den
Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben
dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.
Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen
Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich
gefährdet.
Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und
Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der
Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen
solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potenziell ein Vielfaches davon
kosten würde.
Mit Blick auf die in kurzen Abständen auftretenden kritischen
Sicherheitslücken, den Zeitbedarf für das Patchen dieser Lücken und vor dem Hintergrund
einer unbekannten Menge an möglichen Zero-Day-Exploits ist jederzeit mit
Angriffen zu rechnen. Sollte mit absehbar verfügbaren Mitteln derzeit kein
Angriff durchführbar sein, führt dies angesichts der schnellen technologischen
Entwicklung zu keiner Reduzierung der Gefährdungslage, denn einmal
veröffentlichte Informationen zur Sicherheitsarchitektur und deren Änderung
lassen sich über die Zeit aggregieren und analysieren und mit zukünftig
verfügbaren technischen Möglichkeiten für einen erfolgreichen Cyberangriff auf die IT
der Bundesverwaltung ausnutzen. Dies bezieht sich auch auf Anzahl, Ort und
Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe,
zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer
und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von
Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer
Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation
und Krisenlagen. Im Bereich der Informationssicherheit kommt der
strategischen Vorausschau daher eine überragende Bedeutung zu.
Bereits wenige Kenntnisse über mögliche Schwachstellen reichen
Cyberkriminellen oder staatlichen Akteuren aus, um die gesamte IT-Infrastruktur von
Behörden unbrauchbar zu machen (vgl. u. a. oben skizzierte Angriffe auf
Kommunalverwaltungen, Angriff auf Berliner Kammergericht, Hackerangriff auf den
Deutschen Bundestag).
Darüber hinaus spielen bedeutende technische Entwicklungen auch bösartigen
Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Beispielsweise kann heute in einer
noch vor kurzer Zeit kaum absehbaren Qualität Künstliche Intelligenz genutzt
werden, um aus der (auch aggregierten) Darstellung von Sicherheitsprodukten,
Angaben zu Investitionen, konkreten Ergebnissen aus technischen
Sicherheitsüberprüfungen konkrete Angriffsvektoren abzuleiten. Dies gilt auch für die
Offenlegung von Softwareentwicklungen. In der Folge würde sich die Lage in
allen vier Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und
Schadwirkung dramatisch verschlechtern.
Die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktion wäre massiv gefährdet.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124,
161,193).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig
vollständig erfolgen kann.
Die Fragen 17 bis 19 und 24 bis 26 sowie teilweise Fragen 10, 21, 27 können
nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung auch in eingestufter Form nicht
beantwortet werden.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl
unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine
Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe muss auch
in der Zukunft bestmöglich verhindert werden.
Informationen zu sämtlichen im Bundesministerium des Innern (BMI)
eingesetzten IT-Sicherheitsprodukten, Anzahl, Ort und Ausstattung von
Rechenzentren, Ergebnisse technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter
Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen,
ergriffener und in Planung befindlicher technischer und organisatorischer
Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und
deren Entwicklung und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und
konkreten Angaben zu internationaler Kooperation und Krisenlagen und
Softwareentwicklungen beziehen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr
von Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der
detaillierten Information würde das Staatswohl gefährden, denn damit würde es
etwaigen Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im
Bundesministerium des Innern eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten.
Unter Kenntnis der durch das BMI eingesetzten Produkte könnten Angreifer
Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen. Vor allem in der
Zusammenschau mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksachen 20/8707 und
20/14887 ließe sich durch Aggregation und direkten Vergleich detaillierte
Erkenntnisse ableiten, die die Entwicklung des Einsatzes und der Beschaffung
von IT-Sicherheitsprodukten und der zukünftigen konkreten IT-
Sicherheitsstrategie in der Bundesverwaltung und im BMI zeigen.
Mit der Beantwortung würde offengelegt, wie sich das BMI vor Cyberangriffen
schützt. Dies würde potenziellen Angreifern wichtige Hinweise für etwaige
Angriffe liefern. Dies gefährdet die Arbeitsfähigkeit und damit unmittelbar die
Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Aufgrund der Vernetzung des BMI mit
anderen Behörden hätte ein solche Ausnutzung einer Schwachstelle potenziell
erhebliche Auswirkungen auf die Informationssicherheit der gesamten
Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit
der Bundesverwaltung gefährden.
Es muss deshalb potentiellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT-
Sicherheitsprodukte, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse
technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle
oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in
Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung
und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben
zu internationaler Kooperation und Krisenlagen im BMI zum Schutz der IKT-
Infrastrukturen und darin verarbeiteten Daten aktuell eingesetzt werden bzw.
der Arbeit zugrunde liegen.
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen
worden, eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des BMI nicht ausreichend
Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124,
78 [139]). Schon die Angabe, wie das BMI den Cybergefahren begegnet,
welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT-
Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es betrachtet und welche
internationalen Kooperationen bestehen oder nicht bestehen, könnte zu einer
Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des Angriffsverhaltens führen, die eine
weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich machen würde. In diesem Fall
wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich.
Würden potenzielle Angreifer detaillierte Kenntnis über vorgenannte
Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das BMI deutlich einfacher zu gestalten
und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik
Deutschland zurückstehen.
Im Geschäftsbereich des BMI wurden seit 2022 keine Stellen im Bereich IT-
Sicherheit abgebaut. Der von der Fraktion der AfD genannte Abbau von 344
Stellen ist auf eine fehlerhafte Meldung zur jährlichen Schriftlichen Frage 35
der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg für das Jahr 2024 siehe
Bundestagsdrucksache 20/10170 zurückzuführen. Der Fehler fiel auf, nachdem für 2025
wieder die korrekte Zahl gemeldet wurde. Die fehlerhafte Zulieferung wurde
gegenüber der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg in der Antwort der
Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache
20/14639 korrigiert.
1. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit wurden seit 2022 im
Geschäftsbereich des BMI abgebaut – aufgeschlüsselt nach Behörde, Jahr
und Funktion?
2. Welche Behörden (z. B. BSI, BfV oder spezifische Referate im BMI)
sind vom Stellenabbau besonders betroffen?
3. In welcher Relation stehen diese Abbauzahlen zur durchschnittlichen
Personalausstattung in vergleichbaren Haushaltsjahren?
4. Welche konkreten Gründe lagen dem BMI für die Entscheidung über den
Abbau zugrunde (z. B. Haushaltseinsparungen, Prioritätenverschiebung,
Umstrukturierung)?
5. Welche Kriterien und Prozesse wurden angewendet, um zu entscheiden,
welche Stellen gestrichen werden?
6. Wurden fachlich besonders qualifizierte oder schwer zu ersetzende
Positionen bevorzugt verschont, und wenn ja, wie wurde das methodisch
sichergestellt?
7. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung im BMI-
Fachbereich für IT-Sicherheit (z. B. beim BSI) durch den Stellenabbau konkret
für Aufgaben wie Abwehr, Monitoring, Krisenreaktion, Prävention?
8. Gibt es interne Risikoanalysen oder Szenarien, in denen durch
Stellenabbau Fähigkeiten eingeschränkt werden könnten (z. B. bei größeren
Cybervorfällen)?
9. Wurden durch das BMI bereits konkrete Leistungseinbußen gegenüber
Dritten (Bundesministerien, nachgeordnete Behörden, KRITIS-Betreiber
[KRITIS = kritische Infrastrukturen]) festgestellt und diagnostiziert?
Fragen 1 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Im Geschäftsbereich des BMI wurden seit 2022 keine Stellen im Bereich IT-
Sicherheit abgebaut. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
10. Wie viele unbesetzte Stellen im Bereich IT-Sicherheit (nach
Eingruppierung) existieren aktuell im Geschäftsbereich des BMI?
Aktuell sind im Geschäftsbereich des BMI etwa 300 Stellen unbesetzt.
Im Übrigen wird auf die Beantwortungen der jährlichen Anfragen der
Abgeordneten Anke Domscheit-Berg nach besetzten und unbesetzten IT-
Sicherheitsstellen in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden auf ihre
Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/14639 verwiesen.
Hinsichtlich der Eingruppierung der Stellen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
11. Wie haben sich offene Positionen (inklusive langdauernde Vakanz) im
IT-Sicherheitsbereich über die Jahre von 2022 bis 2025 entwickelt?
Die Vakanzen haben sich im Geschäftsbereich des BMI unterschiedlich
entwickelt. Teilweise waren die Stellen durchgehend besetzt, teilweise ergab sich
durch eine nicht nahtlose Nachbesetzung eine vorübergehende Vakanz. Zudem
können sich Vakanzen ergeben haben, wenn neue IT-Sicherheitsstellen
dazugekommen sind. Im Übrigen wird auf die Beantwortungen der jährlichen
Anfragen der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg nach besetzten und
unbesetzten IT-Sicherheitsstellen in den Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden auf ihre Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/14639
verwiesen.
12. Welche Maßnahmen unternimmt das BMI, um Fachkräfte für IT-
Sicherheit zu gewinnen, zu binden und ggf. neu aufzubauen?
Die Bundesregierung verbessert mit zahlreichen Maßnahmen die Attraktivität
des öffentlichen Dienstes in der Bundesverwaltung. Vor allem auch vor dem
Hintergrund des Personalbedarfs bei IT-Fachkräften hat der Bund bereits mit
verschiedenen Maßnahmen reagiert. So sind in den letzten Jahren – in enger
Abstimmung mit den Bedarfsträgern aus der Praxis – vielfältige Instrumente
zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften weiterentwickelt oder neue
eingeführt worden.
Im Hinblick auf die von den Fragestellern benannten Fachkräfte für IT-
Sicherheit sind insbesondere die folgenden Instrumente hervorzuheben:
Im Beamtenbereich:
• Einstellung von Fachkräften relevanter Fachrichtungen in höher bezahlte
Besoldungsgruppen;
• neu konzipierte, praxisorientiert und flexibel einsetzbare
Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie;
• die verbesserte Anerkennung von beruflichen Erfahrungszeiten bei der
Stufenzuordnung.
Im Tarifbereich:
• dauerhaft deutliche Anhebung des Entgeltniveaus insbesondere in den
fachkräfterelevanten höheren Entgeltgruppen;
• verschiedene Zulagen mit vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten für die
Gewinnung und Bindung von Fachkräften;
• Erleichterung bei der Gewinnung von Quereinsteigerinnen und -einsteigern.
Zudem wurden speziell für die Gewinnung von IT-Fachkräften neue
Vorbereitungsdienste eingerichtet, um mit den veränderten Aufgaben und
Anforderungen in diesem Bereich Schritt zu halten (z. B. „Vorbereitungsdienst für den
gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung
digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit“ sowie „Vorbereitungsdienst für den
gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Informationstechnikzentrum Bund“).
Auch das Laufbahnrecht wurde an die veränderten Anforderungen angepasst.
So ist beispielsweise der Zugang zum höheren Dienst bereits mit einjährigem
Master-Abschluss möglich.
13. Verfolgt das BMI einen mittelfristigen Personalplan, um den Rückgang
im IT-Sicherheitsbereich zu stoppen oder umzukehren, insbesondere
wenn die Bedrohungslage zunimmt?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 9 wird verwiesen.
14. Gibt es Szenarien oder Triggerpunkte (z. B. bei bestimmten
Cybervorfällen, Bedrohungsindizes), bei denen das BMI personalpolitisch reagiert
(z. B. Rückbaustopp, Neueinstellungen)?
Das BMI richtet sein Personalmanagement im Rahmen der jeweils geltenden
haushälterischen Rahmenbedingungen grundsätzlich anhand der bestehenden
Bedarfslagen aus.
15. Welche Rolle spielen externe Kooperationen (z. B. mit Ländern, EU,
Privatwirtschaft) zur Kompensation von Personaldefiziten im Bereich IT-
Sicherheit, in welchem Umfang greifen das BMI und die genannten
Sicherheitsbehörden auf externe Dienstleister im Bereich IT-Sicherheit zurück,
und welche Risiken sieht die Bundesregierung dabei ggf. für die
Vertraulichkeit, Integrität und Sicherheit der Arbeitsprozesse?
Das BMI und die genannten Sicherheitsbehörden setzen für hoheitliche
Sicherheitsaufgaben im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung keine externen
Dienstleister ein.
16. Wie hat das BMI gegenüber anderen Ressorts, Behörden und externen
Akteuren (z. B. KRITIS-Betreiber, IT-Dienstleister) den Stellenabbau
begründet und kommuniziert?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 9 wird verwiesen.
17. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMI aktuell, und wie viele
davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-
Sicherheit?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Frage 17 nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
18. Welche dieser Rechenzentren (vgl. Frage 17) verfügen über eine
funktionsfähige Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere
Stunden oder Tage) Krisenlagen abdecken kann?
Alle Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige Notstromversorgung.
19. An welchen Standorten des BMI sind kritische IT-Dienste georedundant
verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Frage 19 nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
20. Welche Investitionen hat das BMI in den Jahren von 2020 bis 2025
konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur
(einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
IT-Sicherheit ist IT-Betriebsziel, sodass alle Investitionen in den IT-Betrieb
grundsätzlich in den Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastruktur fließen.
21. In welchem Umfang hat das BMI in den vergangenen fünf Jahren
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder unabhängige Dienstleister)
durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
Es findet eine regelmäßige Beratung mit dem BSI auf Basis seiner
Zuständigkeiten für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik
des Bundes gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Numer 1 Gesetz über das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) sowie im Speziellen für die
Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim
gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) gegen
die Kenntnisnahme durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9
BSIG statt.
Im Übrigen wird hinsichtlich der Frage nach konkreten Ergebnissen von
Sicherheitsüberprüfungen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen,
nach der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren,
dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
überwiegt.
22. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des BMI (z. B. eigenes Computer Emergency Response Team
[CERT], IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
Organisatorische Zuständigkeiten sind dem Organigramm des BMI zu
entnehmen.
23. Welche Maßnahmen hat das BMI seit 2020 ggf. ergriffen, um auf die
Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu
reagieren?
Das IT-Sicherheitsniveau im BMI wird durch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes
werden in diesem Prozess berücksichtigt.
24. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMI registriert, und wie wurde
jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr, Anzahl der Zwischenfälle,
Behörde und Art der Angriffe differenzieren)?
25. Welche Bedrohungsanalysen zu Cyberangriffen auf die genannten
Sicherheitsbehörden des BMI liegen dem BMI vor?
26. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden seit 2018
ergriffen, um das BMI und seine Sicherheitsbehörden gegen
Cyberangriffe abzusichern?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 24 bis 26 zusammen
beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen 24 bis 26 nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass
das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
27. Welche konkreten Schritte plant das BMI ggf., um bis spätestens 2030
die vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten
Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanter
Systeme) sicherzustellen?
Die vom Bundesrechnungshof geforderte Einhaltung der Mindeststandards
(inklusive Notstromversorgung und georedundanter Systeme sicherzustellen) wird
im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses angestrebt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach
der die Beantwortung der Frage 27 nach konkreten Schritten nicht erfolgen
kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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