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Schriftliche Frage 141 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen,…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 141 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen,… Frage 141 (Zada Salihović, Die Linke): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, gerade im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission bezüglich der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG; https://eurlex.eu ropa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A 32005L0036&qid=1736345763985), und hat die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Ad-hoc-Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bereits ihre Arbeit dazu aufgenommen (wenn ja, in welcher Besetzung)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 8. Oktober 2025: Bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für reglementierte Berufe nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG lag 2024 die Dauer zwischen der Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen bis zum ersten rechtsmittelfähigen Bescheid bei 44 Tagen (Mittelwert). Die Vorschriften zur Dauer von Anerkennungsverfahren in Deutschland stehen im Einklang mit der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass es in der Praxis strukturelle Schwierigkeiten bei der Anwendung dieser Vorschriften gibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Link in der Schriftlichen Frage nicht auf das Vertragsverletzungsverfahren führt, sondern auf den Gesetzestext der Richtlinie. Der Koalitionsvertrag sieht die Einrichtung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe von Bund und Ländern vor, die zeitnah Maßnahmen zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren und Prozesse entwickeln und vorschlagen soll, wie die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Struktur und Organisation angepasst und gegebenenfalls unterstützt werden kann. Bund und Länder haben auf Staatssekretär-Ebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die mit Maßnahmen zur Verbesserung der Anerkennungsverfahren befasst ist. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt dieses gemeinsam mit den für Anerkennung zuständigen Ressorts der Länder fort. Dieses Steuerungsgremium wird genutzt, um Doppelstrukturen und Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden. Zur Anpassung der Struktur und Organisation der ZAB, einer Einrichtung der Länder, ist bereits eine Arbeitsgruppe bei der Kultusministerkonferenz tätig.

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