Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung wirksam und nachhaltig gestalten
Text
Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung wirksam und nachhaltig gestalten
Antrag
der Abgeordneten Lamya Kaddor, Filiz Polat, Sylvia Rietenberg, Sandra Stein,
Jamila Schäfer, Misbah Khan, Sascha Müller, Marcel Emmerich, Lukas
Benner, Schahina Gambir, Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger,
Dr. Armin Grau, Timon Dzienus, Ricarda Lang, Lisa Paus, Corinna Rüffer,
Mayra Vriesema, Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Dr. Alaa Alhamwi, Julian
Joswig, Katrin Uhlig, Deborah Düring, Luise Amtsberg, Boris Mijatović, Omid
Nouripour, Claudia Roth, Robin Wagener, Rebecca Lenhard, Jeanne
Dillschneider, Dr. Moritz Heuberger, Dr. Anna Lührmann, Kassem Taher
Saleh, Hanna Steinmüller, Katharina Beck, Matthias Gastel, Denise Loop,
Dr. Andrea Lübcke, Max Lucks, Claudia Müller, Karoline Otte, Dr. Anja
Reinalter, Ulle Schauws, Stefan Schmidt, Nyke Slawik, Awet Tesfaiesus und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung wirksam und nachhaltig gestalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Deutschland kämpft weiterhin mit einem gravierenden Fachkräftemangel. Ungeachtet
der konjunkturellen Probleme und bestenfalls gedämpften Erwartungen für die
künftige wirtschaftliche Entwicklung setzt sich der bereits seit einigen Jahren bestehende
allgemeine Fachkräftemangel in Deutschland fort. Gründe sind vielfältig:
demografischer Wandel, zu wenig Auszubildende in vielen Branchen oder Abwanderung aus
ländlichen Räumen. Gerade in einer Phase wirtschaftlicher Schwäche wird zunehmend
deutlich, dass Wachstum, Innovation und wirtschaftliche Stabilisierung ohne
ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte kaum möglich sein werden. Laut einer Studie des
Instituts der Deutschen Wirtschaft aus dem Februar 2025 verringerte sich die sogenannte
„Fachkräftelücke“ zwar zum zweiten Mal in Folge auf nunmehr rund 487.000 offene
Stellen – die Zahl bleibt dennoch hoch. Der demografische Wandel verschärft die
Situation strukturell: Jedes Jahr scheiden mehr Menschen aus dem Erwerbsleben aus als
nachrücken. Arbeitsmarktforscherinnen und -forscher gehen daher davon aus, dass
Deutschland langfristig eine Nettozuwanderung von rund 400.000 Personen pro Jahr
benötigt, um das Arbeitskräfteangebot stabil zu halten. Besonders ausgeprägt ist der
Fachkräftemangel in den ostdeutschen Bundesländern. Gleichzeitig zeigen Studien,
dass zugewanderte Fachkräfte Ostdeutschland deutlich seltener als Arbeitsort wählen
und sich häufiger in westdeutschen Bundesländern oder großen Metropolregionen
ansiedeln. Dies verschärft regionale Arbeitsmarktungleichgewichte zusätzlich.
Geflüchtete sind in erster Linie schutzsuchende Menschen, denen wir Schutz und Perspektiven
bieten müssen; zugleich können sie, wenn ihnen Teilhabe und Zugang zum Arbeits-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6346
21. Wahlperiode 09.06.2026
markt ermöglicht werden, einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Arbeits- und
Fachkräftebedarfs leisten, insbesondere in Engpassberufen. Allerdings erschweren
integrationspolitische Entscheidungen, wie der Zulassungsstopp bei den freiwilligen
Integrations- und Sprachkursen und fehlende langfristige aufenthaltsrechtliche Perspektiven,
den Arbeitseinstieg.
Schon heute würde ohne Zuwanderung die deutsche Wirtschaft und das Modell der
sozialen Marktwirtschaft nicht mehr funktionieren. Dies belegen aktuelle Daten des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eindrücklich: Die
Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat um
rund 220.000 Personen. Die Gesamtbeschäftigung in Deutschland sank im gleichen
Zeitraum jedoch um rund 98.000 Personen – ohne die ausländische Beschäftigung
wäre sie rein rechnerisch um rund 318.000 Personen gesunken.
Beschäftigungswachstum findet in Deutschland also faktisch nur noch durch Zugewanderte statt. Der Anteil
ausländischer Beschäftigter lag 2024 bei 16,1 Prozent und hat sich damit seit 2010
mehr als verdoppelt (https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Zuwanderungsmoni-
tor.pdf).
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“
ambitionierte Ziele gesetzt. Geplant ist unter anderem die Schaffung einer digitalen
„Work-and-Stay-Agentur“ als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische
Fachkräfte, die alle Prozesse der Erwerbsmigration und der Anerkennung von Berufs- und
Studienabschlüssen bündeln und beschleunigen soll. Darüber hinaus haben Bund und
Länder vereinbart, einheitliche Anerkennungsverfahren von Berufs- und
Studienabschlüssen innerhalb von acht Wochen einzuführen. Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe soll
zeitnah Maßnahmen zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren entwickeln und
vorschlagen, wie die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Struktur
und Organisation angepasst wird.
Das klingt entschlossen – doch von konkreten Ergebnissen ist bislang nichts zu sehen.
Die Bundesregierung ist seit Mai 2025 im Amt; Berichte über greifbare Fortschritte
der angekündigten Ad-hoc-Arbeitsgruppe oder einen Zeitplan für die Work-and-Stay-
Agentur sind nicht bekannt. In den veröffentlichten Eckpunkten der Work-and-Stay-
Agentur fehlen Anerkennungsverfahren gänzlich. An anderer Stelle setzt die
Bundesregierung jedoch Signale, die Deutschland als Einwanderungsland unattraktiv machen
und einer Willkommenskultur widersprechen – etwa durch die Abschaffung der
Option auf vorzeitige Einbürgerung nach drei Jahren und undifferenzierte Aussagen über
das „Stadtbild“ im Kontext von Migration.
Dabei ist der Befund klar: Um dem Fachkräftemangel zu begegnen und die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands zu sichern, ist Deutschland auf die
Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland angewiesen. Die Pläne im Koalitionsvertrag
sind grundsätzlich richtig – aber Pläne allein füllen keine offenen Stellen. Was jetzt
gebraucht wird, sind sichtbare, rasch umsetzbare Maßnahmen: schnellere
Anerkennungsverfahren in der Praxis, eine funktionierende digitale Infrastruktur für
Einwandernde und ein Signal, das Deutschland als attraktives Zielland für Arbeits- und
Fachkräfte weltweit positioniert.
Diese Maßnahmen müssen jedoch verantwortungsvoll gestaltet werden. Der hohe
Bedarf ausländischer Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt und daraus folgende
(Anwerbe-)Maßnahmen dürfen gleichzeitig nicht zulasten der Gesellschaften der
Herkunftsländer gehen. In allen Maßnahmen muss ein ethischer Umgang anvisiert werden,
um einen sogenannten „brain drain“ (Abwanderung hoch qualifizierter Fachkräfte) in
volkswirtschaftlich schwächer eingestuften Ländern zu verhindern und somit die
langfristige Entwicklungsperspektive vor Ort nicht zu behindern, sondern gegenseitige
Entwicklung zu fördern.
Viele Arbeitsmigrantinnen und -migranten wandern mehrfach und für unterschiedliche
Zeiträume zwischen ihren Herkunfts- und Aufnahmeländern hin und her. Politische
Rahmenbedingungen müssen dafür auf verschiedene Formen von Arbeitsmigration
reagieren können, die komplexere Formen als den temporären Aufenthalt
(Gastarbeiterlogik) oder den permanenten Umzug ermöglichen, nämlich zirkuläre Migration.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Anerkennungsverfahren für ausländische Berufs- und Bildungsabschlüsse zu
beschleunigen und zu vereinfachen, insbesondere durch den Ausbau von
Nachqualifizierungs- und Prüfungsmöglichkeiten, eine Stärkung der
Anerkennungsberatung sowie die Verstetigung des Anerkennungszuschusses, und zugleich die
auskömmliche Finanzierung des Förderprogramms „Integration durch
Qualifizierung“ sicherzustellen;
2. ein vollständig digital beantragbares Fachkräfte-Schnellvisum mit einer
maximalen Bearbeitungszeit von sechs Wochen einzuführen, hierfür eine zentrale
bundesweite Anlaufstelle einzurichten sowie das beschleunigte Fachkräfteverfahren
auf weitere Berufsgruppen auszuweiten;
3. alle für die Fachkräfteeinwanderung zentralen Behördenwebsites und Formulare
mindestens auf Englisch verfügbar zu machen, englischsprachige
Sachbearbeitung in Einwanderungsbehörden zu stärken sowie digitale Deutschkursangebote
bereits vor der Einreise bereitzustellen;
4. Deutschangebote in den PASCH-Schulen oder durch das Goethe-Institut
auszubauen sowie eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung des
Gesamtprogramms Sprache zu sichern, um deutsche Sprachkenntnisse systematisch
aufzubauen und Interesse an Deutschland als Arbeitsort zu wecken, dabei auch das
didaktisch aufbereitete Deutschangebot der DW-Akademie zu stärken, das
Fachkräfte bereits im Ausland – noch vor der Einreise – beim Spracherwerb
unterstützt;
5. Fachkräfteeinwanderung für geflüchtete Fachkräfte in Erstaufnahmeländern
durch Sensibilisierungs- und Unterstützungsprogramme für Verwaltung und
Wirtschaft sowie durch die Entwicklung von Hire-Train-Move-Modellen zu
erleichtern;
6. den Zugang zu Wohnraum für Fachkräfte aus dem Inland-, dem EU- und ferneren
Ausland zu erleichtern, indem der Bau von Mitarbeitendenwohnungen für
Arbeitgebende steuerlich attraktiv und bürokratisch erleichtert wird;
7. Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismuserfahrungen internationaler
Arbeits- und Fachkräfte auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt zu stärken und
den Zugang zu Beschwerde- und Beratungsstrukturen auszubauen sowie das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umfassend zu reformieren, um den
Schutz vor Diskriminierung wirksamer durchzusetzen, insbesondere durch eine
Verlängerung der Geltendmachungsfristen, die Einführung von
Verbandsklagerechten, die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf staatliches Handeln sowie
die Sicherstellung wirksamer Sanktionen;
8. die Verfahren für Fachkräftevisa und Familiennachzug stärker zu verzahnen, eine
parallele Bearbeitung entsprechender Anträge zu ermöglichen sowie den
Arbeitsmarktzugang für mitziehende Partnerinnen und Partner zu erleichtern;
9. ein staatlich gefördertes „Welcome-Mentoring“-Programm einzuführen, in dem
inzwischen beheimatete und beruflich integrierte Einwandernde neu
zugewanderte Fachkräfte in der ersten Phase ihres Aufenthalts begleiten, sowie
kommunale Integrationszentren auszubauen, die praktische Unterstützung im Alltag
anbieten, und lokale Netzwerke zu unterstützen;
10. die steuerlichen Rahmenbedingungen dahingehend nachzuschärfen, dass
umzugsbedingte Kosten, Sprachkurse, Nachhilfe für Kinder und vergleichbare
Aufwendungen leichter steuerfrei durch Arbeitgeber erstattet werden können, bspw.
indem die geltenden Pauschalen deutlich erhöht werden;
11. ein zentrales digitales Portal für alle einwanderungsrelevanten
Verwaltungsprozesse zu schaffen, eine personalisierte digitale Akte einzuführen, die eine
einmalige Dokumenteneinreichung ermöglicht und behördenübergreifend genutzt
werden kann, und dabei die für das Bundesministerium des Innern in Auftrag
gegebene Machbarkeitsstudie „Zentralisierung der Erwerbsmigrationsverfahren“ zu
berücksichtigen;
12. die arbeitsrechtliche Beratung für zugewanderte Beschäftigte in relevanten
Herkunftssprachen auszubauen sowie rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen,
die Abhängigkeiten vom einzelnen Arbeitgeber reduzieren und den Wechsel des
Arbeitsplatzes erleichtern;
13. ein transparentes Verifizierungs- und Informationssystem für private Arbeits-
und Ausbildungsvermittler im Kontext der Fachkräfteeinwanderung einzuführen
sowie über deutsche Auslandsvertretungen in den jeweiligen Landessprachen
über seriöse Vermittlungsangebote zu informieren und vor unseriösen
Vermittlungspraktiken zu warnen;
14. die internationale Fachkräftegewinnung auszubauen, indem die Kampagne
„Make it in Germany“ deutlich gestärkt, aktive Rekrutierungsmissionen in
wichtigen Zielregionen aufgebaut und internationale Alumni-Netzwerke ehemaliger
Studierender stärker genutzt werden;
15. sich bei allen Maßnahmen an internationalen Prinzipien für eine ethisch
verantwortbare Anwerbung zu orientieren und die Potenziale von Arbeitsmigration für
die Entwicklung in den Herkunftsländern zu fördern;
16. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gezielt bei der Anwerbung
ausländischer Fachkräfte zu unterstützen, indem niedrigschwellige Beratungs- und
Vermittlungsangebote geschaffen werden, die speziell auf die begrenzten personellen
und finanziellen Kapazitäten von KMU zugeschnitten sind; dies umfasst die
Bereitstellung von Informationsmaterialien, die Organisation von gemeinsamen
Rekrutierungsmissionen sowie die Schaffung von Kooperationsplattformen, die
KMU den Zugang zu internationalen Fachkräften erleichtern und administrative
Hürden abbauen;
17. ein unabhängiges Monitoring-System einzurichten, das die Umsetzung der
Maßnahmen zur Fachkräfteeinwanderung regelmäßig evaluiert und dem Deutschen
Bundestag jährlich Bericht erstattet;
18. die sogenannte Westbalkanregelung weiterzuentwickeln und zu prüfen,
inwieweit vergleichbare Zugangswege für weitere Staaten, insbesondere EU-
Beitrittskandidaten, geschaffen werden können;
19. die Prozesse zur Beschäftigungsbedingungsprüfung bei der Bundesagentur für
Arbeit zu evaluieren mit dem Ziel, die Prüfung effizienter zu gestalten, sodass
Arbeits- und Fachkräfte schneller ihre Tätigkeiten aufnehmen können und
Arbeitgeber mehr Planungssicherheit erhalten;
20. die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund konsequent zu
erleichtern, indem Arbeitsverbote für Geflüchtete aufgehoben, berufliche
Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote stärker gefördert sowie legale
Zuwanderungswege für Menschen geschaffen werden, die zum Arbeiten, Studieren oder
für eine Ausbildung nach Deutschland kommen wollen;
21. die Antidiskriminierungsstelle des Bundes strukturell zu stärken, bundesweit
niedrigschwellige, mehrsprachige Beratungs- und Beschwerdestrukturen
auszubauen sowie proaktive Instrumente wie Testings zur Aufdeckung struktureller
Diskriminierung zu etablieren.
Berlin, den 9. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
1. Anerkennungsverfahren – schnell, digital und einheitlich
Derzeit scheitern viele qualifizierte Zuwandernde nicht an fehlenden Kompetenzen, sondern an einem
zersplitterten, analogen System mit bis zu 500 verschiedenen Zuständigkeiten. Lange Wartezeiten von 12–18 Monaten
zwingen Fachkräfte, in konkurrierenden Ländern wie Kanada oder den Niederlanden Arbeit zu suchen.
Teilanerkennungen würden es ermöglichen, rascher in den Arbeitsmarkt einzutreten und parallel Qualifikationslücken
zu schließen.
Hierbei ist die auskömmliche Finanzierung des „Förderprogramms Integration durch Qualifizierung“
unerlässlich, damit die Integration von Arbeitskräften mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen häufiger in eine
nachhaltige und bildungsadäquate Beschäftigung münden kann. Außerdem soll in Zusammenarbeit mit
Migrant*innenorganisationen, dem IQ-Netzwerk und den Kammern Anerkennungen gemeinsam verbessert und
erleichtert werden.
2. Visumverfahren – entrümpeln und beschleunigen
Deutsche Botschaften im Ausland haben teils Wartezeiten von 6–12 Monaten für Terminvergaben. Bis ein Visum
erteilt ist, haben viele Bewerberinnen und Bewerber bereits ein Jobangebot in einem anderen Land angenommen.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren existiert bereits, wird aber von Arbeitgebern kaum genutzt – aus
Unwissenheit und bürokratischem Aufwand. Es braucht einen radikalen Abbau von Hürden und mehr Informationen
und Aufklärung, nicht nur kosmetische Reformen. Gerade für Start-ups und Scale-ups, die im internationalen
Wettbewerb um Talente besonders unter Zeitdruck stehen, ist dies ein strukturelles Hemmnis.
3. Sprachbarrieren abbauen – Behörden und Alltag
Ein Großteil hochqualifizierter Fachkräfte spricht Englisch, nicht aber Deutsch – zumindest bei Ankunft. Wer
auf der Suche nach einer Wohnung, bei der Ummeldung oder bei der Krankenkassenanmeldung auf rein
deutschsprachige Formulare und Sachbearbeitende trifft, erlebt Deutschland als abweisend und überwältigend. Das
schreckt ab und führt dazu, dass Fachkräfte das Land nach kurzer Zeit wieder verlassen. Der Vergleich mit
Ländern wie den Niederlanden oder Dänemark zeigt, dass englischsprachige Verwaltung ohne Qualitätsverlust
funktioniert und von Ankommenden dankbar angenommen wird.
4. Deutschangebote fördern – Interesse wecken und Integration vereinfachen
Gute Deutschkenntnisse sind für viele internationale Fachkräfte eine zentrale Voraussetzung, um sich erfolgreich
in Arbeitsmarkt und Gesellschaft zu integrieren. Programme wie die Initiative Schulen: Partner der Zukunft
(PASCH) sowie Sprachangebote des Goethe-Institut leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag dazu, junge
Menschen weltweit frühzeitig mit der deutschen Sprache und Kultur in Kontakt zu bringen. Sie schaffen damit
langfristige Bildungs- und Mobilitätsperspektiven und stärken zugleich das Interesse an Deutschland als Studien-,
Ausbildungs- und Arbeitsstandort. Angesichts des steigenden internationalen Wettbewerbs um qualifizierte
Arbeitskräfte ist es daher sinnvoll, diese Strukturen auszubauen und ihre Finanzierung langfristig zu sichern, um
Deutschkenntnisse systematisch zu fördern und frühzeitig Bindungen an Deutschland als möglichen Arbeits- und
Lebensort zu schaffen. Das Gesamtprogramm Sprache umfasst darüber hinaus auch die Förderung von
Sprachkursen und Integrationsangeboten in Deutschland und ist damit ein zentraler Baustein, um eingewanderten
Fachkräften den schnellen Einstieg in Arbeitsmarkt und Alltag zu erleichtern.
5. Geflüchtete Fachkräfte – Potenzial nutzen
Fachkräfte werden dringend gesucht. Doch geflüchtete Fachkräfte bleiben oft jahrelang in Erstaufnahmeländern
ohne Perspektive.
Ein Großteil der Menschen, die vertrieben werden, sind Binnenvertriebene oder finden in Nachbarländern oder
Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen Zuflucht. Viele geflüchtete Fachkräfte können in dieser
Situation keine Arbeit finden, obwohl sie bereits über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Diese Fachkräfte
könnten durch Arbeitsmigration nach Deutschland kommen und so gleichzeitig Arbeit und Schutz erhalten.
Doch das System ist noch nicht auf die besondere Situation geflüchteter Fachkräfte eingestellt. Die
Bundesregierung sollte deshalb weiter in Pilotprogramme investieren, um Politik, Verwaltung und Wirtschaft für die
Potenziale geflüchteter Fachkräfte zu sensibilisieren und Arbeitgebende und auch Behörden bei den
Einstellungsprozessen zu unterstützen. Außerdem soll die Bundesregierung in „Hire-Train-Move“-Modelle investieren und
interessierte Geflüchtete in Erstaufnahmeländern gezielt auf die Fachkräfteeinwanderung vorbereiten.
6. Wohnungsmarkt – Erstversorgung und Erschwinglichkeit
Der Nachweis einer festen Wohnadresse ist häufig Voraussetzung für Aufenthaltstitel, Konto und
Krankenversicherung – doch ohne diese Dokumente findet man kaum eine Wohnung. Dieser Teufelskreis ist für viele
Einwandernde das praktische Haupthindernis. Gerade in Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie
München, Frankfurt oder Hamburg scheitern Fachkräfte an der Realität des Marktes, noch bevor sie anfangen zu
arbeiten.
7. Bekämpfung von Diskriminierung – Durch Beratung und konsequentes Antidiskriminierungsrecht
Studien und Erfahrungsberichte zeigen, dass internationale Arbeits- und Fachkräfte auf dem Wohnungsmarkt
sowie im Alltag weiterhin strukturelle Benachteiligungen und Diskriminierung erfahren, etwa bei der
Wohnungssuche oder im Kontakt mit Behörden und privaten Marktakteuren. Besonders Personen mit nicht-deutschen
Namen oder sichtbarem Migrationshintergrund berichten über schlechtere Chancen im Bewerbungsprozess für
Wohnraum sowie über wiederkehrende Rassismuserfahrungen. Diese Faktoren wirken sich unmittelbar auf die
Standortattraktivität aus und erhöhen das Risiko frühzeitiger Abwanderung. Eine konsequente Stärkung von
Antidiskriminierungsstrukturen und niedrigschwelligen Beratungsangeboten ist daher auch ein wesentlicher
Bestandteil einer erfolgreichen Fachkräftepolitik. Dazu gehört insbesondere eine Weiterentwicklung des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um den Schutz vor Diskriminierung im Arbeits- und Wohnungsmarkt
wirksamer durchzusetzen.
8. Familiennachzug – flexibel und unbürokratisch
Eine der häufigsten Ursachen, warum Fachkräfte trotz Jobangebot einen Wechsel nach Deutschland ablehnen:
Sie fürchten, ihre Familie zurücklassen zu müssen oder dass der Partner keine Arbeitserlaubnis erhält. Wenn
Partnerinnen und Partner keine Möglichkeit haben, selbst zu arbeiten, entfällt ein wesentlicher Anreiz zur
Einwanderung. Kanada hat gezeigt, dass das Prinzip „family comes together“ die Attraktivität eines Landes erheblich
steigert.
9. Soziale Integration – Netzwerke und Ankommendenbegleitung
Soziale Einsamkeit und Orientierungslosigkeit sind häufige Gründe für die Abwanderung ausländischer
Fachkräfte in den ersten zwei Jahren. Wer niemanden kennt, die Verwaltung nicht versteht und im Alltag auf
Ablehnung trifft, sucht sich ein anderes Land. Gut konzipierte Mentoring-Programme sind vergleichsweise günstig und
haben nachweislich hohe Wirkung auf die Verbleibsquote.
Lokale Netzwerke zwischen Arbeitgeber*innen, Handelskammern, Gewerkschaften, Kommunen,
Wohlfahrtsverbänden, Migrant*innenorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Haupt- und Ehrenamtlichen
ermöglichen Erfahrungsaustausch und abgestimmte Verfahren.
10. Steuern und Sozialabgaben – Anreize für internationale Fachkräfte
Die Steuer- und Abgabenquote für Deutschland liegt nach aktuellen OECD-Daten im Mittelfeld der betrachteten
Staaten (Steuerquote im unteren und Abgabenquote im oberen Mittelfeld, www.bundesfinanzministe-
rium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/08/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-steuern-im-internationalen-ver-
gleich-2024.html) .Insbesondere für gut verdienende Fachkräfte im Tech-, Ingenieur- und Gesundheitsbereich
bieten Staaten wie Irland, die USA oder die Schweiz attraktivere Steuer- und Abgabenquoten. Vor allem aber
überbordende Bürokratie macht Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland unattraktiv
(www.ihk.de/ulm/hauptnavigation/online-magazin/themen/fachkraeftesicherung/buerokratie-blockiert-die-
einwanderung-von-fachkraeften-6650946). Die Anhebung von Pauschbeträgen ermöglicht hier nicht nur steuerliche
Vergünstigungen, sondern vor allem auch Vereinfachungen, von denen Unternehmen, Finanzbehörden und
Zuwandernde profitieren würden.
11. Digitale Verwaltung – One-Stop-Government für Einwandernde
Heute müssen Einwandernde durchschnittlich 8–12 verschiedene Behörden kontaktieren und dieselben
Dokumente 3–6-mal meist analog einreichen. Das bindet Zeit, Nerven und Ressourcen – bei Einwandernden und bei
Behörden. Estland und Dänemark zeigen, dass ein vollständig digitalisiertes Verwaltungssystem nicht nur
effizienter, sondern auch attraktiver für internationale Fachkräfte ist.
12. Arbeitsmarktrechte – Schutz vor Ausbeutung und Flexibilität
Viele Fachkräfte bleiben in missbräuchlichen oder unterbezahlten Arbeitsverhältnissen, weil ihr Aufenthaltstitel
an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden ist. Die Angst vor Abschiebung verhindert, dass sie ihre Rechte als
Arbeitnehmer einfordern. Wer Deutschland als sicheres und faires Land erlebt, bleibt, wird heimisch und baut
sich hier eine Zukunft auf. Ausbeutung und prekäre Arbeitsbedingungen hingegen verletzen grundlegende
Arbeitnehmerrechte und untergraben das Vertrauen in Deutschland als attraktiven Arbeits- und Lebensstandort.
13. Fachkräftevermittlung aus Drittstaaten – Regulierung unseriöser und ausbeuterischer privater
Vermittlungsagenturen
Ein signifikanter Teil der Fachkräfteeinwanderung erfolgt über private Arbeits- und Ausbildungsvermittler. In
der Praxis kommt es dabei durch einzelne Vermittlungsagenturen wiederholt zu intransparenten Gebühren,
falschen Versprechen über Arbeitsbedingungen und zu Abhängigkeiten, die in Ausbeutung vor Ort in Deutschland
münden.
Ein Verifizierungssystem sowie eine aktive Aufklärung durch deutsche Auslandsvertretungen in den jeweiligen
Landessprachen würden Transparenz schaffen und Missbrauch durch private Vermittler verhindern.
14. Internationale Sichtbarkeit – Deutschland aktiv vermarkten
Deutschland wirbt passiv, Kanada und Australien hingegen aktiv. Während Deutschland wartet, dass Fachkräfte
sich von alleine bewerben, reisen kanadische und australische Recruiter in Zielländer, halten
Informationsveranstaltungen ab und bieten klare Einwanderungspfade an. Internationale Studierende, die ihr Studium in
Deutschland absolviert haben, sind dabei die wertvollste Zielgruppe, um die sich aktiv bemüht werden sollte – sie kennen
das Land, sprechen oft Deutsch und sind bereits integriert. Gleichzeitig sollte eine verstärkte internationale
Fachkräftegewinnung internationale Prinzipien einer ethisch verantwortbaren Anwerbung berücksichtigen und darauf
achten, dass Arbeitsmigration auch positive Entwicklungseffekte für die Herkunftsländer entfalten kann.
15. Kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Scale-ups – Gezielte Unterstützung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)), Start-ups und Scale-ups spielen eine zentrale Rolle für Beschäftigung,
Innovation und regionale Wertschöpfung in Deutschland, verfügen jedoch häufig nicht über die personellen,
finanziellen oder administrativen Kapazitäten, um eigenständig internationale Fachkräfte zu rekrutieren.
Während große Unternehmen eigene Personalabteilungen, internationale Netzwerke und Erfahrung mit Visum- und
Anerkennungsverfahren besitzen, stehen KMU, Start-ups und Scale-ups oftmals vor erheblichen
organisatorischen und bürokratischen Hürden. Dies führt dazu, dass viele kleine Betriebe trotz akuten Fachkräftebedarfs
kaum Zugang zu internationalen Arbeitsmärkten haben. Niedrigschwellige Beratungs- und
Vermittlungsangebote können KMU, Start-ups und Scale-ups dabei unterstützen, Rekrutierungsprozesse besser zu verstehen,
geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu finden und administrative Verfahren effizient zu bewältigen.
Gemeinsame Rekrutierungsinitiativen, branchenspezifische Informationsangebote und Kooperationsplattformen können
zudem dazu beitragen, Synergien zu schaffen und den Zugang zu internationalen Fachkräften insbesondere für
kleinere Betriebe deutlich zu erleichtern.
16. Regelmäßige Evaluation – Verbesserungen sicherstellen
Eine engmaschige wissenschaftliche Begleitung ermöglicht es, Wirkungen auf Arbeitsmarkt, Integration und
Herkunftsländer laufend zu evaluieren und Regelungen bei Bedarf evidenzbasiert nachzusteuern.
17. Weiterentwicklung der Westbalkanregelung und Ausweitung auf EU-Beitrittskandidaten
Die Ausweitung der Westbalkan-Regelung auf weitere EU-Beitrittskandidaten wie die Türkei und Georgien
stärkt legale und regulierte Arbeitsmigration, reduziert irreguläre Migration und schließt an die europäische
Beitrittsperspektive dieser Staaten an.
18. Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit evaluieren – einen effektiveren Prozess gewährleisten
Die Beschäftigungsbedingungsprüfung der Bundesagentur für Arbeit führt in der Praxis teilweise zu zeitlichen
Verzögerungen im Einstellungsprozess. Diese Verzögerungen können dazu führen, dass Arbeits- und Fachkräfte
alternative Angebote in anderen Zielländern annehmen und Arbeitgeber in Deutschland mit Unsicherheiten bei
der Personalplanung konfrontiert sind. Eine Evaluation der bestehenden Prozesse ist daher erforderlich, um
bestehende Verfahrensabläufe zu vereinfachen und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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