Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025 Einsatz chemischer Kampfstoffe
Text
Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025 Einsatz chemischer Kampfstoffe
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3600
21. Wahlperiode 22.01.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025
Einsatz chemischer Kampfstoffe
Inhal tsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis ................................................................................. 4
Tabellenverzeichnis ...................................................................................... 4
Infokästen ..................................................................................................... 4
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................... 5
Zusammenfassung ........................................................................................ 7
1 Einleitung ........................................................................................... 9
2 Szenario, Ereignisbewältigung und Auswirkungen auf
das Schutzgut Mensch ....................................................................... 11
2.1 Szenario ............................................................................................... 11
2.2 Hafengelände ....................................................................................... 12
2.3 Rangierbahnhof ................................................................................... 15
2.4 Materialdepot ...................................................................................... 16
2.5 Allgemeine Auswirkungen .................................................................. 16
3 Direkte Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung
durch Kritische Infrastrukturen ...................................................... 18
3.1 Sektor Staat und Verwaltung ............................................................... 18
3.2 Auswirkungen auf den Sektor Gesundheit .......................................... 18
3.3 Auswirkungen auf den Sektor Transport und Verkehr ........................ 20
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Januar 2026 gemäß § 18 Absatz 1 des
Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes.
Seite
3.4 Auswirkungen auf den Sektor Informationstechnik und
Telekommunikation sowie die Branche Elektrizität ........................... 20
3.5 Auswirkungen auf den Sektor Ernährung ........................................... 20
4 Handlungsempfehlungen .................................................................. 22
4.1 Übergreifende Handlungsempfehlungen ............................................. 24
4.2 Handlungsempfehlungen für den Zivilschutz ..................................... 5
4.3 Handlungsempfehlungen für die Aufrechterhaltung der Staats-
und Regierungsfunktionen .................................................................. 12
4.4 Handlungsempfehlungen für die Versorgung der Bevölkerung
und der Streitkräfte .............................................................................. 13
4.5 Handlungsempfehlungen für die Unterstützung der Streitkräfte ......... 15
4.6 Forschungsbedarfe .............................................................................. 15
5 Risikobewertung, Risikobehandlung und Ausblick ....................... 16
Quellenverzeichnis ....................................................................................... 17
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abbildung 1: Der Risiko- und Krisenmanagement-Kreislauf (BBK) ....... 23
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Überblick über die Auswirkungen auf das Schutzgut
Mensch circa 15 Stunden nach Ereignis.............................. 16
Tabelle 2: Ebenen und Adressatenkreise für die
Handlungsempfehlungen ..................................................... 24
Infokästen
Infobox 1: Informationen zu VX .......................................................... 11
Infobox 2: Informationen zu Schwefellost............................................ 12
Infobox 3: Handlungsempfehlungen ..................................................... 23
Abkürzungsverzeichnis
ABC Atomar, biologisch, chemisch (siehe auch CBRN)
ATF Analytische Taskforce
BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BLoAG ZMZ/ZV Bund-Länder-offene Arbeitsgruppe zivil-militärische Zusammenarbeit/
Zivile Verteidigung
BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
CBRN Chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear
CBRN-PSA Persönliche CBRN-Schutzausrüstung
Dekon P Dekontamination Personal
ErkW Erkundungswagen
EU Europäische Union
FDI Foreign Direct Investment
GG Grundgesetz
GMLZ Gemeinsames Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern
GW Dekon P Gerätewagen Dekontamination Personal
HNS Host Nation Support
IRM Integriertes Risikomanagement
KAEP Krankenhausalarm- und Einsatzplanung
KRITIS Kritische Infrastrukturen
KRITIS-DachG KRITIS-Dachgesetz
KZV Konzeption Zivile Verteidigung
MANV Massenanfall von Verletzten
MEGN Militäreisenbahngrundnetz
MeldRL Melderichtlinien
MTF Medizinische Taskforce
NATO Organisation des Nordatlantikvertrags (englisch: North Atlantic Treaty Organization)
NEF Notarzteinsatzfahrzeug
NEMP Nuklearer elektromagnetischer Impuls
ÖGD Öffentlicher Gesundheitsdienst
OPLAN DEU Operationsplan Deutschland
OrgL Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
PSNV Psychosoziale Notfallversorgung
RRGV Rahmenrichtlinie für die Gesamtverteidigung
RTW Rettungstransportwagen
SanMat Sanitätsmaterial
SK Sichtungskategorie
THW Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
TraViMo Transportstrom-Visualisierungsmodell
UAG Unterarbeitsgruppe
UCPM Europäisches Katastrophenschutzverfahren (Union Civil Protection Mechanism)
VS-NfD Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
ZAP Zivile Alarmplanung
ZMZ Zivil-Militärische Zusammenarbeit
ZSKG Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
ZV Zivile Verteidigung
Zusammenfassung
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Risikoanalyse „Einsatz chemischer Kampfstoffe“ vorgestellt. Die
Risikoanalyse wurde von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet. Ziel ist es, Auswirkungen aufzuzeigen
und Handlungsempfehlungen für eine Optimierung des Hilfeleistungssystems in Deutschland abzuleiten.
Szenario
Die Risikoanalyse für den Zivilschutz nach § 18 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des
Bundes (ZSKG) betrachtet die Auswirkungen von Gefahrenereignissen anhand von plausiblen Szenarien. Das
Gesamtszenario zur Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) beschreibt für Deutschland einen möglichen Verlauf
eines kriegerischen Konfliktes in vier Phasen und bildet so den Rahmen für die Analyse des Teilszenarios „Einsatz
chemischer Kampfstoffe“.
In diesem Szenario kommt es zu einem militärischen Aufmarsch eines Aggressors an den östlichen Grenzen des
NATO-Bündnisgebietes und als Reaktion darauf zu einem Aufmarsch von NATO-Kräften. In dieser Phase verübt
der Aggressor drei Anschläge mit chemischen Kampfstoffen auf militärisch bedeutsame Logistikknotenpunkte in
Deutschland. Angenommene Anschlagsorte sind ein Seehafen, ein Rangierbahnhof und ein Materialdepot der
Bundeswehr. Ziel der Anschläge ist es, die Drehscheibenfunktion Deutschlands und somit den Aufmarsch
alliierter Truppen an der Bündnisgrenze zu behindern. Zum Einsatz kommen der Nervenkampfstoff VX sowie der
Hautkampfstoff Schwefellost.
Das Szenario ist keine Vorhersage eines möglichen Ereignisses, sondern spielt einen hypothetischen, aber
plausiblen Verlauf durch. Viele andere mögliche Abläufe sind denkbar, darunter auch Ereignisse mit noch deutlich
schwerwiegenderen Auswirkungen.
Auswirkungen
Der Anschlag auf dem Hafengelände verursacht durch die Art der Ausbringung und die zum Einsatz kommende
Menge des Nervenkampfstoffes VX den weitaus größten Teil der verletzten und verstorbenen Personen.
Insgesamt versterben in Folge der Anschläge innerhalb der ersten 15 Stunden mehr als 8.500 Personen. Mehr als
33.500 weitere Personen werden zum Teil schwer verletzt, so dass in der Folge mehrere tausend Personen
intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Es kommt über Tage und Wochen zu mehreren hundert weiteren
Todesfällen. Zudem reichen die bestehenden Betten- und Behandlungskapazitäten in deutschen Krankenhäusern bei
Weitem nicht aus, um die hohe Anzahl verletzter Personen intensivmedizinisch zu versorgen.
Am Rangierbahnhof kommt es nach der Ausbringung des Hautkampfstoffes Schwefellost zu vier Toten und etwa
400 Verletzten. Da die Symptome zeitverzögert auftreten, kommt es zu Kontaminationsverschleppungen bis in
weite Teile Deutschlands. Am Materialdepot der Bundeswehr wird die Ausbringung von VX schnell erkannt, so
dass sich nur eine geringe Anzahl von Mitarbeitenden kontaminiert.
Viele zehntausend Personen sind unmittelbar oder mittelbar von den Ereignissen betroffen. Für sie müssen
Unterkünfte bereitgestellt werden, in denen sie versorgt und psychosozial betreut werden. Das Szenario übersteigt
alle bisherigen Ereignisse bei Weitem, weshalb der Bevölkerungsschutz und insbesondere der präklinische und
klinische Medizinische CBRN1-Schutz vor besondere Herausforderungen gestellt werden.
Obwohl bei den Anschlägen zwei bedeutende Logistikknotenpunkte betroffen sind, zeigen Modellierungen der
Verkehrsströme, dass trotz des zeitweisen Ausfalls nicht mit relevanten Auswirkungen auf die bundesweite
Versorgung der Bevölkerung und den Host Nation Support zu rechnen ist.
Zentrale Handlungsempfehlungen
Umdenken in der Vorplanung für den Bevölkerungsschutz. Viele Rahmen- und Fähigkeitskonzepte sind für
friedenszeitliche Gefahren entwickelt worden. Sowohl die vorliegende Risikoanalyse als auch Erkenntnisse des
ukrainischen Zivilschutzes zeigen, dass bestehende Konzepte für die Bewältigung von Ereignissen zu
Kriegszeiten oft nicht ausreichen. Alle Akteure müssen sich explizit darauf vorbereiten, dass sie über die bestehenden
1 CBRN steht für chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear. Bei der Bundeswehr wird analog die Bezeichnung ABC für atomar,
biologisch, chemisch verwendet.
Konzepte hinaus Lösungen für die Ereignisbewältigung im Zivilschutz finden müssen. Auch müssen
Entscheidungen zu Schutzzielen getroffen werden, die den Grenzen der Planbarkeit Rechnung tragen.
Auskömmliche Finanzierung aller Bereiche des Zivilschutzes. Insbesondere im Bereich der ergänzenden
Ausstattung, der Schutzmaßnahmen, der Sanitätsmaterialbevorratung und der Ausbildung reichen die aktuellen
Ressourcen nicht aus, um der Verantwortung des Bundes zum Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren
gerecht zu werden. Das betrifft sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen in den verantwortlichen
Behörden.
Regelmäßige und anlassbezogene Überprüfung sowie erforderlichenfalls Anpassung des Ausstattungssolls
der ergänzenden Ausstattung für den Zivilschutz. Das aktuelle Ausstattungssoll wurde 2008 vereinbart und
wirkt angesichts der aktuellen Sicherheitslage und zunehmender Bedrohungen durch staatliche Akteure nicht
mehr zeitgemäß. Auch fehlt ein Prozess der regelmäßigen Evaluierung sowie Möglichkeiten der kurzfristigen,
bedrohungsgerechten Anpassung („Sofortbedarfe“).
Schaffung von Strukturen, die eine Priorisierung und Entscheidungsfindung der zivilen Seite auf
Bundesebene ermöglichen. Dies muss auf Grundlage eines zivilen Lagebildes erfolgen und auch vor dem Eintritt des
äußeren Notstandes möglich sein, um eine Handlungsfähigkeit zu gewährleisten und einen effektiven Einsatz
begrenzter Ressourcen zu ermöglichen.
Stärkung des Selbstschutzes und der Eigenverantwortung der Bevölkerung. Nur wenn die Bevölkerung als
wichtige Akteurin der Gesamtverteidigung anerkannt wird und über mögliche Bedrohungen sowie vor allem
deren Auswirkungen adäquat aufgeklärt wird, können sich die Menschen zum eigenen Schutz sowie zum Schutz
anderer angemessen vorbereiten. Selbstschutz und Eigenverantwortung der Bevölkerung sind ein wesentlicher
Bestandteil der erforderlichen gesellschaftlichen Resilienz und müssen als solches gestärkt werden.
Schaffung einer strategischen Vorausschau mit Blick auf kriegerische Bedrohungen, die modernen
Methoden der Kriegsführung gerecht wird und aktuelle Erkenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Hierzu müssen
sich Expertinnen und Experten der verschiedensten Fachrichtungen regelmäßig austauschen, auf welche Art und
Weise ein Aggressor der Bundesrepublik gezielt Schaden zufügen könnte. An diesen Szenarien müssen sich
Planungen und Beschaffungen ausrichten.
Beschaffung von persönlicher CBRN-Schutzausrüstung (CBRN-PSA) in ausreichender Menge für den
Zivil- und Katastrophenschutz, für Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie in
Krankenhäusern. Des Weiteren flächendeckende Ausbildung und regelmäßige Übung zur Befähigung in der
Anwendung von CBRN-PSA und zur Durchführung jeweils relevanter Maßnahmen in PSA.
Schaffung einer Fachbehörde für chemische Gefahren auf Bundesebene. Während es mit dem Robert-Koch-
Institut und dem Bundesamt für Strahlenschutz für die Bereiche biologischer und radioaktiver/nuklearer Agenzien
spezialisierte Fachbehörden auf Bundesebene gibt, fehlt eine solche Struktur für chemische Agenzien.
Risikobewertung und Risikobehandlung
Die Risikoanalyse bildet lediglich einen Ausgangspunkt für weitere notwendige Schritte des Risikomanagements,
um möglichen Bedrohungen wirksam begegnen zu können. Nach der Analyse folgen die Risikobewertung und
die Risikobehandlung. Die Risikobewertung, insbesondere die Entscheidung darüber, welches verbleibende
Risiko akzeptiert wird, sowie über die Umsetzung von Maßnahmen ist nicht nur eine fachliche, sondern
insbesondere eine politische und strategische Aufgabe, da es in hohem Maße um die Bereitstellung von Ressourcen und
Priorisierungen geht. Die in der vorliegenden Risikoanalyse identifizierten Herausforderungen sowie die daraus
abgeleiteten Handlungsempfehlungen sollen dazu dienen, die politische Risikobewertung fachlich zu unterstützen
und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der Risikobehandlung vorzubereiten. Entscheidungen
über die Umsetzung der genannten Maßnahmen sowie die Festlegung geeigneter Schutzziele und
Akzeptanzgrenzen müssen durch politische Entscheidungsprozesse erfolgen.
1 Einleitung
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bedeutet eine fundamentale Veränderung der Sicherheitslage für
ganz Europa. Dies hat in Deutschland zu einer sicherheitspolitischen Zeitenwende geführt. Die Nationale
Sicherheitsstrategie betont die Dringlichkeit und den herausgehobenen Stellenwert von Wehrhaftigkeit und Resilienz
für die staatliche und gesellschaftliche Sicherheitsvorsorge. Auch die Zivile Verteidigung unterliegt als
gleichwertiger Teil der Gesamtverteidigung einem beschleunigten Weiterentwicklungsprozess.
Innerhalb der Zivilen Verteidigung kommt dem Zivilschutz eine besondere Bedeutung zu, dessen Aufgabe
es nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) ist,
„durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder
verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor
Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern“.
Im Gegensatz zum Katastrophenschutz, der im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt, fallen die Aufgaben
des Zivilschutzes unter die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes. Um einen ausreichenden Schutz der
Bevölkerung sicherzustellen, müssen präventive und vorbereitende Maßnahmen getroffen werden.
Entsprechend muss der Bund sich vorausschauend und strukturiert mit den Gefahren eines möglichen bewaffneten
Konflikts auseinandersetzen, um daraus notwendige Maßnahmen abzuleiten.
Das Risikomanagement hat zum Ziel, die negativen Folgen von potenziellen Ereignissen möglichst gering
zu halten. Wichtige Instrumente des Risikomanagements sind dabei die Identifikation und die Analyse von
Risiken. Die Eintrittswahrscheinlichkeit lässt sich bei vorsätzlichen Handlungen wie Krieg oder Terror nur
unzureichend oder gar nicht ermitteln. Es ist aber entscheidend, dass die betrachteten Szenarien plausibel
sind.
Gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 des ZSKG erstellt der Bund eine Risikoanalyse für den Zivilschutz. Die
Risikoanalyse wird von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet und versucht, die Auswirkungen eines
möglichen Gefahrenereignisses detailliert und realitätsnah darzustellen. Das Ziel ist dabei, Möglichkeiten aufzuzeigen,
wie das Risiko verringert und so die Resilienz gesteigert werden kann. Dafür werden Herausforderungen und
Fähigkeitslücken in Bezug auf die betrachtete Gefahr herausgearbeitet. Dabei fokussiert sich die Analyse auf die
Herausforderungen für den Zivilschutz als Bundesaufgabe. Spezifische Auswirkungen auf den unteren
Verwaltungsebenen können nur in Teilen abgebildet werden. Die vorliegende Analyse bildet somit den Ausgangspunkt,
um in weiteren Schritten des Risikomanagements die Risiken und damit verknüpfte Handlungsoptionen fachlich
und politisch zu bewerten und Maßnahmen zur Minimierung des Risikos umzusetzen. Auch kann sie Grundstein
für Folgeanalysen in anderen Fachressorts oder auf Landesebene sein.
Die Risikoanalyse des Bundes betrachtet die zu analysierenden Gefahren mithilfe von Szenarien. Diese Szenarien
basieren auf Annahmen von Experten, die zwar plausibel, aber grundsätzlich fiktiv sind. Sie dienen dazu, sich
möglichen Ereignissen anzunähern, um eine Einschätzung davon zu erhalten, mit welchen Folgen bei Eintritt
eines solchen oder eines ähnlichen Ereignisses zu rechnen ist.
Bisher wurden in der Risikoanalyse des Bundes die Gefahren Hochwasser, Pandemie, Wintersturm, Sturmflut,
Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk, Freisetzung chemischer Stoffe, Dürre und Erdbeben
analysiert. Hierbei wurden Gefahren in den Blick genommen, die in ihrem Ausmaß insofern auch Bundesrelevanz
haben, als dass zum einen Katastrophenhilfe des Bundes zur Bewältigung notwendig wird und zum anderen
Schadensbilder entstehen, die auch für den Zivilschutz relevant sind.
Vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Zeitenwende ist die Betrachtung von Zivilschutz-Szenarien
unumgänglich. Die Wahrscheinlichkeiten von Bedrohungen durch den Einsatz von Waffengewalt und kriegerische
Handlungen sind nur schwer berechenbar, da sie von menschlichen Entscheidungen abhängen und nicht auf
naturräumlichen Prozessen beruhen. Gleichwohl lassen sich plausible Szenarien beschreiben und Schadensausmaße
mit hinreichender Verlässlichkeit abschätzen. Auch für den Katastrophenschutz, der im integrierten
Hilfeleistungssystem Deutschlands die Grundlage für den Zivilschutz bildet, bietet diese Analyse einen Mehrwert. Für die
vorliegende Risikoanalyse wurde das Gesamtszenario zur Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)2, das einen
möglichen Verlauf eines kriegerischen Konflikts beschreibt, als Rahmenhandlung verwendet. Das dieser Analyse
zugrunde liegende Teilszenario wurde im Zusammenwirken mit der Bundeswehr und kompatibel zum Operati-
2 Vgl. Deutscher Bundestag (2024): Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2023. Bundestags-Drucksache 20/10476
onsplan Deutschland (OPLAN DEU) erarbeitet. Hierbei wurden auch Erkenntnisse aus dem russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine berücksichtigt. Durch die Analyse der Auswirkungen des betrachteten Szenarios können
Zusammenhänge und Kaskadeneffekte erkannt werden. Da Abläufe, Ressourcen und Fähigkeiten des
Hilfeleistungssystems analysiert werden, sind die Ergebnisse zu einem gewissen Ausmaß übertragbar, beispielsweise auf
andere Orte oder vergleichbare Ereignisse. Das Ziel der Risikoanalyse ist dabei nicht, möglichst exakte Werte im
Sinne einer Prognose zu generieren, sondern auf der Grundlage von plausiblen Annahmen eine realistische
Größenordnung für das zu erwartende Schadensausmaß herauszuarbeiten. Dabei gilt es zu beachten, dass viele andere
mögliche Szenarien denkbar und gleichermaßen plausibel sind, darunter auch Ereignisse mit noch deutlich
schwerwiegenderen Auswirkungen.
Die Angaben sowohl zu Betroffenen, Patientinnen und Patienten sowie Verstorbenen als auch zu Zeitabläufen,
Verfügbarkeiten von Ressourcen etc. sind im Sinne einer plausiblen Größenordnung zu verstehen, nicht als
absolute Werte. Da in keiner Analyse sämtliche Einflussfaktoren und Zusammenhänge betrachtet werden können,
erhebt die Betrachtung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf der Versorgung der Patientinnen und Patienten direkt nach den
Anschlägen noch am Anschlagsort. Die teils enormen Herausforderungen für das Gesundheitssystem und den
Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz, die nach der akuten Abarbeitung der Lage vor Ort entstehen, beispielsweise
durch die große Anzahl zu verlegender Patientinnen und Patienten sowie der benötigten Intensivbetten, werden
perspektivisch genannt, sind aber nicht mehr Teil der detaillierten Analyse.
Die Ergebnisse der Risikoanalyse „Einsatz chemischer Kampfstoffe“ werden im Folgenden zusammenfassend
vorgestellt. Hierbei wird ein besonderer Fokus auf die Handlungsempfehlungen gelegt, die sich aus der Analyse
für unterschiedliche Akteure ergeben. Die vollständige Risikoanalyse ist als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE-
BRAUCH (VS –NfD) eingestuft.
2 Szenario, Ereignisbewältigung und Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch
2.1 Szenario
Das Szenario der vorliegenden Analyse findet innerhalb der Phase II des Gesamtszenarios zur KZV statt. Das
Gesamtszenario zur KZV beschreibt einen möglichen und plausiblen Verlauf eines kriegerischen Konfliktes in
vier Phasen. Die einzelnen Phasen werden ausführlich im Bundestagsbericht zur Risikoanalyse 2023
beschrieben2.
In Phase II kommt es zu einem militärischen Aufmarsch des Aggressors an den östlichen Grenzen des
NATO-Bündnisgebietes und als Reaktion darauf zu einem Aufmarsch von NATO-Kräften. Der Aggressor führt
vermehrt Spionage, Cyberangriffe, Sabotageakte und Anschläge durch, um mögliche Truppenbewegungen
innerhalb des NATO-Territoriums und insbesondere in Deutschland zu be- oder verhindern und so den Aufmarsch von
Streitkräften an der Ostflanke der NATO zu verzögern. Der Spannungsfall ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht
festgestellt worden.
Während der andauernden Verlegung alliierter Truppen durch Deutschland verüben vom Aggressor eingesetzte
Agenten und irreguläre Kräfte drei annähernd zeitgleiche Anschläge mit chemischen Kampfstoffen auf militärisch
bedeutsame Logistikknotenpunkte in unterschiedlichen Bundesländern. Ziel ist, Deutschland als Aufnahmestaat
(engl. Host Nation) und Drehscheibe für die alliierten Truppenbewegungen Richtung NATO-Ostgrenze zu
schwächen und so den Nachschub für die NATO-Truppen im Hinblick auf die Konfrontation an der NATO-Ostflanke
zu behindern. Anschlagsorte sind ein Seehafen, ein Rangierbahnhof und ein Materialdepot der Bundeswehr. Zum
Einsatz kommen der Nervenkampfstoff VX sowie der Hautkampfstoff Schwefellost. Da es keine polizeilichen
oder nachrichtendienstlichen Hinweise auf einen bevorstehenden Anschlag mit chemischen Kampfstoffen gab,
treffen die drei Anschlagsereignisse die deutschen Behörden weitestgehend unvorbereitet.
Infobox 1: Informationen zu VX
VX wurde Ende der 1950er Jahre entwickelt und gilt als der giftigste großtechnisch hergestellte chemische
Kampfstoff. VX ist um ein Vielfaches giftiger als Sarin.
Die Aufnahme von VX kann durch Einatmen von Aerosolen oder Dämpfen, durch offene Wunden, über die
Schleimhäute, aber auch durch die intakte Haut oder durch Verschlucken erfolgen. Die Aufnahme durch
Einatmung erfolgt am schnellsten und spielt daher in vielen Szenarien die größte Rolle.
VX löst unterschiedliche Symptome aus, die von der Schwere der Vergiftung abhängen, insbesondere von der
aufgenommenen Menge VX sowie der Einwirkdauer.
VX ist eine farblose und geruchlose Flüssigkeit. Es handelt sich um einen sesshaften Kampfstoff, so dass
betroffene Geländeteile nach der Ausbringung von VX lange kontaminiert bleiben. Um schnell eine möglichst
große Wirkung zu erzielen, wird VX üblicherweise als Aerosol ausgebracht.
Eine Vergiftung mit VX kann mit spezifischen Antidoten (insbesondere Atropin und Oxime) behandelt werden.
Die Betroffenen benötigen jedoch auch eine allgemeine, symptomatische Therapie und je nach Schweregrad
der Intoxikation eine weitergehende intensivmedizinische Versorgung.
VX kann mit der Messtechnik auf den CBRN3-Erkundungswagen (CBRN ErkW) der ergänzenden Ausstattung
des Bundes prinzipiell detektiert werden. Bei zu großer Entfernung zwischen Kontamination und Messgerät
wird gegebenenfalls die Mindestkonzentration zum Nachweis nicht mehr erreicht. Die durch den Bund
ausgestattete Analytische Task Force (ATF) verfügt über Messtechnik, die auch die Detektion schwerflüchtiger
Agenzien ermöglicht. Die ATF steht als Spezialressource an acht Standorten in Deutschland zur Verfügung
und kann als Unterstützung zur Analyse und Beratung angefordert werden.
Zur Dekontamination von VX ist im Gelände unter anderem der vom Bund eingelagerte Chlorkalk nutzbar.
Zum Schutz vor VX sind Atemschutz und Ganzköperschutz zu tragen. Es eignet sich insbesondere die
persönliche CBRN-Schutzausrüstung (CBRN-PSA) des Bundes.
3 CBRN steht für chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear. Bei der Bundeswehr wird analog die Bezeichnung ABC für atomar,
biologisch, chemisch verwendet.
Infobox 2: Informationen zu Schwefellost
Schwefellost ist ein Hautkampfstoff. Seine systematische Bezeichnung lautet Bis(2-chlorethyl)sulfid. Weitere
geläufige Namen für Schwefellost sind S-Lost, HD, H, Senfgas, Gelbkreuz oder Yperit. Im ersten Weltkrieg
kam Schwefellost in großen Mengen zum Einsatz. Schwefellost kam auch vereinzelt bei militärischen
Einsätzen in der Folgezeit zum Einsatz, so z. B. in den 1980er Jahren im Krieg zwischen Iran und Irak.
Schwefellost kann als Flüssigkeit sowie als Gas über die Augen, die Atmungsorgane, die Haut und den
Verdauungstrakt aufgenommen werden. Vergiftungssymptome treten bei Betroffenen jedoch erst mit einer Latenz
von bis zu einigen Stunden auf.
Technischer Schwefellost ist bei Zimmertemperatur eine gelbe bis braune, trübe ölige Flüssigkeit mit
charakteristischem Geruch. Der hochreine (destillierte) Schwefellost ist klar, farb- und geruchslos. Schwefellost hat
die gefährliche Eigenschaft, in verschiedene Materialien und Werkstoffe einzudringen. Als Flüssigkeit
durchdringt es unter anderem schnell Leder, Textilien und dünnes Gummi, so dass diese Materialien keine wirksame
Schutzwirkung gegen Schwefellost bieten.
Für die Behandlung einer Schwefellost-Intoxikation werden keine Antidote benötigt. Stattdessen kommt es auf
eine rasche Behandlung der Symptome an, welche sich vor allem in Atem- und Kreislaufproblemen äußern.
Schwefellost kann mittels handgetragener Messtechnik sicher nachgewiesen werden. Schwefellost ist ein
sesshafter Kampfstoff, der über mehrere Tage in der Umgebung verbleiben kann und ein entsprechendes Risiko
darstellt. Zur Dekontamination von Schwefellost ist im Gelände unter anderem der vom Bund eingelagerte
Chlorkalk nutzbar. Zum Schutz vor Schwefellost sind Atemschutz und Ganzköperschutz zu tragen. Es eignet
sich insbesondere die CBRN-PSA des Bundes.
Die Schwere einer Verletzung wird im Folgenden durch die Einteilung in Sichtungskategorien (SK) beschrieben.
Dies dient einer einheitlichen Beschreibung des medizinischen Zustands und bedeutet nicht, dass im Szenario
tatsächlich eine Sichtung stattgefunden hat und die betroffenen Personen in eine entsprechende
Sichtungskategorie eingeteilt worden sind. Es werden folgende Sichtungskategorien verwendet:
– SK I rot: akute, vitale Bedrohung
– SK II gelb: schwer verletzt/erkrankt
– SK III grün: leicht verletzt/erkrankt
2.2 Hafengelände
Auf dem Hafengelände wird in der Nähe eines NATO-Schiffes eine Fläche mit VX belegt. Direkt nach der
Ausbringung bildet sich eine Aerosolwolke aus, die über angrenzende Wohngebiete zieht und eine Fläche von
mehreren Quadratkilometern kontaminiert. Zum Zeitpunkt des Ereignisses halten sich in diesem Gebiet etwa
42.000 Menschen auf. Etwa 800 Personen werden direkt einer letalen Dosis ausgesetzt und versterben innerhalb
von wenigen Minuten nach dem Erstkontakt. Auch durch eine direkte Dekontamination und Gabe von Antidoten
sowie weitere medizinische Maßnahmen hätten diese Personen keine Überlebenschance. Dies betrifft auch die
ersteintreffenden Einsatzkräfte, die das Ausmaß des Schadensgebiets unterschätzen und sich daher ungewollt und
ungeschützt in den kontaminierten Bereich begeben. Weitere 400 Personen versterben innerhalb der ersten halben
Stunde aufgrund der Schwere der Vergiftung und der ausbleibenden medizinischen Versorgung.
Etwa 15.000 Personen weisen Symptome auf, die der SK II gelb (schwer verletzt/erkrankt) entsprechen. Bei der
Hälfte dieser Personen verschlechtert sich der Gesundheitszustand rapide, so dass sie schon nach 30 Minuten
lebensbedrohliche Symptome aufweisen (SK I rot, vital bedroht). Weitere 26.000 Personen werden leicht verletzt
(SK III grün). Aufgrund der Vielzahl an akut behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten zeichnet sich
schnell ab, dass die Lage mit den vor Ort zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht zu bewältigen ist, weshalb
ein Massenanfall von Verletzten in Folge eines CBRN-Ereignisses (MANV-CBRN) festgestellt und überörtliche
Hilfe angefordert wird.
Durch CBRN-Erkundungswagen (ErkW) erfolgt noch innerhalb der ersten Stunde eine Bestimmung des
eingesetzten Kampstoffes VX, die später durch eine ATF und ortsfeste Labore bestätigt wird. Mit kontinuierlichen
Messungen durch drei CBRN ErkW gelingt es anschließend, die Grenzen des kontaminierten Bereichs zu
bestimmen.
Bei der Analyse der medizinischen Komponente der Ereignisbewältigung liegt der Fokus der Betrachtung auf den
Kapazitäten des Medizinischen CBRN-Schutzes. Etwaige Störfaktoren wie beispielsweise nicht nutzbare
Verkehrswege aufgrund von unkontrollierten Fluchtbewegungen oder Ansammlungen von verunsicherten Menschen,
die sich teils gewaltsam Zutritt zu Dekontaminationsstrecken verschaffen wollen, werden nicht berücksichtigt.
Für die Versorgung der großen Anzahl verletzter und erkrankter Personen werden insbesondere folgende
Ressourcen benötigt:
– Einsatzkräfte, insbesondere für den Medizinischen CBRN-Schutz,
– CBRN-PSA,
– Antidote,
– Dekontaminationskapazitäten,
– Weitergehende Transport- und Behandlungskapazitäten.
Dementsprechend werden folgende Ressourcen angefordert:
– Einsatzkräfte aus benachbarten Kreisen und Städten, insbesondere der Feuerwehren und des
Rettungsdienstes,
– Medizinische Taskforce des Bundes (MTF),
– Sanitätsmaterial (SanMat) konventionell und SanMat CBRN inklusive Antidote,
– Analytische Taskforce (ATF),
– Persönliche CBRN-Schutzausrüstung aus der Reserve des Bundes.
Die MTF ist als eine standardisierte, sanitätsdienstliche, arztbesetzte Taktische Einheit mit Spezialfähigkeiten
zum Einsatz im Spannungs- und Verteidigungsfall (Zivilschutz) sowie in der bundeslandübergreifenden
Katastrophenhilfe des Bundes konzipiert.
Die Schwerpunkte der MTF umfassen:
– die (katastrophen-) medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten,
– die Dekontamination von Patientinnen und Patienten sowie
– den weiträumigen Transport von Patientinnen und Patienten.
Der Bund bevorratet gemäß § 23 ZSKG ergänzend Sanitätsmaterial (SanMat), das Arzneimittel und
Medizinprodukte beinhaltet und die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Bündnis- und Verteidigungsfall
sicherstellen soll. Die SanMat-Pakete des Bundes dienen als rasch verfügbare, standardisierte, modularisierte und über
Deutschland verteilte Bevorratung für den unmittelbaren Einsatz am Ort des höchsten Verbrauches bei einem
Massenanfall von Verletzten (MANV). Damit stellen sie das vorgelagerte logistische Rückgrat vor allem des
Sanitätsdienstes im Zivil- und Katastrophenschutz dar, um die Durchhaltefähigkeit von Behandlungsplätzen „im
Feld“, zum Beispiel durch die MTF des Bundes oder an den Notaufnahmen, aufrecht zu erhalten. Es werden
konventionelle SanMat-Pakete sowie SanMat CBRN-Pakete bevorratet, die auch entsprechende Antidote
enthalten.
Die Anforderung von persönlicher CBRN-Schutzausrüstung aus der Reserve des Bundes sowie von
Sanitätsmaterial und der Analytischen Taskforce erfolgt über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und
Ländern (GMLZ). Die Medizinische Taskforce kann über das GMLZ oder bilateral auf Länderebene angefordert
werden.
Für die Dekontamination der Einsatzkräfte (Dekon P) werden die Fähigkeiten der durch den Bund zur Verfügung
gestellten Gerätewagen Dekon P (GW Dekon P) genutzt. Die vorhandenen lokalen Dekontaminationskapazitäten
werden mithilfe improvisierter Lösungen erweitert, bis eine konventionelle Dekontamination in ausreichender
Menge gewährleistet werden kann. Dies geschieht in erster Linie durch die Kapazitäten der MTF. Die zu
dekontaminierenden Personen der SK I rot und der SK II gelb müssen in jedem Fall zunächst liegend aus dem
kontaminierten Bereich zu diesen Dekontaminationsstrecken transportiert werden.
Für die Behandlung der Intoxikation mit VX werden zwingend Antidote (Gegengifte) wie beispielsweise Atropin
benötigt. Nur durch eine unverzögerte und wiederholte Gabe von Atropin haben die 15.000 Patientinnen und
Patienten der SK I rot und II gelb überhaupt eine Überlebenschance. Vor Ort befindet sich Atropin auf den
Rettungstransportwagen (RTW) und den Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF). Die Menge ist aber lediglich für die
Individualmedizin ausgelegt und reicht in der Regel für die Behandlung einer Person. Mit den Beständen vor Ort
können nur etwa 60 Personen behandelt werden. Die SanMat-CBRN-Pakete inklusive der Antidote sowie
überörtliche Einsatzkräfte treffen innerhalb weniger Stunden in größerer Anzahl ein, so dass schon zwei Stunden nach
Ereignis weder Antidote noch Einsatzkräfte limitierende Faktoren sind.
Insbesondere die fehlende CBRN-PSA stellt zu Beginn der Lagebewältigung eine Engpassressource dar. Der
Großteil des medizinischen Personals kann den kontaminierten Bereich aufgrund der fehlenden CBRN-PSA nicht
betreten, um Antidote zu verabreichen und Patientinnen und Patienten aus dem kontaminierten Bereich heraus zu
transportieren. Für die Versorgung der 15.000 akut behandlungsbedürftigen Personen stehen initial nur wenige
hundert Einsatzkräfte mit entsprechender CBRN-PSA zur Verfügung, die zudem nur einen begrenzten
Einsatzzeitraum zulässt. Der Filter der CBRN-PSA hat eine maximale Nutzungsdauer von circa 90 Minuten, danach
muss mindestens ein Austausch des Filters erfolgen. Ein Austausch der Einsatzkräfte ist nicht möglich, da es vor
Ort nicht ausreichend CBRN-PSA gibt und eine Weitergabe bereits kontaminierter PSA mit erheblichen Risiken
für Leib und Leben der Einsatzkräfte verbunden ist. Obwohl weitere Einsatzkräfte vor Ort zur Verfügung stehen,
können deshalb ausschließlich dieselben Einsatzkräfte erneut für circa 90 Minuten im Gefahrenbereich arbeiten.
Dies stellt eine erhebliche körperliche Belastung dar und führt zum Ausfall einzelner Einsatzkräfte. Da CBRN-
PSA durch improvisierte Lösungen nicht zu ersetzen ist, wird zwingend weitere CBRN-PSA benötigt. Jede
Zeitverzögerung, in der keine adäquate medizinische Versorgung zur Verfügung steht, führt zu einer
Verschlechterung des Zustandes der Patientinnen und Patienten. In der Folge versterben mehrere hundert Menschen pro
Stunde.
Eine Erhöhung des Personalansatzes im kontaminierten Bereich erfolgt somit erst, als nach circa 7 Stunden
CBRN-PSA in großer Menge aus der zentral eingelagerten Reserve des Bundes eintrifft. Ab diesem Zeitpunkt
gehen Einsatzkräfte, die für den Einsatz in CBRN-PSA nicht ausgebildet sind, unter CBRN-PSA in das
kontaminierte Gebiet. Dies betrifft insbesondere Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und der Hilfsorganisationen.
Eine Unterstützung durch ABC4-Abwehrkräfte der Bundeswehr ist nicht möglich, da bereits große Teile ihrer
Kräfte, darunter auch die militärischen Ressourcen zur ABC-Abwehr, in Richtung NATO-Außengrenze verlegt
sind oder zum Zeitpunkt der Ereignisse dorthin verlegt werden.
Nach circa 15 Stunden sind alle Patientinnen und Patienten vorgesichtet, dekontaminiert und medizinisch
erstversorgt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bereits über 8.500 Personen am Einsatzort verstorben, ein Großteil davon
durch die Verzögerung der medizinischen Versorgung im kontaminierten Gebiet. Über 6.500 Personen sind
schwer verletzt und dringend auf weitere (intensiv-)medizinische Behandlung angewiesen (SK I rot und SK II
gelb). Weitere 26.000 Personen sind leicht verletzt (SK III grün).
Für über 2.000 SK I-Patientinnen und Patienten und über 4.500 SK II-Patientinnen und Patienten stehen
deutschlandweit insgesamt nur etwa 1.700 Intensiv- und 800 Überwachungsbetten zur Verfügung (vgl. Robert-Koch-
Institut 2025). Zudem können diese Betten nur belegt werden, wenn ein Strategischer Patiententransport über
ganz Deutschland stattfindet. Ein vollständiger, kurzfristiger und europaweiter Strategischer Patiententransport
von mehreren tausend Patientinnen und Patienten übersteigt alles Bisherige und muss als unrealistisch angesehen
werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass mehrere tausend Patientinnen und Patienten zunächst vor Ort
weiter behandelt werden müssen, da sowohl die benötigten Betten- und Behandlungskapazitäten in
Krankenhäusern als auch die benötigten Transportkapazitäten über Tage und gegebenenfalls Wochen nicht zur Verfügung
stehen. Das längerfristige Betreiben der Behandlungsplätze für eine derart hohe Anzahl verletzter Personen stellt
eine große Herausforderung in Bezug auf Logistik und Personalbedarf dar. Um die weitere Versorgung und den
Transport der Patientinnen und Patienten zu organisieren, müssen in jedem Fall neue und improvisierte Lösungen
gefunden werden, da vorhandene und erprobte Vorgehensweisen bei dieser Größenordnung zur Bewältigung der
Lage sicher nicht ausreichen.
Im weiteren zeitlichen Verlauf werden auch in der klinischen Versorgung weiterhin Patientinnen und Patienten
aufgrund ihrer schwerwiegenden Verletzungen oder limitierter Ressourcenverfügbarkeit versterben. Innerhalb der
ersten Woche nach dem Ereignis ist mit mehreren hundert weiteren Todesfällen zu rechnen. Die weitere
Versorgung dieser Patientinnen und Patienten wird in dieser Analyse nicht betrachtet. Hierfür sind Folgeanalysen auf
Grundlage der vorliegenden Ergebnisse nötig.
4 ABC steht für atomar, biologisch, chemisch. Es ist analog zum zivilen „CBRN“ zu sehen.
26.000 Personen im kontaminierten Bereich werden mit einer so geringen Dosis VX kontaminiert, dass kein
akuter medizinischer Behandlungsbedarf besteht. Grundsätzlich müssen auch diese Personen dekontaminiert und
gesichtet werden und können über mehrere Monate nicht zu ihren Wohnstätten im kontaminierten Gebiet
zurückkehren.
Die Dekontamination dieser Betroffenen erfolgt hauptsächlich in improvisierten Einrichtungen oder durch die
Betroffenen selbst, um der Menge an zu dekontaminierenden Personen schnellstmöglich gerecht zu werden. Alle
verfügbaren Einrichtungen, die auch liegende Verletzte dekontaminieren können, werden für die große Anzahl
verletzter Personen der SK I rot und SK II gelb benötigt, sodass nur vereinzelte Personen mit besonderen
Bedürfnissen liegend dekontaminiert werden können. Über Warn-Apps, Radiodurchsagen und durch die Einsatzkräfte
vor Ort wird versucht, möglichst viele Personen darüber aufzuklären, dass sie, wenn sie an ihrem Wohnsitz
ankommen, ihre Oberbekleidung ablegen und in einen Müllsack füllen müssen, den sie fest verschließen und vor
dem Gebäude abstellen. Anschließend sollen sie sich mindestens fünf Minuten lang mit Seife oder Duschgel
abduschen und sich so selbst dekontaminieren.
Etwa 25 Prozent der betroffenen Personen werden privat bei Freunden oder Familie aufgenommen, so dass für
etwa 19.500 Menschen Unterkünfte organisiert werden müssen. Für diese Personen werden zunächst
Sammelplätze eingerichtet, in denen die Betroffenen registriert werden und eine Basis-Betreuung erhalten. Etwa 30 %
können kurzfristig in Hotels und Jugendherbergen in der Umgebung untergebracht werden, für die verbleibenden
circa 13.500 Menschen kann der kurzfristige Bedarf durch Notunterkünfte in Dreifachspothallen gedeckt werden.
Für den Transport zu den Unterkünften werden Busse aus dem Linienverkehr genutzt. Bei 25 Gelenkbussen
ergeben sich etwa sechs Fahrten pro Bus, um alle betroffenen Personen zu den jeweiligen Unterkünften zu
transportieren. Bei Transporten in benachbarte Städte kommen zusätzlich Charterzüge der Deutschen Bahn zum
Einsatz. Die große Anzahl von Betroffenen stellt die vorhandenen Betreuungskapazitäten und Ressourcen vor große
Herausforderungen, insbesondere da mehrere Monate vergehen können, bis das gesamte Gebiet wieder sicher
betreten werden kann. Darüber hinaus sind auch Menschen, die sich nicht unmittelbar am Ereignisort aufgehalten
haben, direkt oder indirekt durch das Ereignis betroffen. Die Unterbringung und psychosoziale Versorgung
werden mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen. Dabei müssen auch die Personen berücksichtigt werden, die
einen besonderen Betreuungsbedarf haben, wie beispielsweise Kinder und Kleinkinder, alte Menschen, Kranke,
Menschen mit einem Pflegegrad, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Haustieren.
Die Dekontamination der kontaminierten Fläche erfolgt durch improvisierte Maßnahmen mit Chlorkalk und
Hochdruckreinigern. Der Bund bevorratet zu diesem Zweck Chlorkalk zentral. Diese Maßnahmen sind aufwändig
und gehen im Vergleich zu Maßnahmen mit spezialisiertem Gerät mit einer höheren Gefährdung des Personals
einher. Mangels spezialisierter Ausstattung zur Dekontamination von Infrastruktur gibt es jedoch keine
Alternativen, um den Hafen möglichst schnell wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Da eine gründliche
Dekontamination des eingesetzten Materials nicht möglich ist, muss ein Großteil des Materials, darunter auch
medizinische Einsatzmittel und Einsatzfahrzeuge, vernichtet werden. Hierdurch sind die eingesetzten Einheiten
bis zur Nachbeschaffung nur noch eingeschränkt einsatzfähig. Eine Dekontamination von Hausdächern,
Fassaden, Gärten, Parks und Spielplätzen ist kaum umsetzbar. Die gesamte kontaminierte Fläche wird daher auf Monate
unbewohnbar sein.
Durch Kontaminationsverschleppung kann VX auch in Wohn- und Innenräume gelangen. Für die
Dekontamination in Wohn- und Innenräumen gibt es keine geregelten Verfahren oder Verantwortlichkeiten (jenseits der
Eigentümer), ebenso nicht für die Freigabe potenziell kontaminierter Innenräume. Dadurch wird die Rückkehr in
Gebäude innerhalb des kontaminierten Bereichs sehr erschwert.
2.3 Rangierbahnhof
Auf dem Gelände des Rangierbahnhofes wird nachts Schwefellost ausgebracht. Da die Wirkung des Stoffes erst
verzögert auftritt, bleibt der Vorgang zunächst unentdeckt. Erste Symptome, die auf ein CBRN-Ereignis
hinweisen, treten erst nach etwa sechs Stunden auf. In diesem Zeitraum wird die Kontamination derweil durch sämtliche
betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter verteilt. Das betrifft das Bahnhofsgelände, die nähere
Umgebung und die Wohnungen des Personals. Zusätzlich wird Schwefellost durch kontaminierte Waggons in weite
Teile Deutschlands und teilweise bis in die NATO-Aufmarschgebiete verschleppt, da etwa 30 kontaminierte Züge
den Rangierbahnhof verlassen, bevor die Kontamination entdeckt wird. Insgesamt sind so etwa 400 Personen von
einer Kontamination betroffen. Am Rangierbahnhof sind vier Personen einer derart hohen Dosis Schwefellost
ausgesetzt, dass sie an den Folgen der Intoxikation versterben. Darüber hinaus werden etwa 60 Personen schwer
verletzt (SK I rot und SK II gelb).
Für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten reichen die lokalen Einsatzkräfte des
Rettungsdienstes nicht aus, so dass überörtliche Hilfe angefordert wird. Nach etwas über zwei Stunden stehen ausreichend
Dekontaminationsstrecken und Personal in entsprechender CBRN-PSA bereit, um die erstversorgten Patientinnen
und Patienten zu dekontaminieren.
Weitere kontaminierte Personen, die sich entweder vom Rangierbahnhof wegbewegt haben oder durch andere
Personen oder durch kontaminiertes Material mit Schwefellost in Kontakt gekommen sind, befinden sich räumlich
verteilt an verschiedenen Orten. Diese Patientinnen und Patienten werden sich entweder selbst in die ambulante
hausärztliche Versorgung oder in Kliniken begeben oder sie werden vor Ort rettungsdienstlich versorgt. Dabei
geben sie die Kontamination unter Umständen weiter.
Die notwendige Dekontamination der Infrastruktur erfolgt durch improvisierte Maßnahmen, welche aufwändig
und für das Personal gefährlich sind. Sobald der benötigte Chlorkalk aus dem Vorrat des Bundes vor Ort ist,
können die kontaminierten Flächen innerhalb eines Tages dekontaminiert werden. Bis zur vollständigen
Wiederinbetriebnahme wird zusätzliche Zeit für die notwendigen Freigaben vergehen. Dieser Prozess wird Tage bis
Wochen in Anspruch nehmen. Ein Betrieb in reduziertem Umfang (gegebenenfalls unter CBRN-PSA) ist jedoch
schon eher wieder möglich.
2.4 Materialdepot
Auf dem Gelände des Materialdepots wird nachts VX ausgebracht. Direkt nach Auftreten der ersten Symptome
wird das Depot vollständig abgeriegelt. Somit gibt es keine Kontaminationsverschleppung in umliegende Gebiete,
lediglich das Depot selbst und Teile der unmittelbaren Zufahrtswege sind betroffen. Insgesamt werden 13
Personen kontaminiert. Drei Personen werden mit einer letalen Dosis VX kontaminiert, so dass sie noch vor einer
möglichen Gabe von Antidot versterben. Die übrigen zehn Patientinnen und Patienten werden durch die
Einsatzkräfte erstversorgt. Fünf Personen sind schwer verletzt (SK II gelb und SK I rot).
Für die Dekontamination und die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten reicht das vorhandene
Personal aus. Die Patientinnen und Patienten werden anschließend in umliegende Krankenhäuser zur
Weiterbehandlung gebracht. Für die weitergehende medizinische Behandlung stehen in den Krankenhäusern ausreichende
Personal- und Materialressourcen zur Verfügung, sodass es hier nicht zu Versorgungsengpässen kommt. Am
Materialdepot sind keine Evakuierungen von umliegenden Anwohnenden oder Einrichtungen notwendig, sodass das
gesamte Einsatzgeschehen lokal begrenzt bleibt.
Die Dekontamination der Infrastruktur erfolgt mithilfe von Chlorkalk aus dem Vorrat des Bundes. Für die
Dekontamination werden wenige Stunden benötigt.
2.5 Allgemeine Auswirkungen
Tabelle 1: Überblick über die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch circa 15 Stunden
nach Ereignis
Schadensparameter Hafengelände Rangierbahnhof Materialdepot Gesamt
Tote > 8.500 4 3 > 8.500
Verletzte circa 33.000 400 10 circa 33.410
Unverletzt Betroffene mehrere zehntausend
Zur Gruppe der Betroffenen werden auch diejenigen hinzugerechnet, die nicht unmittelbar am Ereignisort waren,
aber trotzdem durch ihren Arbeitsplatz, ihren Wohnort, betroffene Angehörige oder ähnliche Faktoren durch das
Ereignis betroffen sind.
CBRN-Einsätze bedeuten für alle direkt oder indirekt Beteiligten eine hohe psychische Belastung. Die Anzahl
psychisch belasteter Betroffener kann bei CBRN-Lagen um ein Vielfaches höher sein als die Anzahl körperlich
Verletzter. CBRN-Lagen können in besonderem Maße Ängste und Gefühle von Verunsicherung, Hilflosigkeit
und Kontrollverlust bei den direkt Betroffenen (Verletzten, Zeuginnen und Zeugen), bei Angehörigen und in der
Allgemeinbevölkerung, aber auch bei Einsatzkräften, Mitarbeitenden des Gesundheitswesens sowie politisch
Verantwortlichen auslösen. Daher sind die Einheiten der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) sowie die
Maßnahmen der PSNV vor allem im Bereich der Psychosozialen Akuthilfen sowie der sekundären Prävention
unbedingt einzubeziehen. Da es sich hier um einen langfristigen Einsatz über mehrere Tage handelt sind sowohl die
örtlichen als auch überregionale PSNV-Einheiten einzuplanen.
Entgegen der herrschenden Meinung gilt auch in CBRN-Lagen, dass Menschen bei schweren Unglücksfällen und
auch bei extremer Bedrohung kooperationsbereit sind und eher soziales, umsichtiges und hilfsbereites Verhalten
als destruktives zeigen. Selten treten unkontrollierte Massenbewegungen auf.
Es ist in der Folge jedoch mit der gezielten Streuung von Desinformationen zu rechnen, die bewusst
Verunsicherung hervorruft, das Vertrauen in behördliche beziehungsweise staatliche Stellen untergräbt und gegebenenfalls
kontraproduktives Verhalten fördert.
Infolge der sehr schnellen Informationsverbreitung über die Medien an große Teile der Bevölkerung wird die
gefühlte Betroffenheit bei einem CBRN-Ereignis die reale Betroffenheit massiv übertreffen. Gesunde Menschen,
die irrtümlicherweise glauben, von einer Lage betroffen zu sein und hierdurch ernste psychische wie physische
Symptome entwickeln (sogenannte „worried well“), begeben sich in Krankenhäuser oder andere
Gesundheitseinrichtungen und belasten das Gesundheitssystem zusätzlich. Dieser Umstand muss beachtet werden und erfordert
in besonderem Maße die Einbeziehung psychosozialer Erkenntnisse und Handlungsstrategien, sowohl im
Krisenmanagement als auch auf operativer Ebene und in der Risiko- und Krisenkommunikation.
3 Direkte Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung durch Kritische
Infrastrukturen
Im vorliegenden Szenario kommt es zu Auswirkungen auf mehrere Branchen verschiedener KRITIS-Sektoren,
die im Folgenden dargestellt werden. Insbesondere sind der KRITIS-Sektor Gesundheit sowie die Branche
Notfall- und Rettungswesen aus dem Sektor Staat und Verwaltung betroffen.
3.1 Sektor Staat und Verwaltung
3.1.1 Branche Notfall- und Rettungswesen
Aufgrund der zunehmenden Bedrohungslage (vgl. Gesamtszenario Phase I und II) kommt es aus den
Bündnisstaaten an der NATO-Außengrenze zu ersten Fluchtbewegungen nach West- und Mitteleuropa und damit auch
nach Deutschland. Parallel unterstützt Deutschland die NATO-Bündnispartner im Rahmen des Host Nation
Support (HNS) beim Aufmarsch der Truppen an der NATO-Außengrenze. Eine Vielzahl von Einsatzkräften der
polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sind dadurch mit Aufgaben wie Grenzkontrollen oder
Betreuungsdienst betraut und stehen nicht für die Ereignisbewältigung zur Verfügung.
Das Ereignis am Seehafen ist durch die örtlichen Gefahrenabwehr alleine nicht zu bewältigen. Es ist zu erwarten,
dass es in allen Bereichen (z. B. Sanität, Betreuung, CBRN-Schutz, Führung und Technik) zu einem Mangel an
Einsatzkräften und Material kommt. Daher werden auch Ressourcen anderer Landkreise und Bundesländer sowie
Bundesmittel und -reserven in den Einsatz gebracht. Nach dem Einsatz stehen gegebenenfalls Teile der
eingebundenen Einsatzkräfte aufgrund der enormen physischen und psychischen Belastung zumindest kurzfristig für
weitere Einsätze nicht zur Verfügung. Das verwendete Material (darunter z. B. auch Fahrzeuge) muss dekontaminiert,
aufwendig gereinigt oder nachbeschafft werden und steht kurz- bis mittelfristig nicht zur Verfügung. Durch
Kontaminationsverschleppung kann es zu einer ausgedehnten Einschränkung der Feuerwehren und Rettungsdienste
im Einzugsgebiet des Rangierbahnhofs kommen.
Die im Rahmen der Ereignisse gebundenen, verlagerten und verbrauchten Ressourcen stehen zur Bewältigung
weiterer gegebenenfalls parallel stattfindender Ereignisse nicht zur Verfügung und setzen die Branche „Notfall-
und Rettungswesen“ weiter unter Stress.
Aufgrund der hohen Anzahl an Toten und Betroffenen ist mit Desinformationskampagnen gemäß dem Narrativ
„der Staat und seine Einrichtungen kommen ihrem Schutzversprechen nicht nach“ zu rechnen. Als Reaktion
darauf können Proteste und Demonstrationen stattfinden, welche die Legitimität staatlicher Einrichtungen
anzweifeln. Dabei ist in Teilen Deutschlands auch mit Fällen von Gewaltausübung gegen Einsatzkräfte zu rechnen.
3.1.2 Branche: öffentliche Verwaltung
Innerhalb des betroffenen Gebietes am Hafen liegen kommunale Einrichtungen wie das Rathaus mit
vorgesehenem Stabsraum, Baubetriebshöfe oder Kindergärten im kontaminierten Bereich. Daher ist von einer hohen
Eigenbetroffenheit der kommunalen Verwaltungsmitarbeitenden auszugehen. Ebenso können auch Behörden
beziehungsweise Einrichtungen des Bundes, wie z. B. der Zoll, betroffen sein. Ein großer Teil der Beschäftigten wird
erwartungsgemäß selbst kontaminiert, kann die Wohnung nicht verlassen oder muss Familienmitglieder, Freunde
oder Nachbarn unterstützen. Zudem kann die Verfügbarkeit von Mitarbeitenden durch ehrenamtliches
Engagement in Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) eingeschränkt
sein (Doppelverplanung). Schlüsselkompetenzen stehen somit gegebenenfalls nicht zur Verfügung.
Die Funktionsfähigkeit der kommunalen Verwaltung kann daher stark eingeschränkt sein.
3.2 Auswirkungen auf den Sektor Gesundheit
3.2.1 Branche: Arzneimittel und Impfstoffe
Aufgrund von hybriden Aktivitäten des Aggressors ist bereits im Vorfeld der Anschläge die Produktion von
Arzneimitteln, Impfstoffen, medizinischen Produkten (z. B. Verbandsmaterial, Sterilgut) sowie persönlicher
Schutzausrüstung in Deutschland und dem gesamten europäischen Raum eingeschränkt. Die Versorgung von
medizinischen Einrichtungen mit diesen Gütern kann zudem durch gestörte Lieferketten reduziert sein. Durch den Host
Nation Support und Flüchtlingsbewegungen ist darüber hinaus der Versorgungsbedarf mit Arzneimitteln und
medizinischen Produkten erhöht.
Aufgrund der Anschläge gibt es zusätzlich zu den genannten Belastungsfaktoren der Branche einen enormen
Bedarf an Arzneimitteln und medizinischen Gütern. Benötigte Ressourcen sind an den Orten der Anschläge nicht
unmittelbar vorrätig und müssen zunächst dorthin transportiert werden, beispielsweise die vom Bund dezentral
gelagerten SanMat-Pakete CBRN. Die verbrauchten Ressourcen sind z. T. nicht unmittelbar zu ersetzen und
stehen bis zur Nachbeschaffung nicht zur Verfügung. Ein Gesundheitssicherstellungsgesetz, welches hier
Planungssicherheit schaffen könnte, existiert bislang nicht.
Bei bestimmten medizinischen Produkten und Arzneimitteln, die für die Versorgung der Bevölkerung und die
Bewältigung der Lage erforderlich sind, kann sich in Folge der Ereignisse eine Mangellage entwickeln.
3.2.2 Branche: Medizinische Versorgung
Die Branche Medizinische Versorgung ist durch die hybriden Aktivitäten bereits im Vorfeld der Anschläge, die
Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und den Host Nation Support belastet. Insofern ist bundesweit
mindestens kurz- und mittelfristig mit einer Überbelastung des Gesundheitssystems zu rechnen. Außerdem kann
die Verbringung von Ressourcen zur medizinischen Versorgung an die NATO-Außengrenzen gefährdet sein.
Die Krankenhäuser in der Umgebung des kontaminierten Hafengebietes haben weder ausreichende
Behandlungskapazitäten noch genügend nutzbare Intensivbetten, um alle Verletzten zu behandeln. Zudem sind Krankenhäuser
und weitere medizinische Einrichtungen in unmittelbarer Nähe der Ereignisse gegebenenfalls direkt durch die
ausgebrachten Kampfstoffe oder durch Selbsteinweiser kontaminiert und fallen für die Behandlung aus. Ein
Strategischer Patiententransport für alle 6.500 Patientinnen und Patienten der SK I rot und SK II gelb wäre notwendig,
um diese Personen auf andere Krankenhäuser im Bundesgebiet zu verteilen. Dabei ist zu beachten, dass bei einer
regelhaften Auslastung der Intensivbetten von 85 bis 90 Prozent bundesweit nur etwa 1.700 Intensivbetten zur
Verfügung stehen. Eine Verlegung der Patientinnen und Patienten mittels eines Strategischen Patiententransports
ins Ausland ist in dieser Größenordnung unrealistisch.
Die medizinische Versorgung sämtlicher Patientinnen und Patienten, die sich zum Zeitpunkt der Anschläge
bereits in Krankenhäusern befanden, kann aufgrund des Bedarfs an Bewältigungskapazitäten voraussichtlich nicht
umfänglich aufrechterhalten werden, da Aufnahme- und Behandlungskapazitäten aufgrund der Ereignisse
bundesweit eingeschränkt sind. Dieser Faktor wird durch die bereits erwähnten Selbsteinweiser und Menschen, die
die Krankenhäuser aufsuchen, weil sie lediglich glauben, selbst betroffen zu sein, verstärkt. Dieses Phänomen ist
nicht auf die Anschlagsorte beschränkt, sondern tritt im gesamten Bundesgebiet auf.
Damit Krankenhäuser effektiv vor den Auswirkungen einer Kontaminationsverschleppung geschützt werden,
müssen sich diese besonders auf CBRN-Lagen vorbereiten. Eine umfangreiche Vorbereitung von
Krankenhäusern auf (MANV) CBRN-Lagen im Rahmen ihrer Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP) ist daher
unabdingbar. Diese Konzepte sind vor allem mit Blick auf den Medizinischen CBRN-Schutz jedoch zumeist nur
punktuell umgesetzt oder nicht flächendeckend vorhanden. Die Anzahl der Kräfte, die im Umgang mit der
speziellen Symptomatik von Kampfstoffvergiftungen und den Folgen einer Exposition mit CBRN-Stoffen und
insbesondere chemischen Kampfstoffen geschult sind, ist in Krankenhäusern unzureichend. Ein Transfer von Personal
aus anderen Teilen Deutschlands ist gegebenenfalls notwendig, jedoch sehr aufwendig.
Dekontaminationskapazitäten, mit denen man der hohen Anzahl kontaminierter Personen begegnen könnte, sind
in Krankenhäusern in der Regel nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden. Die Versorgung kontaminierter
Personen bedeutet einen hohen Aufwand und umfangreiche Schutzmaßnahmen für das behandelnde Personal. Die
Eigenbetroffenheit von medizinischem und pflegerischem Personal sowie die psychosoziale Belastung aufgrund
der Ereignisse verschärft die Personalsituation zusätzlich.
3.2.3 Branche: Labore
Medizinische Labore sind bereits im Vorfeld der Anschläge durch hybride Aktivitäten und eventuelle Ausfälle
von Lieferketten belastet. Labordiagnostik, Probenuntersuchung und Befundübermittlung sind gegebenenfalls nur
noch eingeschränkt möglich. Zudem können die auftretenden Fluchtbewegungen und die Aktivitäten rund um den
Host Nation Support einen erhöhten Bedarf an Diagnostik und Nachweisen zur Folge haben, was die Branche
zusätzlich unter Belastung stellt.
Durch die Anschläge wird es voraussichtlich punktuell zu einer Überlastung von klinischen und für
Humanbiomonitoring zuständigen Laboren kommen, darunter auch toxikologische Speziallabore. Erforderliche Daten bzw.
Untersuchungsergebnisse für Patientinnen und Patienten können gegebenenfalls nicht oder nur mit deutlicher
zeitlicher Verzögerung zur Verfügung gestellt werden. Auch bundesweite Auswirkungen auf die Regelversorgung
der nicht direkt von den Anschlägen betroffenen Bevölkerung sind möglich.
3.3 Auswirkungen auf den Sektor Transport und Verkehr
Schon vor den Ereignissen des Teilszenarios besteht eine Belastung des Sektors durch die zahlreichen
Truppenbewegungen im Rahmen des HNS sowie erste Fluchtbewegungen (vgl. Phase II des Gesamtszenarios).
Insbesondere in den östlichen Grenzregionen ist die Mehrbelastung durch die Fluchtbewegungen spürbar. Zur
Sicherstellung der Verkehrsleistung und insbesondere der militärischen Mobilität ist vereinzelt eine Anpassung der
Verkehrsführung sowie eine Priorisierung transportierter Güter notwendig.
Mit dem Seehafen und dem Rangierbahnhof sind zwei bedeutende Logistikknotenpunkte von den Anschlägen
betroffen. Über beide Knotenpunkte fließen jeweils circa 2 Prozent des Gesamtgüteraufkommens in Richtung
Inland, bezogen auf ihren eigenen Verkehrsweg (Seeschifffahrt bzw. Schienengüterverkehr). Modellierungen mit
dem Transportstrom-Visualisierungsmodell (TraViMo) zeigen jedoch, dass durch deren zeitweisen Ausfall keine
relevanten Auswirkungen auf die bundesweite Versorgung der Bevölkerung und den Host Nation Support zu
erwarten sind. Sowohl für den Güterverkehr als auch für die Verlegung von militärischem Personal und Material
sind ausreichend alternative Verkehrswege bzw. Transportkapazitäten vorhanden. Abhängig von den
Einschätzungen, wie lange die betroffenen Infrastrukturen nicht genutzt werden können, wird auch die Nutzung von
Transportinfrastrukturen außerhalb Deutschlands (z. B. in den Niederlanden) in Erwägung gezogen und gegebenenfalls
umgesetzt. Es muss trotzdem mit Verzögerungen bei militärischen Transporten sowie beim zivilen Warenimport
und -export gerechnet werden.
Die erneute Nutzung von betroffener Infrastruktureinrichtungen (z. B. Bahnhöfen, Gleisanlagen, Straßen und
Zügen) kann erst nach Dekontamination und Freigabe durch die zuständigen Behörden erfolgen.
3.4 Auswirkungen auf den Sektor Informationstechnik und Telekommunikation sowie die
Branche Elektrizität
Im vorliegenden Szenario sind zentrale Betriebsstellen, Netzknotenpunkte und Umspannwerke weder durch die
Anschläge, noch durch vorangegangene hybride Aktivitäten oder den Host Nation Support akut betroffen oder in
ihrer Funktion gefährdet. Insofern beschränken sich die Auswirkungen im Sektor Informationstechnik und
Telekommunikation bzw. in der Branche Elektrizität aus dem Sektor Energie auf lokale Betriebsmittel der unteren
Netzebene (z. B. Verteilerkästen, Strommasten etc.) in den unmittelbar kontaminierten Gebieten.
Am Seehafen werden die beschriebenen Betriebsmittel der unteren Netzebene durch die Aerosolwolke
kontaminiert. Eine direkte Schädigung der Anlagen ist nicht zu erwarten, jedoch können Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten nur unter besonderen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Alternativ muss eine aufwendige
Dekontamination der betroffenen Anlagen erfolgen, bevor Arbeiten daran stattfinden können.
In der Regel verfügen die Netzbetreiber nicht über derartige Schutzmaßnahmen für ihre Angestellten, sodass
mögliche Störungen oder Schäden an den Anlagen nicht oder nur mit erheblichem Zeitverzug behoben werden
können. Lokale Ausfälle im Bereich der Elektrizität, der Telekommunikation bzw. der Informationstechnik sind
somit möglich.
3.5 Auswirkungen auf den Sektor Ernährung
Der Sektor Ernährung ist stark von den Sektoren Transport und Verkehr sowie Energie abhängig. Die dort
beschriebenen Störungen in den Betriebsabläufen treffen entsprechend auch den Sektor Ernährung. Verzögerungen
in der Logistik können beispielsweise den Verlust von verderblichen Waren oder massive finanzielle Einbußen
bedeuten. Außerdem kann die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln durch Verzögerungen bei der
Logistik eingeschränkt werden.
3.5.1 Branche: Ernährungswirtschaft
Bereits im Vorfeld der Anschläge können Sabotageakte oder hybride Aktivitäten zu Ausfällen in der
Ernährungswirtschaft führen. Besonders hervorzuheben sind hierbei Logistikzentren, deren Ausfall eine Unterbrechung der
Lieferkette zu den Supermärkten und damit zu den Verbrauchern bedeutet.
Bei den Anschlägen selbst können landwirtschaftliche Flächen, die für die Produktion von Lebensmitteln genutzt
werden, direkt durch Kontamination betroffen sein. Die angebauten Produkte können nach Kontamination nicht
mehr für die Weiterverarbeitung genutzt werden. Nutztiere versterben unter Umständen aufgrund der
Kontamination.
Am Rangierbahnhof gehören neben land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen auch Düngemittel sowie
Nahrungs- und Genussmittel zu den durchgehenden Gütern. Der dort ausgebrachte Kampfstoff Schwefellost kann
zunächst unbemerkt an den Gütern anhaften und die Kontamination weiterverteilen. Dadurch können
weitreichende Folgen für die Betriebsstätten entstehen, die diese Güter weiterverarbeiten.
Solange die betroffene Infrastruktur nicht genutzt werden kann, müssen Güter aus dem Bereich Ernährung über
Ausweichrouten transportiert werden, was gegebenenfalls zu Mehrkosten führt. Neben den beschriebenen lokalen
Auswirkungen ist nicht mit bundesweiten Einschränkungen bei der Versorgung der Bevölkerung mit
Lebensmitteln zu rechnen. Nicht ausgeschlossen werden können spezifische Versorgungsnotlagen, etwa im Rahmen der
Versorgung und Unterstützung der Streitkräfte.
3.5.2 Branche: Lebensmittelhandel
Als Folge der Einschränkungen im Bereich der Lebensmittelerzeugung und -logistik kann es auch im Bereich des
Lebensmittelhandels zu lokalen Einschränkungen kommen. Beispielsweise können einzelne Güter nicht oder nur
eingeschränkt verfügbar sein. Auch wenn die tatsächlichen Auswirkungen nur lokal und vereinzelt zu spüren sein
werden, kann es aus Angst vor einer Verschärfung der Lage und einer Ausweitung der Engpässe bei einzelnen
Lebensmitteln bundesweit zu Hamsterkäufen kommen.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist durch die Ereignisse insgesamt nicht gefährdet. Sowohl
zum Zeitpunkt der Anschläge als auch für den Zeitraum danach stehen der Bevölkerung in Deutschland
ausreichend Lebensmittel zur Verfügung.
4 Handlungsempfehlungen
Die vorliegende Risikoanalyse zum Einsatz chemischer Kampfstoffe in Deutschland kann trotz ihres Umfangs
nur einen begrenzten Anteil der möglichen Konsequenzen und Probleme beschreiben, die derartige Ereignisse
nach sich ziehen würden. Bei einem Einsatz anderer Kampfstoffe, einer anderen Ausbringungsmethode oder bei
der Wahl eines anderen Zieles können die Effekte massiv variieren. Auch die Freisetzung einer größeren Menge
eines chemischen Kampfstoffes wäre ein gleichermaßen realistisches Szenario und würde die Auswirkungen noch
einmal deutlich verschärfen. Die vorliegende Analyse betrachtet somit nur eines von vielen möglichen
Bedrohungsszenarien durch chemische Kampfstoffe, denen sich Deutschland und damit auch der deutsche Zivilschutz
gegenübersieht und für die Vorbereitungen getroffen werden müssen. Dennoch ist sie geeignet, um eine Vielzahl
von Handlungsbedarfen aufzuzeigen, um den Zivilschutz und die Gesamtverteidigung der Bundesrepublik
grundsätzlich besser auf mögliche Freisetzungen chemischer Kampfstoffe, und damit auch auf einen möglichen
zwischenstaatlichen Konflikt, vorzubereiten.
Das zugrunde liegende Szenario wurde mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen erarbeitet
und auf Plausibilität geprüft. Zahlreiche staatliche Akteure verfügen über Kenntnisse zur Produktion und zum
Einsatz chemischer Kampfstoffe, sodass entsprechende Vorbereitungen geboten sind. Die
Umsetzungsverantwortung liegt bei einer Vielzahl an Akteuren auf allen Ebenen.
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den Aufgaben, die im Rahmen der Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)
und den Rahmenrichtlinien der Gesamtverteidigung (RRGV) der Zivilen Verteidigung zuzuordnen sind. Sie
werden in dieser Analyse in einem Rahmen betrachtet, in dem es noch nicht zu einer Feststellung des Spannungs-
und Verteidigungsfalles gekommen ist. Die Aufgaben der Zivilen Verteidigung sind nach der KZV in den
Zivilschutz, die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, die Versorgung der Bevölkerung und der
Streitkräfte, sowie die Unterstützung der Streitkräfte gegliedert. Das in dieser Analyse betrachtete Szenario stellt
für jeden dieser Aufgabenbereiche eine Herausforderung. Einige Herausforderungen bestehen unabhängig vom
beschriebenen Szenario und würden auch bei anderen Ereignissen auftreten. Eine detailliertere Herleitung der
Herausforderungen, auf deren Grundlage diese Handlungsempfehlungen getroffen wurden, findet sich in der
Risikoanalyse „Einsatz chemischer Kampfstoffe“.
Im Folgenden werden diejenigen Handlungsempfehlungen genannt, die auf Grundlage der Analyse von besonderer
Bedeutung für den Zivilschutz sind. Anschließend werden sämtliche Handlungsempfehlungen der Risikoanalyse
detailliert aufgeführt, die nicht als Verschlusssache eingestuft sind.
Umdenken in der Vorplanung für den Bevölkerungsschutz. Viele Rahmen- und Fähigkeitskonzepte sind für
friedenszeitliche Gefahren entwickelt worden. Sowohl die vorliegende Risikoanalyse als auch Erkenntnisse des
ukrainischen Zivilschutzes zeigen, dass bestehende Konzepte für die Bewältigung von Ereignissen zu Kriegszeiten oft
nicht ausreichen. Alle Akteure müssen sich explizit darauf vorbereiten, dass sie über die bestehenden Konzepte
hinaus Lösungen für die Ereignisbewältigung im Zivilschutz finden müssen. Auch müssen Entscheidungen zu
Schutzzielen getroffen werden, die den Grenzen der Planbarkeit Rechnung tragen.
Auskömmliche Finanzierung aller Bereiche des Zivilschutzes. Insbesondere im Bereich der ergänzenden
Ausstattung, der Schutzmaßnahmen, der Sanitätsmaterialbevorratung und der Ausbildung reichen die aktuellen
Ressourcen nicht aus, um der Verantwortung des Bundes zum Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren gerecht
zu werden. Das betrifft sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen in den verantwortlichen Behörden.
Regelmäßige und anlassbezogene Überprüfung sowie erforderlichenfalls Anpassung des Ausstattungssolls
der ergänzenden Ausstattung für den Zivilschutz. Das aktuelle Ausstattungssoll wurde 2008 vereinbart und wirkt
angesichts der aktuellen Sicherheitslage und zunehmender Bedrohungen durch staatliche Akteure nicht mehr
zeitgemäß. Auch fehlt ein Prozess der regelmäßigen Evaluierung sowie Möglichkeiten der kurzfristigen,
bedrohungsgerechten Anpassung („Sofortbedarfe“).
Schaffung von Strukturen, die eine Priorisierung und Entscheidungsfindung der zivilen Seite auf
Bundesebene ermöglichen. Dies muss auf Grundlage eines zivilen Lagebildes erfolgen und auch vor dem Eintritt des
äußeren Notstandes möglich sein, um eine Handlungsfähigkeit zu gewährleisten und einen effektiven Einsatz
begrenzter Ressourcen zu ermöglichen.
Stärkung des Selbstschutzes und der Eigenverantwortung der Bevölkerung. Nur wenn die Bevölkerung durch
die Behörden als wichtige Akteurin der Gesamtverteidigung verstanden wird und über mögliche Bedrohungen sowie
vor allem deren Auswirkungen adäquat aufgeklärt wird, können sich die Menschen zum eigenen Schutz sowie zum
Schutz Anderer angemessen vorbereiten. Selbstschutz und Eigenverantwortung der Bevölkerung sind ein
wesentlicher Bestandteil der erforderlichen gesellschaftlichen Resilienz und müssen als solches gestärkt werden.
Schaffung einer strategischen Vorausschau mit Blick auf kriegerische Bedrohungen, die modernen
Methoden der Kriegsführung gerecht wird und aktuelle Erkenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Hierzu müssen
sich Expertinnen und Experten der verschiedensten Fachrichtungen regelmäßig austauschen, auf welche Art und
Weise ein Aggressor der Bundesrepublik gezielt Schaden zufügen könnte. An diesen Szenarien müssen sich
Planungen und Beschaffungen ausrichten.
Beschaffung von persönlicher CBRN-Schutzausrüstung (CBRN-PSA) in ausreichender Menge für den
Zivil- und Katastrophenschutz, für Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie in
Krankenhäusern. Des Weiteren flächendeckende Ausbildung und regelmäßige Übung zur Befähigung in der
Anwendung von CBRN-PSA und zur Durchführung jeweils relevanter Maßnahmen in PSA.
Schaffung einer Fachbehörde für chemische Gefahren auf Bundesebene. Während es mit dem
Robert Koch-Institut und dem Bundesamt für Strahlenschutz für die Bereiche biologischer und radioaktiver/
nuklearer Agenzien spezialisierte Fachbehörden auf Bundesebene gibt, fehlt eine solche Struktur für chemische
Agenzien.
Infobox 3: Handlungsempfehlungen
Die Handlungsempfehlungen der Risikoanalyse „Einsatz von chemischen Kampfstoffen“ werden in diesem
Kapitel thematisch sortiert aufgelistet. Darüber hinaus wird bei jeder Handlungsempfehlung kenntlich gemacht,
durch welche Adressatinnen und Adressaten diese umgesetzt werden müsste. Die Entscheidung über
Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen hängt dabei von einer strategisch-politischen Risikobewertung ab, die auf
Grundlage der fachlichen Bewertung durch die Risikoanalyse erfolgen muss.
Innerhalb der Themenfelder zielen die Empfehlungen auf verschiedene Schritte des Risiko- und
Krisenmanagement-Kreislaufs ab. Hier kann im Rahmen eines Risikomanagements an unterschiedlichen Stellen zur
Risikobehandlung angesetzt werden. Einige Empfehlungen dienen dazu, das Auftreten von Gefahren zu verhindern
(Prävention), andere dienen der Vorbereitung auf ein Ereignis, um im Ereignisfall besser handlungsfähig zu sein.
Abbildung 1: Der Risiko- und Krisenmanagement-Kreislauf (BBK)
Adressatinnen und Adressaten der Handlungsempfehlungen
Für die Handlungsempfehlungen, die aus der Analyse hervorgehen, ist tabellarisch aufgeschlüsselt, für welche
Adressatinnen und Adressaten und auf welcher politischen Ebene die Empfehlungen eine besondere Relevanz
haben, beziehungsweise durch wen diese umgesetzt werden müssten. Diese sind wie folgt aufgeschlüsselt:
Tabel le 2: Ebenen und Adressatenkreise für die Handlungsempfehlungen
Verwaltungsebene
Abkürzung Bedeutung
B Bund
L Länder
K Kommunen
A Allgemein (betrifft Bund,
Länder, und Kommunen)
Adressatenkreis
Abkürzung Bedeutung
Politik Politik
Verw Verwaltung
BOS Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben
KRITIS Betreiberinnen und Betreiber
von KRITIS, einschließlich
Staat und Verwaltung
F Forschung
Bev Bevölkerung
Ü Übergeordnet
Wo innerhalb dieser Adressatenkreise spezifische Gruppen betroffen sind, wurden die Adressatinnen und
Adressaten noch genauer eingegrenzt.
Beispiel:
Grundbefähigung zum Verhalten in und Umgang mit CBRN-Lagen für alle
Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz, für Einsatzkräfte der
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, sowie für Personal in Leitstellen und
Krankenhäusern im Rahmen ihrer jeweiligen Grundausbildungen.
A Verw
BOS, KRITIS
Medizinische Versorgung
Diese Handlungsempfehlung ist auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene für die Verwaltung relevant, sowie
unabhängig von der politischen Ebene für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und die
Betreiberinnen und Betreiber von KRITIS, wobei hier insbesondere die BOS und KRITIS der medizinischen
Versorgung betroffen sind.
4.1 Übergreifende Handlungsempfehlungen
Einige Handlungsempfehlungen gehen über die im Folgenden betrachteten Kategorien hinaus und werden daher
hier zusammenfassend erläutert. Die Empfehlungen sind hier auf einer übergreifenden Ebene formuliert, müssen
vielfach aber im Detail umgesetzt werden.
4.1.1 Bewusstsein für Themen der Zivilen Verteidigung in der Bevölkerung
Stärkung des Bewusstseins für Themen der Zivilen Verteidigung in der
Bevölkerung, insbesondere für spezifische Risiken, die sich aus
Konfliktlagen ergeben, sowie Wissen um geeignete Vorsorgemaßnahmen
und Verhaltensweisen.
Ü
Stärkung des Bewusstseins für Themen der Zivilen Verteidigung unter den
Einsatzkräften des Bevölkerungsschutzes, der Polizeien, sowie bei
Beschäftigten im Gesundheitssystem.
Ü
4.1.2 Vorbereitungen für Größenordnungen jenseits der Planbarkeit
Vorbereitung von Maßnahmen und Empfehlungen, die geeignet sind, auch
jenseits bestehender Konzepte einen möglichst hohen Schutz zu
gewährleisten und handlungsfähig zu bleiben.
Ü
4.1.3 Vorbereitung auf den äußeren Notstand
Prüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender sowie Schaffung
ergänzender gesetzlicher Grundlagen zur Vorbereitung von Maßnahmen, die
für den äußeren Notstand (Spannungs-, Zustimmungs-, Verteidigungs- und
Bündnisfall) vorgesehen sind, bereits vor Eintritt des äußeren Notstands.
B Politik
4.1.4 Führung und Entscheidungsfindung
Gesetzliche Klärung der Zuständigkeiten für Einsatzlagen durch
Kriegsauswirkungen. B Politik
Schaffung von Strukturen, die eine Priorisierung und Entscheidungsfindung
auf ziviler Seite auf Bundesebene auf Grundlage des zivilen Melde- und
Lagewesens ermöglicht.
B Politik,
Verw
Einrichtung einer nationalen koordinierenden Stelle Bund: Um auf
Grundlage des Lagebildes eine passfähige Ressourcenallokation zu
ermöglichen, wird eine ebenenübergreifende Koordinationsmöglichkeit mit
Steuerungsfunktion und in der Landesverteidigung auch mit
Durchgriffsrechten (top down) benötigt. Alle Bereiche des
Lagemanagements benötigen daher entsprechende Steuerungsstrukturen.
B, L Verw
Etablierung einer standardisierten Abfrage einer möglichen CBRN-Gefahr im
Zuge der Notrufannahme mittels einer bundeseinheitlichen, standardisierten
Abfrage.
B, L Verw
Befähigung jeder Stadt oder Gemeinde im Kontext der Zivilen Verteidigung
(ZV), die Führungsstruktur für eine Gesamteinsatzleitung in der Stufe B im
Massenanfall von Verletzten (MANV)-CBRN-ZV zu bilden; Befähigung
jedes Landkreises/jeder kreisfreien Stadt, eine Gesamteinsatzleitung der
Stufe C und D aufstellen zu können.
K Verw
Einbindung einer medizinisch-fachlichen Führung innerhalb der
Gesamteinsatzleitung über die Einsatzleitung Rettungsdienst (Leitende
Notärztin oder Leitender Notarzt und Organisatorische Leiterin oder
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)); niederschwellige
Mitalarmierung bei CBRN-Lagen.
K Verw
Etablierung eines „CBRN-ZV-Schnittstellenmanagements“ auf Ebene der
Leitstelle, als auch auf Ebene der unteren Katastrophenschutzbehörden, um
einen bestmöglichen Informationsfluss zu relevanten Akteuren zu
ermöglichen.
K Verw
Führungsfähigkeiten medizinischer Hilfsorganisationen im Hinblick auf
„Führen auf Distanz“ weiter ausbauen. Alle Einheiten sollten Vorplanungen
treffen, wie eine Raumordnung zu gestalten ist, wenn eine ganze Stadt von
einem CBRN-Ereignis betroffen ist.
BOS
4.1.5 Ressort- und ebenenübergreifendes Lagebild
Etablierung eines ebenen- und ressortübergreifenden Lagebildes, in dem
relevante Informationen, Lagebewertungen und Zielsetzungen
zusammengeführt werden, um eine einheitliche Entscheidungsfindung auf
Bundesebene zu ermöglichen:
– Betrieb auch außerhalb des äußeren Notstands
– Berücksichtigung der Ebenen der Länder und Kommunen, dezentraler
Zugriff
– Maschinenlesbare Form und einheitliche Schnittstellen
– Prüfung, inwiefern hierfür vorhandene Elemente genutzt werden
können
– Etablierung beziehungsweise Berücksichtigung von Teillagebildern
– Berücksichtigung von Ressourcenverfügbarkeiten
Ü
Aufstellung einer nationalen Fähigkeit zur umfassenden CBRN-
Lageerfassung und Bewertung durch Etablierung einer CBRN-Messzentrale
und Führung eines einheitlichen CBRN-Lagebildes Bund unter
Berücksichtigung ziviler und militärischer Anteile.
B Verw
Es braucht ein einheitliches und umfassendes Gesundheitslagebild
hinsichtlich vorhandener personeller und materieller/infrastruktureller
Ressourcen, präklinisch wie klinisch. Dieses Gesundheitslagebild sollte
kommunal, auf Landes- und auf Bundesebene zur Verfügung stehen.
A Verw
Etablierung einer CBRN-Medizinischen Fachberatung. A Verw
Integration des Bevölkerungsverhaltens und des Lagebildes
Bevölkerungsverhalten als elementare Bausteine des Krisenmanagements
auf allen föderalen Ebenen.
A Verw
Die Zusammenarbeit zwischen dem GMLZ mit anderen Dienststellen
hinsichtlich Lagebewertung und -beobachtung, einschließlich einer
vorzunehmenden Warnung für die Bevölkerung, sollte intensiviert werden
und abgestimmt erfolgen.
B Verw
Leitstellen sollten im HNS-Kontext über etwaige kritische Bereiche bzw.
Knotenpunkte und Vorgänge in ihrem Gebiet so weit wie möglich
informiert sein, um Auffälligkeiten besser erkennen zu können.
K Verw
BOS
Berücksichtigung detaillierter Informationen bei Störungsmeldungen gemäß
KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG). B Verw
4.1.6 Folgeanalysen auf Grundlage der Risikoanalysen des Bundes
Durchführung von Risikoanalysen auf Ebene der Länder und Kommunen
auf Grundlage der Risikoanalysen des Bundes im Rahmen eines integrierten
Risikomanagements (IRM).
L, K Verw
Durchführung von Folgeanalysen zu Fachthemen auf Grundlage der
Risikoanalysen des Bundes.
A Verw
F
4.2 Handlungsempfehlungen für den Zivilschutz
4.2.1 Selbstschutz
Fundierte Risikokommunikation muss auf allen Ebenen langfristig und
abgestimmt verstärkt darauf hinwirken, Möglichkeiten für einen effektiven
Selbstschutz aufzuzeigen und die Bevölkerung bei der Umsetzung
entsprechender Maßnahmen zu unterstützen. Dabei muss eine offene und
direkte Aufklärung über mögliche kriegsbedingte Bedrohungen für die
Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
A Verw
Risikokommunikation muss langfristig und ganzheitlich darauf hinwirken,
dass Selbstschutz als gesamtgesellschaftliche Verantwortung/Aufgabe
wahrgenommen wird. Auch die Bedeutung des Selbstschutzes und der
Selbsthilfemaßnahmen für die Entlastung von Engpassressourcen muss klar
erläutert werden. Klare Handlungsempfehlungen stärken die
Eigenverantwortung.
A Verw
Sensibilisierung der Bevölkerung und der Industrie über die Bedeutung des
Host Nation Supports und dessen Auswirkungen, sowie darüber, wie eine
individuelle Notfallvorsorge und Bevorratung, die bei Engpässen und
Einschränkungen Abhilfe schafft, ausschauen kann.
B Verw
Selbstschutzfähigkeiten auch bei CBRN-Lagen von staatlicher Seite
forcieren und ihre Förderung langfristig und verlässlich mit finanziellen und
personellen Ressourcen sicherstellen.
A Verw
Bewusstsein in der Bevölkerung für die Besonderheiten im Umgang mit
CBRN-Gefahren durch breit gestreute und adressatengerechte Information
und Dialogführung stärken, z. B. durch Aufnahme entsprechender Inhalte in
Erste-Hilfe-Kurse.
A Verw
4.2.2 Warnung der Bevölkerung
Es sollten Voraussetzungen geschaffen werden, damit benachbarte
Kommunen bei Ausfall der jeweils zuständigen Leitstelle Warnungen für
deren Zuständigkeitsbereich herausgeben können oder die von der Leitstelle
herausgegebene Warnung weiterbearbeiten können (Aktualisierung,
Entwarnung).
L Politik
Festlegung einer Regelung über die Nutzung von Warnressourcen im
Zivilschutz-Fall gemäß § 6 ZSKG. B Politik
Koordinierung der Warnung bei gebietskörperschaftsübergreifenden
Ereignissen auf Landesebene und Lückenschluss des Übergangs zum
Verteidigungsfall.
L Politik
Abstimmung der technischen Gegebenheiten für die Informationsweitergabe
im Bereich Warnung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. A Verw
Schaffung von mobilen und stationären Redundanzen. A Verw
Abstimmung des zivil-militärischen Informationsaustauschs im Bereich
Warnung. B Verw
4.2.3 Evakuierung, Betreuung, Aufenthaltsregelung
Ausfinanzierung des Betreuungsmix Bund (dies beinhaltet auch
die Ausfinanzierung des 2. Mobilen Betreuungsmoduls 5.000). B Politik
Einführung eines einheitlichen Registrierungstools für die Betreuung
(Teil des Betreuungsmix Bund). B Verw
Dezentrale Vorhaltungen zur Sporthallenertüchtigung müssen angelegt
werden (diese wären auch im Krieg hilfreich/notwendig). Der Bund ergänzt
im Rahmen der Ergänzenden Ausstattung nach § 13 ZSKG. Die aktuell
vorhandene Ausstattung muss dringend erneuert werden und an die neuen
Bedrohungslagen angepasst werden.
L, K Verw
Harmonisierung der Ausbildung des Betreuungspersonals fördern.
A Verw
BOS
Einplanung der Unterbringung und Versorgung von Einsatzkräften bei
länger andauernden Betreuungslagen.
A Verw
BOS
Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger, auch für sich selbst
vorzusorgen (z. B. durch die Vorbereitung eines Notgepäcks).
A Verw
BOS
Regelmäßige Betreuungsübungen, Stellproben und Aufbauproben in
Sporthallen. BOS
Länder und Kommunen sollten sich ein verbessertes Bild über die
Bevölkerungsstrukturen und besonderen Unterstützungsbedarfe der
Bevölkerung in der eigenen Gebietskörperschaft verschaffen.
L, K Verw
Etablierung von Netzwerken für Ausweichplätze in Notsituationen, z. B. für
Altenheime, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten, Viehhaltungsbetriebe. L, K Verw
4.2.4 Schutz der Gesundheit
Prävention
Die Abhängigkeit von globalen Lieferketten (insbesondere bei Arzneimitteln
und Medizinprodukten) muss reduziert und eigene Herstellungskapazitäten
müssen sichergestellt oder wiederaufgebaut werden.
B Verw
KRITIS
Vorbereitung
Die Abhängigkeit von globalen Lieferketten (insbesondere bei
Arzneimitteln und Medizinprodukten) muss reduziert und eigene
Herstellungskapazitäten müssen sichergestellt oder wiederaufgebaut
werden.
B Verw
KRITIS
Einführung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes zur Vorbereitung,
Planung und Umsetzung von Maßnahmen für gesundheitliche Krisen
nationaler Tragweite.
B Politik
Verpflichtende einheitliche Vorbereitungen des Gesundheitssystems auf die
spezifischen Herausforderungen im Spannungs- und Verteidigungsfall.
Hierfür kann die bisherige Kann-Regelung nach § 21 Absatz 4 Satz 1 ZSKG
in eine verpflichtende Regelung umgewandelt werden. Alternativ ist eine
konsequentere und einheitlichere Umsetzung der freiwilligen
Vorbereitungen anzustreben, zu unterstützen und zu überprüfen.
B, L Politik,
Verw
Um die gesundheitlichen Langzeitauswirkungen zu erfassen und den
Betroffenen auch über die Akutbehandlung hinaus eine möglichst
umfassende Behandlung zu ermöglichen, sind Monitoringmaßnahmen
vorzuplanen und umzusetzen.
A Verw
Aufbau eines Steuerungsmechanismus für den sogenannten „Strategischen
Patiententransport“ mit einer gesamtkoordinierenden Stelle, die über ein
nationales Lagebild zu verfügbaren und betreibbaren Behandlungs- wie
auch Transportressourcen verfügt (siehe auch Lagebild Führung).
B, L Verw
Ausreichende Finanzierung, um eine Bevorratung von Sanitätsmaterialien
(Arzneimittel und Medizinprodukte) für CBRN-Ereignisse zu
gewährleisten.
B, L Politik,
Verw
Abstimmung der verschiedenen Konzepte hinsichtlich Bevorratung und
Logistik von Sanitätsmaterialien für CBRN-Ereignisse auf Landes- und
Bundesebene.
B, L Verw
Schaffung von Strukturen für und Bereitstellung von ausreichend CBRN-
PSA für Klinikpersonal sowie Vorhaltungen zur CBRN-Selbsthilfe und
Ausbildungen/Trainings zum Einsatz im CBRN-MANV-Kontext.
KRITIS
Medizinische Versorgung
A Politik,
Verw
Damit Krankenhäuser effektiv vor den Auswirkungen einer
Kontaminationsverschleppung geschützt werden, müssen sich diese
besonders auf CBRN-Lagen vorbereiten. Krankenhäuser müssen mit
eigenen Mitteln Fähigkeiten der CBRN-Rettungskette aufbauen und
betreiben können. Im KAEP sollten Schwellenwerte für CBRN-Ereignisse
definiert sein, ab denen der KAEP aktiviert wird.
KRITIS
Medizinische Versorgung
Vergabe der Sichtungskategorie SK IV blau ethisch und rechtlich absichern. B
Ausstattung aller Rettungsmittel des Rettungsdienstes mit zusätzlichen
„Tox-Boxen-ZV“, um auch in einem MANV schnell und effektiv eine
höhere Anzahl an Antidoten an der Einsatzstelle zur Verfügung zu haben.
K Politik,
Verw
BOS
Ausstattung von ausgewählten Rettungsmitteln des Rettungsdienstes und
der Feuerwehren mit Materialen zum Aufbau einer „improvisierten“
Selbsthilfestation, sowie mit Material für eine „improvisierte“
Dekontamination.
B, K Politik,
Verw
BOS
Alle Krankenhäuser müssen sich darauf vorbereiten, Patientinnen und
Patienten aus CBRN-MANV-ZV Lagen zumindest erstversorgen und/oder
versorgen zu können, gegebenenfalls unter Absenken des
Versorgungsniveaus.
KRITIS
Medizinische Versorgung
4.2.5 Psychosoziale Notfallversorgung
Weiterer Ausbau des psychosozialen Krisenmanagements. A Verw
Aufnahme der PSNV in die ergänzende Ausstattung des Bundes. Als
ergänzende Ausstattung ist unter anderem an die Bereitstellung von
Fahrzeugen für PSNV-Einheiten zu denken. Diese Fahrzeuge müssen
entsprechend mit Kommunikationsmitteln, Material zur
Führungsunterstützung und zum Einrichten von mobilen geschützten
Räumen für psychosoziale Akuthilfe ausgestattet sein, um im Ereignisfall
eine PSNV für die Bevölkerung und der Einsatzkräfte zu gewährleisten.
B
Verw
Politik
Vorbereitung der PSNV-Einsatz- und -Führungskräfte auf die
Besonderheiten von Zivilschutzlagen beziehungsweise von PSNV in
Zivilschutzlagen und Multikrisen.
BOS
Sicherstellung der PSNV für Einsatzkräfte, Beschäftigte im
Gesundheitswesen sowie für Betroffene, Angehörige, Hinterbliebene und
die Bevölkerung.
BOS
Integration der PSNV in sämtliche Ebenen der Führungsstrukturen, um die
psychische Resilienz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte zu
gewährleisten.
BOS
4.2.6 CBRN-Schutz
Allgemeine Handlungsempfehlungen für den CBRN-Schutz
Das übergeordnete Ziel muss sein, die Fähigkeiten des CBRN-Schutzes auf
allen Ebenen auszubauen, sodass alle Akteure in CBRN-Lagen
handlungsfähig sind und so idealerweise die Kalkulation des Gegenübers
beeinflusst wird, um einen Einsatz von CBRN-Wirkmitteln gegen
Deutschland zu verhindern.
Ü
Intensivierung des Informationsaustauschs des Bundes mit den Ländern und
kommunalen Akteuren zur Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses im
CBRN-Schutz.
A Verw
Prävention
Implementierung einer ressortübergreifenden, CBRN-spezifischen
strategischen Bedrohungsvorausschau auf Arbeitsebene. A Verw
Vorbereitung
Intensivierung der Kooperation mit der Bundeswehr. B, A Verw
Aufbau einer Fachberatungsfähigkeit im Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für das strategische
Krisenmanagement bei komplexen CBRN-Lagen.
B Verw
Erstellung und Überprüfung von Notfallplänen für die kommunale
Verwaltung für den Zivilschutz (CBRN-Lagen). K Verw
Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit auf Ebene der
Europäischen Union (EU), der NATO, der UN sowie bilateral mit
ausgewählten Staaten, um bei Belastungsspitzen internationale Hilfeleistung
zu ermöglichen.
Insbesondere Intensivierung des Engagements der Bundesrepublik
Deutschland im europäischen Katastrophenschutzverfahren (UCPM).
B Politik
Verw
Schaffung weiterer bundesweit verfügbarer und einheitlich ausgestatteter
Einheiten zur Dekontamination und Detektion, Konzeption und
Koordination.
B Verw
BOS
Systematische Erfassung von Orten mit CBRN-Gefahrenpotenzial im
Inland. B Verw
Schaffung einer Entsendungskompetenz für den Bund für eigene Einheiten,
beispielsweise CBRN-ErkW oder ATF, die zur Ergänzung des KatS für den
Zivilschutz den Ländern zur Verfügung gestellt wurden.
B Politik
Verw
Erlassen von Regelungen/Dienstvorschriften im Zivilschutz CBRN-Einsatz,
die einen robusten Einsatz ermöglichen (Abweichen von alltäglich gängigen
Vorschriften, Ausnahmeregelungen für Zivilschutz vorsehen).
B Verw
Sicherstellung von Fähigkeiten, die von privaten Dienstleistern abhängig
sind, durch Verpflichtungen (gesetzlich oder vertraglich) oder die
Übernahme einzelner Fähigkeiten durch Behörden.
A Politik
Verw
BOS
Erarbeitung von Konzepten für die Nutzung von Fahrzeugen in
kontaminierten Gefahrenbereichen, sowie die Entsorgung kontaminierter
Fahrzeuge.
A Verw
BOS
Intensivierung von Forschung und Entwicklung im Bereich CBRN-Schutz,
um neuartigen Agenzien oder strategischen Herausforderungen zeitnah
begegnen zu können.
B Verw
F
Erstellung und Implementierung von CBRN-MANV-Konzepten und
Integration dieser Konzepte in Prozesse der Einsatzorganisationen. L, K Verw
Ausbildung von Personal
Grundbefähigung zum Verhalten in und Umgang mit CBRN-Lagen für alle
Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz, für Einsatzkräfte der
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, sowie für Personal in Leitstellen und
Krankenhäusern im Rahmen ihrer jeweiligen Grundausbildungen. Folgende
Aspekte sollten in einer derartigen Grundbefähigung berücksichtigt werden:
– Erkennen von chemischen Gefahren und Toxidromen
– Besonderheiten von chemischen Kampfstoffen, sowie von Gefahren
im Verteidigungsfall/in Konflikten allgemein
– Anwendung von CBRN-PSA, einschließlich regelmäßiger Übungen,
sowie die Durchführung jeweils relevanter Maßnahmen in PSA
A Verw
BOS, KRITIS
Medizinische Versorgung
– Schaffung eines gemeinsamen robusten Mindsets für Einsatzkräfte
(meint Vermittlung von Lösungen, die unter einfachen Bedingungen
funktionieren, mit Minimallösungen ein Optimum an Wirkung
erreichen)
– Umgang mit kontaminierten Personen
Die Aus- und Fortbildung von medizinischem Fachpersonal im Umgang mit
den Folgen einer Exposition mit CBRN-Stoffen und insbesondere
chemischen Kampfstoffen sollte intensiviert und breiter aufgestellt werden
und auch explizit auf Kampfstoffe ausgerichtet sein.
BOS, KRITIS
Medizinische Versorgung
Erweiterung der Fähigkeiten des Bundes im Bereich Ausbildung im
CBRN-Schutz. Durchführung von Übungen, auch mit Beübung
großräumiger Verlegung & Zusammenarbeit.
B Verw
Beschaffung und Anpassung von Ausstattung, Bevorratung
Steigerung der Durchhaltefähigkeit ziviler CBRN-Kräfte
B Verw
BOS
Vorhaltung eines einheitlichen CBRN-Grundschutzes (insb. PSA) für alle
Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz, in der alltäglichen
Gefahrenabwehr (inklusive Rettungsdienst) und in verteidigungswichtigen
Behörden und Unternehmen.
A Verw
BOS, KRITIS
Vorhaltung von CBRN-PSA in bedrohungsgerechtem Umfang im Niveau
einheitlicher Grundschutz und im Niveau aufgabenbezogener erweiterter
Schutz.
A Verw
BOS, KRITIS
Dezentrale Vorhaltung und Ausbau der strategischen Reserve CBRN-PSA
für die Einsatzkräfte des Zivil- und Katastrophenschutzes des Bundes. B Verw
Behördenübergreifende Abstimmung bezüglich Qualität und Quantität
vorzuhaltender (persönlicher) Schutzausstattung. BOS
Berücksichtigung der Dekontaminationsfähigkeit bei der Beschaffung
zukünftiger ergänzender Ausstattung. B Verw
Bewältigung
Die nicht-polizeilichen Dienststellen der Fachexpertise sind zur notwendigen
Detektion, Probennahme und -bewertung möglichst schnell heranzuziehen.
B Verw
BOS
Erarbeitung einheitlicher Strukturen und Vorgänge für den Gesundheitlichen
Bevölkerungsschutz in CBRN-Lagen bei Gesundheitsämtern
beziehungsweise im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).
K Verw
Allen Einsatzkräften, die potenziell im Gefahrenbereich zum Einsatz
kommen, sollten Möglichkeiten zur CBRN-spezifischen Selbst- und
Kameradenhilfe zur Verfügung stehen.
BOS
4.2.6.1 CBRN-Erkundung/Detektion
In der Annahme einer grundsätzlich zunächst unklaren und nicht planbaren
CBRN-Gefahrenlage muss die notwendige Detektion der Gefahrstoffe und
die gleichzeitig beginnende Fachberatung für alle eingesetzten Einsatzkräfte
schnellstmöglich gewährleistet werden.
BOS
Die Fähigkeiten, Kommunen frühzeitig durch Erstellung von
Vorhersagemodellen zur Ausbreitung bei Kontaminationslagen durch die
ATF und andere Einheiten des Bundes zu unterstützen, sollten durch den
Bund stärker kommuniziert werden.
B Verw
Intensivierung von Forschung und Entwicklung im Bereich Messtechnik,
um neuartigen Agenzien oder strategischen Herausforderungen zeitnah
begegnen zu können.
B Verw
F
Erkenntnisbezogene Erweiterung beziehungsweise Anpassung der
Fähigkeiten aller CBRN ErkW und Aktualisierung der Ausstattung. B Verw
Bedrohungsgerechte bzw. erkenntnisbezogene Erweiterung
beziehungsweise Anpassung der Fähigkeiten der ATF und regelmäßige
Aktualisierung der Technik.
B Verw
4.2.6.2 Dekontamination
Entwicklung eines bundesweit einheitlichen verbindlichen Fachkonzepts
zum Vorgehen bei der Dekontamination mit den Teilkonzepten
Dekontamination Personen/Personal, Dekontamination Verletzter,
Dekontamination Gerät/Gelände. Dies sollte auch die Möglichkeiten von
improvisierten Dekontaminationsmaßnahmen umfassen. Die
Dekontamination von Fahrzeugen, Geräten sowie Infrastruktur ist ebenfalls
zu betrachten, um Transporte fortführen zu können.
B Verw
Entwicklung eines Fähigkeitskonzeptes Dekontamination, dabei
Berücksichtigung von technischem CBRN-Schutz und Medizinischem
CBRN-Schutz sowie Berücksichtigung vorzuhaltender Dekon-Mittel und
deren Ausbringungssysteme.
B Verw
Intensivierung ressortübergreifender Forschung im Bereich
Dekontaminationsmittel für C, B und RN zur Dekontamination neuer
Agenzien und zur Entwicklung neuer Dekontaminationsmittel.
B Verw
F
Erarbeitung von Verfahren für die Dekontamination und Freigabe potenziell
kontaminierter Innenräume sowie von Straßen, Gelände sowie Material und
Gerät.
A Verw
4.2.7 Technische Hilfe
Ausfinanzierung von CBRN-Schutzausstattung im THW. B Politik
4.2.8 Objektschutz
Verfahren zur Identifizierung zivil-militärischer Objekte und deren
Einstufung zwischen zivilen Stellen und militärischen Stellen müssen
aktualisiert, verbindlich geklärt und umgesetzt werden.
B Verw
4.3 Handlungsempfehlungen für die Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktionen
4.3.1 Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Erstellung einer Kommunikationsstrategie von ziviler Seite für die Phase
des HNS, nach der Aktivierung der „Drehscheibe Deutschland“. B Verw
Abstimmungen zur Kommunikationsstrategie zwischen ziviler und
militärischer Seite vor Eintreten des äußeren Notstands. Dies betrifft auch
das Handlungsfeld Warnung. Hierfür sollte eine federführende Stelle
bestimmt werden.
B Verw
Sensibilisierung der Bevölkerung für Des-/Falschinformationen. A Verw
Umdenken zu einer dialogorientierten Kommunikation mit der Bevölkerung
und weg von der bisherigen überwiegend instrumentellen Information der
Bevölkerung.
A Verw
Fachliche Abstimmungen auf Bundes-, Landes- und gegebenenfalls
kommunaler Ebene zu den Schnittmengen der polizeilichen
Gefahrenabwehr zum Bevölkerungsschutz sowie zu den Aufgabenbereichen
des ÖGD. Schnittstellen in der Kommunikation zwischen polizeilicher und
nicht-polizeilicher Gefahrenabwehr sind zu beachten und für den Einsatzfall
aufeinander abzustimmen.
A Verw
BOS
Um im äußeren Notstand die Bevölkerung psychosozial zu stärken und für
eine gesellschaftliche Akzeptanz der Maßnahmen ist es notwendig, die
Bedürfnisse, Belange und Ressourcen der Zivilgesellschaft zu kennen und
von staatlicher Seite entsprechend zu agieren.
A Verw
Stärkerer Einbezug des Verhaltens, der Selbstschutzpotenziale und der
Informationsbedarfe der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung des
staatlichen Krisenmanagements.
A Verw
Stringente partizipativ und partnerschaftlich ausgerichtete
Schadensbewältigung, orientiert an den Bedarfen und Ressourcen der
Bevölkerung (kontinuierlicher Austausch auf Augenhöhe).
A Verw
4.3.2 Ziviles Melde- und Lagewesen sowie Alarmplanung
Prüfung der vorhandenen Rechtsgrundlagen hinsichtlich Lücken,
insbesondere Mechanismen, die erst im äußeren Notstand greifen, aber
bereits vorher notwendig sind (Zivile Alarmplanung (ZAP),
Melderichtlinien (MeldRL)).
B Politik
Verw
Sensibilisierung politischer Entscheidungsträger für Handlungsoptionen in
Krisenlagen (wie z. B. die Feststellung einer außenpolitisch-militärischen
Krise gemäß Kapitel 10.1 Absatz 2 der Rahmenrichtlinien
Gesamtverteidigung (RRGV)).
B Politik
Verw
Beschreibung der außenpolitisch-militärischen Krise als Fall, der
rechtssicher und zügig angewendet werden kann, gleichzeitig aber die
notwendige Flexibilität für die Umsetzung notwendiger Maßnahmen
unterhalb der Schwelle des Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfalls
ermöglicht.
B Politik
Verw
4.3.2.1 Ziviles Melde- und Lagewesen
Anwendung der MeldRL auch schon außerhalb des äußeren Notstands
ermöglichen. Konsequente Nutzung des Anwendungsfalls
„außenpolitischmilitärische Krise“, damit die MeldRL frühzeitig angewendet werden
können.
B Politik
Operationalisierung der MeldRL, inklusive konzeptionelle und inhaltliche
Überarbeitung der aktuellen Fassung und Ausplanung der Umsetzung in den
beteiligten Behörden.
A Verw
Beübung und Erprobung sowie Schulung der MeldRL. A Verw
4.3.2.2 Zivile Alarmplanung
Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur rechtssicheren Vorbereitung von
Maßnahmen im Rahmen der zivilen Alarmplanung bereits vor Eintritt des
Spannungs-/Verteidigungsfalls. Konsequente Nutzung des Anwendungsfalls
„außenpolitisch-militärische Krise“, damit die zivile Alarmplanung
frühzeitig angewendet werden kann.
B Politik
4.3.3 Behördeninternes Risiko- und Krisenmanagement
Schaffung mobiler Redundanzfähigkeiten operativer Einheiten der
Verwaltung. B, A Verw
Aufbau von Selbstschutz-/Selbsthilfefähigkeiten in der Verwaltung. A Verw
4.4 Handlungsempfehlungen für die Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte
Eine Robustheitsanalyse Kritischer Infrastrukturen z. B. hinsichtlich der
Abhängigkeit von verkehrlicher Erreichbarkeit ist erforderlich. A Verw
Umsetzung und Einhaltung von Vorgaben u. a. der NATO zur Steigerung
der Resilienz Kritischer Infrastrukturen, um eine zusätzliche Versorgung
von Streitkräften im Rahmen des Host Nation Supports und im Bündnisfall
zu gewährleisten.
B Verw
Erweiterung des Ansatzes der Resilienz Kritischer Infrastrukturen um
Aufwuchs- und Priorisierungsfähigkeiten, um zusätzliche medizinische
Versorgungsbedarfe, sowie erhöhte labordiagnostische Bedarfe durch
Truppen-, aber auch Flüchtlingsbewegungen und Verletzte aus den
Kriegsgebieten sowie vermehrte Anschläge im Landesinneren zu decken.
B Verw
Systematische Abstimmung des Risikomanagements Kritischer
Infrastrukturen mit dem Risikomanagement der Gefahrenabwehr und des
Bevölkerungsschutzes im Rahmen eines IRM.
K Verw
KRITIS
Umsetzung einer bi-modal ausgerichteten Anbindung und Lieferlogistik
insbesondere für KRITIS, indem nach Möglichkeit neben Eisenbahn- auch
Lkw- und Binnenschifftransporte genutzt werden.
KRITIS
Logistik
Vorhaltung ausreichender Lagerkapazitäten, um unterbrochene Just-in-
Time-Lieferungen abpuffern zu können.
KRITIS
Logistik
4.4.1 Versorgung mit Gütern und Leistungen der gewerblichen Wirtschaft
Stärkung des Produktionsstandortes Deutschland zur Herstellung von
Arzneimitteln, Impfstoffen und Schutzausrüstung zur Verringerung der
internationalen Abhängigkeiten.
B Politik
Rechtsrahmen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (Foreign
Direct Investment (FDI)) weiterhin nutzen und bedarfsgerecht anpassen. B Politik
Schaffung eines neuen Rechtsrahmens bzgl. des Arzneimittelgesetzes in
Bezug auf Bevorratung. B Politik
Intensivierung der Reservebildung für Arzneimittel, Medizinprodukte und
Impfstoffe.
A Verw
KRITIS
Medizinische Versorgung
4.4.2 Sicherstellung der Mobilität
Die aktuelle Rechtslage zum Betrieb kontaminierter
(Eisenbahn)Infrastruktur durch Betreiber ist zu prüfen. B, L Verw
Es sollten Vorbereitungen getroffen werden, die den Betrieb kontaminierter
Schienenfahrzeuge ermöglichen. B Verw
Bereitstellung von Daten, die im Rahmen des Mobilitätsdatengesetzes
erhoben werden, auch für Krisenbewältigung/Bevölkerungsschutz. B Politik
Informations- und Bewertungsgrundlagen schaffen, die geeignet sind, die
einzelnen Verkehrsinfrastrukturelemente in ihrer Funktion und Bedeutung
für den Güterverkehr zu priorisieren.
A Verw
Es bedarf einer detaillierten Kenntnis über die Orte der Nachfrage kritischer
Güter als Senken im Verkehrsnetz. Hierauf aufbauend sollte dann die
Situation der verkehrlichen Erschließung ermittelt und bewertet werden, um
entsprechende Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz der entsprechenden
Verkehrsinfrastruktur einzuleiten.
A Verw
Es bedarf einer regelmäßigen Überprüfung und gegebenenfalls
Weiterentwicklung der Konzepte zur Steigerung der Resilienz im Bereich
des Straßenverkehrs.
A Verw
Die Verkehrslenkung sollte hinsichtlich einer systematischen Steuerung
unter Einsatz verschiedener Instrumente weiterentwickelt werden. A Verw
Es bedarf einer regelmäßigen Überprüfung und gegebenenfalls
Weiterentwicklung der Konzepte zur Steigerung der Resilienz im Bereich
des Schienenverkehrs.
A Verw
Bei der Festlegung prioritärer Verkehrsinfrastrukturelemente anhand ihrer
volkswirtschaftlichen Bedeutung sind auch solche Kapazitäten zu
berücksichtigen, die zur Beseitigung der im Ereignisfall entstandenen
Schäden erforderlich sein können.
A Verw
4.4.3 Deckung des Arbeitskräftebedarfs
Bundesweite, organisationsübergreifende, regelmäßig aktualisierte
Erhebung der Mehrfachverplanungen und Mehrfachassignationen von
Einsatzkräften in der Gefahrenabwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz,
Polizei, Reserve der Bundeswehr und Mitarbeitenden weiterer KRITIS,
sowie Schaffung der gesetzlichen und technischen Möglichkeiten hierfür.
A Politik
Verw
4.5 Handlungsempfehlungen für die Unterstützung der Streitkräfte
Zum Schutz und zur Versorgung der zivilen Bevölkerung werden die gleichen Ressourcen und Fähigkeiten wie
zur Unterstützung der Streitkräfte benötigt. Diese Ressourcen werden durch das Fehlen militärischer Kapazitäten
zusätzlich belastet. Entsprechend gelten die Handlungsempfehlungen für die anderen Aufgabenbereiche der
Zivilen Verteidigung sinngemäß auch für die Unterstützung der Streitkräfte.
Prüfung der Rechtsgrundlagen zwecks Unterstützung der Streitkräfte
unterhalb der Schwelle des Spannungs- und Verteidigungsfalles. B Verw
Identifizierung von Ansprechpersonen und Sensibilisierung für die
Schnittstellenaufgaben und Rollen im Rahmen der Zivil-militärischen
Zusammenarbeit (ZMZ).
A Verw
4.6 Forschungsbedarfe
Vorhandene CBRN-Sichtungsalgorithmen sollten erneut wissenschaftlich
auf ihre Tauglichkeit bei MANV-CBRN-Ereignissen untersucht werden. F
Intensivierung von (ressortübergreifender) Forschung & Entwicklung im
Bereich CBRN-Schutz, einschließlich Messtechnik und
Dekontaminationsmittel, um neuartigen Agenzien und strategischen
Herausforderungen zeitnah begegnen zu können.
B Verw
F
Die Erhebung und Berechnung von Güterverkehrsströmen sollten mit Bezug
auf KRITIS-relevante Güter differenzierter erfolgen, um detailliertere
Analysen zu ermöglichen.
F
Es sollte eine kontinuierliche repräsentative Erhebung zum Stand der
Selbstschutzfähigkeiten in der Bevölkerung erfolgen, bei der auch CBRN-
Thematiken berücksichtigt werden.
B Verw
F
5 Risikobewertung, Risikobehandlung und Ausblick
Die Risikoanalyse bildet lediglich einen Ausgangspunkt für weitere Schritte des Risikomanagements. Nach der
Analyse folgen die Risikobewertung und die Risikobehandlung. Die Risikobewertung ist ein „Verfahren, mit dem
1. festgestellt wird, in welchem Ausmaß das zuvor definierte Schutzziel im Falle eines bestimmten Ereignisses
erreicht wird,
2. entschieden wird, welches verbleibende Risiko akzeptabel ist und
3. entschieden wird, ob Maßnahmen zur Minimierung ergriffen werden können/müssen.“ (Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, o. J.)
Die Risikobewertung, insbesondere die Entscheidung über Risikoakzeptanz oder Umsetzung von Maßnahmen,
ist nicht nur ein fachlicher, sondern insbesondere auch ein politischer Prozess. Die identifizierten
Herausforderungen und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen sollen dazu dienen, die politische Risikobewertung
fachlich zu unterstützen und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der Risikobehandlung vorzubereiten.
Entscheidungen über die Finanzierung und Umsetzung der genannten Maßnahmen, sowie die Festlegung
geeigneter Schutzziele und Akzeptanzgrenzen, müssen durch politische Entscheidungsprozesse erfolgen.
Weitere Analysen des Bundes für den Zivilschutz
Durch den Lenkungsausschuss für die Risikoanalyse wurde beschlossen, dass drei weitere Teilszenarien mit
CBRN-Bezug durchgeführt werden5. Die Vorbereitung auf und die Bewältigung von CBRN-Ereignissen stellen
besondere Anforderungen an die Zivile Verteidigung und insbesondere an den Zivilschutz. Durch die Analyse
von CBRN-Szenarien kann daher eine besonders große Bandbreite an Herausforderungen für den Zivilschutz
herausgearbeitet werden. Im Rahmen des Gesamtszenarios zur KZV werden als nächstes die folgenden
Teilszenarien betrachtet:
– Einsatz einer substrategischen Kernwaffe
– Einsatz eines biologischen Agens
– Bedrohung durch einen nuklearen elektromagnetischen Impuls (NEMP)
Die Arbeiten an der Risikoanalyse „Einsatz einer substrategischen Kernwaffe“ wurden bereits begonnen.
Inhaltlich federführend für diese Analyse ist das Bundesamt für Strahlenschutz. Über die Ergebnisse der Analyse wird
das Bundesministerium des Innern im Rahmen seiner Berichtspflicht nach § 18 ZSKG entsprechend berichten.
5 Vgl. Deutscher Bundestag (2024): Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2023. Bundestagsdrucksache 20/10476
Quellenverzeichnis
Bundesministerium des Innern (2018) [VS-ausgestuft am 28.07.2022]: Konzept zur Aufrechterhaltung der
Staats- und Regierungsfunktionen im Spannungs- und Verteidigungsfall.
Bundesministerium des Innern (2024): Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung –
Gesamtverteidigungsrichtlinien – (RRGV)
Bundesministerium des Innern (Hrsg.) (1989): Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung –
Gesamtverteidigungsrichtlinien – vom 10. Januar 1989.
Deutscher Bundestag (2023): Nationale Sicherheitsstrategie. Bundestagsdrucksache 20/7220
Deutscher Bundestag (2024): Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2023.
Bundestagsdrucksache 20/10476
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025.
Robert-Koch-Institut (2025): Zeitreihen zu gemeldeten Fallzahlen und Intensivkapazitäten der Erwachsenen-
Intensivstationen (ITS), Webseite [online]. https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen
[abgerufen am 31.07.2025].
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. März 1997 (BGBl. I
S. 726), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328).
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ISSN 0722-8333]
Relationen
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