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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0801 Wiedergutmachungen des Bundes (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0801 Wiedergutmachungen des Bundes (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen) 0801 Wiedergutmachungen des Bundes Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -243 Vermischte Einnahmen 10 10 3 Haushaltsvermerk: Aus den Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten geleistet werden. Übrige Einnahmen 162 01 -243 Zinsen aus Darlehen nach dem Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) 1 1 - 182 01 -243 Tilgung aus Darlehen nach dem LAG 300 300 780 282 01 -243 Zuschüsse von Ländern zur Unterhaltshilfe (§ 6 LAG und § 3 Abs. 2 LA-EG-Saar) 900 1 000 945 382 01 -890 Rückforderung von Lastenausgleich nach § 349 LAG - - (396) Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 982 11. 2. Aus den Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten (z. B. Inkassogebühren) geleistet werden. Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (35) - 9 - Wiedergutmachungen des Bundes 0801 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 01 Tgr. 01 Lastenausgleich (2 738) (3 051) (520) 671 11 -219 Verwaltungskosten, Gebühren und Kostenerstattungen aus der Durchführung der Lastenausgleichsgesetze 30 43 20 30 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gebühren aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen des Präsidenten des Bundesausgleichsamts mit zentralen Kreditinstituten über Leistungen aus dem Lastenausgleich und zwar der 1.1 KfW-Bankengruppe....................................................................... - 1.2 Postbank....................................................................................... 30 2. Kosten der Darlehensverwaltung der Hausbanken für die dort verwalteten Darlehen aus dem Lastenausgleich.......................... - Zusammen............................................................................................ 30 681 11 -243 Laufende Leistungen aufgrund des LAG 2 700 3 000 500 2 743 687 12 -246 Beihilfen an Vertriebene im Ausland 8 8 7 698 11 -243 Ansprüche auf Hauptentschädigung nach §§ 243 bis 252 LAG - - 3 982 11 -890 Abführung der Rückforderungen nach § 349 LAG an den Entschädigungsfonds - - (396) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 382 01. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen (52 960) (53 422) (1 560) 526 21 -033 Gerichts- und ähnliche Kosten 150 10 26 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 526 22 -249 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen - - 60 24 632 21 -249 Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften 50 000 50 182 46 164 - 10 - 0801 Wiedergutmachungen des Bundes Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 636 21 -249 Nachversicherung nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG) 1 600 2 000 1 855 671 22 -830 Erstattung für Zahlungen an die ehemalige Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden - - - 681 22 -249 Härteausgleich für den Unterhalt von Kindern nach Maßgabe besonderer Verwaltungsvorschriften 100 90 97 681 23 -249 Abschließende Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen nach dem AKG 90 120 96 681 24 -249 Versorgungs- und Schadenersatzansprüche 20 20 19 712 22 -249 Beseitigung von Gefahrenstellen an ehemaligen Luftschutz- und Verteidigungsanlagen sowie Grundstücksbereinigungen 1 000 1 000 1 500 23 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 500 T€ Haushaltsvermerk: Beiträge Dritter fließen den Ausgaben zu. Titelgruppe 03 Tgr. 03 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben (1 536 254) (1 629 837) (159 628) 526 32 -244 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 500 1 500 1 500 32 Erläuterungen: Aus diesem Titel werden nur Ausgaben für Sachverständige geleistet. 632 31 -244 Erstattungen an die Länder nach § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) 29 000 31 000 10 000 32 046 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Zahlungen der Länder im Rahmen des BEG- Finanzausgleichs fließen den Ausgaben zu. 636 32 -244 Zahlungen gemäß §§ 21 (4), 21 a, 22 b und 35 (2) des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) 2 2 2 636 33 -229 Zahlungen gemäß Art. 6 §§ 18 und 21 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes vom 25. Februar 1960 50 69 52 Erläuterungen: Weitere Ausgaben für die Nachversicherung gemäß Art. 6 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes sind im Kap. 1102 Tit. 636 03 veranschlagt. - 11 - Wiedergutmachungen des Bundes 0801 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 681 32 -249 Anerkennungsleistung für Arbeit im Ghetto ohne Zwang - - 6 150 680 685 32 -244 Digitalisierung und Bereitstellung von Akten der Wiedergutmachung und weitere Aufgaben der Erinnerungskultur 10 234 11 234 26 850 6 936 685 33 -244 Bildungsagenda NS-Unrecht 9 000 9 000 3 038 11 654 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 9 000 T€ 687 31 -244 Sonstige Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 42 185 47 389 2 323 43 329 687 32 -244 Holocaust Education 42 000 40 000 63 723 37 811 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 48 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 17 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 15 000 T€ Erläuterungen: Darin enthalten sind folgende Zahlungen in fremden Währungen: 16 538 T USD, 38 884 T ILS, 601 T AUD, 143 T CAD, 1 013 T GBP. 699 31 -249 Abschließende Leistung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen 1 403 283 1 489 643 46 044 1 468 983 Erläuterungen: Darin enthalten sind folgende Zahlungen in fremden Währungen: 671 297 T USD, 615 761 T ILS, 24 077 T AUD, 60 538 T CAD, 19 421 T GBP. - 12 - 0801 Wiedergutmachungen des Bundes Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der Bund trägt bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der ausländischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Einer der Ausgabenschwerpunkte liegt bei den Unterstützungsleistungen für die zivilen Arbeitskräfte, die infolge des Truppenabbaus freigesetzt worden sind. Die ehemaligen Arbeitnehmer der ausländischen Streitkräfte haben nach Maßgabe des Tarifvertrags "Soziale Sicherung" einen Rechtsanspruch auf Zahlung von Überbrückungsbeihilfen aus Bundesmitteln. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt liegt bei der Abgeltung von durch die Entsendestreitkräfte verursachten Schäden. Im Wesentlichen handelt es sich um Personen- und Sachschäden, vor allem aus Verkehrsunfällen, Manöverschäden und Schäden an von den Streitkräften genutzten Liegenschaften (Belegungs- und Vertragsschäden). Die Abwicklung der Freigaben von Liegenschaften, die Projektierung neuer Baumaßnahmen und die Restwerterstattungen an die ausländischen Streitkräfte bilden weitere Ausgabenschwerpunkte. Die ausländischen Streitkräfte haben nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen einen Anspruch auf Erstattung des Wertes der Investitionen, die sie aus eigenen Mitteln (Heimatmittel) auf der Liegenschaft getätigt haben, und die den Wert der Liegenschaft (nach Abzug der festgestellten Schäden) bleibend erhöhen. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Es sind die bündnispolitischen Verpflichtungen des Bundes im Rahmen der völkerrechtlichen Verträge zu erfüllen. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das NATO-Truppenstatut und das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut sowie der deutsch-sowjetische Aufenthalts- und Abzugsvertrag (AAV) vom 12. Oktober 1990, die die Aufenthaltsbedingungen und die rechtlichen und finanziellen Verantwortlichkeiten der Bündnispartner regeln. Überblick zum Kapitel 0802 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 725 725 - 1 822 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 51 215 Gesamteinnahmen.................................................. 725 725 - 53 037 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 2 500 5 200 -2 700 2 300 4 758 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 7 280 6 980 +300 1 612 56 963 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 900 4 950 -50 340 3 796 Ausgaben für Investitionen...................................... 2 130 3 030 -900 11 812 4 216 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 16 810 20 160 -3 350 16 064 69 733 davon nicht flexibilisiert........................................... 16 810 20 160 -3 350 16 064 69 733 - 13 - Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften

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