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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0801 Wiedergutmachungen des Bundes (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0801 Wiedergutmachungen des Bundes (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen) 0801 Wiedergutmachungen des Bundes Überblick zum Kapitel 0801 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 25 25 - 38 Übrige Einnahmen.................................................. 1 703 2 003 -300 3 097 Gesamteinnahmen.................................................. 1 728 2 028 -300 3 135 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 494 1 510 -1 016 1 556 113 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 692 294 1 545 691 +146 603 178 178 1 514 825 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 000 2 000 -1 000 2 442 1 058 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 693 788 1 549 201 +144 587 182 176 1 515 996 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 693 788 1 549 201 +144 587 182 176 1 515 996 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 66 904 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 22 904 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 21 900 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 22 100 - 7 - Wiedergutmachungen des Bundes 0801 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -243 Vermischte Einnahmen 25 25 38 Haushaltsvermerk: Aus den Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten geleistet werden. Übrige Einnahmen 162 01 -243 Zinsen aus Darlehen nach dem Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) 3 3 1 182 01 -243 Tilgung aus Darlehen nach dem LAG 500 700 1 864 282 01 -243 Zuschüsse von Ländern zur Unterhaltshilfe (§ 6 LAG und § 3 Abs. 2 LA-EG-Saar) 1 200 1 300 1 232 382 01 -890 Rückforderung von Lastenausgleich nach § 349 LAG - - (761) Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 982 11. 2. Aus den Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten (z. B. Inkassogebühren) geleistet werden. Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - - - 8 - 0801 Wiedergutmachungen des Bundes Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 01 Tgr. 01 Lastenausgleich (3 382) (4 351) (130) 671 11 -219 Verwaltungskosten, Gebühren und Kostenerstattungen aus der Durchführung der Lastenausgleichsgesetze 95 143 92 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gebühren aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen des Präsidenten des Bundesausgleichsamts mit zentralen Kreditinstituten über Leistungen aus dem Lastenausgleich und zwar der 1.1 KfW-Bankengruppe....................................................................... 55 1.2 Postbank....................................................................................... 40 2. Kosten der Darlehensverwaltung der Hausbanken für die dort verwalteten Darlehen aus dem Lastenausgleich.......................... - Zusammen............................................................................................ 95 681 11 -243 Laufende Leistungen aufgrund des LAG und des Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (RepG) 3 280 4 200 3 842 Haushaltsvermerk: Aus diesem Titel dürfen auch Bankenmargen, die nach dem Umwandlungsstichtag bis zur Rechtskraft des Bescheides über die Umwandlung der nach § 40 Abs. 2 RepG anzurechnenden Kredithilfen anfallen, an Kreditinstitute erstattet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Leistungen nach dem LAG (Unterhaltshilfe, Entschädigungsrente, Härteleistungen).............................................................................. 3 272 2. Leistungen nach dem RepG (Unterhaltshilfe, Entschädigungsrente).................................................................................................... 8 Zusammen............................................................................................ 3 280 687 12 -246 Beihilfen an Vertriebene im Ausland 7 8 7 Haushaltsvermerk: Aus den Ausgaben dürfen auch die Folgekosten für die Inanspruchnahme von ehemaligen Beratungsausschüssen (einschließlich Geschäftsstelle), die zur Durchführung von Beihilfeverfahren in bestimmten Gebietsbereichen sowie des Abkommens vom 27. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Regelung der mit dem deutsch-italienischen Abkommen vom 26. Februar 1941 zusammenhängenden Fragen eingerichtet wurden, geleistet werden. 698 11 -243 Ansprüche auf Hauptentschädigung nach §§ 243 bis 252 LAG, auf Entschädigung nach §§ 15, 29 und 33 WBSchlussG sowie auf Entschädigung nach §§ 31 ff. RepG und sonstige Einmalleistungen - - 130 - - 9 - Wiedergutmachungen des Bundes 0801 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 982 11 -890 Abführung der Rückforderungen nach § 349 LAG an den Entschädigungsfonds - - (761) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 382 01. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen (49 999) (49 150) (13 943) 526 21 -033 Gerichts- und ähnliche Kosten 10 10 - Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 526 22 -249 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen - - 209 91 632 21 -249 Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften 46 164 44 000 97 43 903 632 23 -249 Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften - - 11 195 7 611 Haushaltsvermerk: Einzelheiten regelt eine Richtlinie des Bundesministeriums der Finanzen. 636 21 -249 Nachversicherung nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG) 2 500 2 750 2 598 671 22 -830 Erstattung für Zahlungen an die ehemalige Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden - - - 681 22 -249 Härteausgleich für den Unterhalt von Kindern nach Maßgabe besonderer Verwaltungsvorschriften 75 90 72 681 23 -249 Abschließende Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen nach dem AKG 200 250 185 681 24 -249 Versorgungs- und Schadenersatzansprüche 50 50 24 712 22 -249 Beseitigung von Gefahrenstellen an ehemaligen Luftschutz- und Verteidigungsanlagen sowie Grundstücksbereinigungen 1 000 2 000 2 442 1 058 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 500 T€ Haushaltsvermerk: Beiträge Dritter fließen den Ausgaben zu. - 10 - 0801 Wiedergutmachungen des Bundes Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 03 Tgr. 03 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben (1 640 407) (1 495 700) (168 103) 526 32 -244 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 484 1 500 1 347 22 Erläuterungen: Aus diesem Titel werden nur Ausgaben für Sachverständige geleistet. 632 31 -244 Erstattungen an die Länder nach § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) 38 000 40 000 6 225 41 220 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Zahlungen der Länder im Rahmen des BEG- Finanzausgleichs fließen den Ausgaben zu. 636 32 -244 Zahlungen gemäß §§ 21 (4), 21 a, 22 b und 35 (2) des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) 3 3 2 636 33 -229 Zahlungen gemäß Art. 6 §§ 18 und 21 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes vom 25. Februar 1960 120 130 102 Erläuterungen: Weitere Ausgaben für die Nachversicherung gemäß Art. 6 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes sind im Kap. 1102 Tit. 636 03 veranschlagt. 681 32 -249 Anerkennungsleistung für Arbeit im Ghetto ohne Zwang 2 000 3 000 3 012 1 988 685 32 -244 Digitalisierung und Bereitstellung von Akten der Wiedergutmachung und weitere Aufgaben der Erinnerungskultur 6 234 6 676 27 300 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 404 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 404 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 100 T€ 685 33 -244 Bildungsagenda NS-Unrecht 9 000 9 000 10 000 - 687 31 -244 Sonstige Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung 44 540 45 520 49 652 - 11 - Wiedergutmachungen des Bundes 0801 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 687 32 -244 Holocaust Education 34 000 29 000 41 514 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 48 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 17 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€ Erläuterungen: Darin enthalten sind folgende Zahlungen in fremden Währungen: 13 919 T USD, 43 677 T ILS, 412 T AUD, 542 T CAD, 361 T GBP. 699 31 -249 Abschließende Leistung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen 1 506 026 1 360 761 78 705 1 342 279 Erläuterungen: Darin enthalten sind folgende Zahlungen in fremden Währungen: 638 959 T USD, 615 761 T ILS, 23 420 T AUD, 59 518 T CAD, 19 421 T GBP. Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 681 36 -249 Leistungen aufgrund von Ansprüchen gegen frühere nationalsozialistische Einrichtungen 110 78 - 12 - 0801 Wiedergutmachungen des Bundes Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der Bund trägt bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der ausländischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Einer der Ausgabenschwerpunkte liegt bei den Unterstützungsleistungen für die zivilen Arbeitskräfte, die infolge des Truppenabbaus freigesetzt worden sind. Die ehemaligen Arbeitnehmer der ausländischen Streitkräfte haben nach Maßgabe des Tarifvertrags "Soziale Sicherung" einen Rechtsanspruch auf Zahlung von Überbrückungsbeihilfen aus Bundesmitteln. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt liegt bei der Abgeltung von durch die Entsendestreitkräfte verursachten Schäden. Im Wesentlichen handelt es sich um Personen- und Sachschäden, vor allem aus Verkehrsunfällen, Manöverschäden und Schäden an von den Streitkräften genutzten Liegenschaften (Belegungs- und Vertragsschäden). Die Abwicklung der Freigaben von Liegenschaften, die Projektierung neuer Baumaßnahmen und die Restwerterstattungen an die ausländischen Streitkräfte bilden weitere Ausgabenschwerpunkte. Die ausländischen Streitkräfte haben nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen einen Anspruch auf Erstattung des Wertes der Investitionen, die sie aus eigenen Mitteln (Heimatmittel) auf der Liegenschaft getätigt haben, und die den Wert der Liegenschaft (nach Abzug der festgestellten Schäden) bleibend erhöhen. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Es sind die bündnispolitischen Verpflichtungen des Bundes im Rahmen der völkerrechtlichen Verträge zu erfüllen. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das NATO-Truppenstatut und das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut sowie der deutsch-sowjetische Aufenthalts- und Abzugsvertrag (AAV) vom 12. Oktober 1990, die die Aufenthaltsbedingungen und die rechtlichen und finanziellen Verantwortlichkeiten der Bündnispartner regeln. Überblick zum Kapitel 0802 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 726 727 -1 946 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 52 912 Gesamteinnahmen.................................................. 726 727 -1 53 858 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 3 000 8 000 -5 000 4 561 9 939 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 980 7 380 -1 400 3 675 54 328 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 600 4 100 -500 531 7 869 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 130 3 630 -2 500 18 715 344 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 13 710 23 110 -9 400 27 482 72 480 davon nicht flexibilisiert........................................... 13 710 23 110 -9 400 27 482 72 480 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 13 - Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften

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