Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0801 Wiedergutmachungen des Bundes (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0801 Wiedergutmachungen des Bundes (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen)
0801 Wiedergutmachungen des Bundes
Überblick zum Kapitel 0801
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 25 25 - 38
Übrige Einnahmen.................................................. 1 703 2 003 -300 3 097
Gesamteinnahmen.................................................. 1 728 2 028 -300 3 135
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 494 1 510 -1 016 1 556 113
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 692 294 1 545 691 +146 603 178 178 1 514 825
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 000 2 000 -1 000 2 442 1 058
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 693 788 1 549 201 +144 587 182 176 1 515 996
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 693 788 1 549 201 +144 587 182 176 1 515 996
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 66 904
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 22 904
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 21 900
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 22 100
- 7 -
Wiedergutmachungen des Bundes 0801
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-243
Vermischte Einnahmen 25
25
38
Haushaltsvermerk:
Aus den Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten geleistet werden.
Übrige Einnahmen
162 01
-243
Zinsen aus Darlehen nach dem Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) 3
3
1
182 01
-243
Tilgung aus Darlehen nach dem LAG 500
700
1 864
282 01
-243
Zuschüsse von Ländern zur Unterhaltshilfe (§ 6 LAG und § 3 Abs. 2
LA-EG-Saar)
1 200
1 300
1 232
382 01
-890
Rückforderung von Lastenausgleich nach § 349 LAG -
-
(761)
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 982 11.
2. Aus den Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten (z. B.
Inkassogebühren) geleistet werden.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
-
- 8 -
0801 Wiedergutmachungen des Bundes
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Lastenausgleich (3 382)
(4 351)
(130)
671 11
-219
Verwaltungskosten, Gebühren und Kostenerstattungen aus der
Durchführung der Lastenausgleichsgesetze
95
143
92
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gebühren aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen des
Präsidenten des Bundesausgleichsamts mit zentralen
Kreditinstituten über Leistungen aus dem Lastenausgleich und zwar der
1.1 KfW-Bankengruppe....................................................................... 55
1.2 Postbank....................................................................................... 40
2. Kosten der Darlehensverwaltung der Hausbanken für die dort
verwalteten Darlehen aus dem Lastenausgleich.......................... -
Zusammen............................................................................................ 95
681 11
-243
Laufende Leistungen aufgrund des LAG und des Gesetzes zur
Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und
Rückerstattungsschäden (RepG)
3 280
4 200
3 842
Haushaltsvermerk:
Aus diesem Titel dürfen auch Bankenmargen, die nach dem
Umwandlungsstichtag bis zur Rechtskraft des Bescheides über die Umwandlung
der nach § 40 Abs. 2 RepG anzurechnenden Kredithilfen anfallen, an
Kreditinstitute erstattet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Leistungen nach dem LAG (Unterhaltshilfe, Entschädigungsrente,
Härteleistungen).............................................................................. 3 272
2. Leistungen nach dem RepG (Unterhaltshilfe,
Entschädigungsrente).................................................................................................... 8
Zusammen............................................................................................ 3 280
687 12
-246
Beihilfen an Vertriebene im Ausland 7
8
7
Haushaltsvermerk:
Aus den Ausgaben dürfen auch die Folgekosten für die
Inanspruchnahme von ehemaligen Beratungsausschüssen (einschließlich
Geschäftsstelle), die zur Durchführung von Beihilfeverfahren in bestimmten
Gebietsbereichen sowie des Abkommens vom 27. Januar 1976 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die
Regelung der mit dem deutsch-italienischen Abkommen vom 26. Februar
1941 zusammenhängenden Fragen eingerichtet wurden, geleistet
werden.
698 11
-243
Ansprüche auf Hauptentschädigung nach §§ 243 bis 252 LAG, auf
Entschädigung nach §§ 15, 29 und 33 WBSchlussG sowie auf
Entschädigung nach §§ 31 ff. RepG und sonstige Einmalleistungen
-
-
130
-
- 9 -
Wiedergutmachungen des Bundes 0801
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
982 11
-890
Abführung der Rückforderungen nach § 349 LAG an den
Entschädigungsfonds
-
-
(761)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 382 01.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen (49 999)
(49 150)
(13 943)
526 21
-033
Gerichts- und ähnliche Kosten 10
10
-
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
526 22
-249
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
-
-
209
91
632 21
-249
Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung
ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften
46 164
44 000
97
43 903
632 23
-249
Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung
ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften
-
-
11 195
7 611
Haushaltsvermerk:
Einzelheiten regelt eine Richtlinie des Bundesministeriums der Finanzen.
636 21
-249
Nachversicherung nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG) 2 500
2 750
2 598
671 22
-830
Erstattung für Zahlungen an die ehemalige Konversionskasse für
deutsche Auslandsschulden
-
-
-
681 22
-249
Härteausgleich für den Unterhalt von Kindern nach Maßgabe besonderer
Verwaltungsvorschriften
75
90
72
681 23
-249
Abschließende Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen nach
dem AKG
200
250
185
681 24
-249
Versorgungs- und Schadenersatzansprüche 50
50
24
712 22
-249
Beseitigung von Gefahrenstellen an ehemaligen Luftschutz- und
Verteidigungsanlagen sowie Grundstücksbereinigungen
1 000
2 000
2 442
1 058
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 500 T€
Haushaltsvermerk:
Beiträge Dritter fließen den Ausgaben zu.
- 10 -
0801 Wiedergutmachungen des Bundes
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie
Erinnerungs- und Bildungsaufgaben
(1 640 407)
(1 495 700)
(168 103)
526 32
-244
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
484
1 500
1 347
22
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden nur Ausgaben für Sachverständige geleistet.
632 31
-244
Erstattungen an die Länder nach § 172 des
Bundesentschädigungsgesetzes (BEG)
38 000
40 000
6 225
41 220
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Zahlungen der Länder im Rahmen des BEG-
Finanzausgleichs fließen den Ausgaben zu.
636 32
-244
Zahlungen gemäß §§ 21 (4), 21 a, 22 b und 35 (2) des Gesetzes zur
Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für
Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD)
3
3
2
636 33
-229
Zahlungen gemäß Art. 6 §§ 18 und 21 des Fremdrenten- und
Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes vom 25. Februar 1960
120
130
102
Erläuterungen:
Weitere Ausgaben für die Nachversicherung gemäß Art. 6 des Fremdrenten-
und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes sind im Kap. 1102 Tit. 636 03
veranschlagt.
681 32
-249
Anerkennungsleistung für Arbeit im Ghetto ohne Zwang 2 000
3 000
3 012
1 988
685 32
-244
Digitalisierung und Bereitstellung von Akten der Wiedergutmachung und
weitere Aufgaben der Erinnerungskultur
6 234
6 676
27 300
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 404 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 404 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 100 T€
685 33
-244
Bildungsagenda NS-Unrecht 9 000
9 000
10 000
-
687 31
-244
Sonstige Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung an Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung
44 540
45 520
49 652
- 11 -
Wiedergutmachungen des Bundes 0801
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
687 32
-244
Holocaust Education 34 000
29 000
41 514
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 48 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 17 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€
Erläuterungen:
Darin enthalten sind folgende Zahlungen in fremden Währungen: 13 919 T USD,
43 677 T ILS, 412 T AUD, 542 T CAD, 361 T GBP.
699 31
-249
Abschließende Leistung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen 1 506 026
1 360 761
78 705
1 342 279
Erläuterungen:
Darin enthalten sind folgende Zahlungen in fremden Währungen: 638 959 T USD,
615 761 T ILS, 23 420 T AUD, 59 518 T CAD, 19 421 T GBP.
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
681 36
-249
Leistungen aufgrund von Ansprüchen gegen frühere
nationalsozialistische Einrichtungen
110
78
- 12 -
0801 Wiedergutmachungen des Bundes
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Der Bund trägt bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die im
Zusammenhang mit dem Aufenthalt der ausländischen
Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland entstehen.
Einer der Ausgabenschwerpunkte liegt bei den
Unterstützungsleistungen für die zivilen Arbeitskräfte, die infolge
des Truppenabbaus freigesetzt worden sind. Die ehemaligen
Arbeitnehmer der ausländischen Streitkräfte haben nach
Maßgabe des Tarifvertrags "Soziale Sicherung" einen
Rechtsanspruch auf Zahlung von Überbrückungsbeihilfen aus
Bundesmitteln.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt liegt bei der Abgeltung
von durch die Entsendestreitkräfte verursachten
Schäden. Im Wesentlichen handelt es sich um Personen- und
Sachschäden, vor allem aus Verkehrsunfällen,
Manöverschäden und Schäden an von den Streitkräften genutzten
Liegenschaften (Belegungs- und Vertragsschäden).
Die Abwicklung der Freigaben von Liegenschaften, die
Projektierung neuer Baumaßnahmen und die Restwerterstattungen
an die ausländischen Streitkräfte bilden weitere
Ausgabenschwerpunkte. Die ausländischen Streitkräfte haben nach den
völkerrechtlichen Vereinbarungen einen Anspruch auf
Erstattung des Wertes der Investitionen, die sie aus eigenen
Mitteln (Heimatmittel) auf der Liegenschaft getätigt haben, und
die den Wert der Liegenschaft (nach Abzug der festgestellten
Schäden) bleibend erhöhen.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Es sind die bündnispolitischen Verpflichtungen des Bundes
im Rahmen der völkerrechtlichen Verträge zu erfüllen.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere das NATO-Truppenstatut und
das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut sowie der
deutsch-sowjetische Aufenthalts- und Abzugsvertrag (AAV)
vom 12. Oktober 1990, die die Aufenthaltsbedingungen und
die rechtlichen und finanziellen Verantwortlichkeiten der
Bündnispartner regeln.
Überblick zum Kapitel 0802
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 726 727 -1 946
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 52 912
Gesamteinnahmen.................................................. 726 727 -1 53 858
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 3 000 8 000 -5 000 4 561 9 939
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 980 7 380 -1 400 3 675 54 328
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 600 4 100 -500 531 7 869
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 130 3 630 -2 500 18 715 344
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 13 710 23 110 -9 400 27 482 72 480
davon nicht flexibilisiert........................................... 13 710 23 110 -9 400 27 482 72 480
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 13 -
Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw.
Abzug von ausländischen Streitkräften