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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) 1003 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 09 -521 Vermischte Einnahmen 30 000 17 000 33 419 133 01 -521 Einnahmen aus Veräußerung von Vermögenswerten - - - Übrige Einnahmen 152 01 -521 Zinsen aus Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung - - 1 152 02 -521 Zinsen von Darlehen für einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlung 1 000 1 000 847 162 01 -521 Zinsen von verschiedenen Darlehen 1 1 - 172 01 -521 Tilgung von Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung 1 000 1 000 357 172 02 -521 Tilgung von Darlehen für einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlung 8 000 11 600 9 704 182 01 -521 Tilgung von verschiedenen Darlehen 1 1 - 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 26 - 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Titelgruppe 01 Tgr. 01 Maßnahmen des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität (660 008) (660 008) (29 500) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 632 90 und 882 90. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 632 90 und 882 90. Erläuterungen: Nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ erstattet der Bund jedem Land die ihm in Durchführung der Rahmenpläne entstehenden Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, von 70 Prozent bei Küstenschutzmaßnahmen. Veranschlagt ist der vorgesehene Bundesanteil zur Finanzierung des geltenden Rahmenplans. 632 90 -521 Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität (ohne Investitionen) 264 003 264 003 221 791 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 316 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 79 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 79 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 76 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 10 400 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 10 400 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 10 400 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 10 400 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 10 400 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 10 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ gesperrt, bis das BMLEH im Rahmen der PLANAK mit den Ländern vereinbart hat, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Letztempfänger der Bundesmittel aus der GAK informiert wird. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. 3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02 und Tgr. 03. 4. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln: Tgr. 02 und Tgr. 03. - 27 - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK 1003 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 882 90 -521 Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität (Investitionen) 396 005 396 005 29 500 359 082 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 536 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 200 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 129 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 129 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 39 500 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 38 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02 und Tgr. 03. 2. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln: Tgr. 02 und Tgr. 03. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels (120 000) (120 000) (224) Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 632 90 und 882 90. 2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln belegt werden: 632 90 und 882 90. 882 91 -625 Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels 120 000 120 000 224 127 139 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 159 690 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 54 490 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 54 490 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 43 710 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 000 T€ Titelgruppe 03 Tgr. 03 Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes (127 000) (127 000) (267 310) Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 632 90 und 882 90. 2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln belegt werden: 632 90 und 882 90. - 28 - 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 882 92 -623 Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes im Rahmen des nationalen Hochwasserschutzprogramms 50 000 50 000 262 722 65 016 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 75 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 25 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 882 99. 2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgendem Titel belegt werden: 882 99. 882 99 -521 Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes - sonstige Hochwasserschutzmaßnahmen 77 000 77 000 4 588 63 917 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 72 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 700 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 19 700 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 19 600 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 900 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 6 900 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 92. 2. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: 882 92. - 29 - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK 1003 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Die größten Ausgabenpositionen dieses Kapitels nehmen mit zusammen rd. 199 Mio. Euro die Zuführung an den Verwaltungshaushalt und die Zuschüsse für Investitionen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Die detaillierte Veranschlagung des Verwaltungshaushalts der BLE ist in Anlage 2 zu diesem Kapitel enthalten. Weiterhin sind in diesem Kapitel die Sachausgaben gesondert veranschlagt, die bei der Durchführung von EU-Maßnahmen zu zahlen sind. Die EU-Marktordnungsausgaben selbst sind in Anlage 1 zu Kapitel 1004 als Anlage E dargestellt. Hierüber werden diese letztlich mindestens zum Teil vom EU-Haushalt zu tragenden Ausgaben haushaltsmäßig abgewickelt. In Kapitel 1004 sind auch die Sachausgaben für die Ernährungsnotfallvorsorge veranschlagt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die bei der Lagerung von Bevorratungswaren anfallenden Ausgaben. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Bei der BLE handelt es sich um eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, über die BMLEH die Rechts- und Fachaufsicht ausübt. Die veranschlagten Verwaltungsmittel versetzen die BLE in die Lage, die ihr durch Gesetz oder Verordnung sowie die durch Erlass des BMLEH zugewiesenen Bundesaufgaben durchzuführen. Hierzu gehören beispielsweise die Beteiligung an der Durchführung von EU-Maßnahmen in Deutschland, die Wahrnehmung der Ernährungsnotfallvorsorge, insbesondere die Bevorratung von Ernährungsgütern zu diesem Zweck sowie Aufgaben im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr von Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischereiforschung und -überwachung. Bei den durch Erlass übertragenen Aufgaben handelt es sich z. B. um die Durchführungsaufgaben zur Umsetzung von Förderprogrammen sowie um Serviceaufgaben für den Geschäftsbereich (Vergabe von Zuwendungen, Durchführung von Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen etc.). Für die Durchführung von EU-Maßnahmen wird die nach EU-Recht vorgegebene Zwischenfinanzierung von EU- Marktordnungsausgaben bis zum Zeitpunkt der Erstattung aus dem EU-Haushalt sichergestellt. Hierfür erhält die BLE eine aus Krediten finanzierte Liquiditätshilfe des Bundes. Staatliche Ernährungsnotfallvorsorge dient im Sinne der vorausschauenden Daseinsvorsorge des Staates zur vorübergehenden Versorgung der Bevölkerung bei Engpässen auf den Märkten in Krisenfällen, auch in Folge von Natur- oder Umweltkatastrophen. Dazu lagert die BLE derzeit Nahrungsmittel in knapp 150 Lagerstätten in allen Teilen des Bundesgebietes ein (SDG 2). Überblick zum Kapitel 1004 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 18 - +18 53 Verwaltungseinnahmen........................................... 2 550 2 550 - 267 Übrige Einnahmen.................................................. 250 250 - 33 627 Gesamteinnahmen.................................................. 2 818 2 800 +18 33 947 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 35 35 - 4 802 200 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 233 521 233 346 +175 6 125 218 242 Ausgaben für Investitionen...................................... 14 371 30 387 -16 016 106 217 40 092 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 247 927 263 768 -15 841 117 144 258 534 davon nicht flexibilisiert........................................... 247 927 263 768 -15 841 117 144 258 534 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 6 600 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 3 300 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 300 - 30 -

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