Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
1003
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 09
-521
Vermischte Einnahmen 30 000
17 000
33 419
133 01
-521
Einnahmen aus Veräußerung von Vermögenswerten -
-
-
Übrige Einnahmen
152 01
-521
Zinsen aus Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung -
-
1
152 02
-521
Zinsen von Darlehen für einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche
Siedlung
1 000
1 000
847
162 01
-521
Zinsen von verschiedenen Darlehen 1
1
-
172 01
-521
Tilgung von Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung 1 000
1 000
357
172 02
-521
Tilgung von Darlehen für einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche
Siedlung
8 000
11 600
9 704
182 01
-521
Tilgung von verschiedenen Darlehen 1
1
-
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 26 -
1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Maßnahmen des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen
Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität
(660 008)
(660 008)
(29 500)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 632 90
und 882 90.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 632 90 und 882 90.
Erläuterungen:
Nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ erstattet der Bund jedem Land die
ihm in Durchführung der Rahmenpläne entstehenden Ausgaben in Höhe von
60 Prozent bei Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, von 70 Prozent
bei Küstenschutzmaßnahmen. Veranschlagt ist der vorgesehene Bundesanteil zur
Finanzierung des geltenden Rahmenplans.
632 90
-521
Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der
Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität (ohne
Investitionen)
264 003
264 003
221 791
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 316 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 79 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 79 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 76 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 10 400 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 10 400 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 10 400 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 10 400 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 10 400 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 10 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ gesperrt, bis das BMLEH
im Rahmen der PLANAK mit den Ländern vereinbart hat, dass der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die
Letztempfänger der Bundesmittel aus der GAK informiert wird. Die Aufhebung
der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 02 und Tgr. 03.
4. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln:
Tgr. 02 und Tgr. 03.
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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK
1003
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
882 90
-521
Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der
Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität
(Investitionen)
396 005
396 005
29 500
359 082
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 536 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 129 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 129 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 39 500 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 38 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 02 und Tgr. 03.
2. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln:
Tgr. 02 und Tgr. 03.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels (120 000)
(120 000)
(224)
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 632 90 und 882 90.
2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der
Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln
belegt werden: 632 90 und 882 90.
882 91
-625
Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des Küstenschutzes in
Folge des Klimawandels
120 000
120 000
224
127 139
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 159 690 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 54 490 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 54 490 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 43 710 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 000 T€
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes (127 000)
(127 000)
(267 310)
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 632 90 und 882 90.
2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der
Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln
belegt werden: 632 90 und 882 90.
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1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
882 92
-623
Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des präventiven
Hochwasserschutzes im Rahmen des nationalen
Hochwasserschutzprogramms
50 000
50 000
262 722
65 016
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 75 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 25 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 882 99.
2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der
Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgendem Titel
belegt werden: 882 99.
882 99
-521
Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des präventiven
Hochwasserschutzes - sonstige Hochwasserschutzmaßnahmen
77 000
77 000
4 588
63 917
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 72 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 700 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 19 700 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 19 600 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 900 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 6 900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 882 92.
2. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel:
882 92.
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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK
1003
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Die größten Ausgabenpositionen dieses Kapitels nehmen mit
zusammen rd. 199 Mio. Euro die Zuführung an den
Verwaltungshaushalt und die Zuschüsse für Investitionen der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
Die detaillierte Veranschlagung des Verwaltungshaushalts der
BLE ist in Anlage 2 zu diesem Kapitel enthalten.
Weiterhin sind in diesem Kapitel die Sachausgaben gesondert
veranschlagt, die bei der Durchführung von EU-Maßnahmen
zu zahlen sind. Die EU-Marktordnungsausgaben selbst sind in
Anlage 1 zu Kapitel 1004 als Anlage E dargestellt. Hierüber
werden diese letztlich mindestens zum Teil vom EU-Haushalt
zu tragenden Ausgaben haushaltsmäßig abgewickelt.
In Kapitel 1004 sind auch die Sachausgaben für die
Ernährungsnotfallvorsorge veranschlagt. Im Wesentlichen handelt
es sich dabei um die bei der Lagerung von
Bevorratungswaren anfallenden Ausgaben.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Bei der BLE handelt es sich um eine bundesunmittelbare
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, über die BMLEH
die Rechts- und Fachaufsicht ausübt. Die veranschlagten
Verwaltungsmittel versetzen die BLE in die Lage, die ihr durch
Gesetz oder Verordnung sowie die durch Erlass des BMLEH
zugewiesenen Bundesaufgaben durchzuführen. Hierzu
gehören beispielsweise die Beteiligung an der Durchführung von
EU-Maßnahmen in Deutschland, die Wahrnehmung der
Ernährungsnotfallvorsorge, insbesondere die Bevorratung von
Ernährungsgütern zu diesem Zweck sowie Aufgaben im
Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr
von Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft
sowie der Fischereiforschung und -überwachung. Bei den
durch Erlass übertragenen Aufgaben handelt es sich z. B.
um die Durchführungsaufgaben zur Umsetzung von
Förderprogrammen sowie um Serviceaufgaben für den
Geschäftsbereich (Vergabe von Zuwendungen, Durchführung von
Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen etc.).
Für die Durchführung von EU-Maßnahmen wird die nach
EU-Recht vorgegebene Zwischenfinanzierung von EU-
Marktordnungsausgaben bis zum Zeitpunkt der Erstattung aus dem
EU-Haushalt sichergestellt. Hierfür erhält die BLE eine aus
Krediten finanzierte Liquiditätshilfe des Bundes.
Staatliche Ernährungsnotfallvorsorge dient im Sinne der
vorausschauenden Daseinsvorsorge des Staates zur
vorübergehenden Versorgung der Bevölkerung bei Engpässen auf
den Märkten in Krisenfällen, auch in Folge von Natur- oder
Umweltkatastrophen. Dazu lagert die BLE derzeit
Nahrungsmittel in knapp 150 Lagerstätten in allen Teilen des
Bundesgebietes ein (SDG 2).
Überblick zum Kapitel 1004
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 18 - +18 53
Verwaltungseinnahmen........................................... 2 550 2 550 - 267
Übrige Einnahmen.................................................. 250 250 - 33 627
Gesamteinnahmen.................................................. 2 818 2 800 +18 33 947
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 35 35 - 4 802 200
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 233 521 233 346 +175 6 125 218 242
Ausgaben für Investitionen...................................... 14 371 30 387 -16 016 106 217 40 092
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 247 927 263 768 -15 841 117 144 258 534
davon nicht flexibilisiert........................................... 247 927 263 768 -15 841 117 144 258 534
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 6 600
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 3 300
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 300
- 30 -