Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
1003
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 09
-521
Vermischte Einnahmen 27 000
30 000
48 111
133 01
-521
Einnahmen aus Veräußerung von Vermögenswerten -
-
-
Übrige Einnahmen
152 01
-521
Zinsen aus Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung -
-
-
152 02
-521
Zinsen von Darlehen für einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche
Siedlung
1 000
1 000
1 448
162 01
-521
Zinsen von verschiedenen Darlehen 1
1
-
172 01
-521
Tilgung von Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung 1 000
1 000
425
172 02
-521
Tilgung von Darlehen für einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche
Siedlung
8 000
8 000
7 488
182 01
-521
Tilgung von verschiedenen Darlehen 1
1
-
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 26 -
1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Maßnahmen des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen
Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität
(606 318)
(660 008)
(20 000)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 632 90
und 882 90.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 632 90 und 882 90.
Erläuterungen:
Nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ erstattet der Bund jedem Land die
ihm in Durchführung der Rahmenpläne entstehenden Ausgaben in Höhe von
60 Prozent bei Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, von 70 Prozent
bei Küstenschutzmaßnahmen. Veranschlagt ist der vorgesehene Bundesanteil zur
Finanzierung des geltenden Rahmenplans.
632 90
-521
Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der
Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität (ohne
Investitionen)
160 313
264 003
217 978
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 143 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 50 500 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 16 500 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 8 500 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 8 500 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 8 500 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 8 500 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 8 500 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 8 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 02 und Tgr. 03.
3. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln:
Tgr. 02 und Tgr. 03.
Erläuterungen:
Weniger wegen allgemeiner Einsparauflage.
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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK
1003
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
882 90
-521
Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der
Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität
(Investitionen)
446 005
396 005
20 000
317 461
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 276 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 96 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 65 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 75 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 20 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 02 und Tgr. 03.
2. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln:
Tgr. 02 und Tgr. 03.
Erläuterungen:
Mehr wegen Umschichtungen zugunsten von Investitionen.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels (120 000)
(120 000)
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 632 90 und 882 90.
2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der
Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln
belegt werden: 632 90 und 882 90.
882 91
-625
Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des Küstenschutzes in
Folge des Klimawandels
120 000
120 000
104 019
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 96 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 36 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 25 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 28 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 2 000 T€
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes (127 000)
(127 000)
(253 466)
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 632 90 und 882 90.
2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der
Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln
belegt werden: 632 90 und 882 90.
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1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
882 92
-623
Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des präventiven
Hochwasserschutzes im Rahmen des nationalen
Hochwasserschutzprogramms
50 000
50 000
253 466
59 256
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 90 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 35 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 25 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 7 500 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 2 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 882 99.
2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der
Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgendem Titel
belegt werden: 882 99.
882 99
-521
Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des präventiven
Hochwasserschutzes - sonstige Hochwasserschutzmaßnahmen
77 000
77 000
67 696
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 61 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 6 900 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 6 900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 882 92.
2. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel:
882 92.
- 29 -
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK
1003
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Die größten Ausgabenpositionen dieses Kapitels nehmen mit
zusammen rd. 227 Mio. Euro die Zuführung an den
Verwaltungshaushalt und die Zuschüsse für Investitionen der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
Die detaillierte Veranschlagung des Verwaltungshaushalts der
BLE ist in Anlage 2 zu diesem Kapitel enthalten.
Weiterhin sind in diesem Kapitel die Sachausgaben gesondert
veranschlagt, die bei der Durchführung von EU-Maßnahmen
zu zahlen sind. Die EU-Marktordnungsausgaben selbst sind in
Anlage 1 zu Kapitel 1004 als Anlage E dargestellt. Hierüber
werden diese letztlich mindestens zum Teil vom EU-Haushalt
zu tragenden Ausgaben haushaltsmäßig abgewickelt.
In Kapitel 1004 sind auch die Sachausgaben für die
Ernährungsnotfallvorsorge veranschlagt. Im Wesentlichen handelt
es sich dabei um die bei der Lagerung von
Bevorratungswaren anfallenden Ausgaben.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Bei der BLE handelt es sich um eine bundesunmittelbare
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, über die BMLEH
die Rechts- und Fachaufsicht ausübt. Die veranschlagten
Verwaltungsmittel versetzen die BLE in die Lage, die ihr durch
Gesetz oder Verordnung sowie die durch Erlass des BMLEH
zugewiesenen Bundesaufgaben durchzuführen. Hierzu
gehören beispielsweise die Beteiligung an der Durchführung von
EU-Maßnahmen in Deutschland, die Wahrnehmung der
Ernährungsnotfallvorsorge, insbesondere die Bevorratung von
Ernährungsgütern zu diesem Zweck sowie Aufgaben im
Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr
von Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft
sowie der Fischereiforschung und -überwachung. Bei den
durch Erlass übertragenen Aufgaben handelt es sich z. B.
um die Durchführungsaufgaben zur Umsetzung von
Förderprogrammen sowie um Serviceaufgaben für den
Geschäftsbereich (Vergabe von Zuwendungen, Durchführung von
Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen etc.).
Für die Durchführung von EU-Maßnahmen wird die nach
EU-Recht vorgegebene Zwischenfinanzierung von EU-
Marktordnungsausgaben bis zum Zeitpunkt der Erstattung aus dem
EU-Haushalt sichergestellt. Hierfür erhält die BLE eine aus
Krediten finanzierte Liquiditätshilfe des Bundes.
Staatliche Ernährungsnotfallvorsorge dient im Sinne der
vorausschauenden Daseinsvorsorge des Staates zur
vorübergehenden Versorgung der Bevölkerung bei Engpässen auf
den Märkten in Krisenfällen, auch in Folge von Natur- oder
Umweltkatastrophen. Dazu lagert die BLE derzeit
Nahrungsmittel in knapp 150 Lagerstätten in allen Teilen des
Bundesgebietes ein (SDG 2).
Überblick zum Kapitel 1004
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 12 18 -6 29
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 000 2 550 -1 550 238
Übrige Einnahmen.................................................. 250 250 - 33 607
Gesamteinnahmen.................................................. 1 262 2 818 -1 556 33 874
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 35 35 - 21 009 309
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 234 492 230 021 +4 471 12 442 228 614
Ausgaben für Investitionen...................................... 43 524 14 371 +29 153 133 273 3 331
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 278 051 244 427 +33 624 166 724 232 254
davon nicht flexibilisiert........................................... 278 051 244 427 +33 624 166 724 232 254
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 760
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 300
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 460
- 30 -