Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
1003
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 09
-521
Vermischte Einnahmen 17 000
17 000
24 034
133 01
-521
Einnahmen aus Veräußerung von Vermögenswerten -
-
-
Übrige Einnahmen
152 01
-521
Zinsen aus Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung -
-
-
152 02
-521
Zinsen von Darlehen für einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche
Siedlung
1 000
1 000
1 032
162 01
-521
Zinsen von verschiedenen Darlehen 1
1
-
172 01
-521
Tilgung von Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung 1 000
1 000
456
172 02
-521
Tilgung von Darlehen für einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche
Siedlung
11 600
12 600
9 332
182 01
-521
Tilgung von verschiedenen Darlehen 1
1
-
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(1)
- 26 -
1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Maßnahmen des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen
Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität
(660 008)
(660 008)
(75 000)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 632 90
und 882 90.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 632 90 und
882 90.
Erläuterungen:
Nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ erstattet der Bund jedem Land die
ihm in Durchführung der Rahmenpläne entstehenden Ausgaben in Höhe von
60 Prozent bei Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, von 70 Prozent
bei Küstenschutzmaßnahmen. Veranschlagt ist der vorgesehene Bundesanteil zur
Finanzierung des geltenden Rahmenplans.
632 90
-521
Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der
Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität (ohne
Investitionen)
264 003
264 003
20 000
157 733
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 318 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.............................................. 110 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 45 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 45 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 22 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 16 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ gesperrt, bis das BMLEH
im Rahmen der PLANAK mit den Ländern vereinbart hat, dass der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die
Letztempfänger der Bundesmittel aus der GAK informiert wird. Die Aufhebung
der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 02 und Tgr. 03.
4. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln:
Tgr. 02 und Tgr. 03.
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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK
1003
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
882 90
-521
Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der
Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität
(Investitionen)
396 005
396 005
55 000
324 909
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 424 980 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 195 700 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 96 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 93 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 19 890 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 19 890 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 02 und Tgr. 03.
2. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln:
Tgr. 02 und Tgr. 03.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels (120 000)
(120 000)
(18 707)
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 632 90 und 882 90.
2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der
Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln
belegt werden: 632 90 und 882 90.
882 91
-625
Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des Küstenschutzes in
Folge des Klimawandels
120 000
120 000
18 707
32 275
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 96 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes (127 000)
(127 000)
(277 738)
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 632 90 und 882 90.
2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der
Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln
belegt werden: 632 90 und 882 90.
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1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
882 92
-623
Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des präventiven
Hochwasserschutzes im Rahmen des nationalen
Hochwasserschutzprogramms
50 000
50 000
277 738
58 891
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 34 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 19 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgendem Titel geleistet werden: 882 99.
2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der
Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgendem Titel
belegt werden: 882 99.
882 99
-521
Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des präventiven
Hochwasserschutzes - sonstige Hochwasserschutzmaßnahmen
77 000
77 000
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 113 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 48 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 35 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 882 92.
2. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel:
882 92.
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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK
1003
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Die größten Ausgabenpositionen dieses Kapitels nehmen mit
zusammen ca. 206 Mio. Euro die Zuführung an den
Verwaltungshaushalt und die Zuschüsse für Investitionen der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
Die detaillierte Veranschlagung des Verwaltungshaushalts der
BLE ist in Anlage 2 zu diesem Kapitel enthalten.
Weiterhin sind in diesem Kapitel die Sachausgaben gesondert
veranschlagt, die bei der Durchführung von EU-Maßnahmen
zu zahlen sind. Die EU-Marktordnungsausgaben selbst sind in
Anlage 1 zu Kapitel 1004 als Anlage E dargestellt. Hierüber
werden diese letztlich mindestens zum Teil vom EU-Haushalt
zu tragenden Ausgaben haushaltsmäßig abgewickelt.
In Kapitel 1004 sind auch die Sachausgaben für die
Ernährungsnotfallvorsorge veranschlagt. Im Wesentlichen handelt
es sich dabei um die bei der Lagerung von
Bevorratungswaren anfallenden Ausgaben.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Bei der BLE handelt es sich um eine bundesunmittelbare
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, über die BMLEH
die Rechts- und Fachaufsicht ausübt. Die veranschlagten
Verwaltungsmittel versetzen die BLE in die Lage, die ihr durch
Gesetz oder Verordnung sowie die durch Erlass des BMLEH
zugewiesenen Bundesaufgaben durchzuführen. Hierzu
gehören beispielsweise die Beteiligung an der Durchführung von
EU-Maßnahmen in Deutschland, die Wahrnehmung der
Ernährungsnotfallvorsorge, insbesondere die Bevorratung von
Ernährungsgütern zu diesem Zweck sowie Aufgaben im
Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr
von Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft
sowie der Fischereiforschung und -überwachung. Bei den
durch Erlass übertragenen Aufgaben handelt es sich z. B.
um die Durchführungsaufgaben zur Umsetzung von
Förderprogrammen sowie um Serviceaufgaben für den
Geschäftsbereich (Vergabe von Zuwendungen, Durchführung von
Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen etc.).
Für die Durchführung von EU-Maßnahmen wird die nach
EU-Recht vorgegebene Zwischenfinanzierung von EU-
Marktordnungsausgaben bis zum Zeitpunkt der Erstattung aus dem
EU-Haushalt sichergestellt. Hierfür erhält die BLE eine aus
Krediten finanzierte Liquiditätshilfe des Bundes.
Staatliche Ernährungsnotfallvorsorge dient im Sinne der
vorausschauenden Daseinsvorsorge des Staates zur
vorübergehenden Versorgung der Bevölkerung bei Engpässen auf
den Märkten in Krisenfällen, auch in Folge von Natur- oder
Umweltkatastrophen. Dazu lagert die BLE derzeit
Nahrungsmittel in knapp 150 Lagerstätten in allen Teilen des
Bundesgebietes ein (SDG 2).
Überblick zum Kapitel 1004
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... - - - 54
Verwaltungseinnahmen........................................... 2 550 2 550 - 5 434
Übrige Einnahmen.................................................. 250 250 - 14 335
Gesamteinnahmen.................................................. 2 800 2 800 - 19 823
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 35 35 - 3 000 5
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 233 346 207 923 +25 423 7 018 204 403
Ausgaben für Investitionen...................................... 30 387 6 067 +24 320 40 242 39 700
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 263 768 214 025 +49 743 50 260 244 108
davon nicht flexibilisiert........................................... 263 768 214 025 +49 743 50 260 244 108
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 9 200
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 2 600
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 3 300
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 300
- 30 -