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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2310 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2310 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) 2310 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 546 02 -023 Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Global Disability Summit 2025 10 900 2 500 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die veranschlagten Mittel dienen der Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausrichtung des dritten globalen Gipfels für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Global Disability Summit (GDS) 2025) durch die Bundesregierung gemeinsam mit Jordanien und der International Disability Alliance. Mitveranschlagt sind auch Mittel zur Beteiligung an einer den Gipfel flankierenden multilateralen Initiative. 546 04 -023 Ausgaben im Zusammenhang mit dem G7-Vorsitz 2022 - - 574 302 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Veranschlagt sind die im Zusammenhang mit der deutschen G7-Vorsitz im Einzelfall erwachsenden Sach- und Geschäftskosten (z. B. Kosten für Einrichtung/ Ausstattung von Konferenzzentren, für in Anspruch genommene Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Sachverständige und Schreibkräfte, für Mieten, Postdienstleistungsentgelte etc.), ferner die Reisekosten, die durch die Beteiligung von Beschäftigten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an Veranstaltungen anlässlich der G7-Präsidentschaft entstehen. Die Reisekosten für die Angehörigen anderer teilnehmender Ressorts sind von den sie entsendenden Ressorts zu tragen. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 687 01 -023 Internationaler Klima- und Umweltschutz 56 131 54 330 55 781 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 60 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Zinssubventionen dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden. Erläuterungen: 1. Der Titel führt die Aufgaben des BMZ, die bis zum 31. Dezember 2013 aus dem Sondervermögen KTF finanziert wurden, fort. 2. Durch gezielte Projekte und Programme, fokussiert auf die Bereiche Klimaanpassung und Klimaminderung sowie Maßnahmen zum Erhalt von Wäldern und anderen Ökosystemen ergänzt der Titel die bestehenden klima- und umweltpolitischen Fördermaßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. 3. Die ODA-fähige Förderung erfolgt u. a. durch Beiträge für Zins- und Investitionszuschüsse sowie durch Beiträge für die Beteiligung und Gewährung von Zuschüssen an internationale Fonds. - 53 - Sonstige Bewilligungen 2310 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben für Investitionen 896 01 -023 Wiederaufbau und Entwicklung in Namibia 45 000 35 000 - Verpflichtungsermächtigung in künftigen Haushaltsjahren bis zu................................. 1 005 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Vergütung der KfW wird aus Kap. 2301 Tgr. 01 geleistet. Erläuterungen: Deutschland hat sich in der gemeinsamen Erklärung mit Namibia „Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der Zukunft“ verpflichtet, 1,10 Mrd. € für Programme und Maßnahmen im Rahmen der Erklärung zur Verfügung zu stellen. Hiervon entfallen 1,05 Mrd. € auf Wiederaufbau und Entwicklung im Einzelplan 23 und 50 Mio. € auf die zu gründende Versöhnungsstiftung im Einzelplan 05. Die Mittel im Einzelplan 23 werden zugunsten der Nachfahren besonders betroffener Gemeinschaften eingesetzt. Mehr wegen Änderung der Auszahlungstranchen. 896 02 -023 Übernahme von Verpflichtungen aus dem ungebundenen Finanzkredit Energie an die Ukraine 18 000 15 500 11 421 Haushaltsvermerk: Die Vergütung der KfW erfolgt gemäß Generalvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der KfW. Sie wird aus Kap. 2301 Tgr. 01 geleistet. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (78) Titelgruppe 03 Tgr. 03 Sonderinitiativen (887 000) (971 476) (7 977) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Die Erläuterungen sind verbindlich. 5. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden nach vertraulichen Planungen bewirtschaftet. 6. Über alle durchgeführten Maßnahmen und Schwerpunkte ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zusammenfassend nach Ablauf des Haushaltsjahres zu unterrichten. Erläuterungen: Soweit Zuwendungen im Bereich des zivilgesellschaftlichen, kommunalen und wirtschaftlichen Engagements gewährt werden, sind die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nach Maßgabe der jeweils geltenden Richtlinie zu leisten. - 54 - 2310 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 896 31 -023 Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme 345 000 420 010 5 544 513 076 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 150 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 35 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 25 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 000 T€ 896 32 -023 Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer 420 000 408 792 1 514 419 986 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 350 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.............................................. 110 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 60 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 000 T€ 896 33 -023 Sonderinitiative Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost 7 000 17 000 426 26 687 896 34 -023 Sonderinitiative Gute Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel 115 000 125 674 493 153 201 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 65 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€ - 55 - Sonstige Bewilligungen 2310 Vorbemerkung In Kapitel 2311 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung. In der Tgr. 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Die eigentlichen Verwaltungsausgaben für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind bei Kapitel 2312 veranschlagt. Überblick zum Kapitel 2311 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 15 000 15 000 - 48 729 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 15 000 15 000 - 48 729 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 37 284 34 177 +3 107 2 059 34 283 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 7 025 6 925 +100 1 797 5 243 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 14 947 13 245 +1 702 507 11 854 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -45 430 -45 430 - - Gesamtausgaben.................................................... 13 826 8 917 +4 909 4 363 51 380 davon flexibilisiert.................................................... 22 462 20 258 +2 204 3 271 18 600 davon nicht flexibilisiert........................................... -8 636 -11 341 +2 705 1 092 32 780 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 56 -

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