Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2310 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2310 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
2310 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
546 02
-023
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Global Disability Summit 2025 10 900
2 500
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die veranschlagten Mittel dienen der Finanzierung von Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Ausrichtung des dritten globalen Gipfels für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (Global Disability Summit (GDS) 2025) durch die
Bundesregierung gemeinsam mit Jordanien und der International Disability Alliance.
Mitveranschlagt sind auch Mittel zur Beteiligung an einer den Gipfel flankierenden
multilateralen Initiative.
546 04
-023
Ausgaben im Zusammenhang mit dem G7-Vorsitz 2022 -
-
574
302
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die im Zusammenhang mit der deutschen G7-Vorsitz im
Einzelfall erwachsenden Sach- und Geschäftskosten (z. B. Kosten für Einrichtung/
Ausstattung von Konferenzzentren, für in Anspruch genommene Dolmetscherinnen
und Dolmetscher, Sachverständige und Schreibkräfte, für Mieten,
Postdienstleistungsentgelte etc.), ferner die Reisekosten, die durch die Beteiligung von
Beschäftigten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung an Veranstaltungen anlässlich der G7-Präsidentschaft entstehen. Die
Reisekosten für die Angehörigen anderer teilnehmender Ressorts sind von den sie
entsendenden Ressorts zu tragen.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
687 01
-023
Internationaler Klima- und Umweltschutz 56 131
54 330
55 781
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 60 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Zinssubventionen dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch
kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten
Treuhänder (§ 44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden.
Erläuterungen:
1. Der Titel führt die Aufgaben des BMZ, die bis zum 31. Dezember 2013 aus
dem Sondervermögen KTF finanziert wurden, fort.
2. Durch gezielte Projekte und Programme, fokussiert auf die Bereiche
Klimaanpassung und Klimaminderung sowie Maßnahmen zum Erhalt von Wäldern
und anderen Ökosystemen ergänzt der Titel die bestehenden klima- und
umweltpolitischen Fördermaßnahmen im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit.
3. Die ODA-fähige Förderung erfolgt u. a. durch Beiträge für Zins- und
Investitionszuschüsse sowie durch Beiträge für die Beteiligung und Gewährung von
Zuschüssen an internationale Fonds.
- 53 -
Sonstige Bewilligungen 2310
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Ausgaben für Investitionen
896 01
-023
Wiederaufbau und Entwicklung in Namibia 45 000
35 000
-
Verpflichtungsermächtigung
in künftigen Haushaltsjahren bis zu................................. 1 005 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Vergütung der KfW wird aus Kap. 2301 Tgr. 01 geleistet.
Erläuterungen:
Deutschland hat sich in der gemeinsamen Erklärung mit Namibia „Gemeinsame
Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der
Zukunft“ verpflichtet, 1,10 Mrd. € für Programme und Maßnahmen im Rahmen
der Erklärung zur Verfügung zu stellen. Hiervon entfallen 1,05 Mrd. € auf
Wiederaufbau und Entwicklung im Einzelplan 23 und 50 Mio. € auf die zu gründende
Versöhnungsstiftung im Einzelplan 05. Die Mittel im Einzelplan 23 werden
zugunsten der Nachfahren besonders betroffener Gemeinschaften eingesetzt.
Mehr wegen Änderung der Auszahlungstranchen.
896 02
-023
Übernahme von Verpflichtungen aus dem ungebundenen Finanzkredit
Energie an die Ukraine
18 000
15 500
11 421
Haushaltsvermerk:
Die Vergütung der KfW erfolgt gemäß Generalvertrag zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der KfW. Sie wird aus Kap. 2301 Tgr. 01
geleistet.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(78)
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Sonderinitiativen (887 000)
(971 476)
(7 977)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
4. Die Erläuterungen sind verbindlich.
5. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden nach
vertraulichen Planungen bewirtschaftet.
6. Über alle durchgeführten Maßnahmen und Schwerpunkte ist der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
zusammenfassend nach Ablauf des Haushaltsjahres zu unterrichten.
Erläuterungen:
Soweit Zuwendungen im Bereich des zivilgesellschaftlichen, kommunalen und
wirtschaftlichen Engagements gewährt werden, sind die Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen nach Maßgabe der jeweils geltenden Richtlinie zu leisten.
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2310 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
896 31
-023
Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme 345 000
420 010
5 544
513 076
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 150 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 40 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 40 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 35 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 25 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 000 T€
896 32
-023
Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer 420 000
408 792
1 514
419 986
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 350 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 150 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.............................................. 110 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 60 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 000 T€
896 33
-023
Sonderinitiative Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost 7 000
17 000
426
26 687
896 34
-023
Sonderinitiative Gute Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel 115 000
125 674
493
153 201
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 65 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€
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Sonstige Bewilligungen 2310
Vorbemerkung
In Kapitel 2311 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zentral veranschlagt. Einen
Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung. In der
Tgr. 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben
der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf
dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse
der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung
der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter
des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem
Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage
und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in
gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Die
eigentlichen Verwaltungsausgaben für das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind bei
Kapitel 2312 veranschlagt.
Überblick zum Kapitel 2311
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 15 000 15 000 - 48 729
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 15 000 15 000 - 48 729
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 37 284 34 177 +3 107 2 059 34 283
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 7 025 6 925 +100 1 797 5 243
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 14 947 13 245 +1 702 507 11 854
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -45 430 -45 430 - -
Gesamtausgaben.................................................... 13 826 8 917 +4 909 4 363 51 380
davon flexibilisiert.................................................... 22 462 20 258 +2 204 3 271 18 600
davon nicht flexibilisiert........................................... -8 636 -11 341 +2 705 1 092 32 780
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
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