polradar

Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung) 1411 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - 492 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (85) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 14. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (300) (300) 119 57 -038 Vermischte Einnahmen 50 50 35 232 57 -038 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 250 250 490 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen sind Tit. 545 01 und Tgr. 57. - 134 - 1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 B Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 3 900 3 900 3 240 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung des Bundesministers............................................... 91 000 2. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................... 17 000 3. Für die "Bundesakademie für Sicherheitspolitik"............................. 50 000 4. Für sonstigen Aufwand im Inland.................................................... 2 074 500 5. Für sonstigen Aufwand im Ausland................................................. 262 500 6. Für sonstigen Aufwand bei Kontakten mit ausgewählten Partnerstaaten von besonderer sicherheits- und militärpolitischer Bedeutung außerhalb von NATO oder EU................................................. 1 405 000 Zusammen............................................................................................ 3 900 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Die Ausgaben zu 4. und 5. entstehen im Zusammenhang mit dem Besuch von Einrichtungen der Bundeswehr oder bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Schiffsbesuche, Sportwettkämpfe usw.), dem mit der Vertretung der Bundeswehr beauftragten Personal sowie den Angehörigen der militärischen Vertretungen im Ausland, soweit sie nicht Leiterinnen oder Leiter dieser Vertretungen sind, und sonstigen Vertretern. 542 01 -013 B Öffentlichkeitsarbeit 8 000 10 000 4 436 Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen aus der Bewirtung von Besuchern mit Gerichten bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (z. B. "Tag der offenen Tür") fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen nach § 44 Abs. 1 BHO gewährt werden. 4. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung von Besuchern mit Gerichten gegen ermäßigtes Entgelt bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (z. B. "Tag der offenen Tür") geleistet werden. Erläuterungen: Es ist Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit, die Bevölkerung mit Bundeswehr und Bündnis vertraut zu machen und das Verständnis für Grundlagen und Ziele deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu fördern und zu festigen. Einzelmaßnahmen betreffen Zielgruppen der Stationierungsstreitkräfte und deren Familien. - 135 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1411 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 542 01 Im Einzelplan 14 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit keine weiteren Titel Fachinformationen keine weiteren Titel 545 01 -011 B Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 3 000 6 000 1 759 Erläuterungen: Veranschlagt sind im Rahmen der NATO, EU und VN die Aufwendungen für 1. die organisatorische Durchführung von Tagungen durch die Bundesrepublik Deutschland, 2. die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und sonstigen Fachleuten, die nicht in einem Dienstverhältnis zur Bundeswehr stehen. 547 09 -011 B Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - 34 463 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 B Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (165) 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (14 936) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (1 328 798) (1 303 776) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. - 136 - 1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 431 57 -038 B Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie deren Hinterbliebenen 1 019 1 046 854 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -038 B Versorgungsbezüge 1 012 242 987 898 959 167 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. Aus dem Titel werden ferner die eigenständigen Versorgungsansprüche der geschiedenen Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie ihrer Hinterbliebenen nach Maßgabe des "Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStr- RefG)" vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) sowie der einmalige Ausgleich gemäß § 48 BeamtVG gezahlt. 434 57 -038 B Zuführung an die Versorgungsrücklage 46 750 45 577 43 248 443 57 -038 B Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 250 250 72 446 57 -038 B Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 255 786 256 314 236 488 453 57 -038 B Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 180 120 165 Erläuterungen: Umzugskostenvergütungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses (vgl. § 4 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz). 632 57 -038 B Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 7 571 7 571 7 979 671 57 -038 B Beteiligung an den Versorgungslasten der sonstigen Bereiche 5 000 5 000 5 023 Erläuterungen: Nach dem Gesetz über die Militärseelsorge vom 26. Juli 1957 (BGBl. II S. 701) beteiligt sich der Bund an den Versorgungsbezügen der ehemaligen Militärgeistlichen. Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 637 926 601 910 516 926 5 255 - 137 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1411 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 11 541 11 552 11 744 Zusammen............................................................................................... 649 467 613 462 528 670 5 255 424 01 -011 BF Zuführung an die Versorgungsrücklage 50 372 48 542 47 834 441 01 -840 BF Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 174 667 174 044 157 340 443 01 -840 BF Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 17 600 19 900 21 886 452 02 -223 BF Unfallversicherung Bund und Bahn 25 100 25 100 23 998 526 01 -032 BF Gerichts- und ähnliche Kosten 2 400 2 410 1 130 Haushaltsvermerk: Aus den Ausgaben sind auch die den Soldatinnen und Soldaten erwachsenen notwendigen Auslagen, die dem Bund auferlegt werden, zu erstatten. Erläuterungen: Gerichts-, Anwalts- und ähnliche Kosten für den gesamten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Für Entschädigungen von Angehörigen der Reserve als ehrenamtliche Richterinnen und Richter, von Zeuginnen und Zeugen und Sachverständigen, für Rechtsanwaltskosten und für sonstige Auslagen im Disziplinarverfahren sowie im Antrags- und Beschwerdeverfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und Wehrbeschwerdeordnung vor den Wehrdienstgerichten. 526 02 -011 BF Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 141 142 152 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kosten für Gutachten.................................................................... 2 2. Honorare und Reisekosten für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und Beisitzerinnen und Beisitzer der Einigungsstelle nach § 71 BPersVG...................................................................... 5 3. Beirat Innere Führung................................................................... 75 4. Wehrmedizinischer Beirat............................................................. 32 5. Ausschuss für Geräuschminderung auf den Schiffen der Bundeswehr.................................................................................. 1 6. Unterausschuss Vortriebsanlagen................................................ 1 7. Wissenschaftlicher Beirat beim Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr................................. 4 8. Kommission nach § 15 Abs. 3 Tierschutzgesetz.......................... 1 9. Arbeitskreis Bundeswehr - Handwerk/Personal........................... 1 10. Beirat Bundesakademie für Sicherheitspolitik.............................. 1 11. Wissenschaftlicher Beirat beim Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr..................................................................... 3 - 138 - 1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 526 02 Bezeichnung 1 000 € 12. Wissenschaftlicher Beirat beim Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien ABC-Schutz (WIS).................................. 1 13. Wissenschaftlicher Beirat des Forschungs- und Behandlungszentrums für Psychotraumatologie und PTBS.............................. 2 14. Wissenschaftlicher Beirat des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB).......................................... 1 15. Digitalrat BMVg............................................................................. 2 16. Wissenschaftlicher Beirat des Schifffahrtmedizinischen Institutes der Marine (SchiffMedlnstM)................................................... 3 17. Wissenschaftlicher Beirat des Instituts für Präventivmedizin der Bundeswehr (InstPrävMedBw)..................................................... 3 18. Wissenschaftlicher Beirat an der WTD 71.................................... 3 Zusammen............................................................................................ 141 527 03 -011 BF Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 9 000 9 000 10 462 634 03 -011 BF Zuweisungen an den Versorgungsfonds 370 187 334 324 265 868 Erläuterungen: Ausgaben für entsprechende Zuweisungen für Beamtinnen und Beamte. Für Soldatinnen und Soldaten sind die Zuweisungen an den Versorgungsfonds bei Kap. 1403 Tit. 634 13 veranschlagt. Mehr wegen Neueinstellungen von Beamtinnen und Beamten und zu erwartender Besoldungserhöhung. - 139 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1411 Vorbemerkung Das Bundesministerium der Verteidigung ist das zentrale Führungselement des Bundesministers als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte (Artikel 65a des Grundgesetzes) im Frieden sowie als Ressortchef der Bundeswehrverwaltung. Der Bundesminister bildet zusammen mit zwei Parlamentarischen Staatssekretären sowie zwei beamteten Staatssekretären die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung. Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist als militärischer Berater der Bundesregierung und als höchster militärischer Repräsentant der Bundeswehr Teil der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung. Das Bundesministerium der Verteidigung hat neben seinem ersten Dienstsitz in Bonn einen zweiten Dienstsitz in Berlin. Der ministerielle Aufgabenbereich gliedert sich wie folgt: Die Leitung wird zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen unmittelbar durch den Leitungsbereich unterstützt. Hierzu zählen der Leitungsstab des Ministers und der Planungs- und Führungsstab. Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist für die Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung einschließlich Planung und der Weiterentwicklung sowie für die Führung der Streitkräfte wie auch für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung der Einsätze der Bundeswehr verantwortlich. Als ranghöchster Soldat sind dem Generalinspekteur die Streitkräfte in jeder Hinsicht unterstellt. Die Abteilung Politik gestaltet und koordiniert die Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Verantwortungsbereich des BMVg. Die Abteilung Rüstung nimmt die Planung, Steuerung und Kontrolle der nationalen und internationalen Rüstungsaktivitäten mit Blick auf die Aufgaben der Bundeswehr und das daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil wahr. Sie trägt die Gesamtverantwortung für den Ausrüstungs- und Nutzungsprozess in der Bundeswehr. Die Abteilung Cyber/Informationstechnik verfolgt das Ziel einer weiteren Professionalisierung der Bundeswehr im Cyber- und Informationsraum und steuert wesentliche Digitalisierungsprojekte des Geschäftsbereichs BMVg. Die Abteilung Planung erarbeitet die konzeptionellen Grundlagen für die Zukunftsentwicklung der Bundeswehr. Die Abteilung Einsatzbereitschaft und Unterstützung Streitkräfte unterstützt den Generalinspekteur der Bundeswehr in seiner Funktion als unmittelbarer Vorgesetzter der Soldatinnen und Soldaten. Die Abteilung Militärstrategie, Einsatz und Operation ist der Leitung insbesondere für die Vorbereitung, Planung und Steuerung von Einsätzen verantwortlich. Die Abteilung Haushalt entwirft den für das Verteidigungsressort maßgeblichen Teil des Haushaltsplans und führt diesen nach Inkrafttreten aus. Ferner wirkt sie bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung mit. Zudem ist sie zuständig für Bundesrechnungshofangelegenheiten sowie Grundsatzangelegenheiten der Beteiligungsführung und des Zuwendungsrechts. Die Abteilung Recht und Organisation nimmt zentral die juristischen Aufgaben in allen Rechtsgebieten wahr, die im Zusammenhang mit der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie den Einsätzen der Bundeswehr stehen und unterstützt die Leitung des BMVg bei der organisatorischen Gestaltung des Ministeriums sowie der Bundeswehr. Die Abteilung Personal trägt die zentrale Verantwortung für den Personalprozess mit allen Handlungsfeldern des Personalmanagements. Die Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen steuert die Bedarfsermittlung, die Bereitstellung und den Betrieb der Bundeswehrliegenschaften. Sie ist für die Verpflegung und bewirtschaftete Betreuung sowie das Travel Management zuständig. Überblick zum Kapitel 1412 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Personalausgaben.................................................. 283 999 279 492 +4 507 264 088 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 36 900 33 230 +3 670 304 27 690 Ausgaben für Investitionen...................................... 13 000 10 500 +2 500 850 2 414 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 333 899 323 222 +10 677 1 154 294 192 davon flexibilisiert.................................................... 227 230 216 952 +10 278 1 154 191 514 davon nicht flexibilisiert........................................... 106 669 106 270 +399 102 678 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 333 899 323 222 +10 677 1 154 - - 140 -

Relationen