Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
1411
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
492
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(85)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 14.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(300)
(300)
119 57
-038
Vermischte Einnahmen 50
50
35
232 57
-038
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 250
250
490
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen sind Tit. 545 01 und Tgr. 57.
- 134 -
1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
B Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
3 900
3 900
3 240
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung des Bundesministers............................................... 91 000
2. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................... 17 000
3. Für die "Bundesakademie für Sicherheitspolitik"............................. 50 000
4. Für sonstigen Aufwand im Inland.................................................... 2 074 500
5. Für sonstigen Aufwand im Ausland................................................. 262 500
6. Für sonstigen Aufwand bei Kontakten mit ausgewählten
Partnerstaaten von besonderer sicherheits- und militärpolitischer
Bedeutung außerhalb von NATO oder EU................................................. 1 405 000
Zusammen............................................................................................ 3 900 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
Die Ausgaben zu 4. und 5. entstehen im Zusammenhang mit dem Besuch
von Einrichtungen der Bundeswehr oder bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B.
Schiffsbesuche, Sportwettkämpfe usw.), dem mit der Vertretung der Bundeswehr
beauftragten Personal sowie den Angehörigen der militärischen Vertretungen im
Ausland, soweit sie nicht Leiterinnen oder Leiter dieser Vertretungen sind, und
sonstigen Vertretern.
542 01
-013
B Öffentlichkeitsarbeit 8 000
10 000
4 436
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen aus der Bewirtung von Besuchern mit Gerichten bei
öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (z. B. "Tag der offenen Tür")
fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen nach § 44 Abs. 1 BHO
gewährt werden.
4. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung von
Besuchern mit Gerichten gegen ermäßigtes Entgelt bei
öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (z. B. "Tag der offenen Tür")
geleistet werden.
Erläuterungen:
Es ist Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit, die Bevölkerung mit Bundeswehr und
Bündnis vertraut zu machen und das Verständnis für Grundlagen und Ziele
deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu fördern und zu festigen.
Einzelmaßnahmen betreffen Zielgruppen der Stationierungsstreitkräfte und deren Familien.
- 135 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1411
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 542 01
Im Einzelplan 14 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
keine weiteren Titel
Fachinformationen
keine weiteren Titel
545 01
-011
B Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 3 000
6 000
1 759
Erläuterungen:
Veranschlagt sind im Rahmen der NATO, EU und VN die Aufwendungen für
1. die organisatorische Durchführung von Tagungen durch die Bundesrepublik
Deutschland,
2. die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen von deutschen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und sonstigen Fachleuten, die nicht in einem
Dienstverhältnis zur Bundeswehr stehen.
547 09
-011
B Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
34
463
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
B Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(165)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(14 936)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 14.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(1 328 798)
(1 303 776)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
- 136 -
1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 57
431 57
-038
B Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Parlamentarischen
Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie deren
Hinterbliebenen
1 019
1 046
854
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
432 57
-038
B Versorgungsbezüge 1 012 242
987 898
959 167
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
Aus dem Titel werden ferner die eigenständigen Versorgungsansprüche der
geschiedenen Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie ihrer Hinterbliebenen nach
Maßgabe des "Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStr-
RefG)" vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) sowie der einmalige Ausgleich gemäß
§ 48 BeamtVG gezahlt.
434 57
-038
B Zuführung an die Versorgungsrücklage 46 750
45 577
43 248
443 57
-038
B Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
250
250
72
446 57
-038
B Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 255 786
256 314
236 488
453 57
-038
B Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 180
120
165
Erläuterungen:
Umzugskostenvergütungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses
(vgl. § 4 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz).
632 57
-038
B Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 7 571
7 571
7 979
671 57
-038
B Beteiligung an den Versorgungslasten der sonstigen Bereiche 5 000
5 000
5 023
Erläuterungen:
Nach dem Gesetz über die Militärseelsorge vom 26. Juli 1957 (BGBl. II S. 701)
beteiligt sich der Bund an den Versorgungsbezügen der ehemaligen
Militärgeistlichen.
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 637 926 601 910 516 926
5 255
- 137 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1411
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 11 541 11 552 11 744
Zusammen............................................................................................... 649 467 613 462 528 670
5 255
424 01
-011
BF Zuführung an die Versorgungsrücklage 50 372
48 542
47 834
441 01
-840
BF Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 174 667
174 044
157 340
443 01
-840
BF Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
17 600
19 900
21 886
452 02
-223
BF Unfallversicherung Bund und Bahn 25 100
25 100
23 998
526 01
-032
BF Gerichts- und ähnliche Kosten 2 400
2 410
1 130
Haushaltsvermerk:
Aus den Ausgaben sind auch die den Soldatinnen und Soldaten
erwachsenen notwendigen Auslagen, die dem Bund auferlegt werden, zu
erstatten.
Erläuterungen:
Gerichts-, Anwalts- und ähnliche Kosten für den gesamten Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung.
Für Entschädigungen von Angehörigen der Reserve als ehrenamtliche
Richterinnen und Richter, von Zeuginnen und Zeugen und Sachverständigen, für
Rechtsanwaltskosten und für sonstige Auslagen im Disziplinarverfahren sowie im
Antrags- und Beschwerdeverfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und
Wehrbeschwerdeordnung vor den Wehrdienstgerichten.
526 02
-011
BF Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
141
142
152
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kosten für Gutachten.................................................................... 2
2. Honorare und Reisekosten für die Vorsitzende oder den
Vorsitzenden und Beisitzerinnen und Beisitzer der Einigungsstelle
nach § 71 BPersVG...................................................................... 5
3. Beirat Innere Führung................................................................... 75
4. Wehrmedizinischer Beirat............................................................. 32
5. Ausschuss für Geräuschminderung auf den Schiffen der
Bundeswehr.................................................................................. 1
6. Unterausschuss Vortriebsanlagen................................................ 1
7. Wissenschaftlicher Beirat beim Zentrum für Militärgeschichte
und Sozialwissenschaften der Bundeswehr................................. 4
8. Kommission nach § 15 Abs. 3 Tierschutzgesetz.......................... 1
9. Arbeitskreis Bundeswehr - Handwerk/Personal........................... 1
10. Beirat Bundesakademie für Sicherheitspolitik.............................. 1
11. Wissenschaftlicher Beirat beim Zentrum für
Geoinformationswesen der Bundeswehr..................................................................... 3
- 138 -
1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 526 02
Bezeichnung 1 000 €
12. Wissenschaftlicher Beirat beim Wehrwissenschaftlichen Institut
für Schutztechnologien ABC-Schutz (WIS).................................. 1
13. Wissenschaftlicher Beirat des Forschungs- und
Behandlungszentrums für Psychotraumatologie und PTBS.............................. 2
14. Wissenschaftlicher Beirat des Wehrwissenschaftlichen Instituts
für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB).......................................... 1
15. Digitalrat BMVg............................................................................. 2
16. Wissenschaftlicher Beirat des Schifffahrtmedizinischen
Institutes der Marine (SchiffMedlnstM)................................................... 3
17. Wissenschaftlicher Beirat des Instituts für Präventivmedizin der
Bundeswehr (InstPrävMedBw)..................................................... 3
18. Wissenschaftlicher Beirat an der WTD 71.................................... 3
Zusammen............................................................................................ 141
527 03
-011
BF Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
9 000
9 000
10 462
634 03
-011
BF Zuweisungen an den Versorgungsfonds 370 187
334 324
265 868
Erläuterungen:
Ausgaben für entsprechende Zuweisungen für Beamtinnen und Beamte.
Für Soldatinnen und Soldaten sind die Zuweisungen an den Versorgungsfonds bei
Kap. 1403 Tit. 634 13 veranschlagt.
Mehr wegen Neueinstellungen von Beamtinnen und Beamten und zu erwartender
Besoldungserhöhung.
- 139 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1411
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Verteidigung ist das zentrale
Führungselement des Bundesministers als Inhaber der Befehls-
und Kommandogewalt über die Streitkräfte (Artikel 65a des
Grundgesetzes) im Frieden sowie als Ressortchef der
Bundeswehrverwaltung.
Der Bundesminister bildet zusammen mit zwei
Parlamentarischen Staatssekretären sowie zwei beamteten
Staatssekretären die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung. Der
Generalinspekteur der Bundeswehr ist als militärischer
Berater der Bundesregierung und als höchster militärischer
Repräsentant der Bundeswehr Teil der Leitung des
Bundesministeriums der Verteidigung.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat neben seinem
ersten Dienstsitz in Bonn einen zweiten Dienstsitz in Berlin.
Der ministerielle Aufgabenbereich gliedert sich wie folgt:
Die Leitung wird zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen
unmittelbar durch den Leitungsbereich unterstützt. Hierzu zählen
der Leitungsstab des Ministers und der Planungs- und
Führungsstab.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist für die
Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung einschließlich
Planung und der Weiterentwicklung sowie für die Führung der
Streitkräfte wie auch für die Planung, Vorbereitung, Führung
und Nachbereitung der Einsätze der Bundeswehr
verantwortlich. Als ranghöchster Soldat sind dem Generalinspekteur die
Streitkräfte in jeder Hinsicht unterstellt.
Die Abteilung Politik gestaltet und koordiniert die Sicherheits-
und Verteidigungspolitik im Verantwortungsbereich des BMVg.
Die Abteilung Rüstung nimmt die Planung, Steuerung und
Kontrolle der nationalen und internationalen
Rüstungsaktivitäten mit Blick auf die Aufgaben der Bundeswehr und das
daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil wahr. Sie trägt die
Gesamtverantwortung für den Ausrüstungs- und Nutzungsprozess in
der Bundeswehr.
Die Abteilung Cyber/Informationstechnik verfolgt das Ziel einer
weiteren Professionalisierung der Bundeswehr im Cyber- und
Informationsraum und steuert wesentliche
Digitalisierungsprojekte des Geschäftsbereichs BMVg.
Die Abteilung Planung erarbeitet die konzeptionellen
Grundlagen für die Zukunftsentwicklung der Bundeswehr.
Die Abteilung Einsatzbereitschaft und Unterstützung
Streitkräfte unterstützt den Generalinspekteur der Bundeswehr in
seiner Funktion als unmittelbarer Vorgesetzter der Soldatinnen
und Soldaten.
Die Abteilung Militärstrategie, Einsatz und Operation ist der
Leitung insbesondere für die Vorbereitung, Planung und
Steuerung von Einsätzen verantwortlich.
Die Abteilung Haushalt entwirft den für das
Verteidigungsressort maßgeblichen Teil des Haushaltsplans und führt diesen
nach Inkrafttreten aus. Ferner wirkt sie bei allen
Maßnahmen von finanzieller Bedeutung mit. Zudem ist sie zuständig
für Bundesrechnungshofangelegenheiten sowie
Grundsatzangelegenheiten der Beteiligungsführung und des
Zuwendungsrechts.
Die Abteilung Recht und Organisation nimmt zentral die
juristischen Aufgaben in allen Rechtsgebieten wahr, die im
Zusammenhang mit der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie
den Einsätzen der Bundeswehr stehen und unterstützt die
Leitung des BMVg bei der organisatorischen Gestaltung des
Ministeriums sowie der Bundeswehr.
Die Abteilung Personal trägt die zentrale Verantwortung für
den Personalprozess mit allen Handlungsfeldern des
Personalmanagements.
Die Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen steuert die Bedarfsermittlung, die Bereitstellung und den
Betrieb der Bundeswehrliegenschaften. Sie ist für die
Verpflegung und bewirtschaftete Betreuung sowie das Travel
Management zuständig.
Überblick zum Kapitel 1412
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 283 999 279 492 +4 507 264 088
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 36 900 33 230 +3 670 304 27 690
Ausgaben für Investitionen...................................... 13 000 10 500 +2 500 850 2 414
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 333 899 323 222 +10 677 1 154 294 192
davon flexibilisiert.................................................... 227 230 216 952 +10 278 1 154 191 514
davon nicht flexibilisiert........................................... 106 669 106 270 +399 102 678
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 333 899 323 222 +10 677 1 154 -
- 140 -