Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
1411
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
490
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 14.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(300)
(300)
119 57
-038
Vermischte Einnahmen 50
50
35
232 57
-038
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 250
250
548
Erläuterungen:
Einnahmen aus der Beteiligung anderer Dienstherren an den Versorungslasten
des Bundes nach den §§ 9 bis 13 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
Ausgenommen sind Tit. 545 01 und Tgr. 57.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
B Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
3 900
3 900
3 046
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
- 136 -
1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 529 01
Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen
Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung des Bundesministers............................................... 144 000
2. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................... 17 000
3. Für die "Bundesakademie für Sicherheitspolitik"............................. 60 000
4. Für sonstigen Aufwand im Inland.................................................... 2 019 000
5. Für sonstigen Aufwand im Ausland................................................. 255 000
6. Für sonstigen Aufwand bei Kontakten mit ausgewählten
Partnerstaaten von besonderer sicherheits- und militärpolitischer
Bedeutung außerhalb von NATO oder EU................................................. 1 405 000
Zusammen............................................................................................ 3 900 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
Die Ausgaben zu 4. und 5. entstehen im Zusammenhang mit dem Besuch
von Einrichtungen der Bundeswehr oder bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B.
Schiffsbesuche, Sportwettkämpfe usw.), dem mit der Vertretung der Bundeswehr
beauftragten Personal sowie den Angehörigen der militärischen Vertretungen im
Ausland, soweit sie nicht Leiterinnen oder Leiter dieser Vertretungen sind, und
sonstigen Vertretern.
542 01
-013
B Öffentlichkeitsarbeit 10 200
10 200
8 842
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen aus der Bewirtung von Besuchern mit Gerichten bei
öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (z. B. "Tag der offenen Tür")
fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen nach § 44 Abs. 1 BHO
gewährt werden.
4. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung von
Besuchern mit Gerichten gegen ermäßigtes Entgelt bei
öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (z. B. "Tag der offenen Tür")
geleistet werden.
Erläuterungen:
Es ist Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit, die Bevölkerung mit Bundeswehr und
Bündnis vertraut zu machen und das Verständnis für Grundlagen und Ziele
deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu fördern und zu festigen.
Einzelmaßnahmen betreffen Zielgruppen der Stationierungsstreitkräfte und deren Familien.
Im Einzelplan 14 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
keine weiteren Titel
Fachinformationen
keine weiteren Titel
- 137 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1411
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
545 01
-011
B Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 6 000
3 000
1 466
Erläuterungen:
Veranschlagt sind im Rahmen der NATO, EU und VN die Aufwendungen für
1. die organisatorische Durchführung von Tagungen durch die Bundesrepublik
Deutschland,
2. die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen von deutschen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und sonstigen Fachleuten, die nicht in einem
Dienstverhältnis zur Bundeswehr stehen.
547 09
-011
B Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
6
33
490
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
B Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(2 208)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(21 155)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 14.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(1 385 300)
(1 328 798)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
431 57
-038
B Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Parlamentarischen
Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie deren
Hinterbliebenen
935
1 019
885
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
- 138 -
1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 57
432 57
-038
B Versorgungsbezüge 1 043 446
1 012 242
987 606
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
Aus dem Titel werden ferner die eigenständigen Versorgungsansprüche der
geschiedenen Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie ihrer Hinterbliebenen nach
Maßgabe des "Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs
(VAStrRefG)" vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) sowie der einmalige Ausgleich gemäß
§ 48 BeamtVG gezahlt.
434 57
-038
B Zuführung an die Versorgungsrücklage 48 186
46 750
47 222
Haushaltsvermerk:
Erstattungen im Sinne des § 6 Abs. 4 bis 6 des
Versorgungsrücklagegesetzes fließen den Ausgaben zu.
443 57
-038
B Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
250
250
81
446 57
-038
B Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 279 303
255 786
258 232
453 57
-038
B Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 180
180
48
Erläuterungen:
Umzugskostenvergütungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses
(vgl. § 4 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz).
632 57
-038
B Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 8 000
7 571
11 705
671 57
-038
B Beteiligung an den Versorgungslasten der sonstigen Bereiche 5 000
5 000
5 521
Erläuterungen:
Nach dem Gesetz über die Militärseelsorge vom 26. Juli 1957 (BGBl. II S. 701)
beteiligt sich der Bund an den Versorgungsbezügen der ehemaligen
Militärgeistlichen.
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 697 564 637 926 574 516
5 066
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 12 580 11 541 10 835
Zusammen............................................................................................... 710 144 649 467 585 351
5 066
- 139 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1411
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
424 01
-011
BF Zuführung an die Versorgungsrücklage 56 915
50 372
45 949
Haushaltsvermerk:
Erstattungen im Sinne des § 6 Abs. 4 bis 6 des
Versorgungsrücklagegesetzes fließen den Ausgaben zu.
441 01
-840
BF Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 198 503
174 667
176 136
Erläuterungen:
Mehr aufgrund Personalaufwuchs und Preissteigerungen im Gesundheitswesen.
443 01
-840
BF Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
18 100
17 600
15 492
452 02
-223
BF Unfallversicherung Bund und Bahn 25 100
25 100
23 013
526 01
-032
BF Gerichts- und ähnliche Kosten 2 400
2 400
1 078
Haushaltsvermerk:
Aus den Ausgaben sind auch die den Soldatinnen und Soldaten
erwachsenen notwendigen Auslagen, die dem Bund auferlegt werden, zu
erstatten.
Erläuterungen:
Gerichts-, Anwalts- und ähnliche Kosten für den gesamten Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung.
Für Entschädigungen von Angehörigen der Reserve als ehrenamtliche
Richterinnen und Richter, von Zeuginnen und Zeugen und Sachverständigen, für
Rechtsanwaltskosten und für sonstige Auslagen im Disziplinarverfahren sowie im
Antrags- und Beschwerdeverfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und
Wehrbeschwerdeordnung vor den Wehrdienstgerichten.
526 02
-011
BF Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
180
141
124
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kosten für Gutachten.................................................................... 3
2. Honorare und Reisekosten für die Vorsitzende oder den
Vorsitzenden und Beisitzerinnen und Beisitzer der Einigungsstelle
nach § 71 BPersVG...................................................................... 5
3. Beirat Innere Führung................................................................... 99
4. Wehrmedizinischer Beirat............................................................. 35
5. Ausschuss für Geräuschminderung auf den Schiffen der
Bundeswehr.................................................................................. 1
6. Unterausschuss Vortriebsanlagen................................................ 1
7. Wissenschaftlicher Beirat beim Zentrum für Militärgeschichte
und Sozialwissenschaften der Bundeswehr................................. 8
8. Kommission nach § 15 Abs. 3 Tierschutzgesetz.......................... 2
9. Arbeitskreis Bundeswehr - Handwerk/Personal........................... 1
10. Beirat Bundesakademie für Sicherheitspolitik.............................. 1
11. Wissenschaftlicher Beirat beim Zentrum für
Geoinformationswesen der Bundeswehr..................................................................... 5
- 140 -
1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 526 02
Bezeichnung 1 000 €
12. Wissenschaftlicher Beirat beim Wehrwissenschaftlichen Institut
für Schutztechnologien ABC-Schutz (WIS).................................. 3
13. Wissenschaftlicher Beirat am Psychotraumazentrum................... 3
14. Wissenschaftlicher Beirat des Wehrwissenschaftlichen Instituts
für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB).......................................... 1
15. Digitalrat BMVg............................................................................. 2
16. Wissenschaftlicher Beirat des Schifffahrtmedizinischen
Institutes der Marine (SchiffMedlnstM)................................................... 4
17. Wissenschaftlicher Beirat des Instituts für Präventivmedizin der
Bundeswehr (InstPrävMedBw)..................................................... 4
18. Wissenschaftlicher Beirat an der WTD 71.................................... 2
Zusammen............................................................................................ 180
527 03
-011
BF Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
10 000
9 000
9 633
634 03
-011
BF Zuweisungen an den Versorgungsfonds 398 946
370 187
313 926
Haushaltsvermerk:
Erstattungen im Sinne des § 16 Abs. 3 und 4 des
Versorgungsrücklagegesetzes fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Ausgaben für entsprechende Zuweisungen für Beamtinnen und Beamte.
Für Soldatinnen und Soldaten sind die Zuweisungen an den Versorgungsfonds bei
Kap. 1403 Tit. 634 13 veranschlagt.
- 141 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1411
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Verteidigung ist das zentrale
Führungselement des Bundesministers als Inhaber der Befehls-
und Kommandogewalt über die Streitkräfte (Artikel 65a des
Grundgesetzes) im Frieden sowie als Ressortchef der
Bundeswehrverwaltung.
Der Bundesminister bildet zusammen mit zwei
Parlamentarischen Staatssekretären sowie drei beamteten
Staatssekretären die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung. Der
Generalinspekteur der Bundeswehr ist als militärischer
Berater der Bundesregierung und als höchster militärischer
Repräsentant der Bundeswehr Teil der Leitung des
Bundesministeriums der Verteidigung.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat neben seinem
ersten Dienstsitz in Bonn einen zweiten Dienstsitz in Berlin.
Der ministerielle Aufgabenbereich gliedert sich wie folgt:
Die Leitung wird zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen
unmittelbar durch den Leitungsbereich unterstützt. Hierzu zählen
der Leitungsstab des Ministers und der Steuerungsstab
Leitung.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist für die
Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung einschließlich
Planung und der Weiterentwicklung sowie für die Führung der
Streitkräfte wie auch für die Planung, Vorbereitung, Führung
und Nachbereitung der Einsätze der Bundeswehr
verantwortlich. Als ranghöchster Soldat sind dem Generalinspekteur die
Streitkräfte in jeder Hinsicht unterstellt.
Die Abteilung Politik gestaltet und koordiniert die Sicherheits-
und Verteidigungspolitik im Verantwortungsbereich des BMVg.
Die Abteilung Rüstung nimmt die Planung, Steuerung und
Kontrolle der nationalen und internationalen
Rüstungsaktivitäten mit Blick auf die Aufgaben der Bundeswehr und das
daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil wahr. Sie trägt die
Gesamtverantwortung für den Ausrüstungs- und Nutzungsprozess in
der Bundeswehr.
Die Abteilung Innovation und Cyber verantwortet die
strategische Steuerung von Innovations-, Digitalisierungs- sowie
Zukunftsprojekten. Der Fokus liegt auf Forschung, Innovation,
Künstlicher Intelligenz und dem Ausbau der Cyber-/IT-
Fähigkeiten im Geschäftsbereich BMVg.
Die Hauptabteilung Streitkräfte, welche den
Generalinspekteur der Bundeswehr unterstützt, umfasst die Aufgaben der
Einsatzbereitschaft und Einsatzvorbereitung sowie der
Inneren Führung der Streitkräfte und Reservistenangelegenheiten.
Weitere Schwerpunkte sind militärisches Nachrichtenwesen,
Militärstrategie, Unterstützungsaufgaben und Logistik sowie
Sanitätsdienst, Innere Lage und Veteranenangelegenheiten.
Die Hauptabteilung Aufwuchs verantwortet die
Personalgewinnung und Personalentwicklung sowie eine
übergreifende Wehrersatz- und Personalstrategie im Geschäftsbereich
BMVg. Des Weiteren sind in dieser Abteilung die Bereiche
Infrastruktur, Liegenschaftsservice sowie Resilienz und
Schutzaufgaben verortet.
Die Abteilung Haushalt entwirft den für das
Verteidigungsressort maßgeblichen Teil des Haushaltsplans und führt diesen
nach Inkrafttreten aus. Ferner wirkt sie bei allen
Maßnahmen von finanzieller Bedeutung mit. Zudem ist sie zuständig
für Bundesrechnungshofangelegenheiten sowie
Grundsatzangelegenheiten der Beteiligungsführung und des
Zuwendungsrechts.
Die Abteilung Recht nimmt zentral die juristischen Aufgaben
in allen Rechtsgebieten wahr, die im Zusammenhang mit der
Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie den Einsätzen der
Bundeswehr stehen.
Die Abteilung Zentrales nimmt Aufgaben der Organisation
sowie des Personalmanagements des Hauspersonals BMVg
wahr. Daneben ist sie für soziale Angelegenheiten,
allgemeine Dienstleistungen sowie Aufgaben des Inneren Dienstes
zuständig.
Überblick zum Kapitel 1412
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 291 720 283 999 +7 721 272 776
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 39 615 36 900 +2 715 27 200
Ausgaben für Investitionen...................................... 18 725 13 000 +5 725 2 300 4 045
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 350 060 333 899 +16 161 2 300 304 021
davon flexibilisiert.................................................... 238 480 227 230 +11 250 2 300 198 178
davon nicht flexibilisiert........................................... 111 580 106 669 +4 911 105 843
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 350 060 333 899 +16 161 2 300 304 021
- 142 -