Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1410 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1410 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
1410 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 119 99
3.3 unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Diensträumen an die
Unteroffizier-Kameradschaft im BMVg e. V.,
3.4 unentgeltliche Unterstützung des Deutschen Olympischen
Sportbundes bei der Einkleidung für die olympischen Sommer- und
Winterspiele und die entsprechenden Paralympics.
4. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass
4.1 Luftfahrzeuge der Bundeswehr nach den Richtlinien des
Bundesministeriums der Verteidigung durch Bundeswehrangehörige und
deren Familienmitglieder sowie durch andere Stellen unentgeltlich
benutzt werden können,
4.2 die Bundeswehr die Deutsche Härtefallstiftung unentgeltlich
insbesondere durch die Bereitstellung von Personal, Material und
Räumlichkeiten unterstützt,
4.3 Führungspersonal ausländischer Streitkräfte unentgeltlich
Ausbildungsplätze am Lehrgang Generalstabsdienst/Admiralstabsdienst
National nutzen kann,
4.4 die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz und die Gesellschaft für
Sicherheitspolitik e. V. unentgeltlich personelle und materielle
Unterstützungsleistungen erhalten,
4.5 ausländische Streitkräfte im Rahmen der Resilienzstärkung ganz
oder teilweise unentgeltliche Ausbildungsunterstützungsleistungen
erhalten können.
5. Außerdem wird zugelassen, dass
5.1 Kantinenwaren vorwiegend leicht verderblicher Art in begrenzten
Mengen zu Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr im Ausland in
Transportmitteln der Bundeswehr als Beiladung im Rahmen freier
Kapazitäten unentgeltlich befördert werden,
5.2 die Bundeswehrverwaltung unentgeltlich Leistungen im Wert von bis
zu 8 T€ zur Unterstützung des jährlich von den amerikanischen
Streitkräften in Grafenwöhr veranstalteten Deutsch-Amerikanischen
Volksfestes erbringt,
5.3 auf die Erstattung der Kosten für die Beförderung von
Schwerstkranken und Pflegepersonal mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr nach
Lourdes ganz oder teilweise verzichtet werden kann,
5.4 Betriebs-/Schmierstoffe, Verpflegung und sonstige Leistungen dem
französischen Anteil der Deutsch-Französischen Brigade bis zur
Höhe von 520 T€ jährlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
5.5 im Rahmen des Bundeswettbewerbs "Jugend forscht" ein
Studienplatz an einer Universität der Bundeswehr unentgeltlich
bereitgestellt wird,
5.6 für die Benutzung der 4. Hafeneinfahrt in Wilhelmshaven keine
Gebühren erhoben werden,
5.7 der Republik Albanien anlässlich der Nutzung eines
Ausbildungsplatzes am Lehrgang Generalstabsdienst/Admiralstabsdienst
National 2022 unentgeltliche Sachleistungen gewährt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Sonderkonditionen der Deutschen Lufthansa............................... -
2. Nebentätigkeiten........................................................................... 400
3. Rechnungs-/Preisprüfung............................................................. 4 000
4. Überzahlungen............................................................................. 16 000
5. Bereitstellung von deutschem Zivilpersonal................................. -
- 127 -
Sonstige Bewilligungen 1410
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 119 99
Bezeichnung 1 000 €
6. Fremdstaaten/Rüstungskontrollmaßnahmen................................ 100
7. Schadensersatzleistungen............................................................ 6 000
8. Einnahmen im Zusammenhang mit Zuwendungen Dritter an
Bundeswehrangehörige................................................................ 13
9. Veröffentlichungen........................................................................ 20
10. Übrige Einnahmen........................................................................ 213 467
Zusammen............................................................................................ 240 000
Mehr wegen Anpassung an die erwarteten Einnahmen.
125 01
-032
Leistungen Dritter für Aufträge an militärische oder zivile Dienststellen 20 000
1 022
20 779
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass nach Richtlinien, die vom Bundesministerium
der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der
Finanzen erlassen sind, auf Kostenerstattung im Rahmen der
Förderung der Ausbildung durch Übernahme von Aufgaben auf
wirtschaftlichem Gebiet ganz oder teilweise verzichtet werden kann.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik (GSVP) auf die Kostenerstattung für die
Überlassung von Satellitenbildmaterial für das Europäische
Satellitenzentrum der Europäischen Union verzichtet wird.
3. Nach § 61 Abs. 1 Satz 1 BHO wird zugelassen, dass auf der
Grundlage der Gegenseitigkeit auf die Erstattung von Kosten gegenüber
der Bundespolizei für die Fallschirmsprungausbildung (Freifall) in
Altenstadt verzichtet werden kann.
4. Außerdem wird zugelassen,
4.1 dass auf eine Kostenerstattung für Hilfeleistungen der Bundeswehr
im Rahmen der Amtshilfe in dem Umfang verzichtet werden kann, in
dem ein Ausbildungsinteresse der Truppe festgestellt wird,
4.2 dass freie Ausbildungskapazitäten zur fremdsprachlichen
Ausbildung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie
Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
Bundeswehrangehöriger unentgeltlich genutzt werden können,
4.3 dass auf Kostenerstattung bei im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit
erfolgender Unterstützung von Veranstaltungen zu wohltätigen
Zwecken sowie von Medienvorhaben Dritter teilweise oder gänzlich
verzichtet werden kann,
4.4 dass Fremdsprachenunterricht beim Bundessprachenamt für
Beamtinnen und Beamte und Angestellte aus dem Bereich der
Länderverwaltungen sowie für Bundestagsabgeordnete und deren
wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich
der Fraktionsreferentinnen und Fraktionsreferenten im Deutschen
Bundestag ohne Erstattung der Kosten erteilt wird,
4.5 dass auf Gebühren von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Aus-
und Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesakademie für
Sicherheitspolitik und der Führungsakademie der Bundeswehr
verzichtet werden kann.
4.6 dass die Bundeswehr gegenüber der Stiftung Deutsches
Marinemuseum e. V. unentgeltlich Leistungen im Wert von bis zu 20 T€
jährlich im Zusammenhang mit der Erhaltung der dem Museum von
der Bundeswehr überlassenen Exponate erbringt, ausgenommen ist
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1410 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 125 01
die Bereitstellung von Ersatz- und Austauschteilen oder sonstigem
Material.
Erläuterungen:
Mehr wegen Anpassung an die erwarteten Einnahmen.
Übrige Einnahmen
162 02
-032
Zinsen aus Vorauszahlungen sowie aufgrund von Verzug und Stundung
aus Inlandsverträgen
3 000
3 000
236
Erläuterungen:
Bei Lieferungen und Leistungen für die Bedarfsdeckung der Bundeswehr sind in
bestimmten Fällen Vorauszahlungen zu leisten.
166 02
-032
Zinsen aus Vorauszahlungen sowie aufgrund von Verzug und Stundung
aus Auslandsverträgen
6 000
6 000
20
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 162 02.
272 01
-032
Einnahmen aus Zuschüssen von der EU -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
Kap. 1401 Grp. 559, Kap. 1404 Grp. 551, Kap. 1405 Grp. 554 und
Kap. 1407 Grp. 553.
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Erstattungen für Hilfs- und Unterstützungsleistungen aus Anlass und zur
Vorbeugung von Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und
internationalen Krisensituationen
(66 000)
(-)
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bewegliche
Sachen der Bundeswehr aus Anlass und zur Vorbeugung von
Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und internationalen
Krisensituationen unter Verzicht auf Kostenerstattung überlassen werden.
Abweichend von § 63 Abs. 2 Satz 1 BHO dürfen dabei auch Sachen,
die zur Erfüllung der Aufgaben der Bundeswehr weiterhin
grundsätzlich benötigt werden, abgegeben werden, wenn dadurch die
Einsatzbereitschaft und Aufgabenerledigung durch die Bundeswehr nicht
beeinträchtigt wird. Abweichend hiervon dürfen im Rahmen der
Unterstützung der Ukraine und Israels auch Sachen abgegeben werden,
die zur Erfüllung der Aufgaben der Bundeswehr weiterhin benötigt
werden, auch wenn dies zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung
der Einsatzbereitschaft und Aufgabenerledigung der Bundeswehr
führt. Der Verzicht kann auch nachträglich erklärt werden.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass Leistungen der Bundeswehr aus Anlass und
zur Vorbeugung von Katastrophen, größeren Unglücksfällen,
Notfällen und internationalen Krisensituationen unter Verzicht auf
Kostenerstattung erbracht werden. Der Verzicht kann auch nachträglich erklärt
werden.
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Sonstige Bewilligungen 1410
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
3. Ferner wird zugelassen, dass nach den Richtlinien des
Bundesministeriums der Verteidigung das Entgelt in dem Umfang ermäßigt
wird, in dem ein Ausbildungsinteresse der Bundeswehr vorliegt.
Erläuterungen:
Entsprechende Ausgaben sind bei Kap. 1410 Tit. 537 01 veranschlagt.
261 11
-032
Erstattungen Dritter - Inland 26 000
-
12 021
Erläuterungen:
Mehr wegen Anpassung an die erwarteten Einnahmen.
266 11
-032
Erstattungen Dritter - Ausland 40 000
-
2 367
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen aus entgeltlichen Materialabgaben an Israel sind zur
Finanzierung der Nachbeschaffung zweckgebunden. Sie dienen nur zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 537 01.
Erläuterungen:
Mehr wegen Anpassung an die erwarteten Einnahmen unter Berücksichtigung der
vergangenen Jahresabschlüsse.
381 13
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(95)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
531 02
-187
B Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz 1 180
1 165
1 067
534 01
-032
B Aufwendungen für die Wahrnehmung von Verpflichtungen im Rahmen
der Rüstungskontrolle
990
990
738
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. KSE-Maßnahmen............................................................................ 140
2. WD-Maßnahmen............................................................................. 290
3. OS-Maßnahmen.............................................................................. 460
4. CWÜ-Maßnahmen.......................................................................... 10
5. Sonstiges......................................................................................... 90
Zusammen............................................................................................ 990
537 01
-032
B Hilfs- und Unterstützungsleistungen aus Anlass von Katastrophen,
größeren Unglücks-, Notfällen und internationalen Krisensituationen sowie
Maßnahmen zur Vorbeugung internationaler Krisensituationen
30 000
10 000
30 841
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14 mit Ausnahme folgender Titel:
Kap. 1404 Tit. 551 20, Kap. 1405 Tit. 554 15, 554 16, 554 17, 554 18,
554 20, 554 21, 554 22, 554 23, 554 24, 554 25, 554 26, 554 27,
554 28, 554 30, 554 31 und 554 32.
- 130 -
1410 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 537 01
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 266 11.
Erläuterungen:
Die Veranschlagung dient der Finanzierung von Hilfsmaßnahmen und
Unterstützungsleistungen der Bundeswehr aus Anlass von entsprechenden nationalen oder
internationalen Bedarfssituationen. Zusätzlich können hieraus auch Maßnahmen
zur Vorbeugung von internationalen Krisensituationen finanziert werden. Aus den
Ausgaben können auch die Wiederbeschaffung von im Rahmen internationaler
Bedarfssituationen abgegebenen beweglichen Sachen der Bundeswehr sowie die
im Rahmen der Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen durch den Einsatz
zusätzlich anfallenden Personalausgaben der Bundeswehr geleistet werden.
Ausgaben für die Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit,
Verteidigung und Stabilisierung sind bei Kap. 6002 Tit. 687 03 veranschlagt.
Mehr wegen Anpassung an die Ausgaben der vergangenen Jahre.
547 01
-032
B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 14.
Erläuterungen:
Der Titel dient zur Deckung der Finanzbedarfe für Maßnahmen im
Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb einer deutschen Brigade in Litauen, soweit
diese nicht an anderer Stelle im Epl. 14 veranschlagt sind.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
681 02
-032
B Beihilfen zur fremdsprachlichen Ausbildung von Ehepartnerinnen und
Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern gemäß
Lebenspartnerschaftsgesetz Bundeswehrangehöriger
600
98
55
Erläuterungen:
Die Beihilfen werden nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung
gewährt, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen
worden sind. Die Ausgaben sind hier zentral für den gesamten Einzelplan
veranschlagt.
684 01
-032
B Unterstützungsleistungen für unverschuldet in Not geratenes aktives und
ehemaliges Personal der Bundeswehr und der NVA sowie deren
Angehörige und Hinterbliebene
2 700
2 400
2 400
Erläuterungen:
Wahrnehmung der Unterstützungsleistungen durch die Deutsche Härtefallstiftung.
686 03
-187
B Förderung wissenschaftlicher, kultureller und sonstiger Einrichtungen
durch die Bundeswehr sowie Mitgliedsbeiträge
4 527
4 195
2 948
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 296 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 083 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 213 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen zu Nr. 2, 6, 7, 8, 10, 11 und 12 sind verbindlich.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass dem Wissenschaftlichen Forum für
Internationale Sicherheit e. V. unentgeltlich administrative Unterstützung durch
die Führungsakademie der Bundeswehr gewährt wird.
- 131 -
Sonstige Bewilligungen 1410
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 03
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Wissenschaftliches Forum für Internationale Sicherheit e. V........ 40
2. Betriebskostenzuschuss zum Luftschiff- und
Marinefliegermuseum in Nordholz.............................................................................. 400
3. Zuschuss an die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) zur
Gewinnung sicherheitspolitischer Expertise................................. 150
4. Beiträge an Verbände, Vereine und Gesellschaften..................... 264
5. Zuschuss an das Deutsche Marinemuseum Wilhelmshaven....... 510
6. Zuschuss Münchner Sicherheitskonferenz................................... 1 000
7. Bund Deutscher EinsatzVeteranen e. V........................................ 725
8. Angriff auf die Seele e.V............................................................... 175
10. Projektförderung SWP: Megatrends Afrika bis 2025.................... 370
11. Projektförderung SWP: Deutschlands Sicherheit nach der
Zeitenwende bis 2025........................................................................ 360
12. Projektförderung an das Deutsche Marinemuseum
Wilhelmshaven................................................................................................ 533
Zusammen............................................................................................ 4 527
Zu 1., 3., 6., 10. und 11.:
Rechtsgrundlage: § 23 BHO
Zweck: Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und wissenschaftlichen
Einrichtungen sowie Stiftungen außerhalb der Bundeswehr auf dem Gebiet der
Sicherheitspolitik.
Zu 5. und 12.:
Siehe Kap. 1408 Tit. 894 11.
698 01
-032
B Abgeltung von Schadensersatzansprüchen Dritter, soweit es sich nicht
um Ansprüche aus Übungsschäden handelt
14 200
6 280
6 947
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Abgeltung von Kraftfahrzeugschäden............................................. 4 500
2. Abgeltung von Flugunfallschäden................................................... 500
3. Abgeltung von Havarie-Schäden..................................................... 200
4. Abgeltung sonstiger Schäden......................................................... 8 400
5. Datenschutzgrundverordnung......................................................... 200
6. Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit Entschädigungen
Dritter infolge militärischer Schadensfälle....................................... 200
7. Erstattungen gemäß Gerichtsverfassungsgesetz........................... 200
Zusammen............................................................................................ 14 200
Ausgaben für die Abgeltung von Übungsschäden nach dem
Bundesleistungsgesetz sind bei Kap. 1403 Tit. 698 23 veranschlagt. Im Zusammenhang mit der
Abgeltung von Schadensersatzansprüchen Dritter infolge militärischer
Schadensfälle kann unter Berücksichtigung aller Umstände die Zahlung eines
angemessenen Ausgleichs ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung unabweisbar sein.
Dieser Ausgleich wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen
vorgenommen.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 01
-890
B Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(1 045)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1406 Tit. 553 10 und Kap. 1407 Tit. 533 01.
- 132 -
1410 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 981 01
Erläuterungen:
Ausgaben für die beim Bundesministerium für Verkehr entstehenden Ausgaben
für die Durchführung von Verteidigungsaufgaben.
In Betracht kommen die für das Schleusenwerk der 4. Hafeneinfahrt in
Wilhelmshaven entstehenden Personal- und Betriebskosten (Kap. 1407 Tit. 533 01)
sowie die beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie entstehenden
Kosten für die Prüfung und Zulassung nautischer Anlagen, Geräte und
Instrumente (Kap. 1406 Tit. 553 10).
Die Aufwendungen sind dem Kap. 1218 Tit. 381 01 und Kap. 1219 Tit. 381 01 zu
erstatten.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
972 02
-880
B Globale Minderausgabe
-
-
972 03
-880
B Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag
-
-
- 133 -
Sonstige Bewilligungen 1410
Vorbemerkung
Im Kapitel 1411 sind bestimmte Verwaltungsausgaben zentral
für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung. In
der Titelgruppe 57 sind die Einnahmen und Ausgaben für die
Versorgungsberechtigten veranschlagt, deren
Versorgungsansprüche auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz
über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und
Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem
Vertrag mit dem Bund beruhen. Die Zuführungen an die
Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den
Versorgungsfonds sind ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert.
Das Verteidigungsressort entspricht in seiner
organisatorischen Gliederung der im Grundgesetz verankerten Forderung
nach Unterstellung der gesamten Bundeswehr unter der
einheitlichen politischen Leitung eines dem Parlament
verantwortlichen zivilen Bundesministers.
Dieser hat im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt über
die Streitkräfte.
Das Bundesministerium der Verteidigung als oberste
Bundesbehörde ist bei Kapitel 1412 veranschlagt, diesem
nachgeordnet: Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr,
Militärseelsorge und Rechtspflege. Einzelheiten ergeben sich
aus der Vorbemerkung zum Kapitel 1413.
Überblick zum Kapitel 1411
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 50 50 - 33
Übrige Einnahmen.................................................. 250 250 - 901
Gesamteinnahmen.................................................. 300 300 - 934
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 1 558 791 1 506 534 +52 257 306 1 434 713
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 31 452 21 441 +10 011 19 17 957
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 346 895 314 469 +32 426 2 913 246 242
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 937 138 1 842 444 +94 694 3 238 1 698 912
davon flexibilisiert.................................................... 613 462 562 996 +50 466 3 219 478 906
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 323 676 1 279 448 +44 228 19 1 220 006
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 1 937 138 - +1 937 138 3 238 -
- 134 -