Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)
0501 Sicherung von Frieden und Stabilität
(CCAC). Die Teilnahme an zentralen Internationalen
Klimakonferenzen (COP) sowie ihre Ausrichtung (Petersberger
Klimadialog) sind dabei grundlegend, um den Klimaschutz
weltweit voranzutreiben, gemeinsame Ziele zu definieren und ihre
Erreichung fortlaufend zu überprüfen.
Überblick zum Kapitel 0501
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 7 500 7 500 - 27 632
Übrige Einnahmen.................................................. 200 200 - -
Gesamteinnahmen.................................................. 7 700 7 700 - 27 632
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 30 517 29 769 +748 28 532
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 547 000 3 498 155 -951 155 400 4 181 332
Ausgaben für Investitionen...................................... - 2 500 -2 500 5 000
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 2 577 517 3 530 424 -952 907 400 4 214 864
davon nicht flexibilisiert........................................... 2 577 517 3 530 424 -952 907 400 4 214 864
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 361 249
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 577 311
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 280 425
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 503 425
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 88
- 7 -
Sicherung von Frieden und Stabilität 0501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-029
Vermischte Einnahmen 7 500
7 500
27 632
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflagen
der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgenden Titeln: Tgr. 03.
Übrige Einnahmen
272 01
-029
Sonstige Zuschüsse von der EU -
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen Mehreinnahmen der European Peace Facility (EPF)
sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflagen der EU
zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 687 35.
286 01
-029
Rückeinnahmen aus Leistungen der Ausstattungshilfe 200
200
-
Erläuterungen:
Es handelt sich um Einnahmen, die im Zusammenhang mit den Ausgaben bei
Kap. 0501 Tit. 687 34 (z. B. durch die Erstattung von Überzahlungen bei
Neubeschaffungen und von Exportabgaben) entstehen.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(280)
Ausgaben
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(2 427)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Leistungen an die VN und im internationalen Bereich (1 045 042)
(740 181)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
- 8 -
0501 Sicherung von Frieden und Stabilität
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
517 11
-016
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 6 100
7 002
5 933
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind zu 81 Prozent ODA-anrechenbar.
518 12
-016
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
19 584
18 084
18 024
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den
Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
525 11
-029
Aus- und Fortbildung 150
150
99
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
681 11
-029
Unterstützungen für zurückgekehrte arbeitslose Bedienstete
internationaler Organisationen
210
260
89
Erläuterungen:
Die Unterstützungen werden in Form einer Überbrückungsbeihilfe nach den
Richtlinien der Bundesregierung gewährt.
681 12
-029
Einmalige Bewilligungen für ehemalige Bedienstete internationaler
Organisationen
230
280
77
Erläuterungen:
Um eine nach Zahl und Rang angemessene personelle Beteiligung der
Bundesrepublik Deutschland in den Sekretariaten von internationalen Organisationen zu
erreichen und aufrechtzuerhalten, kann deutschen Bediensteten als Anreiz für
eine solche Tätigkeit eine einmalige Zahlung bei Ausscheiden aus dem Dienst der
internationalen Organisation nach Maßgabe der mit dem Bundesministerium der
Finanzen abgestimmten Richtlinien gewährt werden.
687 10
-022
Beitrag an die Vereinten Nationen 680 809
394 039
492 452
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Beiträge zum regulären Haushalt
1.1 Regulärer Beitrag..................................................................... 6,11 226 094 USD 217 629 - 217 629
2. Beiträge zu den VN-Friedensmissionen (FEM)
2.1 UNDOF (Golanhöhen)............................................................. 6,11 6 370 USD 6 132 - 6 132
2.2 UNIFIL (Libanon)..................................................................... 6,11 49 745 USD 47 882 - 47 882
2.3 MINURSO (Westsahara)......................................................... 6,11 6 433 USD 6 192 - 6 192
2.4 UNFICYP (Zypern).................................................................. 6,11 5 230 USD 5 034 - 5 034
- 9 -
Sicherung von Frieden und Stabilität 0501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 10 (Titelgruppe 01)
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
2.5 UNMIK (Kosovo)...................................................................... 6,11 4 048 USD 3 897 - 3 897
2.6 MONUSCO (D. R. Kongo)....................................................... 6,11 84 914 USD 81 735 - 81 735
2.12 UNSOS (Somalia).................................................................... 6,11 46 738 USD 44 988 - 44 988
2.13 UNISFA (Sudan, Reg. Abyei).................................................. 6,11 27 848 USD 26 805 - 26 805
2.14 UNMISS (Südsudan)............................................................... 6,11 115 767 USD 111 432 - 111 432
2.15 MINUSMA (Mali)...................................................................... 6,11 18 964 USD 18 254 - 18 254
2.16 MINUSCA (Zentralafrikanische Republik)............................... 6,11 109 569 USD 105 467 - 105 467
3. Ad-hoc Strafgerichtshöfe
3.3 IRMCT (Internat. Residualmechanismus für ICTY und ICTR). 5,69 3 470 USD 3 340 - 3 340
4. Internationale Konferenzen (Abrüstung).................................. 6,11 500 USD 481 - 481
5. Deutscher Übersetzungsdienst (DÜD).................................... 6,11 1 600 USD 1 540 - 1 540
Zusammen........................................................................................ 680 808 - 680 808
Differenzen durch Rundung möglich
Die Ausgaben sind zu 24 Prozent ODA-anrechenbar.
Mehr wegen 3-jähriger Beitragsskala zu den VN-Friedensmissionen: Jahr 1 (2025)
150%, Jahr 2 (2026) 100%, Jahr 3 (2027) 50%.
687 12
-022
Ansiedlung von VN-Organisationen 3 000
3 000
3 000
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Erstattungen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen zur Erhöhung der Attraktivität des VN-Standortes
Deutschland, insbesondere mit dem Ziel der Ansiedlung weiterer VN-Organisationen und
-Büros sowie der Unterstützung laufender Maßnahmen der VN-Organisationen.
Die Ausgaben sind zu 71 Prozent ODA-anrechenbar.
687 14
-022
Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im internationalen Bereich 268 928
250 435
193 476
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen zu Nr. 8 der Erläuterungen durch
Beitragsangleichungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
687 34.
2. Ausgaben in Höhe von bis zu 1 500 T€ können für die Jugendarbeit
des Europarates verwendet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Beitrag Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)... 5,20 357 CHF 379 - 379
2. Sekretariat der Klimarahmenkonvention................................... 10,40 9 142 - 9 142
- 10 -
0501 Sicherung von Frieden und Stabilität
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 14 (Titelgruppe 01)
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
3. Zivilhaushalt der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO).......... 16,20 81 500 - 81 500
Rechtsgrundlage: Vertrag vom 24.03.1955, wirksam
25.03.1955 (BGBl. II 1955 S. 256)
4. Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur (UNESCO).................................................... 11,30 12 261 USD 11 802 - 11 802
Rechtsgrundlage: Vertrag vom 16.11.1945, wirksam
11.07.1951 (BGBl. II 1971 S. 471)............................................ 11,30 8 956 - 8 956
5. Internationale Studienzentrale für die Erhaltung und
Restaurierung von Kulturgut der UNESCO (ICCROM)........................ 7,50 260 - 260
Rechtsgrundlage: Vertrag wirksam 30.10.1964 (BGBl. II 1965
S. 106)
6. Westeuropäische Union (WEU)................................................ 21,10 1 441 - 1 441
Rechtsgrundlage: Vertrag vom 24.03.1955, wirksam
25.3.1955 (BGBl. II 1955 S. 256)
7. Beitrag für das Sekretariat der Climate and Clean Air
Coalition (CCAC)................................................................................ 100 - 100
8. Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE)...................................................................................... 11,35 16 650 10 000 26 650
Rechtsgrundlage: Beschlüsse der KSZE/OSZE (Helsinki
1992, Kopenhagen 1997); KSE-Vertrag vom 19.11.90,
wirksam 12.12.1991 (BGBl. II 1991, S. 1154) und Folgeverträge,
Vertrag über den Offenen Himmel v. 24.03.1992
10. Institut français des relations internationales............................ 50,00 131 - 131
Rechtsgrundlage: Vereinbarung vom 23.10.1954
11. Ständiger Schiedshof in Den Haag
davon Beiträge der Mitgliedsstaaten......................................... 6,40 90 - 90
12. Wassenaar Arrangement.......................................................... 7,87 150 150
Rechtsgrundlage: Vereinbarung vom 1.11.1996
13. UNESCO-Fonds für das Erbe der Welt (World Heritage Fund/
WHF)......................................................................................... 6,40 300 - 300
Rechtsgrundlage: Vertrag vom 16.11.1972, wirksam
23.11.1976 (BGBl. II 1977 S. 213)
16. Internationale Humanitäre Ermittlungskommission nach
Art. 90 des 1. Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer
Rotkreuzabkommen von 1949........................................................ 12,85 30 CHF 32 - 32
Rechtsgrundlage: Prot. vom 8.6.1977, wirksam 28.11.1991
(BGBl. II 1990 S. 1550)
17. Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)........ 6,44 5 026 - 5 026
Rechtsgrundlage: Vertrag vom 13.01.1993, wirksam
29.04.1997 (BGBl. II 1997 S. 2618)
18. Organisation über den umfassenden Nuklearen
Teststoppvertrag (CTBTO); einschl. Vorbereitungskommission.................... 6,26 4 800 USD 4 620 - 4 620
Rechtsgrundlage: Vertrag vom 24.09.1996.............................. 6,50 3 500 - 3 500
19. Europarat, Beiträge und Maßnahmen....................................... 13,09 53 100 10 000 63 100
Rechtsgrundlage: Vertrag von 1950, wirksam 08.07.1950
(BGBl. II 1950 S. 263)
21. Ständiges Sekretariat des Ostsee-Rats.................................... 13,70 230 - 230
Rechtsgrundlage: Vereinbarung vom 2.2./1.4.1998
22. Sekretariat der Deutsch-Französischen Hochschule................ 50,00 700 - 700
24. Ständiger Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) (Vertrag
von 1998, wirksam 11.12.2000, BGBl II 2000, S. 1393)........... 11,16 23 650 - 23 650
25. EU-Satellitenzentrum (EU-Satcen)........................................... 2,49 5 550 - 5 550
26. EU-Institut für Sicherheitsstudien (EU-ISS).............................. 4,92 1 394 - 1 394
27. Antarktissekretariat................................................................... 3,90 56 USD 54 - 54
28. Arms Trade Treaty (ATT).......................................................... 6,40 70 - 70
- 11 -
Sicherung von Frieden und Stabilität 0501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 14 (Titelgruppe 01)
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
29. Implementation Support Unit (ISU) des Oslo-
Übereinkommens über Streumunition.......................................................... 13,50 66 CHF 70 - 70
30. Beitrag an International Holocaust Remembrance Alliance
(IHRA)....................................................................................... 3,30 880 - 880
31. Kulturrouten des Europarates................................................... 10,80 68 - 68
32. Internationaler Suchdienst Bad Arolsen (Inland)...................... 19 083 - 19 083
Zusammen........................................................................................ 248 928 20 000 268 928
Differenzen durch Rundung möglich
zu 4.: Dadurch, dass die UNESCO ihren Haushalt in einen USD- und einen €-Teil aufsplittet, werden beide Teile einzeln
nachgewiesen.
zu 18.: Dadurch, dass die CTBTO ihren Haushalt in einen USD- und einen €-Teil aufsplittet, werden beide Teile einzeln
nachgewiesen.
Die Ausgaben sind zu 25 Prozent ODA-anrechenbar.
687 17
-029
Sonstige Leistungen an Organisationen und Einrichtungen im
internationalen Bereich
66 031
64 431
62 702
Haushaltsvermerk:
Aus dem Ansatz sind 500 T€ für die UNHCR-Büros in Nürnberg und
Berlin vorzusehen.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).................... - 4 250 4 250
3. Hilfsfonds des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten
Nationen (UNHCR)................................................................... - 24 000 24 000
4. Hilfsprogramm der Vereinten Nationen für palästinensische
Flüchtlinge (UNRWA)................................................................ - 18 000 18 000
5. Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR)...... - 9 000 9 000
6. Internationale Beobachtertruppe auf der Sinai-Halbinsel
(MFO)........................................................................................ - 470 470
7. Experten im Auftrag internationaler Organisationen................. - 300 300
8. Haager Akademie für internationales Recht sowie
Internationale Stiftung für Seerecht......................................................... - 40 40
9. Southeast Asian Ministers of Education Organization
(SEAMEO)................................................................................ - 8 8
10. Europa-Kolleg in Brügge........................................................... - 36 36
11. Asia-Europe Foundation (ASEF).............................................. - 220 220
12. Implementation Support Unit (ISU) des Ottawa
Übereinkommens von 1997 über das Verbot von Antipersonenminen........ - 50 50
13. Hilfsfonds des United Nations Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs OCHA...................................................... - 5 000 5 000
14. Anna-Lindh Euromedstiftung.................................................... - 400 400
15. Commonwealth War Graves Commission (CWGC)................. - 1 100 1 100
16. UNODC/UNCAC....................................................................... - 450 450
17. Allianz der Zivilisationen........................................................... - - -
18. Europa-Lateinamerika/Karibik-Stiftung (EU-LAK)..................... - 294 294
19. UNESCO-Institut für Lebenslanges Lernen (UIL)..................... - 725 725
- 12 -
0501 Sicherung von Frieden und Stabilität
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 17 (Titelgruppe 01)
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
20. Kandidaturen für Präsidentschaften, Vorsitze und
Entscheidungsgremien........................................................................... - 1 000 1 000
21. UNESCO-Übereinkommen Erhalt kulturelles Erbe................... - 220 220
22. Internationales Hydrologisches Programm............................... - 33 33
24. UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der
Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.......................................... - 110 110
25. Global Forum on Migration and Development (GFMD)............ - 75 75
26. UNESCO-Global Geopark........................................................ - 250 250
27. IBE (UNESCO Internationales Büro für Bildung)...................... - - -
Zusammen........................................................................................ - 66 031 66 031
Differenzen durch Rundung möglich
Die Ausgaben sind zu 94 Prozent ODA-anrechenbar.
812 11
-011
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
-
2 500
5 000
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Sicherheit, Stabilität und Abrüstung (77 100)
(80 000)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 687 23
und 687 27.
687 21
-029
Ta'ziz-Partnerschaft für Demokratie in den Ländern Nordafrikas und des
Nahen Ostens
4 100
5 000
14 223
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 0504 Tit. 687 18.
3. Die Ausgaben sind vollständig ODA anrechenbar.
Erläuterungen:
Unterstützung von Transformationsprozessen in den Ländern Nordafrikas und des
Nahen Ostens hin zu mehr Demokratie und gesellschaftlichem Pluralismus.
Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der
Evaluierung von Projekten. Aus den Mitteln können auch Sachspenden geleistet werden.
687 23
-029
Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte 33 000
33 000
34 862
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 53 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 23 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 17 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 13 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
- 13 -
Sicherung von Frieden und Stabilität 0501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 23 (Titelgruppe 02):
2. Ausgaben in Höhe von mindestens 200 T€ dienen Maßnahmen der
Förderung der Rechte von Angehörigen besonders vulnerabler
Gruppen wie Kindern, Menschen mit Behinderungen oder LGBTI.
3. Minderausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 Prozent des Ansatzes zur
Deckung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.
4. Für die Elisabeth-Selbert-Initiative sind mindestens 1,6 Mio. €
vorzusehen.
Erläuterungen:
Vorhaben werden hauptsächlich in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie
Krisenregionen durchgeführt. Ziel der Projekte ist die Unterstützung der
Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger in ihrem Engagement für die Durchsetzung und Überwachung von
Menschenrechten. Besondere Schwerpunkte sind die Gleichstellung der Geschlechter,
Schnittstellen zu Klimawandelfolgen und Künstlicher Intelligenz. Aus dem Titel
wird auch die Elisabeth-Selbert-Initiative zum temporären Schutz von
Menschenrechtsverteidigern gefördert.
Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der
Evaluierung von Projekten.
Die Ausgaben sind zu 75 Prozent ODA-anrechenbar.
687 27
-029
Maßnahmen der Abrüstung, Rüstungskontrolle sowie Zusammenarbeit
zu Nichtverbreitung, Cybersicherheit und digitalen Technologien (wie K.
I.)
40 000
42 000
59 634
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 37 350 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 19 450 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 12 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 900 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Aus den Mitteln werden Kooperationsprojekte finanziert, die zur Abrüstung und
Rüstungskontrolle sowie zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen aller
Art und zur Stärkung struktureller Kapazitäten internationaler Organisationen
beitragen. Ziel ist es, die bestehende Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur zu
erhalten und weiterzuentwickeln. Risiken im Bereich der
Massenvernichtungswaffen noch effektiver entgegenzuwirken und damit Resilienz zu erhöhen.
Entsprechend werden z. B. Maßnahmen zur Cybersicherheit, zum Ausbau des Dialogs
über neue und disruptive Technologien (wie bspw. KI) und zur Stärkung der
Weltraumsicherheit gefördert. Durch Kapazitätsaufbau und Erfahrungsaustausch wird
die globale Exportkontrollarchitektur gestärkt. Im konventionellen Bereich handelt
es sich u. a. um Maßnahmen zur Sicherung konventioneller Waffen und Munition,
zur Eindämmung und Reduzierung illegaler Kleinwaffen, sowie um präventive
Maßnahmen zur Verhinderung der Proliferation von Waffen in Post-Konflikt-
Situationen, um Maßnahmen der humanitären Rüstungskontrolle und Aktivitäten zur
weltweiten Umsetzung des Vertrags über den Waffenhandel (Arms-Trade-
Treaty). Mitveranschlagt sind die Kosten der Nachwuchsförderung sowie der
Vorbereitung, des Monitorings und der Evaluierung von Projekten.
Mitveranschlagt sind die Kosten der Nachwuchsförderung sowie der Vorbereitung,
des Monitorings und der Evaluierung von Projekten.
Die Ausgaben sind zu 50 Prozent ODA-anrechenbar.
- 14 -
0501 Sicherung von Frieden und Stabilität
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Humanitäre Hilfe und Krisenprävention (1 432 077)
(2 687 095)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
687 32, 687 34 und 687 38.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.
685 30
-165
Zuwendungen an das Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF) 35 196
35 196
32 668
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Rückzahlungen zu Nr. 2.1 der Erläuterungen fließen den Ausgaben
zu.
3. Die Erläuterungen zu Nr. 2.1 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Zentrum für internationale Friedenseinsätze.............................................. 99,06 100,00 7 412 7 412 6 912
- aus Kap. 0501 Tit. 685 30
Projektförderung
2.1 Kosten für Sekundierung ziviler Experten........................................... 27 784 27 784 25 756
Insgesamt.................................................................................................. 35 196 35 196 32 668
- Summe Tit. 685 30................................................................................... 35 196 35 196 32 668
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0501.
Zu 2.1 :
Die Ausgaben zu Nr. 2.1 dienen ausschließlich für vertragliche Entgelte für Sekundierungen ziviler Experten sowie für Verpflichtungen
auf Grundlage des Sekundierungsgesetzes (SekG) und der Stellung des ZIF als Arbeitgeber der Sekundierten. Mitveranschlagt sind
die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings, der Evaluierung und für die Teilnahme an Wahlbeobachtungen.
Die Ausgaben sind zu 93 Prozent ODA-anrechenbar.
- 15 -
Sicherung von Frieden und Stabilität 0501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
686 30
-029
Europäisches Kompetenzzentrum Ziviles Krisenmanagement 1 800
1 800
1 569
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Europäisches Kompetenzzentrum Ziviles Krisenmanagement................... 79,65 100,00 1 800 1 800 1 569
- aus Kap. 0501 Tit. 686 30
687 32
-029
Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 1 048 000
2 229 995
2 685 093
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 928 576 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 366 576 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 152 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 410 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 Prozent übertragbar.
2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
3. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen
Minderausgaben herangezogen werden.
4. Die Ausgaben sind vollständig ODA anrechenbar.
5. Mindestens 30 Prozent der Ausgaben sind für zweckungebundene
und gering zweckgebundene Projekte gemäß der Definition des
Grand Bargain auszuzahlen.
Erläuterungen:
Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitoring und der
Evaluierung von Projekten.
687 34
-029
Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und
Sicherheitspolitik
327 081
400 104
566 982
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 293 853 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 133 853 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 90 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben für die Unterstützung von Maßnahmen der OSZE
dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet
werden: 687 14.
3. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass mit
Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen Überschussmaterial
der Bundeswehr (außer Waffen und Munition) an Empfängerländer
von Ausstattungshilfe unentgeltlich abgegeben wird.
- 16 -
0501 Sicherung von Frieden und Stabilität
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 34 (Titelgruppe 03):
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände
zur Ausstattungshilfe an Dritte unentgeltlich abgegeben werden.
6. Minderausgaben dürfen bis zu einer Höhe von 5 Prozent des
Ansatzes zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen
werden.
7. Das Programm der Ausstattungshilfe der Bundesregierung für
ausländische Streitkräfte (AH-P) wird in Vierjahreszyklen geplant. Die
Festlegung der Partnerländer und der Linien des Programms
bedürfen der Einwilligung des Haushaltsausschusses und des
Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages.
8. Ausgaben in Höhe von mindestens 3 000 T€ dienen ausschließlich
der Ausstattungshilfe.
9. Ausgaben in Höhe von 2 000 T€ dienen ausschließlich Projekten
der Politischen Stiftungen. Hierfür finden die Förderrichtlinien für die
Politischen Stiftungen Anwendung.
10. Ausgaben von jeweils bis zu 100 T€ dienen der Finanzierung für die
parlamentarischen Versammlungen der OSZE und für
Veranstaltungen und Seminare in Deutschland.
11. Aus dem Titel sind bis zu 250 T€ an UNIDAS e. V. - Frauennetzwerk
zwischen Deutschland, Lateinamerika und der Karibik zu
leisten.
12. Aus dem Ansatz können bis zu 3 000 T€ für den Hohen
Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina geleistet werden.
13. Aus dem Titel sind bis zu 1 000 T€ an das "European Institute of
Peace" zu leisten.
14. Ausgaben in Höhe von bis zu 1 800 T€ dienen der Finanzierung für
materielle Hilfe des ukrainischen Parlaments.
Erläuterungen:
Aus den Ausgaben werden u. a. Maßnahmen von internationalen, regionalen oder
subregionalen Organisationen unterstützt.
Vorhaben dienen der Wiederherstellung und dem Aufbau staatlicher und
zivilgesellschaftlicher Strukturen nach Konfliktereignissen sowie auch dem Einsatz und
der Weiterentwicklung von Instrumenten der Krisenfrüherkennung. Zudem werden
Maßnahmen der Demokratisierungshilfe sowie Ausbildungs- und
Ausstattungsprogramme für Polizei und Streitkräfte in ausgewählten Partnerländern finanziert.
Die Ausgaben dienen ferner der Unterstützung anderer Länder, insbesondere in
Afrika, durch die Lieferung von im Wesentlichen genehmigungsfreiem,
industriellem Neumaterial einschl. der mit der Materialieferung zusammenhängenden
Beratung und Ausbildung. Mitveranschlagt sind auch die Kosten der vorbereitenden
Maßnahmen sowie die Kosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung
ausländischer Delegationen unumgänglich sind. Außerdem wird
Demokratisierungshilfe geleistet. Von der Ausstattungshilfe sind Waffen und Munition sowie
Maschinen zu ihrer Herstellung ausgenommen.
Aus den Mitteln können auch Sachspenden geleistet werden.
Aus den Ausgaben können auch Reisekosten für Mitglieder des Beirats zivile
Krisenprävention getragen werden.
Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der
Evaluierung von Projekten.
Die Ausgaben sind zu 95 Prozent ODA-anrechenbar.
Weniger wegen
687 35
-029
Maßnahmen zur Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Stärkung
der internationalen Sicherheit aus EU-Mitteln
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.
- 17 -
Sicherung von Frieden und Stabilität 0501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 35 (Titelgruppe 03):
2. Rückzahlungen der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bei einer
Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu.
687 38
-029
Maßnahmen der internationalen Katastrophenhilfe im Ausland 20 000
20 000
18 040
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
2. Aus dem Titel sind Ausgaben in Höhe von 3 000 T€ für das
Programm "KulturGutRetter" zu leisten.
Erläuterungen:
Aus den Mitteln werden Maßnahmen der Katastrophenhilfe finanziert, die keine
humanitären Hilfsmaßnahmen sind.
Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der
Evaluierung von Projekten.
Die Ausgaben sind zu 33 Prozent ODA-anrechenbar.
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Globale Partnerschaften (23 298)
(23 148)
(400)
525 41
-011
Aus- und Fortbildung 1 760
1 610
1 312
Erläuterungen:
Die Maßnahmen dienen der internationalen Diplomatenausbildung.
Die Ausgaben sind zu 85 Prozent ODA-anrechenbar.
532 45
-332
Internationale Zusammenarbeit im Klimaschutz 2 164
2 164
2 549
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 837 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 157 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 880 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
544 41 und 687 43.
2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 18 -
0501 Sicherung von Frieden und Stabilität
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
544 41
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 759
759
615
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 283 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 575 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 445 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 175 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 88 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 Prozent übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
532 45 und 687 43.
3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
687 40
-029
Maßnahmen der regionalen Zusammenarbeit 8 615
8 615
8 092
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 050 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 100 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 550 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Mitveranschlagt sind Kosten der Vorbereitung, des Monitorings sowie der
Evaluierung von Projekten.
Die Ausgaben sind zu 94 Prozent ODA-anrechenbar.
687 43
-029
Energie-, Klima-, Umwelt- und Digitale Außenpolitik 10 000
10 000
400
8 373
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 300 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
532 45 und 544 41.
Erläuterungen:
Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der
Evaluierung der Maßnahmen.
Die Ausgaben sind zu 46 Prozent ODA-anrechenbar.
- 19 -
Sicherung von Frieden und Stabilität 0501
Anlage zu Kapitel 0501 - Wirtschaftspläne
Zu Tgr. 03 Tit. 685 30
Zentrum für internationale Friedenseinsätze
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 7 482 7 482 6 941
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 5 679 5 679 5 071
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 781 1 781 1 810
1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 22 22 60
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 7 482 7 482 6 941
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 70 70 29
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 7 412 7 412 6 912
aus Kap. 0501 Tit. 685 30..................................................................................................... 7 412 7 412 6 912
nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 27 784 27 784 25 756
- 20 -
0501 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Das Kapitel ist in zwei Titelgruppen untergliedert:
"Bilaterale Zusammenarbeit" (Titelgruppe 01) und "Pflege der
Auslandsbeziehungen, Europäische Zusammenarbeit"
(Titelgruppe 02). Außerdem enthält das Kapitel Zuweisungen und
Zuschüsse zur Erhaltung deutscher Kriegsgräber sowie die
Ausgaben für Hilfeleistungen der Auslandsvertretungen nach
dem Konsulargesetz (KonsG).
Ausgabenschwerpunkte der Titelgruppe 01 sind
Staatsbesuche in der Bundesrepublik Deutschland sowie das
sogenannte "Besucherprogramm" (Einladung publizistisch und
kulturpolitisch wichtiger Persönlichkeiten des Auslands).
Aus Titelgruppe 02 werden zahlreiche deutsche
Nichtregierungsorganisationen unterstützt, deren Tätigkeiten im Bereich
der Pflege der Auslandsbeziehungen liegen. Dies erfolgt
entweder im Rahmen von Projektförderungen oder in Form von
institutioneller Förderung. Gefördert werden dabei auch dem
Forschungs- bzw. Wissenschaftsbereich zurechenbare
Organisationen. Eine wichtige, aus Titelgruppe 02 geförderte
Aufgabe ist ferner die Förderung des europäischen Gedankens.
Dessen Schwerpunkte sind
1. das Werben um Vertrauen in Deutschland unter
europäischen Nachbarn,
2. das Erklären Europas in der Welt und
3. das Werben für eine europafreundliche Grundeinstellung
in Deutschland.
Erfolgreiche Europakommunikation erfordert die
Unterstützung durch bürgerschaftliches Engagement. Das Auswärtige
Amt unterstützt daher Organisationen, die sich der Vertiefung
der europäischen Integration verschrieben haben.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Übergeordnetes Ziel der deutschen Außenpolitik ist der
Erhalt von Frieden und Sicherheit. Neben der multilateralen
Zusammenarbeit (siehe Kapitel 0501) dienen bilaterale
Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen sowie die
Einbindung der Zivilgesellschaft der Zielerreichung. Das
Auswärtige Amt unterstützt daher entsprechende Projektarbeit
von Nichtregierungsorganisationen über zahlreiche
Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen in Entwicklungs- und
Schwellenländern mit immer lokal verankertem Fokus (breite
SDG-Orientierung, insbesondere SDGs 1 bis 7, 10, 12, 13,
15 und 16) und gesellschafts- und europapolitische
Maßnahmen der politischen Stiftungen , die durch Ihre Kontakte
in alle Bereiche der Zivilgesellschaft in den Projektländern
wesentlich dazu beitragen, auf breiter Basis das Verständnis
für außen- und sicherheitspolitische, wirtschaftliche, soziale,
umweltpolitische und soziokulturelle Entwicklungen zu
verbessern, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte
zu fördern und den friedlichen internationalen
Interessenausgleich und die Völkerverständigung zu unterstützen. (SDGs 4,
5, 8, 10, 16).
- 21 -
Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen