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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt) 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität (CCAC). Die Teilnahme an zentralen Internationalen Klimakonferenzen (COP) sowie ihre Ausrichtung (Petersberger Klimadialog) sind dabei grundlegend, um den Klimaschutz weltweit voranzutreiben, gemeinsame Ziele zu definieren und ihre Erreichung fortlaufend zu überprüfen. Überblick zum Kapitel 0501 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 7 500 7 500 - 27 632 Übrige Einnahmen.................................................. 200 200 - - Gesamteinnahmen.................................................. 7 700 7 700 - 27 632 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 30 517 29 769 +748 28 532 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 547 000 3 498 155 -951 155 400 4 181 332 Ausgaben für Investitionen...................................... - 2 500 -2 500 5 000 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 2 577 517 3 530 424 -952 907 400 4 214 864 davon nicht flexibilisiert........................................... 2 577 517 3 530 424 -952 907 400 4 214 864 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 361 249 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 577 311 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 280 425 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 503 425 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 88 - 7 - Sicherung von Frieden und Stabilität 0501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -029 Vermischte Einnahmen 7 500 7 500 27 632 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflagen der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 03. Übrige Einnahmen 272 01 -029 Sonstige Zuschüsse von der EU - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen Mehreinnahmen der European Peace Facility (EPF) sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflagen der EU zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 35. 286 01 -029 Rückeinnahmen aus Leistungen der Ausstattungshilfe 200 200 - Erläuterungen: Es handelt sich um Einnahmen, die im Zusammenhang mit den Ausgaben bei Kap. 0501 Tit. 687 34 (z. B. durch die Erstattung von Überzahlungen bei Neubeschaffungen und von Exportabgaben) entstehen. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (280) Ausgaben Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (2 427) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Leistungen an die VN und im internationalen Bereich (1 045 042) (740 181) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 8 - 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 517 11 -016 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 6 100 7 002 5 933 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die Ausgaben sind zu 81 Prozent ODA-anrechenbar. 518 12 -016 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 19 584 18 084 18 024 Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. 525 11 -029 Aus- und Fortbildung 150 150 99 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 681 11 -029 Unterstützungen für zurückgekehrte arbeitslose Bedienstete internationaler Organisationen 210 260 89 Erläuterungen: Die Unterstützungen werden in Form einer Überbrückungsbeihilfe nach den Richtlinien der Bundesregierung gewährt. 681 12 -029 Einmalige Bewilligungen für ehemalige Bedienstete internationaler Organisationen 230 280 77 Erläuterungen: Um eine nach Zahl und Rang angemessene personelle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland in den Sekretariaten von internationalen Organisationen zu erreichen und aufrechtzuerhalten, kann deutschen Bediensteten als Anreiz für eine solche Tätigkeit eine einmalige Zahlung bei Ausscheiden aus dem Dienst der internationalen Organisation nach Maßgabe der mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmten Richtlinien gewährt werden. 687 10 -022 Beitrag an die Vereinten Nationen 680 809 394 039 492 452 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Beiträge zum regulären Haushalt 1.1 Regulärer Beitrag..................................................................... 6,11 226 094 USD 217 629 - 217 629 2. Beiträge zu den VN-Friedensmissionen (FEM) 2.1 UNDOF (Golanhöhen)............................................................. 6,11 6 370 USD 6 132 - 6 132 2.2 UNIFIL (Libanon)..................................................................... 6,11 49 745 USD 47 882 - 47 882 2.3 MINURSO (Westsahara)......................................................... 6,11 6 433 USD 6 192 - 6 192 2.4 UNFICYP (Zypern).................................................................. 6,11 5 230 USD 5 034 - 5 034 - 9 - Sicherung von Frieden und Stabilität 0501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 10 (Titelgruppe 01) Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 2.5 UNMIK (Kosovo)...................................................................... 6,11 4 048 USD 3 897 - 3 897 2.6 MONUSCO (D. R. Kongo)....................................................... 6,11 84 914 USD 81 735 - 81 735 2.12 UNSOS (Somalia).................................................................... 6,11 46 738 USD 44 988 - 44 988 2.13 UNISFA (Sudan, Reg. Abyei).................................................. 6,11 27 848 USD 26 805 - 26 805 2.14 UNMISS (Südsudan)............................................................... 6,11 115 767 USD 111 432 - 111 432 2.15 MINUSMA (Mali)...................................................................... 6,11 18 964 USD 18 254 - 18 254 2.16 MINUSCA (Zentralafrikanische Republik)............................... 6,11 109 569 USD 105 467 - 105 467 3. Ad-hoc Strafgerichtshöfe 3.3 IRMCT (Internat. Residualmechanismus für ICTY und ICTR). 5,69 3 470 USD 3 340 - 3 340 4. Internationale Konferenzen (Abrüstung).................................. 6,11 500 USD 481 - 481 5. Deutscher Übersetzungsdienst (DÜD).................................... 6,11 1 600 USD 1 540 - 1 540 Zusammen........................................................................................ 680 808 - 680 808 Differenzen durch Rundung möglich Die Ausgaben sind zu 24 Prozent ODA-anrechenbar. Mehr wegen 3-jähriger Beitragsskala zu den VN-Friedensmissionen: Jahr 1 (2025) 150%, Jahr 2 (2026) 100%, Jahr 3 (2027) 50%. 687 12 -022 Ansiedlung von VN-Organisationen 3 000 3 000 3 000 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 1 000 T€ Haushaltsvermerk: Erstattungen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen zur Erhöhung der Attraktivität des VN-Standortes Deutschland, insbesondere mit dem Ziel der Ansiedlung weiterer VN-Organisationen und -Büros sowie der Unterstützung laufender Maßnahmen der VN-Organisationen. Die Ausgaben sind zu 71 Prozent ODA-anrechenbar. 687 14 -022 Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im internationalen Bereich 268 928 250 435 193 476 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen zu Nr. 8 der Erläuterungen durch Beitragsangleichungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 34. 2. Ausgaben in Höhe von bis zu 1 500 T€ können für die Jugendarbeit des Europarates verwendet werden. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Beitrag Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)... 5,20 357 CHF 379 - 379 2. Sekretariat der Klimarahmenkonvention................................... 10,40 9 142 - 9 142 - 10 - 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 14 (Titelgruppe 01) Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 3. Zivilhaushalt der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO).......... 16,20 81 500 - 81 500 Rechtsgrundlage: Vertrag vom 24.03.1955, wirksam 25.03.1955 (BGBl. II 1955 S. 256) 4. Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).................................................... 11,30 12 261 USD 11 802 - 11 802 Rechtsgrundlage: Vertrag vom 16.11.1945, wirksam 11.07.1951 (BGBl. II 1971 S. 471)............................................ 11,30 8 956 - 8 956 5. Internationale Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut der UNESCO (ICCROM)........................ 7,50 260 - 260 Rechtsgrundlage: Vertrag wirksam 30.10.1964 (BGBl. II 1965 S. 106) 6. Westeuropäische Union (WEU)................................................ 21,10 1 441 - 1 441 Rechtsgrundlage: Vertrag vom 24.03.1955, wirksam 25.3.1955 (BGBl. II 1955 S. 256) 7. Beitrag für das Sekretariat der Climate and Clean Air Coalition (CCAC)................................................................................ 100 - 100 8. Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)...................................................................................... 11,35 16 650 10 000 26 650 Rechtsgrundlage: Beschlüsse der KSZE/OSZE (Helsinki 1992, Kopenhagen 1997); KSE-Vertrag vom 19.11.90, wirksam 12.12.1991 (BGBl. II 1991, S. 1154) und Folgeverträge, Vertrag über den Offenen Himmel v. 24.03.1992 10. Institut français des relations internationales............................ 50,00 131 - 131 Rechtsgrundlage: Vereinbarung vom 23.10.1954 11. Ständiger Schiedshof in Den Haag davon Beiträge der Mitgliedsstaaten......................................... 6,40 90 - 90 12. Wassenaar Arrangement.......................................................... 7,87 150 150 Rechtsgrundlage: Vereinbarung vom 1.11.1996 13. UNESCO-Fonds für das Erbe der Welt (World Heritage Fund/ WHF)......................................................................................... 6,40 300 - 300 Rechtsgrundlage: Vertrag vom 16.11.1972, wirksam 23.11.1976 (BGBl. II 1977 S. 213) 16. Internationale Humanitäre Ermittlungskommission nach Art. 90 des 1. Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Rotkreuzabkommen von 1949........................................................ 12,85 30 CHF 32 - 32 Rechtsgrundlage: Prot. vom 8.6.1977, wirksam 28.11.1991 (BGBl. II 1990 S. 1550) 17. Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)........ 6,44 5 026 - 5 026 Rechtsgrundlage: Vertrag vom 13.01.1993, wirksam 29.04.1997 (BGBl. II 1997 S. 2618) 18. Organisation über den umfassenden Nuklearen Teststoppvertrag (CTBTO); einschl. Vorbereitungskommission.................... 6,26 4 800 USD 4 620 - 4 620 Rechtsgrundlage: Vertrag vom 24.09.1996.............................. 6,50 3 500 - 3 500 19. Europarat, Beiträge und Maßnahmen....................................... 13,09 53 100 10 000 63 100 Rechtsgrundlage: Vertrag von 1950, wirksam 08.07.1950 (BGBl. II 1950 S. 263) 21. Ständiges Sekretariat des Ostsee-Rats.................................... 13,70 230 - 230 Rechtsgrundlage: Vereinbarung vom 2.2./1.4.1998 22. Sekretariat der Deutsch-Französischen Hochschule................ 50,00 700 - 700 24. Ständiger Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) (Vertrag von 1998, wirksam 11.12.2000, BGBl II 2000, S. 1393)........... 11,16 23 650 - 23 650 25. EU-Satellitenzentrum (EU-Satcen)........................................... 2,49 5 550 - 5 550 26. EU-Institut für Sicherheitsstudien (EU-ISS).............................. 4,92 1 394 - 1 394 27. Antarktissekretariat................................................................... 3,90 56 USD 54 - 54 28. Arms Trade Treaty (ATT).......................................................... 6,40 70 - 70 - 11 - Sicherung von Frieden und Stabilität 0501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 14 (Titelgruppe 01) Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 29. Implementation Support Unit (ISU) des Oslo- Übereinkommens über Streumunition.......................................................... 13,50 66 CHF 70 - 70 30. Beitrag an International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)....................................................................................... 3,30 880 - 880 31. Kulturrouten des Europarates................................................... 10,80 68 - 68 32. Internationaler Suchdienst Bad Arolsen (Inland)...................... 19 083 - 19 083 Zusammen........................................................................................ 248 928 20 000 268 928 Differenzen durch Rundung möglich zu 4.: Dadurch, dass die UNESCO ihren Haushalt in einen USD- und einen €-Teil aufsplittet, werden beide Teile einzeln nachgewiesen. zu 18.: Dadurch, dass die CTBTO ihren Haushalt in einen USD- und einen €-Teil aufsplittet, werden beide Teile einzeln nachgewiesen. Die Ausgaben sind zu 25 Prozent ODA-anrechenbar. 687 17 -029 Sonstige Leistungen an Organisationen und Einrichtungen im internationalen Bereich 66 031 64 431 62 702 Haushaltsvermerk: Aus dem Ansatz sind 500 T€ für die UNHCR-Büros in Nürnberg und Berlin vorzusehen. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).................... - 4 250 4 250 3. Hilfsfonds des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR)................................................................... - 24 000 24 000 4. Hilfsprogramm der Vereinten Nationen für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA)................................................................ - 18 000 18 000 5. Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR)...... - 9 000 9 000 6. Internationale Beobachtertruppe auf der Sinai-Halbinsel (MFO)........................................................................................ - 470 470 7. Experten im Auftrag internationaler Organisationen................. - 300 300 8. Haager Akademie für internationales Recht sowie Internationale Stiftung für Seerecht......................................................... - 40 40 9. Southeast Asian Ministers of Education Organization (SEAMEO)................................................................................ - 8 8 10. Europa-Kolleg in Brügge........................................................... - 36 36 11. Asia-Europe Foundation (ASEF).............................................. - 220 220 12. Implementation Support Unit (ISU) des Ottawa Übereinkommens von 1997 über das Verbot von Antipersonenminen........ - 50 50 13. Hilfsfonds des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs OCHA...................................................... - 5 000 5 000 14. Anna-Lindh Euromedstiftung.................................................... - 400 400 15. Commonwealth War Graves Commission (CWGC)................. - 1 100 1 100 16. UNODC/UNCAC....................................................................... - 450 450 17. Allianz der Zivilisationen........................................................... - - - 18. Europa-Lateinamerika/Karibik-Stiftung (EU-LAK)..................... - 294 294 19. UNESCO-Institut für Lebenslanges Lernen (UIL)..................... - 725 725 - 12 - 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 17 (Titelgruppe 01) Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 20. Kandidaturen für Präsidentschaften, Vorsitze und Entscheidungsgremien........................................................................... - 1 000 1 000 21. UNESCO-Übereinkommen Erhalt kulturelles Erbe................... - 220 220 22. Internationales Hydrologisches Programm............................... - 33 33 24. UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.......................................... - 110 110 25. Global Forum on Migration and Development (GFMD)............ - 75 75 26. UNESCO-Global Geopark........................................................ - 250 250 27. IBE (UNESCO Internationales Büro für Bildung)...................... - - - Zusammen........................................................................................ - 66 031 66 031 Differenzen durch Rundung möglich Die Ausgaben sind zu 94 Prozent ODA-anrechenbar. 812 11 -011 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) - 2 500 5 000 Titelgruppe 02 Tgr. 02 Sicherheit, Stabilität und Abrüstung (77 100) (80 000) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 687 23 und 687 27. 687 21 -029 Ta'ziz-Partnerschaft für Demokratie in den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens 4 100 5 000 14 223 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0504 Tit. 687 18. 3. Die Ausgaben sind vollständig ODA anrechenbar. Erläuterungen: Unterstützung von Transformationsprozessen in den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens hin zu mehr Demokratie und gesellschaftlichem Pluralismus. Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der Evaluierung von Projekten. Aus den Mitteln können auch Sachspenden geleistet werden. 687 23 -029 Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte 33 000 33 000 34 862 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 53 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 23 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 17 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 13 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 13 - Sicherung von Frieden und Stabilität 0501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 23 (Titelgruppe 02): 2. Ausgaben in Höhe von mindestens 200 T€ dienen Maßnahmen der Förderung der Rechte von Angehörigen besonders vulnerabler Gruppen wie Kindern, Menschen mit Behinderungen oder LGBTI. 3. Minderausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 Prozent des Ansatzes zur Deckung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. 4. Für die Elisabeth-Selbert-Initiative sind mindestens 1,6 Mio. € vorzusehen. Erläuterungen: Vorhaben werden hauptsächlich in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie Krisenregionen durchgeführt. Ziel der Projekte ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in ihrem Engagement für die Durchsetzung und Überwachung von Menschenrechten. Besondere Schwerpunkte sind die Gleichstellung der Geschlechter, Schnittstellen zu Klimawandelfolgen und Künstlicher Intelligenz. Aus dem Titel wird auch die Elisabeth-Selbert-Initiative zum temporären Schutz von Menschenrechtsverteidigern gefördert. Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der Evaluierung von Projekten. Die Ausgaben sind zu 75 Prozent ODA-anrechenbar. 687 27 -029 Maßnahmen der Abrüstung, Rüstungskontrolle sowie Zusammenarbeit zu Nichtverbreitung, Cybersicherheit und digitalen Technologien (wie K. I.) 40 000 42 000 59 634 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 37 350 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 19 450 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 12 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 900 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Aus den Mitteln werden Kooperationsprojekte finanziert, die zur Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen aller Art und zur Stärkung struktureller Kapazitäten internationaler Organisationen beitragen. Ziel ist es, die bestehende Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur zu erhalten und weiterzuentwickeln. Risiken im Bereich der Massenvernichtungswaffen noch effektiver entgegenzuwirken und damit Resilienz zu erhöhen. Entsprechend werden z. B. Maßnahmen zur Cybersicherheit, zum Ausbau des Dialogs über neue und disruptive Technologien (wie bspw. KI) und zur Stärkung der Weltraumsicherheit gefördert. Durch Kapazitätsaufbau und Erfahrungsaustausch wird die globale Exportkontrollarchitektur gestärkt. Im konventionellen Bereich handelt es sich u. a. um Maßnahmen zur Sicherung konventioneller Waffen und Munition, zur Eindämmung und Reduzierung illegaler Kleinwaffen, sowie um präventive Maßnahmen zur Verhinderung der Proliferation von Waffen in Post-Konflikt- Situationen, um Maßnahmen der humanitären Rüstungskontrolle und Aktivitäten zur weltweiten Umsetzung des Vertrags über den Waffenhandel (Arms-Trade- Treaty). Mitveranschlagt sind die Kosten der Nachwuchsförderung sowie der Vorbereitung, des Monitorings und der Evaluierung von Projekten. Mitveranschlagt sind die Kosten der Nachwuchsförderung sowie der Vorbereitung, des Monitorings und der Evaluierung von Projekten. Die Ausgaben sind zu 50 Prozent ODA-anrechenbar. - 14 - 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 03 Tgr. 03 Humanitäre Hilfe und Krisenprävention (1 432 077) (2 687 095) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 687 32, 687 34 und 687 38. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 685 30 -165 Zuwendungen an das Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF) 35 196 35 196 32 668 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Rückzahlungen zu Nr. 2.1 der Erläuterungen fließen den Ausgaben zu. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 2.1 sind verbindlich. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Zentrum für internationale Friedenseinsätze.............................................. 99,06 100,00 7 412 7 412 6 912 - aus Kap. 0501 Tit. 685 30 Projektförderung 2.1 Kosten für Sekundierung ziviler Experten........................................... 27 784 27 784 25 756 Insgesamt.................................................................................................. 35 196 35 196 32 668 - Summe Tit. 685 30................................................................................... 35 196 35 196 32 668 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0501. Zu 2.1 : Die Ausgaben zu Nr. 2.1 dienen ausschließlich für vertragliche Entgelte für Sekundierungen ziviler Experten sowie für Verpflichtungen auf Grundlage des Sekundierungsgesetzes (SekG) und der Stellung des ZIF als Arbeitgeber der Sekundierten. Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings, der Evaluierung und für die Teilnahme an Wahlbeobachtungen. Die Ausgaben sind zu 93 Prozent ODA-anrechenbar. - 15 - Sicherung von Frieden und Stabilität 0501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 686 30 -029 Europäisches Kompetenzzentrum Ziviles Krisenmanagement 1 800 1 800 1 569 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Europäisches Kompetenzzentrum Ziviles Krisenmanagement................... 79,65 100,00 1 800 1 800 1 569 - aus Kap. 0501 Tit. 686 30 687 32 -029 Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 1 048 000 2 229 995 2 685 093 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 928 576 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 366 576 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 152 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 410 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 Prozent übertragbar. 2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 3. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. 4. Die Ausgaben sind vollständig ODA anrechenbar. 5. Mindestens 30 Prozent der Ausgaben sind für zweckungebundene und gering zweckgebundene Projekte gemäß der Definition des Grand Bargain auszuzahlen. Erläuterungen: Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitoring und der Evaluierung von Projekten. 687 34 -029 Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik 327 081 400 104 566 982 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 293 853 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 133 853 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 90 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben für die Unterstützung von Maßnahmen der OSZE dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 687 14. 3. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen Überschussmaterial der Bundeswehr (außer Waffen und Munition) an Empfängerländer von Ausstattungshilfe unentgeltlich abgegeben wird. - 16 - 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 34 (Titelgruppe 03): 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände zur Ausstattungshilfe an Dritte unentgeltlich abgegeben werden. 6. Minderausgaben dürfen bis zu einer Höhe von 5 Prozent des Ansatzes zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. 7. Das Programm der Ausstattungshilfe der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) wird in Vierjahreszyklen geplant. Die Festlegung der Partnerländer und der Linien des Programms bedürfen der Einwilligung des Haushaltsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages. 8. Ausgaben in Höhe von mindestens 3 000 T€ dienen ausschließlich der Ausstattungshilfe. 9. Ausgaben in Höhe von 2 000 T€ dienen ausschließlich Projekten der Politischen Stiftungen. Hierfür finden die Förderrichtlinien für die Politischen Stiftungen Anwendung. 10. Ausgaben von jeweils bis zu 100 T€ dienen der Finanzierung für die parlamentarischen Versammlungen der OSZE und für Veranstaltungen und Seminare in Deutschland. 11. Aus dem Titel sind bis zu 250 T€ an UNIDAS e. V. - Frauennetzwerk zwischen Deutschland, Lateinamerika und der Karibik zu leisten. 12. Aus dem Ansatz können bis zu 3 000 T€ für den Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina geleistet werden. 13. Aus dem Titel sind bis zu 1 000 T€ an das "European Institute of Peace" zu leisten. 14. Ausgaben in Höhe von bis zu 1 800 T€ dienen der Finanzierung für materielle Hilfe des ukrainischen Parlaments. Erläuterungen: Aus den Ausgaben werden u. a. Maßnahmen von internationalen, regionalen oder subregionalen Organisationen unterstützt. Vorhaben dienen der Wiederherstellung und dem Aufbau staatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen nach Konfliktereignissen sowie auch dem Einsatz und der Weiterentwicklung von Instrumenten der Krisenfrüherkennung. Zudem werden Maßnahmen der Demokratisierungshilfe sowie Ausbildungs- und Ausstattungsprogramme für Polizei und Streitkräfte in ausgewählten Partnerländern finanziert. Die Ausgaben dienen ferner der Unterstützung anderer Länder, insbesondere in Afrika, durch die Lieferung von im Wesentlichen genehmigungsfreiem, industriellem Neumaterial einschl. der mit der Materialieferung zusammenhängenden Beratung und Ausbildung. Mitveranschlagt sind auch die Kosten der vorbereitenden Maßnahmen sowie die Kosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung ausländischer Delegationen unumgänglich sind. Außerdem wird Demokratisierungshilfe geleistet. Von der Ausstattungshilfe sind Waffen und Munition sowie Maschinen zu ihrer Herstellung ausgenommen. Aus den Mitteln können auch Sachspenden geleistet werden. Aus den Ausgaben können auch Reisekosten für Mitglieder des Beirats zivile Krisenprävention getragen werden. Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der Evaluierung von Projekten. Die Ausgaben sind zu 95 Prozent ODA-anrechenbar. Weniger wegen 687 35 -029 Maßnahmen zur Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Stärkung der internationalen Sicherheit aus EU-Mitteln - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. - 17 - Sicherung von Frieden und Stabilität 0501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 35 (Titelgruppe 03): 2. Rückzahlungen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bei einer Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. 687 38 -029 Maßnahmen der internationalen Katastrophenhilfe im Ausland 20 000 20 000 18 040 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 2. Aus dem Titel sind Ausgaben in Höhe von 3 000 T€ für das Programm "KulturGutRetter" zu leisten. Erläuterungen: Aus den Mitteln werden Maßnahmen der Katastrophenhilfe finanziert, die keine humanitären Hilfsmaßnahmen sind. Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der Evaluierung von Projekten. Die Ausgaben sind zu 33 Prozent ODA-anrechenbar. Titelgruppe 04 Tgr. 04 Globale Partnerschaften (23 298) (23 148) (400) 525 41 -011 Aus- und Fortbildung 1 760 1 610 1 312 Erläuterungen: Die Maßnahmen dienen der internationalen Diplomatenausbildung. Die Ausgaben sind zu 85 Prozent ODA-anrechenbar. 532 45 -332 Internationale Zusammenarbeit im Klimaschutz 2 164 2 164 2 549 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 837 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 157 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 880 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 544 41 und 687 43. 2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 18 - 0501 Sicherung von Frieden und Stabilität Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 544 41 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 759 759 615 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 283 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 575 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 445 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 175 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 88 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 Prozent übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 532 45 und 687 43. 3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 687 40 -029 Maßnahmen der regionalen Zusammenarbeit 8 615 8 615 8 092 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 050 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 100 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 550 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Mitveranschlagt sind Kosten der Vorbereitung, des Monitorings sowie der Evaluierung von Projekten. Die Ausgaben sind zu 94 Prozent ODA-anrechenbar. 687 43 -029 Energie-, Klima-, Umwelt- und Digitale Außenpolitik 10 000 10 000 400 8 373 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 300 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 532 45 und 544 41. Erläuterungen: Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der Evaluierung der Maßnahmen. Die Ausgaben sind zu 46 Prozent ODA-anrechenbar. - 19 - Sicherung von Frieden und Stabilität 0501 Anlage zu Kapitel 0501 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 03 Tit. 685 30 Zentrum für internationale Friedenseinsätze Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 7 482 7 482 6 941 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 5 679 5 679 5 071 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 781 1 781 1 810 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 22 22 60 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 7 482 7 482 6 941 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 70 70 29 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 7 412 7 412 6 912 aus Kap. 0501 Tit. 685 30..................................................................................................... 7 412 7 412 6 912 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 27 784 27 784 25 756 - 20 - 0501 Anlage 1 Wirtschaftspläne Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Kapitel ist in zwei Titelgruppen untergliedert: "Bilaterale Zusammenarbeit" (Titelgruppe 01) und "Pflege der Auslandsbeziehungen, Europäische Zusammenarbeit" (Titelgruppe 02). Außerdem enthält das Kapitel Zuweisungen und Zuschüsse zur Erhaltung deutscher Kriegsgräber sowie die Ausgaben für Hilfeleistungen der Auslandsvertretungen nach dem Konsulargesetz (KonsG). Ausgabenschwerpunkte der Titelgruppe 01 sind Staatsbesuche in der Bundesrepublik Deutschland sowie das sogenannte "Besucherprogramm" (Einladung publizistisch und kulturpolitisch wichtiger Persönlichkeiten des Auslands). Aus Titelgruppe 02 werden zahlreiche deutsche Nichtregierungsorganisationen unterstützt, deren Tätigkeiten im Bereich der Pflege der Auslandsbeziehungen liegen. Dies erfolgt entweder im Rahmen von Projektförderungen oder in Form von institutioneller Förderung. Gefördert werden dabei auch dem Forschungs- bzw. Wissenschaftsbereich zurechenbare Organisationen. Eine wichtige, aus Titelgruppe 02 geförderte Aufgabe ist ferner die Förderung des europäischen Gedankens. Dessen Schwerpunkte sind 1. das Werben um Vertrauen in Deutschland unter europäischen Nachbarn, 2. das Erklären Europas in der Welt und 3. das Werben für eine europafreundliche Grundeinstellung in Deutschland. Erfolgreiche Europakommunikation erfordert die Unterstützung durch bürgerschaftliches Engagement. Das Auswärtige Amt unterstützt daher Organisationen, die sich der Vertiefung der europäischen Integration verschrieben haben. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Übergeordnetes Ziel der deutschen Außenpolitik ist der Erhalt von Frieden und Sicherheit. Neben der multilateralen Zusammenarbeit (siehe Kapitel 0501) dienen bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen sowie die Einbindung der Zivilgesellschaft der Zielerreichung. Das Auswärtige Amt unterstützt daher entsprechende Projektarbeit von Nichtregierungsorganisationen über zahlreiche Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen in Entwicklungs- und Schwellenländern mit immer lokal verankertem Fokus (breite SDG-Orientierung, insbesondere SDGs 1 bis 7, 10, 12, 13, 15 und 16) und gesellschafts- und europapolitische Maßnahmen der politischen Stiftungen , die durch Ihre Kontakte in alle Bereiche der Zivilgesellschaft in den Projektländern wesentlich dazu beitragen, auf breiter Basis das Verständnis für außen- und sicherheitspolitische, wirtschaftliche, soziale, umweltpolitische und soziokulturelle Entwicklungen zu verbessern, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte zu fördern und den friedlichen internationalen Interessenausgleich und die Völkerverständigung zu unterstützen. (SDGs 4, 5, 8, 10, 16). - 21 - Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen

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