Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1410 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1410 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
1410 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-032
Gebühren, sonstige Entgelte 220
220
350
112 01
-032
Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 30 000
30 000
32 464
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gegen Soldatinnen und Soldaten verhängte Disziplinarbußen
nach der Wehrdisziplinarordnung, Geldbußen,
Verwarnungsgelder und die in gerichtlichen Disziplinarverfahren und in
Beschwerdeverfahren von den Wehrdienstgerichten zu erhebenden Kosten
und verhängten Ordnungsstrafen.................................................... 10 000
2. Gegen Beamtinnen und Beamte verhängte Geldbußen nach dem
Bundesdisziplinargesetz.................................................................. 1 000
3. Vertragsstrafen im Zusammenhang mit dem
Beschaffungsvorhaben Großraumtransportflugzeug A400M......................................... -
4. Sonstige Vertragsstrafen................................................................. 19 000
Zusammen............................................................................................ 30 000
119 99
-032
Vermischte Einnahmen 220 000
220 000
127 429
Haushaltsvermerk:
1. Von den Einnahmen sind Kursverluste bei Auslandszahlungen und
bei Fremdwährungsbeständen im Ausland abzusetzen.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass nahe Angehörige (einschließlich
Bezugspersonen und betreuungspflichtige Kinder), Hinterbliebene, frühere
Soldatinnen und Soldaten sowie frühere zivile Bundeswehrangehörige
und ehrenamtlich Tätige im Zusammenhang mit Einsätzen und
einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr unentgeltliche
Unterstützungsleistungen erhalten.
3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
werden nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg), die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der
Finanzen erlassen worden sind, zugelassen:
3.1 Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur
Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs
und deren Begleiterinnen und Begleiter ohne Entgelt bzw. gegen
Erstattung der Kosten gemäß den "Richtlinien für den Einsatz von
Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von
Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs". Gleiches
gilt in Einzelfällen mit einem besonderen Sicherheitserfordernis auch
für den Einsatz von geschützten Luftfahrzeugen der Bundeswehr.
Die Regelungen schließen Fallgestaltungen nach § 61 BHO ein.
3.2 unentgeltliche Unterstützungsleistungen an das Soldatenhilfswerk
der Bundeswehr e. V.,
3.3 unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Diensträumen an die
Unteroffizier-Kameradschaft im BMVg e. V.,
- 127 -
Sonstige Bewilligungen 1410
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 119 99
3.4 unentgeltliche Unterstützung des Deutschen Olympischen
Sportbundes bei der Einkleidung für die olympischen Sommer- und
Winterspiele und die entsprechenden Paralympics.
4. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass
4.1 Luftfahrzeuge der Bundeswehr nach den Richtlinien des
Bundesministeriums der Verteidigung durch Bundeswehrangehörige und
deren Familienmitglieder sowie durch andere Stellen unentgeltlich
benutzt werden können,
4.2 die Bundeswehr die Deutsche Härtefallstiftung unentgeltlich
insbesondere durch die Bereitstellung von Personal, Material und
Räumlichkeiten unterstützt,
4.3 Führungspersonal ausländischer Streitkräfte unentgeltlich
Ausbildungsplätze am Lehrgang Generalstabsdienst/Admiralstabsdienst
National nutzen kann,
4.4 die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz und die Gesellschaft für
Sicherheitspolitik e. V. unentgeltlich personelle und materielle
Unterstützungsleistungen erhalten,
4.5 ausländische Streitkräfte im Rahmen der Resilienzstärkung ganz
oder teilweise unentgeltliche Ausbildungsunterstützungsleistungen
erhalten können.
5. Außerdem wird zugelassen, dass
5.1 Kantinenwaren vorwiegend leicht verderblicher Art in begrenzten
Mengen zu Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr im Ausland in
Transportmitteln der Bundeswehr als Beiladung im Rahmen freier
Kapazitäten unentgeltlich befördert werden,
5.2 die Bundeswehrverwaltung unentgeltlich Leistungen im Wert von bis
zu 8 T€ zur Unterstützung des jährlich von den amerikanischen
Streitkräften in Grafenwöhr veranstalteten Deutsch-Amerikanischen
Volksfestes erbringt,
5.3 auf die Erstattung der Kosten für die Beförderung von
Schwerstkranken und Pflegepersonal mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr nach
Lourdes ganz oder teilweise verzichtet werden kann,
5.4 Betriebs-/Schmierstoffe, Verpflegung und sonstige Leistungen dem
französischen Anteil der Deutsch-Französischen Brigade bis zur
Höhe von 520 T€ jährlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
5.5 im Rahmen des Bundeswettbewerbs "Jugend forscht" ein
Studienplatz an einer Universität der Bundeswehr unentgeltlich
bereitgestellt wird,
5.6 für die Benutzung der 4. Hafeneinfahrt in Wilhelmshaven keine
Gebühren erhoben werden,
5.7 der Republik Albanien anlässlich der Nutzung eines
Ausbildungsplatzes am Lehrgang Generalstabsdienst/Admiralstabsdienst
National unentgeltliche Sachleistungen gewährt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Sonderkonditionen der Deutschen Lufthansa............................... -
2. Nebentätigkeiten........................................................................... 100
3. Rechnungs-/Preisprüfung............................................................. 5 000
4. Überzahlungen............................................................................. 20 000
5. Bereitstellung von deutschem Zivilpersonal................................. -
6. Fremdstaaten/Rüstungskontrollmaßnahmen................................ -
7. Schadensersatzleistungen............................................................ 10 080
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1410 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 119 99
Bezeichnung 1 000 €
8. Einnahmen im Zusammenhang mit Zuwendungen Dritter an
Bundeswehrangehörige................................................................ 10
9. Veröffentlichungen........................................................................ 10
10. Übrige Einnahmen........................................................................ 184 800
Zusammen............................................................................................ 220 000
125 01
-032
Leistungen Dritter für Aufträge an militärische oder zivile Dienststellen 20 000
20 000
27 979
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass nach Richtlinien, die vom Bundesministerium
der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der
Finanzen erlassen sind, auf Kostenerstattung im Rahmen der
Förderung der Ausbildung durch Übernahme von Aufgaben auf
wirtschaftlichem Gebiet ganz oder teilweise verzichtet werden kann.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik (GSVP) auf die Kostenerstattung für die
Überlassung von Satellitenbildmaterial für das Europäische
Satellitenzentrum der Europäischen Union verzichtet wird.
3. Nach § 61 Abs. 1 Satz 1 BHO wird zugelassen, dass auf der
Grundlage der Gegenseitigkeit auf die Erstattung von Kosten gegenüber
der Bundespolizei für die Fallschirmsprungausbildung (Freifall) in
Altenstadt verzichtet werden kann.
4. Außerdem wird zugelassen,
4.1 dass auf eine Kostenerstattung für Hilfeleistungen der Bundeswehr
im Rahmen der Amtshilfe in dem Umfang verzichtet werden kann, in
dem ein Ausbildungsinteresse der Truppe oder der zivilen
Bundeswehr-Feuerwehren festgestellt wird,
4.2 dass freie Ausbildungskapazitäten zur fremdsprachlichen
Ausbildung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie
Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
Bundeswehrangehöriger unentgeltlich genutzt werden können,
4.3 dass auf Kostenerstattung bei im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit
erfolgender Unterstützung von Veranstaltungen zu wohltätigen
Zwecken sowie von Medienvorhaben Dritter teilweise oder gänzlich
verzichtet werden kann,
4.4 dass Fremdsprachenunterricht beim Bundessprachenamt für
Beamtinnen und Beamte und Angestellte aus dem Bereich der
Länderverwaltungen sowie für Bundestagsabgeordnete und deren
wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich
der Fraktionsreferentinnen und Fraktionsreferenten im Deutschen
Bundestag ohne Erstattung der Kosten erteilt wird,
4.5 dass auf Gebühren von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Aus-
und Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesakademie für
Sicherheitspolitik und der Führungsakademie der Bundeswehr verzichtet
werden kann.
4.6 dass die Bundeswehr gegenüber der Stiftung Deutsches
Marinemuseum e. V. unentgeltlich Leistungen im Wert von bis zu 20 T€
jährlich im Zusammenhang mit der Erhaltung der dem Museum von
der Bundeswehr überlassenen Exponate erbringt, ausgenommen ist
die Bereitstellung von Ersatz- und Austauschteilen oder sonstigem
Material.
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Sonstige Bewilligungen 1410
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Übrige Einnahmen
162 02
-032
Zinsen aus Vorauszahlungen sowie aufgrund von Verzug und Stundung
aus Inlandsverträgen
3 000
3 000
50 395
Erläuterungen:
Bei Lieferungen und Leistungen für die Bedarfsdeckung der Bundeswehr sind in
bestimmten Fällen Vorauszahlungen zu leisten.
166 02
-032
Zinsen aus Vorauszahlungen sowie aufgrund von Verzug und Stundung
aus Auslandsverträgen
6 000
6 000
4 030
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 162 02.
272 01
-032
Einnahmen aus Zuschüssen von der EU -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1401 Grp. 559, Kap. 1404 Grp. 551, Kap. 1405 Grp. 554,
Kap. 1406 Grp. 553 und Kap. 1407 Grp. 553 mit Ausnahme folgendes
Titels: Kap. 1406 Tit. 553 12.
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Erstattungen für Hilfs- und Unterstützungsleistungen aus Anlass und zur
Vorbeugung von Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und
internationalen Krisensituationen
(66 000)
(66 000)
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bewegliche
Sachen der Bundeswehr aus Anlass und zur Vorbeugung von
Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und internationalen
Krisensituationen unter Verzicht auf Kostenerstattung überlassen
werden. Abweichend von § 63 Abs. 2 Satz 1 BHO dürfen dabei auch
Sachen, die zur Erfüllung der Aufgaben der Bundeswehr weiterhin
grundsätzlich benötigt werden, abgegeben werden, wenn dadurch die
Einsatzbereitschaft und Aufgabenerledigung durch die Bundeswehr
nicht beeinträchtigt wird.
Abweichend hiervon dürfen im Rahmen der Unterstützung der
Ukraine und Israels auch Sachen abgegeben werden, die zur Erfüllung
der Aufgaben der Bundeswehr weiterhin benötigt werden, auch wenn
dies zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der
Einsatzbereitschaft und Aufgabenerledigung der Bundeswehr führt.
Der Verzicht kann auch nachträglich erklärt werden.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass Leistungen der Bundeswehr aus Anlass und
zur Vorbeugung von Katastrophen, größeren Unglücksfällen,
Notfällen und internationalen Krisensituationen unter Verzicht auf
Kostenerstattung erbracht werden.
Der Verzicht kann auch nachträglich erklärt werden.
3. Ferner wird zugelassen, dass nach den Richtlinien des
Bundesministeriums der Verteidigung das Entgelt in dem Umfang ermäßigt
wird, in dem ein Ausbildungsinteresse der Bundeswehr vorliegt.
- 130 -
1410 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
Erläuterungen:
Entsprechende Ausgaben sind bei Kap. 1410 Tit. 537 01 veranschlagt.
261 11
-032
Erstattungen Dritter - Inland 26 000
26 000
23 704
266 11
-032
Erstattungen Dritter - Ausland 40 000
40 000
20 544
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen aus entgeltlichen Materialabgaben an Israel sind zur
Finanzierung der Nachbeschaffung zweckgebunden. Sie dienen nur zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 537 01.
381 13
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(74)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
531 02
-187
B Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz 1 300
1 190
1 228
534 01
-032
B Aufwendungen für die Wahrnehmung von Verpflichtungen im Rahmen
der Rüstungskontrolle
990
990
740
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. KSE-Maßnahmen............................................................................ 140
2. WD-Maßnahmen............................................................................. 290
3. OS-Maßnahmen.............................................................................. 460
4. CWÜ-Maßnahmen.......................................................................... 10
5. Sonstiges......................................................................................... 90
Zusammen............................................................................................ 990
537 01
-032
B Hilfs- und Unterstützungsleistungen aus Anlass von Katastrophen,
größeren Unglücks-, Notfällen und internationalen Krisensituationen sowie
Maßnahmen zur Vorbeugung internationaler Krisensituationen
30 000
30 000
21 040
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14 mit Ausnahme folgender Titel:
Kap. 1404 Tit. 551 20, Kap. 1405 Tit. 554 15, 554 16, 554 17, 554 18,
554 20, 554 21, 554 22, 554 23, 554 24, 554 25, 554 26, 554 27,
554 28, 554 30, 554 31 und 554 32.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 266 11.
Erläuterungen:
Die Veranschlagung dient der Finanzierung von Hilfsmaßnahmen und
Unterstützungsleistungen der Bundeswehr aus Anlass von entsprechenden nationalen oder
internationalen Bedarfssituationen. Zusätzlich können hieraus auch Maßnahmen
zur Vorbeugung von internationalen Krisensituationen finanziert werden. Aus den
Ausgaben können auch die Wiederbeschaffung von im Rahmen internationaler
Bedarfssituationen abgegebenen beweglichen Sachen der Bundeswehr sowie die
- 131 -
Sonstige Bewilligungen 1410
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 537 01
im Rahmen der Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen durch den Einsatz
zusätzlich anfallenden Personalausgaben der Bundeswehr geleistet werden.
Ausgaben für die Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit,
Verteidigung und Stabilisierung sind bei Kap. 6002 Tit. 687 03 und 687 06 veranschlagt.
547 01
-032
B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 14.
Erläuterungen:
Der Titel dient zur Deckung der Finanzbedarfe für Maßnahmen im
Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb einer deutschen Brigade in Litauen, soweit
diese nicht an anderer Stelle im Epl. 14 veranschlagt sind.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
681 02
-032
B Beihilfen zur fremdsprachlichen Ausbildung von Ehepartnerinnen und
Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern gemäß
Lebenspartnerschaftsgesetz Bundeswehrangehöriger
320
270
38
Erläuterungen:
Die Beihilfen werden nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung
gewährt, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen
worden sind. Die Ausgaben sind hier zentral für den gesamten Einzelplan
veranschlagt.
684 01
-032
B Unterstützungsleistungen für unverschuldet in Not geratenes aktives und
ehemaliges Personal der Bundeswehr und der NVA sowie deren
Angehörige und Hinterbliebene
3 000
3 000
2 680
Erläuterungen:
Wahrnehmung der Unterstützungsleistungen durch die Deutsche Härtefallstiftung
nach Maßgabe der Stiftungssatzung.
686 03
-187
B Förderung wissenschaftlicher, kultureller und sonstiger Einrichtungen
durch die Bundeswehr sowie Mitgliedsbeiträge
8 530
10 122
3 335
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 494 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 975 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 388 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 131 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen zu Nr. 1.1, 1.2, 1.5, 2.6, 2.7, 2.8, 2.10, 2.11, 2.12,
2.14, 2.15, 2.16, 2.17 und 2.18 sind verbindlich.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass dem Wissenschaftlichen Forum für
Internationale Sicherheit e. V. unentgeltlich administrative Unterstützung durch
die Führungsakademie der Bundeswehr gewährt wird.
- 132 -
1410 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 03
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1.1 Wissenschaftliches Forum für Internationale Sicherheit e. V............ 97,50 100,00 40 40 -
- aus Kap. 1410 Tit. 686 03
1.2 Stiftung Deutsches Luftschiff- und Marinefliegermuseum Nordholz. 38,46 100,00 500 500 -
- aus Kap. 1410 Tit. 686 03
1.5 Deutsches Marinemuseum Wilhelmshaven...................................... 17,90 100,00 510 510 -
- aus Kap. 1410 Tit. 686 03
Zusammen................................................................................................. 1 050 1 050 -
- Summe Tit. 686 03................................................................................... 1 050 1 050 -
Projektförderung
2.3 Zuschuss an die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) zur
Gewinnung sicherheitspolitischer Expertise.......................................... 150 150 -
2.4 Beiträge an Verbände, Vereine und Gesellschaften......................... 267 264 -
2.6 Zuschuss Münchner Sicherheitskonferenz....................................... 1 000 1 000 -
2.7 Bund Deutscher EinsatzVeteranen e. V............................................ 1 610 1 610 -
2.8 Angriff auf die Seele e. V................................................................... 200 200 -
2.9 Marine-Ehrenmal Laboe................................................................... - 1 300 -
2.10 Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) - Megatrends Afrika,
Phase III.................................................................................................. 400 400 -
2.11 Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) - Rückkehr des
militärischen Wettbewerbs........................................................................ 392 375 -
2.12 Deutsches Marinemuseum Wilhelmshaven...................................... 1 047 1 083 -
2.13 POL &IS (Politik und Internationale Sicherheit)................................ - 500 -
2.14 ISO e. V............................................................................................. 150 150 -
2.15 Zuschuss an das Hubschraubermuseum Brückeburg...................... 750 480 -
2.16 Projektförderung Trilateraler Strategischer Dialog............................ 140 140 -
2.17 IET gGmbH....................................................................................... 794 770 -
2.18 Das Progressive Zentrum................................................................. 580 650 -
Zusammen................................................................................................. 7 480 9 072 -
Insgesamt.................................................................................................. 8 530 10 122 -
- Summe Tit. 686 03................................................................................... 8 530 10 122 -
698 01
-032
B Abgeltung von Schadensersatzansprüchen Dritter, soweit es sich nicht
um Ansprüche aus Übungsschäden handelt
15 000
14 200
7 192
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Abgeltung von Kraftfahrzeugschäden............................................. 4 500
2. Abgeltung von Flugunfallschäden................................................... 500
3. Abgeltung von Havarie-Schäden..................................................... 200
4. Abgeltung sonstiger Schäden......................................................... 9 200
5. Datenschutzgrundverordnung......................................................... 200
6. Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit Entschädigungen
Dritter infolge militärischer Schadensfälle....................................... 200
7. Erstattungen gemäß Gerichtsverfassungsgesetz........................... 200
Zusammen............................................................................................ 15 000
Ausgaben für die Abgeltung von Übungsschäden nach dem
Bundesleistungsgesetz sind bei Kap. 1403 Tit. 698 23 veranschlagt. Im Zusammenhang mit der
Abgeltung von Schadensersatzansprüchen Dritter infolge militärischer
Schadensfälle kann unter Berücksichtigung aller Umstände die Zahlung eines angemesse
- 133 -
Sonstige Bewilligungen 1410
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 698 01
nen Ausgleichs ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung unabweisbar sein.
Dieser Ausgleich wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen
vorgenommen.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(1 627)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1407 Tit. 533 01 und 534 03.
Erläuterungen:
Ausgaben für die beim Bundesministerium für Verkehr entstehenden Ausgaben
für die Durchführung von Verteidigungsaufgaben.
In Betracht kommen die für das Schleusenwerk der 4. Hafeneinfahrt in
Wilhelmshaven entstehenden Personal- und Betriebskosten (Kap. 1407 Tit. 533 01).
Die Aufwendungen sind dem Kap. 1218 Tit. 381 01 zu erstatten.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(361)
- 134 -
1410 Sonstige Bewilligungen
Vorbemerkung
Im Kapitel 1411 sind bestimmte Verwaltungsausgaben zentral
für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In
der Titelgruppe 57 sind die Einnahmen und Ausgaben für die
Versorgungsberechtigten veranschlagt, deren
Versorgungsansprüche auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz
über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruhen.
Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die
Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind ebenfalls in diesem
Kapitel etatisiert.
Das Verteidigungsressort entspricht in seiner
organisatorischen Gliederung der im Grundgesetz verankerten Forderung
nach Unterstellung der gesamten Bundeswehr unter der
einheitlichen politischen Leitung eines dem Parlament
verantwortlichen zivilen Bundesministers.
Dieser hat im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt über
die Streitkräfte.
Das Bundesministerium der Verteidigung als oberste
Bundesbehörde ist bei Kapitel 1412 veranschlagt, diesem
nachgeordnet: Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr,
Militärseelsorge und Rechtspflege. Einzelheiten ergeben sich
aus der Vorbemerkung zum Kapitel 1413.
Überblick zum Kapitel 1411
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 50 50 - 35
Übrige Einnahmen.................................................. 250 250 - 1 038
Gesamteinnahmen.................................................. 300 300 - 1 073
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 1 670 918 1 583 966 +86 952 87 1 554 664
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 32 680 28 647 +4 033 33 24 679
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 411 946 382 758 +29 188 4 979 331 152
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 2 115 544 1 995 371 +120 173 5 099 1 910 495
davon flexibilisiert.................................................... 710 144 649 467 +60 677 5 066 585 351
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 405 400 1 345 904 +59 496 33 1 325 144
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 2 115 544 1 995 371 +120 173 5 099 1 910 495
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Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben