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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1410 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1410 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung) 1410 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -032 Gebühren, sonstige Entgelte 220 220 350 112 01 -032 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 30 000 30 000 32 464 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gegen Soldatinnen und Soldaten verhängte Disziplinarbußen nach der Wehrdisziplinarordnung, Geldbußen, Verwarnungsgelder und die in gerichtlichen Disziplinarverfahren und in Beschwerdeverfahren von den Wehrdienstgerichten zu erhebenden Kosten und verhängten Ordnungsstrafen.................................................... 10 000 2. Gegen Beamtinnen und Beamte verhängte Geldbußen nach dem Bundesdisziplinargesetz.................................................................. 1 000 3. Vertragsstrafen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsvorhaben Großraumtransportflugzeug A400M......................................... - 4. Sonstige Vertragsstrafen................................................................. 19 000 Zusammen............................................................................................ 30 000 119 99 -032 Vermischte Einnahmen 220 000 220 000 127 429 Haushaltsvermerk: 1. Von den Einnahmen sind Kursverluste bei Auslandszahlungen und bei Fremdwährungsbeständen im Ausland abzusetzen. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nahe Angehörige (einschließlich Bezugspersonen und betreuungspflichtige Kinder), Hinterbliebene, frühere Soldatinnen und Soldaten sowie frühere zivile Bundeswehrangehörige und ehrenamtlich Tätige im Zusammenhang mit Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr unentgeltliche Unterstützungsleistungen erhalten. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO werden nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen worden sind, zugelassen: 3.1 Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs und deren Begleiterinnen und Begleiter ohne Entgelt bzw. gegen Erstattung der Kosten gemäß den "Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs". Gleiches gilt in Einzelfällen mit einem besonderen Sicherheitserfordernis auch für den Einsatz von geschützten Luftfahrzeugen der Bundeswehr. Die Regelungen schließen Fallgestaltungen nach § 61 BHO ein. 3.2 unentgeltliche Unterstützungsleistungen an das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e. V., 3.3 unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Diensträumen an die Unteroffizier-Kameradschaft im BMVg e. V., - 127 - Sonstige Bewilligungen 1410 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 119 99 3.4 unentgeltliche Unterstützung des Deutschen Olympischen Sportbundes bei der Einkleidung für die olympischen Sommer- und Winterspiele und die entsprechenden Paralympics. 4. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass 4.1 Luftfahrzeuge der Bundeswehr nach den Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung durch Bundeswehrangehörige und deren Familienmitglieder sowie durch andere Stellen unentgeltlich benutzt werden können, 4.2 die Bundeswehr die Deutsche Härtefallstiftung unentgeltlich insbesondere durch die Bereitstellung von Personal, Material und Räumlichkeiten unterstützt, 4.3 Führungspersonal ausländischer Streitkräfte unentgeltlich Ausbildungsplätze am Lehrgang Generalstabsdienst/Admiralstabsdienst National nutzen kann, 4.4 die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz und die Gesellschaft für Sicherheitspolitik e. V. unentgeltlich personelle und materielle Unterstützungsleistungen erhalten, 4.5 ausländische Streitkräfte im Rahmen der Resilienzstärkung ganz oder teilweise unentgeltliche Ausbildungsunterstützungsleistungen erhalten können. 5. Außerdem wird zugelassen, dass 5.1 Kantinenwaren vorwiegend leicht verderblicher Art in begrenzten Mengen zu Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr im Ausland in Transportmitteln der Bundeswehr als Beiladung im Rahmen freier Kapazitäten unentgeltlich befördert werden, 5.2 die Bundeswehrverwaltung unentgeltlich Leistungen im Wert von bis zu 8 T€ zur Unterstützung des jährlich von den amerikanischen Streitkräften in Grafenwöhr veranstalteten Deutsch-Amerikanischen Volksfestes erbringt, 5.3 auf die Erstattung der Kosten für die Beförderung von Schwerstkranken und Pflegepersonal mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr nach Lourdes ganz oder teilweise verzichtet werden kann, 5.4 Betriebs-/Schmierstoffe, Verpflegung und sonstige Leistungen dem französischen Anteil der Deutsch-Französischen Brigade bis zur Höhe von 520 T€ jährlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, 5.5 im Rahmen des Bundeswettbewerbs "Jugend forscht" ein Studienplatz an einer Universität der Bundeswehr unentgeltlich bereitgestellt wird, 5.6 für die Benutzung der 4. Hafeneinfahrt in Wilhelmshaven keine Gebühren erhoben werden, 5.7 der Republik Albanien anlässlich der Nutzung eines Ausbildungsplatzes am Lehrgang Generalstabsdienst/Admiralstabsdienst National unentgeltliche Sachleistungen gewährt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Sonderkonditionen der Deutschen Lufthansa............................... - 2. Nebentätigkeiten........................................................................... 100 3. Rechnungs-/Preisprüfung............................................................. 5 000 4. Überzahlungen............................................................................. 20 000 5. Bereitstellung von deutschem Zivilpersonal................................. - 6. Fremdstaaten/Rüstungskontrollmaßnahmen................................ - 7. Schadensersatzleistungen............................................................ 10 080 - 128 - 1410 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 119 99 Bezeichnung 1 000 € 8. Einnahmen im Zusammenhang mit Zuwendungen Dritter an Bundeswehrangehörige................................................................ 10 9. Veröffentlichungen........................................................................ 10 10. Übrige Einnahmen........................................................................ 184 800 Zusammen............................................................................................ 220 000 125 01 -032 Leistungen Dritter für Aufträge an militärische oder zivile Dienststellen 20 000 20 000 27 979 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach Richtlinien, die vom Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen sind, auf Kostenerstattung im Rahmen der Förderung der Ausbildung durch Übernahme von Aufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet ganz oder teilweise verzichtet werden kann. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) auf die Kostenerstattung für die Überlassung von Satellitenbildmaterial für das Europäische Satellitenzentrum der Europäischen Union verzichtet wird. 3. Nach § 61 Abs. 1 Satz 1 BHO wird zugelassen, dass auf der Grundlage der Gegenseitigkeit auf die Erstattung von Kosten gegenüber der Bundespolizei für die Fallschirmsprungausbildung (Freifall) in Altenstadt verzichtet werden kann. 4. Außerdem wird zugelassen, 4.1 dass auf eine Kostenerstattung für Hilfeleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe in dem Umfang verzichtet werden kann, in dem ein Ausbildungsinteresse der Truppe oder der zivilen Bundeswehr-Feuerwehren festgestellt wird, 4.2 dass freie Ausbildungskapazitäten zur fremdsprachlichen Ausbildung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz Bundeswehrangehöriger unentgeltlich genutzt werden können, 4.3 dass auf Kostenerstattung bei im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit erfolgender Unterstützung von Veranstaltungen zu wohltätigen Zwecken sowie von Medienvorhaben Dritter teilweise oder gänzlich verzichtet werden kann, 4.4 dass Fremdsprachenunterricht beim Bundessprachenamt für Beamtinnen und Beamte und Angestellte aus dem Bereich der Länderverwaltungen sowie für Bundestagsabgeordnete und deren wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Fraktionsreferentinnen und Fraktionsreferenten im Deutschen Bundestag ohne Erstattung der Kosten erteilt wird, 4.5 dass auf Gebühren von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesakademie für Sicherheitspolitik und der Führungsakademie der Bundeswehr verzichtet werden kann. 4.6 dass die Bundeswehr gegenüber der Stiftung Deutsches Marinemuseum e. V. unentgeltlich Leistungen im Wert von bis zu 20 T€ jährlich im Zusammenhang mit der Erhaltung der dem Museum von der Bundeswehr überlassenen Exponate erbringt, ausgenommen ist die Bereitstellung von Ersatz- und Austauschteilen oder sonstigem Material. - 129 - Sonstige Bewilligungen 1410 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Übrige Einnahmen 162 02 -032 Zinsen aus Vorauszahlungen sowie aufgrund von Verzug und Stundung aus Inlandsverträgen 3 000 3 000 50 395 Erläuterungen: Bei Lieferungen und Leistungen für die Bedarfsdeckung der Bundeswehr sind in bestimmten Fällen Vorauszahlungen zu leisten. 166 02 -032 Zinsen aus Vorauszahlungen sowie aufgrund von Verzug und Stundung aus Auslandsverträgen 6 000 6 000 4 030 Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 162 02. 272 01 -032 Einnahmen aus Zuschüssen von der EU - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1401 Grp. 559, Kap. 1404 Grp. 551, Kap. 1405 Grp. 554, Kap. 1406 Grp. 553 und Kap. 1407 Grp. 553 mit Ausnahme folgendes Titels: Kap. 1406 Tit. 553 12. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Erstattungen für Hilfs- und Unterstützungsleistungen aus Anlass und zur Vorbeugung von Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und internationalen Krisensituationen (66 000) (66 000) Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bewegliche Sachen der Bundeswehr aus Anlass und zur Vorbeugung von Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und internationalen Krisensituationen unter Verzicht auf Kostenerstattung überlassen werden. Abweichend von § 63 Abs. 2 Satz 1 BHO dürfen dabei auch Sachen, die zur Erfüllung der Aufgaben der Bundeswehr weiterhin grundsätzlich benötigt werden, abgegeben werden, wenn dadurch die Einsatzbereitschaft und Aufgabenerledigung durch die Bundeswehr nicht beeinträchtigt wird. Abweichend hiervon dürfen im Rahmen der Unterstützung der Ukraine und Israels auch Sachen abgegeben werden, die zur Erfüllung der Aufgaben der Bundeswehr weiterhin benötigt werden, auch wenn dies zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft und Aufgabenerledigung der Bundeswehr führt. Der Verzicht kann auch nachträglich erklärt werden. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Leistungen der Bundeswehr aus Anlass und zur Vorbeugung von Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und internationalen Krisensituationen unter Verzicht auf Kostenerstattung erbracht werden. Der Verzicht kann auch nachträglich erklärt werden. 3. Ferner wird zugelassen, dass nach den Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung das Entgelt in dem Umfang ermäßigt wird, in dem ein Ausbildungsinteresse der Bundeswehr vorliegt. - 130 - 1410 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 Erläuterungen: Entsprechende Ausgaben sind bei Kap. 1410 Tit. 537 01 veranschlagt. 261 11 -032 Erstattungen Dritter - Inland 26 000 26 000 23 704 266 11 -032 Erstattungen Dritter - Ausland 40 000 40 000 20 544 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen aus entgeltlichen Materialabgaben an Israel sind zur Finanzierung der Nachbeschaffung zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 537 01. 381 13 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (74) Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 531 02 -187 B Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz 1 300 1 190 1 228 534 01 -032 B Aufwendungen für die Wahrnehmung von Verpflichtungen im Rahmen der Rüstungskontrolle 990 990 740 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. KSE-Maßnahmen............................................................................ 140 2. WD-Maßnahmen............................................................................. 290 3. OS-Maßnahmen.............................................................................. 460 4. CWÜ-Maßnahmen.......................................................................... 10 5. Sonstiges......................................................................................... 90 Zusammen............................................................................................ 990 537 01 -032 B Hilfs- und Unterstützungsleistungen aus Anlass von Katastrophen, größeren Unglücks-, Notfällen und internationalen Krisensituationen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung internationaler Krisensituationen 30 000 30 000 21 040 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14 mit Ausnahme folgender Titel: Kap. 1404 Tit. 551 20, Kap. 1405 Tit. 554 15, 554 16, 554 17, 554 18, 554 20, 554 21, 554 22, 554 23, 554 24, 554 25, 554 26, 554 27, 554 28, 554 30, 554 31 und 554 32. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 266 11. Erläuterungen: Die Veranschlagung dient der Finanzierung von Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr aus Anlass von entsprechenden nationalen oder internationalen Bedarfssituationen. Zusätzlich können hieraus auch Maßnahmen zur Vorbeugung von internationalen Krisensituationen finanziert werden. Aus den Ausgaben können auch die Wiederbeschaffung von im Rahmen internationaler Bedarfssituationen abgegebenen beweglichen Sachen der Bundeswehr sowie die - 131 - Sonstige Bewilligungen 1410 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 537 01 im Rahmen der Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen durch den Einsatz zusätzlich anfallenden Personalausgaben der Bundeswehr geleistet werden. Ausgaben für die Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung sind bei Kap. 6002 Tit. 687 03 und 687 06 veranschlagt. 547 01 -032 B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14. Erläuterungen: Der Titel dient zur Deckung der Finanzbedarfe für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb einer deutschen Brigade in Litauen, soweit diese nicht an anderer Stelle im Epl. 14 veranschlagt sind. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 681 02 -032 B Beihilfen zur fremdsprachlichen Ausbildung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz Bundeswehrangehöriger 320 270 38 Erläuterungen: Die Beihilfen werden nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung gewährt, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen worden sind. Die Ausgaben sind hier zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. 684 01 -032 B Unterstützungsleistungen für unverschuldet in Not geratenes aktives und ehemaliges Personal der Bundeswehr und der NVA sowie deren Angehörige und Hinterbliebene 3 000 3 000 2 680 Erläuterungen: Wahrnehmung der Unterstützungsleistungen durch die Deutsche Härtefallstiftung nach Maßgabe der Stiftungssatzung. 686 03 -187 B Förderung wissenschaftlicher, kultureller und sonstiger Einrichtungen durch die Bundeswehr sowie Mitgliedsbeiträge 8 530 10 122 3 335 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 494 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 975 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 388 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 131 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen zu Nr. 1.1, 1.2, 1.5, 2.6, 2.7, 2.8, 2.10, 2.11, 2.12, 2.14, 2.15, 2.16, 2.17 und 2.18 sind verbindlich. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass dem Wissenschaftlichen Forum für Internationale Sicherheit e. V. unentgeltlich administrative Unterstützung durch die Führungsakademie der Bundeswehr gewährt wird. - 132 - 1410 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 03 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1.1 Wissenschaftliches Forum für Internationale Sicherheit e. V............ 97,50 100,00 40 40 - - aus Kap. 1410 Tit. 686 03 1.2 Stiftung Deutsches Luftschiff- und Marinefliegermuseum Nordholz. 38,46 100,00 500 500 - - aus Kap. 1410 Tit. 686 03 1.5 Deutsches Marinemuseum Wilhelmshaven...................................... 17,90 100,00 510 510 - - aus Kap. 1410 Tit. 686 03 Zusammen................................................................................................. 1 050 1 050 - - Summe Tit. 686 03................................................................................... 1 050 1 050 - Projektförderung 2.3 Zuschuss an die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) zur Gewinnung sicherheitspolitischer Expertise.......................................... 150 150 - 2.4 Beiträge an Verbände, Vereine und Gesellschaften......................... 267 264 - 2.6 Zuschuss Münchner Sicherheitskonferenz....................................... 1 000 1 000 - 2.7 Bund Deutscher EinsatzVeteranen e. V............................................ 1 610 1 610 - 2.8 Angriff auf die Seele e. V................................................................... 200 200 - 2.9 Marine-Ehrenmal Laboe................................................................... - 1 300 - 2.10 Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) - Megatrends Afrika, Phase III.................................................................................................. 400 400 - 2.11 Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) - Rückkehr des militärischen Wettbewerbs........................................................................ 392 375 - 2.12 Deutsches Marinemuseum Wilhelmshaven...................................... 1 047 1 083 - 2.13 POL &IS (Politik und Internationale Sicherheit)................................ - 500 - 2.14 ISO e. V............................................................................................. 150 150 - 2.15 Zuschuss an das Hubschraubermuseum Brückeburg...................... 750 480 - 2.16 Projektförderung Trilateraler Strategischer Dialog............................ 140 140 - 2.17 IET gGmbH....................................................................................... 794 770 - 2.18 Das Progressive Zentrum................................................................. 580 650 - Zusammen................................................................................................. 7 480 9 072 - Insgesamt.................................................................................................. 8 530 10 122 - - Summe Tit. 686 03................................................................................... 8 530 10 122 - 698 01 -032 B Abgeltung von Schadensersatzansprüchen Dritter, soweit es sich nicht um Ansprüche aus Übungsschäden handelt 15 000 14 200 7 192 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Abgeltung von Kraftfahrzeugschäden............................................. 4 500 2. Abgeltung von Flugunfallschäden................................................... 500 3. Abgeltung von Havarie-Schäden..................................................... 200 4. Abgeltung sonstiger Schäden......................................................... 9 200 5. Datenschutzgrundverordnung......................................................... 200 6. Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit Entschädigungen Dritter infolge militärischer Schadensfälle....................................... 200 7. Erstattungen gemäß Gerichtsverfassungsgesetz........................... 200 Zusammen............................................................................................ 15 000 Ausgaben für die Abgeltung von Übungsschäden nach dem Bundesleistungsgesetz sind bei Kap. 1403 Tit. 698 23 veranschlagt. Im Zusammenhang mit der Abgeltung von Schadensersatzansprüchen Dritter infolge militärischer Schadensfälle kann unter Berücksichtigung aller Umstände die Zahlung eines angemesse - 133 - Sonstige Bewilligungen 1410 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 698 01 nen Ausgleichs ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung unabweisbar sein. Dieser Ausgleich wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen vorgenommen. Besondere Finanzierungsausgaben 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (1 627) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1407 Tit. 533 01 und 534 03. Erläuterungen: Ausgaben für die beim Bundesministerium für Verkehr entstehenden Ausgaben für die Durchführung von Verteidigungsaufgaben. In Betracht kommen die für das Schleusenwerk der 4. Hafeneinfahrt in Wilhelmshaven entstehenden Personal- und Betriebskosten (Kap. 1407 Tit. 533 01). Die Aufwendungen sind dem Kap. 1218 Tit. 381 01 zu erstatten. 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (361) - 134 - 1410 Sonstige Bewilligungen Vorbemerkung Im Kapitel 1411 sind bestimmte Verwaltungsausgaben zentral für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In der Titelgruppe 57 sind die Einnahmen und Ausgaben für die Versorgungsberechtigten veranschlagt, deren Versorgungsansprüche auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruhen. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das Verteidigungsressort entspricht in seiner organisatorischen Gliederung der im Grundgesetz verankerten Forderung nach Unterstellung der gesamten Bundeswehr unter der einheitlichen politischen Leitung eines dem Parlament verantwortlichen zivilen Bundesministers. Dieser hat im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Das Bundesministerium der Verteidigung als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 1412 veranschlagt, diesem nachgeordnet: Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr, Militärseelsorge und Rechtspflege. Einzelheiten ergeben sich aus der Vorbemerkung zum Kapitel 1413. Überblick zum Kapitel 1411 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 50 50 - 35 Übrige Einnahmen.................................................. 250 250 - 1 038 Gesamteinnahmen.................................................. 300 300 - 1 073 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 1 670 918 1 583 966 +86 952 87 1 554 664 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 32 680 28 647 +4 033 33 24 679 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 411 946 382 758 +29 188 4 979 331 152 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 2 115 544 1 995 371 +120 173 5 099 1 910 495 davon flexibilisiert.................................................... 710 144 649 467 +60 677 5 066 585 351 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 405 400 1 345 904 +59 496 33 1 325 144 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 2 115 544 1 995 371 +120 173 5 099 1 910 495 - 135 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

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