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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1702 Kinder- und Jugendpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1702 Kinder- und Jugendpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 1702 Kinder- und Jugendpolitik Überblick zum Kapitel 1702 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 9 380 9 380 - 52 766 Übrige Einnahmen.................................................. 92 92 - 16 751 Gesamteinnahmen.................................................. 9 472 9 472 - 69 517 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 586 700 599 544 -12 844 38 672 694 686 Ausgaben für Investitionen...................................... 2 287 900 +1 387 2 994 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 588 987 600 444 -11 457 38 672 697 680 davon nicht flexibilisiert........................................... 588 987 600 444 -11 457 38 672 697 680 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 292 872 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 101 352 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 83 500 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 64 220 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 29 800 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 14 000 - 13 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -290 Gebühren, sonstige Entgelte - - - 119 99 -290 Vermischte Einnahmen 9 380 9 380 52 766 Erläuterungen: Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden und daher zurückzuzahlen sind. Übrige Einnahmen 152 01 -290 Zinsen aus Darlehen zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendherbergen und Familienferienstätten 15 15 11 Erläuterungen: Im Rahmen des 2. Konjunkturprogramms 1967/68 sind zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und von Jugendherbergen Darlehen bewilligt worden. Diese sind mit 0,5 Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. 172 01 -290 Tilgung von Darlehen zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendherbergen und Familienferienstätten 77 77 100 Erläuterungen: Siehe Erläuterung zu Tit. 152 01. 232 01 -246 Rückerstattungen von Zuwendungen im Rahmen der Förderung nach den Richtlinien zum "GarantiefondsHochschulbereich" - - 1 Erläuterungen: Die aus Tit. 684 01 an die Stipendiaten der OBS gewährten Zuschüsse sind zurückzuzahlen, soweit sie als Überbrückungsvorschüsse gegeben wurden und der endgültig verpflichtete Kostenträger aufgrund anderer Vorschriften rückwirkend eintritt und die geleisteten Überbrückungsvorschüsse zurückzuerstatten hat. 232 02 -261 Einnahmen aus sonstigen Zuweisungen der Länder zu besonderen Maßnahmen - - 159 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind aufgrund des Besprechungsergebnisses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 und JFMK- Beschluss vom 3. Juni 2016 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 684 01. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind aufgrund des Vertrages über die Errichtung und den Betrieb eines Koordinierungsbüros für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch vom 22. Mai 2001 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 05. - 14 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 232 02 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kostenbeiträge der Bundesländer zur Förderung der pädagogischen Arbeit in der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Auschwitz (IJBS)............................................................................. - 2. Kostenbeiträge des Landes Sachsen-Anhalt zur Finanzierung des ConAct-Koordinierungszentrums für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch................................................................................ - Zusammen............................................................................................ - Zu 1. Die gemeinsame Förderung der pädagogischen Arbeit in der IJBS erfolgt auf Basis der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 und JFMK-Beschluss vom 3. Juni 2016. Die Kostenbeiträge der Länder sind zweckgebunden und fließen dem Titel 684 01 zu. Zu 2. Die gemeinsame Finanzierung des ConAct-Koordinierungszentrums für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch erfolgt auf Basis des Vertrages über die Errichtung und den Betrieb eines Koordinierungsbüros für den Deutsch- Israelischen Jugendaustausch vom 22. Mai 2001. 234 01 -270 Einnahmen aus Abführungen des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" - - 16 284 Erläuterungen: Einnahmen aus Zinsabführungen sowie von Rückflüssen aus dem Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau Tit. 611 01, Anlage 2 zu Kap. 1702 (1790). 234 02 -270 Einnahmen aus Abführungen des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" - - 196 Erläuterungen: Einnahmen aus Zinsabführungen sowie von Rückflüssen aus dem Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" Tit. 611 01, Anlage 3 zu Kap. 1702 (1791). 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (6 466) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 661 01 -411 Zuschüsse im Rahmen der Sonderfazilität "Schutz in Flüchtlingsunterkünften" der KfW-Bankengruppe 25 50 12 - 15 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 684 01 -261 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe 243 717 243 774 21 222 249 818 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 215 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 60 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 25 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 11 der Erläuterungen sind übertragbar. 3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 684 08. 2. Mehrausgaben zu Nr. 12 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 02 und 686 05. 5. Mehrausgaben zu Nr. 12 und 13 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 6. Mehrausgaben zu Nr. 11 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 02. 7. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn................................................................... 99,97 100,00 3 227 3 227 3 227 - aus Kap. 1702 Tit. 684 01 4. Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V., Remscheid..................................................................... 37,58 55,22 1 124 1 124 1 124 - aus Kap. 1702 Tit. 684 01 8. Internationale Jugendbibliothek e. V., München............................... 39,97 44,25 1 070 1 070 1 070 - aus Kap. 1702 Tit. 684 01 9. Bundesakademie für musikalische Jugendbildung, Trossingen....... 45,05 68,23 1 063 1 063 1 063 - aus Kap. 1702 Tit. 684 01 - 16 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 01 Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Zusammen................................................................................................. 6 484 6 484 6 484 - Summe Tit. 684 01................................................................................... 6 484 6 484 6 484 Projektförderung 10. Aufteilung der Projektförderungen nach Handlungsfeldern.............. (237 233) (237 290) (243 334) 10.1 Kinder- und Jugendarbeit................................................................. 66 034 64 946 64 303 10.2 Jugendsozialarbeit und Integration................................................... 119 255 119 255 129 332 10.3 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege...................................................................................................... 2 300 2 300 829 10.4 Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte.............................................................................. 28 429 29 574 27 442 10.5 Weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe...... 21 215 21 215 21 428 Insgesamt.................................................................................................. 243 717 243 774 249 818 - Summe Tit. 684 01................................................................................... 243 717 243 774 249 818 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1702. Zu 10. : Die Darstellung der Erläuterung Nr. 10 entspricht der geänderten Fassung der Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom 29. Sept. 2016 (GMBL. 2016, S. 803ff.). Die Ausgaben werden gemäß diesen Richtlinien sowie den Richtlinien vom 19. Jan. 1998 "Garantiefonds-Hochschulbereich (RL-GF-H)" (GMBL. 1998, S. 147ff.) i. d. F. vom 22. August 2022 (BAnz. vom 31. August 2022 B41) geleistet. Bezeichnung 1 000 € 11. Zuschuss des Bundes.................................................................. 243 717 12. Mittel des Europäischen Sozialfonds............................................ - 13. Zuweisungen der EU.................................................................... - Zusammen............................................................................................ 243 717 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 02 -261 Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive 24 598 26 848 17 450 106 519 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................ 11 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 17 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 02 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 24 598 2. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - 3. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 24 598 Zu 1: Der Zuschuss des Bundes dient zur Förderung von Modellprojekten und Maßnahmen der Integrationsförderung und der verbesserten Einbindung von Eltern im frühkindlichen Bereich sowie ergänzende Maßnahmen zum qualitativen Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt und im Grundschulalter. Aus dem Titelansatz wird auch der Sachaufwand der Geschäftsstelle des Bundes zur Umsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes finanziert. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 03 -265 Zuweisungen an die Stiftung Frühe Hilfen 51 000 56 000 53 132 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Stiftung Frühe Hilfen zielt auf die nachhaltige Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen, die die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure aus den relevanten Leistungssystemen koordinieren. Damit wird eine bundesweit vergleichbare, qualitätsgesicherte psychosoziale Versorgung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Frühe Hilfen) sichergestellt. 684 04 -165 Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie 200 000 200 000 176 643 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. - 18 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 04 3. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschuss des Bundes für das Programm "Demokratie leben!"...... 182 000 2. Zuschuss des Bundes für das Programm "Menschen stärken Menschen"....................................................................................... 18 000 3. Zuweisungen der EU....................................................................... - Zusammen............................................................................................ 200 000 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 05 -261 Zuschüsse für Aufgaben der freien Jugendhilfe an Jugendorganisationen politischer Parteien 4 200 4 200 3 774 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Der Bund fördert gemäß § 83 Absatz 1 SGB VIII die überregionale Tätigkeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien auf dem Gebiet der Jugendarbeit. 684 06 -165 Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung 8 969 8 969 13 254 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 881 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 881 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin...................................................................................................... 99,81 100,00 4 824 4 824 4 824 - aus Kap. 1702 Tit. 684 06 Projektförderung 2. Projektförderung.................................................................................... 4 145 4 145 8 430 Insgesamt.................................................................................................. 8 969 8 969 13 254 - Summe Tit. 684 06................................................................................... 8 969 8 969 13 254 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1702. 3. Die Mittel dienen - neben der Institutionellen Förderung - der Projekt- und Programmarbeit des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsfor- - 19 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 06 schung, das bestehende Strukturen bündeln und weiterentwickeln soll, um die Integrations- und Migrationsforschung zu vernetzen, zu stärken und zukunftsfähig auszurichten. 4. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 08 -261 Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit 10 000 20 000 51 990 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben für Maßnahmen im Bereich der Förderung von Bewegung, Kultur und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, ausgenommen Mental Health Coaches, dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 684 01. 686 02 -261 Beitrag zum Deutsch-Amerikanischen Jugendwerk - - 576 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 01. 2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit vorbereitenden Maßnahmen entstehen. 686 04 -261 Zuschuss an das Deutsche Jugendinstitut e. V., München 15 191 15 191 14 491 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 650 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 700 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 350 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 600 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Deutsches Jugendinstitut e. V., München................................................... 94,06 95,00 15 191 15 191 14 491 - aus Kap. 1702 Tit. 686 04 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1702. Das Deutsche Jugendinstitut e. V. in München ist eine zentrale Forschungseinrichtung, die insbesondere den Sozialisationsprozess von Kindern und Jugendlichen untersucht, wie er vornehmlich durch Familie, Einrichtungen der Jugendhilfe und das sonstige soziale Umfeld bestimmt wird. Es wirkt mit bei der Erstellung der Berichte der Bundesregierung über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe gemäß § 84 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie bei der Erstellung der Berichte der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland. 686 05 -261 Beitrag zum Deutsch-Israelischen Jugendwerk 2 000 1 000 965 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 01. - 20 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 05 2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit vorbereitenden Maßnahmen entstehen. 686 06 -261 Beitrag zum Deutsch-Griechischen Jugendwerk 3 588 3 000 3 000 Erläuterungen: Am 4. Juli 2019 haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Hellenischen Republik ein Abkommen über die Errichtung eines Deutsch- Griechischen Jugendwerks unterzeichnet. Nach Artikel 12 dieses Abkommens verfügt das Jugendwerk zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über einen Fonds, dem die griechische und deutsche Regierung nach Maßgabe der in jedem Staat geltenden Haushaltsvorschriften und nach Prüfung des vom Aufsichtsrat des Jugendwerks erstellten Haushaltsentwurfes zu gleichen Teilen die erforderlichen Ausgaben zur Verfügung stellen. 686 07 -261 Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk 15 112 13 512 13 512 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk.......................... 14 826 2. Miete................................................................................................ 286 Zusammen............................................................................................ 15 112 Zu 1.: In Durchführung des deutsch-französischen Vertrages vom 22. Januar 1963 haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik am 5. Juli 1963 ein Abkommen über die Errichtung eines Deutsch- Französischen Jugendwerks unterzeichnet, das am 15. Februar 2006 geändert worden ist. Nach Art. 4 dieses Abkommens verfügt das Jugendwerk zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über einen Fonds, dem die französische und die deutsche Regierung nach Maßgabe der in jedem Land geltenden Haushaltsvorschriften und nach Prüfung des vom Verwaltungsrat des Jugendwerks erstellten Haushaltsentwurfs zu gleichen Teilen die erforderlichen Ausgaben zur Verfügung stellen. 686 08 -261 Beitrag zum Deutsch-Polnischen Jugendwerk 8 300 7 000 7 000 Erläuterungen: In Durchführung des deutsch-polnischen Vertrages vom 17. Juni 1991 haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen am 17. Juni 1991 ein Abkommen über die Errichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerks unterzeichnet. Nach Art. 11 dieses Abkommens verfügt das Jugendwerk zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über einen Fonds, dem die polnische und die deutsche Regierung nach Maßgabe der in jedem Land geltenden Haushaltsvorschriften und nach Prüfung des vom Deutsch-Polnischen Jugendrat (Aufsichtsgremium) des Jugendwerks erstellten Haushaltsentwurfs zu gleichen Teilen die erforderlichen Ausgaben zur Verfügung stellen. - 21 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben für Investitionen 882 02 -261 Zuweisungen zum Bau, zum Erwerb, zur Einrichtung und zur Bauerhaltung von zentralen oder überregionalen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen 2 287 900 2 994 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 341 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 152 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 669 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 520 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1703 Tit. 893 22. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich. 3. In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen auch Ausgaben für Bauvorhaben für zentrale Aufgaben von Zuwendungsempfängern geleistet werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Sanierung des Gebäudekomplexes Müllerstr. 74, Berlin - Centre Francais de Berlin (CFB).......................................... 10 843 288 448 - 2 287 7 820 Aus dem Titel soll die energetische Sanierung des Gebäudekomplexes Müllerstr. 74, Berlin - Centre Francais de Berlin (CFB) - gefördert werden. 884 04 -141 Zuweisung an das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter - Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (12 287) - 22 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Anlage zu Kapitel 1702 - Wirtschaftspläne Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 684 01 1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn 684 06 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin 686 04 Deutsches Jugendinstitut e. V., München - 23 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 1702 Zu Tit. 684 01 1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 3 228 3 228 3 228 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 2 692 2 692 2 692 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 496 496 491 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 10 10 10 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 30 30 35 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 3 228 3 228 3 228 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 1 1 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 3 227 3 227 3 227 aus Kap. 1702 Tit. 684 01..................................................................................................... 3 227 3 227 3 227 Zu Tit. 684 06 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 4 833 4 833 4 824 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 3 705 3 705 3 648 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 128 1 128 1 176 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 4 833 4 833 4 824 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 9 9 - 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 4 824 4 824 4 824 aus Kap. 1702 Tit. 684 06..................................................................................................... 4 824 4 824 4 824 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 4 145 4 145 4 830 Zu Tit. 686 04 Deutsches Jugendinstitut e. V., München Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 16 151 16 151 17 052 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 12 446 12 446 11 502 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 3 597 3 597 5 200 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 3 3 3 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 105 105 347 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 16 151 16 151 17 052 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 161 161 1 806 2.2 Zuwendungen von Ländern.................................................................................................. 799 799 755 2.3 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 15 191 15 191 14 491 aus Kap. 1702 Tit. 686 04..................................................................................................... 15 191 15 191 14 491 - 24 - 1702 Anlage 1 Wirtschaftspläne Kindertagesbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit aller Kinder. Sie trägt dazu bei, den Grundstein für den späteren Bildungs- und Berufsweg zu legen und stärkt die Integration. Kindertagesbetreuung unterstützt Familien in ihrer Bildungs- und Erziehungsverantwortung und trägt damit maßgeblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten ist hierfür Voraussetzung. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005 sowie dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) im Jahr 2008 und dem darin verankerten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wurden die gesetzlichen Grundlagen für den beschleunigten Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots geschaffen. Bund, Länder und Kommunen haben seitdem den Ausbau der Kindertagesbetreuung enorm vorangetrieben. Mit den Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013, 2013-2014, 2015-2018 und 2017-2020 unterstützte der Bund den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bundesweit mit rund 4 400 Millionen Euro. Im Rahmen der ersten vier Programme wurden mehr als 750.000 zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gefördert. In Deutschland besteht jedoch nach wie vor ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen für alle Kinder bis zum Schuleintritt. Im Rahmen des 5. Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021" wird den sich aufgrund der Corona-Pandemie ergebenen finanziellen Herausforderungen begegnet. U.a. müssen zur Umsetzung von Hygienekonzepten bestehende Räumlichkeiten erweitert werden, Sanitärräume saniert und auch die digitale Ausstattung in Kindertageseinrichtungen ausgebaut werden. Für den weiteren bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90.000 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt unter Berücksichtigung von Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie notwendiger Ausstattungsinvestitionen werden 1 000 Millionen Euro bereitgestellt. Aus dem Sondervermögen sind die vereinbarten Finanzhilfen für Investitionen in dem gegenwärtig laufenden Investitionsprogrammen zu gewähren. Überblick zur Anlage Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 8 071 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 676 362 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 684 433 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - 16 284 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - 399 552 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - 268 596 Gesamtausgaben.................................................... - - - 684 432 davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 684 432 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 25 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -270 Vermischte Einnahmen - - 8 071 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 2013" sind nach Art. 7 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. 2. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 2014" sind nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. 3. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 2018" sind nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. 4. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 2020" sind nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 04 und 919 04. 5. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 2021" sind nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 05 und 919 05. Übrige Einnahmen 154 01 -270 Zinseinnahmen aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau - - 59 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen aus den Investitionsprogrammen "Kinderbetreuungsfinanzierung" sind nach Art. 7 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" bzw. nach den §§ 10 Abs. 2, 17 Abs. 2, 24 Abs. 2, 31 Abs. 2 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. - 26 - 1702 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 359 04 -850 Entnahme aus Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020" - - 165 014 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 04 und 919 04. 359 05 -850 Entnahme aus Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021" - - 511 289 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 05 und 919 05. Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 611 01 -820 Abführung an den Bundeshaushalt aus den Investitionsprogrammen "Kinderbetreuungsfinanzierung" - - 16 284 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Anlage 2 zu Kap. 1702 Tit. 119 99, 154 01, 359 04 und 359 05. Erläuterungen: Abführungen von Zinsen aus Tit. 154 01 und Restmitteln ausgelaufener Programme aus Tit. 119 99 bzw. aus Tit. 359 04 und 359 05 an Kap. 1702 Tit. 234 01. Ausgaben für Investitionen 882 04 -270 Finanzhilfen nach Art. 104 b GG an die Länder für Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter sechs Jahren Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020" - - 157 544 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 04. 882 05 -270 Finanzhilfen nach Art. 104 b GG an die Länder für Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter sechs Jahren Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021" - - 242 008 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 05. - 27 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Besondere Finanzierungsausgaben 919 04 -850 Zuführung an Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020" - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 04. 919 05 -850 Zuführung an Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021" - - 268 596 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 05. - 28 - 1702 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) Das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" dient der Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Um ein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten, sind gemeinsame Anstrengungen aller staatlichen Ebenen notwendig. Der Bund stellt daher Finanzhilfen auf der Basis von Artikel 104c des Grundgesetzes in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro zur Förderung von gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbänden) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Der quantitative und qualitative investive Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ist in zweifacher Hinsicht wichtig. Zum einen bietet die Ganztagsbetreuung Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder. Zum anderen erleichtern die Ganztagsangebote die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördern damit die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Infolgedessen haben ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote positive Effekte auf den Arbeitsmarkt und auf das Wirtschaftswachstum. Um diese Ziele zu erreichen, wurden und werden große Anstrengungen unternommen, die Angebote für Erziehung, Bildung und Betreuung zu verbessern. Betreuungsplätze wurden und werden quantitativ und qualitativ ausgebaut. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll die Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Das Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 (BGBl. I, S. 4602) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Überblick zur Anlage Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 28 029 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 2 962 450 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 2 990 479 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - 196 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - 2 990 283 Gesamtausgaben.................................................... - - - 2 990 479 davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 2 990 479 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 29 - Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791) 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -141 Vermischte Einnahmen - - 28 029 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01 und Tgr. 01. Übrige Einnahmen 154 01 -141 Zinseinnahmen - - 196 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Förderung von Investitionen zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (-) (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01 und Tgr. 01. 359 11 -850 Entnahme aus der Rücklage für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter - - 2 962 254 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 611 01 -820 Abführungen an den Bundeshaushalt - - 196 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99, 154 01 und Tgr. 01. - 30 - 1702 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 611 01 Erläuterungen: Abführungen von Zinsen aus Tit. 154 01 sowie von Restmitteln ausgelaufener Programme aus Tit. 119 99 und Tgr. 01 an Kap. 1702 Tit. 234 02. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Förderung von Investitionen zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (-) (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und Tgr. 01. 882 11 -141 Finanzhilfen nach Art. 104c GG an die Länder zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter - - - 919 11 -850 Zuführung an die Rücklage für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter - - 2 990 283 - 31 - Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791) 1702 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft (Tgr. 01) mit einem Umfang von rd. 306,4 Mio. Euro sowie der Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Tgr. 02) mit einem Ansatz von rd. 120,9 Mio. Euro zusammengefasst. Einen Schwerpunkt in der Titelgruppe 01 bilden die Freiwilligendienste mit insgesamt rd. 289,9 Mio. Euro, die sich in die Jugendfreiwilligendienste mit rd. 105,7 Mio. Euro (SDGs 4, 13) und den Bundesfreiwilligendienst mit rd. 184,2 Mio. Euro (SDG 4) gliedern. Weitere rd. 16,5 Mio. Euro sind zur Schaffung und Weiterentwicklung förderlicher Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement eingestellt. In der Titelgruppe 02 ist die Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen der Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Wesentliches Ziel der Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik der Bundesregierung ist es, Gestaltungsmöglichkeiten für ein Leben entsprechend der eigenen Wünsche eines jeden Menschen zu schaffen. Die Familienpolitik der Bundesregierung setzt gute Rahmenbedingungen für Familien in all ihrer Vielfältigkeit und die Zukunft von Eltern und Kindern. Dazu gehört die bedarfsorientierte finanzielle Unterstützung von Familien ebenso wie Maßnahmen zur Stärkung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf (SDGs 1, 3, 4, 5, 8, 10, 16). Für den Aufgabenbereich des bürgerschaftlichen Engagements besteht - ausgehend von der am 6. Oktober 2010 verabschiedeten Nationalen Engagementstrategie - das Ziel, in Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, den Ländern und Kommunen förderliche Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen und die Potenziale für bürgerschaftliches Engagement in der Gesellschaft zu unterstützen und zu stärken. Die zentralen Ziele der Seniorenpolitik sind, den demografischen Wandel zu gestalten, die Potenziale älterer Menschen sichtbar zu machen und so zu stärken, und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen auch im hohen Alter selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben können (SDG 1, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 16). In einer alternden Gesellschaft ist es im demografischen Wandel (SDG 9-11) und unter Berücksichtigung des Ziels, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland voranzubringen, wichtig, soziale Teilhabe für alle Generationen in allen Lebenslagen zu ermöglichen (SDG 3-5, 10, 11). Im Dialog mit Wissenschaft und Praxis arbeitet das Bundesfamilienministerium auch auf der Basis der Demografiestrategie der Bundesregierung daran mit, das Miteinander aller Generationen zu fördern, moderne Altersbilder zu entwickeln und die Potentiale der älteren Generation zu wecken. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen für ältere Menschen, die auf Pflege und Hilfe angewiesen sind, sowie für pflegende Angehörige und einsame Meschen weiter verbessert werden (SDG 1, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 16). Ziel der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung ist es, Frauen wie Männern ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben frei von Gewalt und Diskriminierung zu ermöglichen (SDGs 1, 3, 4, 5, 8, 9). Schwerpunkte sind die Verbesserung der ökonomischen Gleichstellung (SDGs 1, 8, 9), die Stärkung der reproduktiven Rechte von Frauen (SDGs 3, 10, 16, 17). Die Freiwilligendienste leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und vermitteln als Bildungs- und Orientierungsdienste vielfältige Kompetenzen (SDGs 4, 13). Ziel ist es, die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme innerhalb der Gesellschaft zu fördern und die Qualität der Freiwilligendienste zu sichern. Davon profitieren nicht nur die Freiwilligen und die Gesellschaft, sondern auch alle Menschen, denen die Freiwilligen Hilfe und Unterstützung bieten. - 32 - 1702 Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2025 Soll 2024 besetzt am 1. Oktober 2024 1 2 3 4 Zu Titel 686 04 Deutsches Jugendinstitut e. V., München Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (B 3)............................................................................... 2,0 2,0 2,0 S (B 2)............................................................................... 1,0 1,0 1,0 AT B................................................................................... 5,0 5,0 4,0 Zusammen........................................................................ 8,0 8,0 7,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 11,0 11,0 10,8 E 14................................................................................... 42,8 42,8 34,9 E 13................................................................................... 13,0 13,0 8,9 E 12................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 11................................................................................... 5,0 5,0 5,0 E 10................................................................................... 3,0 3,0 3,0 E 9b................................................................................... 10,9 10,9 8,5 E 9a................................................................................... 3,0 3,0 1,5 E 8..................................................................................... 13,8 13,8 13,3 E 6..................................................................................... 5,1 5,1 3,7 E 5..................................................................................... 6,8 6,8 5,5 Zusammen........................................................................ 115,4 115,4 96,1 Praktikantinnen und Praktikanten Praktikanten...................................................................... 5,0 5,0 - Insgesamt.......................................................................... 128,4 128,4 103,1 - 106 - 1702 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger

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