Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1702 Kinder- und Jugendpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1702 Kinder- und Jugendpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
1702 Kinder- und Jugendpolitik
Überblick zum Kapitel 1702
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 9 380 9 380 - 52 766
Übrige Einnahmen.................................................. 92 92 - 16 751
Gesamteinnahmen.................................................. 9 472 9 472 - 69 517
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 586 700 599 544 -12 844 38 672 694 686
Ausgaben für Investitionen...................................... 2 287 900 +1 387 2 994
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 588 987 600 444 -11 457 38 672 697 680
davon nicht flexibilisiert........................................... 588 987 600 444 -11 457 38 672 697 680
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 292 872
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 101 352
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 83 500
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 64 220
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 29 800
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 14 000
- 13 -
Kinder- und Jugendpolitik 1702
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-290
Gebühren, sonstige Entgelte -
-
-
119 99
-290
Vermischte Einnahmen 9 380
9 380
52 766
Erläuterungen:
Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den
Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden
und daher zurückzuzahlen sind.
Übrige Einnahmen
152 01
-290
Zinsen aus Darlehen zum Bau und zur Einrichtung von zentralen
Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendherbergen und
Familienferienstätten
15
15
11
Erläuterungen:
Im Rahmen des 2. Konjunkturprogramms 1967/68 sind zum Bau und zur
Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und von
Jugendherbergen Darlehen bewilligt worden. Diese sind mit 0,5 Prozent zu
verzinsen und mit 1 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen.
172 01
-290
Tilgung von Darlehen zum Bau und zur Einrichtung von zentralen
Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendherbergen und
Familienferienstätten
77
77
100
Erläuterungen:
Siehe Erläuterung zu Tit. 152 01.
232 01
-246
Rückerstattungen von Zuwendungen im Rahmen der Förderung nach
den Richtlinien zum "GarantiefondsHochschulbereich"
-
-
1
Erläuterungen:
Die aus Tit. 684 01 an die Stipendiaten der OBS gewährten Zuschüsse sind
zurückzuzahlen, soweit sie als Überbrückungsvorschüsse gegeben wurden und der
endgültig verpflichtete Kostenträger aufgrund anderer Vorschriften rückwirkend
eintritt und die geleisteten Überbrückungsvorschüsse zurückzuerstatten hat.
232 02
-261
Einnahmen aus sonstigen Zuweisungen der Länder zu besonderen
Maßnahmen
-
-
159
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind aufgrund des
Besprechungsergebnisses der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 und JFMK-
Beschluss vom 3. Juni 2016 zweckgebunden. Sie dienen nur zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 684 01.
2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind aufgrund des
Vertrages über die Errichtung und den Betrieb eines Koordinierungsbüros
für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch vom 22. Mai 2001
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 686 05.
- 14 -
1702 Kinder- und Jugendpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 232 02
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kostenbeiträge der Bundesländer zur Förderung der
pädagogischen Arbeit in der Internationalen Jugendbegegnungsstätte
Auschwitz (IJBS)............................................................................. -
2. Kostenbeiträge des Landes Sachsen-Anhalt zur Finanzierung des
ConAct-Koordinierungszentrums für den Deutsch-Israelischen
Jugendaustausch................................................................................ -
Zusammen............................................................................................ -
Zu 1.
Die gemeinsame Förderung der pädagogischen Arbeit in der IJBS erfolgt auf
Basis der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 und JFMK-Beschluss vom 3. Juni
2016. Die Kostenbeiträge der Länder sind zweckgebunden und fließen dem Titel
684 01 zu.
Zu 2.
Die gemeinsame Finanzierung des ConAct-Koordinierungszentrums für den
Deutsch-Israelischen Jugendaustausch erfolgt auf Basis des Vertrages über die
Errichtung und den Betrieb eines Koordinierungsbüros für den Deutsch-
Israelischen Jugendaustausch vom 22. Mai 2001.
234 01
-270
Einnahmen aus Abführungen des Sondervermögens
"Kinderbetreuungsausbau"
-
-
16 284
Erläuterungen:
Einnahmen aus Zinsabführungen sowie von Rückflüssen aus dem
Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau Tit. 611 01, Anlage 2 zu Kap. 1702 (1790).
234 02
-270
Einnahmen aus Abführungen des Sondervermögens "Ausbau
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter"
-
-
196
Erläuterungen:
Einnahmen aus Zinsabführungen sowie von Rückflüssen aus dem
Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter" Tit. 611 01, Anlage 3 zu Kap. 1702 (1791).
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(6 466)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
661 01
-411
Zuschüsse im Rahmen der Sonderfazilität "Schutz in
Flüchtlingsunterkünften" der KfW-Bankengruppe
25
50
12
- 15 -
Kinder- und Jugendpolitik 1702
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
684 01
-261
Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und
für Aufgaben der freien Jugendhilfe
243 717
243 774
21 222
249 818
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 215 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 70 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 60 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 25 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 11 der Erläuterungen sind übertragbar.
3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 684 08.
2. Mehrausgaben zu Nr. 12 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
686 02 und 686 05.
5. Mehrausgaben zu Nr. 12 und 13 der Erläuterungen dürfen bis zur
Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln
geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
6. Mehrausgaben zu Nr. 11 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 232 02.
7. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik
Deutschland e. V., Bonn................................................................... 99,97 100,00 3 227 3 227 3 227
- aus Kap. 1702 Tit. 684 01
4. Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes
NRW e. V., Remscheid..................................................................... 37,58 55,22 1 124 1 124 1 124
- aus Kap. 1702 Tit. 684 01
8. Internationale Jugendbibliothek e. V., München............................... 39,97 44,25 1 070 1 070 1 070
- aus Kap. 1702 Tit. 684 01
9. Bundesakademie für musikalische Jugendbildung, Trossingen....... 45,05 68,23 1 063 1 063 1 063
- aus Kap. 1702 Tit. 684 01
- 16 -
1702 Kinder- und Jugendpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 01
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Zusammen................................................................................................. 6 484 6 484 6 484
- Summe Tit. 684 01................................................................................... 6 484 6 484 6 484
Projektförderung
10. Aufteilung der Projektförderungen nach Handlungsfeldern.............. (237 233) (237 290) (243 334)
10.1 Kinder- und Jugendarbeit................................................................. 66 034 64 946 64 303
10.2 Jugendsozialarbeit und Integration................................................... 119 255 119 255 129 332
10.3 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege...................................................................................................... 2 300 2 300 829
10.4 Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere
Erziehungsberechtigte.............................................................................. 28 429 29 574 27 442
10.5 Weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe...... 21 215 21 215 21 428
Insgesamt.................................................................................................. 243 717 243 774 249 818
- Summe Tit. 684 01................................................................................... 243 717 243 774 249 818
Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1702.
Zu 10. :
Die Darstellung der Erläuterung Nr. 10 entspricht der geänderten Fassung der Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes
(KJP) vom 29. Sept. 2016 (GMBL. 2016, S. 803ff.). Die Ausgaben werden gemäß diesen Richtlinien sowie den Richtlinien vom 19.
Jan. 1998 "Garantiefonds-Hochschulbereich (RL-GF-H)" (GMBL. 1998, S. 147ff.) i. d. F. vom 22. August 2022 (BAnz. vom 31. August
2022 B41) geleistet.
Bezeichnung 1 000 €
11. Zuschuss des Bundes.................................................................. 243 717
12. Mittel des Europäischen Sozialfonds............................................ -
13. Zuweisungen der EU.................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 243 717
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 02
-261
Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive 24 598
26 848
17 450
106 519
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................ 11 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Mehrausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 17 -
Kinder- und Jugendpolitik 1702
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 02
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 24 598
2. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. -
3. Zuschüsse der EU........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 24 598
Zu 1:
Der Zuschuss des Bundes dient zur Förderung von Modellprojekten und
Maßnahmen der Integrationsförderung und der verbesserten Einbindung von Eltern
im frühkindlichen Bereich sowie ergänzende Maßnahmen zum qualitativen
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt und im
Grundschulalter. Aus dem Titelansatz wird auch der Sachaufwand der Geschäftsstelle des
Bundes zur Umsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes finanziert.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 03
-265
Zuweisungen an die Stiftung Frühe Hilfen 51 000
56 000
53 132
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Stiftung Frühe Hilfen zielt auf die nachhaltige Sicherstellung der Netzwerke
Frühe Hilfen, die die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure aus den
relevanten Leistungssystemen koordinieren. Damit wird eine bundesweit vergleichbare,
qualitätsgesicherte psychosoziale Versorgung von Familien mit Säuglingen und
Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Frühe Hilfen) sichergestellt.
684 04
-165
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie 200 000
200 000
176 643
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1710 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
- 18 -
1702 Kinder- und Jugendpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 04
3. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuschuss des Bundes für das Programm "Demokratie leben!"...... 182 000
2. Zuschuss des Bundes für das Programm "Menschen stärken
Menschen"....................................................................................... 18 000
3. Zuweisungen der EU....................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 200 000
Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 05
-261
Zuschüsse für Aufgaben der freien Jugendhilfe an Jugendorganisationen
politischer Parteien
4 200
4 200
3 774
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Der Bund fördert gemäß § 83 Absatz 1 SGB VIII die überregionale Tätigkeit der
Jugendorganisationen der politischen Parteien auf dem Gebiet der Jugendarbeit.
684 06
-165
Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung 8 969
8 969
13 254
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 881 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 881 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V.,
Berlin...................................................................................................... 99,81 100,00 4 824 4 824 4 824
- aus Kap. 1702 Tit. 684 06
Projektförderung
2. Projektförderung.................................................................................... 4 145 4 145 8 430
Insgesamt.................................................................................................. 8 969 8 969 13 254
- Summe Tit. 684 06................................................................................... 8 969 8 969 13 254
Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1702.
3. Die Mittel dienen - neben der Institutionellen Förderung - der Projekt- und
Programmarbeit des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsfor-
- 19 -
Kinder- und Jugendpolitik 1702
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 06
schung, das bestehende Strukturen bündeln und weiterentwickeln soll, um die
Integrations- und Migrationsforschung zu vernetzen, zu stärken und
zukunftsfähig auszurichten.
4. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
684 08
-261
Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit 10 000
20 000
51 990
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben für Maßnahmen im Bereich der Förderung von
Bewegung, Kultur und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen,
ausgenommen Mental Health Coaches, dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 684 01.
686 02
-261
Beitrag zum Deutsch-Amerikanischen Jugendwerk -
-
576
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
684 01.
2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben geleistet werden, die im
Zusammenhang mit vorbereitenden Maßnahmen entstehen.
686 04
-261
Zuschuss an das Deutsche Jugendinstitut e. V., München 15 191
15 191
14 491
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 650 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 700 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 350 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 600 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Deutsches Jugendinstitut e. V., München................................................... 94,06 95,00 15 191 15 191 14 491
- aus Kap. 1702 Tit. 686 04
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1702.
Das Deutsche Jugendinstitut e. V. in München ist eine zentrale Forschungseinrichtung, die insbesondere den Sozialisationsprozess
von Kindern und Jugendlichen untersucht, wie er vornehmlich durch Familie, Einrichtungen der Jugendhilfe und das sonstige soziale
Umfeld bestimmt wird. Es wirkt mit bei der Erstellung der Berichte der Bundesregierung über Bestrebungen und Leistungen der
Jugendhilfe gemäß § 84 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie bei der Erstellung der Berichte der Bundesregierung
über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland.
686 05
-261
Beitrag zum Deutsch-Israelischen Jugendwerk 2 000
1 000
965
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
684 01.
- 20 -
1702 Kinder- und Jugendpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 05
2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben geleistet werden, die im
Zusammenhang mit vorbereitenden Maßnahmen entstehen.
686 06
-261
Beitrag zum Deutsch-Griechischen Jugendwerk 3 588
3 000
3 000
Erläuterungen:
Am 4. Juli 2019 haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der
Hellenischen Republik ein Abkommen über die Errichtung eines Deutsch-
Griechischen Jugendwerks unterzeichnet. Nach Artikel 12 dieses Abkommens verfügt
das Jugendwerk zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über einen Fonds, dem die
griechische und deutsche Regierung nach Maßgabe der in jedem Staat geltenden
Haushaltsvorschriften und nach Prüfung des vom Aufsichtsrat des Jugendwerks
erstellten Haushaltsentwurfes zu gleichen Teilen die erforderlichen Ausgaben zur
Verfügung stellen.
686 07
-261
Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk 15 112
13 512
13 512
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk.......................... 14 826
2. Miete................................................................................................ 286
Zusammen............................................................................................ 15 112
Zu 1.:
In Durchführung des deutsch-französischen Vertrages vom 22. Januar 1963
haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen
Republik am 5. Juli 1963 ein Abkommen über die Errichtung eines Deutsch-
Französischen Jugendwerks unterzeichnet, das am 15. Februar 2006 geändert worden
ist. Nach Art. 4 dieses Abkommens verfügt das Jugendwerk zur Wahrnehmung
seiner Aufgaben über einen Fonds, dem die französische und die deutsche
Regierung nach Maßgabe der in jedem Land geltenden Haushaltsvorschriften und nach
Prüfung des vom Verwaltungsrat des Jugendwerks erstellten Haushaltsentwurfs
zu gleichen Teilen die erforderlichen Ausgaben zur Verfügung stellen.
686 08
-261
Beitrag zum Deutsch-Polnischen Jugendwerk 8 300
7 000
7 000
Erläuterungen:
In Durchführung des deutsch-polnischen Vertrages vom 17. Juni 1991 haben die
Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen am 17.
Juni 1991 ein Abkommen über die Errichtung eines Deutsch-Polnischen
Jugendwerks unterzeichnet. Nach Art. 11 dieses Abkommens verfügt das Jugendwerk
zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über einen Fonds, dem die polnische und
die deutsche Regierung nach Maßgabe der in jedem Land geltenden
Haushaltsvorschriften und nach Prüfung des vom Deutsch-Polnischen Jugendrat
(Aufsichtsgremium) des Jugendwerks erstellten Haushaltsentwurfs zu gleichen Teilen die
erforderlichen Ausgaben zur Verfügung stellen.
- 21 -
Kinder- und Jugendpolitik 1702
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Ausgaben für Investitionen
882 02
-261
Zuweisungen zum Bau, zum Erwerb, zur Einrichtung und zur
Bauerhaltung von zentralen oder überregionalen Jugendbildungs- und
Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen
2 287
900
2 994
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 341 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 152 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 669 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 520 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: Kap. 1703 Tit. 893 22.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich.
3. In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des Bundesministeriums
der Finanzen auch Ausgaben für Bauvorhaben für zentrale Aufgaben
von Zuwendungsempfängern geleistet werden.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Sanierung des Gebäudekomplexes Müllerstr. 74, Berlin -
Centre Francais de Berlin (CFB).......................................... 10 843 288 448 - 2 287 7 820
Aus dem Titel soll die energetische Sanierung des Gebäudekomplexes Müllerstr.
74, Berlin - Centre Francais de Berlin (CFB) - gefördert werden.
884 04
-141
Zuweisung an das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
-
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(12 287)
- 22 -
1702 Kinder- und Jugendpolitik
Anlage zu Kapitel 1702 - Wirtschaftspläne
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
684 01 1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn
684 06 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin
686 04 Deutsches Jugendinstitut e. V., München
- 23 -
Anlage 1
Wirtschaftspläne
1702
Zu Tit. 684 01
1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 3 228 3 228 3 228
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 2 692 2 692 2 692
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 496 496 491
1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 10 10 10
1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 30 30 35
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 3 228 3 228 3 228
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 1 1
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 3 227 3 227 3 227
aus Kap. 1702 Tit. 684 01..................................................................................................... 3 227 3 227 3 227
Zu Tit. 684 06
1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 4 833 4 833 4 824
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 3 705 3 705 3 648
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 128 1 128 1 176
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 4 833 4 833 4 824
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 9 9 -
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 4 824 4 824 4 824
aus Kap. 1702 Tit. 684 06..................................................................................................... 4 824 4 824 4 824
nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 4 145 4 145 4 830
Zu Tit. 686 04
Deutsches Jugendinstitut e. V., München
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 16 151 16 151 17 052
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 12 446 12 446 11 502
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 3 597 3 597 5 200
1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 3 3 3
1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 105 105 347
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 16 151 16 151 17 052
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 161 161 1 806
2.2 Zuwendungen von Ländern.................................................................................................. 799 799 755
2.3 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 15 191 15 191 14 491
aus Kap. 1702 Tit. 686 04..................................................................................................... 15 191 15 191 14 491
- 24 -
1702 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Kindertagesbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag zur
Chancengleichheit aller Kinder. Sie trägt dazu bei, den
Grundstein für den späteren Bildungs- und Berufsweg zu legen und
stärkt die Integration. Kindertagesbetreuung unterstützt
Familien in ihrer Bildungs- und Erziehungsverantwortung und trägt
damit maßgeblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.
Die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen
Betreuungsangeboten ist hierfür Voraussetzung.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005
sowie dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) im Jahr 2008
und dem darin verankerten Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr wurden die gesetzlichen Grundlagen für den
beschleunigten Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots
geschaffen. Bund, Länder und Kommunen haben seitdem den
Ausbau der Kindertagesbetreuung enorm vorangetrieben.
Mit den Investitionsprogrammen
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013, 2013-2014, 2015-2018 und 2017-2020
unterstützte der Bund den Ausbau von Betreuungsplätzen für
Kinder bundesweit mit rund 4 400 Millionen Euro. Im Rahmen
der ersten vier Programme wurden mehr als 750.000
zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der
Kindertagespflege gefördert.
In Deutschland besteht jedoch nach wie vor ein weiterer
Bedarf an Betreuungsplätzen für alle Kinder bis zum Schuleintritt.
Im Rahmen des 5. Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021" wird den sich aufgrund der
Corona-Pandemie ergebenen finanziellen Herausforderungen
begegnet. U.a. müssen zur Umsetzung von Hygienekonzepten
bestehende Räumlichkeiten erweitert werden, Sanitärräume
saniert und auch die digitale Ausstattung in
Kindertageseinrichtungen ausgebaut werden. Für den weiteren
bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90.000 Betreuungsplätzen
für Kinder bis zum Schuleintritt unter Berücksichtigung von
Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie
notwendiger Ausstattungsinvestitionen werden 1 000 Millionen Euro
bereitgestellt.
Aus dem Sondervermögen sind die vereinbarten Finanzhilfen
für Investitionen in dem gegenwärtig laufenden
Investitionsprogrammen zu gewähren.
Überblick zur Anlage
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 8 071
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 676 362
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 684 433
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - 16 284
Ausgaben für Investitionen...................................... - - - 399 552
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - 268 596
Gesamtausgaben.................................................... - - - 684 432
davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 684 432
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 25 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Kinderbetreuungsausbau" (1790)
1702
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-270
Vermischte Einnahmen -
-
8 071
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 2013" sind nach Art. 7 Abs. 1 der
Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung"
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 611 01.
2. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 2014" sind nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über
Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 611 01.
3. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 2018" sind nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes über
Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 611 01.
4. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 2020" sind nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über
Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: 611 01, 882 04 und 919 04.
5. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 2021" sind nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes über
Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: 611 01, 882 05 und 919 05.
Übrige Einnahmen
154 01
-270
Zinseinnahmen aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau -
-
59
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen aus den Investitionsprogrammen
"Kinderbetreuungsfinanzierung" sind nach Art. 7 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung
Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" bzw. nach den §§ 10
Abs. 2, 17 Abs. 2, 24 Abs. 2, 31 Abs. 2 des Gesetzes über Finanzhilfen
des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
611 01.
- 26 -
1702 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Kinderbetreuungsausbau" (1790)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
359 04
-850
Entnahme aus Rücklagen Investitionsprogramm
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020"
-
-
165 014
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen
des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
611 01, 882 04 und 919 04.
359 05
-850
Entnahme aus Rücklagen Investitionsprogramm
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021"
-
-
511 289
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen
des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
611 01, 882 05 und 919 05.
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
611 01
-820
Abführung an den Bundeshaushalt aus den Investitionsprogrammen
"Kinderbetreuungsfinanzierung"
-
-
16 284
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Anlage 2 zu Kap. 1702 Tit.
119 99, 154 01, 359 04 und 359 05.
Erläuterungen:
Abführungen von Zinsen aus Tit. 154 01 und Restmitteln ausgelaufener
Programme aus Tit. 119 99 bzw. aus Tit. 359 04 und 359 05 an Kap. 1702 Tit. 234 01.
Ausgaben für Investitionen
882 04
-270
Finanzhilfen nach Art. 104 b GG an die Länder für Investitionen zum
Ausbau der Betreuung von Kindern unter sechs Jahren
Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020"
-
-
157 544
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 04.
882 05
-270
Finanzhilfen nach Art. 104 b GG an die Länder für Investitionen zum
Ausbau der Betreuung von Kindern unter sechs Jahren
Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021"
-
-
242 008
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 05.
- 27 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Kinderbetreuungsausbau" (1790)
1702
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Besondere Finanzierungsausgaben
919 04
-850
Zuführung an Rücklagen Investitionsprogramm
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020"
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 04.
919 05
-850
Zuführung an Rücklagen Investitionsprogramm
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021"
-
-
268 596
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 05.
- 28 -
1702 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Kinderbetreuungsausbau" (1790)
Das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" dient der
Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Um ein
entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten, sind
gemeinsame Anstrengungen aller staatlichen Ebenen
notwendig. Der Bund stellt daher Finanzhilfen auf der Basis von
Artikel 104c des Grundgesetzes in Höhe von bis zu 3,5 Mrd.
Euro zur Förderung von gesamtstaatlich bedeutsamen
Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbänden) zur
Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen
Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote zur Verfügung. Der quantitative und qualitative
investive Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ist in zweifacher Hinsicht
wichtig. Zum einen bietet die Ganztagsbetreuung Bildungs-
und Teilhabechancen für Kinder. Zum anderen erleichtern die
Ganztagsangebote die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
und fördern damit die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Infolgedessen haben
ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote positive Effekte auf
den Arbeitsmarkt und auf das Wirtschaftswachstum.
Um diese Ziele zu erreichen, wurden und werden große
Anstrengungen unternommen, die Angebote für Erziehung,
Bildung und Betreuung zu verbessern. Betreuungsplätze wurden
und werden quantitativ und qualitativ ausgebaut. Ab dem
vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für
Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder
im Grundschulalter soll die Betreuungslücke geschlossen
werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die
Kinder eingeschult werden. Das Ganztagsförderungsgesetz
vom 2. Oktober 2021 (BGBl. I, S. 4602) beinhaltet die
stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung
für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026: Ab August 2026
sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen
Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der
Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe
ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes
Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige
Betreuung hat. Der Rechtsanspruch wird im Achten
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen
Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die
Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch
in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit
bis maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in
Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder soll sowohl in Horten als auch in offenen und
gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden.
Überblick zur Anlage
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 28 029
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 2 962 450
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 2 990 479
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - 196
Ausgaben für Investitionen...................................... - - - -
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - 2 990 283
Gesamtausgaben.................................................... - - - 2 990 479
davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 2 990 479
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 29 -
Anlage 3
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs
angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791)
1702
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-141
Vermischte Einnahmen -
-
28 029
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden.
Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
611 01 und Tgr. 01.
Übrige Einnahmen
154 01
-141
Zinseinnahmen -
-
196
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
611 01.
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Förderung von Investitionen zum quantitativen und qualitativen
investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für
Grundschulkinder
(-)
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
611 01 und Tgr. 01.
359 11
-850
Entnahme aus der Rücklage für den quantitativen und qualitativen
investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder
im Grundschulalter
-
-
2 962 254
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
611 01
-820
Abführungen an den Bundeshaushalt -
-
196
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99, 154 01 und Tgr. 01.
- 30 -
1702 Anlage 3
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs
angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 611 01
Erläuterungen:
Abführungen von Zinsen aus Tit. 154 01 sowie von Restmitteln ausgelaufener
Programme aus Tit. 119 99 und Tgr. 01 an Kap. 1702 Tit. 234 02.
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Förderung von Investitionen zum quantitativen und qualitativen
investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für
Grundschulkinder
(-)
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und Tgr. 01.
882 11
-141
Finanzhilfen nach Art. 104c GG an die Länder zum quantitativen und
qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
-
-
-
919 11
-850
Zuführung an die Rücklage für den quantitativen und qualitativen
investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder
im Grundschulalter
-
-
2 990 283
- 31 -
Anlage 3
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs
angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791)
1702
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel sind die wesentlichen Maßnahmen zur
Stärkung der Zivilgesellschaft (Tgr. 01) mit einem Umfang von
rd. 306,4 Mio. Euro sowie der Familien-, Gleichstellungs- und
Seniorenpolitik (Tgr. 02) mit einem Ansatz von rd. 120,9 Mio.
Euro zusammengefasst.
Einen Schwerpunkt in der Titelgruppe 01 bilden die
Freiwilligendienste mit insgesamt rd. 289,9 Mio. Euro, die sich in
die Jugendfreiwilligendienste mit rd. 105,7 Mio. Euro (SDGs
4, 13) und den Bundesfreiwilligendienst mit rd. 184,2 Mio.
Euro (SDG 4) gliedern.
Weitere rd. 16,5 Mio. Euro sind zur Schaffung und
Weiterentwicklung förderlicher Rahmenbedingungen für
bürgerschaftliches Engagement eingestellt.
In der Titelgruppe 02 ist die Förderung von
gesellschaftspolitischen Maßnahmen der Familien-, Gleichstellungs- und
Seniorenpolitik veranschlagt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Wesentliches Ziel der Familien-, Gleichstellungs- und
Seniorenpolitik der Bundesregierung ist es,
Gestaltungsmöglichkeiten für ein Leben entsprechend der eigenen Wünsche eines
jeden Menschen zu schaffen.
Die Familienpolitik der Bundesregierung setzt gute
Rahmenbedingungen für Familien in all ihrer Vielfältigkeit und die
Zukunft von Eltern und Kindern. Dazu gehört die
bedarfsorientierte finanzielle Unterstützung von Familien ebenso wie
Maßnahmen zur Stärkung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit
von Familie und Beruf (SDGs 1, 3, 4, 5, 8, 10, 16).
Für den Aufgabenbereich des bürgerschaftlichen
Engagements besteht - ausgehend von der am 6. Oktober 2010
verabschiedeten Nationalen Engagementstrategie - das Ziel,
in Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, den
Ländern und Kommunen förderliche Rahmenbedingungen
hierfür zu schaffen und die Potenziale für bürgerschaftliches
Engagement in der Gesellschaft zu unterstützen und zu
stärken.
Die zentralen Ziele der Seniorenpolitik sind, den
demografischen Wandel zu gestalten, die Potenziale älterer Menschen
sichtbar zu machen und so zu stärken, und die
Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen auch im hohen
Alter selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben
können (SDG 1, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 16).
In einer alternden Gesellschaft ist es im demografischen
Wandel (SDG 9-11) und unter Berücksichtigung des Ziels,
gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland voranzubringen,
wichtig, soziale Teilhabe für alle Generationen in allen
Lebenslagen zu ermöglichen (SDG 3-5, 10, 11). Im Dialog mit
Wissenschaft und Praxis arbeitet das Bundesfamilienministerium
auch auf der Basis der Demografiestrategie der
Bundesregierung daran mit, das Miteinander aller Generationen zu fördern,
moderne Altersbilder zu entwickeln und die Potentiale der
älteren Generation zu wecken. Gleichzeitig sollen die
Rahmenbedingungen für ältere Menschen, die auf Pflege und Hilfe
angewiesen sind, sowie für pflegende Angehörige und
einsame Meschen weiter verbessert werden (SDG 1, 3, 4, 5, 9, 10,
11, 16).
Ziel der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung ist es,
Frauen wie Männern ein eigenständiges und
selbstbestimmtes Leben frei von Gewalt und Diskriminierung zu ermöglichen
(SDGs 1, 3, 4, 5, 8, 9). Schwerpunkte sind die Verbesserung
der ökonomischen Gleichstellung (SDGs 1, 8, 9), die Stärkung
der reproduktiven Rechte von Frauen (SDGs 3, 10, 16, 17).
Die Freiwilligendienste leisten einen wichtigen Beitrag zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt und vermitteln als Bildungs-
und Orientierungsdienste vielfältige Kompetenzen (SDGs 4,
13). Ziel ist es, die Bereitschaft zur
Verantwortungsübernahme innerhalb der Gesellschaft zu fördern und die Qualität
der Freiwilligendienste zu sichern. Davon profitieren nicht nur
die Freiwilligen und die Gesellschaft, sondern auch alle
Menschen, denen die Freiwilligen Hilfe und Unterstützung bieten.
- 32 -
1702
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2025
Soll
2024
besetzt am
1. Oktober
2024
1 2 3 4
Zu Titel 686 04
Deutsches Jugendinstitut e. V., München
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
S (B 3)............................................................................... 2,0 2,0 2,0
S (B 2)............................................................................... 1,0 1,0 1,0
AT B................................................................................... 5,0 5,0 4,0
Zusammen........................................................................ 8,0 8,0 7,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 11,0 11,0 10,8
E 14................................................................................... 42,8 42,8 34,9
E 13................................................................................... 13,0 13,0 8,9
E 12................................................................................... 1,0 1,0 1,0
E 11................................................................................... 5,0 5,0 5,0
E 10................................................................................... 3,0 3,0 3,0
E 9b................................................................................... 10,9 10,9 8,5
E 9a................................................................................... 3,0 3,0 1,5
E 8..................................................................................... 13,8 13,8 13,3
E 6..................................................................................... 5,1 5,1 3,7
E 5..................................................................................... 6,8 6,8 5,5
Zusammen........................................................................ 115,4 115,4 96,1
Praktikantinnen und Praktikanten
Praktikanten...................................................................... 5,0 5,0 -
Insgesamt.......................................................................... 128,4 128,4 103,1
- 106 -
1702 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger