Änderungen des NKV des BVWP-Projektes A 39, Anschlussstelle Lüneburg-N (B216) - Anschlussstelle Weyhausen (B 188) bei der Nachbewertung 2025 im Vergleich zur Berechnung 2016
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Änderungen des NKV des BVWP-Projektes A 39, Anschlussstelle Lüneburg-N (B216) - Anschlussstelle Weyhausen (B 188) bei der Nachbewertung 2025 im Vergleich zur Berechnung 2016
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8467
21. Wahlperiode 08.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Swantje Henrike
Michaelsen, Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Änderungen des NKV des BVWP-Projektes A 39, Anschlussstelle
Lüneburg‑N (B216)–Anschlussstelle Weyhausen (B 188) bei der Nachbewertung
2025 im Vergleich zur Berechnung 2016
Das Autobahn-Neubauprojekt A 39, AS Lüneburg-N (B 216)–AS Weyhausen
(B 188) im Bundesverkehrswegeplan ist vor Ort politisch hoch umstritten. Ein
Argument ist dabei das Verhältnis von Kosten und Nutzen eines solchen
Projekts in Zeiten der Klimakrise.
Auffällig ist dabei, dass sich das für das Projekt prognostizierte Kosten-Nutzen-
Verhältnis (NKV), der im Projektinformationssystem zum
Bundesverkehrswegeplan 2030 (PRINS) mit 2,1 angegeben ist (www.bvwp-projekte.de/strasse/
A39-G10-NI/A39-G10-NI.html) bei der aufgrund eines Maßgabebeschlusses
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages notwendig gewordenen
Nachbewertung vom Bundesministerium für Verkehr nun mit 5,3 angegeben
wird (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/nachbewertungsergebni
sse-strasse-frp.pdf?__blob=publicationFile). Das Verhältnis aus Kosten und
Nutzen hätte sich demnach innerhalb von wenigen Jahren trotz Inflation,
gestiegener Baukosten und erhöhten Annahmen für CO2-Vermeidungskosten
mehr als verdoppelt. Der Barwert des berechneten Gesamtnutzens ist dabei von
rund 1,7 Mrd. Euro auf knapp 7 Mrd. Euro auffällig stark angestiegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist zu erklären, dass der Nutzen aus der Veränderung der
Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr 2025 mit 2,531 Mrd. Euro 35mal so
hoch bewertet wurde wie 2016?
2. Wie ist zu erklären, dass sich der (positive) Nutzen aus der Veränderung
der personalbedingten Betriebsführungskosten im Personen- und
Güterverkehr 2025 das 3,5‑fache des Wertes von 2016, der (negative) Nutzen
aus der Veränderung der betriebsbedingten Betriebsführungskosten im
Personen- und Güterverkehr 2025 jedoch das 0,52‑fache des Wertes von
2016 beträgt?
3. Warum wurde der Nutzen aus der Veränderung der Reisezeit im
Personenverkehr 2025 mit 2,578 Mrd. Euro mehr als 3,75mal so hoch bewertet wie
2016, trotz seitdem bereits erfolgten Aus- und Neubaus der
Parallelstrecken A7, B4 und A14?
4. Wie ist der Anteil der privaten Fahrten (in der Freizeit, inklusive
Pendlerverkehr) im Personenverkehr und warum wurde auch dafür derselbe Nut-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
zenansatz für die Veränderung der Reisezeit gewählt, wie für berufliche
Fahrten (bei denen gesparte Reisezeit einen monetären Nutzen haben
kann)?
5. Wie ist der relative Bedeutungsverlust des Nutzens aus der Veränderung
der Transportzeit der Ladung im Güterverkehr gegenüber dem Nutzen aus
der Veränderung der Reisezeit im Personenverkehr zu erklären (Faktor 2
zu Faktor 3,75)?
6. Wie erklärt sich der im Vergleich zu 2016 um den Faktor 2,7 erhöhte
Nutzen aus der Veränderung des implizierten Nutzens auf einen Wert von
1,2 Mrd. Euro und wie erklärt sich generell, dass diese irrationale
Nutzenkomponente monetär in die NKV-Bestimmung einfließt?
7. Warum hat der Nutzen aus der Veränderung der innerörtlichen
Trennwirkung einen positiven Wert und wodurch hat sich dieser 2025 im Vergleich
zu 2016 um den Faktor 29 erhöht?
8. Wie ist der seit 2016 auf das Zehnfache (von 68 Mio. Euro auf 706 Mio.
Euro) gestiegene Nutzen aus der Veränderung der Zuverlässigkeit zu
erklären?
9. Warum ergab sich der Barwert des Nutzens 2016 ungefähr aus dem
jährlichen Nutzen über 20 Jahre, 2025 aber über fast 22 Jahre?
10. An welcher Stelle fließen die Erhaltungskosten in die NKV-Berechnung
ein?
11. Welche Planungskosten (netto / brutto) wurden 2016 und 2025
veranschlagt für den Bau, für die Ausgleichsmaßnahmen, für die
Erhaltungsaufwände (bitte für beide Zeitpunkte einzeln aufschlüsseln)?
12. Wie begründet sich das Abzinsen der Investitionskosten auf den Barwert
für das Jahr 2021, der anstelle aktuellerer Investitionskosten in das NKV
einfließt, während auf der Nutzen-Seite aktuellere Werte in das NKV
einfließen?
13. Wie haben sich die geschätzten Investitionskosten in den Jahren 2022 bis
2025 entwickelt?
14. Was ist die Ursache dafür, dass der für die NKV-Bestimmung verwendete,
abgezinste Barwert der Investitionskosten 2016 einen Anteil von 77,7
Prozent der Gesamtprojektkosten ausmachte, 2025 aber lediglich 61,9
Prozent der Gesamtprojektkosten?
15. Welchen Anteil hat der induzierte
a) Transportverkehr,
b) Personenverkehr am Gesamtverkehrsaufkommen?
16. Fließen die induzierten Verkehre in die Berechnung der Nutzen für die
Veränderung der Transport- bzw. Reisezeit so als Zeiteinsparung in die
NKV-Berechnung ein, als hätte es diese Verkehre auch ohne Autobahn-
Neubau gegeben?
17. Wie würden sich die Nutzen verändern, wenn diese Verkehre komplett
(zusätzlicher Energieverbrauch, zusätzliche Transport- und Reisezeit) als
negativer Nutzen einfließen würden?
18. Welcher Anteil der Aus- und Neubaukosten entsteht durch
Ausgleichsmaßnahmen für Naturzerstörung?
19. Wo findet der nicht ausgleichbare Teil der Naturzerstörung
(Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG) Berücksichtigung in der
Nutzenbewertung?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
20. Wo findet sich die Berücksichtigung des seit 2016 bereits erfolgte
Straßenneu- und -ausbaus (A7, B4, A14), der den durch eine zusätzliche
A39 erreichbaren zusätzlichen Nutzen verringert?
21. Wurde bereits berücksichtigt, dass auch die letzten Abschnitte der A14
bald fertiggestellt sein könnten und sich dadurch der zusätzliche Nutzen
durch eine A39 weiter verringert?
22. Wie lassen sich die offensichtlich stark voneinander abweichenden
Szenarien begründen, die zu den deutlich unterschiedlichen NKV bei den
Berechnungen von TU Dresden, IKEM und Bosch & Partner (www.bundesu
mweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Forschungsdatenbank/
fkz_um23580010_bundesverkehrswegeplanung_bf.pdf, Seite 113) und
denen des Bundesverkehrsministerium führen?
23. Welche Bewertung des Nutzens der A39 ergäbe sich bei Verwendung
einer durch die Notwendigkeit der Verkehrswende vorgegebenen
Zielvorstellung anstelle der Verkehrsprognose, beispielsweise Verringerung der
Personen- und Güter-Transportbedarfe um 20 Prozent durch regionale
Wirtschaft und Verlagerung von 20 Prozent des Personen- und
Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene und bei entsprechender Bewertung
der Teilnutzen, beispielsweise negativer Nutzen für induzierten Verkehr
und kein Nutzen aus der Verringerung der Reisezeit außerhalb der
Arbeitszeit?
24. Welcher Nutzen wäre bei optimaler Verwendung der als
Gesamtprojektkosten veranschlagten Mittel durch Investition in andere Projekte im
gesamten Verkehrssektor (verkehrsträgerübergreifend, inklusive
Sanierungs-, Instandhaltungs- und Digitalisierungsprojekte, evtl.
Aufteilung auf mehrere sinnvolle und nachhaltige Projekte)?
25. Wodurch ergibt sich die Nennung der B216 im Projektnamen in
Verbindung mit der Anschlussstelle Lüneburg Nord (zumal die B216 nicht an die
Anschlussstelle Nord der A39 grenzt, sondern weiter im Südosten
verläuft)?
Berlin, den 5. Oktober 26
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ISSN 0722-8333
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