Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Berlin und im Bundestagswahlkreis 75, Berlin-Pankow, im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Berlin und im Bundestagswahlkreis 75, Berlin-Pankow, im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8522
21. Wahlperiode 13.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz
Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias
Ebenberger, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann
Martel, Sascha Lensing, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Berlin und
im Bundestagswahlkreis 75, Berlin-Pankow, im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“
Die Förderpraxis des Bundes gegenüber Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) gerät immer mehr in die Kritik: Einer Recherche des
Nachrichtenportals „Nius“ zufolge fördere die Bundesregierung Antifa-Fotografen, die mit
Outings politischer Gegner Mordanschläge auf vermeintliche rechte Aktivisten
durch die linksterroristische „Hammerbande“ (Antifa-Ost) ermöglicht hatten.
Demnach sei der Gründer der Antifa-Plattform „Recherche Nord“ seit 2020 für
das Bremer Meldeportal „Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus“
(MBT) tätig (https://nius.de/politik/die-blutspur-des-ngo-komplexes-staat-finan
ziert-antifa-fotografen-die-die-taten-der-hammerbande-vorbereiteten). Das
MBT weist auf seiner Netzseite auf Förderungen durch das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ hin. Träger des MBT ist laut Impressum die LidiceHaus
gGmbH (www.mbt-hb.de/). Für das Jahr 2026 wurden der LidiceHaus gGmbH
rund 385 000 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bewilligt
(www.demokratie-leben.de/resource/blob/294468/0e5844bec8c4948bb3af5315
f9d90aee/260921-uebersicht-bewilligte-foerderung-fp3-2026-data.pdf).
Auch im Land Berlin existiert mit den „Partnerschaften für Demokratie“ im
Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ eine NGO-Förderung
(www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/rechtsextremismus-rassismus-antisemiti
smus/landesdemokratiezentrum/). Für das Jahr 2026 sieht das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend dort eine Förderung
der „Partnerschaften für Demokratie“ in Höhe von 2 768.408 Euro vor
(www.demokratie-leben.de/resource/blob/294468/0e5844bec8c4948bb3af5315
f9d90aee/260921-uebersicht-bewilligte-foerderung-fp3-2026-data.pdf).
Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“ der
Kommunalverwaltung geleitet. In Berlin fällt diese Rolle den 12 Bezirksämtern
zu. Das federführende Amt agiert als „Erstempfänger“ von Bundesmitteln aus
„Demokratie leben!“ und leitet diese an lokale NGOs weiter, welche als
„Letztempfänger“ die Projekte umsetzen. Bei der Entscheidung über die
Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine „Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei
handelt es sich ebenfalls um eine lokale NGO, die vom jeweils zuständigen
federführenden Amt eingesetzt wird. Gemeinsam mit der Koordinierungs- und
Fachstelle richtet das federführende Amt zudem ein zivilgesellschaftliches
„Bündnis“ und ein „Jugendforum“ ein. Die Koordinierungs- und Fachstelle,
das Bündnis und das Jugendforum sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“
explizit an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt. Mindestens
einmal pro Jahr richten die „Partnerschaften für Demokratie“ eine sogenannte
Demokratiekonferenz aus, um „alle an der Demokratie interessierten
Akteurinnen und Akteure“ auf den Ebenen der Kommunen und der Bundesländer
miteinander zu vernetzen (www.demokratie-leben.de/dl/programm/programmberei
che/partnerschaften-fuer-demokratie).
Die Fragesteller interessieren sich für die organisatorische Zusammensetzung
der „Partnerschaften für Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe von
letztempfangenden NGOs. Über letztere liegt derzeit keine vollständige
Transparenz vor. Die Fragesteller monieren, dass die Bundesregierung auf zahlreiche
Kleine Anfragen keine Auskunft über die Förderung von Letztempfängern in
den Jahren 2025 und 2026 gegeben hat. Der Bundesregierung lägen nämlich
„keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“, so die Antwort
zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005. Die Fragesteller weisen
vorsorglich darauf hin, dass die Letztempfänger von überjährigen Bewilligungen
spätestens neun Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen
Verwendungsnachweis einzureichen haben (https://demokratie-mh.de/wp-content/uploads/2024/0
3/210614_DB_Merkblatt_Verwendungsnachweis_Gk_Final.pdf). Für
Förderungen im Jahr 2025 ist die Frist demnach der 30. September 2026.
Die Fragesteller monieren ebenfalls, dass die Bundesregierung keinerlei
Antwort zu den Fragen 6 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 21/8005 gegeben hat.
Hierbei haben die Fragesteller Auskunft zum Förderanteil des Bundes und des
Landes, zur Höhe der Eigenmittel des Letztempfängers und zu den Ausgaben
des Letztempfängers begehrt. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass
Verwendungsnachweise nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen
zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von
Gebietskörperschaften einen zahlenmäßigen Nachweis erbringen müssen.
Dieser enthält unter anderem Auskunft über „alle mit dem Zuwendungszweck
zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene
Mittel) und Ausgaben“ (www.bafza.de/fileadmin/Engagement_und_Aktionen/Meh
rgenerationenhaeuser/2021-2028-Downloads/ANBest_Gk_gueltig_ab_24-04-2
025.pdf). Die Fragesteller bitten die Bundesregierung daher, die in Rede
stehenden Verwendungsnachweise einer genauen Prüfung zu unterziehen und
neben dem zahlenmäßigen Nachweis auch etwaige zur Beantwortung dienliche
Hinweise im Sachbericht zu berücksichtigen.
Die Fragesteller monieren darüber hinaus, dass die Bundesregierung in ihrer
Antwort zu den Fragen 4 und 5 auf Bundestagsdrucksache 21/7760 die
Zusammensetzung der „Bündnisse“ und der „Jugendforen“ nicht erläutert hat. Die
Rolle von „Bündnissen“ und „Jugendforen“ ergebe sich aus „der
Förderrichtlinie“. In der Förderrichtlinie „Demokratie leben“ heißt es: „Eine Partnerschaft
für Demokratie besteht aus einem ‚federführenden Amt‘, einer
‚Koordinierungs- und Fachstelle‘, einem ‚Bündnis‘ und einem ‚Jugendforum‘“
(www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/253724/58cb0adfa0d1dc31702ef0841ac1
1afc/foerderrichtlinie-des-bundesprogramms-demokratie-leben-aenderung-202
4-data.pdf). Die Fragesteller ersuchen die Bundesregierung, die
Verwendungsnachweise der federführenden Ämter sowie der Letztempfänger auf etwaige
Hinweise zu prüfen, wie sich die „Bündnisse“ und die „Jugendforen“
zusammensetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche „Partnerschaften für Demokratie“ bestanden bzw. bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung im Bundestagswahlkreis 75, Berlin-
Pankow (bitte federführendes Amt, Koordinierungs- und Fachstelle,
Bündnis, Jugendforum, Begleitausschuss und Demokratiekonferenz ab
Haushaltsjahr 2016 nach Jahr auflisten)?
2. Wie viele Zuwendungsanträge wurden im Rahmen der „Partnerschaften
für Demokratie“ in Bezug auf den Bundestagswahlkreis 75, Berlin-
Pankow, seit 2016 an das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gestellt (bitte nach Jahr und Grund der
Bewilligung bzw. Ablehnung auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
3. Welche Empfänger erhielten nach Kapitel 1702 (Kinder- und
Jugendpolitik) Titel 684 04 (Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und
Demokratie) Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die
von den in Frage 1 erfragten „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert
wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und
gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen-
und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und
in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
4. Welche Mittel sind für „Partnerschaften für Demokratie“ im
Bundestagswahlkreis 75, Berlin-Pankow, im Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss)
für das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen (bitte nach Förderhöhe,
„Partnerschaft für Demokratie“, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Eigenmittel an der Projektfinanzierung von Empfängern, die im Rahmen der
„Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (vgl. Frage 3) (bitte ab dem
Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft
für Demokratie“, Anteil an der Projektfinanzierung nach Eigenmitteln und
Bundeszuwendungen aus „Demokratie leben!“, Kapiteln, Titeln, Erst-,
Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten
auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kofinanzierung auf
kommunaler und auf Landesebene von Empfängern, die im Rahmen der
„Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (vgl. Frage 3) (bitte
ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt,
„Partnerschaft für Demokratie“, Förderanteil von Bund, Land und Kommune,
Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils
geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
7. Wie gliedern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der
Projekte durch Empfänger, die im Rahmen der „Partnerschaften für
Demokratie“ gefördert wurden (vgl. Frage 3) (bitte ab dem Haushaltsjahr
2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für
Demokratie“, Kostenanteil für Personal- und Sachausgaben, Kapiteln, Titeln, Erst-,
Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten
auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
8. Welche Personalkosten verursachten die Zuwendungsempfänger nach
Kenntnis der Bundesregierung, die gefördert wurden, um Eigenmittel zur
Finanzierung des geförderten Projektes einzuwerben (vgl. Frage 3) (bitte
ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt,
„Partnerschaft für Demokratie“, Personalkosten für Einwerbung von Eigenmitteln
und restliche Personalkosten, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
9. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „Koordinierungs-
und Fachstelle“ der in Frage 3 erfragten „Partnerschaften für Demokratie“
von 2016 bis heute zusammen?
10. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Bündnis“ der in
Frage 3 erfragten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute
zusammen?
11. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Jugendforum“ der
in Frage 3 erfragten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute
zusammen?
12. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der „Begleitausschuss“
der in Frage 3 erfragten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis
heute zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Begleitausschüsse“ konkret bei der Entscheidung über die
Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“, und welche Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von
Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger,
deren Vertreter selbst im Begleitausschuss vertreten sind?
13. Aus welchen Organisationen und Personen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Demokratiekonferenz“ der in Frage 3 erfragten
„Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute zusammen, welche
Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die
„Demokratiekonferenzen“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung
von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“, und welche
Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei
der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger, deren Vertreter selbst in
Demokratiekonferenzen vertreten sind?
14. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) seit 2016 die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe
von Förderungen an Empfänger, die im Rahmen der „Partnerschaften für
Demokratie“ gefördert wurden (vgl. Frage 3)?
15. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) seit 2016 Verwendungsnachweise, die Empfänger von
Zuwendungen abgegeben haben, die im Rahmen der „Partnerschaften für
Demokratie“ gefördert wurden (vgl. Frage 3), und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung gegebenenfalls, wenn Verwendungsnachweise
verspätet oder unvollständig eingehen?
a) In wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise
gegebenenfalls rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte
ab Haushaltsjahr 2016 nach Jahresscheiben auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
b) Wie viele dieser Verwendungsnachweise waren gegebenenfalls zu
beanstanden (bitte ab Haushaltsjahr 2016 nach der Art der Beanstandung
nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
c) Wurde seit 2016 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund
von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen oder
zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund
dafür?
d) Wie hoch waren bzw. sind gegebenenfalls die Rückforderungen durch
die Bundesregierung gegenüber den Empfängern seit dem Jahr 2016?
e) Wie viele Anhörungs- und Widerrufsverfahren hat die
Bundesregierung seit 2016 gegebenenfalls gegenüber den federführenden Ämtern
eingeleitet (bitte ab Haushaltsjahr 2016 und gegebenenfalls Art der
Maßnahme nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer
Form bereitstellen)?
f) Wie hoch sind gegebenenfalls die Beträge, die bis jetzt von den
betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet
wurden?
16. Wurden seit 2016 Veranstaltungen durch die Bundesregierung
ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Organisationen teilnahmen, die im
Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (vgl.
Frage 3), und wenn ja, welche (bitte nach Datum, Ort, Name und Kosten
der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Organisationen auflisten und
in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
17. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den teilnehmenden Organisationen
durch die Bundesregierung erstattet (bitte nach Datum, Ort und Name der
Veranstaltung, den teilnehmenden Organisationen sowie Höhe und Art der
Kostenerstattung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
18. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Organisationen, die im Rahmen
der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (vgl. Frage 3),
Publikationen veröffentlicht (bitte nach Organisationen sowie Titel und
Veröffentlichungsdatum der Publikation auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
19. Welche Kosten wurden gegebenenfalls diesen in Frage 18 erfragten
Organisationen für Ihre Mitwirkung an Publikationen der Bundesregierung
erstattet (bitte nach Organisationen sowie Titel, Veröffentlichungsdatum und
erstatteten Kosten der Publikation auflisten und in maschinenlesbarer
Form bereitstellen)?
Berlin, den 8. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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