Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Berlin und im Bundestagswahlkreis 84, Berlin-Marzahn - Hellersdorf, im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Berlin und im Bundestagswahlkreis 84, Berlin-Marzahn - Hellersdorf, im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8676
21. Wahlperiode 19.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz
Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias
Ebenberger, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann
Martel, Sascha Lensing, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Berlin und
im Bundestagswahlkreis 84, Berlin-Marzahn – Hellersdorf, im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“
Die Förderpraxis des Bundes gegenüber Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) gerät immer mehr in die Kritik: Einer Recherche des
Nachrichtenportals Nius zufolge fördere die Bundesregierung Antifa-Fotografen, die mit
Outings politischer Gegner Mordanschläge auf vermeintliche rechte Aktivisten
durch die linksterroristische „Hammerbande“ (Antifa‑Ost) ermöglicht hatten.
Demnach sei der Gründer der Antifa-Plattform „Recherche Nord“ seit 2020 für
das Bremer Meldeportal „Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus“
(MBT) tätig (https://nius.de/politik/die-blutspur-des-ngo-komplexes-staat-finan
ziert-antifa-fotografen-die-die-taten-der-hammerbande-vorbereiteten). Das
MBT weist auf seiner Netzseite auf Förderungen durch das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ hin. Träger des MBT ist laut Impressum die LidiceHaus
gGmbH (www.mbt-hb.de/). Für das Jahr 2026 wurden der LidiceHaus gGmbH
rund 385.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bewilligt
(www.demokratie-leben.de/resource/blob/294468/0e5844bec8c4948bb3af5315
f9d90aee/260921-uebersicht-bewilligte-foerderung-fp3-2026-data.pdf).
Auch im Land Berlin existiert mit den „Partnerschaften für Demokratie“ im
Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ eine NGO-Förderung
(www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/rechtsextremismus-rassismus-antisemiti
smus/landesdemokratiezentrum/). Für das Jahr 2026 sieht das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dort eine Förderung der
„Partnerschaften für Demokratie“ in Höhe von 2.768.408 Euro vor (www.demokrati
e-leben.de/resource/blob/294468/0e5844bec8c4948bb3af5315f9d90aee/26092
1-uebersicht-bewilligte-foerderung-fp3-2026-data.pdf).
Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“ der
Kommunalverwaltung geleitet. In Berlin fällt diese Rolle den 12 Bezirksämtern
zu. Das federführende Amt agiert als „Erstempfänger“ von Bundesmitteln aus
„Demokratie leben!“ und leitet diese an lokale NGOs weiter, welche als
„Letztempfänger“ die Projekte umsetzen. Bei der Entscheidung über die
Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine „Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei
handelt es sich ebenfalls um eine lokale NGO, die vom jeweils zuständigen
federführenden Amt eingesetzt wird. Gemeinsam mit der Koordinierungs- und
Fachstelle richtet das federführende Amt zudem ein zivilgesellschaftliches
„Bündnis“ und ein „Jugendforum“ ein. Die Koordinierungs- und Fachstelle,
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
das Bündnis und das Jugendforum sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“
explizit an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt. Mindestens
einmal pro Jahr richten die „Partnerschaften für Demokratie“ eine sogenannte
„Demokratiekonferenz“ aus, um „alle an der Demokratie interessierten
Akteurinnen und Akteure“ auf den Ebenen der Kommunen und der Bundesländer
miteinander zu vernetzen (www.demokratie-leben.de/dl/programm/programmb
ereiche/partnerschaften-fuer-demokratie).
Die Fragesteller interessieren sich für die organisatorische Zusammensetzung
der „Partnerschaften für Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe von
letztempfangenden NGOs. Über letztere liegt derzeit keine vollständige
Transparenz vor. Die Fragesteller monieren, dass die Bundesregierung auf zahlreiche
Kleine Anfragen keine Auskunft über die Förderung von Letztempfängern in
den Jahren 2025 und 2026 gegeben hat. Der Bundesregierung lägen nämlich
„keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“, so die Antwort
auf Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005 (https://dserver.bundestag.de/bt
d/21/080/2108005.pdf). Die Fragesteller weisen vorsorglich darauf hin, dass
die Letztempfänger von überjährigen Bewilligungen spätestens neun Monate
nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben einen Verwendungsnachweis einzureichen haben
(https://demokratie-mh.de/wp-content/uploads/2024/03/210614_DB_Merkblat
t_Verwendungsnachweis_Gk_Final.pdf). Für Förderungen im Jahr 2025 ist die
Frist demnach der 30. September 2026.
Die Fragesteller monieren ebenfalls, dass die Bundesregierung keinerlei
Antwort auf die Fragen 6 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 21/8005 gegeben hat
(https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108005.pdf). Hierbei haben die
Fragesteller Auskunft zum Förderanteil des Bundes und des Landes, Höhe der
Eigenmittel des Letztempfängers und Ausgaben des Letztempfängers begehrt.
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass Verwendungsnachweise nach den
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften einen
zahlenmäßigen Nachweis erbringen müssen. Dieser enthält unter anderem
Auskunft über „alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen
(Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben“ (www.bafz
a.de/fileadmin/Engagement_und_Aktionen/Mehrgenerationenhaeuser/2021-20
28-Downloads/ANBest_Gk_gueltig_ab_24-04-2025.pdf). Die Fragesteller
bitten die Bundesregierung daher, die in Rede stehenden
Verwendungsnachweise einer genauen Prüfung zu unterziehen und neben dem zahlenmäßigen
Nachweis auch etwaige zur Beantwortung dienliche Hinweise im Sachbericht zu
berücksichtigen.
Die Fragesteller monieren darüber hinaus, dass die Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Fragen 4 und 5 auf Bundestagsdrucksache 21/7760 die
Zusammensetzung der „Bündnisse“ und der „Jugendforen“ nicht erläutert hat. Die
Rolle von „Bündnissen“ und „Jugendforen“ ergebe sich aus „der
Förderrichtlinie“ (https://dserver.bundestag.de/btd/21/077/2107760.pdf). In der
Förderrichtlinie „Demokratie leben“ heißt es: „Eine Partnerschaft für Demokratie
besteht aus einem ‚federführenden Amt‘, einer ‚Koordinierungs- und Fachstelle‘,
einem ‚Bündnis‘ und einem ‚Jugendforum‘ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/bl
ob/253724/58cb0adfa0d1dc31702ef0841ac11afc/foerderrichtlinie-des-bundespr
ogramms-demokratie-leben-aenderung-2024-data.pdf). Die Fragesteller
ersuchen die Bundesregierung, die Verwendungsnachweise der federführenden
Ämter sowie der Letztempfänger auf etwaige Hinweise zu prüfen, wie sich die
„Bündnisse“ und die „Jugendforen“ zusammensetzen.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche „Partnerschaften für Demokratie“ bestanden bzw. bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (bitte
auflisten ab Haushaltsjahr 2016 nach Jahr, federführendes Amt,
Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis, Jugendforum, Begleitausschuss
und Demokratiekonferenz)?
2. Wie viele Zuwendungsanträge wurden im Rahmen der „Partnerschaften
für Demokratie“ in Bezug auf den Bezirk Marzahn-Hellersdorf seit 2016
an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) gestellt (bitte nach Jahr und Grund der Bewilligung bzw.
Ablehnung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
3. Welche Empfänger erhielten nach Kapitel 1702 (Kinder- und
Jugendpolitik) Titel 684 04 (Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und
Demokratie) Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die
von den in Antwort auf Frage 1 genannten „Partnerschaften für
Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe
je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Kapiteln, Titeln,
Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten
Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
4. Welche Mittel sind für „Partnerschaften für Demokratie“ im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf im Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) für das
Haushaltsjahr 2027 vorgesehen (bitte nach Förderhöhe, „Partnerschaft für
Demokratie“, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und
den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer
Form bereitstellen)?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Eigenmittel an der Projektfinanzierung von Empfängern, die laut Antwort auf
Frage 3 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert
wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und
gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Anteil an der Projektfinanzierung
nach Eigenmitteln und Bundeszuwendungen aus „Demokratie leben!“,
Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils
geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kofinanzierung auf
kommunaler und auf Landesebene von Empfängern, die laut Antwort auf
Frage 3 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert
wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und
gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Förderanteil von Bund, Land und
Kommune, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und
den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer
Form bereitstellen)?
7. Wie gliedern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der
Projekte durch Empfänger, die laut Antwort auf Frage 3 im Rahmen der
„Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem
Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für
Demokratie“, Kostenanteil für Personal- und Sachausgaben, Kapiteln, Titeln,
Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten
Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
8. Welche Personalkosten verursachten die Zuwendungsempfänger nach
Kenntnis der Bundesregierung, die laut Antwort auf Frage 3 gefördert
wurden, um Eigenmittel zur Finanzierung des geförderten Projektes
einzuwerben (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Personalkosten für Einwerbung
von Eigenmitteln und restliche Personalkosten, Kapiteln, Titeln, Erst-,
Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten
auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
9. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „Koordinierungs-
und Fachstelle“ der in Antwort auf Frage 3 genannten „Partnerschaften für
Demokratie“ von 2016 bis heute zusammen?
10. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Bündnis“ der in
Antwort auf Frage 3 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von
2016 bis heute zusammen?
11. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Jugendforum“ der
in Antwort auf Frage 3 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von
2016 bis heute zusammen?
12. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der „Begleitausschuss“
der in Antwort auf Frage 3 genannten „Partnerschaften für Demokratie“
von 2016 bis heute zusammen und welche Rolle spielen nach Kenntnis
der Bundesregierung die „Begleitausschüsse“ konkret bei der
Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der
„Partnerschaften für Demokratie“ und welche Richtlinien gelten hierbei zur
Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an
Empfänger, deren Vertreter selbst im Begleitausschuss vertreten sind?
13. Aus welchen Organisationen und Personen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Demokratiekonferenz“ der in Antwort auf Frage 3
genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute
zusammen, welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die
„Demokratiekonferenzen“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und
Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“ und
welche Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von
Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger, deren Vertreter
selbst in Demokratiekonferenzen vertreten sind?
14. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) seit 2016 die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe
von Förderungen an Empfänger, die laut Antwort auf Frage 3 im Rahmen
der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden?
15. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) seit 2016 Verwendungsnachweise, die Empfänger von
Zuwendungen abgegeben haben, die laut Antwort auf Frage 3 im Rahmen der
„Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls, wenn
Verwendungsnachweise verspätet oder unvollständig eingehen?
a) In wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise
gegebenenfalls rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte
ab Haushaltsjahr 2016 nach Jahresscheiben auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
b) Wie viele dieser Verwendungsnachweise waren gegebenenfalls zu
beanstanden (bitte ab Haushaltsjahr 2016 nach der Art der Beanstandung
nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
c) Wurde seit 2016 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund
von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen oder zurückver-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
langt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund
dafür?
d) Wie hoch waren bzw. sind gegebenenfalls die Rückforderungen durch
die Bundesregierung gegenüber den Empfängern seit dem Jahr 2016?
e) Wie viele Anhörungs- und Widerrufsverfahren hat die
Bundesregierung seit 2016 gegebenenfalls gegenüber den federführenden Ämtern
eingeleitet (bitte ab Haushaltsjahr 2016 und gegebenenfalls Art der
Maßnahme nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer
Form bereitstellen)?
f) Wie hoch sind gegebenenfalls die Beträge, die bis jetzt von den
betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet
wurden?
16. Wurden seit 2016 Veranstaltungen durch die Bundesregierung
ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Organisationen teilnahmen, die laut
Antwort auf Frage 3 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“
gefördert wurden und wenn ja, welche (bitte nach Datum, Ort, Name und
Kosten der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Organisationen auflisten
und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
17. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den teilnehmenden Organisationen
durch die Bundesregierung erstattet (bitte nach Datum, Ort und Name der
Veranstaltung, den teilnehmenden Organisationen sowie Höhe und Art der
Kostenerstattung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
18. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Organisationen, die laut Antwort
auf Frage 3 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert
wurden, Publikationen veröffentlicht (bitte nach Organisationen sowie
Titel und Veröffentlichungsdatum der Publikation auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
19. Welche Kosten wurden gegebenenfalls diesen Organisationen für Ihre
Mitwirkung an Publikationen der Bundesregierung erstattet (bitte nach
Organisationen sowie Titel, Veröffentlichungsdatum und erstatteten
Kosten der Publikation auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
Berlin, den 14. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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