Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/8293)
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/8293)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8613
21. Wahlperiode 14.10.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 21/8293 –
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission
der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)
A. Problem
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)
mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten, längstens bis zum 31. Oktober 2027.
Südsudan bleibe einer der fragilsten Staaten der Welt. Seit Februar 2020 sei eine
Übergangsregierung der nationalen Einheit unter Führung von Staatspräsident
Salva Kiir und seinem ersten Vizepräsidenten und jetzigen Konfliktgegner Riek
Machar an der Macht. Entgegen dem erneuerten Friedensabkommen von 2018
dränge Präsident Kiir seit Frühjahr 2025 die Opposition aus der
Übergangsregierung. Vizepräsident Machar und weitere Oppositionsvertreter stünden seit
September 2025 wegen Vorwürfen der Organisation von Angriffen gegen
Regierungstruppen im März 2025 vor Gericht. Die ursprünglich für Dezember 2024
geplanten ersten Wahlen seit der Unabhängigkeit seien nach mehrfacher
Verschiebung nun für den 22. Dezember 2026 angekündigt. Eigentlich laut
erneuertem Friedensabkommen notwendige Voraussetzungen für die Wahlen, u. a. eine
Volkszählung und Abschluss des Verfassungsprozesses, seien laut
Bundesregierung durch Parlamentsbeschlüsse nun von der Wahl entkoppelt worden. Dies
stelle eine Verletzung des Friedensabkommens dar. Auch erschienen finanzielle
Ausstattung sowie Zeit für die nötigen Vorbereitungen der Wahlen sehr knapp
bemessen. Es werde eine Verschlechterung der Sicherheitslage befürchtet.
In vielen Landesteilen komme es nach Angaben der Bundesregierung zu
Kampfhandlungen zwischen der Regierungsarmee „South Sudan People’s Defence
Forces“ (SSPDF) und Oppositionskräften sowie der „White Army“ (militante
Jugendgruppierung der Nuer) und der „National Salvation Front“ (NAS). Zum
Jahreswechsel 2025/2026 sei es insbesondere im Bundesstaat Jonglei zu einer
erneuten Gewalteskalation gekommen, die zu massiver Vertreibung der
Zivilbevölkerung geführt habe. Am 24. August 2026 seien nach VN-Angaben zwei äthiopische
Blauhelmsoldaten auf Patrouille getötet und drei weitere verletzt worden.
Südsudan bleibe eines der gefährlichsten Länder für humanitäre Helfer.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die südsudanesische Bevölkerung leide u. a. wegen bewaffneter Konflikte,
Korruption und Extremwetterereignissen unter einer der drängendsten humanitären
Krisen weltweit, die durch den Krieg in Sudan mit rund 1,4 Millionen
Flüchtlingen und nach Südsudan zurückgekehrten Menschen verschärft werde. Es
herrsche eine Wirtschafskrise. Die Menschenrechtslage im Land sei nach
Einschätzung der Bundesregierung sehr kritisch. Zivilgesellschaftliche Aktivitäten seien
kaum möglich. Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt sei weit verbreitet
und werde systematisch als Waffe eingesetzt. Die Todesstrafe bestehe fort und
werde teilweise auch vollstreckt; zudem gebe es extralegale Hinrichtungen.
Die Aufgaben der UNMISS umfassen laut Antragstext a) den Schutz von
Zivilpersonen; b) die Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung
humanitärer Hilfe; c) die Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens
und des Friedensprozesses; d) die Beobachtung und Untersuchung von Verstößen
gegen das humanitäre Völkerrecht, von Menschenrechtsverletzungen und -
übergriffen sowie Berichterstattung darüber.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der einschlägigen
Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 1996 (2011) vom 8. Juli
2011 und der Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch die Resolution 2820
(2026) vom 30. April 2026. Die deutschen Streitkräfte handelten nach Angaben
der Bundesregierung bei der Beteiligung an UNMISS im Rahmen und nach den
Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels
24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Der deutsche militärische Beitrag für die UNMISS solle laut Bundesregierung
bestehen aus der Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-,
Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben sowie Hilfe bei technischer Ausrüstung
und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen.
Nach Angaben der Bundesregierung hätten die eingesetzten Kräfte zur
Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht zur Anwendung von militärischer Gewalt. Die
Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolge auf der
Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden
Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse auch den Einsatz militärischer Gewalt zum
Schutz eigener Kräfte, anderer UNMISS-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht
zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt.
Das Einsatzgebiet von UNMISS umfasse laut Bundesregierung das Staatsgebiet
Südsudans. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates
zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die
Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/8293 anzunehmen.
Berlin, den 14. Oktober 2026
Der Auswärtige Ausschuss
Armin Laschet
Vorsitzender
Stephan Mayer
Berichterstatter
Gerold Otten
Berichterstatter
Gabriela Heinrich
Berichterstatterin
Luise Amtsberg
Berichterstatterin
Jan van Aken
Berichterstatter
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht der Abgeordneten Stephan Mayer, Gerold Otten, Gabriela Heinrich, Luise
Amtsberg und Jan van Aken
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/8293 in seiner 99. Sitzung am 8. Oktober 2026
beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht
und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. Zudem wurde die
Vorlage gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission
der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten, längstens bis zum 31.
Oktober 2027.
Südsudan bleibe einer der fragilsten Staaten der Welt. Seit Februar 2020 sei eine Übergangsregierung der
nationalen Einheit unter Führung von Staatspräsident Salva Kiir und seinem ersten Vizepräsidenten und jetzigen
Konfliktgegner Riek Machar an der Macht. Entgegen dem erneuerten Friedensabkommen von 2018 dränge Präsident
Kiir seit Frühjahr 2025 die Opposition aus der Übergangsregierung. Vizepräsident Machar und weitere
Oppositionsvertreter stünden seit September 2025 wegen Vorwürfen der Organisation von Angriffen gegen
Regierungstruppen im März 2025 vor Gericht. Die ursprünglich für Dezember 2024 geplanten ersten Wahlen seit der
Unabhängigkeit seien nach mehrfacher Verschiebung nun für den 22. Dezember 2026 angekündigt. Eigentlich laut
erneuertem Friedensabkommen notwendige Voraussetzungen für die Wahlen, u. a. eine Volkszählung und
Abschluss des Verfassungsprozesses, seien laut Bundesregierung durch Parlamentsbeschlüsse nun von der Wahl
entkoppelt worden. Dies stelle eine Verletzung des Friedensabkommens dar. Auch erschienen finanzielle
Ausstattung sowie Zeit für die nötigen Vorbereitungen der Wahlen sehr knapp bemessen. Es werde eine
Verschlechterung der Sicherheitslage befürchtet.
In vielen Landesteilen komme es nach Angaben der Bundesregierung zu Kampfhandlungen zwischen der
Regierungsarmee „South Sudan People’s Defence Forces“ (SSPDF) und Oppositionskräften sowie der „White Army“
(militante Jugendgruppierung der Nuer) und der „National Salvation Front“ (NAS). Zum Jahreswechsel
2025/2026 sei es insbesondere im Bundesstaat Jonglei zu einer erneuten Gewalteskalation gekommen, die zu
massiver Vertreibung der Zivilbevölkerung geführt habe. Am 24. August 2026 seien nach VN-Angaben zwei
äthiopische Blauhelmsoldaten auf Patrouille getötet und drei weitere verletzt worden. Südsudan bleibe eines der
gefährlichsten Länder für humanitäre Helfer.
Die südsudanesische Bevölkerung leide u. a. wegen bewaffneter Konflikte, Korruption und
Extremwetterereignissen unter einer der drängendsten humanitären Krisen weltweit, die durch den Krieg in Sudan mit rund 1,4
Millionen Flüchtlingen und nach Südsudan zurückgekehrten Menschen verschärft werde. Es herrsche eine
Wirtschafskrise. Die Menschenrechtslage im Land sei nach Einschätzung der Bundesregierung sehr kritisch.
Zivilgesellschaftliche Aktivitäten seien kaum möglich. Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt sei weit verbreitet
und werde systematisch als Waffe eingesetzt. Die Todesstrafe bestehe fort und werde teilweise auch vollstreckt;
zudem gebe es extralegale Hinrichtungen.
Die Aufgaben der UNMISS umfassen laut Antragstext a) den Schutz von Zivilpersonen; b) die Schaffung
förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe; c) die Unterstützung der Umsetzung des
Friedensabkommens und des Friedensprozesses; d) die Beobachtung und Untersuchung von Verstößen gegen das
humanitäre Völkerrecht, von Menschenrechtsverletzungen und -übergriffen sowie Berichterstattung darüber.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der einschlägigen Resolution des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen 1996 (2011) vom 8. Juli 2011 und der Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch die Reso-
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
lution 2820 (2026) vom 30. April 2026. Die deutschen Streitkräfte handelten nach Angaben der Bundesregierung
bei der Beteiligung an UNMISS im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver
Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Der deutsche militärische Beitrag für die UNMISS solle laut Bundesregierung bestehen aus der Wahrnehmung
von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben sowie Hilfe bei
technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen.
Nach Angaben der Bundesregierung hätten die eingesetzten Kräfte zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das
Recht zur Anwendung von militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche
Einsatzkräfte erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln
spezifiziert. Dies umfasse auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer UNMISS-
Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt.
Das Einsatzgebiet von UNMISS umfasse laut Bundesregierung das Staatsgebiet Südsudans. Angrenzende Räume
könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/8293 in seiner 55. Sitzung
am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/8293 in seiner 37. Sitzung am 14. Oktober 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/8293 in seiner
31. Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache
21/8293 in seiner 27. Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die
Annahme.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/8293 in seiner 32. Sitzung am 14. Oktober 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme.
Berlin, den 14. Oktober 2026
Stephan Mayer
Berichterstatter
Gerold Otten
Berichterstatter
Gabriela Heinrich
Berichterstatterin
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Luise Amtsberg
Berichterstatterin
Jan van Aken
Berichterstatter
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
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- authored ← Gabriela Heinrich (Berichterstattung)
- authored ← Gerold Otten (Berichterstattung)
- authored ← Jan van Aken (Berichterstattung)
- authored ← Luise Amtsberg (Berichterstattung)
- authored ← Stephan Mayer (Berichterstattung)
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