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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/8293)

dip / drucksache 14.10.2026 · WP 21 · 21/8613 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/8293) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8613 21. Wahlperiode 14.10.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung – Drucksache 21/8293 – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) A. Problem Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten, längstens bis zum 31. Oktober 2027. Südsudan bleibe einer der fragilsten Staaten der Welt. Seit Februar 2020 sei eine Übergangsregierung der nationalen Einheit unter Führung von Staatspräsident Salva Kiir und seinem ersten Vizepräsidenten und jetzigen Konfliktgegner Riek Machar an der Macht. Entgegen dem erneuerten Friedensabkommen von 2018 dränge Präsident Kiir seit Frühjahr 2025 die Opposition aus der Übergangsregierung. Vizepräsident Machar und weitere Oppositionsvertreter stünden seit September 2025 wegen Vorwürfen der Organisation von Angriffen gegen Regierungstruppen im März 2025 vor Gericht. Die ursprünglich für Dezember 2024 geplanten ersten Wahlen seit der Unabhängigkeit seien nach mehrfacher Verschiebung nun für den 22. Dezember 2026 angekündigt. Eigentlich laut erneuertem Friedensabkommen notwendige Voraussetzungen für die Wahlen, u. a. eine Volkszählung und Abschluss des Verfassungsprozesses, seien laut Bundesregierung durch Parlamentsbeschlüsse nun von der Wahl entkoppelt worden. Dies stelle eine Verletzung des Friedensabkommens dar. Auch erschienen finanzielle Ausstattung sowie Zeit für die nötigen Vorbereitungen der Wahlen sehr knapp bemessen. Es werde eine Verschlechterung der Sicherheitslage befürchtet. In vielen Landesteilen komme es nach Angaben der Bundesregierung zu Kampfhandlungen zwischen der Regierungsarmee „South Sudan People’s Defence Forces“ (SSPDF) und Oppositionskräften sowie der „White Army“ (militante Jugendgruppierung der Nuer) und der „National Salvation Front“ (NAS). Zum Jahreswechsel 2025/2026 sei es insbesondere im Bundesstaat Jonglei zu einer erneuten Gewalteskalation gekommen, die zu massiver Vertreibung der Zivilbevölkerung geführt habe. Am 24. August 2026 seien nach VN-Angaben zwei äthiopische Blauhelmsoldaten auf Patrouille getötet und drei weitere verletzt worden. Südsudan bleibe eines der gefährlichsten Länder für humanitäre Helfer. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die südsudanesische Bevölkerung leide u. a. wegen bewaffneter Konflikte, Korruption und Extremwetterereignissen unter einer der drängendsten humanitären Krisen weltweit, die durch den Krieg in Sudan mit rund 1,4 Millionen Flüchtlingen und nach Südsudan zurückgekehrten Menschen verschärft werde. Es herrsche eine Wirtschafskrise. Die Menschenrechtslage im Land sei nach Einschätzung der Bundesregierung sehr kritisch. Zivilgesellschaftliche Aktivitäten seien kaum möglich. Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt sei weit verbreitet und werde systematisch als Waffe eingesetzt. Die Todesstrafe bestehe fort und werde teilweise auch vollstreckt; zudem gebe es extralegale Hinrichtungen. Die Aufgaben der UNMISS umfassen laut Antragstext a) den Schutz von Zivilpersonen; b) die Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe; c) die Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses; d) die Beobachtung und Untersuchung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, von Menschenrechtsverletzungen und - übergriffen sowie Berichterstattung darüber. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der einschlägigen Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 1996 (2011) vom 8. Juli 2011 und der Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch die Resolution 2820 (2026) vom 30. April 2026. Die deutschen Streitkräfte handelten nach Angaben der Bundesregierung bei der Beteiligung an UNMISS im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Der deutsche militärische Beitrag für die UNMISS solle laut Bundesregierung bestehen aus der Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben sowie Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen. Nach Angaben der Bundesregierung hätten die eingesetzten Kräfte zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht zur Anwendung von militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer UNMISS-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet von UNMISS umfasse laut Bundesregierung das Staatsgebiet Südsudans. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/8293 anzunehmen. Berlin, den 14. Oktober 2026 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Stephan Mayer Berichterstatter Gerold Otten Berichterstatter Gabriela Heinrich Berichterstatterin Luise Amtsberg Berichterstatterin Jan van Aken Berichterstatter V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bericht der Abgeordneten Stephan Mayer, Gerold Otten, Gabriela Heinrich, Luise Amtsberg und Jan van Aken I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/8293 in seiner 99. Sitzung am 8. Oktober 2026 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. Zudem wurde die Vorlage gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten, längstens bis zum 31. Oktober 2027. Südsudan bleibe einer der fragilsten Staaten der Welt. Seit Februar 2020 sei eine Übergangsregierung der nationalen Einheit unter Führung von Staatspräsident Salva Kiir und seinem ersten Vizepräsidenten und jetzigen Konfliktgegner Riek Machar an der Macht. Entgegen dem erneuerten Friedensabkommen von 2018 dränge Präsident Kiir seit Frühjahr 2025 die Opposition aus der Übergangsregierung. Vizepräsident Machar und weitere Oppositionsvertreter stünden seit September 2025 wegen Vorwürfen der Organisation von Angriffen gegen Regierungstruppen im März 2025 vor Gericht. Die ursprünglich für Dezember 2024 geplanten ersten Wahlen seit der Unabhängigkeit seien nach mehrfacher Verschiebung nun für den 22. Dezember 2026 angekündigt. Eigentlich laut erneuertem Friedensabkommen notwendige Voraussetzungen für die Wahlen, u. a. eine Volkszählung und Abschluss des Verfassungsprozesses, seien laut Bundesregierung durch Parlamentsbeschlüsse nun von der Wahl entkoppelt worden. Dies stelle eine Verletzung des Friedensabkommens dar. Auch erschienen finanzielle Ausstattung sowie Zeit für die nötigen Vorbereitungen der Wahlen sehr knapp bemessen. Es werde eine Verschlechterung der Sicherheitslage befürchtet. In vielen Landesteilen komme es nach Angaben der Bundesregierung zu Kampfhandlungen zwischen der Regierungsarmee „South Sudan People’s Defence Forces“ (SSPDF) und Oppositionskräften sowie der „White Army“ (militante Jugendgruppierung der Nuer) und der „National Salvation Front“ (NAS). Zum Jahreswechsel 2025/2026 sei es insbesondere im Bundesstaat Jonglei zu einer erneuten Gewalteskalation gekommen, die zu massiver Vertreibung der Zivilbevölkerung geführt habe. Am 24. August 2026 seien nach VN-Angaben zwei äthiopische Blauhelmsoldaten auf Patrouille getötet und drei weitere verletzt worden. Südsudan bleibe eines der gefährlichsten Länder für humanitäre Helfer. Die südsudanesische Bevölkerung leide u. a. wegen bewaffneter Konflikte, Korruption und Extremwetterereignissen unter einer der drängendsten humanitären Krisen weltweit, die durch den Krieg in Sudan mit rund 1,4 Millionen Flüchtlingen und nach Südsudan zurückgekehrten Menschen verschärft werde. Es herrsche eine Wirtschafskrise. Die Menschenrechtslage im Land sei nach Einschätzung der Bundesregierung sehr kritisch. Zivilgesellschaftliche Aktivitäten seien kaum möglich. Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt sei weit verbreitet und werde systematisch als Waffe eingesetzt. Die Todesstrafe bestehe fort und werde teilweise auch vollstreckt; zudem gebe es extralegale Hinrichtungen. Die Aufgaben der UNMISS umfassen laut Antragstext a) den Schutz von Zivilpersonen; b) die Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe; c) die Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses; d) die Beobachtung und Untersuchung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, von Menschenrechtsverletzungen und -übergriffen sowie Berichterstattung darüber. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der einschlägigen Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 1996 (2011) vom 8. Juli 2011 und der Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch die Reso- V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. lution 2820 (2026) vom 30. April 2026. Die deutschen Streitkräfte handelten nach Angaben der Bundesregierung bei der Beteiligung an UNMISS im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Der deutsche militärische Beitrag für die UNMISS solle laut Bundesregierung bestehen aus der Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben sowie Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen. Nach Angaben der Bundesregierung hätten die eingesetzten Kräfte zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht zur Anwendung von militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer UNMISS- Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet von UNMISS umfasse laut Bundesregierung das Staatsgebiet Südsudans. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/8293 in seiner 55. Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/8293 in seiner 37. Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/8293 in seiner 31. Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/8293 in seiner 27. Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/8293 in seiner 32. Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme. Berlin, den 14. Oktober 2026 Stephan Mayer Berichterstatter Gerold Otten Berichterstatter Gabriela Heinrich Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Luise Amtsberg Berichterstatterin Jan van Aken Berichterstatter V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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